Fachbeiträge & Kommentare zu Personalvertretung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 1 Überblick über die gesetzlichen und tariflichen Befristungsregelungen

– § 14 Teilzeit und Befristungsgesetz Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, der auch für das Arbeitsrecht gilt, können Arbeitsverhältnisse nicht nur auf unbestimmte Dauer, sondern auch für eine bestimmte Zeit – befristet – geschlossen werden. Nach Ablauf der Frist endet das Arbeitsverhältnis bei befristeten Verträgen automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Da das ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 32 Bauchowitz/Kraft, Analyse der Abwicklung von gesetzlichen Krankenkassen per sozialrechtlicher Schließung oder per Insolvenzverfahren, ZVersWiss 2017 S. 425. Boemke, Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 12.3.2013, B 1 A 1/12 R, SGb 2014 S. 92. Bohlen-Schöning, Rechtliche Stellung der Mitarbeiter bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse, KrV 2011 S. 85. dies., Die ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 99 Anzeige... / 2.1 Anzeige des Arbeitsausfalls (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 ist der Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzuzeigen, in deren Bezirk der Betrieb liegt, schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige ist materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung von Kug (Bieback, in: BeckOK, SGB III, § 99 Rz. 1). Sie wirkt erst mit dem Eingang bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Bei einer Fristversäumung ist ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.2.2 § 41 Nr. 1 ZPO

Rz. 11 Nach § 41 Nr. 1 ZPO ist ein Richter (oder Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, § 49 ZPO) von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen in Sachen, in denen er selbst Partei ist oder zu einer Partei im Verhältnis eines Mitberechtigten, Mitverpflichteten oder Regresspflichtigen steht. Rz. 12 Der Richter ist ausgeschlossen, wenn er selbst Partei ist. Die ZPO enthält keine ei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
RSI-Präventionsprogramm / 4 Mitarbeiterbefragung zur Beurteilung des Ist-Zustands

Falls der RSI-Basis-Check (vgl. Abschn. 3) keine ausreichenden Hinweise ergeben hat, Sie jedoch trotzdem gezielte Informationen erhalten wollen, ob RSI in Ihrem Unternehmen ein Thema ist, können Sie die Mitarbeiter mit der Checkliste "Mitarbeiterbefragung" gezielt befragen. Achtung Ressourcen bereitstellen Eine Befragung ist nur dann sinnvoll, wenn die Geschäftsführung auch ge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fachliteratur

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Ausführungen dieses Stichworts gelten uE für jedwede Fachliteratur ungeachtet der jeweiligen "Medienform". Die Grundsätze bisheriger Rechtsprechung zu idR im Druck erschienenen Werken ("Printmedien") sollten demnach – soweit möglich und sinnvoll – auch auf andere (digitale) Formate übertragen werden (zB E-Books und E-Paper sowie etwaige z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überstunden/Mehrarbeit / 10 Mitbestimmung des Betriebsrats/Personalrats

Im Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes unterscheidet das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung[1] wie folgt: Sobald die Anordnung von Überstunden einen kollektiven Tatbestand erfüllt, besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Einen kollektiven Bezug stellt dabei grundsätzlich auch die Anordnung einer Überstunde gegenüber einem einzelnen Arbeitnehmer da...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.1 Einleitung

Weil das Arbeitsverhältnis ein Dauerschuldverhältnis ist, bei dem die gegenseitigen Pflichten auf – u. U. begrenzte – Dauer bestehen, kann es mit einem – schriftlichen – Auflösungsvertrag (auch "Aufhebungsvertrag" genannt) bei Einverständnis beider Vertragsparteien sogar zu jeder Zeit beendet werden (§ 33 Abs. 1b TVöD). Gesetzliche Einschränkungen bestehen hierfür nicht. Auc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.13 Der Abwicklungsvertrag

Der Unterschied zwischen Aufhebung und Abwicklung liegt in der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Während die Parteien beim Auflösungsvertrag übereinstimmend das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum beenden, besteht beim Abwicklungsvertrag Einigkeit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines anderen Ereignisses (i. d. R. eine arbeitgeberseit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.10 Verpflichtung zur Teilnahme am Gespräch über den Auflösungsvertrag, Hinzuziehung Dritter

Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, an einem Personalgespräch teilzunehmen, bei dem es nur um Verhandlungen über Änderungen des Arbeitsvertrags gehen soll. Denn das Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO betrifft nur die Konkretisierung der Arbeitspflicht, nicht aber den Inhalt des Arbeitsvertrags. Weil das Arbeitsverhältnis streng personenbezogen ist (§ 613 BG...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.15 Checkliste für Auflösungs-/Abwicklungsverträge

1. Zulässigkeit des Auflösungsvertrags: kein besonderes Abschlussverbot. 2. Form: schriftlich, § 623 BGB, beim Auflösungsvertrag zwingend, beim Abwicklungsvertrag dringend zu empfehlen. 3. Beendigungszeitpunkt: wegen Arbeitslosengeld nach Möglichkeit ordentliche Kündigungsfrist. 4. Beendigungsart: beim Abwicklungsvertrag schon deshalb erforderlich, weil außerhalb des Vertrags l...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beendigung und Bestand... / II. Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 69 Von den besonderen Kündigungsschutzvorschriften sind die Teilzeitbeschäftigten genauso begünstigt wie die Vollzeitbeschäftigten. Im Einzelnen gilt hierzu das Folgende. Rz. 70 Eine tarifliche Unkündbarkeit erfasst Vollzeitbeschäftigte wie Teilzeitbeschäftigte. Eine Differenzierung nach der Dauer der Arbeitszeit ist unzulässig. Demgemäß ist eine Tarifbestimmung, die wie ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Nebentätigkeiten / F. Beteiligungsrechte des Betriebsrates

Rz. 39 Der Betriebsrat hat keinen Anspruch auf Informationen darüber, ob einem Arbeitnehmer und wenn ja, welchem, eine Nebentätigkeitsgenehmigung erteilt wird.[22] Rz. 40 Im öffentlichen Dienst besteht gem. § 75 Abs. 1 Nr. 7 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) demgegenüber ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats hinsichtlich der Versagung oder des Widerrufs der Genehmi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Der Anspruch aus § 9 T... / II. Erörterungspflicht und Informationsanspruch nach § 7 Abs. 2 und 3 TzBfG

Rz. 8 Flankiert wird der Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG von einer Informationspflicht des Arbeitgebers. Zur Sicherung des Anspruchs auf Verlängerung der Arbeitszeit hat ein Arbeitgeber nämlich einen Arbeitnehmer über entsprechende Arbeitsplätze zu informieren, die im Betrieb oder Unternehmen besetzt werden sollen, wenn ihm der Arbeitnehmer den Wunsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 2. Zulassung von Kündigungen in besonderen Fällen

Rz. 97 In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle für zulässig erklärt werden, obwohl grundsätzlich ein Kündigungsschutz nach § 18 BEEG besteht, § 18 Abs. 1 S. 2 und 3 BEEG. Rz. 98 Ob ein besonderer Fall vorliegt, entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Anforderungen an Massen... / 4. Betriebe der öffentlichen Verwaltung

Rz. 64 In Betrieben der öffentlichen Verwaltung, die aufgrund wirtschaftlicher Zweckverfolgung dem Geltungsgereich des § 17 Abs. 2 KSchG unterfallen, besteht die Arbeitnehmervertretung aus dem Personalrat nach dem BPersVG oder den Landespersonalvertretungsgesetzen. Eine § 17 Abs. 2 KSchG entsprechende Regelung enthalten diese Bestimmungen nicht. In Betrieben der öffentlichen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vertreter als Arbeitnehmer

Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Über Arbeitnehmervertreter aufgrund des BetrVG > Aufsichtsrat, > Betriebsrat; außerdem > Personalrat. Zur Abgrenzung eines als ArbN tätigen Vertreters von einem selbständig tätigen (Handels-)Vertreter > Agenten, > Arbeitnehmer Rz 46ff, > Ärztevertreter, > Handelsvertreter, > Notare Rz 2, > Rechtsanwälte Rz 3 und > Versicherungsvertreter (ergänzend ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 39 Mitwirk... / 2.2 Arbeitsmarktberatung (Abs. 2)

Rz. 13 Abs. 2 verpflichtet die Agentur für Arbeit, dem Arbeitgeber eine Arbeitsmarktberatung anzubieten, wenn sie erkennt, dass eine offene Stelle nur erschwert zu besetzen sein wird. Erster Zeitpunkt ist die Erkenntnis über die voraussichtlich nur erschwerte Vermittlung von geeigneten Bewerbern auf die offene Stelle. Entscheidend ist die Erkenntnis, dass eine Besetzung nich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuschläge, Ausgleich für So... / 2.2.1.2 Überstunden bei Wechselschicht- oder Schichtarbeit

Der Tarifvertrag enthält in § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD eine abweichende Definition des Begriffs der Überstunden bei Wechselschicht- oder Schichtarbeit: Zitat Abweichend von Abs. 7 sind nur die Arbeitsstunden Überstunden, die Zitat a. [...] Zitat b. [...] Zitat c. im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden einschlie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zulagen / 3.2.1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Schichtzulage soll dem Beschäftigten einen finanziellen Ausgleich dafür gewähren, dass die unterschiedliche Arbeitszeit erheblich auf den Lebensrhythmus des Menschen einwirkt und dadurch zu Erschwernissen führt.[1] Nach der Sonderregelung für Beschäftigte an Theatern und Bühnen in Anlage D, D.11 TVöD-V haben Beschäftigte, die eine Theaterbetriebszulage nach einem landesbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zulagen / 6.2 Leistungszulagen, Leistungsprämien im TVöD-VKA

Die Verpflichtung zur leistungsorientierten Bezahlung ist in § 18 TVöD-VKA geregelt. In dieser Norm finden sich die Grundsätze zur leistungsorientierten Bezahlung und die Mindestinhalte für betriebliche Regelungen. Alles Weitere ist auf die betriebliche Ebene verlagert. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber ist aufgefordert, die Kriterien für die Leistungsbemessung sowie die Auszahlung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 1. Antrag auf Zustimmung des Arbeitsgerichts

Rz. 94 Dem Insolvenzverwalter ist außerdem die Möglichkeit eingeräumt, die Zustimmung des Arbeitsgerichts gem. § 122 Abs. 1 InsO zur Betriebsänderung ohne Durchführung eines Einigungsstellenverfahrens zu beantragen, wenn innerhalb von drei Wochen nach Verhandlungsbeginn bzw. nach Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen ein Interessenausgleich nicht zustande gekommen ist....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / c) Einzelvoraussetzungen der sog. Namenslistenregelung

Rz. 495 § 1 Abs. 5 KSchG gilt nur in Betrieben mit einem Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz, nicht in Betrieben mit einer Personalvertretung oder kirchlichen Einrichtungen mit kirchlicher Mitarbeitervertretung.[507] Rz. 496 Die Wirkungen des § 1 Abs. 5 S. 1 und 2 KSchG treten nur ein, wenn die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, "in einem Interessenausgleic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / a) Antragsverfahren

Rz. 624 Das Antragsverfahren ist formlos. Der Antrag ist schriftlich und zwar in doppelter Ausfertigung an das für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle zuständige Integrationsamt zu richten. Rz. 625 Der Betriebsrat/Personalrat sowie die Schwerbehindertenvertretung werden durch das Integrationsamt an dem Verfahren beteiligt. Rz. 626 Vor einer Entscheidung des Integratio...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Personalrat

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Aufwandsentschädigungen an freigestellte Mitglieder des Personalrats (§ 46 Abs 5 Bundespersonalvertretungsgesetz iVm § 1 der VO vom 18.07.1974, BGBl 1974 I, 1499, und entsprechende landesrechtliche Vorschriften), die aus einer Bundes- oder Landeskasse gezahlt und als > Aufwandsentschädigungen im Haushaltsplan ausgewiesen werden, sind idR nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / b) Kündigungsfristen

Rz. 84 Zur Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses wie des Arbeitsvertrages bedarf es der Kündigung. Wird damit ein Anwalt beauftragt, so kann der Mandant erwarten, dass diese fehlerfrei ist und das gewünschte rechtliche Ergebnis mit sich bringt. Rz. 85 Grds. sind bei der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate die einschlägigen Kündigungsfristen zu beachten, die grds. durch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.6.6 Qualifiziertes Initiativrecht der Personalvertretung

Wenn die Personalvertretung aufgrund ihres allgemeinen Initiativrechts (§ 68 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG) eine Maßnahme beantragt, so sind ihr im Fall der Ablehnung durch die Dienststelle keine weiteren Verfahrensrechte zur Durchsetzung ihres Anliegens eingeräumt. Demgegenüber eröffnet das qualifizierte Initiativrecht aus § 70 BPersVG dem Personalrat in mitbestimmungspflichtigen An...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.7.4 Anhörungsrechte

Die §§ 78 Abs. 3 bis 5 und 79 Abs. 3 BPersVG enthalten Angelegenheiten, bei denen die Personalvertretung anzuhören ist. Unterliegt eine Maßnahme dem Anhörungsrecht, so hat der Personalrat lediglich ein Recht zur Stellungnahme. Auch dieses Beteiligungsrecht verlangt die rechtzeitige Bekanntgabe der beabsichtigten Maßnahme sowie eine umfassende Information (u. a.) durch Vorlage...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.7.3.2 Verfahrensgang zwischen Dienststelle und Personalrat

Der Dienststellenleiter hat die mitwirkungspflichtige Maßnahme dem Personalrat rechtzeitig mitzuteilen und mit dem Ziel einer Verständigung eingehend zu erörtern (§ 72 Abs. 1 BPersVG). Der Personalrat hat die Möglichkeit, sich innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen nach ordnungsgemäßer, d. h. vollständiger (!) Unterrichtung zu äußern; der Fristbeginn ist dabei nicht von d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.6.2 Verfahrensgang zwischen Dienststelle und Personalrat

Will die Dienststelle eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme durchführen, so muss der Leiter der Dienststelle den Personalrat über die beabsichtigte Maßnahme unterrichten und seine Zustimmung beantragen (§ 69 Abs. 2 BPersVG). Das Verfahren wird eingeleitet durch die Absicht der Dienststellenleitung, eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme umsetzen zu wollen. In diesem Fall hat...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.4 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten nach § 75 Abs. 3 BPersVG

§ 75 Abs. 3 BPersVG regelt Tatbestände der Mitbestimmung mit sozialen Inhalten. Diese haben entweder personellen Charakter oder betreffen Fragen der Ordnung innerhalb der Dienststelle. Allesamt unterliegen der vollen Mitbestimmung des Personalrats. Dieser übt sein Mitbestimmungsrecht entweder durch Beteiligung im Wege des Beteiligungsverfahrens nach § 69 BPersVG bei beabsicht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.4.10 Bestellung von Vertrauens- und Betriebsärzten

§ 75 Abs. 3 Nr. 10 BPersVG bestimmt ein Mitbestimmungsrecht für den Fall, in dem ein Vertrauens- oder Betriebsarzt als Arbeitnehmer in einer Dienststelle tätig werden soll. Es handelt sich um einen Fall der eingeschränkten Mitbestimmung, in dem die Einigungsstelle kein Endentscheidungsrecht in der Sache hat. Die Personalvertretung hat mitzubestimmen, wenn einem Beschäftigten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.4.5 Sozialeinrichtungen

Begriff der Sozialeinrichtungen Sozialeinrichtungen sind auf Dauer angelegte Einrichtungen der Dienststelle, die den Zweck haben, den Beschäftigten bzw. einzelnen Beschäftigtengruppen Vorteile zukommen zu lassen. Weiterhin muss das zweckgebundene Sondervermögen das Ziel verfolgen, Fürsorge für die sozialen Belange der Beschäftigten zu tragen und diese zu fördern, indem es die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2 Mitbestimmung des Personalrats

2.1 Allgemeines Mitbestimmung und Mitwirkung sind die stärksten Beteiligungsrechte des Personalrats. Daneben räumt das Gesetz dem Personalrat auch noch Anhörungs- und Beratungsrechte ein. Eingehende Verfahrensregeln stellt das BPersVG jedoch nur für das Mitbestimmungsverfahren (§ 69 BPersVG) und das Mitwirkungsverfahren (§ 72 BPersVG) auf. Das Verfahren zur Anhörung und desse...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.3.2 Zuweisung und Kündigung von Wohnungen

Der Personalrat hat bei der Zuweisung von Wohnungen mitzubestimmen (§ 75 Abs. 2 Nr. 2 BPersVG). Das Mitbestimmungsrecht besteht nur, wenn der Dienststelle eine unmittelbare Verfügungsbefugnis über die Wohnung zusteht. Dies ist der Fall, wenn die Dienststelle den Wohnungsberechtigten aus ihren Beschäftigten bestimmen oder zumindest verbindlich vorschlagen darf. Die Personalve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.2 Grundsätzliches zur Mitbestimmung in sozialen und sonstigen Angelegenheiten

Die §§ 75 Abs. 2 bis 5, 76 Abs. 2 BPersVG regeln die Mitbestimmung der Personalvertretung in sozialen und sonstigen Angelegenheiten der Beschäftigten. Die Vorschriften gelten grundsätzlich für alle Beschäftigtengruppen, also für Beamte, Angestellte und Arbeiter. Beachten Sie bitte, dass es sich um eine erschöpfende Aufzählung der Angelegenheiten handelt. Bei sonstigen Maßnah...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.3.1 Gewährung von Unterstützungen, Vorschüssen, Darlehen

Gemäß § 75 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG hat der Personalrat bei der Gewährung von Unterstützungen, Vorschüssen, Darlehen und entsprechenden sozialen Zuwendungen mitzubestimmen. Das Mitbestimmungsrecht besteht nur, falls der Beschäftigte, der die Gewährung einer Leistung begehrt, ausdrücklich die Beteiligung des Personalrats beantragt; anstelle des Personalrats kann er auch lediglich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.6.5 Vorläufige Regelungen

Die Dienststelle darf eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme grundsätzlich erst durchführen, wenn die Zustimmung der Personalvertretung vorliegt. Nach § 69 Abs. 5 BPersVG kann sie jedoch ausnahmsweise vorläufige Regelungen treffen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Maßnahme der Natur der Sache nach keinen Aufschub duldet und durch die vorläufige Umsetzung der Maßnahme kein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.3.3 Zuweisung von Dienst- und Pachtland

Gemäß Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ist die Zuweisung von Dienst- und Pachtland von den Mitbestimmungsrechten des Personalrats erfasst. Unter Dienst- und Pachtland ist hierbei das im Eigentum der Dienststelle stehende Grundeigentum, das an Beschäftigte zur Nutzung überlassen wird, zu verstehen. Bei Vergabe ist die Nutzung zu baulichen (z. B. Erbbaurecht), landwirtschaftlichen oder gär...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.7.2.2 Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen

§ 78 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG räumt dem Personalrat ein Mitwirkungsrecht ein bei der Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder wesentlichen Teilen von ihnen. Das Beteiligungsrecht des Personalrats besteht nur bei organisatorischen Grundmaßnahmen (Auflösung, Zusammenlegung usw.), welche die Dienststelle insgesamt oder wesentliche Teile betreff...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.4.16 Gestaltung von Arbeitsplätzen

Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats gem. § 75 Abs. 3 Nr. 16 bei der Gestaltung der Arbeitsplätze besteht nicht nur bei der erstmaligen Errichtung von Arbeitsplätzen, sondern auch bei der Ausstattung bzw. Änderung bereits bestehender Arbeitsplätze. Hinweis Bei der Gestaltung neuer, noch nicht bestehender, sondern erst in der Planungsphase befindlicher Arbeitsplätze ebenso...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.4.7 Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen

Der Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 3 Nr. 7 BPersVG macht zur Aufgabe der Personalvertretung, dafür zu sorgen, dass die Fortbildungsbelange aller Arbeitnehmer gleichermaßen berücksichtigt werden. Der Mitbestimmungstatbestand des Abs. 3 Nr. 7 ergänzt insofern die Vorschrift des Abs. 3 Nr. 6. Für Beamte enthält § 76 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG eine gleich lautende Regelung. For...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.4.13 Aufstellung von Sozialplänen

Sinn und Zweck, Zustandekommen § 75 Abs. 3 Nr. 13 BPersVG räumt der Personalvertretung ein Mitbestimmungsrecht ein bei der Aufstellung von Sozialplänen einschließlich Plänen für Umschulung zum Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen, die den Beschäftigten infolge von Rationalisierungsmaßnahmen entstehen. Gemeinhin versteht man unter einem Sozialplan die außergerichtliche, ve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.5.2 Allgemeine Fragen der Fortbildung

Unter Fortbildung versteht man die Erhaltung, Vertiefung und Erweiterung des vorhandenen allgemeinen oder fachspezifischen Kenntnisstands der Beschäftigten (zur Mitbestimmung bei der Berufsausbildung und Umschulung s. o. Ziffer 2.2.2.6). Keine Fortbildung ist die rein fachliche Unterweisung in der Dienststelle. Der Mitbestimmung nach § 76 Abs. 2 Nr. 6 BPersVG unterliegen allg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.4.8 Inhalt von Personalfragebogen

Schutzzweck des Mitbestimmungsrechts ist es, dem Personalrat zu ermöglichen, auf die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte der Bewerber bzw. Beschäftigten zu achten. Es sollen nur solche Fragen gestellt werden, die in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stehen und bezüglich derer deshalb ein berechtigtes Auskunftsbedürfnis des Arbeitgebers besteht.[...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.4.1 Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

Nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG unterliegt die Festlegung der zeitlichen Lage der gesetzlich (bei Beamten) oder tarifvertraglich (vgl. z. B. § 6 TVöD) bestimmten Arbeitszeit der Mitbestimmung.[1] Die Personalvertretung hat also nur darüber mitzuentscheiden, wie die tarifvertraglich oder individualrechtlich vereinbarte Arbeitszeit (z. B. 38 1/2 Stunden pro Woche) auf die zur V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.7.1 Allgemeines

Die §§ 78 und 79 BPersVG regeln Angelegenheiten, in denen der Personalvertretung Mitwirkungs- und Anhörungsrechte zustehen. Die Mitwirkungstatbestände sind in den beiden Vorschriften abschließend aufgeführt. Der in der Praxis wichtigste Mitwirkungstatbestand ist die ordentliche Kündigung (§ 79 Abs. 1 BPersVG); er wird unter dem Stichwort "Kündigung" ausführlich behandelt. Die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.5.1 Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und Erleichterung des Arbeitsablaufs

Die Vorschrift enthält 2 unabhängige Mitbestimmungstatbestände. Zweck des Mitbestimmungsrechts aus § 76 Abs. 2 Nr. 5 BPersVG ist der Schutz der Beschäftigten vor Überbeanspruchung bei Maßnahmen, die auf eine quantitative oder qualitative Steigerung des Arbeitsertrags zielen. Eine Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung ist danach gegeben, wenn die Maßnahme auf eine Erhöhung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.4.15 Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten

Beim Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG handelt es sich um einen einheitlichen Mitbestimmungstatbestand, d. h. es werden alle Regelungen von der Mitbestimmung erfasst, die einen störungsfreien, reibungslosen Ablauf des Lebens in der Dienststelle sichern sollen, ohne dass es sich dabei um Weisungen bezüglich der dienstlichen Tätigkeit im engeren Sinne han...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.6.7 Rechtsfolgen bei Missachtung des Mitbestimmungsrechts

Führt der Leiter der Dienststelle eine der Mitbestimmung unterliegende Maßnahme ohne Zustimmung des Personalrats aus, so verletzt er eine ihm nach dem BPersVG obliegende Pflicht. Die Rechtsverletzung kann sich außerdem – in unterschiedlicher Weise – auf die getroffene Maßnahme selbst auswirken: Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen in Form von Verwaltungsakten (insbesondere Perso...mehr