Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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Personengesellschaft: Gesel... / 4 Qualifizierte Nachfolgeklausel

4.1 Begriff Eine qualifizierte Nachfolgeklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag vorsieht, dass beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft nur mit einem oder einigen bestimmten (aber nicht allen) Erben fortgeführt wird. Bei einer qualifizierten Nachfolgeklausel folgt nur einer oder es folgen nur einige der Miterben, aber nicht sämtliche in die Gesellschafterstell...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.2 Steuerkonsequenzen

4.2.1 Nur der qualifizierte Miterbe wird Mitunternehmer Einkommensteuerlich rückt allein der durch die Klausel begünstigte Miterbe in die Mitunternehmerstellung des Erblassers ein. Die nichtqualifizierten Miterben werden keine Gesellschafter und dementsprechend keine Mitunternehmer.[1] Der Nachfolger-Erbe muss das Kapitalkonto des Erblassers fortführen.[2] Weder beim Erblasse...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3 Einfache Nachfolgeklausel

3.1 Begriff Die einfache Nachfolgeklausel entspricht der Regelung des § 177 HGB, wonach beim Tod eines Kommanditisten die Gesellschaft mangels abweichender vertraglicher Bestimmung mit den Erben fortgesetzt wird. Die einfache Nachfolgeklauselbesagt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit dessen Erben fortzusetzen ist, gleichgültig wer oder wie viele Personen...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2 Fortsetzungsklausel

2.1 Begriff Der Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft kann vorsehen, dass die Gesellschaft beim Tod eines ihrer Gesellschafter allein von den verbliebenen Gesellschaftern unter Ausschluss der Erben fortgesetzt werden soll (Fortsetzungs- oder Ausschließungsklausel).[1] Bei der Fortsetzungsklausel bewirkt der Tod das Ausscheiden des verstorbenen Gesellschafters, währe...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.3 Steuerfolgen bei Zahlung einer Abfindung an den oder die Erben des verstorbenen Gesellschafters

2.3.1 Verstorbener Gesellschafter erzielt Gewinn aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils Der Alleinerbe des verstorbenen Personengesellschafters wird nicht Gesellschafter. Die gesetzliche Regelung bzw. die Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag schließt die Rechtsnachfolge aus. Das Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor. Der Alleinerbe wird abgefunden, die ver...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 5 Teilnachfolgeklausel

5.1 Begriff Die Teilnachfolgeklausel ist eine Mischung aus qualifizierter Nachfolge- und Fortsetzungsklausel. Es handelt sich um eine Bestimmung im Gesellschaftsvertrag, nach der beim Tod eines Gesellschafters einige der Miterben mit dem ihrer Erbquote entsprechenden Bruchteil des Gesellschaftsanteils des verstorbenen Gesellschafters in die Gesellschaft eintreten können. Die ...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.4 Bedeutung gesellschaftsrechtlicher Vertragsklauseln

Die gesetzlichen Regelungen über die Gesellschafternachfolge bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) einschließlich ihrer Mischformen, z. B. GmbH & Co. KG, sind im Grundsatz dispositiv, d. h. es kann grundsätzlich von den gesetzlichen Vorschriften abgewichen werden. Die Änderung des Gesellschaftsvertrags der Personengesellschaft erfordert prinzipiell die Zustimmung aller G...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.1.3 Neue Rechtslage für GbR

Nach bisheriger Rechtslage kam es – wie erwähnt – nach § 727 Abs. 1 BGB a. F. bei Tod eines BGB-Gesellschafters sowie des Geschäftsinhabers einer atypisch stillen Gesellschaft zur Auflösung der Gesellschaft und deren Abwicklung (§§ 730 ff. BGB a. F., § 235 HGB), sofern nicht die Erben des verstorbenen Gesellschafters und die übrigen Gesellschafter die Fortsetzung der Gesells...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.2 Zivilrechtliche Folgen

Wird beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft aufgrund der gesetzlichen Regelung[1] oder einer gesellschaftsvertraglichen Klausel von den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt, bewirkt der Tod das Ausscheiden des verstorbenen Gesellschafters, während die Gesellschaft als werbende fortbesteht. Die Mitgliedschaft des Verstorbenen erlischt. Der Anteil des Verstorbenen am Ge...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.1.2 Neuerungen durch das MoPeG ab 1.1.2024

Bereits 2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verkündet, es trat aber erst zum 1.1.2024 in Kraft. Die Neuerungen durch das MoPeG betreffen im Wesentlichen die GbR. Bei den Personenhandelsgesellschaften wurden, insbesondere im Bereich der Nachfolgeregelungen, hauptsächlich redaktionelle Anpassungen an die Neuregelungen der §§ 705 ff....mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.1 Begriff

Die einfache Nachfolgeklausel entspricht der Regelung des § 177 HGB, wonach beim Tod eines Kommanditisten die Gesellschaft mangels abweichender vertraglicher Bestimmung mit den Erben fortgesetzt wird. Die einfache Nachfolgeklauselbesagt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit dessen Erben fortzusetzen ist, gleichgültig wer oder wie viele Personen das sind. ...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.1 Begriff

Eine qualifizierte Nachfolgeklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag vorsieht, dass beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft nur mit einem oder einigen bestimmten (aber nicht allen) Erben fortgeführt wird. Bei einer qualifizierten Nachfolgeklausel folgt nur einer oder es folgen nur einige der Miterben, aber nicht sämtliche in die Gesellschafterstellung des Erb...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.1 Begriff

Der Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft kann vorsehen, dass die Gesellschaft beim Tod eines ihrer Gesellschafter allein von den verbliebenen Gesellschaftern unter Ausschluss der Erben fortgesetzt werden soll (Fortsetzungs- oder Ausschließungsklausel).[1] Bei der Fortsetzungsklausel bewirkt der Tod das Ausscheiden des verstorbenen Gesellschafters, während der Ante...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 7 Steuerliche Behandlung von Erbfallschulden

Sind der oder die Erben mit Geldvermächtnissen (§§ 1939, 2147 BGB) oder Pflichtteilsansprüchen (§ 2303 BGB) beschwert, sind diese privaten Erbfallschulden wie beim Tod eines Einzelunternehmers keine Anschaffungskosten für den im Erbwege erlangten Mitunternehmeranteil. Ausgaben zur Erfüllung von Erbfallschulden führen weder zu Anschaffungskosten in der Ergänzungsbilanz des Ge...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.2.1 Alleinerbe

Der Alleinerbe des verstorbenen Gesellschafters tritt in die "Fußstapfen des Erblassers". Die Buchwertfortführung ist zwingend. Da keine Abfindung zu zahlen ist, wird kein Veräußerungsgeschäft realisiert, stille Reserven werden also nicht aufgedeckt. Es handelt sich um eine unentgeltliche Anteilsübertragung.[1] Vermächtnisse und Pflichtteile, mit denen der Alleinerbe belaste...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.1.1 Bisherige Rechtslage

Eine BGB-Gesellschaft i. S. d. § 705 BGB a. F. wird nach der gesetzlichen Regelung i. d. R. aufgelöst, wenn ein Gesellschafter stirbt und der Gesellschaftsvertrag keine Regelung zur Fortsetzung beinhaltet (§ 727 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB a. F.). In diesem Fall wandelt sich die Gesellschaft in eine Abwicklungsgesellschaft um, der die übrigen Gesellschafter und der Erbe/die Erben ...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 5.1 Begriff

Die Teilnachfolgeklausel ist eine Mischung aus qualifizierter Nachfolge- und Fortsetzungsklausel. Es handelt sich um eine Bestimmung im Gesellschaftsvertrag, nach der beim Tod eines Gesellschafters einige der Miterben mit dem ihrer Erbquote entsprechenden Bruchteil des Gesellschaftsanteils des verstorbenen Gesellschafters in die Gesellschaft eintreten können. Die anderen nic...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.3 Tod eines Kommanditisten

Stirbt ein Kommanditist wird die KG mangels abweichender vertraglicher Bestimmungen unverändert mit dem/den Erben fortgesetzt (§ 177 HGB). Für Kommanditisten bleibt es weiterhin bei der dispositiven Regelung des § 177 HGB, wonach beim Tod eines Kommanditisten die Gesellschaft mangels abweichender vertraglicher Bestimmung mit den Erben fortgesetzt wird.[1] Sind mehrere gesetzl...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.3.2 Verbleibende Gesellschafter haben Anschaffungskosten

Die verbleibenden Gesellschafter haben Anschaffungskosten für den anteiligen Erwerb der angewachsenen Beteiligung des Erblassers, d. h. sie erwerben entgeltlich die Anteile des verstorbenen Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen, auch soweit sie Miterbe sind. Der hinzuerworbene Anteil vereinigt sich in der Regel mit dem bisherigen Mitunternehmeranteil des Erwerbers zu eine...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.2.2 Mehrere Erben

Bei mehreren Miterben, d. h. einer Erbengemeinschaft, tritt jeder Miterbe einzeln in die Gesellschafterstellung des Erblassers ein. Die Mitunternehmerstellung geht unentgeltlich vom Erblasser auf die Erben über. In Höhe ihrer Erbquote müssen die Miterben das Kapitalkonto des Erblassers anteilig fortführen.[1] Die Miterben sind "geborene Quoten-Mitunternehmer". Die Erben werd...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.3.4 Zwangsentnahme des Sonderbetriebsvermögens

Sonderbetriebsvermögen des Erblassers wird anlässlich des Nichteintritts der Erben zwangsentnommen, soweit die Erben nicht zugleich Gesellschafter der fortgeführten Gesellschaft sind. Der gemeine Wert des Sonderbetriebsvermögens ist analog § 16 Abs. 3 Satz 7 EStG dem Abfindungsanspruch hinzuzurechnen und erhöht auf diese Weise den begünstigten Veräußerungsgewinn des Erblasse...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.2.1 Nur der qualifizierte Miterbe wird Mitunternehmer

Einkommensteuerlich rückt allein der durch die Klausel begünstigte Miterbe in die Mitunternehmerstellung des Erblassers ein. Die nichtqualifizierten Miterben werden keine Gesellschafter und dementsprechend keine Mitunternehmer.[1] Der Nachfolger-Erbe muss das Kapitalkonto des Erblassers fortführen.[2] Weder beim Erblasser noch bei den nicht zu Gesellschaftern berufenen Miter...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 5.2 Steuerkonsequenzen

Einkommensteuerlich müssen der oder die zur Gesellschafternachfolge berufenen Miterben, wie bei einer einfachen Nachfolgeklausel, in Höhe ihrer Erbquote den Buchwert des Kapitalkontos des Erblassers fortführen.[1] Mit dem restlichen Bruchteil scheidet der Erblasser, wie bei einer Fortsetzungsklausel, aus der Gesellschaft aus. In seiner Person entsteht in Höhe der Differenz zw...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.2 Tod eines OHG-Gesellschafters oder Komplementärs einer KG

Der Tod eines OHG-Gesellschafters oder des Komplementärs einer KG hat ebenfalls das Ausscheiden aus der Gesellschaft zur Folge i. V. m. der Abfindung der Erben, wenn der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Bestimmung enthält.[1] Insoweit haben sich durch das MoPeG keine Änderungen ergeben. Bei der Nachfolge von Todes wegen in eine Personenhandelsgesellschaft bleibt es inh...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.3.3 Abfindungsbeschränkende Klauseln

Gelegentlich ist im Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass die Abfindung z. B. "im Kapitalerhaltungsinteresse" zum Buchwert [1] zu erfolgen hat, obwohl stille Reserven vorhanden sind. Dann führt die Abfindung weder beim verstorbenen Gesellschafter noch bei den überlebenden Gesellschaftern zu einer einkommensteuerlichen Auswirkung. Die überlebenden Gesellschafter müssen die Buchw...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.2.2 Zwangsentnahme beim Sonderbetriebsvermögen

Sonderbetriebsvermögen des Erblassers wird zivilrechtlich Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft, fällt also in das ungeteilte Nachlassvermögen. Das gilt auch, wenn bei einer zeitnahen Auseinandersetzung das Sonderbetriebsvermögen auf den qualifizierten Nachfolger-Erben übergeht.[1] Folge davon ist, dass der qualifizierte Gesellschafter-Nachfolger den seiner Erbquote entsp...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 6 Eintrittsklausel zugunsten der Erben

Haben der oder die Erben aufgrund einer erbrechtlichen Eintrittsklausel das Wahlrecht, entweder in die Gesellschaft nach Maßgabe der Mitgliedschaft des Erblassers einzutreten oder sich von der Gesellschaft abfinden zu lassen, hängen die steuerlichen Folgen davon ab, wie sich die Erben entscheiden. Die Eintrittsklausel bewirkt nicht den unmittelbaren Übergang der Mitgliedscha...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.3.1 Verstorbener Gesellschafter erzielt Gewinn aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils

Der Alleinerbe des verstorbenen Personengesellschafters wird nicht Gesellschafter. Die gesetzliche Regelung bzw. die Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag schließt die Rechtsnachfolge aus. Das Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor. Der Alleinerbe wird abgefunden, die verbleibenden Mitgesellschafter setzen die Gesellschaft allein fort. Der Gesellschaftsanteil des Ver...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.3 Vererbter Anteil gehört zum Nachlass

Mitunternehmeranteile, die im Fall einer einfachen Nachfolgeklausel im Wege der Sonderrechtsnachfolge bereits nach dem Verhältnis der Erbquoten aufgeteilt auf die Miterben übergegangen sind, können trotz des anteiligen Direkterwerbs der Miterben in eine Erbauseinandersetzung einbezogen werden, da ihr Wert zum Nachlass gehört. Sie können in eine spätere Erbauseinandersetzung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2 Inländische Steuerpflicht nur eines Beteiligten

Rz. 193 Nach § 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 AO sind Feststellungen der Einkünfte nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO nicht vorzunehmen, wenn nur einer der Beteiligten im Inland beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist. An der Gesellschaft oder Gemeinschaft Beteiligte, deren Einkünfte aus der Gesellschaft oder Gemeinschaft im Inland steuerfrei oder nicht steuerbar sind...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.3 Beteiligung mehrerer Personen

Rz. 23 Einkünfte werden nach Nr. 2a nur festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte diesen mehreren Personen steuerrechtlich zuzurechnen sind. Ob die Einkünfte steuerlich mehreren Personen zuzurechnen sind, ob also eine transparente Besteuerung erfolgt, hängt nicht von der Rechtsfähigkeit der Personenvereinigung ab, sondern beruht auf de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 8 Feststellung bei Bestehen eines DBA, Abs. 5 Nr. 1

Rz. 203 Grundsätzlich sind nur diejenigen Besteuerungsgrundlagen festzustellen, die für eine inländische Steuerfestsetzung von Bedeutung sein können (vgl. Rz. 193). Unterliegen Besteuerungsgrundlagen (insbes. Einkünfte), die im Ausland verwirklicht werden, wegen der Regelungen eines DBA nicht der inländischen Besteuerung, können sie vom Grundsatz her für die inländische Best...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.4.1 Rechtsformabhängige Steuerfreistellungen und -ermäßigungen

Rz. 69a Eine besondere Problematik ergibt sich, wenn die Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) Einkünfte bezieht, die steuerlich freigestellt sind oder ermäßigt besteuert werden, bei denen die Steuerfreistellung oder -ermäßigung aber von der Rechtsform des Stpfl. abhängt. In diesem Fall richtet sich die Anwendbarkeit der Steuerfreistellung oder der Steuerermäßigung nicht nach ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.2 Höhe der Einkünfte

Rz. 55 Gesondert festgestellt wird die Höhe des von der Mitunternehmerschaft selbst erzielten Gewinns (früher als Gesamthandsgewinn bezeichnet) sowie derjenigen weiteren Besteuerungsgrundlagen, die in den Gesamtgewinn eingehen. Die Feststellung enthält daher bindende Entscheidungen über alle Vorgänge, die den Gesamtgewinn beeinflussen. Damit erfasst werden sowohl die Faktore...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.6.2 Ausscheiden eines Gesellschafters, Auflösung der Gesellschaft, Umwandlung

Rz. 88 Die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte erfasst grundsätzlich den ganzen Ermittlungszeitraum (hierzu Rz. 85). Eine gesonderte Feststellung für nur einen Teil dieses Zeitraums kann es nur geben, wenn dies gesetzlich ausdrücklich zugelassen ist. Scheidet bei einer Mitunternehmerschaft oder bei einer anderen Beteiligungsform ein Beteiligter im Lauf des ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.2 Feststellung, wenn die Einkünfte bei den Beteiligten zu verschiedenen Einkunftsarten gehören ("Zebragesellschaften")

Rz. 37 Zu Problemen bei der einheitlichen Feststellung kann es kommen, wenn die gemeinschaftlich verwirklichten Besteuerungsgrundlagen bei den einzelnen Gesellschaftern bzw. Gemeinschaftern zu unterschiedlichen Einkunftsarten gehören. Zu unterschiedlichen Einkunftsarten kann es z. B. kommen, wenn bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft einer oder mehrere der Ges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.5 Einkunftsart

Rz. 70 In dem Gewinnfeststellungsbescheid sind ebenfalls bindende Entscheidungen zu treffen über die Einkunftsart, zu der die Einkünfte gehören ("Artfeststellung").[1] Die Feststellung einer falschen Einkunftsart stellt eine Beschwer für den Spfl. dar, auch wenn sich im Einzelfall hieraus keine negativen steuerlichen Konsequenzen ergeben.[2] Bei den Gewinneinkünften kommen al...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.4 Steuerermäßigungen

Rz. 64 Festzustellen ist auch die Höhe der Steuerermäßigungen für die Beteiligten, die ihren Grund im Betrieb der Mitunternehmerschaft haben. In die Feststellung aufzunehmen sind danach die Höhe des begünstigten Gewinnanteils und dessen Zurechnung für den Freibetrag nach § 14a EStG; soweit der Freibetrag an persönliche Merkmale des Stpfl. anknüpft (Einkünfte, Grund der Aufgab...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.7 Der Verspätungszuschlag wird gegen den Betroffenen festgesetzt

Der Verspätungszuschlag wird nicht gegen den Steuerpflichtigen festgesetzt, sondern gegenüber demjenigen, der zur Abgabe der betreffenden Steuererklärung verpflichtet war, seiner Erklärungspflicht aber nicht nachgekommen ist. Steuerpflichtiger und Erklärungspflichtiger sind nicht immer identisch. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung den...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.8 Verfahren zur einheitlichen Feststellung der Einkünfte

Rz. 95 Die örtliche Zuständigkeit für die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO ergibt sich für die Gewinneinkünfte aus § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 AO, für die Überschusseinkünfte aus § 18 Abs. 1 Nr. 4 AO. Rz. 95a Nach § 181 Abs. 2 Nr. 4 AO i. V. m. § 34 AO haben die in § 34 AO genannten Personen (Geschäftsführer oder, bei deren Fehlen, di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.2 Feststellung von Einkünften

Rz. 20 Eine gesonderte Feststellung von Einkünften wird nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a durchgeführt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind und die Einkünfte diesen mehreren Personen steuerrechtlich zuzurechnen sind. Eine Feststellung erfolgt nicht nur bei bestimmten Einkunftsarten, sondern ist bei allen sieben einkommensteuerrechtlichen Einkunftsarten zulässig. Das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.8.3 Gesonderte Feststellung bei § 6b EStG

Rz. 82a Bei § 6b EStG ist aufgrund der gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise eine Übertragung der stillen Reserven sowohl zwischen Anlagegütern der Personengesellschaft als auch zwischen denen der Personengesellschaft und Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens oder eines eigenen Betriebs des Mitunternehmers möglich, jeweils in Höhe der Beteiligungsquote des Mitunt...mehr

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Abschreibung, lineare / 2.2 Abbildung in der Steuerbilanz:

In der Steuerbilanz kann die Huber GmbH die erworbene Software entweder über die Nutzungsdauer von 3 Jahren abschreiben analog zur Handelsbilanz oder die Abschreibungsregelung für digitale Wirtschaftsgüter anwenden. Nach dem BMF-Schreiben vom 22.2.2022 [1] kann für Computerhardware sowie für Betriebs- und Anwendersoftware (auch ERP-Software) eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdau...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.4.6 Die Androhung richtet sich an denjenigen, der die geforderte Handlung vorzunehmen hat

Soweit mehrere Steuerpflichtige die betreffende Handlung zu befolgen haben, muss gegenüber jedem Einzelnen eine gesonderte Zwangsgeldandrohung erfolgen. Bei Ehegatten ist eine an "Herrn und Frau ..." gerichtete Zwangsgeldandrohung unwirksam. Bei Kapitalgesellschaften kann bei Nichterfüllung der steuerlichen Pflichten Zwangsgeld gegen diese angedroht und festgesetzt werden. Ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.4 Sonderfälle

Rz. 31 Scheidet ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft aus oder überträgt er bei einer zweigliedrigen Mitunternehmerschaft seinen Anteil auf einen neu eintretenden Gesellschafter, bleibt die Identität der Mitunternehmerschaft gewahrt. Der Ausscheidende ist daher am Feststellungsverfahren für den Feststellungszeitraum des Ausscheidens noch beteiligt....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 7 Feststellung bei Arbeitsgemeinschaften, Abs. 4

Rz. 202 Eine gesonderte Feststellung der Einkünfte entfällt nach § 180 Abs. 4 AO in bestimmten Fällen bei Arbeitsgemeinschaften. Über die grundsätzliche Zulässigkeit der gesonderten Feststellung s. Rz. 29. Arbeitsgemeinschaften sind grundsätzlich Personengesellschaften, deren Einkünfte gesondert festgestellt werden müssten.[1] Erstellt eine Arbeitsgemeinschaft nur ein einzige...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.3 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 47 In persönlicher Hinsicht erfasst der einheitliche Feststellungsbescheid diejenigen Personen, die an dem Gegenstand der Feststellung steuerlich beteiligt sind,[1] sowie diejenigen Personen, deren Beteiligung verneint worden ist.[2] Der Feststellungsbescheid ist für diese Personen seinem Inhalt nach bestimmt; sie sind die Inhaltsadressaten des Feststellungsbescheids. De...mehr

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Firmen-Pkw, Sonderausstattu... / 4 Zubehör gehört nicht zu den Anschaffungskosten des Pkw

Zubehör ist ein Wirtschaftsgut, das zusammen mit dem Pkw genutzt wird, ohne dass es mit dem Pkw fest verbunden wird, wie z. B. ein Autotelefon oder ein mobiles Navigationsgerät. Entscheidend ist, dass die Verbindung des Wirtschaftsguts mit dem Fahrzeug jederzeit problemlos gelöst werden kann. Aufwendungen für Gegenstände, die nur privat durch den Unternehmer/Gesellschafter ve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4.1 Feststellung durch Teilabschlussbescheid, Abs. 1a

Rz. 107 Durch Gesetz v. 20.12.2022[1] wurde mit Abs. 1a die Möglichkeit geschaffen, in der Außenprüfung ermittelte Besteuerungsgrundlagen vor Ergehen des Prüfungsberichts durch einen Teilabschlussbescheid gesondert festzustellen. Die Vorschrift steht in Zusammenhang mit der Neufassung der Ablaufhemmung bei einer Außenprüfung nach § 171 Abs. 4 AO. Mit dieser Vorschrift wurde ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.1 Feststellungssubjekt

Rz. 19a Die Feststellung ist nur für ein bestimmtes und abgegrenztes Feststellungssubjekt möglich. Feststellungssubjekt ist diejenige zivilrechtliche Personenvereinigung, in dessen Rahmen die Einkünfte gemeinsam erzielt werden. Außerdem müssen bei dieser Personenvereinigung die Einkünfte nicht bei ihr, sondern bei den Beteiligten steuerlich erfasst werden, die Personenverein...mehr