Fachbeiträge & Kommentare zu Patent

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.2.1 Offenzulegende Bilanz

Rz. 26 Die Bilanz ist nur in der für kleine Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Form offenzulegen. Dabei ist zu beachten, dass gem. § 266 HGB auch die Posten "Aktive latente Steuern" und "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite sowie der Posten "Passive latente Steuern" auf der Passivseite enthalten sind. Nach § 327 Nr. 1 HGB sind in der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 6.5 Erfinder

Rz. 83 Erfindertätigkeit ist eine, wenn auch nur vorübergehende, planmäßige Tätigkeit von gewisser Dauer, die sich auf die Erschaffung von etwas Neuem auf dem Gebiet der Technik beziehen muss.[1] Nicht erforderlich ist die Patentierung der Erfindung; es genügt insoweit, dass die Erfindung patentfähig ist. Wird eine Erfindung zum Patent angemeldet, verfolgt der Stpfl. damit d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kennzahlen für das Personal... / 2.1.1 Planung: Arbeitsproduktivität und Qualifikationsstruktur

Zur Planung von Personalbedarf, -einsatz und auch für die Personalentwicklung sind Arbeitsproduktivität und Qualifikationsstruktur wichtige Kenngrößen. Tabelle: Kennzahlenblatt zur Qualifikationsstrukturmehr

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Aktuelle Konflikte in der U... / 5.4 Immaterielle Vermögensteile müssen neu bewertet werden

Wenn das deutsche Unternehmen den Marktzugang in den jetzigen Kriegsgebieten gekauft hat, steht als Ergebnis oft der Kundenstamm als immaterielles Wirtschaftsgut im Anlagevermögen. Weitere Beispiele sind Patente oder gewerbliche Schutzrechte für das Gebiet der betroffenen Länder, die im Anlagevermögen ausgewiesen werden. Auch diese müssen in der Buchhaltung des deutschen Unt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 3 Nachhaltige Geschäftsmodelle: Die DNA eines Unternehmens

Ein Geschäftsmodell umfasst die Aktivitäten, die benötigt werden, um die Wettbewerbspositionierung und die Wertschöpfung zu ermöglichen. In diesem Sinne ist das Geschäftsmodell ein konkretisierendes Abbild der Unternehmensstrategie.[1] Es beschreibt, welcher Nutzen auf welche Weise für Kunden geschaffen wird und wie die Austauschbeziehungen mit Kunden und Partnern aussehen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.10 Ausgründungen aus bestehenden Unternehmen

In zahlreichen Unternehmen befinden sich gründungswillige Angestellte, die von der eigenen Selbstständigkeit träumen oder bereits (mit oder ohne Nebentätigkeitserlaubnis) nebenberuflich einer selbständigen Tätigkeit nachgehen. Während einige der Tätigkeiten keine zusätzliche externe Beratung erfordern (z. B. Tätigkeiten als Übungsleiter, Autor oder Dozent), finden sich in vi...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / Q. Urheberrechte und Rechte an verwandten Schutzrechten

I. Musterklausel Rz. 252 Muster 3.43: Urheberrechte und Rechte an verwandten Schutzrechten Muster 3.43: Urheberrechte und Rechte an verwandten Schutzrechten Soweit es sich bei den von dem Arbeitnehmer geschaffenen Arbeitsergebnissen nicht um Erfindungen oder technische Verbesserungsvorschläge handelt, gelten in Bezug auf die Rechte an den Arbeitsergebnissen die folgenden Verei...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / V. Anlagen zum Muster

Rz. 243 Muster 3.34: Anlage 1 Meldung einer Diensterfindung Muster 3.34: Anlage 1 "Meldung einer Diensterfindung" Erfindungsmeldung: Sehr geehrte Damen und Herren, ich melde/wir melden hiermit folgende Diensterfindung an: Kurzbezeichnung der Diensterfindung: _________________________mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 252 Muster 3.43: Urheberrechte und Rechte an verwandten Schutzrechten Muster 3.43: Urheberrechte und Rechte an verwandten Schutzrechten Soweit es sich bei den von dem Arbeitnehmer geschaffenen Arbeitsergebnissen nicht um Erfindungen oder technische Verbesserungsvorschläge handelt, gelten in Bezug auf die Rechte an den Arbeitsergebnissen die folgenden Vereinbarungen: (1) Sä...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Schutzrechtsanmeldungen

Rz. 264 Anders als im Arbeitnehmererfinderrecht fehlt bei den übrigen Schutzrechtsarten eine Regelung, wer von den Beteiligten berechtigt ist, die Arbeitsergebnisse zu Schutzrechten anzumelden. Im Hinblick darauf ist es daher sinnvoll, eine Regelung aufzunehmen, die dieses Recht ausdrücklich dem Arbeitgeber zuweist.mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 268 Muster 3.44: Urheberrechte und Rechte an verwandten Schutzrechten Muster 3.44: Urheberrechte und Rechte an verwandten Schutzrechten Sämtliche Rechte an sämtlichen Arbeitsergebnissen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 5. Mitwirkungsverpflichtungen

Rz. 265 Gleiches gilt für eine allgemeine Regelung, nach der der Arbeitnehmer verpflichtet ist, bei der Anmeldung und Aufrechterhaltung von Schutzrechten mitzuwirken. Denn unabhängig davon, ob es sich um die Anmeldung und Aufrechterhaltung von Designs, Marken oder sonstigen schutzfähigen Rechtspositionen handelt, erfordert diese oftmals die Mitwirkung und die Abgabe von Erkl...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 241 Muster 3.33: Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge Muster 3.33: Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge (1) Für Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge, die der Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber oder im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber oder aufgrund seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber ode...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 222 Eine große Gruppe von Arbeitnehmern ist arbeitsvertraglich dazu verpflichtet, bestimmte Arbeitsergebnisse zu schaffen. Andere Arbeitnehmer sind hierzu zwar arbeitsvertraglich nicht verpflichtet, schaffen aber dennoch während ihrer Arbeitszeit oder mit Betriebsmitteln ihres Arbeitgebers solche Arbeitsergebnisse. Darüber hinaus werden von Arbeitnehmern häufig Ergebniss...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Grundsätzliche Rechtszuordnung und Begriffsbestimmungen

Rz. 258 Es hat sich schon zur Vermeidung von Unklarheiten und als Auslegungshilfe als sinnvoll erwiesen, den spezifischen Regelungen zur Übertragung der Nutzungsrechte eine allgemeine Klausel voranzustellen, in der zunächst klargestellt wird, dass die Rechte an sämtlichen Arbeitsergebnissen dem Arbeitgeber zustehen sollen. Weiter ist es sinnvoll, die maßgeblichen Schutzrecht...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

1. Grundsätzliche Rechtszuordnung und Begriffsbestimmungen Rz. 258 Es hat sich schon zur Vermeidung von Unklarheiten und als Auslegungshilfe als sinnvoll erwiesen, den spezifischen Regelungen zur Übertragung der Nutzungsrechte eine allgemeine Klausel voranzustellen, in der zunächst klargestellt wird, dass die Rechte an sämtlichen Arbeitsergebnissen dem Arbeitgeber zustehen so...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 7. Urheberpersönlichkeitsrechte

Rz. 267 Die Urheberpersönlichkeitsrechte stehen grundsätzlich auch einem im Arbeitsverhältnis stehenden Urheber zu. Allerdings ergeben sich aus der Natur des Arbeitsverhältnisses Einschränkungen. So kann insbesondere ein Verzicht auf die Benennung als Urheber oder das Recht zur Zugänglichmachung des Werkes vereinbart werden.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Nachweise

Rz. 87 In Helsinki besteht ein Zentralregister für Gesellschaften beim Patent- und Registeramt, das Auszüge erteilt.[325]mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 3 Lohnsteuerabzug

Bei Annahme einer nichtselbstständigen Tätigkeit ist der Arbeitgeber zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer verpflichtet. Der Arbeitgeber trägt in diesen Fällen auch das Haftungsrisiko. Die Höhe der einzubehaltenden Lohnsteuer richtet sich dabei nach der für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum maßgebenden Lohnsteuertabelle. Bei täglicher Zahlung des Honorares ist grun...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Rechtsübertragung

Rz. 259 Mit Blick auf die unvollständigen und vor allem auslegungsbedürftigen gesetzlichen Regelungen sollte sich eine Klausel anschließen, in der die Übertragung der Nutzungsrechte klar und eindeutig geregelt ist. Elementar ist in diesem Zusammenhang die ausdrückliche Klarstellung, dass die Nutzungsrechte zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt übertragen werden s...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Einzelne Nutzungsarten, Änderungen und Übertragungen

Rz. 261 Zu beachten ist weiter das in § 39 UrhG normierte Änderungsverbot. Danach sind Änderungen eines Werkes grundsätzlich nur mit Zustimmung des Urhebers möglich. Der Arbeitgeber kann sich jedoch von dem Arbeitnehmer weitreichende Befugnisse zur Änderung des Werkes einräumen lassen, die bis zur Grenze der Entstellung ausgeübt werden können.[332] Rz. 262 Mit Blick auf das V...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Erfindungsmeldung

Rz. 233 Zentrale Verpflichtung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber ist die Pflicht zur Meldung seiner Erfindung. Dies gilt sowohl für eine Diensterfindung als auch für eine freie Erfindung. Die Musterklausel erfasst beide Fallkonstellationen. Rz. 234 Eine Diensterfindung hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich in Textform zu melden. Die Meldepflicht gehört –...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 6. Vergütung

Rz. 266 In der Praxis führen Vergütungsfragen immer wieder zu Streitigkeiten. Bei Werken, die von § 43 UrhG erfasst sind, die also im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geschaffen werden, ist die vertraglich vorgesehene Nutzungsmöglichkeit grundsätzlich bereits bei der Bemessung des Arbeitsentgelts berücksichtigt. Dem Arbeitnehmer steht daher grundsätzlich kein besonderer Ver...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Geltungsbereich des ArbnErfG

Rz. 229 Wie vorstehend angesprochen, erfasst der sachliche Geltungsbereich des ArbnErfG ausschließlich technische Ergebnisse, und zwar Erfindungen i.S.d. PatG und des GebrMG oder technische Verbesserungsvorschläge. Maßgeblich für die Einordnung sind die Bestimmungen des PatG und des GebrMG. Danach sind nur solche Erfindungen dem Patent- oder dem Gebrauchsmusterschutz zugängl...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 253 Wie in Rdn 221 ff. betreffend die Rechte an technischen Erfindungen erläutert, geht das deutsche Recht von dem sog. "Schöpfungsprinzip" aus.[320] Die Rechte an einem Arbeitsergebnis entstehen somit immer bei dem menschlichen Schöpfer des Arbeitsergebnisses, also dem Arbeitnehmer, und nicht unmittelbar bei dem Arbeitgeber. Soll der Arbeitgeber Inhaber der Nutzungsrech...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / F. Muster für eine Niederschrift im Sinne des NachweisG

Rz. 13 Nachstehend findet sich schließlich ein Vorschlag für eine separate Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der aus dem Nachweisgesetzt resultierenden Pflichten. Wie bereits in den entsprechenden Erläuterungen in § 5 dargestellt, besteht vor dem Hintergrund von § 2 Abs. 5 NachwG die Möglichkeit, die aus dem Gesetz folgenden Pflichten entweder ...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / 4. Hinweise zum weiteren Verfahren

Rz. 31 Ob neben den ausdrücklich bezeichneten "Mindestangaben" noch über weitere kündigungsrechtliche Verfahrensvorschriften zu informieren ist, ist unklar.[85] Teilweise wird vertreten – auch unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung[86] –, dass durch die Formulierung "mindestens" klargestellt sei, dass man sich auf diese Angaben beschränken könne.[87] Allerdings bedeutet "m...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 4. Leistungen nach Trennung; Gesamtschuldnerausgleich; Nutzungsentgelt gemeinsamer Immobilien

Rz. 42 Das Ausgleichsverbot für Beiträge zum alltäglichen Bedarf gilt nur für die während der intakten Partnerschaft fälligen Beiträge.[146] Hat also der Partner während des glücklichen Zusammenlebens die Miete allein gezahlt, obwohl auch seine Freundin Mieterin war, spricht alles dafür, dass er im Innenverhältnis der Gesamtschuldner (§ 427 BGB) abweichend von § 420 BGB alle...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / A. Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 2 Im Folgenden wird hier zunächst ein Muster für einen Arbeitsvertrag (Vollzeit) mit einem Angestellten vorgestellt. Das Arbeitsverhältnis unterliegt hier keinen tarifvertraglichen Regelungen. Rz. 3 Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeit...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / C. Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 7 Das nachfolgende Muster stellt eine Vorlage für einen befristeten Arbeitsvertrag dar. Es ist auf Basis der Annahme gestaltet, dass das Arbeitsverhältnis keinen tarifvertraglichen Regelungen unterfällt. Rz. 8 Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
F&E-Controlling: Bewertung ... / 2 Welche Kriterien müssen berücksichtigt werden?

Die Beurteilung der Vorteilhaftigkeit eines F+E-Vorhabens ist komplex. Es müssen unterschiedliche Kriterien untersucht werden, anhand derer entschieden werden kann, ob sich die Umsetzung der Entwicklung lohnt, z. B.: Produktidee mit Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmalen Geplante Absatzmärkte und Gesamtpotenzial des Marktes Absatzpotenziale für das eigene Unternehmen (Anteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 20 Ein Blick in die Zukunft

Das Bundeskabinett hat die vorgelegten Eckpunkte vom Bundesjustizministerium für ein neues Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zum Abbau von bürokratischen Hürden geleistet und ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Mit den Maßnahmen sollen die Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung entlastet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmenskrise: Sanierun... / 2.1 Veräußerung von Vermögensgegenständen

Für Krisenunternehmen besteht die Möglichkeit der Liquiditätsbeschaffung durch Liquidierung von Finanzierungsmitteln, die in Vermögenswerten gebunden sind. Anders ausgedrückt kann das Unternehmen im Zuge eines Aktivtauschs durch die Veräußerung von Vermögensgegenständen Kapital freisetzen und sich liquide Mittel beschaffen. Die veräußerbaren Vermögensobjekte können dabei aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privateinlagen / 1.1 Nur dem Betrieb dienende Wirtschaftsgüter sind einlagefähig

Wirtschaftsgüter sind nur dann einlagefähig, wenn sie dem Betrieb dienen, also diesem nutzen können, d. h. bilanzierungsfähig sind. Auch selbstgeschaffene und unentgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Patente, Urheberrechte) können eingelegt werden.[1] Soweit ein Wirtschaftsgut nach der Einlage zum notwendigen Betriebsvermögen gehört (z. B. eine Produktion...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bachelorand / 2 Ausgestaltung der Vereinbarung

Eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen auf der einen und dem Diplomanden, Bacheloranden oder Masteranden auf der anderen Seite regelt in erster Linie, dass die Abschlussarbeit zur weiteren Verwendung dem Unternehmen überlassen wird und der Betrieb im Gegenzug ein Honorar zahlt. Dieses erhält der Absolvent nicht für die Anwesenheit im Unternehmen oder eine Arbeitsleistung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kreditversicherung / 1 Wesen der Kreditversicherung

Wenn Kunden Waren oder Dienstleistungen bei einem Lieferanten bestellen, so müssen sie diese in der Regel nicht sofort begleichen. Vielmehr räumt der Lieferant seinen Abnehmern Zahlungsziele ein, die je nach Länge und Qualität der Geschäftsbeziehung und dem Verhandlungsgeschick des Abnehmers durchaus zwei Monate betragen können. Durch die Gewährung von Zahlungsaufschüben set...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 3 Abschreibungsart wählen

Abnutzbares Anlagevermögen (z. B. Gebäude, Maschinen, Pkw usw.) muss entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben werden. In den vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten "AfA-Tabellen" (AfA steht für "Absetzung für Abnutzung") wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für viele Wirtschaftsgüter festgelegt. An diese Vorgaben sind Unternehmer grundsätzlich gebunden....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Zeitliche Anwendung

Tz. 91 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 34 Abs 6a S 1 KStG idF des Ges zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustverrechnung bei Kö ist § 8d KStG grds erstmals auf schädliche Beteiligungserwerbe iSd § 8c KStG anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 erfolgen. Bei einem vom Kj abw Wj, das im VZ 2016 endet, kommt es für die erstmalige Anwendung des § 8d KStG darauf an, ob der schä...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Umfang des Mitunternehmeranteils

Rz. 686 Einkommensteuerrechtlich kommt es nicht allein auf den zivilrechtlich definierten Gesellschaftsanteil an, sondern vielmehr auf den so genannten Mitunternehmeranteil. Dieser umfasst neben dem eigentlichen Gesellschaftsanteil auch das Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters/Mitunternehmers.[1083] Rz. 687 Im Bereich des Sonderbetriebsvermögens wird unterschieden zwisc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.6 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 49 Abs 1 Nr 6 EStG)

Tz. 84 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift hatte bis einschließlich VZ 2008 angesichts zahlreicher ausl Kö mit inl Grundbesitz große praktische Bedeutung. Nunmehr können nur noch wenige ausl KSt-Subjekte (s Tz 57) Eink iSd Nr 6 erzielen, weil Vermietungseink ab VZ 2009 bei ausl Kö, die mit solchen iSd § 1 Abs 1 Nr 1–3 KStG vergleichbar sind (Regelfall, s Tz 56), zumind...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / f) Schenkung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 108 Werden Gesellschaftsanteile verschenkt, ist die Vereinbarung eines freien Widerrufsrechts noch aus anderen Gründen problematisch: Soll der Beschenkte bspw. in den Familienbetrieb einsteigen und soll seine Motivation durch die schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen gesteigert werden, so sind recht schnell Situationen denkbar, in denen die finanzielle Existe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 4 Grundsätze des Handels- und Kooperationsabkommens

Das Handels- und Kooperationsabkommen enthält wichtige Weichenstellungen für die Entwicklung des Arbeitsrechts im Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Grundsatz ist die gesetzgeberische arbeits- und sozialrechtliche Gestaltungsautonomie beider Seiten. In erster Linie kann das Vereinigte Königreich nunmehr eigenständig sein Arbeits- und Sozialrecht weite...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 2 Steuerabzugsbeträge (Nr. 1)

Rz. 4 Bei Steuerabzugsbeträgen (z. B. KapESt für Ausschüttungen, die eine Körperschaft erhält) entsteht die KSt im Zeitpunkt des Zufließens[1] der abzugspflichtigen Beträge. Da der Schuldner der abzugspflichtigen Beträge die Abzugsteuer im Zeitpunkt des Abfließens (respektive der hierfür gültigen Frist) dieser Beträge einbehalten und abführen muss, wird der Empfänger zum gle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / V. Ansatz und Bewertung unsicherer Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 175 Das die Wertermittlung im Pflichtteilsrecht prägende Stichtagsprinzip stößt an seine Grenzen, wenn die Realisierbarkeit oder auch der rechtliche Bestand bestimmter Vermögensgegenstände zum Stichtag nicht sicher ermittelt werden kann. Eine Schätzung unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls, die für oder gegen die Realisierbarkeit des Werts sprechen, bzw. die Vorn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / 1. Vererblichkeit des Einzelunternehmens

Rz. 121 Das Einzelunternehmen[108] ist vererblich (siehe §§ 22, 27 HGB).[109] Es unterliegt trotz der besonderen Zweckbestimmung der in ihm zusammengefassten Vermögenswerte der erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge. Alle zum Unternehmen gehörenden Vermögensgegenstände (z.B. Grundstücke, Forderungen, Patente) gehen auf den Erben über. Die bilanzielle Zusammenfassung der Vermög...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / f) Mindestbewertung

Rz. 244 Das Ergebnis der Wertermittlungen aus dem vereinfachten Ertragswertverfahren i.S.v. §§ 199 ff. BewG scheidet als Basis für die Bestimmung der steuerlichen Bemessungsgrundlage aus, wenn der so ermittelte Ertragswert unter der Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen Ansätze (Substanzwert) abzüglich der Schulden und La...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.7 Einkünfte aus der Veräußerung und ab 2009 auch gew Vermietung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst f EStG)

Tz. 53 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift hat vor allem für Veräußerungen und ab VZ 2009 auch für die gew Vermietung (s Tz 63a) inl Grundstücke praktische Bedeutung, auch weil die Einkünfte aus den anderen aufgeführten Vermögensgegenständen häufig nach DBA nicht besteuert werden dürfen (s Tz 54, zur Überlassung von Software und Datenbanken und sog Reg-Fällen auch Tz 6...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.2 Vollbesteuerung der Bezüge, wenn das Einkommen der leistenden Körperschaft gemindert worden ist (§ 8b Abs 1 S 2 KStG)

Tz. 86 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wenn Empfänger der Bezüge eine Kö ist, ist der ihr gewährte Vorteil nach § 8b Abs 1 S 2 KStG nur noch dann zu 95 % stfrei, wenn die Bezüge bei der leistenden Kö das Einkommen nicht gemindert haben. Die Ausnahme von der StBefreiung nach § 8b Abs 1 S 1 KStG gilt nach der Ausdehnung des materiellen Korrespondenzprinzips durch das AmtshilfeRLUmsG...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 1.3 Vermietungstatbestände nach § 21 EStG

Rz. 831 Unter die Einkunftsart V+V fallen vor allem die Vermietung und Verpachtung von unbebauten und bebauten Grundstücken, Grundstücksteilen (einzelne Gebäude, Gebäudeteile, (Eigentums-)Wohnungen, einzelne Räume) und grundstücksgleichen Rechten (z. B. Erbbau-, Mineralgewinnungs- oder Fischereirechte (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Weiterhin ist die Vermietung und Verpachtung von ...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 4.1 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 1171 [Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 81–86, 88] Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 15.6.2022, IV C 6 – S 2139-b/21/10001:001, BStBl 2022 I S. 945. Rz. 1172 [Bildung des Investitions...mehr