Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 1.4 Wegfall einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG entsteht eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft, wenn ein Unternehmen (Organgesellschaft) in ein anderes Unternehmen (Organträger) finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch eingegliedert ist. Als Organgesellschaften kommen grundsätzlich nur juristische Personen (z. B. GmbH) in Betracht. Aus verwaltungs- und prozessökonomischen Gründen können ...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / b) Entscheidung des FG

Die hiergegen erhobene Klage blieb erfolglos. Das der Kl’in zuzurechnenden Einkommen sei zutreffend nach § 1 Abs. 1 S. 1 AStG erhöht worden. Denn die Anwendung der Norm werde nicht durch das gleichzeitige Vorliegen einer vGA verdrängt. Nach dem Normwortlaut gelte § 1 Abs. 1 S. 1 AStG "unbeschadet anderer Vorschriften". § 1 Abs. 1 S. 4 AStG bestimme, dass – wenn die Anwendung ...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / a) Sachverhalt

(vgl. FG Hamburg v. 24.3.2023 – 6 K 241/21)[12]: Die Kl’in ist eine GmbH mit mehreren Tochtergesellschaften, an denen sie zu jeweils 100 % beteiligt war. Dazu gehörte die deutsche A-GmbH, zu der ein Ergebnisabführungsvertrag mit der Kl’in als Organträgerin bestand. Zu den Beteiligungen der Kl’in zählten außerdem die singapurische B Ltd. und die amerikanische C. B wiederum wa...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 2.2 Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen II (§ 27 Abs. 6 Satz 3 KStG - neu)

Auf Grundlage des allgemeinen Verständnisses, dass bei Kettensachverhalten verdeckte Einlagen und verdeckte Gewinnausschüttungen stufenweise zu erfassen sind, stellt eine Ergänzung klar, dass im Fall der mittelbaren Organschaft die Erhöhung und die Minderung des steuerlichen Einlagekontos der Organgesellschaft aufgrund einer organschaftlich verursachten Minder- oder Mehrabfü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1.4 Kapitalgesellschaften

Rz. 124 Auch Kapitalgesellschaften können ohne Weiteres die Kommanditistenstellung innehaben. Handelt es sich bei dem Kommanditisten bzw. der Kommanditistin um eine Kapitalgesellschaft, die zugleich Organgesellschaft einer ertragsteuerlichen Organschaft ist, so werden die auf sie entfallenden Beteiligungsverluste aus einem KG-Anteil aufgrund außerbilanzieller Zurechnung gem....mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 5 Getrennte Ermittlung bei Organschaft

Eine Organschaft liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft – die Organgesellschaft – bei zivil- und steuerrechtlicher Selbstständigkeit, einem anderen Unternehmen – dem Organträger – rechtlich und tatsächlich untergeordnet ist. Unter wirtschaftlicher Betrachtung ist die Organgesellschaft tatsächlich unselbstständig, denn sie steht wie eine Geschäftsabteilung in Abhängigkeit z...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 2 Schnellübersicht der Einkommensermittlung

Ein Überblick zur körperschaftsteuerlichen Einkommensermittlung lässt sich anhand des folgenden Schemas[1] gewinnen, das die Ermittlung ausgehend von der Handelsbilanz für die häufigsten Positionen zusammenfasst:mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / Zusammenfassung

Überblick Die Grundregeln für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens einer Körperschaft sind in der Praxis meistens geläufig und bekannt. Anders verhält es sich hingegen bei den nicht alltäglichen Korrekturen, die bei der Berechnung vorzunehmen sind. Angefangen bei den abweichenden Werten zwischen Handels- und Steuerbilanz, Hinzurechnungen beim Schuldzinsenabzug oder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Zeitliche Entwicklung der Umsatzgrenze

Rz. 33 Jedem Unternehmer kann – unabhängig von seiner Rechtsform und der Art der von ihm ausgeführten Umsätze – die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten von dem zuständigen FA gestattet werden, wenn sein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kj. nicht mehr als 800.000 EUR betragen hat. Seit dem 1.1.2012 ist die aktuelle Umsatzgrenze zeitlich unbefristet in § 20 S. 1 Nr....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.7.2 Umstellung einer mittelbaren auf eine mehrstufige Organschaft

Tz. 1391 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird eine mittelbare Organschaft durch entspr Beendigung und Neuabschluss des GAV in eine mehrstufige Organschaft überführt, stellt sich die Frage nach der Auswirkung auf die organschaftlichen AP. Beispiel:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.4 Steuerliche Folgen bei mittelbarer Organschaft

Tz. 1595 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird eine Organschaft aufgrund mittelbarer Beteiligung stlich nicht anerkannt, gilt uE Folgendes (hierzu auch s Frotscher in F/D, § 14 KStG Rn 701; s Brink, in Sch/F, 2. Aufl, § 14 KStG Rn 1347ff; s Neumann, in Gosch, 4. Aufl, § 14 KStG Rn 551 und s Walter, in B/W, § 14 KStG Rn 705). Beispiel 1: Sowohl zwischen EG und MG als auch zwischen T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2 Die wichtigsten Ursachen einer verunglückten Organschaft

Tz. 1581 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie Schneider/Hinz (Ubg 2009, 738) ausführen, können die Ursachen, die zur stlichen Nichtanerkennung der Organschaft führen sowohl in der Einstiegsphase, während der vertraglichen Laufzeit als auch in der Beendigungsphase auftreten. Ebenfalls hierzu s Brink (in Sch/F, 2. Aufl, § 14 KStG Rn 1332).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2 Wirksamwerden des Gewinnabführungsvertrags vor dem Beginn der körperschaftsteuerlichen Organschaft

11.2.2.1 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag vor dem 20.11.2002 abgeschlossen worden ist Tz. 881 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG idF vor seiner Änderung durch das StSenkG muss der GAV bis zum Ende des Wj der OG, für das erstmals die Einkommenszurechnung zum OT erfolgen soll, auf mind fünf Jahre abgeschlossen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Mehrstöckige und mittelbare Organschaft

Tz. 750 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die stliche Organschaft kommt in vd Ausprägungen vor: Der Grundfall ist, dass zwischen dem OT, der die Mehrheit der Stimmrechte an der OG hat, und der OG ein GAV abgeschlossen und durchgeführt wird (unmittelbare Organschaft). Tz. 751 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen können mehrere unmittelbare Organschafte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.4 Die unterjährige Beendigung der Organschaft wirkt auf den Beginn des Wirtschaftsjahrs zurück (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 3 KStG)

Tz. 643 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Kündigung oder Aufhebung des GAV auf einen Zeitpunkt während des Wj der OG wirkt gem § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 3 KStG auf den Beginn dieser Wj zurück. Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass zivilrechtlich ausnahmsweise eine unterjährige Beendigung des GAV möglich ist und dass von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht wird. Zur A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.3 Die steuerlichen Folgen der verunglückten Organschaft

Tz. 1584 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Liegen von Beginn an die Voraussetzungen für die stliche Anerkennung der Organschaft nicht vor oder wird der GAV vor Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG beendet bzw tats nicht durchgeführt, sind von Beginn an die §§ 14–19 KStG nicht anzuwenden bzw die vorgenommenen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.9 Sonderprobleme bei zwischenzeitlicher Beendigung der Organschaft

Tz. 538 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Sonderprobleme wirft die Regelung in Fällen auf, in denen die von der stlichen Außenprüfung beanstandete Organschaft im Zeitpunkt der Außenprüfung nicht mehr besteht, denn dann ist fraglich, wie die vom Ges geforderte nachträgliche Bilanzierung und Abführung bewerkstelligt werden können. Nach Auff von Schneider/Sommer (s GmbHR 2013, 22, 28) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.3 Zuordnung bei mittelbarer Organschaft (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 Alt 2 KStG)

Tz. 191 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei nur mittelbarer Beteiligung des OT an der Organschaft (mittelbare Organschaft) muss die Beteiligung an der vermittelnden Gesellschaft (Beteiligung iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 KStG) ununterbrochen während der gesamten Dauer der Organschaft einer inl BetrSt des OT zuzuordnen sein. Es kommt nicht darauf an, ob die vermittelnde Gesellschaft...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Zur Abgrenzung der Verfahren bei Beginn der Organschaft

11.2.1 Vororganschaftliche Rücklagen in der Handelsbilanz 11.2.1.1 Handelsrechtliche Behandlung Tz. 878 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine nicht nach den §§ 319 bis 327 AktG eingegliederte AG als OG darf wegen der Regelung des § 301 AktG vororganschaftliche Rücklagen nicht an den OT abführen (s Tz 412). Das gilt nach der hM (s § 17 KStG Tz 18) entspr für eine OG in der Rechtsform...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.6 Ausgleichsposten bei mittelbarer Organschaft

Literaturhinweis: von Freeden/Joisten, Auflösung organschaftlicher AP bei mittelbarer Organschaft, DB 2016, 1099. 12.4.3.6.1 Allgemeines Tz. 1367 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Unsicherheit besteht hinsichtlich der Bildung und insbes der Auflösung organschaftlicher AP bei einer nur mittelbaren Organschaft (dazu s Tz 263ff), weil § 14 Abs 4 KStG aF dazu keine speziellen Aussagen ent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.7 Wechsel von einer mehrstufigen zu mittelbaren Organschaft und umgekehrt

12.4.3.7.1 Umstellung einer mehrstufigen auf eine mittelbare Organschaft Tz. 1390 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird bei einer mehrstufigen Organschaft (GM ist OT der MG, MG ist wiederum OT der TG; dazu s Tz 1302ff) nach Bildung einer versteuerten stillen Reserve bei TG und entspr aktiver AP bei GM und MG (s Tz 1302) der GAV zwischen MG und TG aufgehoben und ein neuer GAV zwisch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4 Zur Abgrenzung der Verfahren bei Beendigung der Organschaft

11.4.1 Veräußerung der Organbeteiligung vor der Auflösung und Abführung von während der organschaftlichen Zeit gebildeten Rücklagen der Organgesellschaft Tz. 885 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 R 14.8 KStR 2022 enthält vd Aussagen, die die Organschaftsregelungen des KStG für den Fall der Beendigung der Organschaft von denen zur Dividendenbesteuerung abgrenzen. Sie betreffen insbes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.7 Anwendung der Einlagelösung bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 1116 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine mehrstöckige Organschaft (s Tz 751, 982) liegt vor, wenn in einer Beteiligungskette zwischen den einzelnen Gliedern Organverhältnisse vorliegen. Wegen der durchgehenden Einkommenszurechnung bis zum obersten OT schlagen sich als Einlage zu behandelnde organschaftliche Minderabführungen sowie als Einlagenrückzahlung zu behandelnde organsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.7.1 Umstellung einer mehrstufigen auf eine mittelbare Organschaft

Tz. 1390 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird bei einer mehrstufigen Organschaft (GM ist OT der MG, MG ist wiederum OT der TG; dazu s Tz 1302ff) nach Bildung einer versteuerten stillen Reserve bei TG und entspr aktiver AP bei GM und MG (s Tz 1302) der GAV zwischen MG und TG aufgehoben und ein neuer GAV zwischen GM und TG (aufgrund mittelbarer Beteiligung) geschlossen, führt die a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.2 Beendigung und anschließender Neuabschluss des Gewinnabführungsvertrags mit demselbem Organträger bei nicht unterbrochener Organschaft

Tz. 1464 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn während der Laufzeit des ersten GAV bei der OG zB eine zur Anwendung des § 14 Abs 4 KStG beim OT führende Minderabführung vorlag, die sich während der Laufzeit des zweiten GAV durch eine Mehrabführung wieder auflöst, ist durchgängig von einem Anwendungsfall des § 14 Abs 4 KStG auszugehen (s Tz 938). Die spätere Mehrabführung ist nicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3.4 Ausgleichsposten bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 1302 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine mehrstöckige Organschaft (s Tz 751, 982) liegt vor, wenn in einer Beteiligungskette zwischen den einzelnen Gliedern Organverhältnisse vorliegen. Wird hier auf jeder Stufe ein GAV abgeschlossen und weicht bei dem untersten Glied das stliche Ergebnis von der hr-lichen Gewinnabführung ab, sind auf allen Stufen bis zur Spitze (OT) hin die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.7 In vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehr- bzw Minderabführungen bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 997 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Auch bei einer Kettenorganschaft, bei der die Organschaft auf allen Stufen zeitgleich oder auf den oberen Stufen früher beginnt, sind vororganschaftlich verursachte Mehr- bzw Minderabführungen denkbar, allerdings nur auf der untersten Organschaftsebene. Wegen des hiervon zu unterscheidenden Falls, in dem die Organschaft auf den Zwischenstuf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.6 In vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehr- bzw Minderabführungen bei mittelbarer Organschaft

Tz. 994 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn bei einer mittelbaren Organschaft der GAV (an der MG vorbei) direkt zwischen GM und TG abgeschlossen worden ist und durchgeführt wird, ist uE eine in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehrabführung iSd § 14 Abs 3 KStG als mehrstufige GA durch die Beteiligungskette zu behandeln mit der Folge, dass auf jeder Stufe nabzb Ausgaben iHv ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.2 Zuordnung bei unmittelbarer Organschaft (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 Alt 1 KStG)

Tz. 182 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 KStG ist Organschaftsvoraussetzung, dass die Beteiligung iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG ununterbrochen während der Gesamtdauer der Organschaft einer inl BetrSt iSd § 12 AO des OT zuzuordnen ist (wegen der Unschädlichkeit der Zuordnung mehrerer Teil-Beteiligungen des OT zu inl BetrSt des OT und wegen der Unschädlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.6.3 Auflösung des Ausgleichspostens bei mittelbarer Organschaft

Tz. 1373 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Frage, wann bei einer mittelbaren Organschaft der in der St-Bil des OT gebildete AP aufzulösen ist und welche stlichen Wirkungen diese Auflösung hat, lässt sich aus dem Ges-Wortlaut nicht zweifelsfrei beantworten. Bei der Auflösung der AP ergeben sich ähnliche Probleme wie bei deren Bildung (s Heurung/Seidel, DK 2009, 400, 405). Da nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.3 Zur Abgrenzung der Verfahren während der Organschaft; Auflösung einer in organschaftlicher Zeit gebildeten Kapitalrücklage

Tz. 884 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird eine in organschaftlicher Zeit gebildete Kap-Rücklage noch während der Laufzeit des GAV wieder aufgelöst, unterliegt der Auflösungsbetrag nicht der Gewinnabführung; er kann aber ausgeschüttet werden (s Tz 426).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.10 Wechsel von einer mehrstufigen zur mittelbaren Organschaft

Tz. 1150 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird bei einer mehrstufigen Organschaft (GM ist OT von MG, MG ist wiederum OT von TG; dazu s Tz 1116ff) nach Bildung einer versteuerten stillen Reserve bei der TG und entspr Erhöhung des Beteiligungs-Bw an der MG bei der GM und an der TG bei der MG (s Tz 1116) der GAV zwischen der MG und der TG aufgehoben und ein neuer GAV zwischen der GM ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.5.2 Verdeckte Gewinnausschüttung bei Begründung einer Organschaft zu einer dauerdefizitären Organgesellschaft?

Tz. 800 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der BFH (s Urt des BFH v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961) hat entschieden, dass die Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit durch eine Eigengesellschaft einer jur Pers d öff Rechts ohne schuldrechtlichen Verlustausgleich zumindest iHd lfd Betriebsverluste zu einer vGA an die jur Pers d öff Rechts führt. Danach führt das Unterhalten eines ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.5 Vorteilsgewährung bei mittelbarer Organschaft

Tz. 861 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ungeklärt erscheint die stliche Behandlung eines Vorteils, den die OG bei mittelbarer Organschaft – unter Umgehung der organschaftlich nicht eingebundenen ZwiGes – direkt an den OT gewährt. Hier stellt sich, weil R 14.6 Abs 4 S 1 KStR 2022 vGA der OG an den OT zu vorweggenommenen Gewinnabführungen erklärt, die Frage, welche Eigenschaft der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8 Zeitliche Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung; rückwirkende Begründung einer Organschaft in Umwandlungsfällen

Tz. 291 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 14 Abs 1 Nr 1 S 1 KStG muss der OT an der OG vom Beginn ihres Wj an ununterbrochen beteiligt sein. Das bedeutet, dass die finanzielle Eingliederung während des ganzen Wj der OG ununterbrochen bestanden haben muss. Diese Vorschrift ist eng auszulegen, bereits eine kurze Unterbrechung der Eingliederung ist schädlich. Vorstehendes gilt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.6 Anwendung der Einlagelösung bei mittelbarer Organschaft (§ 14 Abs 4 S 4 KStG)

Tz. 1096 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine mittelbare Organschaft liegt vor, wenn sich die finanzielle Eingliederung der OG in den OT entweder ausschließlich durch eine mittelbare Beteiligung über eine ZwiGes oder durch Addition einer unmittelbaren und einer mittelbaren Beteiligung über eine ZwiGes ergibt. Wenn die finanzielle Eingliederung bereits durch eine unmittelbare Bete...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4 Anwendung der Grundsätze von H 14.7 KStH 2022 im Verhältnis zu welchem Organträger beim Wechsel bzw bei Umwandlung des Organträgers und bei Beendigung der Organschaft?

Tz. 824 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 H 14.7 KStH 2022 regelt, dass das Einkommen der OG dem OT in dem VZ zuzurechnen ist, in dem die OG es ohne Bestehen einer Organschaft selbst hätte besteuern müssen. Was in den KStH jedoch fehlt, ist eine Regelung, die besagt, welchem OT im Fall des OT-Wechsels das Organeinkommen zuzurechnen ist. Beispiel 1: Umwandlung des OT Nach H 14.7 KStH...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Vor- und Nachteile der Organschaft

1.4.1 Vor- und Nachteile nichtsteuerlicher Art Tz. 50 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Den dt Organschaftsregelungen wird immer wieder entgegengehalten, dass D die kstliche (und gewstliche) Anerkennung der Organschaft vom Abschluss und der Erfüllung eines GAV abhängig macht. In der Tat erkennt das dt Recht eine stliche Ergebniskonsolidierung der gruppenzugehörigen Unternehmen nur d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 18.2 "Grenzüberschreitende Organschaft"

18.2.1 Allgemeines Tz. 1616 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Das dt Organschaftsrecht ist trotz zwischenzeitlicher Ges-Änderungen, mit denen die früher strengere Inl-Bezogenheit von OG und OT gelockert wurde (dazu s Tz 97ff und Tz 112ff) rein national ausgerichtet, dh es erkennt eine grenzüberschreitende Organschaft nicht an. Die Ges-Änderungen haben jedoch zu einer deutlichen Anpa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Die steuerrechtlichen Folgen der Organschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Gerlach, Der Höchstbetrag für den Spendenabzug beim OT, DB 1986, 2357; Laudan, Doppelverluste bei OT, DB 1986, 2097; Büttner, vGA bei OG mit EAV, StBp 1988, 30; Groh, Nutzungseinlage, Nutzungsentnahme und Nutzungsausschüttung, DB 1988, 524 und 571; Dötsch/Buyer, Tw-Abschr auf Organbeteiligungen, DB 1991, 10; Wassermeyer, Tw-Abschr bei Organschaft – S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14 Verunglückte Organschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Knepper, GAV bei verunglückter Organschaft, BB 1991, 1607; Laenger, GAV bei verunglückter Organschaft, BB 1991, 1239; Rey/Starke, Die verunglückte Organschaft und die Beseitigung ihrer negativen stlichen Folgen, FR 1991, 225; Sturm, Verlustübernahme bei verunglückter Organschaft – eine St-Oase für verbundene Unternehmen, DB 1991, 2055; Wichmann, Bil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.7 Mehr-/Minderabführungen bei Verlusten der Organschaft

Tz. 1515 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zu der Frage, ob Mehr-/Minderabführungen iSd § 14 Abs 4 KStG auch vorliegen können, wenn die OG einen Verlust erlitten hat, bestehen unterschiedliche Auff. Beispiel: Eine OG, die seit Jahren über einen GAV mit ihrem zu 100 % beteiligten OT verbunden ist, weist in ihrer H-Bil einen Verlust von ./. 500 TEUR aus. Der St-Bil-Verlust beträgt weg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.3 Vorteilsgewährung bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 856 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Vorstehendes (s Tz 850ff) gilt entspr bei sog Organschaftsketten. Wenn bei einer nicht unterbrochenen Organschaftskette ein Vorteil von der untersten OG direkt an den obersten OT gewährt wird, ist das stlich als vorweggenommene Gewinnabführung (vGA) von Stufe zu Stufe zu erfassen (s Urt des BFH v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961). Tz. 857 Stand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.3 Anwendung von H 14.7 KStH 2022 bei einer mehrstöckigen Organschaft

Tz. 823 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Auch zur stlichen Behandlung des nachstehenden Sachverhalts enthält H 14.7 KStH 2022 keine eindeutige Aussage. Beispiel: Nach dem Wortlaut des H 14.7 KStH 2022 ist das T-Einkommen (erster Organkreis) bei M im VZ 01 zu erfassen. Gleiches gilt uE für dessen Weiterzurechnung zu der GM (glA s Frotscher, in F/D, § 14 KStG Rn 661 und s Brink, in S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Abhängigkeit des Beginns der Organschaft vom Wirksamwerden des Gewinnabführungsvertrags (§ 14 Abs 1 S 2 KStG)

4.3.1 Steuerliche Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag vor dem 21.11.2002 abgeschlossen worden ist Tz. 347 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 Nr 3 S 1 KStG idF vor dem StVergAbG musste der GAV bis zum Ende des Wj der OG, für das erstmals die stliche Folge der Einkommenszurechnung nach § 14 Abs 1 S 1 KStG eintreten soll, abgesc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Mehr- und Minderabführungen bei Organschaft (§ 14 Abs 3 und 4 KStG)

12.1 Allgemeines Tz. 895 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das KStG enhält drei Vorschriften, die sich mit den Mehr-/Minderabführungen bei Organschaft beschäftigen. Es sind § 14 Abs 3 KStG . § 14 Abs 3 KStG entspr inhaltlich dem vom BFH (s Urt des BFH v 18.12.2002, BStBl II 2005, 49) verworfenen R 59 Abs 4 S 3 KStR 1995. Die durch das EURLUmsG eingefügte Regelung deutet Mehr- bzw Mind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9 Beendigung des Gewinnabführungsvertrags und der Organschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Linnarz, Organschaft: Vorzeitige Beendigung des GAV vor Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit aus wichtigem Grund, Bonner Bp-Nachrichten IV 2019, 140; Ott, UmwStR – § 20 UmwStG und Beendigung von Betriebsaufspaltung und Organschaft, Ubg 2019, 129; Walter, Rumpfgeschäftsjahr und Organschaft, GmbH-StB 2019, 311; Schwan, Stliche Aspekte der unterjäh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Abgrenzung der Organschaft von der Dividendenbesteuerung

11.1 Grundsätzliches Tz. 875 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die Dauer der Laufzeit des GAV verdrängt die in § 14 Abs 1 KStG geregelte Zurechnung des Organeinkommens zum OT die ansonsten geltenden Regelungen zur Dividendenbesteuerung. Nach den §§ 291 Abs 1, 301 AktG muss die OG ihren Jahresüberschuss an den OT abführen. Die Gewinnabführung ist für den OT kein Kap-Ertrag iSd § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15 Zur Anwendung des § 4 Abs 4a EStG bei Organschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Altrichter-Herzberg, Auslegungstendenzen der Fin-Verw zu § 4 Abs 4a EStG – Ein Problem für Organschaften, DStR 2019, 31; von Freeden, Der Gewinn nach § 4 Abs 4a S 2 EStG bei einer OT-PersGes, FR 2020, 615. Tz. 1600 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 4 Abs 4a S 1 EStG regelt, dass Schuldzinsen einer PersGes (ggf anteilig) nabzb sind, wenn Überentnahmen g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Jurkat, Die Organschaft im KSt-Recht, Verlag Recht und Wirtschaft, 1975; Prinz, Unternehmens-StRef: Auch die Organschaft gehört auf den Prüfstand! FR 1999, 646; Dötsch/Pung, StSenkG, Die Änderungen bei der KStG und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000 Beil 10; Faulhaber, Neuerungen im Bereich der Organschaft nach dem StSenkG, INF 2000, 609; Fenzl/Hagen, Überlegungen zur Organschaf...mehr