Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnung

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FF 04/2023, Stolperfallen i... / VI. Anschlussbeschwerde

§ 66 FamFG regelt einheitlich für den gesamten Anwendungsbereich des FamFG die Möglichkeit, sich der Beschwerde eines anderen Beteiligten auch ohne Einlegung einer eigenen Beschwerde anzuschließen. Der Beschwerdegegner hat praktisch ein Wahlrecht: Legt er innerhalb der gesetzlichen Frist nach § 63 Abs. 1 FamFG und unter Beachtung der erforderlichen Form selbstständig eine Bes...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 2. Wirkung der Neuregelung des Rechtscharakters von Erbschaften

Der Vorschlag aus der BT-Drucks 20/4360 wurde Gesetz. Andere Entwurfsregeln wurden angepasst. Übergangsvorschriften für diese Neuregelung gibt es nicht. Und die Wirkung dieser Gesetzesänderungen setzen unterschiedlich ein. Art. 13 des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeldgesetz) bestim...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Bewertung

Rn. 35e Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die rechtlichen Vorgaben für die steuerliche Berücksichtigung von Auslandsverlusten sind zu großen Teilen nicht eindeutig. Indem der EuGH die Grundsätze seiner Entscheidung "Marks & Spencer" (EuGH vom 13.12.2005, C-446/03, DStR 2005, 2168) auf den "Lidl Belgium" Fall anwendet, begründet er eine gewisse Rechtsunsicherheit. Diese Grundsätze si...mehr

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ZErb 04/2023, Missbrauch vo... / b. Kontrollbetreuung

Im Mittelpunkt der "wenigen normativen Grundregelungen"[109] zum Missbrauchsschutz steht das neu gestaltete[110] Institut der Kontrollbetreuung. Die Reform 2023 will hiermit dem Umstand Rechnung tragen, dass ein Bevollmächtigter grundsätzlich nicht der Aufsicht durch das Betreuungsgericht unterliegt, weshalb ein erhebliches Missbrauchsrisiko besteht.[111] Um diesem Risiko zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte des § 8 EStG

Rn. 1a Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Seit dem EStG 1934 galt die Vorschrift des § 8 EStG bis zum StÄndG 1977 unverändert. Das StÄndG 1977 (BStBl I 1977, 224) hat § 8 Abs 2 EStG um den S 2, der den Sachbezug durch ArbN betrifft, mit dem Verweis auf die Sachbezugs-VO ergänzt. Soweit die Sachbezugs-VO eingreift, wurden die Sachbezüge erstmals bundeseinheitlich festgelegt. Rn. 2 Sta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Pfändung, Verpfändung und Abtretung des Erstattungsanspruchs gemäß § 42b EStG iVm § 46 AO

Rn. 61 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Erstattungsanspruch des ArbN, der ausschließlich auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften beruht und sich gegen den Steuerfiskus als alleinigen Schuldner richtet (BFH vom 04.12.1979, VII R 29/77, BStBl II 1980, 488; BFH vom 29.01.2010, VII B 188/09, BFH/NV 2010, 1243, ist als öffentlich-rechtliche Geldforderung zu qualifizieren, Fissenewe...mehr

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zfs 04/2023, Zur Bemessung ... / 2 Aus den Gründen:

[6] I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Urteil unter anderem in DAR 2021, 332 veröffentlicht ist, steht der Klägerin für das durch den Unfalltod ihres Vaters erlittene seelische Leid eine angemessene Entschädigung aus § 10 Abs. 3 StVG zu. Maßstab für die Bemessung der geschuldeten Entschädigung sei die konkrete Beeinträchtigung. Durch den Verlust naher Angehörig...mehr

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Sonstige Leistung / 2.4 Leistungskommission

Wird ein Unternehmer in die Ausführung einer sonstigen Leistung eingeschaltet und tritt er dabei in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung auf, stellt sich systematisch die Frage, was für eine Leistung der eingeschaltete Unternehmer ausführt und wo sich der Ort dieser Leistung befindet. In diesem Fall bestimmt § 3 Abs. 11 UStG, dass die sonstige Leistung an den eingeschaltet...mehr

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Kommissionsgeschäft / 1 Anwendungsbereich

Bei einem Kommissionsgeschäft tritt ein Kaufmann (Kommissionär) in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung (des Kommittenten) gegenüber einem fremden Dritten auf. Während das Kommissionsgeschäft zivilrechtlich[1] als Besorgungsleistung ausgestaltet ist (und damit einer Dienstleistung des Kommissionärs gegenüber dem Kommittenten entspricht), führt das Kommissionsgeschäft – so...mehr

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Kommissionsgeschäft / 3.1 Leistungsverkauf

Bei einem Leistungsverkauf soll ein Unternehmer im Auftrag seines Auftraggebers in eigenem Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers eine sonstige Leistung am Markt erbringen. Der eingeschaltete Unternehmer tritt gegenüber dem Dritten in eigenem Namen auf (handelt ihm gegenüber also so, als wenn er selbst die Leistung ausführen würde), das wirtschaftliche Ergebnis des Umsat...mehr

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Kommissionsgeschäft / 3 Leistungskommission

Der Begriff der Kommission war früher beschränkt auf Lieferungen. Nach diversen Urteilen des BFH[1] ist § 3 Abs. 11 UStG den Vorgaben des Unionsrechts angepasst und die Leistungskommission [2] eingeführt worden. Eine Leistungskommission liegt immer dann vor, wenn ein eingeschalteter Unternehmer in eigenem Namen gegenüber einem fremden Dritten auftritt, für fremde Rechnung handel...mehr

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Kommissionsgeschäft / 3.2 Leistungseinkauf

Bei einem Leistungseinkauf wird ein Unternehmer von einem anderen beauftragt, in eigenem Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers am Markt eine sonstige Leistung einzukaufen. Praxis-Beispiel Leistungseinkauf bei Beförderungsleistungen Unternehmer U beauftragt den Spediteur S aus Deutschland, den Transport eines Gegenstands von Zürich nach Basel (CH) zu organisieren. S beauft...mehr

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Kommissionsgeschäft / 2 Lieferkommission

Wird der Kommissionär im eigenen Namen, aber für Rechnung des Kommittenten in die Ausführung einer Lieferung eingebunden, ist nach § 3 Abs. 3 UStG vorgeschrieben, dass zwischen dem Kommittenten und dem Kommissionär eine Lieferung vorliegt. Diese Lieferung zwischen Kommittent und Kommissionär verdrängt die handelsrechtlich vorliegende Geschäftsbesorgungsleistung (die eine son...mehr

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Kommissionsgeschäft / 2.2 Einkaufskommission

Bei einer Einkaufskommission möchte der Kommittent einen Gegenstand erwerben und schaltet dazu den Kommissionär ein. Der Kommissionär tritt gegenüber dem Verkäufer des Gegenstands in eigenem Namen, aber für Rechnung des Kommittenten auf. Da zivilrechtlich der Kommissionär zu keinem Zeitpunkt die Verfügungsmacht an dem Gegenstand erlangt, er aber gegenüber dem Dritten als Erw...mehr

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Kommissionsgeschäft / 3.3 Fiktion einer Leistungskommission

Im Zusammenhang mit der Einführung der Neuregelung zur Bestimmung des Orts der elektronisch ausgeführten sonstigen Leistungen, der Telekommunikationsleistungen und der Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen im Gemeinschaftsgebiet ist mit Wirkung zum 1.1.2015 in § 3 Abs. 11a UStG [1] eine Fiktion der Leistungskommission eingeführt worden. Danach wird ein Unternehmer, der in die...mehr

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Kommissionsgeschäft / Zusammenfassung

Begriff Bei einem Kommissionsgeschäft wird ein Unternehmer (Kommissionär) in die Abwicklung einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung eingeschaltet. Er tritt dabei im eigenen Namen, aber für Rechnung eines Dritten (Kommittent) auf. Umsatzsteuerrechtlich unterscheidet man zwischen der Lieferkommission und der (Dienst-)Leistungskommission. Gesetze, Vorschriften und Rechtsp...mehr

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Kommissionsgeschäft / 2.3.2 Dreifachumsatz bei Sicherungsübereignung

Ein besonderer Fall ergibt sich im Zusammenspiel zwischen Sicherungsübereignung [1] und Kommissionsgeschäft. Wird ein zur Sicherung übereigneter Gegenstand verwertet und überlässt es der Sicherungsnehmer dem Sicherungsgeber, den Gegenstand in eigenem Namen, aber für Rechnung des Sicherungsnehmers zu verkaufen, liegen nach der Rechtsprechung des BFH[2] 3 Lieferungen vor: Der Si...mehr

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Tausch/tauschähnlicher Umsatz / 1.1 Definition Tausch

Bei einem Tausch besteht die Gegenleistung für eine Lieferung in einer Lieferung. Dabei wird klargestellt, dass jede Lieferung für die umsatzsteuerliche Behandlung separat zu betrachten ist. Die Definition des § 3 Abs. 12 Satz 1 UStG entspricht insoweit der gesetzlichen Definition des § 480 BGB über den Tausch, da dort geregelt ist, dass für den Tausch die Vorschriften über ...mehr

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Tausch/tauschähnlicher Umsatz / 3 Steuersatz und Steuerentstehung

Da beim Tausch und beim tauschähnlichen Umsatz nach § 3 Abs. 12 UStG zwei separat zu prüfende Leistungen vorliegen, ergibt sich der Steuersatz grds. nach den allgemeinen Vorschriften, die für die individuell zu beurteilende Leistung anzuwenden sind. Ebenso entsteht die Umsatzsteuer nach den allgemeinen Regelungen des § 13 Abs. 1 UStG, i. d. R. also mit Ablauf des Voranmeldung...mehr

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Kommissionsgeschäft / 2.1 Verkaufskommission

Die Verkaufskommission ist der vorrangige Anwendungsfall in der Praxis. Der Kommittent als Eigentümer eines Gegenstands bedient sich für den Verkauf eines Kommissionärs als eingeschaltetem Unternehmer, der gegenüber dem Erwerber den Vorgang in eigenem Namen abwickelt. Kommt der Verkauf zustande, liegt nach § 3 Abs. 3 UStG eine Lieferung zwischen Kommittent und Kommissionär u...mehr

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Tausch/tauschähnlicher Umsatz / 2.2 Verdeckter Preisnachlass (nur bis Ende 2021)

Wenn bei einem Tausch oder einem tauschähnlichen Umsatz der leistende Unternehmer einen Gegenstand zu einem höheren Wert als dem gemeinen Wert in Zahlung nahm, ging die Finanzverwaltung früher von einem verdeckten Preisnachlass aus. Der verdeckte Preisnachlass hatte bei dem leistenden Unternehmer einen Einfluss auf die Ermittlung der Bemessungsgrundlage. Auch wenn der Untern...mehr

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Kommissionsgeschäft / 2.3.1 Innergemeinschaftliche Kommissionsgeschäfte

Gelangt Kommissionsware im Rahmen einer Verkaufskommission bei der Zurverfügungstellung vom Kommittenten an den Kommissionär von einem Mitgliedstaat der EU in einen anderen Mitgliedstaat, handelt es sich regelmäßig um ein innergemeinschaftliches Verbringen i. S. d. § 1a Abs. 2 UStG und § 3 Abs. 1a UStG.[1] Im Rahmen dieses Verbringens müsste der Kommittent im Herkunftsland e...mehr

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Roscher, BewG § 236 Bewertu... / 5 Kapitalisierung der Reinerträge zum Ertragswert (Abs. 4)

Rz. 18 Nach § 236 Abs. 4 BewG ermittelt sich der Ertragswert aus dem 18,6-fachen des Reinertrages, den der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gem. seiner wirtschaftlichen Bestimmung im Durchschnitt der Jahre nachhaltig erbringen kann.[1] Hierzu ist die Summe der standardisierten – durchschnittlichen – Reinerträge der jeweiligen Nutzungen, Nutzungsteile und Nutzungsarten (...mehr

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Roscher, BewG § 239 Grundst... / 2 Ermittlung des Grundsteuerwerts des Betriebs (Abs. 1)

Rz. 9 Nach § 239 Abs. 1 BewG sind zur Ermittlung des Ertragswerts bzw. des Grundsteuerwerts des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft zunächst die gem. § 237 Abs. 2–8 BewG jeweils gesondert ermittelten Reinerträge der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, Nutzungsteile, Nutzungsarten und Nebenbetriebe sowie die typisierenden Zuschlägen zu den Reinerträgen gem. § 238 Ab...mehr

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Roscher, BewG § 237 Bewertu... / 7 Bewertung der übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen (Abs. 6)

Rz. 25 In § 237 Abs. 6 BewG wird die Ermittlung des standardisierten Reinertrags für die in § 242 BewG beispielhaft aufgeführten übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen konkretisiert.[1] Unter den Sammelbegriff der übrigen land- und forstwirtschaftliche Nutzungen i. S. d. § 234 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e BewG i. V. m. § 242 BewG fallen alle die land- und forstwirtschaft...mehr

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Roscher, BewG § 236 Bewertu... / 2 Ertragswert als Bewertungsmaßstab (Abs. 1)

Rz. 9 Nach § 236 Abs. 1 BewG ist der Bewertung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft der Ertragswert zugrunde zu legen. Hierdurch wird der Bewertungsmaßstab normiert. Bei der Ermittlung des Ertragswerts wird davon ausgegangen, dass der Eigentümer den zu bewertenden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft behält, fortlaufend nutzt und hieraus Erträge erzielt. Sinn und Zwe...mehr

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Roscher, BewG § 237 Bewertu... / 3 Bewertung der landwirtschaftlichen Nutzung (Abs. 2)

Rz. 16 § 237 Abs. 2 BewG bestimmt die Ermittlung des Reinertrags für die landwirtschaftlichen Nutzung (§ 234 BewG Rz. 15). Die Vorschrift konkretisiert i. d. S. die Ermittlung des standardisierten Reinertrags für die Nutzung von Ackerland und Grünland (§ 234 BewG Rz. 15) sowie einer damit verbundenen Tierhaltung nach Maßgabe des § 241 BewG.[1] Die Bewertung der landwirtschaft...mehr

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Roscher, BewG § 236 Bewertu... / 3 Ertragsfähigkeit als Richtschnur (Abs. 2)

Rz. 11 Bei der Ermittlung des Ertragswerts des jeweiligen Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (Rz. 9) ist gem. § 236 Abs. 2 S. 1 und 2 BewG von der nachhaltigen Ertragsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe auszugehen. Hierbei ist nicht auf den tatsächlich erzielten Reinertrag des jeweiligen Betriebes, sondern auf den bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung gemeinhin...mehr

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Roscher, BewG § 237 Bewertu... / 4 Bewertung der forstwirtschaftlichen Nutzung (Abs. 3)

Rz. 19 In § 237 Abs. 3 BewG wird die Ermittlung des standardisierten Reinertrags für die Nutzung von forstwirtschaftlichen Flächen (Holzbodenflächen und Nichtholzbodenflächen) konkretisiert (§ 234 BewG Rz. 17).[1] Nach § 237 Abs. 3 S. 1 und 2 BewG ermittelt sich der Reinertrag der forstwirtschaftlichen Nutzung aus der Summe der Flächenwerte, die sich jeweils durch Multiplikat...mehr

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Roscher, BewG § 236 Bewertu... / 4 Ermittlung des standardisierten Reinertrags (Abs. 3)

Rz. 14 §236 Abs. 3 BewG regelt die Bewertungsgrundsätze zur Ermittlung der standardisierten – durchschnittlichen – Reinerträge, wie sie sich aus den Anlagen 27 bis 32 zum BewG ergeben.[1] Zur Vereinfachung des Bewertungsverfahrens wird der Reinertrag für jede gesetzliche Klassifizierung i. S. d. § 234 Abs. 1 und 2 BewG gesondert ermittelt. Im Interesse einer praktischen Umset...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Zurechnung von Umsätzen

Rz. 52 Die Frage der Zurechnung von Umsätzen ist sowohl für die Bestimmung des Steuerschuldners als auch für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers von Bedeutung. Die USt für eine Leistung schuldet im Regelfall der leistende Unternehmer (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG). Der Leistungsempfänger muss eine Leistung von einem Unternehmer empfangen und von ihm eine ordnungsgemäße Rec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2 Rechnungserteilung und Anzahlungsbesteuerung

Rz. 189 Da die Organgesellschaft zivilrechtlich weiter selbstständig nach außen hin auftritt, kann sie auch weiterhin ohne Hinweis auf die nicht vorliegende umsatzsteuerrechtliche Selbstständigkeit unter ihrer Firma und ihrer Anschrift Rechnungen Dritten gegenüber erteilen. Bei der Organgesellschaft und ihrer Firma handelt es sich um einen Unternehmensteil des Organträgers u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Nicht steuerbare Innenumsätze

Rz. 329 Vorgänge innerhalb eines Unternehmens führen zu keinen umsatzsteuerlichen Rechtsfolgen, sondern stellen lediglich nicht steuerbare Innenumsätze dar. Soweit Leistungen innerhalb des Unternehmens ausgetauscht werden (z. B. zwischen einzelnen Unternehmensteilen eines Unternehmens), liegt kein steuerbarer Ausgangsumsatz i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vor, da eine Lieferu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4.6 Keine hoheitliche Betätigung

Rz. 402 Unabhängig von den Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 KStG darf es sich bei der Tätigkeit der jPöR nicht um eine Tätigkeit handeln, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dient.[1] Eine Tätigkeit, die der Ausübung der öffentlichen Gewalt dient, kann somit nie im Rahmen des Unternehmens ausgeübt werden, diese Leistungen sind in Ermangelung der Unternehmereig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 ABC zu Zusammenschlüssen

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Unternehmereinheit im Umsatzsteuerrecht

Rz. 363 Die Betriebe verschiedener Unternehmer können kein einheitliches Unternehmen darstellen. So kann eine Zusammenfassung mehrerer Betriebe zu einem einheitlichen Unternehmen nur dann infrage kommen, wenn diese Betriebe von demselben Rechtsträger unterhalten werden. Zu beachten ist dabei, dass Personengesellschaften jeweils als eigene Rechtsträger anzusehen sind, sodass ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Unternehmereigenschaft beim Factoring

Rz. 124 Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Übertragung und des Einzugs von Forderungen unterlag in der Vergangenheit mehreren Änderungen, die auch die Unternehmereigenschaft als solche betraf. Problematisch war die Frage der Unternehmereigenschaft – insbesondere im Zusammenhang mit der Beurteilung der wirtschaftlichen Tätigkeit – beim sog. echten Factoring. Echtes Fa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Geschäftsführung bei einer Kapitalgesellschaft

Rz. 153 Die Grundsätze über die Führung der Geschäfte bei einer Personengesellschaft sind auf die Geschäftsführungstätigkeit einer natürlichen Person bei einer Kapitalgesellschaft nicht in vollem Umfang übertragbar. Erbringt eine natürliche Person als Gesellschafter Geschäftsführungs- oder Vertretungsleistungen an eine Kapitalgesellschaft, liegt im Regelfall eine selbstständ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Beginn und Ende der Organschaft

Rz. 246 Das Organschaftsverhältnis beginnt, wenn erstmals alle drei Eingliederungsvoraussetzungen zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft gleichzeitig vorliegen. Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht ist an keine Mindestlaufzeiten, Fristen oder volle Kalenderjahre gebunden, sie ist taggenau zu berücksichtigen. Wenn alle drei Eingliederungsvoraussetzungen vorliegen,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.4 Vorsteuer und Vorsteuerberichtigung

Rz. 194 Liegen die Voraussetzungen der Organschaft vor, hat der Organträger als der Unternehmer aus allen Eingangsleistungen des gesamten Organkreises den Vorsteuerabzugsanspruch. Für die Beurteilung, ob die Leistung für vorsteuerabzugsschädliche Ausgangsleistungen nach § 15 Abs. 1a bis Abs. 3 UStG oder ggf. im Rahmen einer Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG verwendet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.1 Nachwirkungen der Unternehmereigenschaft

Rz. 312 Die Unternehmereigenschaft wirkt aber über die eigentlichen Handlungen zur Beendigung der unternehmerischen Betätigung hinaus. Auch Rechtsfolgen der früheren unternehmerischen Betätigung müssen noch als Folgewirkung der unternehmerischen Betätigung zugeordnet werden, unabhängig von der zeitlichen Distanz zur eigentlichen Einstellung der unternehmerischen Betätigung. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Beginn der Unternehmereigenschaft natürlicher Personen und Personengemeinschaften

Rz. 276 Die Unternehmereigenschaft beginnt nicht erst mit der Erbringung von Ausgangsleistungen, sondern schon mit den Vorbereitungshandlungen, die in direktem Zusammenhang mit einer geplanten unternehmerischen Betätigung stehen. Solche Vorbereitungshandlungen liegen ab dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden des Unternehmers ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1 Vorgründungsgesellschaft

Rz. 286 Die Vorgründungsgesellschaft (von der ersten Idee zur Gründung einer Kapitalgesellschaft bis zum Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags oder der Satzung) stellt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) dar, soweit es sich um eine aus mehreren Gesellschaftern bestehende Kapitalgesellschaft handelt oder ein Einzelunternehmen [1], wenn es sich später um eine ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einzelfragen unternehmerischer Tätigkeiten

Rz. 116 Grundsätzlich sind die Voraussetzungen der Unternehmereigenschaft isoliert zu prüfen. In vielen Fällen ergeben sich jedoch wegen der Vielschichtigkeit unternehmerischen Handelns Überschneidungen, sodass die Unternehmereigenschaft nach dem Gesamtbild der Verhältnisse geprüft werden muss. So kann es sein, dass bei einer isolierten Betrachtung gute Argumente gegen eine ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Ausführung einer Tätigkeit

Rz. 89 Nach Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL ist jemand Steuerpflichtiger, wenn er – neben weiteren Voraussetzungen – eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Hierunter fallen: Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden, einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gleichgestellten Berufe, sowie insbesondere die N...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2 Juristische Person als Organgesellschaft

Rz. 214 Als Organgesellschaft kann nach der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 UStG nur eine juristische Person des Zivil- und Handelsrechts infrage kommen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können wegen der notwendigen Eingliederungsvoraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nicht in ein anderes Unternehmen eingegliedert werden. Körperschaften des öff...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Eingliederung von natürlichen Personen

Rz. 67 Eine natürliche Person ist dann nicht selbstständig tätig, wenn sie in ein Unternehmen dergestalt eingegliedert ist, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet ist. Bei dieser Abgrenzung handelt es sich insbesondere auch um die Abgrenzung der Arbeitnehmereigenschaft, da die negative Definition in § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG der positiven Bestimmung für d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1 Steuerschuldner und Haftung

Rz. 184 Der Organträger und seine Organgesellschaften sind im Inland als ein einheitliches Unternehmen im Sinne eines "Steuerpflichtigen" als Ansprechpartner der FinVerw anzusehen. Damit ist nicht nur die Rechtsfolge verbunden, dass für den gesamten Organkreis eine einheitliche Umsatzsteuer-Voranmeldung und eine gemeinsame Umsatzsteuererklärung abzugeben sind. Unternehmer – ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Entwicklung der Organschaft

Rz. 175 Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht hat eine lange historische Entwicklung. Ursprünglich insbesondere durch die Rechtsprechung des RFH entwickelt, fand die Organschaft im Jahr 1934 Eingang in das UStG. Seit diesem Zeitpunkt ist die Organschaft – in unterschiedlicher Ausprägung – im deutschen Umsatzsteuerrecht verankert. Rz. 176 Die Organschaft hatte in dem vor 1968 g...mehr

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Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 5.3 Zahlungsmittel, Geldforderungen, Geschäftsguthaben, Wertpapiere und Beteiligungen (Abs. 4 Nr. 3)

Rz. 44 In Fortsetzung der Regelungen zur Einheitsbewertung (§ 33 Abs. 3 Nr. 1 BewG) und zur Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer (§ 158 Abs. 4 Nr. 3 und 6 BewG) gehören Zahlungsmittel, Geldforderungen, Geschäftsguthaben, Wertpapiere und Beteiligungen nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Der Gesetzgeber hat hi...mehr