Fachbeiträge & Kommentare zu Personalrat

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ermittlung psychischer Bela... / 4 Umsetzung

Nachdem Belastungsfaktoren identifiziert sind und Lösungsvorschläge vorliegen, müssen Maßnahmen festgelegt, priorisiert und umgesetzt und deren Wirksamkeit überwacht werden. Dies erfolgt im vorliegenden Fall in einem Steuerungskreis, dem Amtsleiter, Fachbereichsleiter, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Personalrat, ausgewählte Beschäftigte sowie der Schwerbehind...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ermittlung psychischer Bela... / 3.4 Abschluss

In einer Abschlusspräsentation erfolgt eine Einführung ins Thema (s. Einführung Analyseworkshop), die Ergebnisse werden vorgestellt und erläutert, Lösungsvorschläge präsentiert. Teilnehmer sind idealerweise die Führungsebene, im vorliegenden Fall Landrat, Amtsleiter und Fachbereichsleiter sowie Personalrat, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Generelles Übergangsmandat bei Privatisierungen

Rz. 5 Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass es der Anerkennung eines Übergangsmandats für alle Privatisierungen bedarf (BAG, Beschluss v. 31.5.2000, 7 ABR 78/98 [1]). Nach Ansicht des BAG ist es durch die Anerkennung eines gesetzlichen Übergangsmandats bei einigen Privatisierungen zu einer Schutzlücke für die betroffenen Arbeitnehmer bei anderen Privatisierungen gek...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 3 Nach dem Wortlaut des Gesetzes erlischt bei einer Privatisierung, also bei einem Wechsel von einer öffentlich-rechtlichen in eine privat-rechtliche Organisationsform, das Amt des Personalrats mit dem Stichtag der Privatisierung Praxis-Beispiel Das Land B beschließt, die bisher als Eigenbetrieb geführte Porzellanmanufaktur zukünftig als Aktiengesellschaft zu betreiben un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Gesetzliches Übergangsmandat bei einzelnen Privatisierungen

Rz. 4 Bei den Privatisierungen von Bahn und Post hatte der Gesetzgeber für die örtlichen Personalräte in § 15 Abs. 1 DBGrG und in § 25 PostPersRG ein gesetzliches Übergangsmandat geschaffen. Im Falle der Bahn galt dieses Übergangsmandat für die Dauer von bis zu drei Monaten, im Falle der Post war die Höchstdauer des Übergangsmandats wegen des langwierigen Umstrukturierungspr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 6.3 Die Beteiligung von Personal- bzw. Betriebsrat bei befristeten Verträgen

Die Mitbestimmungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrats bestehen auch bei der beabsichtigten befristeten Einstellung eines Arbeitnehmers (§ 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG, § 99 BetrVG). Die Frage der Befristung des Arbeitsverhältnisses als solcher unterliegt dabei nicht der Mitbestimmung des Personalrats[1] bzw. Betriebsrats. Die Mitbestimmung bezieht sich allein auf die "Einstellu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.7.3 Fehlen von Einstellungsvoraussetzungen

Nicht selten kommt es vor, dass ein Mitarbeiter eingestellt wird, ohne dass die gesundheitliche Eignung festgestellt ist. In anderen Fällen arbeitet der Mitarbeiter bereits, obwohl die Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats noch aussteht. In beiden Alternativen hat die Rechtsprechung die Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung für zulässig gehalten.[1] Seit Inkrafttre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 6.7 Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

Nicht selten ergibt sich die Notwendigkeit, in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis einzelne Arbeitsbedingungen arbeitsvertraglich für einen vorübergehenden Zeitraum – befristet – zu ändern. Hierzu gehören die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit auf Zeit, die befristete Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit sowie die Übertragung einer inhaltlich anders gearteten Tä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 1 Überblick über die gesetzlichen und tariflichen Befristungsregelungen

– § 14 Teilzeit und Befristungsgesetz Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, der auch für das Arbeitsrecht gilt, können Arbeitsverhältnisse nicht nur auf unbestimmte Dauer, sondern auch für eine bestimmte Zeit – befristet – geschlossen werden. Nach Ablauf der Frist endet das Arbeitsverhältnis bei befristeten Verträgen automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Da das ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 32 Bauchowitz/Kraft, Analyse der Abwicklung von gesetzlichen Krankenkassen per sozialrechtlicher Schließung oder per Insolvenzverfahren, ZVersWiss 2017 S. 425. Boemke, Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 12.3.2013, B 1 A 1/12 R, SGb 2014 S. 92. Bohlen-Schöning, Rechtliche Stellung der Mitarbeiter bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse, KrV 2011 S. 85. dies., Die ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 99 Anzeige... / 2.1 Anzeige des Arbeitsausfalls (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 ist der Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzuzeigen, in deren Bezirk der Betrieb liegt, schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige ist materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung von Kug (Bieback, in: BeckOK, SGB III, § 99 Rz. 1). Sie wirkt erst mit dem Eingang bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Bei einer Fristversäumung ist ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.2.2 § 41 Nr. 1 ZPO

Rz. 11 Nach § 41 Nr. 1 ZPO ist ein Richter (oder Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, § 49 ZPO) von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen in Sachen, in denen er selbst Partei ist oder zu einer Partei im Verhältnis eines Mitberechtigten, Mitverpflichteten oder Regresspflichtigen steht. Rz. 12 Der Richter ist ausgeschlossen, wenn er selbst Partei ist. Die ZPO enthält keine ei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
RSI-Präventionsprogramm / 4 Mitarbeiterbefragung zur Beurteilung des Ist-Zustands

Falls der RSI-Basis-Check (vgl. Abschn. 3) keine ausreichenden Hinweise ergeben hat, Sie jedoch trotzdem gezielte Informationen erhalten wollen, ob RSI in Ihrem Unternehmen ein Thema ist, können Sie die Mitarbeiter mit der Checkliste "Mitarbeiterbefragung" gezielt befragen. Achtung Ressourcen bereitstellen Eine Befragung ist nur dann sinnvoll, wenn die Geschäftsführung auch ge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fachliteratur

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Ausführungen dieses Stichworts gelten uE für jedwede Fachliteratur ungeachtet der jeweiligen "Medienform". Die Grundsätze bisheriger Rechtsprechung zu idR im Druck erschienenen Werken ("Printmedien") sollten demnach – soweit möglich und sinnvoll – auch auf andere (digitale) Formate übertragen werden (zB E-Books und E-Paper sowie etwaige z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überstunden/Mehrarbeit / 10 Mitbestimmung des Betriebsrats/Personalrats

Im Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes unterscheidet das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung[1] wie folgt: Sobald die Anordnung von Überstunden einen kollektiven Tatbestand erfüllt, besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Einen kollektiven Bezug stellt dabei grundsätzlich auch die Anordnung einer Überstunde gegenüber einem einzelnen Arbeitnehmer da...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.1 Einleitung

Weil das Arbeitsverhältnis ein Dauerschuldverhältnis ist, bei dem die gegenseitigen Pflichten auf – u. U. begrenzte – Dauer bestehen, kann es mit einem – schriftlichen – Auflösungsvertrag (auch "Aufhebungsvertrag" genannt) bei Einverständnis beider Vertragsparteien sogar zu jeder Zeit beendet werden (§ 33 Abs. 1b TVöD). Gesetzliche Einschränkungen bestehen hierfür nicht. Auc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.13 Der Abwicklungsvertrag

Der Unterschied zwischen Aufhebung und Abwicklung liegt in der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Während die Parteien beim Auflösungsvertrag übereinstimmend das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum beenden, besteht beim Abwicklungsvertrag Einigkeit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines anderen Ereignisses (i. d. R. eine arbeitgeberseit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.10 Verpflichtung zur Teilnahme am Gespräch über den Auflösungsvertrag, Hinzuziehung Dritter

Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, an einem Personalgespräch teilzunehmen, bei dem es nur um Verhandlungen über Änderungen des Arbeitsvertrags gehen soll. Denn das Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO betrifft nur die Konkretisierung der Arbeitspflicht, nicht aber den Inhalt des Arbeitsvertrags. Weil das Arbeitsverhältnis streng personenbezogen ist (§ 613 BG...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.15 Checkliste für Auflösungs-/Abwicklungsverträge

1. Zulässigkeit des Auflösungsvertrags: kein besonderes Abschlussverbot. 2. Form: schriftlich, § 623 BGB, beim Auflösungsvertrag zwingend, beim Abwicklungsvertrag dringend zu empfehlen. 3. Beendigungszeitpunkt: wegen Arbeitslosengeld nach Möglichkeit ordentliche Kündigungsfrist. 4. Beendigungsart: beim Abwicklungsvertrag schon deshalb erforderlich, weil außerhalb des Vertrags l...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vertreter als Arbeitnehmer

Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Über Arbeitnehmervertreter aufgrund des BetrVG > Aufsichtsrat, > Betriebsrat; außerdem > Personalrat. Zur Abgrenzung eines als ArbN tätigen Vertreters von einem selbständig tätigen (Handels-)Vertreter > Agenten, > Arbeitnehmer Rz 46ff, > Ärztevertreter, > Handelsvertreter, > Notare Rz 2, > Rechtsanwälte Rz 3 und > Versicherungsvertreter (ergänzend ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 39 Mitwirk... / 2.2 Arbeitsmarktberatung (Abs. 2)

Rz. 13 Abs. 2 verpflichtet die Agentur für Arbeit, dem Arbeitgeber eine Arbeitsmarktberatung anzubieten, wenn sie erkennt, dass eine offene Stelle nur erschwert zu besetzen sein wird. Erster Zeitpunkt ist die Erkenntnis über die voraussichtlich nur erschwerte Vermittlung von geeigneten Bewerbern auf die offene Stelle. Entscheidend ist die Erkenntnis, dass eine Besetzung nich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuschläge, Ausgleich für So... / 2.2.1.2 Überstunden bei Wechselschicht- oder Schichtarbeit

Der Tarifvertrag enthält in § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD eine abweichende Definition des Begriffs der Überstunden bei Wechselschicht- oder Schichtarbeit: Zitat Abweichend von Abs. 7 sind nur die Arbeitsstunden Überstunden, die Zitat a. [...] Zitat b. [...] Zitat c. im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden einschlie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zulagen / 3.2.1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Schichtzulage soll dem Beschäftigten einen finanziellen Ausgleich dafür gewähren, dass die unterschiedliche Arbeitszeit erheblich auf den Lebensrhythmus des Menschen einwirkt und dadurch zu Erschwernissen führt.[1] Nach der Sonderregelung für Beschäftigte an Theatern und Bühnen in Anlage D, D.11 TVöD-V haben Beschäftigte, die eine Theaterbetriebszulage nach einem landesbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zulagen / 6.2 Leistungszulagen, Leistungsprämien im TVöD-VKA

Die Verpflichtung zur leistungsorientierten Bezahlung ist in § 18 TVöD-VKA geregelt. In dieser Norm finden sich die Grundsätze zur leistungsorientierten Bezahlung und die Mindestinhalte für betriebliche Regelungen. Alles Weitere ist auf die betriebliche Ebene verlagert. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber ist aufgefordert, die Kriterien für die Leistungsbemessung sowie die Auszahlung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Personalrat

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Aufwandsentschädigungen an freigestellte Mitglieder des Personalrats (§ 46 Abs 5 Bundespersonalvertretungsgesetz iVm § 1 der VO vom 18.07.1974, BGBl 1974 I, 1499, und entsprechende landesrechtliche Vorschriften), die aus einer Bundes- oder Landeskasse gezahlt und als > Aufwandsentschädigungen im Haushaltsplan ausgewiesen werden, sind idR nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / b) Kündigungsfristen

Rz. 84 Zur Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses wie des Arbeitsvertrages bedarf es der Kündigung. Wird damit ein Anwalt beauftragt, so kann der Mandant erwarten, dass diese fehlerfrei ist und das gewünschte rechtliche Ergebnis mit sich bringt. Rz. 85 Grds. sind bei der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate die einschlägigen Kündigungsfristen zu beachten, die grds. durch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.7.3.2 Verfahrensgang zwischen Dienststelle und Personalrat

Der Dienststellenleiter hat die mitwirkungspflichtige Maßnahme dem Personalrat rechtzeitig mitzuteilen und mit dem Ziel einer Verständigung eingehend zu erörtern (§ 72 Abs. 1 BPersVG). Der Personalrat hat die Möglichkeit, sich innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen nach ordnungsgemäßer, d. h. vollständiger (!) Unterrichtung zu äußern; der Fristbeginn ist dabei nicht von d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.6.2 Verfahrensgang zwischen Dienststelle und Personalrat

Will die Dienststelle eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme durchführen, so muss der Leiter der Dienststelle den Personalrat über die beabsichtigte Maßnahme unterrichten und seine Zustimmung beantragen (§ 69 Abs. 2 BPersVG). Das Verfahren wird eingeleitet durch die Absicht der Dienststellenleitung, eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme umsetzen zu wollen. In diesem Fall hat...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2 Mitbestimmung des Personalrats

2.1 Allgemeines Mitbestimmung und Mitwirkung sind die stärksten Beteiligungsrechte des Personalrats. Daneben räumt das Gesetz dem Personalrat auch noch Anhörungs- und Beratungsrechte ein. Eingehende Verfahrensregeln stellt das BPersVG jedoch nur für das Mitbestimmungsverfahren (§ 69 BPersVG) und das Mitwirkungsverfahren (§ 72 BPersVG) auf. Das Verfahren zur Anhörung und desse...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.6.6 Qualifiziertes Initiativrecht der Personalvertretung

Wenn die Personalvertretung aufgrund ihres allgemeinen Initiativrechts (§ 68 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG) eine Maßnahme beantragt, so sind ihr im Fall der Ablehnung durch die Dienststelle keine weiteren Verfahrensrechte zur Durchsetzung ihres Anliegens eingeräumt. Demgegenüber eröffnet das qualifizierte Initiativrecht aus § 70 BPersVG dem Personalrat in mitbestimmungspflichtigen An...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.7.4 Anhörungsrechte

Die §§ 78 Abs. 3 bis 5 und 79 Abs. 3 BPersVG enthalten Angelegenheiten, bei denen die Personalvertretung anzuhören ist. Unterliegt eine Maßnahme dem Anhörungsrecht, so hat der Personalrat lediglich ein Recht zur Stellungnahme. Auch dieses Beteiligungsrecht verlangt die rechtzeitige Bekanntgabe der beabsichtigten Maßnahme sowie eine umfassende Information (u. a.) durch Vorlage...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.4 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten nach § 75 Abs. 3 BPersVG

§ 75 Abs. 3 BPersVG regelt Tatbestände der Mitbestimmung mit sozialen Inhalten. Diese haben entweder personellen Charakter oder betreffen Fragen der Ordnung innerhalb der Dienststelle. Allesamt unterliegen der vollen Mitbestimmung des Personalrats. Dieser übt sein Mitbestimmungsrecht entweder durch Beteiligung im Wege des Beteiligungsverfahrens nach § 69 BPersVG bei beabsicht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.3.1 Gewährung von Unterstützungen, Vorschüssen, Darlehen

Gemäß § 75 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG hat der Personalrat bei der Gewährung von Unterstützungen, Vorschüssen, Darlehen und entsprechenden sozialen Zuwendungen mitzubestimmen. Das Mitbestimmungsrecht besteht nur, falls der Beschäftigte, der die Gewährung einer Leistung begehrt, ausdrücklich die Beteiligung des Personalrats beantragt; anstelle des Personalrats kann er auch lediglich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.4.16 Gestaltung von Arbeitsplätzen

Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats gem. § 75 Abs. 3 Nr. 16 bei der Gestaltung der Arbeitsplätze besteht nicht nur bei der erstmaligen Errichtung von Arbeitsplätzen, sondern auch bei der Ausstattung bzw. Änderung bereits bestehender Arbeitsplätze. Hinweis Bei der Gestaltung neuer, noch nicht bestehender, sondern erst in der Planungsphase befindlicher Arbeitsplätze ebenso...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.4.10 Bestellung von Vertrauens- und Betriebsärzten

§ 75 Abs. 3 Nr. 10 BPersVG bestimmt ein Mitbestimmungsrecht für den Fall, in dem ein Vertrauens- oder Betriebsarzt als Arbeitnehmer in einer Dienststelle tätig werden soll. Es handelt sich um einen Fall der eingeschränkten Mitbestimmung, in dem die Einigungsstelle kein Endentscheidungsrecht in der Sache hat. Die Personalvertretung hat mitzubestimmen, wenn einem Beschäftigten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.4.5 Sozialeinrichtungen

Begriff der Sozialeinrichtungen Sozialeinrichtungen sind auf Dauer angelegte Einrichtungen der Dienststelle, die den Zweck haben, den Beschäftigten bzw. einzelnen Beschäftigtengruppen Vorteile zukommen zu lassen. Weiterhin muss das zweckgebundene Sondervermögen das Ziel verfolgen, Fürsorge für die sozialen Belange der Beschäftigten zu tragen und diese zu fördern, indem es die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.3.2 Zuweisung und Kündigung von Wohnungen

Der Personalrat hat bei der Zuweisung von Wohnungen mitzubestimmen (§ 75 Abs. 2 Nr. 2 BPersVG). Das Mitbestimmungsrecht besteht nur, wenn der Dienststelle eine unmittelbare Verfügungsbefugnis über die Wohnung zusteht. Dies ist der Fall, wenn die Dienststelle den Wohnungsberechtigten aus ihren Beschäftigten bestimmen oder zumindest verbindlich vorschlagen darf. Die Personalve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.2 Grundsätzliches zur Mitbestimmung in sozialen und sonstigen Angelegenheiten

Die §§ 75 Abs. 2 bis 5, 76 Abs. 2 BPersVG regeln die Mitbestimmung der Personalvertretung in sozialen und sonstigen Angelegenheiten der Beschäftigten. Die Vorschriften gelten grundsätzlich für alle Beschäftigtengruppen, also für Beamte, Angestellte und Arbeiter. Beachten Sie bitte, dass es sich um eine erschöpfende Aufzählung der Angelegenheiten handelt. Bei sonstigen Maßnah...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.4.13 Aufstellung von Sozialplänen

Sinn und Zweck, Zustandekommen § 75 Abs. 3 Nr. 13 BPersVG räumt der Personalvertretung ein Mitbestimmungsrecht ein bei der Aufstellung von Sozialplänen einschließlich Plänen für Umschulung zum Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen, die den Beschäftigten infolge von Rationalisierungsmaßnahmen entstehen. Gemeinhin versteht man unter einem Sozialplan die außergerichtliche, ve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.6.5 Vorläufige Regelungen

Die Dienststelle darf eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme grundsätzlich erst durchführen, wenn die Zustimmung der Personalvertretung vorliegt. Nach § 69 Abs. 5 BPersVG kann sie jedoch ausnahmsweise vorläufige Regelungen treffen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Maßnahme der Natur der Sache nach keinen Aufschub duldet und durch die vorläufige Umsetzung der Maßnahme kein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.3.3 Zuweisung von Dienst- und Pachtland

Gemäß Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ist die Zuweisung von Dienst- und Pachtland von den Mitbestimmungsrechten des Personalrats erfasst. Unter Dienst- und Pachtland ist hierbei das im Eigentum der Dienststelle stehende Grundeigentum, das an Beschäftigte zur Nutzung überlassen wird, zu verstehen. Bei Vergabe ist die Nutzung zu baulichen (z. B. Erbbaurecht), landwirtschaftlichen oder gär...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.7.2.2 Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen

§ 78 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG räumt dem Personalrat ein Mitwirkungsrecht ein bei der Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder wesentlichen Teilen von ihnen. Das Beteiligungsrecht des Personalrats besteht nur bei organisatorischen Grundmaßnahmen (Auflösung, Zusammenlegung usw.), welche die Dienststelle insgesamt oder wesentliche Teile betreff...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.6.7 Rechtsfolgen bei Missachtung des Mitbestimmungsrechts

Führt der Leiter der Dienststelle eine der Mitbestimmung unterliegende Maßnahme ohne Zustimmung des Personalrats aus, so verletzt er eine ihm nach dem BPersVG obliegende Pflicht. Die Rechtsverletzung kann sich außerdem – in unterschiedlicher Weise – auf die getroffene Maßnahme selbst auswirken: Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen in Form von Verwaltungsakten (insbesondere Perso...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.4.17 Einführung und Anwendung technischer Kontrolleinrichtungen

Gemäß § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG unterliegt die Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen, der Mitbestimmung des Personalrats. Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es dazu beizutragen, dass das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten durch technisierte Verhaltens- und Leis...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.6.1 Inhalt des Mitbestimmungsrechts

Eine Maßnahme, die der Mitbestimmung unterliegt (z. B. die Einstellung eines Arbeitnehmers; § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG), kann nur mit Zustimmung des Personalrats getroffen werden. Allerdings kann die fehlende Zustimmung des örtlichen Personalrats durch eine Stufenvertretung[1] bzw. letztlich im Verfahren vor der Einigungsstelle ersetzt werden (§ 69 BPersVG). In den Fällen der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.6.3 Verfahren bei Nichteinigung

Kommt zwischen Dienststelle und Personalrat keine Einigung zustande, so kann der Partner, der die Angelegenheit weiterverfolgen möchte (dies wird in aller Regel die Dienststelle sein), die Sache der übergeordneten Dienststelle, bei der eine Stufenvertretung besteht, vorlegen. Die Vorlage muss innerhalb einer Frist von sechs Arbeitstagen erfolgen. Gibt der Dienststellenleiter...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.7.3.1 Inhalt des Mitwirkungsrechts

Die Mitwirkung ist ein gegenüber der Mitbestimmung schwächeres Beteiligungsrecht. Anders als bei der Mitbestimmung steht dem Personalrat in Mitwirkungsangelegenheiten kein Mitentscheidungsrecht zu. Der Dienststellenleiter muss vor Umsetzung der mitwirkungspflichtigen Maßnahme den Personalrat beteiligen. Dieser erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, welche dann zwischen den Pa...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.4.8 Inhalt von Personalfragebogen

Schutzzweck des Mitbestimmungsrechts ist es, dem Personalrat zu ermöglichen, auf die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte der Bewerber bzw. Beschäftigten zu achten. Es sollen nur solche Fragen gestellt werden, die in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stehen und bezüglich derer deshalb ein berechtigtes Auskunftsbedürfnis des Arbeitgebers besteht.[...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.4.7 Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen

Der Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 3 Nr. 7 BPersVG macht zur Aufgabe der Personalvertretung, dafür zu sorgen, dass die Fortbildungsbelange aller Arbeitnehmer gleichermaßen berücksichtigt werden. Der Mitbestimmungstatbestand des Abs. 3 Nr. 7 ergänzt insofern die Vorschrift des Abs. 3 Nr. 6. Für Beamte enthält § 76 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG eine gleich lautende Regelung. For...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.1 Allgemeines

Mitbestimmung und Mitwirkung sind die stärksten Beteiligungsrechte des Personalrats. Daneben räumt das Gesetz dem Personalrat auch noch Anhörungs- und Beratungsrechte ein. Eingehende Verfahrensregeln stellt das BPersVG jedoch nur für das Mitbestimmungsverfahren (§ 69 BPersVG) und das Mitwirkungsverfahren (§ 72 BPersVG) auf. Das Verfahren zur Anhörung und dessen Voraussetzung...mehr