Fachbeiträge & Kommentare zu Pauschbetrag

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.7 Dezentrale Warmwassererzeugung (Abs. 7)

Rz. 65 Eine vergleichbare Regelung für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende findet sich in § 21 Abs. 7 SGB II. Rz. 66 Die Vorschrift wurde erst im Vermittlungverfahren eingefügt (BT-Drs. 17/4719 S. 5) und ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass bis zum 31.12.2010 die Kosten der Warmwassererzeugung mit dem Regelsatz abgegolten wurden (vgl. v. Boetticher/Münder, in:...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.7 Anpassung der Krebsregisterpauschale (Satz 9)

Rz. 54 Die gesetzliche Krankenversicherung soll 90 % der Betriebskosten klinischer Krebsregister übernehmen (BT-Drs. 17/12221 S. 24). Damit dies dauerhaft gewährleistet ist, muss die Pauschale in regelmäßigen Abständen daraufhin überprüft werden. Andernfalls passt der GKV-Spitzenverband die in Satz 2 genannte Pauschale an (vgl. Rz. 48 f.). Der Maßstab der Überprüfung sind di...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.8 Erstmalige Überprüfung der Krebsregisterpauschale (Satz 10)

Rz. 55 Die Überprüfung erfolgt erstmalig nach Ablauf des Jahres 2021. Bei der Entscheidung über eine Anpassung der Pauschale ist entsprechend der Einvernehmensregelung in Abs. 2 Satz 4 und 5 (vgl. Rz. 30, 31 ff.) zu verfahren. Dies schließt im Konfliktfall auch die Möglichkeit einer Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit ein (BT-Drs. 17/12221 S. 24). Nach de...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.2 Krebsregisterpauschale im Jahr 2021 (Satz 2)

Rz. 48 Die Krankenkassen zahlen im Jahr 2021 an förderfähige klinische Krebsregister eine fallbezogene Krebsregisterpauschale i. H. v. 141,73 EUR. Die Pauschale wird für jede verarbeitete Meldung zur Neuerkrankung an einem Tumor nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 fällig (vgl. Rz. 5 ff.). Rz. 48a Die Krebsregisterfallpauschale wird sowohl an das klinische Krebsregister am Wohnort des Pa...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.5 Abweichende Krebsregisterpauschale (Satz 6, 7)

Rz. 51 Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen können gemeinsam und einheitlich (vgl. Rz. 44, Rz. 45) mit dem Land eine von Satz 2 oder Satz 9 (vgl. Rz. 48 f.) abweichende Höhe der fallbezogenen Krebsregisterpauschale vereinbaren, wenn dies aufgrund regionaler Besonderheiten erforderlich ist (Satz 6). Die abweichende Pauschale ist zulässig, wenn damit eine ...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.4.2 Beteiligung der privaten Krankenversicherung (Satz 2)

Rz. 35 Der Verband der Privaten Krankenversicherung ist an der Erarbeitung der Fördervoraussetzungen zu beteiligen, wenn die privaten Krankenversicherungsunternehmen den Betrieb der klinischen Krebsregister fördern. Dazu zahlen die Unternehmen der privaten Versicherungswirtschaft freiwillig die Pauschale nach Abs. 4 Satz 2, 3, 5, 6 und 9 für Meldungen von privat krankenversi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.3.1 Fallbezogene Krebsregisterpauschale (Satz 1)

Rz. 26 Die Krankenkassen tragen die Finanzierungsverantwortung für den Betrieb klinischer Krebsregister (Betriebskosten). Sie entrichten dazu fallbezogene Krebsregisterpauschalen (vgl. Rz. 48 f.), die sowohl an regionale als auch an zentrale Krebsregister zu zahlen sind. Anspruch auf die Pauschale haben die Krebsregister, die förderfähig sind (Rz. 27).mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.6 Beteiligung der privaten Krankenversicherung (Satz 8)

Rz. 53 An der Vereinbarung über eine abweichende Pauschale (vgl. Rz. 51 ff.) ist der Landesausschuss des Verbandes der Privaten Krankenversicherung zu beteiligen, wenn die privaten Krankenversicherungsunternehmen den Betrieb der klinischen Krebsregister fördern (vgl. Rz. 35 ff.). Eine Beteiligung von Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenre...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 1 Allgemeines

Rz. 2 Eine Vorgängerregelung zur heutigen Vorschrift befand sich in § 23 BSHG. Eine Parallelregelung enthält § 21 SGB II . Zu gewissen Unstimmigkeiten in diesem Zusammenhang vgl. Rz. 13 und 23. Abs. 1 Satz 1 entspricht dem früheren § 23 Abs. 1 Satz 1 BSHG. Die Abs. 2 bis 5 entsprechen den alten Vorschriften in § 23 Abs. 1a bis 4 BSHG. Abs. 6 vereinfachte die alte Regelung des...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.6 Erfüllen der Fördervoraussetzungen (Abs. 5)

Rz. 55d Die Frist für den Abschluss der Aufbauphase der klinischen Krebsregister ist mit dem Jahr 2020 abgelaufen (Satz 1). Bis dahin waren die Fördervoraussetzungen (Abs. 2 Satz 2 und 3) zu erfüllen. Nachdem die Fördervoraussetzungen festgestellt worden sind, teilen die klinischen Krebsregister den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen jährlich schriftlich ...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.4.1 Anderweitige Bedarfsdeckung (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 und 3)

Rz. 62 Abs. 4 regelte bis zum 31.12.2016 drei Ausnahmen von der Zahlung von Regelsätzen. Satz 1 enthielt eine Bestimmung über die individuelle Bedarfsfestsetzung bei "nach oben oder unten" abweichendem Bedarf. Satz 2 regelte die Zahlung für Fälle, in denen die Leistungsberechtigung nur für weniger als einen Monat besteht. Satz 3 den Sonderfall der Leistungsberechtigung in ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.2.1 Gesetzlich vorgeschriebene Form

Rz. 115 Nach § 125 Satz 1 BGB ist die Kündigungserklärung nichtig, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten wurde (zur Frage, ob die Berufung auf die Formnichtigkeit im Einzelfall ausgeschlossen ist, vgl. Rz. 120).[1] Rz. 116 Nach § 623 BGB bedarf die Kündigung der Schriftform. Dazu muss die Urkunde nach § 126 Abs. 1 BGB von dem Aussteller eigenhändig durch ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Vgl. hierzu zunächst die Hinweise im laufenden Text sowie die übrige zur Vorgängervorschrift § 23 BSHG ergangene Rechtsprechung. Axmann, Keine nachträgliche Erbringung des Mehrbedarfs nach § 30 Abs. 1 SGB XII bei rückwirkender Zuerkennung des Merkzeichens G, Anmerkung zum Urteil des SG Wiesbaden v. 30.4.2014, S 30 SO 47/12, RdLH 2014, 201. Berlit, Kein pauschalierter Me...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben / 7 Betriebsausgaben-Pauschale

Grundsätzlich sieht das Gesetz keine Betriebsausgaben-Pauschalen vor. Eine Ausnahme hiervon betreffen den Abzug von Verpflegungsaufwendungen anlässlich von Geschäftsreisen[1] oder die Fahrten mit eigenem PWK im Privatvermögen aus Anlass einer Geschäftsreise.[2] Neuer Pauschbetrag für Berufskraftfahrer Mit dem Jahressteuergesetz 2019[3] wurde erstmals für Veranlagungszeitraum 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben / 3 Steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Das Steuerrecht schränkt den Betriebsausgabenabzug für bestimmte Sachverhalte teils oder in voller Höhe ein. Handelsrechtlich sind die Aufwendungen dennoch in voller Höhe gewinnmindernd zu berücksichtigen.[1] Die folgende Übersicht stellt die wesentlichen zum Teil nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4a, 5 und 5b und § 9 EStG dar: Geschenke im Wert von über 50 EU...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 2 Anordnung von Homeoffice als Energiesparmaßnahme

Im Zusammenhang mit dem Thema Energiekrise wurde oftmals auch das Homeoffice als Lösung erwogen und kontrovers diskutiert. Ob und inwieweit dies zu Energieeinsparungen führen kann, soll hier nicht bewertet werden. Fest steht jedenfalls, dass Homeoffice vom Arbeitgeber nicht durch Ausübung des Direktionsrechts eingeführt werden kann. Potenziell anderslautende Ankündigungen de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 5.1 Die 35 bzw. 50 EUR-Freigrenze

Die Obergrenze von 35 EUR (für nach dem 31.12.2023 beginnende Wirtschaftsjahre: 50 EUR) ist eine Freigrenze. Übersteigt die Summe der Geschenkaufwendungen je Empfänger den Betrag von 35 EUR (für nach dem 31.12.2023 beginnende Wirtschaftsjahre: 50 EUR) im Wirtschaftsjahr, wenn auch nur um einen Cent, entfällt jeglicher Abzug.[1] Ob die Freigrenze durch ein Geschenk oder mehre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.4 Wege- und Fahrgelder

Rz. 16 Wege- und Fahrgelder stellen grds. keine Sondervergütung i. S. d. § 4a Satz 1 EFZG dar. Entweder sind sie Ersatz für konkret entstandene Aufwendungen des Arbeitnehmers. In diesem Fall entfallen sie ohnehin, wenn der Arbeitnehmer erkrankt ist, weil ihm keine Aufwendungen entstehen können. Einer Kürzungsvereinbarung bedarf es also nicht. Im Übrigen sind solche Zahlungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Krise: Steuerliche H... / 1.2 Homeoffice

Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG kann der Steuerpflichtige Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten abziehen, sofern das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Dies gilt auch, wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen steht es dem Steuerpflichtigen frei, eine Jahrespa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.6 Stetigkeit

Rz. 19 Ein Vergleich der Posten ist nur sinnvoll, wenn sie vergleichbar sind. Dieser Maßstab gilt für die Postenbezeichnung, den Inhalt der Posten, die Ordnung der Posten in Bilanz und GuV und die Bewertung. Um dem Bilanzleser den Vergleich der Jahresabschlüsse zu erleichtern, ist für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben, dass sie ihre Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 5.2 Vorsichtsprinzip

Rz. 46 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB ist vorsichtig zu bewerten. Nach diesem Grundsatz der Vorsicht ist aber nicht jedes Maß der Unterbewertung gerechtfertigt. Durch Unterbewertung können stille Reserven[1] entstehen, deren Bildung und Auflösung über die Entwicklung des Unternehmens täuschen. Sobald an laufenden Geschäften nicht mehr verdient wird, werden stille Reserven aufge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ABC der vereinbaren Tätigke... / 17 Liquidator

. Die Tätigkeit des Liquidators ist eine vereinbare Tätigkeit, für die grundsätzlich die übliche Vergütung gem. § 612 Abs. 2, § 632 Abs. 2 BGB zur Anwendung kommt. Bei der Bestellung des Liquidators durch die Gesellschafter ist der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung dringend anzuraten. Dabei ist die hohe Verantwortlichkeit des Liquidators und der Umfang der Tätigkeit, die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ABC der vereinbaren Tätigke... / 23 Offenlegung

Für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter besteht seit dem 1.1.2007 nach den Vorschriften des Gesetzes über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) die Verpflichtung, die Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen, oder abhängig von der Größenklass...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ABC der vereinbaren Tätigke... / 43 Zwangsverwalter

Die Vergütung des Zwangsverwalters richtet sich nach der Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV). Gem. § 17 Abs. 1 ZwVwV hat der Zwangsverwalter Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung seiner Auslagen. Die Umsatzsteuer ist gem. § 17 Abs. 2 ZwVwV erstattungsfähig. Die Vergütungshöhe orientiert sich an der Art und dem Umfang der Aufgabe s...mehr

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ABC der Werbungskosten / Pauschbeträge

Für Kfz-Kosten bestehen Pauschalen, die teilweise durch Gesetz, teilweise durch Verwaltungsanweisung festgelegt werden. Zu den gesetzlich festgelegten Kfz-Kosten gehören § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2, Nr. 5 S. 4 EStG. Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf den Ansatz dieser Pauschbeträge. Eine Prüfung, ob die Pauschbeträge zu einem angemessenen Ergebni...mehr

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ABC der Werbungskosten / Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale war zunächst nur für die Zeit der Corona-Pandemie ausgelegt, ist inzwischen aber entfristet und ausgeweitet worden. Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder wird auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer verzichtet, kann der Stpfl. nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 4 EStG für jeden Kalendertag bis einschließlich 31.12.2022, a...mehr

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ABC der Werbungskosten / Verpflegung, Mehraufwendungen

Literatur: Söhn, StuW 1983, 193; Goydke, DStZ 1995, 738; Albert, FR 1996, 441; Rudolph, DStZ 1996, 295; Albert, FR 1999, 1228; Strohner/Weber, BB 2005, 2267; Seifert, DStZ 2008, 95; Albert, FR 2009, 272; Paus, FR 2011, 519; Bergkemper, FR 2013, 1017; Niermann, DB 2014, 2793 Die Verpflegung ist grundsätzlich Teil der Lebensführungskosten und daher nach § 12 Nr. 1 EStG weder al...mehr

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ABC der Werbungskosten / Reisekostenersatz

Literatur: Thomas, DStR 1991, 1369, 1373 Ein Ersatz der Aufwendungen für Dienstreisen kommt regelmäßig bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit vor. Hierfür sieht § 3 Nr. 13 EStG (Ersatz aus öffentlichen Kassen)[1] und § 3 Nr. 16 EStG (Ersatz für im privaten Dienst angestellte Personen) vor, dass die Zahlung steuerfrei ist (§ 3 Nr. 13 EStG Rz. 1ff., § 3 Nr. 16 EStG Rz. ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Austauschmotor

Aufwendungen für einen Austauschmotor können außergewöhnliche Aufwendungen und daher im Rahmen der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte neben den Pauschbeträgen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG anzuerkennende Werbungskosten sein (allg. hierzu Rz. 148). Außergewöhnlich ist ein solcher Schaden allerdings nur, wenn er nicht auf normalen Verschleiß zurückgeführt ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Erhaltene Ersatzleistungen

Erhält der Stpfl. von einer anderen Person (vollen) Ersatz (z. B. dem anderen Unfallbeteiligten, der den Unfall verschuldet hat), so entfällt bei dem Stpfl. in Höhe der Ersatzleistungen der Ansatz von Werbungskosten, da er insoweit keine Aufwendungen hat.[1] Versicherungsleistungen auf Schäden, die nicht zu Werbungskosten geführt hätten (Nutzungsausfallentschädigung), sind j...mehr

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ABC der Werbungskosten / Kosten für Fahrten/Wohnung/Verpflegung

Die Unterscheidung zwischen erster Tätigkeitsstätte und ständig wechselnder Einsatzstelle ist konstitutiv für den Abzug von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Besteht eine erste Tätigkeitsstätte, sind die Wegeaufwendungen dorthin nur im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 bzw. Abs. 2 EStG abzugsfähig; liegen dagegen ständig wechselnde Einsatzstel...mehr

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ABC der Werbungskosten / Anzusetzende Aufwendungen

Als Mehraufwendungen kommen in Betracht: Mehraufwendungen für Verpflegung (vgl. "Verpflegung, Mehraufwendungen"). Der Grund für die pauschale Anerkennung von Verpflegungsmehraufwendungen wird darin gesehen, dass einem Arbeitnehmer auf einem Fahrzeug höhere Verpflegungskosten zu entstehen pflegen, als einem Arbeitnehmer mit fester Arbeitsstätte, aber ohne Kantine.[1] Zur Höhe ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Lkw-Fahrer

Ein Lkw-Fahrer hat in seinem Fahrzeug und auch nicht am Lkw-Wechselplatz seine erste Tätigkeitsstätte; siehe "Fahrtätigkeit".[1] Der Lkw-Fahrer, der in der Schlafkabine seines Lkw übernachtet, darf die Pauschalen für Übernachtungen bei Auslandsdienstreisen nicht anwenden.[2] Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5b EStG sind notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer während sei...mehr

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ABC der Werbungskosten / Anzusetzende Kosten

Als Werbungskosten absetzbar sind die Vollkosten für das Kfz abzüglich: der Kosten für private Nutzung; der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, soweit sie nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 bzw. Abs. 2 EStG beschränkt absetzbar sind. Diese nichtabzugsfähigen Werbungskosten sind so zu berechnen, dass aus den tatsächlichen Aufwendungen die Kosten pro km erm...mehr

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ABC der Werbungskosten / Fahrtkosten

Literatur: Giloy, BB 1981, 1886; Albert, FR 1999, 1228; Niermann/Plenker, DB 2007, 1885, 1889; Bergkemper, FR 2013, 1017 Fahrtkosten können als Kosten einer Auswärtstätigkeit zu den Werbungskosten gehören. Es sind dies die tatsächlichen Aufwendungen, die dem Stpfl. durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln ist der en...mehr

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ABC der Werbungskosten / Art und Höhe der Werbungskosten

Umzugskosten sind grundsätzlich nur diejenigen Kosten, die der Vorbereitung und Durchführung des Umzugs dienen, nicht dagegen Kosten, die der Einrichtung der neuen Wohnung dienen und damit auf unbestimmte Zeit in die Zukunft wirken. Keine Umzugskosten sind damit Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter.[1] Der Höhe nach können tatsächlich entstandene Umzugskosten als Werbungsk...mehr

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ABC der Werbungskosten / Messebesuch

Der Besuch einer Fachmesse führt zu Werbungskosten, wenn ein unmittelbarer Bezug zu der Berufstätigkeit besteht. Besteht ein solcher unmittelbarer Bezug zu der Berufstätigkeit nicht, und werden auf der Messe auch Themen präsentiert, die auch von allg. Interesse sind (z. B. Computermesse Cebit, Automobil-, Buchmesse), besteht i. d. R. eine private Mitveranlassung. Ob eine Auft...mehr

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ABC der Werbungskosten / Arbeitszimmer, häusliches

Literatur: Zieseke/Gerken, SteuK 2013, 45; Spilker, SteuK 2014, 488; Geserich, DStR 2014, 1316; Cropp, FR 2016, 58; Heger, DB 2016, 249; Spilker, NJW 2016, 842; Intemann, NZA 2016, 932; Kanzler, NWB 2016, 1071; Yves, DStR 2016, 1353; Paus, DStZ 2017, 692; Geserich, NWB 2017, 848; Hilbert, NWB 2017, 1336; Perschon, Stbg 2023, 321; Intemannn, NZA 2023, 680 1234; Plenker, BC 20...mehr

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ABC der Werbungskosten / Übernachtungskosten

Literatur: Albert, FR 1999, 1228; Niermann/Plenker, DB 2007, 1885, 1892; Seifert, StuB 2019, 126 Übernachtungskosten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a S. 2 EStG sind die tatsächlichen Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft zur Übernachtung. Hierunter fallen als Hauptleistung z. B. Kosten für ein Hotelzimmer, ein möbliertes Zimmer oder ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Einzelne Fahrtätigkeiten

Folgende Gestaltungen fallen unter die Regelung für die Fahrtätigkeit: Lastwagen-, Kraftfahrer im gewerblichen Güternah- und -fernverkehr oder im (Paket-)Zustelldienst[1]; Eisenbahn, Fahrer und sonstiges Personal auf Schienenfahrzeugen, z. B. Straßenbahnfahrer, Lokführer und Begleitpersonal auf Zügen,[2]; städtischer Linienverkehr, Fahrer von Linien- und Reisebussen.[3] Zwar ha...mehr

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ABC der Werbungskosten / Auswärtstätigkeit

Literatur: Seifert, DStZ 2008, 95; Albert, FR 2009, 272; Niermann, DB 2014, 2793; Geserich, FR 2024, 88 Die Reisekostenarten Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit sind zu dem Oberbegriff "berufliche veranlasste Auswärtstätigkeiten" zusammengefasst worden. Reisekosten sind danach Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungs- sowie Reisenebenkost...mehr

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ABC der Werbungskosten / Kapitalvermögen

Zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gehörten bis Vz 2008 alle Aufwendungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Kapitaleinnahmen stehen; abzugrenzen waren diese Aufwendungen von den Aufwendungen auf den Kapitalstamm, die mit der Vermögenssphäre zusammenhängen und daher bei den Überschusseinkünften keine Werbungskosten sind.[1] Ab Vz 2009 ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Kontoführungsgebühren

Kontoführungsgebühren für ein Gehaltskonto sind Werbungskosten, soweit sie durch die Überweisung des Gehalts durch den Arbeitgeber entstanden sind. Die Empfangnahme des Gehalts gehört zur Sphäre der Einkommenserzielung und führt daher zu Werbungskosten. Sie sind jedoch keine Werbungskosten, soweit sie auf die Abhebung oder Überweisung des Geldes zurückgehen; dies ist Einkomm...mehr

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ABC der Werbungskosten / Seeleute

Seeleute haben bei der Beschäftigung auf Schiffen (Binnenschiffe, Seeschiffe, Fähren) ihre erste Tätigkeitsstätte allenfalls im Betrieb oder einer Betriebsstätte des Arbeitgebers, soweit hierfür im konkreten Einzelfall die allg. Voraussetzungen vorliegen, vgl. Rz. 122a und 252a ff. Das Schiff ist keine erste Tätigkeitsstätte, da es nicht ortsgebunden ist. Das Schiff wird auc...mehr

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ABC der Werbungskosten / Lebensversicherung

Literatur: Loritz, DStR 2005, 625 Mit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes wurde die Abzugsfähigkeit der Beiträge zu Versicherungen auf den Erlebensfall, zu Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Kapitalversicherungen mit Sparanteil beseitigt, wenn der jeweilige Vertrag nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde. Der Unterschied zwischen der Versicherungsleistung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Vermögensverwaltung

Entsprechend nach Art des verwalteten Vermögens werden Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) erzielt, z. B. indem ein Wertpapierdepot verwaltet wird, oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) erzielt werden, wenn das verwaltete Vermögen z. B. aus einer vermieteten Immobilie besteht. Kosten der Verwaltung eines Vermögens, aus dem stpfl. Einkünfte fließen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Anschaffungskosten

Werbungskosten sind von den Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten (sowie Herstellungskosten und Herstellungsnebenkosten) abzugrenzen. Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten stehen mit dem Vermögensgegenstand, nicht den Einkünften, in wirtschaftlichem Zusammenhang und können nur über die Abschreibungen steuerlich verrechnet werden (zum Begriff der Anschaffung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Ausländische Einkünfte

Literatur: Andresen, IStR 2001, 497 Art und Höhe der ausl. Einkünfte sind stets nach deutschem Recht zu ermitteln. Betriebsausgaben und Werbungskosten (auch evtl. Pauschbeträge) sind zu berücksichtigen. Der Stpfl. muss den Nachweis über die Höhe der ausl. Einkünfte und über die Festsetzung und Zahlung ausl. Steuern durch entsprechende Unterlagen (z. B. Steuerbescheid, Zahlung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 1.2 Für Finanzierung sorgen

Gerichtsverfahren kosten Geld und können auch in Beschlussanfechtungsverfahren teuer werden. Grundsätzlich billigt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) demjenigen Rechtsanwalt, der mehrere Personen im Rechtsstreit vertritt, eine sog. Mehrvertretungsgebühr zu, die sich auf eine 2,0-Gebühr summieren kann. Seit dem Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 fällt aber keine Mehrve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Telearbeitsplatz

Literatur: Geserich, DStR 2014, 1316; Schneider, NWB 2014, 1860 Auch ein Raum, in dem ein Stpfl. zuhause einen Telearbeitsplatz unterhält, kann dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers entsprechen. Allein der Umstand, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, einen Telearbeitsplatz einzurichten, und der Arbeitnehmer dort dann auch arbeitet, schließt die Qualifikation als ...mehr