Fachbeiträge & Kommentare zu REACH

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Formaldehyd / 1.1 Ausgangsstoff und Hilfsmittel

Formaldehyd ist einer der wichtigsten Grundstoffe in der chemischen Industrie und wird eingesetzt zur Herstellung von Kunststoffen (Kunstharze), Farbstoffen, Arzneistoffen, Düngemitteln sowie Sprengstoffen. Wasserfreier, reiner Formaldehyd dient zur Herstellung thermoplastischer Kunststoffe (Polyoxymethylen POM), als Hilfsmittel in der Textil-, Leder-, Pelz-, Papier- und Holzi...mehr

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Methanol / 1 Anwendungsbereiche

Anwendungen sind u. a.: Ausgangsstoff zur Herstellung zahlreicher chemischer Produkte, z. B. Formaldehyd, Essigsäure Desinfektionsmittel (Gerätedesinfektion) Abbeizen z. B. in der Metallindustrie Frostschutz- bzw. Kälteübertragungsmittel Lösungs- und Verdünnungsmittel, z. B. für Lacke, Harze, Klebstoffe Kraftstoff: Reinmethanol, Gemisch, Zusatz oder zur Herstellung von Kraftstoffe...mehr

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Abbeizmittel

Begriff Abbeizmittel werden eingesetzt, um Beschichtungen wie z. B. Farben oder Lacke von Oberflächen zu entfernen. Dabei wird die zu entfernende Schicht erweicht und kann dann abgelöst werden. Abbeizen wird auch als Entschichten bezeichnet. Abbeizmittel sind je nach Anwendungszweck alkalische (Ablauger), saure oder neutrale Zubereitungen. Lösemittelhaltige Mittel werden al...mehr

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Aliphatische Chlorkohlenwas... / 1 Anwendungen und wichtige Vertreter

Aliphatische Chlorkohlenwasserstoffe finden breite Anwendung (Tab. 1), v. a. als Lösemittel, Reinigungsmittel, Kältemittel, Synthesevorstufe für chemische Produkte, z. B. Biozide.mehr

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Aromaten / 3 Arbeitsplatzgrenzwerte

Wegen der gesundheitsschädlichen Wirkung von Aromaten hat der Gesetzgeber Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) festgelegt (TRGS 900), z. B. für Toluol (AGW: 50 ppm bzw. 190 mg/m³) oder Xylol (AGW: 50 ppm bzw. 220 mg/m³). Für Benzol existiert derzeit noch kein Grenzwert. Wegen seiner breiten Anwendung und seiner gesundheitsschädlichen Wirkung soll jedoch ein AGW festgelegt werden. Der...mehr

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Ammoniak / 1 Gefahren

Beim Umgang mit Ammoniak besteht Brand- und Explosionsgefahr. Die untere Explosionsgrenze (UEG) liegt bei 14 Vol.-%, die obere Explosionsgrenze (OEG) bei 32,5 Vol.-%. Für Ammoniaklösung ist die UEG bei 15 Vol.-%, die OEG bei 28 Vol.-%. Der AGW beträgt 20 ml/m³ (ppm) bzw. 14 mg/m³. Für Ammoniaklösung gilt der AGW für das Gas. Wegen des unangenehmen stechenden Geruches von Ammo...mehr

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Ammoniumnitrat / 1 Gefahren

Beim Umgang mit Ammoniumnitrat besteht Brand- und Explosionsgefahr, Ammoniumnitrat wird als Sprengstoff eingesetzt. Mögliche Gesundheitsgefährdungen sind: Hauptaufnahmeweg im gewerblichen Bereich sind die Atemwege: Staub bzw. Aerosole können eingeatmet werden. Leichte bis mäßige Reizung der Schleimhäute ist möglich. Evtl. können Hautschäden verursacht werden, ein Einfluss auf di...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe / 6.3 REACH-Radar: Unterstützung zum raschen Erkennen von Problemstoffen

REACH-Radar ist ein Excel-gestütztes Instrument. Es ermöglicht Unternehmen eine schnelle Überprüfung, ob Stoffe, die sie verwenden, auf der REACH-Kandidatenliste oder im Anhang XIV der REACH-VO (zulassungspflichtige Stoffe) genannt sind. Bei diesen Stoffen sollten die Unternehmen rechtzeitig prüfen, welche Möglichkeiten zum Ersatz bestehen. Außerdem sind in REACH-Radar noch ...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe / 4 Sehr problematisch: REACH-Kandidatenstoffe

Die Stoffe, die unter REACH auf Dauer ersetzt werden sollen, werden als "besonders besorgniserregende Stoffe" bezeichnet (Englisch: "substances of very high concern" – SVHC). Beispiele hierfür sind das Flammschutzmittel HBCD (Hexabromocyclododecan) und der Weichmacher DEHP (Diethylhexylphthalat). In einem aufwendigen Bewertungsverfahren wird von den Mitgliedsstaaten und der ...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe / 3 Ersatz besonders problematischer Stoffe: Die Zulassung unter REACH

Die oben geschilderte Beschränkung hat das Ziel, durch einzelne Auflagen ein unangemessenes Risiko von Stoffen zu vermeiden. Das Verfahren der Zulassung unter REACH geht weiter. Die Zulassung bezieht sich ausschließlich auf Stoffe, die als besonders besorgniserregend identifiziert wurden. Bei ihnen konnte gezeigt werden, dass sie schwerwiegende, nicht rückgängig zu machende ...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe / 5 Kommunikationspflichten zu REACH-Kandidatenstoffen

In REACH gibt es 2 unterschiedliche Informationspflichten zu den besonders besorgniserregenden Stoffen: Informationen an die ECHA. Hersteller und Importeure von Erzeugnissen müssen die ECHA informieren, wenn in ihren Erzeugnissen SVHC enthalten sind. Dies gilt ab einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent und einer Gesamtmenge ab 1 Tonne (Art. 7 Abs. 2 1907/2006/EG). Diese V...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe

Zusammenfassung Überblick Für produzierende Unternehmen ist es wichtig, dass ihnen ihre Rohstoffe auch mittel- und langfristig zur Verfügung stehen. Bei einer besonderen Gruppe von Stoffen ist dies nicht gesichert: den REACH-Kandidatenstoffen. Sie haben so problematische Eigenschaften, dass vom Gesetzgeber ihr schrittweiser Ersatz vorgesehen ist – sofern bessere Ersatzstoffe ...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe / 6 Informationsmöglichkeiten zu REACH-Kandidatenstoffen

Woher weiß ein Unternehmen, ob es Kandidatenstoffe einsetzt? Hier sind 2 Situationen zu unterscheiden: Einsatz von SVHC als Stoffe oder als Bestandteil von Gemischen, Vorkommen von SVHC in Erzeugnissen, die vom Unternehmen verwendet werden. 6.1 SVHC, die als Stoffe oder als Bestandteil von Gemischen eingesetzt werden Zu SVHC, die als solche oder in Gemischen eingesetzt werden, w...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe / 2 Eingrenzende Vorgaben für Verwendungen: Beschränkungen unter REACH

Die europäischen Behörden können für Stoffe, von denen ein unangemessenes Risiko für den Menschen oder die Umwelt ausgeht, Beschränkungen aussprechen. Sie können sich auf die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung des Stoffes beziehen. Beschränkungen können begrenzt sein auf die Verwendungen eines Stoffes, von denen ein Risiko ausgeht. Andere Verwendungen desse...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe / 5.1 Informationen in der Lieferkette und gegenüber dem Verbraucher

Art. 33 Abs. 1 1907/2006/EG schreibt vor, dass Lieferanten ihre Kunden informieren müssen, wenn in ihren Erzeugnissen besonders besorgniserregende Stoffe, die auf der Kandidatenliste stehen, in Mengen von über 0,1 Gewichtsprozent enthalten sind. Jeder Lieferant muss von sich aus dem Abnehmer des Erzeugnisses die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe / 6.1 SVHC, die als Stoffe oder als Bestandteil von Gemischen eingesetzt werden

Zu SVHC, die als solche oder in Gemischen eingesetzt werden, wird in den dazu gehörenden Sicherheitsdatenblättern genannt, dass es sich um SVHC handelt. Dadurch ist die Informationsweitergabe vom Stoffhersteller bzw. Importeur zum Formulierer bzw. weiteren nachgeschalteten Anwendern sichergestellt. Im Gefahrstoffkataster des Unternehmens sollten alle gefährlichen Inhaltsstof...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe / 1 Hintergrund: Richtungssicherheit im Unternehmen und Stoffe, die problematisch sind

Die langfristige Verfügbarkeit von Rohstoffen ist sehr wichtig für produzierende Unternehmen. Das gilt nicht nur für Energieträger, sondern auch für Prozesschemikalien, für chemische Vorprodukte, für alle Stoffe und Gemische, die in Produktionsverfahren eingesetzt werden. Verschiedene Gründe können dazu führen, dass die Verfügbarkeit der Ausgangsstoffe gefährdet oder nicht me...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe / 5.3 Informationen zu SVHC-haltigen Stoffen in Erzeugnissen: Die SCIP-Datenbank

Die Praxis zeigt, dass auch 15 Jahre nach dem Inkrafttreten von REACH die Kommunikation zu SVHC in den Lieferketten nur sehr lückenhaft ist. Daher ist seit dem 5.1.2021 eine weitere gesetzliche Verpflichtung für die Hersteller von Erzeugnissen in Europa dazu gekommen. Die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie – in Deutschland in § 16f Chemikaliengesetz – legt fest, dass Herst...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe / Zusammenfassung

Überblick Für produzierende Unternehmen ist es wichtig, dass ihnen ihre Rohstoffe auch mittel- und langfristig zur Verfügung stehen. Bei einer besonderen Gruppe von Stoffen ist dies nicht gesichert: den REACH-Kandidatenstoffen. Sie haben so problematische Eigenschaften, dass vom Gesetzgeber ihr schrittweiser Ersatz vorgesehen ist – sofern bessere Ersatzstoffe oder Ersatzverf...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe / 5.2 Was sind "ausreichende Informationen"?

Art. 33 Abs. 1 REACH-VO schreibt vor, dass Lieferanten ihren Kunden "ausreichende" Informationen zu SVHC in ihren Erzeugnissen zur Verfügung stellen müssen, wenigstens aber den Namen des Stoffes. Es wird nicht genauer konkretisiert, was ausreichende Informationen sind. Derzeitige Praxis ist, dass lediglich kommuniziert wird, ob und wenn ja, welche SVHC im Erzeugnis enthalten...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe / 6.2 SVHC, die in Erzeugnissen enthalten sind

Für Stoffe oder Gemische ermöglicht die CAS-Nummer eine rasche Beantwortung der Frage, ob ein SVHC vorliegt. Schwieriger ist es, herauszubekommen, ob in Erzeugnissen SVHC enthalten sind. Das können z. B. Schläuche für Armaturen, Dichtungen für Motoren oder Lederteile von Möbeln sein. Zu ihnen gibt es keine Sicherheitsdatenblätter. In den technischen Merkblättern können Infor...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe / 7 Ausblick: Aufgabe und Herausforderung Substitution

Unterschiedliche Hilfsmittel stehen inzwischen bereit, um Unternehmen bei der Identifizierung von SVHC zu unterstützen. Wenn in Unternehmen SVHC eingesetzt werden, ist es sinnvoll, umgehend nach Ersatzmöglichkeiten (andere Stoffe/andere Verfahren) zu suchen. Dies entlastet Mensch und Umwelt von problematischen Stoffen. Für das Unternehmen bedeuten diese Schritte auch mehr Ri...mehr

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Asbest – Anforderungen und ... / Zusammenfassung

Überblick Asbest – das Material der 1.000 Möglichkeiten, das Wundermaterial des 20. Jahrhunderts – hat wie wohl kein anderer Stoff den Wechsel vom Wunder zum Albtraum vollbracht. Zwischen etwa den 1960ern bis hin in die frühen 1990er ist es in vielen Häusern verbaut worden. Der Anwendungsbereich umfasst Zusätze als Brandschutz in Putz, Klebern, Zement, Isolierungen und noch ...mehr

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Sicherheitsdatenblatt / Zusammenfassung

Begriff Das Sicherheitsdatenblatt ist die zentrale Informationsquelle für den gewerblichen Anwender gefährlicher Stoffe und Gemische. Es muss v. a. Angaben darüber enthalten, um welchen Gefahrstoff es sich handelt, welche Gefährdungen bestehen und welche Maßnahmen geeignet sind, um Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Inhalt und Struktur legt die REA...mehr

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Sicherheitsdatenblatt / 4 Bedeutung für den Anwender

Gewerbliche Anwender bzw. "nachgeschaltete Anwender" (nach REACH) müssen Sicherheitsdatenblätter und sonstige Informationen für die Gefährdungsbeurteilung beschaffen (§ 6 Abs. 2 GefStoffV). Es empfiehlt sich, dass Anwender in einem festgelegten Turnus beim Hersteller die aktuelle Version anfordern. Anwender müssen die Sicherheitsdatenblätter auf Fehler, Mängel oder fehlende ...mehr

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Warum werden Sicherheitsdat... / 2 FAQs

1) Sind Sicherheitsdatenblätter kostenpflichtig? Nein, sie müssen vom Lieferanten kostenlos in der Landessprache zur Verfügung gestellt werden (Art. 31 Abs. 8 1907/2006/EG). 2) Gibt es Hilfestellungen, wie aus einem Sicherheitsdatenblatt eine Betriebsanweisung wird? Der Anhang zur TRGS 555 enthält ein einfaches Schema dafür. 3) Kann von einem außereuropäischen Lieferanten ein Si...mehr

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Warum werden Sicherheitsdat... / 1.1 Definition und Hintergrund

Der Lieferant gefährlicher Stoffe oder Gemische muss Sicherheitsdatenblätter erstellen bzw. den Anwendern zur Verfügung stellen. Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter sind EU-weit gleich und in Art. 31 und Anhang II 1907/2006/EG (REACH-Verordnung) festgelegt. Demnach werden mit den Sicherheitsdatenblättern die "sicherheitsbezogenen Informationen über eingestufte Stoff...mehr

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Sicherheitsdatenblatt / 1 Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Das Sicherheitsdatenblatt ist die zentrale Informationsquelle für einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen. Erschreckend hoch ist die Zahl fehlerhafter Sicherheitsdatenblätter: Im Rahmen des Projektes REACH-EN-FORCE wird die Umsetzung von REACH regelmäßig überwacht, u. a. auch die Qualität von Sicherheitsdatenblättern. Laut Projekt 6 war jedes dritte Sicherheit...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheitsdatenblatt / 2 Inhalt

Folgende Angaben müssen im Sicherheitsdatenblatt enthalten sein (Art. 31 Abs. 6 1907/2006/EG): Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemisches und des Unternehmens; Mögliche Gefahren Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Erste-Hilfe-Maßnahmen Maßnahmen zur Brandbekämpfung Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Handhabung und Lagerung; Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persö...mehr

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Betriebsanweisungen für Gef... / 3.1 Informationen beschaffen

Das Sicherheitsdatenblatt ist die wichtigste und ausführlichste Informationsquelle. Sicherheitsdatenblätter müssen für alle eingesetzten gefährlichen Stoffe und Gemische vorliegen. Die Anforderungen an die Inhalte eines Sicherheitsdatenblatts richten sich nach Anhang II 1907/2006/EG (REACH-Verordnung). Die TRGS 220 "Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblätte...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH

Zusammenfassung Begriff REACH steht für eine europäische Verordnung, mit der das Chemikalienrecht in der EU umfassend neu strukturiert wurde. Das Regelwerk besteht aus mehreren Bausteinen, die in der Abkürzung REACH (Registrierung = "Registration", Bewertung = "Evaluation", Zulassung = "Authorisation" und Beschränkung chemischer Stoffe = "Chemicals") zusammengefasst werden. G...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH / 5 Das Sicherheitsdatenblatt

Die REACH-Verordnung definiert ebenfalls die für das Sicherheitsdatenblatt maßgeblichen Anforderungen (s. Art. 31 und Anhang II REACH-VO). Nach erfolgter Registrierung von chemischen Stoffen wird das Sicherheitsdatenblatt ggf. um einen Anhang ergänzt (sog. "erweitertes Sicherheitsdatenblatt"). In diesem Anhang zum Sicherheitsdatenblatt werden – als Ergebnis des Stoffsicherhe...mehr

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REACH / Zusammenfassung

Begriff REACH steht für eine europäische Verordnung, mit der das Chemikalienrecht in der EU umfassend neu strukturiert wurde. Das Regelwerk besteht aus mehreren Bausteinen, die in der Abkürzung REACH (Registrierung = "Registration", Bewertung = "Evaluation", Zulassung = "Authorisation" und Beschränkung chemischer Stoffe = "Chemicals") zusammengefasst werden. Gesetze, Vorschr...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH / 1 Registrierung

Jeder Stoff, der in einer Menge von mindestens einer Jahrestonne von einem Hersteller oder Importeur produziert bzw. in die EU eingeführt wird, unterliegt der Registrierungspflicht. Dabei ist jeder Hersteller bzw. Importeur grundsätzlich selbst für die Registrierung des von ihm in Verkehr gebrachten Stoffs verantwortlich. Die betroffenen Unternehmen sind jedoch gehalten, sich...mehr

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REACH / 4 Beschränkung

Regelungen für die Beschränkung der Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse (sog. "Stoffverbote") sind über Art. 67 ff. in Verbindung mit Anhang XVII der REACH-Verordnung festgelegt.mehr

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REACH / 2 Bewertung

Die Bewertung steht für eine Überprüfung des Registrierungsdossiers durch die Behörden. Man unterscheidet zwischen der sog. "Dossierbewertung" und "Stoffbewertung". Die Dossierbewertung wird von der ECHA durchgeführt und dient vorwiegend der Qualitätssicherung der Daten und der Vermeidung unnötiger Tierversuche. Die ECHA prüft zum einen sämtliche eingereichten Versuchsvorschl...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH / 3 Zulassung

Stoffe, die als besonders besorgniserregend (s. Art. 57 REACH-VO) identifiziert wurden, unterliegen nach Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung einer Zulassungspflicht . Für dieses besondere Verbot mit Erlaubnisvorbehalt kommen z. B. krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende (der Kat. 1A/1B) oder persistente Stoffe infrage. Die in Anhang XIV der R...mehr

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Kühlschmierstoffe: Grundlag... / 2.2.4 Verträglichkeit mit dem Menschen

Es wurde bereits angedeutet, dass es blauäugig wäre, zu glauben, dass sich KSS-Rezepturen primär an der Verträglichkeit mit dem Maschinenbediener orientieren. Hier hat sich jedoch in den vergangenen Jahren sehr viel in positiver Richtung getan (auch wenn es immer noch Gegenbeispiele gibt). Durch Initiative der Vereinigungen der KSS-Anwender (VKIS = Verbraucherkreis Industries...mehr

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Kühlschmierstoffe: Grundlag... / 3.1 Informationsermittlung: Inhaltsstoffe und deren Funktion, Tätigkeiten

Was müssen Sie nun alles an Information zusammentragen? Grundsätzlich alles, was der Beantwortung der Frage nach der Gefährdungshöhe dient. Der Umfang ist zu Beginn der Informationsermittlung oft schlecht zu überblicken. Deshalb sind Sie auf der sicheren Seite, wenn systematisch alle im Arbeitsbereich vorhandenen Produkte (= Stoffe und Zubereitungen, auch Werkstoffe!) in For...mehr

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Scaling – Erweiterung des A... / 3.1 Das Tabellen-Kalkulationsblatt "REACH Scale"

Inzwischen gibt es einige Tools, die das Scaling erleichtern sollen. Eine Übersicht hierzu enthält die Scaling-Handlungsanleitung des Umweltbundesamts.[1] Praxis-Tipp Tabellen-Kalkulationsblatt "REACH Scale" verwenden Ein Vergleich der Instrumente zeigt, dass sie unterschiedlich strukturiert sind und außerdem für die gleichen expositionsbestimmenden Größen oft unterschiedliche...mehr

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Scaling – Erweiterung des Anwendungsbereichs von Expositionsszenarien unter REACH

Zusammenfassung Überblick Scaling ist für nachgeschaltete Anwender eine attraktive Möglichkeit zu zeigen, dass ihre Verwendungen von den Expositionsszenarien ihrer Lieferanten abgedeckt sind. Der Beitrag erläutert ausführlich anhand von Praxisbeispielen, wie Scaling funktioniert und wie dafür die Arbeitshilfe "REACH Scale" des Umweltbundesamtes eingesetzt werden kann. Darüber...mehr

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Stoffsicherheitsbericht

Begriff Der Stoffsicherheitsbericht (Chemical Safety Report – CSR) ist ein unter REACH anzufertigendes stoffspezifisches Dokument, das die Dokumentation der sog. Stoffsicherheitsbeurteilung darstellt. Bei der Stoffsicherheitsbeurteilung werden die schädlichen Wirkungen eines Stoffes ermittelt und ggf. eine Expositionsabschätzung und eine Risikobeschreibung ausgearbeitet. Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gemische

Begriff Gemische sind aus zwei oder mehreren Stoffen bestehende Gemenge, Gemische oder Lösungen. Typische Gemische sind i. d. R. Farben, Klebstoffe, Reiniger oder Bauchemikalien. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Der Begriff Gemisch wird in Art. 3 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung), Art. 2 Abs. 8 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) bzw....mehr

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Nachgeschaltete Anwender

Begriff Nachgeschalteter Anwender ist jede natürliche oder juristische Person mit Sitz in der EU, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch verwendet. Hersteller, Importeure, Händler oder Verbraucher sind definitionsgemäß keine nachgeschalteten Anwender. Ein sog. "Reimporteur" gilt ebenfalls als nachgeschalte...mehr

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Non-Phase-in-Stoffe

Begriff Stoffe, die nicht den Kriterien eines Phase-in-Stoffes (das sind chemische Stoffe, die 1981 auf dem Markt waren und in der EINECS-Liste enthalten sind, sowie No-Longer-Polymere) entsprechen. Zu den Non-Phase-in-Stoffen gehören in erster Linie Stoffe, die bereits nach der Stoff-Richtlinie 67/548/EWG angemeldet wurden (sog. "angemeldete Stoffe"), oder Stoffe, die erst...mehr

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Inverkehrbringen

Begriff Das Inverkehrbringen steht im chemikalienrechtlichen Sinne für die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Damit gilt nicht nur der Verkauf, sondern z. B. auch das Verschenken als Inverkehrbringen. Hingewiesen werden muss insbesondere darauf, dass definitionsgemäß auch die Einfuhr als Inverkehrbringen gilt. Gesetze, Vorschri...mehr

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SIEF

Begriff SIEF steht für "Substance Information Exchange Forum" (Forum zum Austausch von Stoffinformationen). Teilnehmer eines SIEF sind automatisch alle (potenziellen) Registranten, die den jeweils identischen Stoff vorregistriert bzw. registriert haben. Teilnehmen können zudem Akteure, die über Studien oder andere Informationen des jeweiligen Stoffes verfügen. Ziel der Fore...mehr

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Scaling – Erweiterung des A... / Zusammenfassung

Überblick Scaling ist für nachgeschaltete Anwender eine attraktive Möglichkeit zu zeigen, dass ihre Verwendungen von den Expositionsszenarien ihrer Lieferanten abgedeckt sind. Der Beitrag erläutert ausführlich anhand von Praxisbeispielen, wie Scaling funktioniert und wie dafür die Arbeitshilfe "REACH Scale" des Umweltbundesamtes eingesetzt werden kann. Darüber hinaus wird er...mehr

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Scaling – Erweiterung des A... / 6 Bauanleitung für Registrierer – produktspezifische Scaling-Hilfen

Scaling setzt voraus, dass der Registrierer Scaling-Hilfen anbietet. In diesem Kapitel wird für Registranten bzw. Formulierer, die ihren Kunden eine produktspezifische Scaling-Hilfe zur Verfügung stellen möchten, beschrieben, wie eine solche Scaling-Hilfe erstellt werden kann. Auch hier liegt der Schwerpunkt auf Umweltauswirkungen auf das Wasser. Praxis-Tipp "REACH Scale" Vor...mehr

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Scaling – Erweiterung des A... / 5 Erweitertes Sicherheitsdatenblatt – was bedeutet das für den nachgeschalteten Anwender?

Abb. 5 zeigt die möglichen Schritte für einen nachgeschalteten Anwender eines Stoffes oder eines Gemisches, der ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt erhält, also mit Expositionsszenario (ES). Die Möglichkeit des Scalings kann nur genutzt werden, wenn keine qualitativen Abweichungen vom Expositionsszenario vorliegen und wenn im Expositionsszenario Hilfestellungen zum Scaling...mehr