Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung / 2 Chancen erkennen und realisieren

Nachdem eine bestehende VP-Struktur im ersten Schritt auf Risiken untersucht worden ist und etwaige Risiken durch eine veränderte, nunmehr wertschöpfungsadäquate Verteilung des Konzernergebnisses auf die Konzerngesellschaften reduziert worden sind, stellt sich nun die Frage, welche Chancen sich aus einer optimierten VP-Struktur für den Konzern ergeben können. Die aktuelle BEP...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
VP-Dokumentation / 1.1 Dokumentationsvorschriften, Sanktionen

Ob und inwieweit ist die Erstellung einer VP-Dokumentation für ein deutsches Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben? Seit dem 1. Januar 2003 verpflichtet der Gesetzgeber den Steuerpflichtigen zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation. Geregelt ist dies in § 90 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO). Die generelle Aufzeichnungspflicht fordert bei Geschäftsbeziehungen mit auslän...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / b) Das Gesamtkostenverfahren

Tz. 292 Im Gesamtkostenverfahren werden die Aufwendungen nach Arten (Personal, Material etc.) aufgegliedert, während im Umsatzkostenverfahren nach Funktionen (Herstellungskosten, Vertriebskosten) aufgegliedert wird.[579] Der Posten Umsatzerlöse (vgl. § 275 Abs. 2 Nr. 1 HGB) ist in beiden Verfahren identisch, wird in § 277 Abs. 1 HGB definiert und daher dort erörtert (vgl. Tz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerung / 4 Anrechnungsverfahren

Sieht ein DBA die Anrechnung im Ausland gezahlter Ertragsteuern vor, erwächst eine im Einzelfall oft sehr nachteilige Einschränkung daraus, dass eine Obergrenze zu beachten ist: Der Anrechnungsbetrag darf nicht höher sein als diejenige deutsche Einkommensteuer, die auf die ausländischen Einkünfte entfällt.[1] Um diese Obergrenze betragsmäßig zu ermitteln, muss die deutsche E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerung / 2 Zuteilungsgrundsätze der DBA

Welcher Staat die jeweiligen Einkünfte von der Besteuerung freizustellen bzw. die ausländische Steuer anzurechnen hat, ist in verschiedenen DBA (also je nach dem beteiligten Staat) und je nach der Art der Einkünfte unterschiedlich geregelt. Auch dasselbe DBA sieht oft für verschiedene Einkünfte teils das Anrechnungs-, teils das Freistellungsverfahren vor. Dabei kann das Best...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8 Ausdehnung auf Unternehmen der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Rz. 71 Durch G. v. 19.7.2006[1] ist die Regelung auf Unternehmen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und in der Schweizerischen Eidgenossenschaft gelegene Betriebsstätte eines in einem Mitgliedstaat der EU ansässigen Unternehmens ausgedehnt worden. Damit gilt die Regelung auch bei Zins- und Lizenzzahlungen, wenn eines der beiden beteiligten Unternehmen in der Schweiz ansäs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen (§ 50g Abs. 5 EStG)

Rz. 70 § 50g Abs. 5 EStG, der auf Art. 9 der Zins- und Lizenzrichtlinie beruht, bestimmt, dass weitgehendere Befreiungen von Zinsen und Lizenzgebühren nach den DBA unberührt bleiben. Es gilt daher die jeweils für den Stpfl. günstigere Regelung. Diese Regelung hat insbesondere Bedeutung für gewinnabhängige Zinsen nach § 50g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG. Nach einer Reihe von DB...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Inhalt und systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung für die Zahlung von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen bzw. deren Betriebsstätten innerhalb der EU. Betroffen von der Vorschrift sind im Inland ansässige Unternehmen, die Zinsen und Lizenzgebühren an ein in einem anderen EU-Staat ansässiges verbundenes Unternehmen zahlen. Die Vorschrift richtet sich an ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4 Ausnahmen (§ 50g Abs. 2 EStG)

Rz. 31 § 50g Abs. 2 EStG enthält eine Reihe von Ausnahmen. Liegen diese Ausnahmen vor, bleibt die Verpflichtung für den inländischen Schuldner, eine Abzugsteuer einzubehalten und abzuführen, erhalten. Für den Gläubiger tritt u. U. beschr. Steuerpflicht ein. Die Ausnahmeregelung des § 50g Abs. 2 EStG hat den Charakter einer Missbrauchsverhinderungsvorschrift. Es sollen Fälle ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2 Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 16 Der räumliche Geltungsbereich der Vorschrift ist auf die EU beschränkt. Das Unternehmen, das der Schuldner der Vergütungen (Zinsen und Lizenzgebühren) ist, muss in Deutschland ansässig sein. Werden die Vergütungen von einer Betriebsstätte gezahlt, gilt ein "doppelter EU-Bezug". Die Betriebsstätte muss in der Bundesrepublik Deutschland belegen sein. Außerdem muss der T...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1 Rechtsfolge für den Vergütungsschuldner

Rz. 22 Die Vorschrift enthält je eine Rechtsfolge für den Schuldner und den Gläubiger der Vergütung. Für den Schuldner der genannten Vergütungen bestimmt § 50g Abs. 1 S. 1 EStG, dass eine Abzugsteuer nicht einbehalten und an die Finanzbehörde abgeführt zu werden braucht. Für Zinsen ist davon die KapESt nach § 43 Abs. 1 Nr. 7 EStG betroffen, die nach § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG m...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.4 Unternehmen und Betriebsstätte (§ 50g Abs. 3 Nr. 5 EStG)

Rz. 49 § 50g Abs. 3 Nr. 5 EStG enthält 3 Definitionen, nämlich die Definition des Begriffs "Unternehmen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union", des Begriffs "Verbundenes Unternehmen" und des Begriffs "Betriebsstätte". Die Definitionen beruhen auf Art. 3 der Zins- und Lizenzrichtlinie. Rz. 50 Ein Unternehmen ist ein "Unternehmen eines Mitgliedstaates der Europäischen Un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.2.2.2 Beschwer durch Belastung

Rz. 15 Eine Beschwer nach § 350 AO ist in jedem Fall gegeben, wenn eine belastende Regelung vorliegt[1] und die Belastung grundsätzlich oder hinsichtlich der Höhe bestritten wird. Hierbei ist es unerheblich, dass z. B. die Finanzbehörde die Steuerfestsetzung nach den Angaben in der Steuererklärung vorgenommen oder sonst einem Antrag inhaltlich entsprochen hat. Bis zum Eintri...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerpflicht einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft vor ihrer Eintragung ins Handelsregister

Leitsatz Eine vermögensverwaltend tätige Kapitalgesellschaft unterliegt vor ihrer Eintragung in das Handelsregister (sog. Vorgesellschaft) der Gewerbesteuer, wenn sie in dem Zeitraum zwischen Gründung und Handelsregistereintragung (vermögensverwaltende) Tätigkeiten entfaltet, die über den Kreis bloßer Vorbereitungshandlungen hinausgehen. Normenkette § 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Privates Veräußerungsgeschäft: Übergangsregelung zur Verrechnung von Altverlusten mit Neugewinnen verfassungsgemäß

Leitsatz Die auf fünf Jahre befristete Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß. Normenkette § 52a Abs. 11 Satz 11, § 23 Abs. 3 Sätze 9 und 10 EStG jeweils i.d.F. des UntStRefG 2008 Sachverhalt Die Kläger hatten vor 1999 Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien erzielt, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verrechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen im Wege der Günstigerprüfung

Leitsatz 1. Wird ein Antrag gemäß § 32d Abs. 6 EStG gestellt, können negative Einkünfte aus Kapitalvermögen, die dem gesonderten Tarif des § 32d Abs. 1 EStG unterliegen, mit positiven tariflich besteuerten Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden (insoweit entgegen BMF-Schreiben vom 18. Januar 2016 IV C 1-S 2252/08/10004:017, 2015/0468306, BStBl I 2016, 85, Rz. 119a)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.3 KapESt bei Pauschalbesteuerung (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 141 Werden die Bekanntmachungspflichten gem. § 5 Abs. 1 InvStG nicht erfüllt, so unterliegen sämtliche Ausschüttungen ungekürzt der KapESt. Diese umfassen bei ausl. Investmentfonds auch die im Ausland einbehaltenen ausl. Quellensteuern. Die anderen Bestandteile der pauschalen Besteuerung nach § 6 InvStG, d. h. der Zwischengewinn und der anteilige Mehrbetrag, unterliegen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2 Vereinheitlichung der Kapitalertragsteuer

Rz. 21 Mit dem UntStReformG 2008 v. 14.8.2007[1] wurde ab dem 1.1.2009 ein einheitlicher KapESt-Abzug i. H. v. 25 % zzgl. SolZ und ggf. KiSt auf alle Kapitalerträge eingeführt, der bei Kapitalerträgen, die zu den Einkünften aus Kapitalvermögen von natürlichen Personen gehören, eine die ESt abgeltende Wirkung hat. Dem gesonderten Steuertarif gem. § 32d EStG für private Einkün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.5 Erstattung von KapESt nach DBA

Rz. 20 In den DBA wird zwar der Quellensteuerabzug der Höhe nach begrenzt, nicht aber das Recht der Bundesrepublik Deutschland eingeschränkt, die KapESt nach innerstaatlichem Recht zu erheben. Aus diesem Grunde steht dem KapESt-Abzug nicht entgegen, dass die einbehaltene und abgeführte KapESt nach einem mit dem Heimatstaat des beschränkt stpfl. Gläubigers der Kapitalerträge ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.1 Allgemeines

Rz. 172 Der KapESt-Abzug hatte bis zur Einführung der Abgeltungsteuer im Hinblick auf die erfassten Erträge einen wesentlich geringeren Umfang. Die "neuen" KapESt-Tatbestände i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 und 8 bis 12 EStG erweitern diesen Kreis stark und sind darauf ausgerichtet, die Besteuerung der Kapitalerträge in möglichst großem Umfang bereits im Steuerabzugsverfahre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.3 Erstattung der KapESt bzw. Abstandnahme vom Steuerabzug

1.2.3.1 Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung Rz. 12 Dem unbeschränkt stpfl. Gläubiger der Kapitalerträge, für den eine Veranlagung voraussichtlich nicht in Betracht kommt, wird bei Vorlage einer Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung auf Antrag die einbehaltene und abgeführte KapESt erstattet (§ 44 b EStG) bzw. in den Fällen des § 44 a EStG wird vom Steuerabzug von vornherein A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.2 Anrechnung der KapESt bei der Veranlagung

Rz. 11 Bis Vz 2008 wurde die KapESt auf die bei der Veranlagung festgesetzte ESt bzw. KSt angerechnet, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge unbeschränkt stpfl. war und für ihn eine Veranlagung durchgeführt wurde (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG; § 36 EStG Rz. 66ff.). Rz. 11a Ab Vz 2009 entfallen für Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich die Einbeziehung in die Veranlagung und d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2 Der Steuerabzug vom Kapitalertrag (KapESt)

1.2.1 Allgemeines Rz. 5 Die Regelungen zur KapESt in den §§ 43–45e EStG bilden einen Unterabschnitt im Abschnitt "Steuererhebung" (§§ 36–47 EStG). § 43 EStG enthält die Vorschriften über den Steuerabzug vom Kapitalertrag in Form einer abschließenden Aufzählung der Steuerabzugstatbestände. Von den in § 43 EStG im Einzelnen genannten inländischen und in den Fällen der Nr. 5 (ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1 Allgemeines zum Steuerabzug vom Kapitalertrag (KapESt)

1.1 Rechtsentwicklung 1.1.1 Gesetzliche Entwicklung Rz. 1 Der KapESt unterliegen nur bestimmte Kapitalerträge, insbesondere die Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 und – z. T. – Abs. 2 EStG, die in § 43 EStG aufgezählt sind; hier nicht erfasste Kapitalerträge unterliegen auch nicht dem Steuerabzug. Rz. 1a Durch Gesetz v. 25.7.1988 [1] wurde eine "kleine KapESt" auf alle übrigen Kapi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1.2.1 Bindungswirkung von BMF-Schreiben

Rz. 4h Nach dem m. W. v. 1.1.2016 durch das Steueränderungsgesetz 2015 v. 2.11.2015[1] geänderten § 44 Abs. 1 S. 3 EStG wurde klargestellt, dass die auszahlende Stelle den KapESt-Abzug "unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung" vornehmen muss. Im Bundessteuerblatt veröffentlichte BMF-Schreiben entfalten daher eine ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.9 Ausländische Dividenden u. ä. Ausschüttungen (S. 1 Nr. 6)

Rz. 67 Ab 2009 werden auch ausl. Dividendenerträge sowie ausl. dividendenähnliche Ausschüttungen (Rz. 29ff.) dem Steuerabzug unterworfen, wenn die Auszahlung über eine inländische Zahlstelle (i. d. R. Kreditinstitut als Depotbank) erfolgt. Infolge des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 5 Die Regelungen zur KapESt in den §§ 43–45e EStG bilden einen Unterabschnitt im Abschnitt "Steuererhebung" (§§ 36–47 EStG). § 43 EStG enthält die Vorschriften über den Steuerabzug vom Kapitalertrag in Form einer abschließenden Aufzählung der Steuerabzugstatbestände. Von den in § 43 EStG im Einzelnen genannten inländischen und in den Fällen der Nr. 5 (ab 2018), Nr. 6, Nr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.5 Freistellung bei sonstigen Körperschaften

Rz. 189 Rechtsfähige und nichtrechtsfähige stpfl. Vereine, Stiftungen, Anstalten und Zweckvermögen sowie sonstige juristische Personen des privaten Rechts i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 KStG können sich ebenfalls vom Steuerabzug auf die KapESt-Tatbestände (Rz. 178) befreien lassen. In der Praxis werden diese Tatbestände bei Körperschaften allerdings eher selten verwirklich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1.2.2 Entwicklung zu § 43 EStG

Rz. 4j Das zuletzt 2012[1] veröffentlichte Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer ("Einzelfragen zur Abgeltungsteuer")[2] wurde mit BMF-Schreiben v. 18.1.2016 [3] neu bekanntgegeben. Rz. 4k In Rz. 176 des Anwendungsschreibens zur Abgeltungsteuer vom 18.1.2016 wurde hinsichtlich der Erklärung zur Freistellung vom Steuerabzug nach § 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 EStG entsprechend der Rs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.21.1 Allgemein

Rz. 121 § 43 Abs. 1 S. 4 EStG knüpft an die Übertragung von Wirtschaftsgütern i. S. v. § 20 Abs. 2 EStG auf einen anderen Gläubiger widerlegbar die Vermutung einer Veräußerung. Auf Übertragungen vor dem 1.1.2009 ist § 43 Abs. 1 S. 4 ff. EStG nicht anzuwenden. Mangels einer besonderen Anwendungsvorschrift gilt hier § 52a Abs. 1 EStG. Durch die fingierte Veräußerung soll einer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.3.4 Feststellung der Steuerbegünstigung nach § 60a AO

Rz. 15 Mit dem G. zur Stärkung des Ehrenamtes v. 21.3.2013[1] wurde die sog. "vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit" durch das Verfahren zur Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO abgelöst. Die Neuregelung ist am 29.3.2013 in Kraft getreten. Nach Rz. 297 des Anwendungsschreibens zur Abgeltungsteuer v. 18.1.2016[2] gelten die unter Rz. 14 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.1 Allgemeines

Rz. 68 Soweit Kapitalerträge aus sonstigen Kapitalforderungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dem Gläubiger nach dem 31.12.1992 und vor dem 1.1.2009 zufließen, hat die auszahlende Stelle davon den Zinsabschlag zum Steuersatz von 30 % bzw. (bei Tafelgeschäften – vgl. § 44 EStG Rz. 40ff.) von 35 % einzubehalten. Auch für die ab 1.1.1994 steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 10 Abgeltungswirkung des Steuerabzugs (§ 43 Abs. 5 EStG)

Rz. 199 § 43 Abs. 5 EStG wurde als zentrale Vorschrift i. V. m. der Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne durch das G. v. 14.8.2007[1] eingeführt. Die Erhebung der KapESt durch den Steuerabzugsverpflichteten ersetzt ab dem 1.1.2009 für den privaten Anleger das Veranlagungsverfahren zur ESt. Soweit die KapESt allerdings wegen fehlender Liquidität ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.6 Entsprechende Anwendung der für Zinsen geltenden Steuerabzugsregeln

Rz. 148 Für den Steuerabzug vom Kapitalertrag bei Investmenterträgen gem. Abs. 1 S. 1 sind die für Zinserträge gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 sowie S. 2 EStG geltenden Vorschriften anzuwenden: Für ausgeschüttete Erträge wird die KapESt von der auszahlenden Stelle (zum Begriff vgl. Rz. 74) einbehalten. In Depotfällen wird bei Steuerausländern keine KapESt einbehalten. Bei Steueri...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1.1 Gesetzliche Entwicklung

Rz. 1 Der KapESt unterliegen nur bestimmte Kapitalerträge, insbesondere die Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 und – z. T. – Abs. 2 EStG, die in § 43 EStG aufgezählt sind; hier nicht erfasste Kapitalerträge unterliegen auch nicht dem Steuerabzug. Rz. 1a Durch Gesetz v. 25.7.1988 [1] wurde eine "kleine KapESt" auf alle übrigen Kapitalerträge, insbesondere Zinserträge nach § 20 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.2.1 Allgemein

Rz. 178 Gehören die in Rz. 176 aufgelisteten Kapitalerträge zu den Einnahmen eines inländischen Betriebsvermögens, so können die betreffenden Stpfl. die Zugehörigkeit der Kapitalerträge zum Betriebsvermögen mit einer "Freistellungserklärung" bestätigen (§ 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 EStG). Dasselbe gilt, wenn diese Kapitalerträge zu den Betriebseinnahmen einer Personengesellschaft ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.3.1.1 Vereinfachungsregelung für lose Personenzusammenschlüsse

Rz. 87 Nicht KSt-pflichtige Personenzusammenschlüsse können keinen Freistellungsauftrag gem. § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG erteilen und somit nicht die Voraussetzungen für eine Abstandnahme vom KapESt-Abzug herbeiführen. Aus Vereinfachungsgründen beanstandet es die Finanzverwaltung nicht, wenn bei losen Personenzusammenschlüssen (z. B. Sparclubs, Schulklassen, Sportgruppen), ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.2 Interbankenbefreiung (S. 2)

Rz. 169 § 43 Abs. 2 S. 2 EStG verbietet den KapESt-Abzug, was jedoch nichts daran ändert, dass die Kapitalerträge beim Gläubiger zu den stpfl. Einnahmen gehören. Rz. 170 Das bisher in Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. b S. 4 enthaltene Bankenprivileg wird auf alle im Rahmen des UntStReformG 2008 eingeführten KapESt-Tatbestände (Rz. 176) ausgeweitet. Der KapESt-Abzug ist nicht vorzune...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.6 Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen

Rz. 39 Die isolierte Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen durch den Stammrechtsinhaber ist gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG KapESt-pflichtig. Dies gilt gem. § 52 Abs. 53a EStG für alle Entgelte, die nach dem 31.12.2004 zufließen, es sei denn, die Veräußerung ist vor dem 29.7.2004 (Datum des Kabinettsbeschlusses) erfolgt. KapESt-Pflicht tritt ebenfalls e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.4 Abgeltung der ESt bzw. KSt durch den Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Rz. 17 Die ESt bzw. KSt für die steuerabzugspflichtigen Einnahmen gilt bei beschränkt Stpfl. durch den Steuerabzug vom Kapitalertrag als abgegolten (§ 36 EStG Rz. 77ff.; § 50 EStG Rz. 92ff), wenn der Gläubiger der Kapitalerträge mit diesen Einnahmen nur der inländischen beschränkten Steuerpflicht unterliegt (§ 50 Abs. 2 EStG; § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG) oder wenn die steuerabzugsp...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.3.1 Allgemeines

Rz. 31 Auch vGA unterliegen als sonstige Bezüge aus Anteils- bzw. Mitgliedschaftsrechten i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG (§ 20 EStG n. F. Rz. 116ff.) dem KapESt-Abzug.[1] Sie werden i. d. R. allerdings erst im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung aufgedeckt; deshalb hat die die vGA bewirkende Körperschaft im Zeitpunkt des Zufließens der vGA hierauf regelmäßig keine Ka...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.8 Steuerabzug vom Dividendenanteil etc. (Abs. 3)

Rz. 152 Nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 InvStG wird der Steuerabzug von ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen inländischen Dividenden, Ausschüttungen auf eigenkapitalähnliche Genussrechte sowie Anteilen an einer GmbH (inländische Erträge gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) vorgenommen. Erträge aus Vermietung und Verpachtung von und Gewinne aus Veräußerungsgeschäften mit im Inland be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 41 Nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehören zu den steuerabzugspflichtigen Kapitalerträgen (zum Steuersatz vgl. § 43a Abs. 1 Nr. 2 EStG) Zinsen aus Teilschuldverschreibungen (zum Begriff "Teilschuldverschreibungen" Hinweis auf Rz. 43), bei denen neben der festen Verzinsung ein Recht auf Umtausch in Gesellschaftsanteile gewährt wird (Wandelanleihen) oder eine Zusatzverzinsu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.3 Freistellung von Options- und Termingeschäften bei Vermietung und Verpachtung

Rz. 184 Eine Freistellungserklärung ist nur möglich, sofern Options- oder Termingeschäfte gem. § 43 Abs. 1 Nr. 8 und 11 EStG betroffen sind. Alle anderen Kapitalerträge unterliegen dem Steuerabzug, es sei denn, eine Abstandnahme vom KapESt-Abzug kommt aufgrund eines Freistellungsauftrags oder einer NV-Bescheinigung gem. § 44a EStG in Betracht. Dies ist nach § 44a Abs. 6 EStG...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.3.1 Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung

Rz. 12 Dem unbeschränkt stpfl. Gläubiger der Kapitalerträge, für den eine Veranlagung voraussichtlich nicht in Betracht kommt, wird bei Vorlage einer Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung auf Antrag die einbehaltene und abgeführte KapESt erstattet (§ 44 b EStG) bzw. in den Fällen des § 44 a EStG wird vom Steuerabzug von vornherein Abstand genommen.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.5 Einnahmen aus stiller Beteiligung und Zinsen aus partiarischen Darlehen (S. 1 Nr. 3)

Rz. 55 Nach der Vorschrift unterliegen dem KapESt-Abzug (zum Steuersatz vgl. § 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) auch Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als typischer stiller Gesellschafter und Zinsen aus partiarischen Darlehen, d. h. Darlehen, bei denen sich das Entgelt für die Darlehensgewährung nach dem Gewinn oder dem Umsatz des Darlehensnehmers richtet. Die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.3.3 Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid

Rz. 14 Für Zwecke der vollständigen Abstandnahme vom KapESt-Abzug nach § 44a Abs. 4, 4a, 4b, 7 und 10 EStG für nach § 5 Abs. 1 KStG steuerbefreite Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist grundsätzlich die Vorlage einer NV-Bescheinigung erforderlich. Dasselbe gilt für die teilweise Abstandnahme nach § 44a Abs. 8 S. 1, 8a EStG. Die Finanzverwaltung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.3.5 Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid

Rz. 16 Unterhalten steuerbefreite Körperschaften einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der die Freibeträge und Freigrenzen überschreitet, sind sie jährlich zur KSt zu veranlagen.[1] In diesen Fällen ist die Steuerbefreiung nach § 5 KStG für den steuerbegünstigten Bereich in Form einer Anlage zum KSt-Bescheid zu bescheinigen. Die Abstandnahme vom KapESt-Abzug ist zulässig ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.3 Kapitalerträge aus Aktien und Genussscheinen bei Girosammel- und Streifbandverwahrung (S. 1 Nr. 1a)

Rz. 40a Mit dem G. zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-UmsetzungsG) v. 22. 6.2011[1] ist in § 43 S. 1 EStG eine neue Ziffer 1a eingefügt worden. Inländische Kapitalerträge aus Aktien, die entweder gem. § 5 DepotG zur Sammelverwahrung d...mehr