Fachbeiträge & Kommentare zu Personalvertretung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 11 § 29a AO dient, anders als etwa § 17 FVG, der schnellen und flexiblen Reaktion auf kurzfristige Sonderbelastungen einzelner FÄ. Ein absehbar langfristiger Unterstützungsbedarf ist nur kurzfristig über § 29a AO, langfristig aber über dauerhafte Aufgabenverschiebungen zwischen FÄ durch eine Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 2 S. 3 FVG [1] oder andere – z. B. personalwirtsc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Die Rolle des Betriebs... / 1 Einleitung

Die Definition des BEM in § 167 (früher § 84) des SGB IX liegt schon seit 2004 vor. Eine Vielzahl von Veröffentlichungen[1] hat sich diesem Thema gewidmet und eine große Zahl von Gerichtsurteilen zum BEM wurden gesprochen.[2] In vielen, vor allem großen Unternehmen ist das BEM inzwischen fester Teil des Personalmanagements und wird praktisch gelebt; es gibt aber genauso viele...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Alkoholismus / 2.1 Betriebliche Prävention

Nach § 4 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und den Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen. In § 5 ArbSchG ist eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die sogenannte Gefährdungsanalyse, vorgesehen. Auf der Grundlage solcher Gefährdungsbeurteilungen lassen sich k...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Alkoholismus / 3.1 Alkoholverbote

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die generell das Alkoholtrinken in der Arbeitswelt verbietet. Selbst die Unfallverhütungsvorschriften enthalten ein solches Verbot – abgesehen von Einzelfällen[1] – nicht. Ein Alkoholverbot kann jedoch im Wege der Betriebsvereinba­rung, in einem Arbeitsvertrag oder mittels Direktionsrechts angeordnet werden. Man unterscheidet absolute und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Straftat / 2.1 Grundsätzliches

Die außerordentliche Kündigung kann jedes Arbeitsverhältnis beenden. Sie kann sowohl fristlos als auch fristgebunden erklärt werden. Ihre Rechtfertigung richtet sich nach § 626 BGB.[1] Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist nicht dispositiv, es kann weder durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag ergänzt, erweitert oder ausgeschlossen werden.[2] Alle...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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§ 3 Prozessrecht / ff) Klagebegründung

Rz. 23 Wie ausführlich die Klagebegründung auszufallen hat, hängt wesentlich davon ab, auf welche Unwirksamkeitsgründe sich der Arbeitnehmer berufen will: Rz. 24 Macht der Kläger Kündigungsschutz nach dem KSchG geltend, kann und sollte er sich aufgrund der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast (§ 1 Abs. 2 S. 4 KSchG) knapp fassen. Es reicht aus, wenn erkennbar ist, dass d...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Inhalt/subjektive Determinierung/Umfang

Rz. 739 Die Anhörung ist ordnungsgemäß erfolgt, wenn der Arbeitgeber dem BR die aus seiner Sicht tragenden Umstände der Kündigung unterbreitet hat (sogenannter Grundsatz der subjektiven Determinierung).[1780] Dieser eigene, besonders strukturierte Erkenntnisprozess[1781] unterscheidet sich somit vom Kündigungsschutzprozess. Der Grundsatz der subjektiven Determinierung beschr...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Behördliche Entscheidung

Rz. 204 Die Behörde hat ihre Entscheidung gemäß Ziff. 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Kündigungsschutz bei Elternzeit unverzüglich zu treffen. Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz nach § 24 VwVfG. Sie kann die Zulässigkeit der Kündigung auch unter Bedingungen erklären, z.B., dass sie erst zum Ende der Elternzeit ausgesprochen wird. Im Vorfeld der Entscheidung mus...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 4. Schwerbehinderte (SGB IX)

Rz. 15 Der Arbeitgeber hat, was die Alltagspraxis mitunter ignoriert, im Vorfeld einer Stellenausschreibung vielfältige Prüfungspflichten und Beteiligungsrechte aus §§ 164, 166 SGB IX zu beachten. Diese Förderpflichten betreffen allerdings nur Arbeitgeber, die die Schwerbehindertenquote nicht erfüllen (§ 164 Abs. 1 S. 7 SGB IX).[47] Denn die S. 7–9 des § 164 Abs. 1 SGB IX st...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 8. Stellenanzeige

Rz. 36 Das Anforderungsprofil ist Grundlage der weiteren Personalsuche, sei es per Stellenanzeige, die der Arbeitgeber selbst oder mit Hilfe Dritter entwirft, produziert und platziert, sei es mit Hilfe von Personalberatern ("Headhuntern"). Im gesamten Ausschreibungsverfahren sind die Verbote des AGG zu beachten (§ 11 AGG), ferner die Beteiligungsrechte des Betriebsrats/Perso...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Vorüberlegung: Erneuter Ausspruch der Kündigung?

Rz. 78 Nach Erhalt der Kündigungsschutzklage sollte zunächst – unabhängig vom Vorbringen in der Klageschrift – geprüft werden, ob die angegriffene Kündigung unter offensichtlichen Mängeln leidet. In Betracht kommen insbesondere die fehlende Anhörung des Betriebs- oder Personalrats (§§ 102 BetrVG, 75 BPersVG), ein Verstoß gegen Regelungen des besonderen Kündigungsschutzes (§ ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / d) Inhalt

Rz. 266 Das einfache Zeugnis enthält eine präzise Darstellung der Aufgaben und Tätigkeiten des Arbeitnehmers. Die Beschreibung der Art der Beschäftigung soll möglichst vollständig und genau sein. Weiterhin werden die genaue rechtliche Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie eine konkrete Berufsbezeichnung angegeben. Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind nicht ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Nichtbeschäftigung während des ungekündigten Arbeitsverhältnisses

Rz. 595 Wird der Arbeitnehmer während des bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht beschäftigt, so hat er grundsätzlich einen Verfügungsanspruch. Der Arbeitgeber hat nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen das Recht, den Arbeitnehmer während des (noch) ungekündigten Arbeitsverhältnisses einseitig zu suspendieren. Dies gilt auch für leitende Angestellte und Führungskräfte....mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Geltendmachung von Unwirksamkeitsgründen

Rz. 4 Seit der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes durch das "Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt" vom 24.12.2003[8] müssen sämtliche Kündigungserklärungen, mit Ausnahme der mündlichen Kündigung, innerhalb der Frist des § 4 KSchG mit der Klage angegriffen werden. Das bedeutet zunächst, dass sowohl gegen die Beendigungskündigung als auch gegen die Änderungskündigung innerhal...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitales BGM / 4 Chancen, Risiken und Grenzen von digitalem BGM

Sowohl unsere Freizeit und als auch die Arbeitswelt werden zunehmend digitaler, daher erscheint es logisch, dass auch ein BGM diesem Trend folgen muss. Letztlich gilt es, die Mitarbeiter zur Teilnahme an Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu motivieren, zuvor aber den Bedarf an Maßnahmen zu analysieren und anschließend regelmäßig den Erfolg zu messen. Durch den Einsatz digit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Projektmanagement im BGM / 3.3.2 Der Arbeitskreis Gesundheit

Der Arbeitskreis Gesundheit setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen und ist i. d. R. eine Erweiterung des Arbeitsschutzausschusses (ASA), der laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) 4-mal im Jahr tagt: Mitglied/Vertretung der obersten Führungsebene (z. B. Betriebsleiter), Projektleitung, Personalleitung/Vertreter, Betriebs-/Personalrat/Vertretung, Sicherheitsfachkraft, Betriebs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rahmenbedingungen für ein BGM / 2 Die Professionalisierung von BGM

Die vorangegangen Ausführungen zu den Rahmenbedingungen für ein BGM zeigen auf, dass das Thema "Gesundheit im Betrieb" bereits eine lange und jüngst weitreichende Entwicklung hinter sich hat. Aus dem heutigen Verständnis heraus bildet das BGM ein verbindendes "Dach" über den 3 wesentlichen "Säulen", die sich im Unternehmen mit dem Thema Gesundheit befassen (Abb. 4): Betriebli...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Mitwirkung des Betriebs- oder Personalrats

Rz. 81 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Zurechnung von Preisvorteilen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Betriebsrat oder Personalrat ebenfalls an deren Verschaffung mitgewirkt hat (BMF vom 20.01.2015, Rz 6, BStBl 2015 I, 143). Es wird allein auf die Mitwirkung des ArbG abgestellt. Die FinVerw rechnet hier den Betriebsrat zur Sphäre des ArbN (> Rz 82), weil die Versch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 7 Besonderheiten für Beschäftigte der Entsorgungsbetriebe

Rz. 21 Die Tarifvertragsparteien des TVöD für den Bereich der Entsorgungsbetriebe haben in § 30.1 TVöD-E von der Öffnungsklausel des § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG Gebrauch gemacht.[1] Danach kann unter anderem die Höchstdauer der Befristung durch Tarifvertrag abweichend vom Gesetz festgelegt werden. Nach § 30.1. Abs. 1 TVöD-E ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrag...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 2.4.4 Verlängerung/Nichtanrechnung wegen Beurlaubung, Elternzeit u. a.

Rz. 29 Die Dauer von Arbeitsverträgen, die sich auf den Befristungstatbestand aus § 2 Abs. 1 WissZeitVG stützen, verlängert sich um die Nichtanrechnungszeiträume aus den Tatbeständen des § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 6 WissZeitVG. Hierauf hat der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin einen Anspruch. Abgesehen von notwendigen redaktionellen Änderungen entspricht dies dem früheren ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 213 Rechtsn... / 2.2 Betriebs- und Personalrat (Abs. 2)

Rz. 10 Die Personalräte, die zum Zeitpunkt des Rechtsformwechsels bestehen, nehmen ab 1.1.2009 übergangsweise die Aufgaben eines Betriebsrats in der Nachfolgegesellschaft wahr. Damit ist sichergestellt, dass die Personalvertretung lückenlos sichergestellt ist. Der Gesetzgeber hat dies als besonders wichtig erachtet, da die Bundesverbände gezwungen sind, eine Reihe von person...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 213 Rechtsn... / 2.4 Beteiligungsverfahren (Abs. 4)

Rz. 12 Ergänzend zu Abs. 2 wird in Abs. 4 geregelt, dass bis 31.12.2008 förmlich eingeleitete Verfahren mit Beteiligung der Personalräte bis zu deren Abschluss sinngemäß unter Beachtung des Personalvertretungsgesetzes fortzuführen sind. Aufgrund des Rechtsformwechsels tritt dabei – konsequent – an die Stelle der Personalvertretung die nach dem Betriebsverfassungsgesetz zustä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 213 Rechtsn... / 2.3 Dienstvereinbarungen (Abs. 3)

Rz. 11 Die Dienstvereinbarungen, die zum Zeitpunkt des Rechtsformwechsels bestehen, gelten in Form von Betriebsvereinbarungen in den Nachfolgegesellschaften fort (Abs. 3). Dieser Automatismus gilt bis zum Abschluss neuer Regelungen, maximal jedoch bis 31.12.2010. Die so vorgenommene Überleitung funktioniert damit analog der Regelungen zur Personalvertretung (Rz. 10).mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VII. Zuwendungen/Zuzahlungen der ArbN bzw Dritter

Rz. 19 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die (völlige) Finanzierung der Betriebsveranstaltung durch den ArbG ist nicht Voraussetzung für den Freibetrag (vgl BFH 212, 48 = BStBl 2006 II, 437 zum ArbG-Zuschuss). So zB, wenn im öffentlichen Dienst der Personalrat lediglich einen Zuschuss zum Betriebsausflug erhält und die Kosten im Wesentlichen aus einer Freud-und-Leid-Kasse oder durc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Betriebliche Ebene

Rz. 5 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Es muss sich um eine Veranstaltung auf betrieblicher Ebene handeln. Sie muss mithin unter der Autorität des ArbG stehen. Er kann sie selbst planen und durchführen, sich hierfür aber auch ganz oder teilweise Dritter bedienen (zB Eventmanager / Partyservice). Der ArbG kann die Planung aber auch dem Betriebs- oder Personalrat überlassen (BMF vom...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Integrative Unternehmensste... / 2.4 Checkliste

Diese Checkliste ist nur eine Anregung aus der und für die Praxis. Sie beruht auf Erfahrungen aus verschiedenen Unternehmen und muss an jeden konkreten Fall angepasst werden. Aber Controlling und Qualitätsmanagement sollten in jedem Fall mit einer solchen Checkliste arbeiten. Sie müssen nicht alle Antworten selber finden. Aber Sie müssen darauf achten, dass es sinnvolle Antw...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gleichstellung / 3.5.4 Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (§§ 27 Abs. 2 und 3, 30, 32 BGleiG)

Nach § 27 Abs. 1 BGleiG beteiligt die Dienststelle die Gleichungsbeauftragte "frühzeitig" an allen in § 27 Abs. 1 BGleiG genannten Angelegenheiten. Dies setzt nach § 27 Abs. 2 BGleiG voraus, dass zum Zeitpunkt der Beteiligung die jeweilige Entscheidung oder Maßnahme noch gestaltungsfähig ist. Damit dies gewährleistet ist, hat die Beteiligung bereits mit Beginn des Entscheidu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gleichstellung / 3.5.1 Wahl und Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten und der Stellvertreterin (§§ 19, 20 BGleiG)

Nach § 19 Abs. 1 Sätze 1, 2 und 5 BGleiG ist grundsätzlich in jeder Dienststelle mit regelmäßig mindestens 100 Beschäftigten sowie in jeder obersten Bundesbehörde eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten durch die weiblichen Beschäftigten zu wählen.[1] Der Begriff der Dienststelle im Sinne des BGleiG ist in § 3 Nr. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gleichstellung / 3.1.4.1 Förderungspflicht aller Beschäftigten

§ 4 Abs. 1 BGleiG verpflichtet die Beschäftigten, insbesondere solche mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben, die Leitung der Dienststelle sowie die Personalverwaltung, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Die Vorschrift richtet sich vor allem an Dienststellenleiter, die in erster Linie für die Durchsetzung der Gleichstellung verantwortlich sind (s. auch § ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gleichstellung / 3.5.2 Rechtsstellung und Ausstattung (§§ 24, 28, 29 BGleiG)

Die Gleichstellungsbeauftragte ist organisatorisch Teil der Personalverwaltung und unmittelbar der Dienststellenleitung zugeordnet.[1] Nur bei obersten Bundesbehörden kann sie auch der Leitung der Zentralabteilung zugeordnet werden, § 24 Abs. 1 BGleiG. Sie nimmt eine einer Stabsfunktion vergleichbare Stellung ein. Die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung ihrer Täti...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 13.2 Zutrittsrecht

Gewerkschaften haben ein Zutrittsrecht zu einem Betrieb (§ 2 BetrVG) nicht nur, soweit es um die Mitgliederwerbung geht, sondern auch hinsichtlich der Wahrnehmung gesetzlich genannter Aufgaben und Befugnisse der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften. Das Hausrecht des Arbeitgebers ist im Falle einer zulässigen gewerkschaftlichen Betätigung suspendiert. Der Nachweis des Vertr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 8 Koalitionsfreiheit

Die Koalitionsfreiheit betrifft sowohl das Recht Koalitionen zu bilden und ihr beizutreten (positive Koalitionsfreiheit) als auch das Recht einer Koalition nicht beizutreten oder aus einer bestehenden auszutreten (negative Koalitionsfreiheit). Alle Abreden, durch die in die positive oder negative Koalitionsfreiheit eingegriffen werden würde, wären unwirksam (§ 134 BGB). Durch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gleichstellung / 1.3 Gender Mainstreaming

Gender Mainstreaming bezeichnet den Prozess und die Vorgehensweise, die Geschlechterperspektive in die Gesamtpolitik aufzunehmen. Dies bedeutet, bei allen politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen und Maßnahmen die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern stets vorab zu prüfen und zu berücksichtigen, um auf das Ziel einer tats...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vorübergehende höherwertige... / 9 Beteiligung der Personalvertretung

Nach dem Beschluss des BAG vom 28.1.1992[1] hat der Personalrat nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG auch in den Fällen des § 24 BAT/§ 14 TVöD ein Mitbestimmungsrecht. Allerdings wird klargestellt, dass das Mitbestimmungsrecht nach dem BPersVG bei Vertretungsregelungen nur dann besteht, wenn die Übertragung nicht bereits durch den Geschäftsverteilungs- und/oder Vertretungsplan der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Arbeitsrechtliche Hinweise

Rz. 78 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 § 11 VermBG verpflichtet den ArbG nur dann einen Vertrag über die vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns abzuschließen, wenn der ArbN gleichbleibende Beträge von mindestens 13 EUR im Monat oder vierteljährlich 39 EUR oder einen Einmalbetrag von kalenderjährlich mindestens 39 EUR anlegt (vgl § 11 Abs 3 VermBG). Will der ArbN bei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.1 – VermBG

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Vorbemerkung Vor der unten abgedruckten Fassung galten das (1.) Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 12. Juli 1961 (BGBl. I, 909; BStBl. I, 680), das 2. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl. I, 585; BStBl. I, 346) in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I, 1853; BStBl. I, 644), das 3. VermBG in den Fassungen vom 27. Juni 1970 (BG...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebsveransta... / 1. Begriff der Betriebsveranstaltung

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter, z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern. Ob die Veranstaltung vom Arbeitgeber, Betriebsrat oder Personalrat durchgeführt wird, ist unerheblich. Eine Betriebsveranstaltung liegt nur vor, wenn der Teilnehmerkreis sich überwiegend aus Betriebsangehörigen, der...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheit und Gesundheitss... / 5 Hinweise zur Umsetzung

Trotz positiver Effekte sollte der Einsatz eines Exoskeletts am Produktionsarbeitsplatz sorgfältig vorbereitet und geplant werden. Aktuell werden Exoskelette als personenbezogene bzw. personengebundene Maßnahme eingeordnet.[1] Daher ist der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die durch ein Exoskelett am Arbeitsplatz möglicherweise entstehenden Gefährdungen fü...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 10.10.2 Änderung des BPersVG

Der Bundestag hat am 7.5.2020 das "Zweite Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes" angenommen.[1] Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats, dieser hat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Das Gesetz sieht u. a. folgende Änderungen vor: In einem neuen Abs. 3 des § 37 BPersVG wird die Zulässigkeit der Teilnahme an Personalratssitzungen mittel...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 10.10.3 Hinweis zum Landespersonalvertretungsrecht

Hinsichtlich der dem Landespersonalvertretungsrecht unterliegenden Einrichtungen gilt es die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften zu beachten. So lässt beispielsweise das LPVG Baden-Württemberg in einfach gelagerten Angelegenheiten, zu denen insbes. Routineangelegenheiten gehören, eine Beschlussfassung im schriftlichen oder elektronischen Umlageverfahren zu, wenn bestimm...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 6.1.1 Urlaubssperre

Der Arbeitgeber hat das Recht, eine Urlaubssperre zu verhängen, wenn dringende betriebliche Erfordernisse dies erfordern. So kann verhindert werden, dass für die Bewältigung der Coronavirus-Krise dringend erforderliche Beschäftigte durch Urlaubsabwesenheit fehlen. Besteht ein Betriebsrat, ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG zu beachten. ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 10.1.3 Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden

Nach § 1 Abs. 1 S. 1 COVID-19-ArbZV darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer in den in § 1 Abs. 2 genannten Tätigkeiten abweichend von § 3 und § 6 Abs. 2 des ArbZG auf bis zu 12 Stunden verlängert werden. Dies gilt nur, soweit die Änderungen der Arbeitszeit nicht durch vorausschauende organisatorische Maßnahmen einschließlich notwendiger Arbeitszeitdisposition, dur...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 6.2.1 Betriebsurlaub durch Betriebs-/Dienstvereinbarung

Rein rechtlich steht es einem Unternehmen zu, einen gewissen Prozentsatz (bis zu 60 %) des Jahresurlaubs mit Zustimmung des Betriebsrats/Personalrats als Betriebsferien für seine Mitarbeiter zu verplanen. Dies muss allerdings mit einem gewissen Vorlauf geschehen. Im Fall der Coronavirus-Pandemie geht es aber i. d. R. um sehr kurzfristige Entscheidungen. Damit scheidet die Mö...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 5 Abbau von Überstunden und Stundenguthaben aus Arbeitszeitkonten

Der Arbeitgeber ist im Rahmen des Weisungsrechts nach § 106 Satz 1 GewO i. d. R. berechtigt, den Abbau von Mehrarbeitsstunden und Überstunden anzuordnen. Im Bereich des TVöD-Verwaltung sowie im Tarifbereich der Länder besteht eine ausdrückliche Tarifregelung, der zufolge Überstunden grundsätzlich durch entsprechende Freizeit auszugleichen sind (§ 8 Abs. 1.1 TVöD-Verwaltung b...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ermittlung psychischer Bela... / 5 Chancen und Risiken

Der beschriebene Prozess umfasst nicht die gesamte Gefährdungsbeurteilung, denn es werden dabei ausschließlich Lösungsvorschläge der Beschäftigten gesammelt und weiterverfolgt. Der Steuerungskreis muss daher – zusätzlich zu den erarbeiteten Lösungen – ggf. weitere Maßnahmen berücksichtigen, die Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit für erforderlich halten. Es muss ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ermittlung psychischer Bela... / 4 Umsetzung

Nachdem Belastungsfaktoren identifiziert sind und Lösungsvorschläge vorliegen, müssen Maßnahmen festgelegt, priorisiert und umgesetzt und deren Wirksamkeit überwacht werden. Dies erfolgt im vorliegenden Fall in einem Steuerungskreis, dem Amtsleiter, Fachbereichsleiter, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Personalrat, ausgewählte Beschäftigte sowie der Schwerbehind...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ermittlung psychischer Bela... / 3.4 Abschluss

In einer Abschlusspräsentation erfolgt eine Einführung ins Thema (s. Einführung Analyseworkshop), die Ergebnisse werden vorgestellt und erläutert, Lösungsvorschläge präsentiert. Teilnehmer sind idealerweise die Führungsebene, im vorliegenden Fall Landrat, Amtsleiter und Fachbereichsleiter sowie Personalrat, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.mehr