Fachbeiträge & Kommentare zu Pflege

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten und wurde durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.4.1995 durch Einfügung der Nr. 1a sowie der Sätze 2 und 3 ergänzt. Durch das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte v. 19.12.1998 (BGBl. I S. 3843) sowie das Gesetz zur Neuregelung der geringfüg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.4 Rechtsprechung zur Regelung der Regelbedarfe

Rz. 159 Das BVerfG hat die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II jedenfalls im Juli 2014 für noch verfassungsgemäß gehalten. Zunächst hatte das BSG in 2 Entscheidungen zur Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe nach dem SGB II Stellung genommen. In seinem ersten Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der ab 1.1.2011 maßgebenden Regelbedarfe hat das BSG im We...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 20 legt als ein Herzstück im SGB II den Umfang der Leistungen für den Regelbedarf fest. Diese Leistung entspricht dem Regelsatz in der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Die Leistung für den Regelbedarf hat soziokulturelle Existenzsicherungsfunktion. Referenzsystem ist die Sozialhilfe als ebenfalls bedarfsorientierte und bedürftigkeitsabhängige Fürsorgeleistung. Durch ein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.7 Mittagsverpflegung (Abs. 6)

Rz. 90 Abs. 6 sieht die Berücksichtigung von Bedarfen zur Teilnahme an einer in schulischer Verantwortung angebotenen oder durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung vereinbarten gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung von Schülern bzw. einer in Verantwortung der Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege angebotenen gemeinschaftlichen Mittagsverpfleg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII Einführung

Einführung zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – Bis zum Inkrafttreten des SGB VIII hatten die im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) v. 14.6.1922 und im Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) v. 11.8.1961 normierten Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe im Kern ordnungspolitische und eingriffsrechtliche Zielsetzungen. Wie die Bezeichnung "Jugendwohlfa...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei einer bis zum 31.12.2007 vereinbarten Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

Leitsatz 1. Für die Änderbarkeit von Versorgungsleistungen als Voraussetzung für die Annahme einer dauernden Last nach der für bis zum 31.12.2007 abgeschlossene Verträge geltenden Rechtslage genügt es nicht, wenn substantiell nur eine Änderbarkeit zugunsten des Übernehmers, nicht aber auch zugunsten des Übergebers vereinbart ist. 2. Da für die Annahme abänderbarer Leistungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.7 Katalog der Gegenleistungen i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Rz. 8r Abbruch-/Abrisskosten Ist Gegenstand eines Erwerbsvorgangs der Erwerb eines unbebauten Grundstücks und verpflichtet sich der Veräußerer vertraglich, den Abbruch des aufstehenden Gebäudes auf seine Kosten zu übernehmen, gehören die entsprechenden Aufwendungen nicht zur Gegenleistung. Übernimmt der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung (z. B. durch ein b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 4.1 Zusätzliche (nachträgliche) Leistungen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 24 Nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG gehören zur Gegenleistung auch Leistungen, die der Erwerber des Grundstücks dem Veräußerer neben der beim Erwerbsvorgang vereinbarten Gegenleistung zusätzlich gewährt. Mit der Einbeziehung dieser Leistungen in die Bemessungsgrundlage soll die Erfassung der vollen Gegenleistung gewährleistet werden (BFH v. 15.11.1998, II R 71/88, BStBl II 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Zulässige Ausbildung zwischen 20 und 22 Uhr (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 12 Das Gesetz lässt durch Satz 2 auch für alle schwangeren und stillenden Schülerinnen und Studentinnen i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 unabhängig von Ausbildungsberuf oder Branche Ausnahmen vom grds. Verbot der Nachtarbeit bis 22 Uhr zu. Das Gesetz lässt die Ausbildung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr zu, wenn sich die Frau hierzu ausdrücklich bereit erklärt, die Teilnahme z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Verlängerung der nachgeburtlichen Schutzfrist in besonderen Fällen (§ 3 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 15 Auch nach der Entbindung besteht ein generelles Beschäftigungsverbot, das in besonderen Fällen eine längere gesetzliche Frist vorsieht. Dieser nachgeburtliche Mutterschutz beginnt mit der Entbindung. Mit der Trennung der Leibesfrucht vom Mutterleib ist die Entbindung vollendet. In der deutschen Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes wird von einer Lebend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise: Kombination mi... / 1.2.2 Unbezahlter Urlaub von mehr als einem Monat

Dauert der unbezahlte Urlaub mehr als einen Monat, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach dem ersten Monat abmelden. Der Arbeitnehmer unterliegt nicht mehr der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung. Da der Arbeitnehmer weiterhin in Deutschland wohnt, muss er sich ab diesem Zeitpunkt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 2 Einstufung als Sachlohn

Sachbezüge sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen.[1] Mit einem BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung zur Einstufung der betrieblichen Krankenversicherung als Sachbezug Stellung genommen.[2] Anwendung der 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze Danach stellt die Gewährung von Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherungsschutz bei Abschluss einer Kranken-, Krankentagegeld- o...mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 1.1 Bezahlter Urlaub

Ein bezahlter Urlaub nach Abschluss der dienstlich veranlassten Reise im Inland ist unschädlich. Der Arbeitnehmer ist wie bisher versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung. Sollte er während seines Urlaubs in Deutschland erkranken, kann er Leistungen bei Krankheit in Anspruch nehmen.mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 1.2.1 Unbezahlter Urlaub von weniger als einem Monat

Dauert der unbezahlte Urlaub weniger als einen Monat, dann bleibt der Arbeitnehmer wie bisher versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung. Es ergeben sich keine Änderungen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verschiebung des Bemessungszeitraums in Sonderfällen (Abs. 1 Sätze 2 bis 5)

Rz. 6 Bei den in Abs. 1 Sätze 2 bis 5 geregelten Tatbeständen, die zur Verschiebung des Bemessungszeitraums führen, handelt es sich um gesetzlich geregelte, grds. nicht analogiefähige Sonderfälle, die nur in den geregelten Konstellationen greifen. Der Gesetzgeber beschreibt diese Tatbestände als "Ausklammerungstatbestände"[1], was die Intention aber unvollständig beschreibt....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise: Kombination mi... / 1 Dienst- und Geschäftsreisen in Deutschland

Arbeitnehmer haben für die Dauer einer Dienst- und Geschäftsreise im Inland den gleichen Sozialversicherungsschutz, wie für ihre Beschäftigung. Das bedeutet konkret, sind Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung, besteht dieser Versicherungsschutz für die Dienst- und Geschäft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fälligkeit / 1.1 Gesamtsozialversicherungsbeiträge/Umlagen

Gesamtsozialversicherungsbeiträge (GSV-Beiträge) sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde, mit der das Arbeitsentgelt erzielt wurde. Zu zahlen sind die tatsächlich ermittelten Beiträge oder – falls dies nicht möglich ist – die Beiträge in Höhe des Vormonats. Die tatsächliche Beitragsschuld ist dann am Monatsend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinder / Arbeitsrecht

Arbeitsrechtlich werden Kinder der Arbeitnehmer in verschiedenen Zusammenhängen berücksichtigt. Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können für die Entgeltbemessung die Kinderzahl berücksichtigen. Dies kann auch in Form von kindbezogenen Sachleistungen erfolgen, z. B. durch den Anspruch auf einen Platz in einem Betriebskindergarten. Sofern kindbezogene Entgeltbestandteile gezahlt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 der Norm trifft zunächst allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben. Welche Zweige der Sozialversicherung bei der Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben zu berücksichtigen sind, legt Abs. 1 Satz 1 fest, wobei die Konkretisierungen des Abs. 1 Satz 2 zu beachten sind. Es sind diese Beträge für die gesetzliche Sozialpflichtversicherung (Kranken...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Ausnahmsweise Verschiebung von Elterngeldbezugsmonaten (Abs. 1)

Rz. 3 § 27 Abs. 1 BEEG ermöglicht Elterngeldberechtigten, die während der Corona-Krise selbst[1] in systemrelevanten Branchen und Berufen tätig sind, auf Antrag ihren Elterngeldbezug für ganze (nicht für geteilte) Bezugsmonate aufzuschieben. Mit dieser Regelung soll ein Anreiz für Eltern im Elterngeldbezug oder vor Antritt des Elterngeldbezuges geschaffen werden, ihre Tätigk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltabrechnung: Prozesso... / 2.1 Stamm- und Bewegungsdaten

Die Pflege von Personaldaten stellt vielerorts den größten Zeitfresser für die Fachkräfte dar. Die entscheidende Frage ist: Auf welche Weise werden diese Daten zugeliefert und erfasst? Dies geschieht auch heute gerne noch auf durchweg manuelle oder zumindest umständliche und fehleranfällige Weise. Bei einer Neueinstellung werden die notwendigen Stammdaten per Papier-Fragebog...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 2b BEEG wurde mit Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs v. 10.9.2012[1] mit Wirkung ab 18.9.2012 als eigenständige Vorschrift eingefügt. Die Vorschrift gilt für den Bezug von Elterngeld für Kinder, die ab dem 1.1.2013 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen worden sind (§ 27 Abs. 1 BEEG in der vom 18.9.2012 bis 31.12.2014 gelte...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe)

Zusammenfassung Begriff Die Hilfe zur Pflege ist ein Leistungssystem der Sozialhilfe (SGB XII). Sie tritt insbesondere dann ein, wenn die aus der Pflegeversicherung (SGB XI) erbrachten Leistungen nicht ausreichen, um die Kosten einer Pflege zu decken. Die Hilfe zur Pflege ist insoweit in ihren Voraussetzungen eng mit dem Recht der Pflegeversicherung abgestimmt. Als Sozialhilf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.9 Teilstationäre Pflege

Mit der teilstationären Pflege werden die Leistungen der häuslichen Pflege ergänzt. Ziel ist es, den Wechsel von der häuslichen Pflege zur stationären Pflege möglichst zu verhindern. Soweit danach die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, oder eine teilstationäre Pflege zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist, b...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.11 Stationäre Pflege

Die stationäre Pflege ist die Auffangregelung, wenn die vorstehenden Maßnahmen der häuslichen oder teilstationären Pflege nicht mehr ausreichen bzw. ausgeschöpft sind. Der Anspruch umfasst die Kostenübernahme in einer entsprechenden Einrichtung, einschließlich der medizinischen Behandlungspflege und der notwendigen Betreuungsmaßnahmen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.10 Kurzzeitpflege

Sind eine häusliche Pflege und eine teilstationäre Pflege vorübergehend nicht möglich, besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege. Auch hier ist es Ziel, eine dauerhafte stationäre Pflege zu vermeiden und in Übergangsphasen, in denen eine häusliche Pflege nicht möglich ist, z. B. wegen des Umbaus der Wohnung oder nach einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus, die Pfleg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 2.1 Personenkreis

Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben Personen, die pflegebedürftig sind, soweit ihnen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, dass sie die für die Hilfe zur Pflege benötigten Mittel aus eigenem Einkommen oder Vermögen aufbringen. Bei Minderjährigen sind auch das Einkommen und das Vermögen ihrer Eltern oder eines Elternteils zu berüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / Zusammenfassung

Begriff Die Hilfe zur Pflege ist ein Leistungssystem der Sozialhilfe (SGB XII). Sie tritt insbesondere dann ein, wenn die aus der Pflegeversicherung (SGB XI) erbrachten Leistungen nicht ausreichen, um die Kosten einer Pflege zu decken. Die Hilfe zur Pflege ist insoweit in ihren Voraussetzungen eng mit dem Recht der Pflegeversicherung abgestimmt. Als Sozialhilfeleistung setzt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3 Leistungen

Der Leistungskatalog der Hilfe zur Pflege unterscheidet nach Leistungen für Personen des Pflegegrads 1, der infolge der nur geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten einen geringeren Leistungsumfang vorsieht, und nach Leistungen für Personen der Pflegegrade 2 bis 5. Die Hilfe zur Pflege bei Pflegegrad 1 umfasst Pflegehilfsmittel, Maßnahmen zur Verbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.8 Soziale Sicherung/Beratung der Pflegeperson

Zusätzlich zum Pflegegeld sind Aufwendungen für Beiträge einer Pflegeperson oder einer besonderen Pflegekraft für eine angemessene Alterssicherung zu erstatten, soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist.[1] Darüber hinaus sind auch Kosten für eine Beratung der Pflegeperson in angemessenem Umfang zu übernehmen. Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.4 Pflegehilfsmittel

Ein Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln besteht, wenn diese zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beitragen oder eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Hierzu gehören z. B. auch technische Hilfsmittel, wie Hausnotrufanlagen oder Pflegebetten, die vielfach auch leihweise zur Verfügung gestellt werden.[1] Hier ist ggf. eine vorrangi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.5 Verbesserung des Wohnumfeldes

Maßnahmen zur Verbesserung des jeweiligen Wohnumfeldes können als Ermessensleistung in angemessenem Umfang erbracht werden, wenn dadurch eine häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert werden kann, oder wenn eine möglichst selbstständige Lebensführung der Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden kann.[1] In Betracht kommen z. B. bauliche Maßnahmen, wie eine Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.6 Digitale Pflegeanwendungen

Pflegebedürftige haben auch Anspruch auf eine notwendige Versorgung mit Anwendungen, die auf digitalen Technologien beruhen.[1] Diese digitalen Pflegeanwendungen können in der privaten Pflege sowie bei der pflegerischen Betreuung durch professionelle Pflege- und Beratungskräfte unterstützen und damit dem Vorrang der häuslichen Pflege Rechnung tragen. Bei den Leistungen geht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.1 Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine Kernleistung der häuslichen Pflege. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass die Pflegebedürftigen bzw. die Sorgeberechtigten bei pflegebedürftigen Kindern, die erforderliche Pflege mit dem Pflegegeld in geeigneter Weise selbst sicherstellen. Das Pflegegeld entspricht der entsprechenden Leistung der Pflegeversicherung.[1] Es beträgt 316 EUR für Pflegeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 1 Abgrenzung zur Pflegeversicherung

Die soziale Sicherung bei Pflegebedürftigkeit wurde mit der Einführung der Pflegeversicherung grundlegend neu aufgestellt. Mit den Leistungen der Pflegeversicherung konnte der Anteil der Menschen, die im Falle der Pflegebedürftigkeit auf Sozialhilfeleistungen angewiesen waren, deutlich gesenkt werden. Die Pflegeversicherung ist jedoch kein "Vollabsicherungssystem". Sie übern...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 2.2 Pflegebedürftigkeit

2.2.1 Begriff Pflegebedürftig ist, wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist und deshalb der Hilfe durch andere bedarf. Pflegebedürftige Personen können danach körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewäl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 2 Leistungsvoraussetzungen

2.1 Personenkreis Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben Personen, die pflegebedürftig sind, soweit ihnen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, dass sie die für die Hilfe zur Pflege benötigten Mittel aus eigenem Einkommen oder Vermögen aufbringen. Bei Minderjährigen sind auch das Einkommen und das Vermögen ihrer Eltern oder eines Elt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 4 Feststellung des notwendigen pflegerischen Bedarfs

Die Träger der Sozialhilfe haben den notwendigen pflegerischen Bedarf umfassend zu ermitteln und festzustellen.[1] Dies gilt insbesondere für den Bedarf der häuslichen Pflegehilfe, die anders als das Pflegegeld oder der Entlastungsbetrag, nicht in der Höhe begrenzt, sondern bedarfsdeckend zu erbringen ist. Soweit eine häusliche Pflege ausreicht, soll der Leistungsträger darau...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 2.3 Bedürftigkeit

Für die Hilfe zur Pflege gilt der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe, d. h. Leistungen werden dann nicht gewährt, wenn ein Antragsteller sich durch den Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens oder seines Vermögens selbst helfen kann oder die erforderlichen Leistungen von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhalten kann. Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 2.2.3 Pflegegrade

Die Hilfe zur Pflege übernimmt neben den Kriterien für die Pflegebedürftigkeit aus der Pflegeversicherung[1] auch die geltende Grundeinteilung der Pflegebedürftigkeit in 5 Pflegegrade. Danach sind pflegebedürftige Personen nach den in einem Begutachtungsverfahren ermittelten Gesamtpunkten folgenden Pflegegraden zuzuordnen:[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.2 Häusliche Pflegehilfe

Der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe umfasst körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen (z. B. Unterstützungsleistungen zur Bewältigung des Alltags, bei der Tagesstrukturierung oder zur kognitiven Aktivierung), Hilfen bei der Haushaltsführung oder die Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen als Pflegesachleistung. Mehrere Pflegebedürftige k...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.7 Unterstützung bei der Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen

Der Einsatz und die Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen sind häufig mit einem entsprechenden Anleitungsbedarf verbunden. Soweit erforderlich, besteht deshalb auch Anspruch auf eine ergänzende Unterstützung in diesem Bereich durch zugelassene ambulante Pflegeeinrichtungen. Auch hier gilt der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte festgelegte Rahmen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 2.2.1 Begriff

Pflegebedürftig ist, wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist und deshalb der Hilfe durch andere bedarf. Pflegebedürftige Personen können danach körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.3 Verhinderungspflege

Mit den Leistungen der Verhinderungspflege sollen Pflegepersonen, die oft hohe und dauerhafte Belastungen auf sich nehmen, unterstützt werden. Im Falle einer Verhinderung wegen Urlaub, Krankheit oder aus sonstigen wichtigen Gründen besteht deshalb Anspruch auf die Übernahme der Kosten für eine notwendige Ersatzpflege, um den Wechsel in eine stationäre Einrichtung zu vermeide...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 2.2.2 Kriterienkatalog

Zur Konkretisierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs gilt ein differenzierter, von der Pflegewissenschaft erarbeiteter und erprobter Kriterienkatalog, der in die folgenden 6 Grundbereiche aufgeteilt ist:[1] Mobilität (Kriterien sind z. B. Fortbewegen im Wohnbereich, Treppensteigen, Positionswechsel im Bett), kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Kriterien sind z. B. Erkenne...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.12 Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige Personen haben über die vorgenannten Leistungen hinaus Anspruch auf einen sog. Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 EUR monatlich. Dieser Entlastungsbetrag ist für Pflegezwecke einzusetzen. Bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 soll er z. B. für die Entlastung pflegender Angehöriger oder nahestehender Pflegepersonen, für die Förderung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz / 4.10 Arbeitnehmer in Freistellung gemäß Pflegezeitgesetz

Das Pflegezeitgesetz räumt Arbeitnehmern einen Freistellungsanspruch für kurzzeitige Arbeitsverhinderung bis zu 10 Tagen zur Organisation der Pflege naher Angehöriger ein. Das Gesetz begründet außerdem einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit von bis zu 6 Monaten, wenn sie einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.[1] Dieser Anspruch besteht nicht gegenübe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 11.3.1 Begriff des Arbeitsvorgangs

Nach der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 12 Abs. 2 TVöD (Bund) sind die Arbeitsvorgänge wie folgt definiert: Zitat Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbeiten), die, bezogen auf den Aufgabenkreis der/des Beschäftigten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (z. B. unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld: Hintergründe z... / 2.2.1 Laufendes Arbeitsentgelt

Der Arbeitgeber bescheinigt das gesamte im Bemessungszeitraum erzielte Arbeitsentgelt.[1] Zum erzielten Arbeitsentgelt in diesem Sinne gehört auch rechtswidrig vorenthaltenes und ggf. später nachgezahltes Arbeitsentgelt. Unberücksichtigt bleibt das nachgezahlte Arbeitsentgelt aus einem aufgelösten Wertguthaben, wenn die rückwirkende Beseitigung einer Altersteilzeitregelung v...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.4 Zulagen für Beschäftigte im Pflegedienst (§ 18 TV EntgO Bund)

Beschäftigte im Pflegedienst sind geregelt in Teil IV Abschn. 25 für den Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Durch Änderungstarifvertrag Nr. 6 vom 18.4.2018 zum TV EntgO Bund wurde die Regelung über den Pflegedienst aus Abschnitt XI Unterabschnitt 1 bis 3 Teil B der Entgeltordnung (VKA) übernommen und damit auch die Pflegezulagen in den Protokollerklärungen Nr. ...mehr