Fachbeiträge & Kommentare zu Pension

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.2 Mindestentgeltpunkte für Rentenfälle vor 1992 (Abs. 1)

Rz. 27 Renten, die nach vor 1992 geltendem Recht berechnet worden sind (zur Umwertung vgl. § 307), erhielten ab 1.1.1992 nach Art. 82 RRG 1992 (vgl. Rz. 2) einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten, wenn 35 Jahre zurückgelegt waren und der Monatsdurchschnitt aus den Pflichtbeiträgen ab 1.1.1973 bis zum Rentenbeginn den Wert von 0,0625 unterschritten hat. Dabei wurden besti...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.1.2 Durchschnittswert aus allen vollwertigen Pflichtbeiträgen (Satz 1)

Rz. 15 Sind im Versicherungsverlauf des Versicherten 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten belegt, ordnet Abs. 1 Satz 1 weiter die Prüfung an, ob sich aus den Kalendermonaten mit vollwertigen Pflichtbeiträgen ein Durchschnittswert von weniger als 0,0625 Entgeltpunkten ergibt. Rz. 16 Der Durchschnittswert ist aus sämtlichen, bis zum Rentenfall zurückgelegten vollwertigen Pflic...mehr

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Regelungsgegenstand des § 257 war bis zum 31.12.1991 in Art. 2 §§ 55 bis 57 AnVNG und Art. 2 §§ 56 bis 58 ArVNG enthalten. § 257 sollte durch das Rentenreformgesetz RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft gesetzt werden und ist noch vor Inkrafttreten durch Art. 1 Nr. 73 des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) in Ab...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 2.4 Praxishinweise

Rz. 47 Mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde ein neuer Abs. 3 in § 317a eingefügt, der eine Sonderregelung zu der ebenfalls geänderten Vorschrift § 256d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a beinhaltet und anordnet, dass die Rente ab 1.7.2020 von Amts wegen neu festzustellen und zu leisten ist, wenn sich die berechtigte Person nach dem 18.5.1990 nicht mehr gewöhnlich im Inland aufgehalten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 1.2 Rentenanpassung zum 1.7.2024

Rz. 4 Entgeltpunkte (Ost) werden nur noch bis zum 30.6.2024 mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) vervielfältigt, da dieser zum 1.7.2024 wegfällt. Die Regelung wird durch das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) – mit dem insgesamt die Rentenangleichung Ost und West erreicht werden soll – aufgehoben. An die Stelle der Regelung über die Entgeltpunkte...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zur Gesetzesentwicklung bis zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (2. SGB VI-ÄndG) v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3013) vgl. GRA der DRV zu § 255c SGB VI, Stand: 23.11.2017, Historie. Die Vorschrift ist dann durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Vorschriften (2. SGB VI-ÄndG) v....mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (vgl. zur Gesetzesbegründung auch BT-Drs. 11/5530 S. 56). Eingefügt wurde die Vorschrift im Gesetzgebungsverfahren durch die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuss); vgl. BT-Drs. 11/5490 S. 162; im Gesetzesentwurf noch § 260a). Durch...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1.5 Steigerungsbeträge bei Anrechnung von Leistungen, Rentenaufteilung, Rentenabfindung

Rz. 28 Die Höherversicherungsleistung bleibt – wegen ihrer Eigenschaft als Zusatzrente – von den Vorschriften über das Zusammentreffen von Renten und Einkommen (§§ 89 ff.) unberührt. Dagegen werden die Steigerungsbeträge nach Abs. 2 bis 4 mitgerechnet, wenn es um die Anrechnung bestehender Leistungen auf die Witwen- oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten geht (§ 90), b...mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 2.1.1.2 Entgeltpunkte nach den Anlagen 1 bis 16 zum FRG

Rz. 16 Abweichend von §§ 256a bis 256c werden Pflichtbeitragszeiten im Beitrittsgebiet vom 9.5.1945 bis 19.5.1990 FRG-Tabellenentgelte (Anl. 1 bis 16 nach dem Stand vom 30.6.1990) zugeordnet, aus denen die Entgeltpunkte zu ermitteln sind. Das entspricht der Bewertung bestimmter Pflichtbeitragszeiten im Rahmen von § 256b Abs. 1, die bei der Rente ebenfalls mit FRG-Tabellenwert...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.4 Lohnfaktor für die Rentenanpassung zu 1.7.2025 (Abs. 4)

Rz. 24 Der sog. Lohnfaktor ist neben dem Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung und dem Nachhaltigkeitsfaktor das zentrale beeinflussende Moment bei der Bestimmung und Fortentwicklung des aktuellen Rentenwerts; Ausgangsvorschrift ist insoweit § 68 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 i. V. m. § 68 Abs. 7. Der Lohnfaktor spiegelt grundsätzlich die Entwicklung der beitragspflichtigen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.4 Gleichmäßige Verteilung (Abs. 2)

Rz. 28 Nach Abs. 2 HS 1 werden die zusätzlichen Entgeltpunkte gleichmäßig auf die vollwertigen Pflichtbeiträge vor 1992 verteilt, um so ggf. in einen Versorgungsausgleich einbezogen werden zu können (so die ausdrückliche gesetzgeberische Intention, vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 202). Rz. 29 Sofern der Rente Entgeltpunkte/Ost (§ 254d) zugrunde liegen, werden nach Abs. 2 HS 2 ihnen a...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.2.1 Anrechnung bei Auflösung (Satz 1)

Rz. 31 Nach § 90 Abs. 1 werden auf eine Witwen- oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten für denselben Zeitraum bestehende Ansprüche auf Witwenrente oder Witwerrente, auf Versorgung, auf Unterhalt oder auf sonstige Renten nach dem letzten Ehegatten angerechnet. Nach Satz 1 werden hiervon auch die zu einer Witwenrente oder Witwerrente geleisteten Steigerungsbeträge erfa...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 2.1.1.1 Einheitlicher Rentenwert

Rz. 11 Zum 1.7.2024 tritt kraft gesetzliche Anordnung an die Stelle aktuellen Rentenwerts (Ost) der aktuelle Rentenwert; damit wird die vollständige Angleichung der Renten und damit auch der aktuellen Rentenwerte abweichend von der Lohnentwicklung gesetzlich festgesetzt. Der aktuelle Rentenwert (Ost) gilt nur noch für die Zeit bis einschließlich 30.6.2024. Ab 1.7.2024 gilt d...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt inhaltlich ergänzend zu § 70, welche Beitragsbemessungsgrenzen (§ 159 i. V. m. § 157) für die vorübergehend dem Deutschen Reich eingegliederten Gebiete (Satz 1), für saarländische Beitragszeiten und für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet (Satz 2) gelten, dass Arbeitsausfalltage vor 1984, die keine Anrechnungszeiten sind, als Beitragszeiten bei der Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 264 Zuschl... / 2.1 Umrechnung von Werteinheiten in Entgeltpunkte

Rz. 8 Bei Ehescheidungen ab dem 1.7.1977 findet zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Versorgungsausgleich statt; vor dem 1.9.2009 noch nach § 1587b Abs. 1 BGB, §§ 1, 3b VAHRG, nach dem ab dem 1.9.2009 geltenden Recht auf der Grundlage des Versorgungsausgleichsgesetz (vgl. Komm. zu § 76). Rz. 9 Nach dem vor 1992 geltenden Recht – §§ 1304a Abs. 1, 1304b RVO, §§ 83a Abs. 1, 8...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 259 ist mit dem Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992); durch Art. 1 Nr. 74 des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ist bereits mit Wirkung zum 1.1.1992 Satz 1 ergänzt worden um die Worte "für jeden Teilzeitraum der entsprechende Anteil". Durch Art. 1 Nr. 54 des Gese...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 1.3 Korrespondierende Vorschriften

Rz. 8 § 255a beinhaltet die gesetzlich angeordnete schrittweise Anhebung des aktuellen Rentenwertes (Ost) auf das Niveau des aktuellen Rentenwertes (West) bis auf 100 %. § 254c Satz 2 und § 118a enthalten die Regelungen über die Versendung der Anpassungsmitteilungen, wobei § 118a dann ab 1.7.2024 an die Stelle des § 254c tritt, der nur bis 30.6.2024 in Kraft bleibt. Die Anpa...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.3.1 Hälftiger Anpassungsfaktor (Satz 1)

Rz. 26 Mögliche Rentenerhöhungen führen nach Abs. 3 Satz 1 zur Abschmelzung des Ausgleichsbedarfs. Funktion des Abs. 3 Satz 1 ist es daher Rentenerhöhungen der Folgejahre um den etwaigen Ausgleichsbedarf der vorangegangenen Jahre konkret abzuschwächen, nach der gesetzlichen Anordnung des Satz 1 jedoch höchstens zur Hälfte (SG Nürnberg, Gerichtsbescheid v. 20.4.2016, S 16 R 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1.2 Steigerungsbeträge – Ermittlung im Einzelnen (Satz 2)

Rz. 19 Die Höhe der Steigerungsbeträge richtet sich nach Satz 2 und entspricht insoweit dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht aus den Vorgängervorschriften des § 38 AVG und des § 1261 RVO (vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 202; vgl. zur Ermittlung der Höhe der Steigerungsbeträge GRA der DRV zu § 269 SGB VI, Stand: 18.6.2015, Anm. 5 ff.). Rz. 20 Die Steigerungsbeträge werden statistisc...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Inhaltlich regelt die Vorschrift, in welchen übergangsrechtlichen Fällen Beitragszeiten ohne Entgeltpunkte bleiben; nach Nr. 1 gilt dies für Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung der Arbeiter für Zeiten vor dem 1.1.1957, wenn bereits anderweitig Pflichtbeiträge für dieselbe Beschäftigung gezahlt wurden. Nach Nr. 2 werden darüber hinaus Pflichtbeiträge zur Rentenversic...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.1 Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler für die Rentenanpassungen 2018 und 2019 (Abs. 1)

Rz. 5 Mit der ursprünglich in § 255a Abs. 3 geregelten Sonderregelung zur – gegenüber § 68 Abs. 4 – abweichenden Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzrentner und der Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler regelt Abs. 1 Satz 1 das Prinzip der getrennten Berechnungsweise und ordnet bei der Ermittlung der Äquivalenzbeitragszahler – und damit bei der Ermittlung des bundeseinheitlich...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 2.3 Kein Entgeltpunktezuschlag bei Witwen- und Witwerrenten – Übergangsrecht (Abs. 2)

Rz. 20 Nach Abs. 2 kommt ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten zur Witwen/Witwerrente nicht in Betracht, sofern der/die Versicherte vor dem 1.1.2002 gestorben ist oder die Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde und einer der Ehegatten (oder beide) zu diesem Zeitpunkt bereits mindestens 40 Jahre alt war ("… vor dem 2.1.1962 geboren …"). Rz. 21 In diesen Fällen gilt aus Ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 255j Besti... / 2 Rechtspraxis

Rz. 7 Für die Bestimmung des aktuellen Rentenwerts zum 1.7.2022 wird abweichend von § 68 Abs. 4 i. V. m. § 68 Abs. 7 Satz 5 als Anzahl an Äquivalenzbeitragszahlern für das Jahr 2020 der errechnete Wert aus der Rentenwertbestimmungsverordnung 2021 zugrunde gelegt. Rz. 8 Der Nachhaltigkeitsfaktor i. S. d. § 68 Abs. 4 ist Teil der Rentenformel. Er bildet das Verhältnis von Rente...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Ahrens, Das neue Pfändungsschutzkonto, NJW 2010 S. 2002. ders., Aktuelle Rechtsprechung zu massezugehörigen Einkünften, NJW-Spezial 2018 S. 341. Becker, Mängelbeseitigung beim Kontopfändungsschutz, NJW 2011 S. 1317. Cranshaw, Vollstreckungsrechtliche Zusammenrechnung von gesetzlichen inländischen mit ausländischen Renten, jurisPR-InsR 1/2015 Anm. 1. Dahm, Zur Pfändbarkeit...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.5.1 Pfändung nach ZPO

Rz. 41 Nur Ansprüche auf laufende Sozialleistungen können wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Laufende Geldleistungen sind Sozialleistungen, die regelmäßig wiederkehrend für bestimmte Zeitabschnitte gezahlt werden; dies gilt auch dann, wenn sie wegen verspäteter oder zusammenfassender Zahlung für mehrere Zeitabschnitte in einer Summe ausgezahlt werden (BT-Drs. 7/868 S. 33...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4.4 Geldleistungen als Ausgleich für Körper- oder Gesundheitsschäden (Abs. 3 Nr. 3)

Rz. 36 Entscheidend ist bei der Geldleistung zum Ausgleich von Mehraufwand bei Gesundheits- oder Körperschaden, dass die Leistung an einen Gesundheits- oder Körperschaden anknüpft und der Zwecksetzung nach einen dadurch bedingten Mehraufwand pauschal oder konkret ausgleichen soll. Dazu gehören insbesondere die wegen Kriegs- oder Wehrdienstbeschädigungen gezahlten Grundrenten...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.7.1 Rückforderung vom Pfändungsgläubiger

Rz. 67 Mit dem durch Art. 2 Nr. 5, 32 Abs. 1 des Verwaltungsvereinfachungsgesetzes mit Wirkung zum 30.3.2005 angefügten Abs. 6 wird auf § 53 Abs. 6 verwiesen. Nach § 53 Abs. 6 gilt in den Fällen, in denen bei einer Übertragung oder Verpfändung Geldleistungen zu Unrecht erbracht worden sind, dass sowohl der Leistungsberechtigte als auch der neue Gläubiger als Gesamtschuldner ...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.1 Pfändung

Rz. 5 Die Regelungen des § 54 betreffen den Pfändungsschutz für sozialrechtliche Ansprüche des Sozialleistungsempfängers. Über die Voraussetzungen der Pfändbarkeit als grundsätzlich zivilrechtliches Mittel der Zwangsvollstreckung haben demzufolge auch die Zivilgerichte als Vollstreckungsgerichte (§ 828 ZPO) zu entscheiden. Die Begrenzungen der Pfändbarkeit in § 54 und/oder a...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.3 Pfändung einmaliger Geldleistungen bei Billigkeit (Abs. 2)

Rz. 13 Die Pfändung einmaliger Sozialleistungen in Geld wird einer Billigkeitsprüfung unterzogen und ist auch nicht an bestimmte Beträge wie Pfändungsfreigrenzen gebunden. § 850b Abs. 2 ZPO enthält über § 54 hinausgehend eine Regelung für die Pfändbarkeit an sich unpfändbarer Forderungen aus Gründen der Billigkeit bei sonst erfolglosen Versuchen der Vollstreckung in das sons...mehr

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Finanzielle Krisenentschädi... / I. Krisenbedingte Ausgangssituation

Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander: mindestens 1 Mio. EUR pro Jahr – so viel verdienen laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) immer mehr Menschen in Deutschland. 2018 hatten knapp 26.300 aller erfassten lohn- und einkommensteuerpflichtigen Einkünfte von mindestens 1 Mio. EUR. Damit gab es im Jahr 2018 rund 1.500 mehr Einkommensmillionäre als...mehr

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Auskunftsverkehr – ABC IntStR / 2 Inhalt

Die Rechtsgrundlagen des internationalen Auskunftsverkehrs sind verstreut und überschneiden sich. Man unterscheidet zwischen Auskünften, zu deren Erteilung sich ein Staat durch internationalen Vertag verpflichtet hat, und solchen Auskünften, die ein Staat ohne Verpflichtung erteilt (Kulanzauskünfte). § 117 Abs. 1 AO ermächtigt die deutschen Finanzbehörden, den Auskunftsverkeh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum allgemein zu § 2 EStG (ab 2000):

Marx, Der Verlustabzug im Erbfall und die "Rspr der ruhigen Hand", DB 2001, 2364; Beiser, die Gleichheit in der Pensionsbesteuerung, DB 2002, 703; Fischer, Gleichheitsgerechte Besteuerung von Pensionen und Renten, NWB F 3, 11 985; Höreth/Schiegl/Zipfel, Was wird aus der Rentenbesteuerung?, BB 2002, 1565; Stein, Praxisfragen zur Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung von ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Ansprüche der Arbeitnehmer insolvenzunfähiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts

Rn 15 Bereits unter Rn. 2 wurde dargelegt, dass die praktische Relevanz der Insolvenzunfähigkeit des Bundes, der Länder und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts nach Maßgabe des Abs. 1 Nr. 2 darin zu sehen ist, dass Beiträge für die Insolvenzsicherung nach dem BetrAVG (Pensions-Sicherungsverein) und dem SGB III (Insolvenzgeld) nicht zu leisten sind. Dementsprech...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Beherbergungsleistungen

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums vom 22.12.2009, BGBl I 2009, 3950 wurde der Steuersatz für Beherbergungsleistungen von 19 % auf 7 % gesenkt (s. § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, Anhang 5). Der ermäßigte Steuersatz ist sowohl für Umsätze des klassischen Hotelgewerbes, die kurzfristige Beherbergung in Pensionen, Fremdenzimmern und v...mehr

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Jansen, SGB VI § 305 Wartez... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Da gemäß § 300 Abs. 1 grundsätzlich immer neues Recht zur Anwendung kommen muss, bestimmt die Vorschrift für bereits laufende Renten, dass diese auch dann uneingeschränkt weiter zu gewähren sind, wenn die Vorschriften über die Wartezeit oder eine sonstige zeitliche Voraussetzung verschärft werden. Damit stellt § 305 eine Sonderregelung zu §§ 50 bis 53, 245 dar. Denn es...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) ABC zur Einkunftserzielungsabsicht

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition

Rn. 92 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Liebhabereitatbestände sind Tatbestände, die zwar den sonstigen Merkmalen der jeweiligen Einkunftsart entsprechen, bei denen aber die Einkünfteerzielungsabsicht fehlt. Liebhaberei kann also bei allen sieben Einkunftsarten vorkommen (umgekehrt muss bei allen sieben Einkunftsarten Einkünfteerzielungsabsicht vorliegen, BFH IX R 50/10, BStBl II ...mehr

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zfs 08/2022, Einrede der Ve... / Sachverhalt

In dem im Jahre 2009 beim SG Halle (Saale) eingeleiteten Sozialgerichtsprozess ging es um die Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung. Für dieses Klageverfahren hat das SG dem Kläger durch Beschl. v. 25.11.2009 Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten bewilligt. Der Rechtsstreit endete am 8.11.2012 im Termin zur mündlichen Verhandlung durch...mehr

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Jansen, SGB VI § 305 Wartez... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm, die eine Sonderregelung i. S. v. § 300 Abs. 5 darstellt, enthält nach dem Willen des Gesetzgebers eine Besitzschutzregelung zugunsten von Versicherten, die die für eine Rente erforderliche Wartezeit vor einer Gesetzesänderung erfüllt hatten (BT-Drs. 11/4124, S. 207). Eines Vertrauensschutzes bedarf es auch dann, wenn sonstige zeitliche Voraussetzungen geänder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einteilung der Sonderausgaben

Rn. 310 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei den Sonderausgaben nach §§ 10–10g EStG lassen sich nach verschiedenen Gesichtspunkten unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. "Echte" Sonderausgaben

Rn. 313 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zu ihnen gehören die in den §§ 10, 10b u 10c EStG genannten Abzugsposten. Die Grundnorm bildet § 10 EStG. In ihr sind eine ganze Reihe unterschiedlicher Aufwendungen zusammengestellt. Den Aufwendungen ist gemeinsam, dass sie eine endgültige wirtschaftliche Belastung des StPfl voraussetzen. Ausgaben, die als Gegenleistung für den Erwerb eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ai) ABC der nicht steuerbaren Bezüge

Rn. 61 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sofern nicht anders beim jeweiligen Stichwort vermerkt, gehören ua zu den nicht steuerbaren oder auch steuerfreien (im ESt-Recht ist diese Unterscheidung im Gegensatz zum USt-Recht bedeutungslos), da keiner Einkunftsart unterfallenden Bezügen: Arbeitnehmer-Sparzulage nach § 13 Abs 3 5. VermBG (H 2 EStH 2020) Ausgleichsflächenentschädigung Entsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Stein, Zur Einkunftserzielungsabsicht bei kurzfristiger Vermietung vor Selbstnutzung, DStZ 2000, 626; Horlemann, Auswirkungen des StEntlG 1999/2000/2002 und des StBereinG 1999 auf fremdfinanzierte Renten?, FR 2000, 1314; Lüdicke/Pannen, Gewinnerzielungsabsicht und Mitunternehmerrisiko bei gewerblichen Fondsgesellschaften, DStR 2000, 2109; Honisch, Zu den Inflationstendenzen bei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. "White-List" gesetzlich vorgesehener steuerlicher Vorteile

„ [3] Das Bundesministerium der Finanzen kann im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder in einem im Bundessteuerblatt zu veröffentlichenden Schreiben für bestimmte Fallgruppen bestimmen, dass kein steuerlicher Vorteil im Sinne der Sätze 1 und 2 anzunehmen ist, insbesondere weil sich der steuerliche Vorteil einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung ausschl...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.9 Sonderfall körperliche Untauglichkeit/Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit

Rz. 19 Die Aufzählung der eine Befristung und damit auch eine auflösende Bedingung grundsätzlich rechtfertigenden Gründe in § 14 Abs. 1 TzBfG ist nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen und auflösende Bedingungen ausschließen (BAG, Urteil v. 1.12.2004, 7 AZR 135/04 [1]). Soweit in Tarifverträgen für d...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 3 Abgrenzung auflösende Bedingung/Befristung

Rz. 3 Schwierig ist insbesondere die Abgrenzung der auflösenden Bedingung von der Zweckbefristung. Eine Zweckbefristung liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis nicht zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt, sondern bei Eintritt eines künftigen Ereignisses enden soll. Bei einer auflösenden Bedingung hängt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ebenfalls vom Eintritt eines ...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil II... / a) Anlage R

Die Anlage R wurde auf den VZ 2021 fortgeschrieben. Beachten Sie: Der Besteuerungsanteil von Renten, deren Beginn im KJ 2021 liegt, beträgt 81 % (vgl. § 22 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa S. 3 EStG).mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / 1. Berechnung des verfügbaren Nettoeinkommens

Zum verfügbaren Nettoeinkommen gehören steuerpflichtige Einkünfte i.S.d. § 2 Abs. 1 EStG sowie alle steuerfreien Einnahmen wie z.B. Kindergeld oder steuerfreie Teile der Rente, aber auch Steuererstattungen bezüglich Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer[61]. Demgegenüber mindern Steuervorauszahlungen oder -nachzahlungen das Nettoeinkommen, ebenso gesetzlich...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Berechnung von Einkünften aus unzumutbarer Tätigkeit

Rz. 236 Zur Anrechnung der Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit gelten während der Zeit der Trennung wie für die Zeit nach Scheidung der Ehe die gleichen Grundsätze. Es gelten die Grundsätze des § 1577 Abs. 2 BGB . Danach ist zu entscheiden, ob und wenn ja, in welchem Umfang Einkünfte aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit des Berechtigten in die Unterhaltsberechnung einbezogen we...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / e) Nichterwerbsehe

Rz. 74 Sind beide Ehegatten nicht erwerbstätig, etwa weil sie über eigene sonstige Einkünfte verfügen, z.B. Renten, Ruhegehalt, Erträgnisse aus Vermögen etc., haben sie zum Familienunterhalt entsprechend ihrer Einkünfte beizutragen. An der Haushaltsführung haben sich jedoch beide in gleicher Weise, also mit hälftigem Anteil, zu beteiligen. Versorgt ganz oder überwiegend nur e...mehr