Fachbeiträge & Kommentare zu Patent

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.4 Vergleichbarkeitsanaylse (§ 1 Abs. 3 S. 3 AStG)

Rz. 147 Vergleichbarkeitsanalyse: Für die Bestimmung von Fremdvergleichspreisen ist eine gründliche Untersuchung der internen Geschäftsbeziehungen innerhalb einer Unternehmensgruppe notwendig. Diese umfasst die Bewertung von Lieferungen, Leistungen, Finanzierungen und weiteren transaktionalen Elementen. Die Funktions- und Risikoanalyse beleuchtet detailliert, welche Rollen di...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Gründe für die Funktionsverlagerung

Rz. 1101 [Autor/Stand] Betriebswirtschaftliche und rechtliche Beweggründe für Funktionsverlagerungen ins Ausland. Die Globalisierung und Internationalisierung der Wirtschaft haben dazu geführt, dass internationale Konzerne ihre organisatorischen Strukturen ständig überprüfen und an aktuelle Entwicklungen anpassen müssen. Die internationale Ausrichtung von Konzernen löst dami...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.3 Legaldefinition der organschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung (§ 14 Abs 4 S 6); Abgrenzung von der vororganschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung

Tz. 1070 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltenen Definition, die sich nur redaktionell von der bisherigen unterscheidet, liegen Minder- und Mehrabführungen iSd S 1 und 2 insbes vor, wenn der an den OT abgeführte Gewinn von dem St-Bil-Gewinn der OG abweicht und diese Abweichung in organschaftlicher Zeit verursacht ist. Wegen des Begriffs der Meh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Identifikation von betrieblichen Funktionen

Rz. 612 [Autor/Stand] Funktionsbegriff. Der Begriff der "Funktion" ist in jüngerer Vergangenheit insbesondere durch die Diskussion über die sog. Funktionsverlagerungsbesteuerung nach § 1 Abs. 3b n.F. (Rz. 1109 ff.) in den Betrachtungsfokus gerückt. Allgemein wird unter einer Funktion ein bestimmter betrieblicher Tätigkeitsbereich verstanden, der organisatorisch abgrenzbar un...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Lizenzierung bei gleichzeitigem Leistungsaustausch

Rz. 2633 [Autor/Stand] Lizenzierung bei gleichzeitigem Leistungsaustausch. Gemäß Tz 3.50 VWG VP 2023 ist die Verrechnung von gesonderten Nutzungsentgelten steuerlich nicht anzuerkennen, wenn die Nutzungsüberlassung im Zusammenhang mit Lieferungen oder Leistungen steht und Fremde nur ein Gesamtentgelt gezahlt hätten.[2] Zweck dieser Regelung, die korrespondierend zu derjenige...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Methoden der Gewinnaufteilung

Rz. 847 [Autor/Stand] Allgemeines. Als Aufteilungsmaßstab der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode fungieren die von den nahestehenden Unternehmen ausgeübten Funktionen, getragenen Risiken und eingesetzten Wirtschaftsgüter, die mittels einer Funktionsanalyse zu erfassen sind. Insoweit soll eine geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilung erreicht werden, wie sie ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Lizenzierung von Leistungsbündeln

Rz. 2635 [Autor/Stand] Globallizenz vs. Einzellizenz. Im internationalen Lizenzgeschäft kommt es vor, dass ein Lizenzvertrag mehrere immaterielle Werte zusammenfasst, weil oft ganze Leistungsbündel in Anspruch genommen werden, die sich nicht ohne Weiteres voneinander trennen lassen. Sofern für diese zusammengefassten Leistungen eine einheitliche Lizenzgebühr vereinbart wird,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Anwendung von Gewinnaufteilungsmethoden (Abs. 1)

(1) Abweichend von § 32 ist der Verrechnungspreis für die anzunehmende schuldrechtliche Beziehung zwischen der Bau- und Montagebetriebsstätte und dem übrigen Unternehmen nach einer Gewinnaufteilungsmethode zu bestimmen, wennmehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.3 Funktions- und Risikoanalyse (§ 1 Abs. 3 S. 2 AStG)

Rz. 132 Funktions- und Risikoanalyse: Die sog. Funktions- und Risikoanalyse nach Satz 2 ist ein zentraler Teil der Sachverhaltsermittlung und Verrechnungspreisanalyse. Satz 2 steht in enger Verbindung mit Satz 1 ("Insbesondere ist zu berücksichtigen"), wonach die tatsächlichen Verhältnisse zu identifizieren und bei der Verrechnungspreisbestimmung zugrunde zu legen sind. Rz. 1...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Preisvergleichsmethode

Rz. 2652 [Autor/Stand] Preisvergleichsmethode – Überblick. Die Preisvergleichsmethode (vgl. Rz. 661 ff.) orientiert sich an Preisen, die bei vergleichbaren Geschäften zwischen Fremden vereinbart werden. Der Preisvergleichsmethode liegt insofern die Überlegung zugrunde, dass der Wert eines immateriellen Werts aus den bei anderen Transaktionen gezahlten Preisen für vergleichba...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Analyse und Feststellung der Verhältnisse

... sind die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend, die dem jeweiligen Geschäftsvorfall zugrunde liegen. a) Vorbemerkung Rz. 563 [Autor/Stand] Kriterienkatalog. Die nach § 1 Abs. 3 Sätze 1 und 2 zu bestimmenden Verhältnisse des zu beurteilenden konzerninternen Geschäftsvorfalls bilden nach § 1 Abs. 3 Satz 3 den Maßstab für die Beurteilung der Vergleichbarkeit des zu untersuchen...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 63 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Prüfungsumfang [Rdn 980]

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Immaterielle Vermögensgegen... / 3.3 Wann ein Vermögensgegenstand als angeschafft bzw. entgeltlich erworben gilt

Aufgrund des handelsrechtlichen Aktivierungswahlrechts für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und des steuerrechtlichen Verbots des Ansatzes immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist die Unterscheidung zwischen entgeltlich erworbenen (angeschafften) einerseits und selbst erstellten (hergestellten) Vermögensgegenständen des...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Immaterielle Vermögensgegen... / 6.2.1 Handelsbilanz

Die überwiegende Zahl der immateriellen Vermögensgegenstände ist abnutzbar, da durch Verwendung, Nutzung oder bloßen Zeitablauf in vielen Fällen ein Wertverlust eintritt. Handelsrechtlich sind immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, über die Geschäftsjahre abzuschreiben, in denen sie voraussichtlich genutzt werden. Die Absch...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 3.2 Abgrenzung zwischen immateriellen und materiellen Vermögensgegenständen

Die materiellen und immateriellen Komponenten eines Guts sind grundsätzlich als gesonderte materielle und immaterielle Vermögensgegenstände zu erfassen. Etwas anderes gilt, wenn eine funktions- und wertmäßige Trennung nicht möglich ist oder eine Komponente von untergeordneter Bedeutung ist. In beiden Fällen ist entweder ein materieller oder ein immaterieller Vermögensgegenstand...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 5 Umsatzsteuerliche Besonderheiten

Für die Verbuchung von umsatzsteuerbaren und -steuerpflichtigen Umsätzen stellt sich die Frage nach der Anwendung des Steuersatzes. Nach § 12 UStG bestehen für die Umsatzbesteuerung 2 Steuersätze, nämlich der allgemeine Steuersatz und der ermäßigte Steuersatz. Für entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände kann beim Erwerb der ermäßigte Steuersatz von 7 % anwend...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 3.6.2 Herstellung

Die Herstellungskosten eines wahlweise zu aktivierenden selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands sind nach § 255 Abs. 2 HGB zu bestimmen.[1] Hinsichtlich der Buchungstechnik ist zu beachten, dass selbstgeschaffene Vermögensgegenstände durch die Kombination verschiedener Produktionsfaktoren geschaffen werden und dafür unterschiedliche Aufwendungen auf diversen Kon...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 3.5 Welche Güter als immaterielle Vermögensgegenstände zu behandeln sind

Sowohl das Handelsrecht als auch das Steuerrecht enthalten keine abschließende Begriffsbestimmung eines immateriellen Vermögensgegenstands. Nach DRS 24.17 ist ein immaterieller Vermögensgegenstand einzeln abstrakt verwertbar. D. h. die wirtschaftlichen Vorteile, die mit einem immateriellen Vermögensgegenstand verbunden sind, können z. B. durch Verkauf, Tausch, Nutzungsüberlas...mehr

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Erträge / 2.4.1 Nebenerlöse

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind gem. § 275 Abs. 2 Nr. 4 HGB (Gesamtkostenverfahren) und § 275 Abs. 3 Nr. 6 HGB (Umsatzkostenverfahren) "sonstige betriebliche Erträge" auszuweisen.[1] Gehört eine Tätigkeit des Unternehmens zu den Nebentätigkeiten, rechnen die Erlöse hieraus zu den Nebenerlösen. Als solche Tätigkeiten kommen in Betracht:[2] Vermietung und Verpachtung, Bet...mehr

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Erträge / 3.3 Ertragsposten in der Taxonomie

Nach der Kerntaxonomie, die für Unternehmen aller Rechtsformen Gültigkeit hat, sind als Posten der Gewinn- und Verlustrechnung für die Erträge insbesondere folgende Positionen vorgesehen:mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 5.4 Begriff der sonstigen Leistung

Eine sonstige Leistung[1] ist eine Leistung, die keine Lieferung ist.[2] Als sonstige Leistung (= Dienstleistung) kommen z. B. in Betracht: Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen (z. B. Vermietung, Verpachtung, Darlehensgewährung, Einräumung eines Nießbrauchs); Vermittlungsleistungen; Eintragung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Warenzeichenrechten und äh...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 8.5 Orte der sonstigen Leistung bei B2B-Geschäften

Bei der Ortsbestimmung von Dienstleistungen zwischen Unternehmern ist zuerst zu überprüfen, ob die Dienstleistung insbesondere unter eine Ausnahmeregelung fällt. Anbei eine Auswahl von Ausnahmeregelungen: bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Ort der sog. Belegenheitsort, also der Ort des Grundstücks[1]; bei kurzfristiger Vermietung von Beförderungsmitt...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 8.6 Orte der sonstigen Leistung bei B2C-Geschäften

Auch bei der umsatzsteuerlichen Ortsermittlung von Dienstleistungen an Nichtunternehmer ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob eine besondere Ortsbestimmungsregel vorliegt. Folgende wichtige Ausnahmeregelungen sind im Umsatzsteuergesetz verankert: bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Ort der sog. Belegenheitsort, also der Ort des Grundstücks[1]; bei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Liste der wichtigsten steuerbegünstigten Zwecke

Rz. 77 Abfallbeseitigung: Von Hoheitsträgern zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben, z. B. im Bereich der Müll- und Abwasserbeseitigung, eingeschaltete Kapitalgesellschaften sind wegen fehlender Selbstlosigkeit[1] nicht gemeinnützig tätig.[2] Es ist danach unerheblich, wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung "die Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Dienste des öffentli...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 2.1.1.3 Sondereinzelkosten der Fertigung

Rz. 22 Sondereinzelkosten der Fertigung stellen Kosten dar, die nicht unter Material- und Fertigungseinzelkosten zu fassen sind, dennoch dem Produkt direkt zugerechnet werden können. Sie müssen dabei notwendigerweise eine unmittelbare Beziehung zur Produktion aufweisen und nicht unter die Kosten der allgemeinen Verwaltung oder die Vertriebskosten fallen.[1] Als beispielhafte...mehr

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Abschreibung / 5.3.1 Abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mehr als 12 Monaten

Planmäßig abzuschreiben sind alle Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,[1] bzw. alle Wirtschaftsgüter, deren Verwendung oder Nutzung sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt.[2] Nicht erforderlich ist, dass das Wirtschaftsgut ununterbrochen genutzt wird. Eine vorübergehende Stilllegung z. B. wegen Instandsetzungsarbeiten s...mehr

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Abschreibung / 1.2.1 Planmäßige Abschreibungen

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit zeitlich begrenzter Nutzung (sog. abnutzbares Anlagevermögen) sind solche, deren Nutzungsvorrat sich durch Gebrauch (Verschleiß), durch wirtschaftliche Entwertung (z. B. technischer Fortschritt) oder durch Zeitablauf (z. B. Patente) von Periode zu Periode vermindert. Bei Vermögensgegenständen mit zeitlich begrenzter Nutzung stellt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / q) Rückstellungen wegen Verletzung fremder Patent-, Urheber- oä Schutzrechte (§ 5 Abs 3 EStG)

Schrifttum: Moxter, Einschränkung der Rückstellungsbilanzierung durch das HaushaltsbegleitG 1983?, BB 1982, 2084; Bordewin, Das HaushaltsbegleitG 1983, BB 1983, 115; Dankmeyer u Klöckner, Steuerliche Änderungen durch das HaushaltsbegleitG 1983 (I), DB 1983, 301; van Venrooy, HB-Rückstellungen wegen Patentverletzungen, StuW 1991, 28. Rn. 927 Stand: EL 88 – ET: 08/2010 Mit § 5 Abs 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Gewerbliche Schutzrechte.

Rn 7 Der Inhaber eines verpfändeten Patents kann dieses zwar ohne Zustimmung des Sicherungsnehmers veräußern, nicht aber ohne dessen Zustimmung aufgeben oder Lizenzen vergeben, da diese den Wert des Patents mindern (Klawitter/Hombrecher WM 04, 1213, 1215).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht.

Rn 3 Gewerbliche Schutzrechte sind verkehrsfähig. § 413 wird verdrängt, soweit Sondervorschriften (§ 13 GebrMG, § 15 PatG, § 27 MarkenG) vorhanden sind. Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden, wohl aber Nutzungsrechte an ihm (§ 29 UrhG).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Schutzrechte.

Rn 7 Das Recht auf Gleichbehandlung. Es verbietet die willkürliche Schlechterstellung einzelner Mitglieder ohne sachlichen Grund und begrenzt die Mehrheitsherrschaft (Reichert/Notz Kap 4 Rz 122 ff; näher Schöpflin ZStV 14, 166), unzulässig daher besondere Beitragsbelastung bestimmter Mitglieder(-gruppen) ohne sachlichen Grund (BGH MDR 23, 581 [BGH 31.01.2023 - II ZR 144/21])...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Schutzrechte.

Rn 11 Der WEigtümer als Sondereigentümer ist berechtigt, rechtswidrige unmittelbare und direkte (näher § 9a Rn 20) Einwirkungen, zB Immissionen wie Lärm und Gerüche, auf die im SonderE stehenden Gebäudeteile allein abzuwehren (BGH ZMR 22, 570 Rz 11; 22, 487 Rz 14; 21, 826 Rz 13/Rz 15). Dies gilt auch bei einer gravierenden Beeinträchtigung der Aussicht aus der Wohnung oder d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Moxter, Einschränkung der Rückstellungsbilanzierung durch das HaushaltsbegleitG 1983?, BB 1982, 2084; Bordewin, Das HaushaltsbegleitG 1983, BB 1983, 115; Dankmeyer u Klöckner, Steuerliche Änderungen durch das HaushaltsbegleitG 1983 (I), DB 1983, 301; van Venrooy, HB-Rückstellungen wegen Patentverletzungen, StuW 1991, 28. Rn. 927 Stand: EL 88 – ET: 08/2010 Mit § 5 Abs 3 EStG ist f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anknüpfungsregeln.

Rn 4 Art 8 I kodifiziert für einzelstaatliche Schutzrechte den international weit verbreiteten (gleichwohl nicht überall anerkannten, s nur Boschiero YbPrIntL 07, 87, 94 ff; Schack FS Kropholler 651, 655) Grundsatz der lex loci protectionis (s.a. Art 3:102 der Principles der European Max-Planck-Group for Conflict of Laws in Intellectual Property, http://www.ip.mpg.de/en/rese...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 4 Recht ist die dem Einzelnen unmittelbar von der Rechtsordnung gewährte Befugnis mit dem Inhalt eines Anspruchs (§ 194 I), der Herrschaft über eine Sache oder immaterielle Güter, zB gewerbliche Schutzrechte, oder der Gestaltung eines Rechtsverhältnisses (Grüneberg/Weidenkaff Rz 3). Es kann dinglich oder obligatorisch, bedingt oder befristet sein, schon jetzt oder erst in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung.

Rn 85 Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen (insb auf Unterlassung) aus Schutzrechten gegen einen Konkurrenten oder dessen Abnehmer, die sich als unberechtigt erweist. Werden Herstellung oder Vertrieb bestimmter Produkte durch den Verwarnten aufgrund der Verwarnung eingeschränkt oder eingestellt, hat die Rspr einen Eingriff in das Recht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 680 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 5 Abs 2 EStG verlangt ("ist") einen Bilanzansatz für entgeltlich erworbene – körperlich nicht greifbare – immaterielle WG des AV. Im Umkehrschluss ist bei nicht entgeltlichem Erwerb die Bilanzierung ausgeschlossen. Die Vorschrift hatte bis zur Gültigkeit des BilMoG nur klarstellende Bedeutung, denn über § 5 Abs 1 S 1 EStG aF ("Maßgeblichk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsmängel (Abs 3).

Rn 24 Gem III werden Rechtsmängel den Sachmängeln auf der Rechtsfolgenseite gleichgestellt, der Besteller kann die Mängelrechte des § 634 geltend machen. Rechtsmängel können vorliegen bzgl des Eigentums bei vom Unternehmer zu beschaffenden Zutaten, bei geistigem Eigentum, Urheberrechten (zB bei Planungsleistungen von Architekten), Patent- und sonstigen gewerblichen Schutzrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Einzelfälle.

Rn 11 (1) Forderungen. (a) Vertrag zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragspartner des Handels ist kein Forderungskauf, sondern Schuldversprechen (§ 780; zur aF BGHZ 150, 286, 290 ff; BGH NJW-RR 04, 481f). (b) Rechtsmängel sind alle Einwendungen, Einreden und Gegenrechte, die Dritte gegen Realisierung und Höhe der Forderung endgültig oder zeitweise geltend machen können...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift erfasst nur gewerbliche Geschäfte (Kollmann WM 04, 1012, 1018f) von Unternehmern (§ 14), insb Kreditinstituten, juristischen Personen des Öffentlichen Rechts u von öffentlich-rechtlichen Sondervermögen als Eigentümer u Pfandgläubiger untereinander. Verpfänder kann auch ein Verbraucher (§ 13) sein. Der Pfandgegenstand muss außerdem einen Börsen- oder Markt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Urheberrechte.

Rn 36 Nach § 28 I UrhG sind Urheberrechte (dazu Klingelhoffer ZEV 99, 421) vererblich, wobei nicht nur der vermögens- sondern auch der persönlichkeitsrechtliche Bestandteil auf den/die Erben übergeht. Darüber hinaus sind auch vererblich die Schutzrechte nach § 34 VerlagsG, das Patent, § 15 1 PatG, das Geschmacks-, § 3 1 GeschmMG, und Gebrauchsmuster, § 22 1 GebrM, sowie die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Ausschluss deutscher Besteuerung bzgl Gewinn bei Nutzung von WG (Steuerfreistellung)

Rn. 263 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nutzungsentnahme: Entstrickung tritt auch ein, wenn das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich der Nutzungen des WG ausgeschlossen wird. Der Gesetzeswortlaut des § 4 Abs 1 S 3 EStG ist bezüglich der Nutzung eines WG nicht eindeutig. Er lässt offen, ob Nutzungsüberlassungen zur Entnahme des überlassenen WG selbst oder einer Nutzungsentnahme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Art 8 bezieht sich auf Rechte des geistigen Eigentums. Das können nach Erw 26 zB Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, das Schutzrecht sui generis für Datenbanken sowie gewerbliche Schutzrechte sein (ausf Sack WRP 08, 1405, 1406 f; Grünberger ZVglRWiss 09, 134, 140 ff). Unerheblich ist die Entstehung des Schutzes (durch staatlichen Hoheitsakt oder formlos, zB durch Erf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Nutzung für Zwecke der Wissenschaft

Rz. 501 [Autor/Stand] Der Bereich der Wissenschaft umfasst die Vermittlung von allgemeinem und besonderem Wissen im öffentlichen Auftrag. Im Allgemeinen geht es dabei um die Wissensvermittlung an Personen bzw. Personengruppen für eine spezielle berufliche Tätigkeit. Für Zwecke der Wissenschaft erfolgt die Nutzung des Grundbesitzes durch den sog. Wissenschaftsbetrieb. Dazu ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 206. Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017, BGBl I 2017, 2074

Rn. 226 Stand: EL 124 – ET: 10/2017 Historie: 27.04.2017: 2./3. Lesung Bundestag; 02.06.2017: Bundesrat stimmt Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen zu (BR-Drucks 366/17). Die erstmals gesetzlich geregelte Steuerfreiheit der Sanierungsgewinne im Bereich des EStG, KStG und GewStG ist als staatliche Subventionierung einzustufen und steht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Der 10. Titel enthält Regelungen zum Maklervertrag. Dabei lassen sich die Regelungen in den §§ 652–654 als allg Grundsätze verstehen, welche durch die Sonderregelung für den Nachweis der Gelegenheit sowie die Vermittlung zum Abschluss von Dienstverträgen (§ 655) ergänzt werden. Besondere Vorschriften gelten für die Darlehensvermittlung zwischen einem Unternehmer und ein...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / I. Vererbliche und vermögenswerte Nachlassbestandteile

Rz. 17 In den Nachlassbestand sind alle (aber auch nur die) vererblichen Vermögenswerte einzubeziehen. Das sind alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die im Erbfall durch Gesamtsrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB auf den bzw. die Erben übergegangen sind. Einzubeziehen sind auch die aufgrund einer erbrechtlichen Sonderrechtsnachfolge übergehenden Gegenstände, etwa die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verschaffung.

Rn 5 Entspr § 433 I 1 hat der Verkäufer dem Käufer die Inhaberschaft in der für das jeweilige Recht maßgeblichen Form so zu verschaffen, dass seine eigene Berechtigung endet und der Käufer das Recht ausüben kann (vgl Staud/Beckmann Rz 11–15). Je nach Art des Rechts sind die Formen divers: Abzutreten sind Forderungen (§ 398), mangels abw Regelung sonstige Rechte (§ 413) und P...mehr