Fachbeiträge & Kommentare zu Partnerschaftsgesellschaft

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 Der persönliche Anwendungsbereich der Regelung ist für eine natürliche Person als Schuldner eröffnet, die ein Gemeinschaftskonto unterhält. Allein natürliche Personen werden durch ein Pfändungsschutzkonto geschützt, § 850k I 1. Dieses Gemeinschaftskonto muss zwischen einer natürlichen Person als Schuldner und anderen Personen bestehen. Unerheblich ist, ob es sich um ein...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 3.1 Option zur Körperschaftsbesteuerung, Personengesellschaften, § 1a Abs. 1 Satz 1 bis 4 KStG (keine Änderung durch VA)

Nunmehr erhalten alle Personengesellschaften die Möglichkeit erhalten, zur Körperschaftsbesteuerung zu optieren (bisher nur Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften). Gilt ab dem Tag nach der Verkündungmehr

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bAV: Unterstützungskasse un... / 2 Direktzusage

Eine Direktzusage (Pensionszusage)[1] liegt vor, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus eigenen, erst im Zeitpunkt der Zahlung bereitzustellenden Mitteln zu erbringen. Die Erteilung einer Direktzusage verbunden mit der Bildung einer Pensionsrückstellung führt nicht zu einem Zufluss von Arbeitslo...mehr

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bAV: Unterstützungskasse un... / 1 Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung [1], die von einem Betrieb, einem Konzern oder von mehreren Unternehmen getragen wird. Sie wird in der Regel in der Rechtsform einer GmbH oder eines eingetragenen Vereins geführt. Der Arbeitgeber entrichtet Beiträge an die Unterstützungskasse, die für ihn die Versorgungsleistungen an den ehemaligen Arbeitne...mehr

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Rechtsänderungen bei der ei... / I. Steuerliche Legaldefinition der Personenvereinigung in der AO

Bislang wurde der Begriff der Personenvereinigung weder in der Abgabenordnung noch in den Einzelsteuergesetzen definiert. Dies hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab 1.1.2024 mit § 14a AO nun erstmals bewerkstelligt. Personenvereinigungen i.S.d. AO und der Steuergesetze sind nach § 14a Abs. 1 AO alle Personenzusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit zur Verfolgung eines gesetzli...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 4.2 Eingetragene Personengesellschaften

Darüber hinaus müssen eingetragene Personengesellschaften Daten an das Transparenzregister übermitteln. Das sind insbesondere: Kommanditgesellschaften (KG) Offene Handelsgesellschaften (OHG) Partnerschaftsgesellschaften (PartG)mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.2.2 Formwechsel von Partnerschaftsgesellschaften (§§ 225a–225c UmwG)

Rz. 40 In Abweichung von den für den Formwechsel von PersGes geltenden Sondervorschriften der §§ 214–225 UmwG kennt das UmwG für den Formwechsel von Partnerschaftsgesellschaften mit den §§ 225a–225c UmwG weitere Spezialregelungen, die jedoch auf einige der persgesbezogenen Sondervorschriften verweisen. Rz. 41 § 225a UmwG bestimmt, dass ein Formwechsel einer Partnerschaftsgese...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 2.3.1 Spaltungs- und Übernahmevertrag

Rz. 7 Der Spaltungs- und Übernahmevertrag hat nach Maßgabe des § 126 Abs. 1 UmwG folgende (Mindest-)Angaben zu enthalten:mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.2.3 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbeschluss

Rz. 49 Bei einem Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine offene Handelsgesellschaft oder eine Partnerschaftsgesellschaft bedarf es dabei gemäß § 233 Abs. 1 UmwG grundsätzlich der einstimmigen Zustimmung zum Beschluss. Nach § 233 Abs. 2 Satz 1 UmwG ist bei einem Formwechsel in eine KG dagegen lediglich ein ¾-Mehrheitsentscheid (der...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.2.1 Einschränkung des Handlungsspielraumes

Rz. 45 § 228 Abs. 1 UmwG schließt den Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personenhandelsgesellschaft aus, sofern der Unternehmensgegenstand den Vorschriften über die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft i. S. d. § 105 Abs. 1 und und § 107 Abs. 1 HGB nicht genügt. Bei der Beurteilung, ob die Vorschriften erfüllt werden, ist der Zeitpunkt des Wirksamwerdens de...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.1 Grundlegendes (§§ 226–227 UmwG)

Rz. 44 § 226 UmwG sieht für Kapitalgesellschaften den Formwechsel in eine Personengesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Personenhandelsgesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft[1]), eine andere Kapitalgesellschaft oder eine eingetragene Genossenschaft vor. Der Handlungsspielraum betreffend den Formwechsel ist damit bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich größer ...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 1 Grundlegendes

Rz. 1 Das UmwG kennt neben der Verschmelzung,[1] der Spaltung[2] und der Vermögensübertragung[3] als weitere Umwandlungsart den Formwechsel. Im UmwG wird der Formwechsel im 5. Buch als 4. der 4 Umwandlungsarten behandelt. Er umfasst den Wechsel von einem Rechtsträger in eine andere Rechtsform. Von der Anwendung ausgeschlossen sind die formwechselbezogenen Vorschriften des Um...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 2.3.4 Spaltungsprüfung

Rz. 21 In § 9 Abs. 1 UmwG, der über den Verweis in § 125 UmwG auch für Spaltungen greift, ist eine grundsätzliche Prüfung der Spaltung (konkret des Spaltungs- und Übernahmevertrags oder seines Entwurfs) festgeschrieben, die – in Abhängigkeit der Rechtsform der Rechtsträger – zum Tragen kommt, sofern in den jeweilig relevanten Abschnitten bzw. Unterabschnitten des UmwG auf di...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KStOpt / 1 Zweck des Vordrucks

Der Vordruck KStOpt enthält den Antrag auf Option zur KSt bzw. den Antrag zur Rückoption. Nach § 1a Abs. 1 KStG können Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften den Antrag stellen, als Körperschaften besteuert zu werden. Personenhandelsgesellschaften sind die OHG, die KG und die EWIV. Optionsfähig sind auch ausländische Gesellschaften, die nach einem Rech...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KStOpt / 2 Allgemeine Angaben

Zeile 1 Diese Zeile bleibt frei. Zeile 2 In dieser Zeile ist die Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft einzutragen, für die die Option gelten soll. Zeilen 3–4 In diesen Zeilen sind der Beginn und das Ende des ersten Wirtschaftsjahres anzugeben, für das die Option gelten soll. Der Antrag ist mindestens einen Monat vor dem Beginn des ersten Wirtschaftsjahres zu stellen. Z...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KStOpt / 3 Antrag auf Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a Absatz 1 KStG

Zeile 12 In dieser Zeile ist durch Eingabe der Schlüsselzahl der Antrag auf Besteuerung zur Körperschaftsteuer zu stellen. Der Antrag ist bedingungsfeindlich und unwiderruflich. Die Bezeichnung als "Antrag" ist insoweit irreführend, als die Finanzverwaltung keine Befugnis zur Genehmigung oder zur Ablehnung hat. Rechtlich handelt es sich nicht um einen Antrag, der auch abgelehn...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Der Geschäftsführer als Organ der Kapitalgesellschaft

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Kapitalgesellschaften (KapGes) deutschen Rechts sind die Aktiengesellschaft (AG), die > Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie die Unternehmergesellschaft (UG) als Unterform der GmbH (§ 5a GmbHG; siehe auch > Limited Rz 4; zudem insgesamt § 1 Abs 1 Nr 1 KStG; ergänzend > Rz 1/1 ff). Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Einbringung durch handelsrechtliche Umwandlung (§ 20 Abs 1 iVm § 1 Abs 3 Nr 1–3 UmwStG)

Tz. 161 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Übertragung des Sacheinlagegegenstands (Einbringung) iSd § 20 Abs 1 UmwStG kann gem § 1 Abs 3 UmwStG im Wege der Verschmelzung oder Spaltung, durch Formwechsel (s § 25 iVm § 20 UmwStG) oder vergleichbare ausl Vorgänge erfolgen (s Tz 4). Das UmwG regelt Umw grds nur für Rechtsträger "mit Sitz im Inland" (s § 1 Abs 1 UmwG, gemeint ist der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Begriff und Übersicht

Tz. 116 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Gegenstand einer Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG kann auch "ein MU-Anteil" sein. Der Begriff des MU-Anteils ist weder im UmwStG noch im UmwSt-Erl 2011 definiert oder erläutert. Es handelt sich um einen stlichen Begriff, der nicht deckungsgleich mit einem Gesellschafts- oder Geschäftsanteil ist. Folglich ist auf die Auslegungskriterien zu d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2.1 Mitunternehmerschaft nur bei Gesellschaftsverhältnis

Tz. 120 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 MU kann nur sein, wer zivilrechtlich Gesellschafter einer Pers-Ges oder "anderen Gesellschaften" ist oder – in Ausnahmefällen – eine diesem wirtsch vergleichbare Stellung (in einem Gemeinschafts-, Nießbrauchs-, Bruchteilseigentums- oder Treuhandverhältnis) innehat. Die Annahme einer faktischen MU-Schaft, also ohne ein zugrunde liegendes, ggf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Übernehmende Gesellschaft

Tz. 10 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG kann (nur) in eine "Kap-Ges" oder "Gen" erfolgen. Als Übernehmerin in diesen Gesellschaftsformen (s Tz 9a) kommt gem § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 UmwStG nur eine "EU-/EWR-Gesellschaft iSd Art 54 AEUV/Art 34 EWR-Abkommen" infrage. Im Einzelnen bedeutet dies (s § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 iVm Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG aF bzw s §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2 Abschließende Zahl der Einbringungssachverhalte

Tz. 4 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der sachliche Anwendungsbereich des § 1 Abs 3 UmwStG gilt für die Einbringungsvorschriften des Sechsten bis Achten Teils des UmwStG (dh §§ 20, 21, 24 und 25 UmwStG). Im Hinblick auf die Definition der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG scheiden die Regelungen des § 1 Abs 3 Nr 3 und 5 UmwStG aus, weil die dort genannten Formwechsel und der Ante...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.1 Betriebswirtschaftlich begründete Strukturänderungen

Tz. 43 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Es gibt keine abgeschlossene Aufzählung der vom Sechsten Teil und Achten Teil des UmwStG begünstigten Vorgänge (Einbringungsvorschriften). Alle Sachverhalte, die die pers und sachlichen Voraussetzungen der Sacheinlage (s §§ 1 Abs 3 und 4 iVm 20 Abs 1, 21 Abs 1, 25 UmwStG) erfüllen, werden erfasst. Auf Grund der Tatsache, dass neben den umfan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.6 Umwandlung von Personengesellschaften bei Vorhandensein von Sonderbetriebsvermögen

Tz. 164 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Sacheinlage nur unter Einschluss des wesentlichen Sonder-BV Bei der Umwandlung von Pers-Handels-Ges oder einer Partnerschaftsgesellschaft ergeben sich in stlicher Hinsicht Probleme bei der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG, wenn wes Betriebsgrundlagen enthaltenes Sonder-BV vorhanden ist. Die St-Vergünstigung des § 20 UmwStG erfordert, dass au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Personenvereinigungen

Tz. 14 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Pers-Vereinigungen sind aus stlicher Betrachtungssicht sämtliche Pers-Zusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit zur Verfolgung eines ges zulässigen Zwecks (s § 14a Abs 1 AO; zu den Änderungen durch das Kreditzweitmarktförderungsges s Tz 2). Davon abzugrenzen sind die jur Pers des privaten oder öff Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit (in...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Vermieter

Rz. 10 Vermieter ist derjenige, der den (schuldrechtlichen) Mietvertrag als Vermieter abgeschlossen hat. Beim schriftlichen Mietvertrag ergibt sich die Vermieterstellung aus dem Vertrags"rubrum" im Zusammenhang mit der Unterschrift desjenigen am Ende des Formulars, der im Rubrum als Vermieter bezeichnet ist – vom Abschluss durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen V...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck K... / 3 Allgemeine Angaben

Zeile 1 Diese Zeile enthält die Angabe des Körperschaftsteuersubjekts (Steuerpflichtigen). Körperschaftsteuersubjekt ist jedes körperschaftlich organisierte Gebilde, das nach § 1 Abs. 1 KStG selbstständig der Körperschaftsteuer unterliegt, auch wenn keine Rechtsfähigkeit besteht. Körperschaftsteuersubjekte werden in den Vordrucken vereinfacht als "Körperschaften" bezeichnet. ...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck K... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck KSt 1 enthält die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Organschaft und die Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos. Außerdem dient der Vordruck, zusammen mit den entsprechenden Anlagen, auch für die sonstigen Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, wie z. B. des Zi...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ZVE dient der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und führt daher unmittelbar zur Festsetzung der Steuer. Zu diesem Zweck werden die Besteuerungsgrundlagen in dieser Anlage gesammelt. Soweit die Besteuerungsgrundlagen in anderen Anlagen ermittelt werden, wird das Ergebnis dieser Ermittlung in die Anlage ZVE übernommen. Die Anlage ZVE ist von allen Stpfl. aus...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 2 In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 300 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 21ff. der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 47-66 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 156 ff. de...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck K... / 4 Art der Steuerpflicht (Sitz und Geschäftsleitung im Veranlagungszeitraum)

Zeilen 6–7 In diesen Zeilen sind der Ort der Geschäftsleitung, der Ort des Sitzes und der jeweilige Staat anzugeben, wenn der jeweilige Ort im Ausland belegen ist. Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO). Das ist der Ort, wo die den Willen der Körperschaft gestaltenden Personen (Exekutivorgane, Vorstand, Geschäftsführer) ihre Entscheidung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2.3 Partnerschaftsgesellschaften

Rz. 36 Die Partnerschaftsgesellschaft hat ihre Rechtsgrundlage im PartGG.[1] Sie ist eine besondere Gesellschaftsform für Freiberufler[2], die anders als die übrigen Personengesellschaften im Falle fehlerhafter Berufsausübung nur den handelnden Partner haften lässt.[3] Rz. 37 Mit der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) sieht § 8 Abs. 4 PartGG ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3 Rechtsfähige Personenvereinigungen (Abs. 2)

Rz. 17 § 14a Abs. 2 AO zählt die wichtigsten rechtsfähigen Personenvereinigungen auf. Es sind dies Vereine ohne Rechtspersönlichkeit i. S. des § 54 BGB, rechtsfähige Personengesellschaften (einschließlich Gesellschaften i. S. des § 705 BGB, Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, Partenreedereien, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen) und ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2 Rechtsfähige Personengesellschaften (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 23 Nach § 14a Abs. 2 Nr. 2 AO gehören zu den rechtsfähigen Personenvereinigungen auch die rechtsfähigen Personengesellschaften, die im Einzelnen aufgezählt werden. Soweit in der AO oder den Steuergesetzen "rechtsfähige Personengesellschaften" genannt werden, sind damit neben den Gesellschaften i. S. des § 705 BGB, Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaft...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.7.4 Sonstige Hinweise

a) Weitergabe begünstigten Vermögens Den Verschonungsabschlag und den Abzugsbetrag von 150.000 EUR kann der Erwerber aber nicht in Anspruch nehmen, soweit er begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers oder einer rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers oder Schenkers auf einen Dritten übertragen muss. Gleiches...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 4.3 Sonstige Hinweise

a) Erwerb von mehreren wirtschaftlichen Einheiten[1] Einzelheiten hierzu s. Ziff. 1. Hinweis Nebeneinander von Regelverschonung und Optionsverschonung Die Regelverschonung und Optionsverschonung können nebeneinander zur Anwendung kommen. Praxis-Beispiel Erwerb mehrerer wirtschaftlicher Einheiten Der Vater V schenkt seinem Sohn S (in einer einheitlichen Schenkung) den 100 %-igen A...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.13 Optierte Personengesellschaften, § 1a KStG

Rz. 558a Die optierende Personengesellschaft als Besteuerungssubjekt ist Ergebnis der durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts v. 25.6.2021[1] eingeführten Option zur Körperschaftsbesteuerung für bestimmte Personenhandelsgesellschaften oder Partnerschaftsgesellschaften nach § 1a KStG. § 34 Abs. 1a KStG regelt, dass die Besteuerung der optierenden Gese...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.4.2 Gewerbliches Unternehmen

Rz. 125 Die Personengesellschaft muss, wie jeder andere Organträger auch, ein gewerbliches Unternehmen betreiben.[1] Seit Vz 2003 müssen Personengesellschaften als Organträger nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG originär gewerblich tätig sein.[2] Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG liegt bei Personengesellschaften nur dann ein Gewerbebetrieb vor, wenn die Gesellschaft gewerblich i. S. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.3.4 Optierende Personengesellschaft

Rz. 207b Eine Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft hat nach § 1a KStG das Recht, zur Besteuerung als Körperschaft zu optieren. Nach der ausdrücklichen Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG gilt sie für die Besteuerung als Kapitalgesellschaft. Sie besitzt damit, wenn auch nur aufgrund einer Fiktion, die Rechtsform, die für eine Organgesellschaft vorgeschrieben ist. §...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.2 Grundstücke einer Gesellschaft

Rz. 427 Mit der Formulierung "Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten" hat der Gesetzgeber an den einleitenden Satz der Vorschrift angeknüpft[1], wonach die Überlassung dieser Vermögensgegenstände an Dritte grundsätzlich zu schädlichem Verwaltungsvermögen führt. Rz. 428 Die Grundstücke müssen zum Vermögen einer Gesellschaft "gehören".[2] Maßgebend...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5 Erwerb einer Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (§ 10 Abs. 1 S. 4 ErbStG)

Rz. 50 Nach § 10 Abs. 1 S. 4 ErbStG n. F. ist bei dem Erwerb von Anteilen an einer Personenvereinigung von einem Erwerb der anteiligen Wirtschaftsgüter auszugehen, sodass gem. § 12 Abs. 6, § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG nicht der Anteilswert, sondern der Anteil am Wert von Vermögensgegenständen und Schulden festgestellt wird.[1] § 10 Abs. 1 S. 4 ErbStG ist durch Art. 28 Kredit...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.2.2 Die Personenhandelsgesellschaften und die Partnerschaften

Der Unterschied zwischen der GbR und den Personenhandelsgesellschaften OHG und KG ist ausschließlich der Zweck der jeweiligen Gesellschaft. Bei der OHG und bei der KG muss der Zweck der Gesellschaft im gemeinsamen Betrieb eines Handelsgewerbes oder in einem der in § 107 HGB genannten Zwecke liegen, ein anderer Zweck ist nicht zulässig. Bei der GbR ist jeder Zweck zulässig, a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.1 Gesamthandsgemeinschaften und rechtsfähige Personengesellschaften

Rz. 93 Gesamthandsgemeinschaften sind Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, bei denen die Gemeinschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit Träger der Rechte und Pflichten aus den die Gesamthand betreffenden Rechtsverhältnissen sind. Das Vermögen der Gesamthandsgemeinschaft stellt Sondervermögen dar, über das die Gesamthänder nur gemeinschaftlich ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.2 Erforderlichkeit der anteiligen Zurechnung

Rz. 96 Die anteilige Zurechnung der zum Gesamthands- bzw. Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter auf die Beteiligten erfolgt nur, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist. Kann die Besteuerung ohne Aufspaltung durchgeführt werden, so bleibt es bei der Regelzurechnung. Eine anteilige Zurechnung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO ist erforder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.2 Fiktion von rechtsfähigen Personengesellschaften als Gesamthandsgemeinschaften und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen (Abs. 2 Nr. 2 S. 2)

Rz. 105 § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 AO wurde durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz v. 22.12.2023[1] mit Wirkung vom 1.1.2024 in das Gesetz eingefügt. Er trägt ebenso wie die Änderung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO der zum selben Zeitpunkt erfolgten Neuregelung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG v. 10.8.2021[2] Rechnung. Danach sind rechtsfähige Personengesellscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Entsprechende Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG (Einlagenrückgewähr)

Rn. 746 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Durch die Anordnung der entsprechenden Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG in § 20 Abs 1 Nr 9 Hs 2 EStG gehören Bezüge aus der Rückzahlung von Beträgen unter Verwendung des Einlagekontos iSd § 27 Abs 7 KStG nicht zu den Einnahmen. Aus dieser Regelung ist zu folgen, dass die unter § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG fallenden und nicht von der KSt befr...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck GewSt 1 A dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10a Satz 6 GewStG sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14a einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit St...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 1.1 Erklärungspflicht

Erklärungspflichtig sind Personen, die entweder als Einzelunternehmer die Voraussetzungen für eine gesonderte Feststellung erfüllen oder zusammen mit anderen Personen Einkünfte erzielen, die ihnen gemeinschaftlich zuzurechnen sind. Eine Erklärung zur gesonderten Feststellung ist abzugeben von Einzelunternehmern mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.5 Verschmelzungsprüfung

Rz. 16 In § 9 Abs. 1 UmwG ist eine Prüfung der Verschmelzung (konkret des Verschmelzungsvertrags oder seines Entwurfs – nicht aber des Verschmelzungsberichts) festgeschrieben, die – in Abhängigkeit der Rechtsform der Rechtsträger – zum Tragen kommt, sofern in den jeweilig relevanten Abschnitten bzw. Unterabschnitten des UmwG auf die Regelung des § 9 UmwG Bezug genommen wird....mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.5 Partnerschaftsgesellschaft

Diese Rechtsform ist speziell für den Zusammenschluss von freiberuflich Tätigen und die Bedürfnisse der freien Berufe zugeschnitten worden. In einer PartG besteht zudem die Möglichkeit, interprofessionell und auch international zusammenzuarbeiten. In rechtlicher Hinsicht ist diese Gesellschaftsform in weiten Teilen mit einer rechtsfähigen GbR oder einer OHG vergleichbar. Die ...mehr