Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.2.1 Escape-Regelungen des § 10 Abs. 3b Satz 2 AStG

Rz. 67 Ursprüngliche gesetzliche Regelung § 1 Abs. 3 Satz 10 AStG a. F. ließ von der Gesamtbewertung Ausnahmen zu und gestattete alternativ eine Einzelbewertung. Hiernach war eine Abweichung von der Gesamtbewertung und stattdessen eine Einzelbewertung der betroffenen Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen zulässig, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass keine wesentlic...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.1 Bewertungsobjekt: Transferpaket

Rz. 33 Rechtsfolge Transferpaketbewertung Gemäß § 1 Abs. 3b Satz 1 AStG ist der Einigungsbereich auf der Grundlage des „Transferpaketes“ zu bestimmen, wenn für die Verlagerung der Funktion als Ganzes (Transferpaket) keine Vergleichswerte festgestellt werden können. In diesem Fall ist für die Verrechnungspreisbestimmung ein hypothetischer Fremdvergleich nach § 1 Abs. 3 Satz 7 ...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 2.3 (Funktions-)Verlagerung

Rz. 15 Verlagerungsbegriff Der Begriff der "Verlagerung" wird ebenso wie derjenige der "Funktion" nicht in § 1 Abs. 3b Satz 1 AStG, sondern in § 1 Abs. 2 FVerlV definiert (Rz. 5). Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 FVerlV liegt eine Funktionsverlagerung vor, "wenn eine Funktion einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken sowie der mitübertragenen oder mitüberlassenen Wirtschaft...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.6.6 Zu hohe Bescheinigung

Rz. 207 Die dritte im Gesetz genannte Fallgruppe umfasst schließlich die zu hohe Bescheinigung der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos. In diesem Fall könnte ein Steuerschaden entstehen, da dieser Betrag beim Anteilseigner eine steuerfreie Kapitalrückzahlung darstellt, soweit die Auskehrung die Anschaffungskosten bzw. den Buchwert der Anteile nicht übersteigt.[1] § 27 ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.6.3 Zu niedrige Bescheinigung

Rz. 191 Wird eine "zu niedrige" Verwendung des steuerlichen Einlagekontos bescheinigt,[1] hat der Anteilseigner zu hohe Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern. Die Kapitalgesellschaft hat zudem zu hohe KapESt einbehalten. Gem. § 27 Abs. 5 S. 1 KStG bleibt die Verwendungsfestschreibung des steuerlichen Einlagekontos dennoch bestandskräftig bestehen. Eine Korrektur ist ni...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.4 Form und Inhalt der Steuerbescheinigung

Rz. 174 Die Bescheinigung ist gem. § 27 Abs. 3 S. 1 KStG nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen. Die Ermächtigungsgrundlage hierzu befindet sich in § 33 Abs. 2 Nr. 1 KStG, wonach das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder u. a. die in § 27 KStG vorgeschriebene Bescheinigung bestimmen kann. Dies ist mit Schreiben v. 3.12.2014[1] geschehen, w...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 2 Steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Einlagen beim Anteilseigner

Rz. 8 Gesellschaftsrechtlich und dem folgend auch handelsbilanziell können Einlagen der Gesellschafter sowohl in das Nennkapital geleistet (insbes. bei Kapitalerhöhungen aus Bar- oder Sachmitteln) als auch in die Kapitalrücklage eingestellt werden (z. B. Zuzahlungen ohne Vorzugsgewährung i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), sowie als Ertragszuschuss geleistet werden.[1] Steuerr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.6.2 Allgemeines

Rz. 190 Die Rechtsfolgen fehlerhafter Bescheinigungen sind in § 27 Abs. 5 KStG geregelt. Das Gesetz differenziert grds. 3 Fälle: Bei einer zu niedrigen Bescheinigung der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos bleibt die fehlerhafte Bescheinigung mit rechtsverbindlicher Wirkung bestehen. Das bedeutet, dass eine Korrektur nicht möglich ist. Bei einer fehlenden (z. B. vergesse...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.4 Organschaftliche Ausgleichszahlungen

Rz. 96 Bei Ausgleichszahlungen an außenstehende Anteilseigner einer Organschaft ist danach zu differenzieren, ob die Organgesellschaft selbst oder der Organträger die Ausgleichszahlung leistet. Fraglich ist zunächst, ob die Ausgleichszahlung eine Leistung i. S. d. § 27 KStG darstellen kann. M. E. sprechen die besseren Argumente dafür, dass die Ausgleichszahlungen als Leistun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.6 Zuordnung der Auskehrung zu den Gesellschaftern

Rz. 104 Leistungen der Körperschaft sind den Anteilseignern grds. anteilig entsprechend den Beteiligungsquoten zuzurechnen. Bereits nach handelsrechtlichen Maßstäben wird den Gesellschaftern ein Anteil an einem bestimmten Gewinn, nicht jedoch ein bestimmter Anteil am Gewinn zugeordnet. Es ist mithin nicht möglich, einzelne Gewinnanteile den Gesellschaftern zuzuordnen. Kommt ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.3 Besserungsschein und steuerliches Einlagekonto

Rz. 52 Fraglich ist, ob auch das Wiederaufleben einer Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern aufgrund eines Besserungsscheins unter die allgemeine Verwendungsreihenfolge des § 27 Abs. 1 S. 3 KStG fällt oder einen Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto ermöglicht.[1] Verzichtet ein Gesellschafter auf ein Darlehen gegen eine Besserungsabrede, ist die Verbindlichkeit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.6.4 Verspätete bzw. unterlassene Bescheinigung

Rz. 200 Gem. § 27 Abs. 5 S. 2 KStG gilt bei einer verspäteten oder unterlassenen Bescheinigung eine fiktive Verwendungsfestschreibung mit 0. Die Regelung zielt darauf ab, Verfahrenssicherheit herzustellen[1] und Verzögerungen bei der Ausstellung von Bescheinigungen zu vermeiden. Maßgebend ist die in der Vorschrift genannte Frist. Danach ist eine Bescheinigung nach Abs. 3 bis...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 8.2 Ermittlung und Feststellung der Einlagenrückgewähr (S. 2 und 3)

Rz. 287 Ist § 27 Abs. 8 KStG anzuwenden, bestimmt S. 2 der Vorschrift, dass die Einlagenrückgewähr in entsprechender Anwendung der Abs. 1-6 sowie der §§ 28, 29 KStG zu ermitteln ist. Der Gesetzgeber wollte hiermit insbes. die Verwendungsreihenfolge des § 27 Abs. 1 S. 3 KStG auch im Verhältnis zu ausl. Körperschaften angewendet wissen. Die Ermittlung und gesonderte Feststellu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.2 Negatives Einlagekonto

Rz. 82 Erbringt die Körperschaft Leistungen, die sowohl den ausschüttbaren Gewinn als auch den positiven Bestand des steuerlichen Einlagekontos überschreiten, stellt sich die Frage, ob ein negatives Einlagekonto entstehen kann. Möglich ist dies in sämtlichen Konstellationen, in denen ein Gewinn in der Handelsbilanz vor der Steuerbilanz realisiert und an die Anteilseigner aus...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.2 Verpflichtung zur Ausstellung der Bescheinigung

Rz. 151 Eine ausschüttende Körperschaft ist gem. § 27 Abs. 3 S. 1 KStG dazu verpflichtet, dem Anteilseigner eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen, sofern Beträge des steuerlichen Einlagekontos für die Ausschüttung als verwendet gelten. Der Anteilseigner hat damit einen zivilrechtlichen Anspruch auf Erteilung der Bescheinigung, wenn eine Ausschüt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.5 Ausschüttbarer Gewinn

Rz. 63 Eine Definition des ausschüttbaren Gewinns enthält § 27 Abs. 1 S. 5 KStG. Demnach ist ausschüttbar das Eigenkapital laut Steuerbilanz (ggf. das handelsrechtliche Eigenkapital zzgl. steuerlichem Mehr- und abzüglich steuerlichem Mindervermögens gem. § 60 Abs. 2 EStDV), vermindert um das gezeichnete Kapital und um den Bestand des steuerlichen Einlagekontos. Das steuerlic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 4.2 Möglichkeiten zur Korrektur eines fehlerhaften Bescheids

Rz. 114 Die gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos stellt eine Feststellung i. S. d. § 179 AO dar.[1] Daraus folgt, dass der Feststellungsbescheid eines Wirtschaftsjahrs zugleich Grundlagenbescheid für die Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos auf den Schluss des folgenden Wirtschaftsjahrs gem. § 171 Abs. 10 AO ist. Die Bindungswirkung ergi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 34a EStG ist durch G. v. 14.8.2007[1] mit Wirkung ab Vz 2008 eingeführt worden (§ 52 Abs. 34 EStG). Einzel- und Mitunternehmern wird das Wahlrecht eingeräumt, mit ihren Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit (Gewinneinkünfte) in vergleichbarer Weise wie Kapitalgesellschaften steuerlich belastet zu werden. Hierzu wird der n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.6 Belastungsvergleich

Rz. 4 Belastungsvergleich bei Thesaurierung (bis Vz 2007) in EUR:mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 2.2 Entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Wird der Nießbrauch am Kapitalvermögen gegen Entgelt bestellt, hat der Inhaber das Entgelt als Einnahme aus Kapitalvermögen anzusetzen.[1] Der Nießbraucher zieht lediglich eine Forderung ein, sodass von ihm insoweit Kapitalerträge nicht zu versteuern sind.[2] Weder das Entgelt noch die Kapitalerträge unterliegen der Kapitalertragsteuer. Zu Unrecht einbehaltene und abgeführte K...mehr

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Stundung / 1.1 Gegenstand der Stundung

Gestundet werden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, d. h. neben den Steueransprüchen auch Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen sowie Haftungsansprüche. Dagegen ist nach § 222 Satz 3 AO eine Stundung zwingend ausgeschlossen bei einzubehaltenden Abzugssteuern (insbesondere Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Einkommensteuer-Abzüge nach §§ 48, 50a EStG). Entsprec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 43a Bemessung der Kapitalertragsteuer

Schrifttum: Bullinger/Radke, Handkommentar zum Zinsabschlag, 1994; Lindberg, Die Besteuerung der Kapitaleinkünfte, 1996; Spieker, Aktualisiertes Anwendungsschreiben zur AbgSt, DB 2012, 2836; Rüd, Ist bei der AbgSt unterliegenden KiStPfl weniger ausländische Steuer anzurechnen als bei anderen?, DStR 2013, 1220; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgSt, DStR 2013, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Berücksichtigung von Minderungsumständen (§ 43a Abs 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Anrechenbare ausländische Steuer ist bereits von der inländischen auszahlenden Stelle, also auf der Ebene der Kreditinstitute (Spieker, DB 2012, 2836, 2839), beim KapSt-Abzug zu berücksichtigen, um die Zahl der Veranlagungsfälle klein zu halten. Die materiellen Vorgaben dazu finden sich in § 32d Abs 5 EStG. Da nach § 32d Abs 5 S 1 und 3 EStG...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

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Wertpapiere im Betriebsverm... / 7 Erträge aus Wertpapieren

Gehören Wertpapiere zum notwendigen oder aber gewillkürten Betriebsvermögen sind die aus Ihnen bezogenen Erträge grundsätzlich ebenfalls dem Betriebsvermögen zuzuordnen. Zu den Erträgen aus Wertpapieren gehören: Dividenden aus Aktien oder Anteilen an einer GmbH Ausschüttungen aus Aktien- oder Rentenfonds Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren Zinsen aus varbiabel verzinsten P...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Regelungen von § 354 Abs. 1 und 2 AO gehen im Wesentlichen zurück auf § 235 RAO, der den Verzicht auf einen außergerichtlichen Rechtsbehelf aber auch schon vor dem Ergehen des entsprechenden Verwaltungsakts ermöglichte.[1] Durch das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts[2] wurde Abs. 1a eingefügt, der einen Teilverzicht auf einen...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.7 Gewerbesteuerliche Hinzurechnung und Kürzungen

§ 8 Nr. 1 GewStG enthält verschiedene Hinzurechnungstatbestände für Geld- und Sachkapitalüberlassung. Die Beträge werden, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind, einheitlich wieder i. H. v. 25 % des Aufwandsbetrags hinzugerechnet, wobei § 8 Nr. 1 Buchst. d, e, f GewStG zusätzlich eine individuelle anteilige Berücksichtigung des jeweiligen Hinzurechnu...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / Einführung

Nur in den seltensten Fällen ist ein GmbH-Geschäftsführer selbst ein solcher "Steuer-Profi", dass er die gesamten steuerlichen Pflichten, die seine GmbH-Geschäftsführung mit sich bringt, eigenständig erledigen kann und gleichzeitig die GmbH und sich selbst auch auf anstehende Änderungen von Steuergesetzen oder solchen Gesetzesänderungen, die steuerliche Wirkungen zeitigen, v...mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 1.2.1 Übermittlung der Daten für Zwecke des Kirchensteuerabzugs bei der Dividendenausschüttung

Bei Dividendenzahlungen an kirchensteuerpflichtige natürliche Personen sind Genossenschaften gesetzlich verpflichtet, den Abzug der Kirchensteuer als Zuschlagsteuer zur Kapitalertragsteuer vorzunehmen (§ 51a EStG). Da der Genossenschaft die Religionszugehörigkeit des Mitglieds nicht bekannt ist, hat sie jährlich im Zeitraum vom 1.9. bis 31.10. eine Regelabfrage beim Bundesze...mehr

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Betriebsstätte: Überblick / Zusammenfassung

Begriff Der Gesetzgeber definiert den Begriff der "Betriebsstätte" grundsätzlich steuerübergreifend in § 12 AO. § 12 AO definiert den Begriff der Betriebsstätte zwar allgemein und durch beispielhafte Aufzählung, er soll jedoch grundsätzlich für alle Steuerarten gelten. Gleichwohl muss der im jeweiligen Einzelsteuergesetz genannte Betriebsstättenbegriff immer in dem jeweilige...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / V. Zinseinkünfte

Rz. 61 Zinsen, die aus dem Vertragsstaat (A) stammen und an eine im Vertragsstaat (B) ansässige Person fließen, die Nutzungsberechtigte ist, sind nach Art. 11 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland im Vertragsstaat (B) zu besteuern. Entscheidend ist hierbei nach h.M. die Rechtsstellung in Bezug auf die Erträge – und nicht die Rechtsstellung im Hinblick auf das Stammrecht, die – z...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)

Rz. 64 Dem OECD-Musterabkommen (OECD-MA) folgend unterliegen Dividenden gem. Art. 10 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers. Dem Quellenstaat wird nach Abs. 2 jedoch die Erhebung einer Quellensteuer zugestanden. Sofern der Nutzungsberechtigte der Dividende im anderen Vertragsstaat ansässig ist, darf diese Quellensteuer aber grunds...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.6.1 Zur Einbehaltung von Kapitalertragsteuer bei Kapitalerträgen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG

Tz. 352 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Vor seiner Änderung durch das EURLUmsG enthielt § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG keine Rechtsgrundlage für die Einbehaltung und Abführung von KapSt auf Kap-Erträge iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG. So bereits s Henninger (AG 1959, 223) und s Weber (StBp 1970, 33). Nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG idF des EURLUmsG ist für Kap-Erträge iSd § 20 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.6.2 Einbehaltung von Kapitalertragsteuer auf die spätere Dividendenzahlung an den Dividendenscheinerwerber

Tz. 353 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 11.12.1968, BStBl II 1969, 188 und v 12.12.1969, BStBl II 1970, 212) zieht der Dividendenscheinerwerber in dem in § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG geregelten Sachverhalt nur eine Forderung ein und erzielt keinen stpfl Ertrag (s Tz 329). Legt er dem Kreditinstitut den Dividendenschein zur Einlösung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.4 Kapitalertragsteuer und verdeckte Gewinnausschüttung

Ausgewählte Literaturhinweise: Sender, vGA und KapSt-Abzug, StB 1994, 52 und StWa 1994, 161; Findeis, KapSt – Außenprüfung unter dem Regime der AbgeltungSt, DB 2009, 2397; Voßkuhl/Klemke, Vorrang des Veranlagungsverfahrens vor dem Abzugsverfahren, DB 2012, 2248; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgeltungSt (Teil I), DStR 2013, 1357; Anemüller, Problemfelder und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.6 Problembereich Kapitalertragsteuer

3.1.6.8.6.1 Zur Einbehaltung von Kapitalertragsteuer bei Kapitalerträgen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG Tz. 352 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Vor seiner Änderung durch das EURLUmsG enthielt § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG keine Rechtsgrundlage für die Einbehaltung und Abführung von KapSt auf Kap-Erträge iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG. So bereits s Henninger (AG 1959, 223) ...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)

Rz. 52 Gemäß Art. 10 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland unterliegen Dividenden grundsätzlich der Besteuerung in dem Staat, in dem der Empfänger ansässig ist. Unter den Begriff der Dividenden fallen u.a. auch die Einkünfte des stillen Gesellschafters aus seiner stillen Beteiligung.[55] Der andere Vertragsstaat kann jedoch gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. b DBA Österreich/Deutschla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1.9 Erhebung von Kapitalertragsteuer

Tz. 72 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei den wichtigsten Kap-Erträgen wird die Besteuerung durch die Erhebung einer Abzug-St, der KapSt, sichergestellt. Die Tatsache, dass die KapSt nicht bei allen Kap-Erträgen erhoben wird, ist einer der Gründe für die Unterteilung des § 20 Abs 1 EStG in vd Nrn. Die KapSt, die von der ausschüttenden Kö, aber für Rechnung der AE, einbehalten un...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 1. Einführung

Rz. 1 Neben der progressiv ansteigenden Einkommensteuer mit den sieben Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 S. 1 EStG erhebt der Fiskus in Deutschland weiterhin, aber wenigstens sehr stark eingeschränkt, den Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 %. Jede natürliche Person ist mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Einkünften nach dem sog. Welteinkommensprinzip unbeschränkt einkommenst...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 2. Endbesteuerung

Rz. 4 Die sog. Endbesteuerung kann neben der Nichtexistenz eines Solidaritätszuschlags ein ertragsteuerliches Motiv für einen Umzug nach Österreich darstellen. Dies galt auch nach der Einführung der Abgeltungssteuer in Deutschland zum 1.1.2009, insbesondere da die österreichische Variante im Gegensatz zu den deutschen steuerfreien Gewinnen aus Aktienverkäufen nach Abwarten d...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / III. Verrechnungssteuer

Rz. 12 Die mit der deutschen Kapitalertragsteuer vergleichbare Verrechnungssteuer wird als Quellensteuer auf den Ertrag des beweglichen Kapitalvermögens, auf Lotteriegewinnen sowie auf bestimmten Versicherungsleistungen beim Leistungsschuldner erhoben. Die Verrechnungssteuer auf Kapitalerträge und Lotteriegewinne beträgt 35 %, auf Leibrenten und Pensionen 15 % und auf sonsti...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 1. Einkommensteuer (IRPEF – Imposta sul reddito delle persone fisiche)

Rz. 27 Italien besteuert das Einkommen von natürlichen Personen durch die Einkommensteuer (IRPEF – imposta sul reddito delle persone fisiche). Die Regelungen zur Einkommensteuer finden sich im Testo Unico delle imposte sui redditi – TUIR.[20] Dieser wird durch eine Vielzahl von Sondergesetzen ergänzt. Rz. 28 Das italienische Einkommensteuerrecht bedient sich dabei eines progr...mehr

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§ 6 Fazit

Rz. 1 Im Vergleich zu den Vorauflagen aus 2004 und 2009 haben sich einige Rahmendaten stark verändert. So wurde etwa die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in Deutschland komplett reformiert und am 1.1.2009 trat eine Abgeltungssteuer in Deutschland in Kraft, die zumindest in den Grundzügen und stark vereinfachend gesagt mit dem österreichischen Modell übereinstimmt. Zudem fand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Sender, vGA und KapSt-Abzug, StB 1994, 52 und StWa 1994, 161; Findeis, KapSt – Außenprüfung unter dem Regime der AbgeltungSt, DB 2009, 2397; Voßkuhl/Klemke, Vorrang des Veranlagungsverfahrens vor dem Abzugsverfahren, DB 2012, 2248; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgeltungSt (Teil I), DStR 2013, 1357; Anemüller, Problemfelder und Besonderheiten bei der Erhebu...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 10. Stiftungsbesteuerung

Rz. 30 Die österr. Privatstiftung wurde 1993 mit dem Ziel ins Leben gerufen, einem weiteren Abfluss von österr. Vermögen ins Ausland entgegenzuwirken, einen Anreiz für das Verbringen von Vermögen nach Österreich zu schaffen und darüber hinaus eine Möglichkeit für die Generationennachfolge zu eröffnen.[32] Seitdem hat sich insbesondere in steuerlicher Hinsicht einiges verände...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / a) Direkte Steuern

Rz. 21 Zu den wichtigsten direkten Steuern in Italien zählen:mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 8. Spekulationsgeschäfte

Rz. 26 Der Anwendungsbereich des Tatbestands der Spekulationsgeschäfte wurde in den letzten Jahren immer weiter eingegrenzt, insbesondere fallen der Verkauf von Aktien, Anteilen an Gesellschaften oder Immobilien nicht mehr unter diesen Tatbestand, sondern unterliegen der Kapitalertragsteuer bzw. der Immobilienertragsteuer. Zuletzt wurden auch Einkünfte aus Kryptowährungen vo...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / II. Gewinne aus der tatsächlichen Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen

Rz. 54 Art. 13 DBA Österreich/Deutschland unterscheidet bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zwischen Gesellschaften, deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen besteht, und anderen Gesellschaften. Die Höhe des Aktivvermögens orientiert sich nach Nr. 4 des Protokolls zum DBA Österreich/Deutschland vom 24.8.2000 an der letzten, vor der Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Hahne, Auslegungs- und Anwendungsfragen zur ges Neuregelung für Aktiengeschäfte um den Ausschüttungstermin, DStR 2007, 605; Hahne, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien, DStR 2007, 1196; Rau, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien; KapSt bei Leerverkäufen über den Dividendenstichtag, DStR 2007, 1192...mehr