Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundlagen

Rn. 251 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das HGB sieht neben den aktivierungspflichtigen Bestandteilen der HK solche aktivierungsfähigen Aufwandskomponenten vor, die nicht zwingend in die HK einbezogen werden müssen; vielmehr wird dem Bilanzierenden ein Wahlrecht hinsichtlich des Einbezugs dieser Aufwandsarten eingeräumt (vgl. zur Beurteilung des Vollkostenansatzes Baetge, in: FS L...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Nachträgliche Herstellungskosten

Rn. 402 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Definition von Entwicklung schließt neben der originären Erstellung eines immateriellen VG auch dessen Weiterentwicklung mit ein. Nach § 255 Abs. 2a Satz 2 wird die "Weiterentwicklung von Gütern oder Verfahren mittels wesentlicher Änderungen" ausdrücklich als "Entwicklung" definiert. Für die Aktivierung von nachträglichen HK ist i. S. v....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen aus Wertaufholungen (§ 58 Abs. 2a AktG)

Rn. 911 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 58 Abs. 2a AktG können "Vorstand und Aufsichtsrat den Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen einstellen. Der Betrag dieser Rücklagen ist in der Bilanz gesondert auszuweisen; er kann auch im Anhang angegeben werden" (vgl. zur bilanziellen Behandlung die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Nachwirkung und Zeugnisverweigerungsrecht

Tz. 29 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Verschwiegenheitspflicht der Vorstandsmitglieder besteht nach Maßgabe der Treuepflicht über die Beendigung der Organstellung hinaus (vgl. diesbezüglich HdR-E, AktG § 93, Rn. 22). Ein Zeugnisverweigerungsrecht steht Vorstandsmitgliedern im Strafprozess aber aus § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht zu (vgl. §§ 52ff. StPO; NK-AktG (2019), § 93, Rn....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Passive latente Steuern

Rn. 167 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Durch das BilMoG wurde die Bilanzgliederung des § 266 HGB auf der Passivseite um die Position E. "Passive latente Steuern" erweitert, unter der passive latente Steuern auszuweisen sind. Hinsichtlich der inhaltlichen Ausführungen zu den latenten Steuern wird auf HdR-E, HGB § 266, Rn. 106ff., sowie speziell zu den passiven latenten Steuern auf...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Funktion(en) der Herstellungskosten

Rn. 132 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zu den Funktionen der HK wird allg. auf die Ausführungen unter HdR-E, HGB § 255, Rn. 1ff., verwiesen; sie stellen für selbst erstellte VG die absolute Wertobergrenze dar, schreiben das Nominalwertprinzip fest, stützen das Realisationsprinzip und beruhen als eigenständiger Bewertungsmaßstab ebenfalls auf dem Ausgangspunkt, dass der Herstellun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. GmbH-Kapital sowie die früheren sog. eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen

Rn. 57 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Durch das MoMiG ist das Haftkap.-System der GmbH verändert bzw. "dereguliert" worden. Im Vorfeld der Reform hatten Kritiker die komplette Abschaffung des formellen Mindestkap. gefordert und sich dabei auf die US-amerikanische Praxis sowie auf Regelungen in einzelnen europäischen Staaten berufen (vgl. zu Einzelheiten Seibert (2008), S. 12ff.)....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Nachwirkung und Kontrolle der Treuepflicht

Tz. 22 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorstandsmitglieder müssen der Gesellschaft eine angemessene Kontrolle darüber ermöglichen, dass sie ihrer Treuepflicht genügen und Interessenkonflikte offenlegen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.10.1961, 6 U 36/59, GmbHR 1962, S. 135). Es besteht für die Vorstandsmitglieder insofern ein Gebot der unbedingten Offenheit gegenüber dem AR,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Vermietete Anlagenwerte

Rn. 39 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Werden Produktionsanlagen oder Gebäude vermietet oder verpachtet, so hat das grds. keinen Einfluss auf die oben wiedergegebene Abgrenzung. Es ist jedoch zu bedenken, dass vermietete Anlagenwerte nicht dem Produktionsprozess des bilanzierenden UN dienen. Aus diesem Grund sollten die vermieteten Anlagenwerte gesondert ausgewiesen werden. Sofern...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Abgrenzung von Verwaltungs- und Vertriebskosten

Rn. 266 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Schwierigkeiten ergeben sich weiterhin bei der Abgrenzung der Verwaltungs- von den Vertriebskosten. Darin wird auch der Grund gesehen, dass der Gesetzgeber bisher auf eine Aktivierungspflicht für Verwaltungskosten, wie sie z. B. von Mathiak ((1984), S. 114) gefordert wurde, verzichtet und sich stattdessen für ein Aktivierungswahlrecht ausges...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Aufgegebene Geschäftsbereiche (IFRS 5)

Rn. 171 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Ergebnisse sog. aufgegebener Geschäftsbereiche ("discontinued operations") sind als gesonderte Posten in der Gesamtergebnisrechnung anzugeben (vgl. IFRS 5.1(b)); auch der HFA des IDW hat hierzu explizit Stellung genommen (vgl. IDW RS HFA 2 (2018), Rn. 70ff.). Demnach ist in der Gesamtergebnisrechnung nach IAS 1.82(ea) bzw. ED/2019/7.65(a)(vi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Sonstige Wertpapiere

Rn. 97 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Als sonstige Wertpapiere sind all jene Wertpapiere zu zeigen, die nicht einer anderen Position – entweder des AV oder UV – zuzuordnen sind, wobei die Verbriefung dieser Rechte zwingend aus dem Wortlaut dieser Bilanzposition heraus gegeben sein muss. Zu dieser Bilanzposition zählen auch abgetrennte Zins- und Dividendenscheine (vgl. HdJ, Abt. I...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsatz der Prüfung aller im Konzernabschluss zusammengefassten Jahresabschlüsse

Rn. 130 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 317 Abs. 3 Satz 1 verlangt grds. eine Prüfung aller im KA zusammengefassten JA. Hierzu zählen die JA des MU und der TU sowie die JA der gemäß § 310 quotal konsolidierten Gemeinschafts-UN (vgl. ADS (2000), § 317, Rn. 191; Bonner HGB-Komm. (2022), § 317, Rn. 134; zur Prüfung von assoziierten UN HdK (1998), Kap. II/3, Rn. 1485). Hingegen fall...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Sachanlagen ("property, plant and equipment")

Rn. 208 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Bilanzierung von Sachanlagen ist in IAS 16 geregelt. Gemäß IAS 16.6 sind Sachanlagen materielle Vermögenswerte, die ein UN für Zwecke der Herstellung oder Lieferung von Gütern und Dienstleistungen, zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke besitzt und die erwartungsgemäß länger als eine Periode genutzt werden (vgl. auch HdR-E, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Anlagevermögen

Rn. 11 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Beim AV sind gemäß § 247 Abs. 2 nur die Gegenstände auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb des UN zu dienen (vgl. HdR-E, HGB § 247, Rn. 43ff.). Gliederungstechnisch wird das AV gemäß § 266 in die drei folgenden Gruppen unterteilt, die wiederum weiter zu untergliedern sind (vgl. dazu HdR-E, HGB § 266, Rn. 12ff.): Imma...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Veränderung der Kapitalrücklage und der Gewinnrücklagen (§ 152 Abs. 2f. AktG)

Rn. 915 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 „Zu dem Posten ‚Kapitalrücklage’ sind in der Bilanz oder im Anhang gesondert anzugeben der Betrag, der während des Geschäftsjahrs eingestellt wurde; der Betrag, der für das Geschäftsjahr entnommen wird” (§ 152 Abs. 2 AktG). „Zu den einzelnen Posten der Gewinnrücklagen sind in der Bilanz oder im Anhang jeweils gesondert anzugeben die Beträge, die...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Rn. 1038 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Regel als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben" (§ 42 Abs. 3 (1. Halbsatz) GmbHG; vgl. wegen des Inhalts und Ausweises HdR-E, GmbHG § 42). Es geht hier um eine Informationsalternative, die wie in vergleichbaren Fällen zu handhaben...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Ermittlungsweise der Herstellungskosten

Rn. 139 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bestandteile der HK dürfen nur solche Werteverzehre sein, die zu Ausgaben führen oder geführt haben und i. R.d. GuV als Aufwand erfasst werden (vgl. auch HdR-E, HGB § 255, Rn. 145f.). Dies ergibt sich aus dem der handels- und ertragsteuerrechtlichen Bilanzierung zugrunde liegenden pagatorischen Prinzip, nach dem alle Aktiva und Passiva sowie...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Steuerrechtliche Besonderheiten

Rn. 369 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Soweit die Est und KSt betroffen sind, dürfen diese Steuern sowohl handels- als auch steuerbilanziell nicht in die HK einbezogen werden. Rn. 370 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Steuerrechtlich bestand ein Einbeziehungswahlrecht für die GewSt, das aus der EStR hervorging und sich auf das BFH-Urteil vom 05.08.1958 (I 70/57 U, BStBl. III 1958, S. 392f...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Aufwendungen aus derivativen Finanzinstrumenten

Rn. 76 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Da es sich hierbei der Kostenart nach um keine der in § 275 Abs. 2 Nr. 5, Nr. 6 und Nr. 7 aufgeführten Aufwendungen handelt, sind außerdem unter "Sonstige[n] betriebliche[n] Aufwendungen" Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten (vgl. HdR-E, Kap. 7, Rn. 1ff.) auszuweisen, unabhängig von ihrem sog. Underlying (Rohstoffpreise, Aktienkurse, Z...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Grundlagen

Rn. 269 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Begriff der Vertriebskosten stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, weswegen auf Hilfslösungen bezüglich seiner Auslegung bzw. einer inhaltlichen Bestimmung zurückgegriffen werden muss (vgl. Weber, DB 1987, S. 393f.). Vertriebskosten fallen i. R.d. Verteilung der produzierten VG, nicht i. R.d. Herstellung einzelner Erzeugnisse an. R...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7

Rn. 173 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Schließlich sind Ertrags-, Aufwands-, Gewinn- oder Verlustposten von finanziellen Vermögenswerten ebenso wie von finanziellen Verbindlichkeiten entweder in der (Gesamt-)Ergebnisrechnung oder im Anhang (vgl. IFRS 7.20; des Weiteren IDW RS HFA 24 (2017)) anzugeben.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Kassenbestand

Rn. 99 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Zum Kassenbestand zählt sämtliches Bargeld, das sich in dem UN am BilSt in der Hauptkasse und sämtlichen Nebenkassen befindet (vgl. hierzu HdJ, Abt. II/7 (2007), Rn. 126). Hierzu zählen neben Euro-Noten und -Münzen auch Sorten. Letztere sind zum Sortenmittelkurs am BilSt umzurechnen, wobei nach § 256a Satz 2 die §§ 253 Abs. 1 Satz 1 und 252 A...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Rn. 105 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Ist das EK durch Verluste oder Entnahmen aufgebraucht und ergibt sich ein Überschuss der Passivpositionen über die Aktivpositionen, so ist dieser Betrag gemäß § 268 Abs. 3 (analog für KGaA: § 286 Abs. 2 Satz 3 AktG und für PersG i. S. d. § 264a: § 264c Abs. 2 Satz 5) unter der genannten Bezeichnung am Schluss der Jahresbilanz auf der Aktivse...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeine Bewertungsgrundsätze

Rn. 426 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Aus dem Gesetzeswortlaut des § 255 Abs. 4 geht die Prämisse der UN-Fortführung nicht explizit hervor. Allerdings gilt das Going Concern-Prinzip des § 252 Abs. 1 Nr. 2, nach dem i. R.d. Bewertung von der Fortführung der UN-Tätigkeit auszugehen ist, sofern dieser Annahme nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen, auch für...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Rechtmäßigkeit der internen Organisation und Entscheidungsprozesse

Tz. 8 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Vorstandsmitglieder sind allg. verpflichtet, für die Gesetz- und Satzungsmäßigkeit der Organisation und Entscheidungsprozesse innerhalb der Gesellschaft Sorge zu tragen. Die Vorstandsmitglieder müssen gewährleisten, dass die Zusammensetzung des AR und Vorstands Gesetz und Satzung entsprechen, und sie haben darauf zu achten, dass die gesetz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Immaterielle Vermögenswerte ("intangible assets")

Rn. 211 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 IAS 38.8 definiert immaterielle Anlagegüter als identifizierbare, nicht-monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz, die für die Herstellung von Erzeugnissen oder Erbringung von Dienstleistungen, die Vermietung an Dritte oder Zwecke der eigenen Verwaltung genutzt werden (vgl. auch HdR-E, HGB § 253, Rn. 444ff.). Eine Aktivierung solcher Ve...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten ("trade and other payables")

Rn. 221 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Gemäß Rahmenkonzept (RK) ist eine Verbindlichkeit grds. definiert als gegenwärtige Verpflichtung aus Ereignissen der Vergangenheit, von deren Erfüllung erwartet wird, dass aus betreffendem UN Ressourcen abfließen (vgl. RK.4.26ff. (2018)). Diese allg. Definition von Verbindlichkeiten verdeutlicht die inhaltliche Ähnlichkeit zu den Rückstellun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Steuerarten als Bestandteile der Herstellungskosten

Rn. 359 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Als gewinnabhängige Steuern gelten die Est bzw. KSt sowie die GewSt. Neben diesen Gewinnsteuern sind die Substanzsteuern zu nennen, insbesondere die Grundsteuer. Es stellt sich die Frage, inwieweit diese Aufwandsarten bei der HK-Ermittlung zu berücksichtigen sind, um die geforderte Erfolgsneutralität des Herstellungsprozesses sicherzustellen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Rückstellungen ("provisions")

Rn. 225 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Eine Rückstellung ist gemäß IAS 37.14 eine aus einem vergangenen Ereignis resultierende gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung, deren Erfüllung wahrscheinlich zum Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen führen wird. Für die Passivierung einer Rückstellung ist es erforderlich, dass die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verfahren zur Ermittlung der Anschaffungskosten

Rn. 10 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Grds. sind die AK – dem Prinzip der Einzelbewertung folgend – für jeden VG einzeln zu bestimmen. Dies kann insbesondere beim Vorratsvermögen z. T. zu nicht unwesentlichen praktischen Problemen führen. Aus diesem Grund sieht das HGB einige Methoden vor, die als zulässige Durchbrechung des Einzelbewertungsgrundsatzes zu einer vereinfachten Ermi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Biologische Vermögenswerte ("biological assets")

Rn. 219 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Gemäß IAS 41.5 versteht man hierunter lebende Tiere und Pflanzen, die unter der Kontrolle des Bilanzierenden stehen. Ferner muss als Aktivierungsvoraussetzung ein künftiger Nutzenzufluss wahrscheinlich sein und der Fair Value bzw. die AHK müssen verlässlich ermittelt werden können (vgl. IAS 41.10). Die biologischen Vermögenswerte sind in Gru...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Grundlagen

Rn. 18 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Das gesamte Grundvermögen wird in einer Bilanzposition zusammengefasst. Dadurch werden zwar Abgrenzungsprobleme zwischen den einzelnen Arten des Grundvermögens vermieden. Gleichzeitig führt diese Zusammenfassung jedoch zu einem Verlust an Informationen für den externen Bilanzleser. Insbesondere ist der Bestand an unbebauten Grundstücken nicht...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Bedeutung der Rechtsnorm

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 264c ist nur anzuwenden auf durch § 264a geregelte haftungsbeschränkte PersG. § 264c wurde im Jahr 2000 durch das Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.) in das HGB eingefügt (vgl. dazu ausführlich HdR-E, HGB § 264a, Rn. 1ff.). Die vor Ergehen des KapCoRiLiG existierenden Regelun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Vorstandsmitglieder

Tz. 42 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Mehrere für einen Schaden verantwortliche Vorstandsmitglieder haften der Gesellschaft als Gesamtschuldner nach §§ 421ff. BGB . Sind daneben auch AR-Mitglieder nach den §§ 93 und 116 AktG für den Schaden verantwortlich, so besteht zwischen den Vorstands- und den AR-Mitgliedern Gesamtschuldnerschaft. Der Gesellschaft gegenüber haftet jedes der v...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Aufwendungen für bezogene Leistungen (§ 275 Abs. 2 Nr. 5 lit. b))

Rn. 53 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Hier sind nur die dem Materialaufwand gleichzusetzenden Aufwendungen für Fremdleistungen auszuweisen. Energieaufwendungen (z. B. für Strom und Gas) sind hierunter allerdings nicht zu verstehen. Dies ergibt sich aus dem Charakter von Energie als Betriebsstoff, aus dem der Ausweis unter Nr. 5 lit. a) folgt (vgl. MünchKomm. HGB (2024), § 275, Rn...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Rn. 150 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Unabhängig von der vereinbarten Laufzeit bzw. der Restlaufzeit sind sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten hier auszuweisen, d. h. sowohl Kontokorrentverpflichtungen als auch langfristige Hypothekenverbindlichkeiten. Nicht hier auszuweisen ist jedoch eine nicht in Anspruch genommene Kreditlinie bei einem Kreditinstitut. Diese...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 15. Ergebnis nach Steuern (§ 275 Abs. 2 Nr. 15)

Rn. 97a Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Vor Geltung des BilRUG wurden in der GuV sowohl das "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" als auch das "a.o. Ergebnis" (vgl. § 275 Abs. 2 Nr. 14, 17 (a. F.)) als Zwischensumme vor dem "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" ausgewiesen. Im Zuge des BilRUG wurden diese beiden Zwischensummen gestrichen und durch das "Ergebnis nach Steuern...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bedeutung des Anschaffungsvorgangs

Rn. 11 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In den Bewertungsvorschriften des HGB (vgl. §§ 252 bis 256a) wird zwischen AK, HK und beizulegendem Zeitwert unterschieden (vgl. z. B. eindeutig § 253 Abs. 1). Nach dieser Vorschrift sind VG mit den AHK zu aktivieren. Die Abgrenzung des Anschaffungs- bzw. Herstellungsvorgangs erlangt v.a. wegen der unterschiedlichen Abgrenzung der AK bzw. HK ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Besonderheiten betreffend Bilanzierungshilfen

Rn. 225 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Explizit als Bilanzierungshilfen zu bezeichnende Posten, die vor dem AV auszuweisen sind, dürfen von Kaufleuten nach derzeitigem Bilanzrecht nicht mehr gebildet werden. Die Regelungen zu "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" (vgl. Art. 67 Abs. 5 EGHGB i. V. m. § 268 Abs. 2 Satz 1 (a. F.)), zum "Ausgleichs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Bezugsrechte (§ 160 Abs. 1 Nr. 5 AktG)

Rn. 941 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 160 Abs. 1 Nr. 5 AktG sind im Anhang auch Angaben zu machen über die Zahl der Bezugsrechte gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3. Jene Vorschrift ist "nicht anzuwenden auf Aktiengesellschaften, die kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs sind" (§ 160 Abs. 3 Satz 1 AktG). Rn. 942 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Durc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Kaufoption

Rn. 197 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die vom Käufer der Option entrichtete Optionsprämie begründet bei ihm einen immateriellen VG, nämlich das Recht, den Optionsgegenstand zum Basispreis zu erwerben. Soweit es sich um nicht verbriefte Optionsrechte handelt, muss ein Ausweis unter den "[S]onstige[n] VG", anderenfalls unter den "[S]onstige[n] Wertpapiere[n]" erfolgen; eine Erfass...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Aufwendungen für Unterstützung

Rn. 60 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Hierbei handelt es sich ausschließlich um solche Aufwendungen für tätige und bereits ausgeschiedene Mitarbeiter sowie deren Hinterbliebene, die freiwillig (bei Bedarf) und damit nicht für eine Gegenleistung des Empfängers gezahlt werden. Im Einzelnen können sie beinhalten: Krankheits- und Unfallunterstützungen, übernommene Kur- und Arztkosten...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 17. Weitere gesondert auszuweisende Posten

Rn. 100 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Hier ist zwischen zusätzlichen Pflichtposten, die ihrerseits zu den nach § 275 Abs. 2 (bzw. 3) vorgeschriebenen hinzukommen, und den sog. "davon"-Vermerken (d. h., gesonderte Angabe eines bestimmten, in einem Posten enthaltenen Teilbetrags; alternativ: Angabe im Anhang) in der GuV zu unterscheiden. Die Fälle der letztgenannten Gruppe (z. B. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Leistungsaustausch zwischen verbundenen Unternehmen

Rn. 21 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 LuL zwischen UN des gleichen Konzerns werden in den Abschlüssen der Konzern-UN grds. wie Beziehungen zu fremden Dritten erfasst. D.h., dass auch Gewinne und Verluste, die aus Geschäften zwischen Konzern-UN resultieren, in den JA als realisiert gelten und daher beim Erwerber als Bestandteil der AK anzusehen sind. Zwischengewinne wie auch Zwisc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gezeichnetes Kapital

Rn. 111 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Nach § 272 Abs. 1 Satz 2 ist das gezeichnete Kap. zum Nennbetrag anzusetzen (vgl. HdR-E, HGB § 272, Rn. 9). Handelt es sich bei dem bilanzierenden UN um eine AG, KGaA oder SE, dann ist das Grundkap. (vgl. § 152 Abs. 1 Satz 1 AktG), im Falle einer GmbH das Stammkap. (vgl. § 42 Abs. 1 GmbHG), als gezeichnetes Kap. auszuweisen. AG haben ein in ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 15. Individualisierte Angabe der Bezüge von Vorständen börsennotierter Aktiengesellschaften (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5–8, 286 Abs. 5 (a. F.))

Rn. 966 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Mit dem VorstOG wurde für börsennotierte AG erstmals die Pflicht zur individualisierten Offenlegung der Bezüge der (aktuellen) Vorstandsmitglieder in das HGB eingeführt (vgl. § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5–8 (a. F.)). Sinn und Zweck der individualisierten Angabe der Bezüge war die Schaffung von Transparenz sowie die Information der Aktionäre übe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Rücklagen

Rn. 23 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Als Rücklagen sind nur solche Beträge auszuweisen, die infolge einer gesellschaftsrechtlichen Vereinbarung, d. h. nach Gesellschaftsvertrag oder gemäß Gesellschaftermehrheitsbeschluss, gebildet worden sind (vgl. § 264c Abs. 2 Satz 8). Wegen fehlender Kap.-Erhaltungsvorschriften für die KG ist eine Trennung in Gewinn- und Kap.-Rücklagen weder ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Anlagespiegel (Rn. 1079–1080 kommentiert von Lorson/Haustein)

Rn. 1079 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die IFRS enthalten keine generelle Regelung zu einem Anlagespiegel. Sie kennen aber vergleichbare Vorschriften für Gruppen von Vermögenswerten des Sach-AV (vgl. IAS 16) und des immateriellen AV (vgl. IAS 38), die jeweils in zwei "Anlagengitter" münden – jeweils getrennt für das GJ und mindestens ein VJ. Für Finanzanlagen bestehen abweichend...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Erträge aus der Währungsumrechnung

Rn. 46 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der Ausweis von "Erträge[n] aus der Währungsumrechnung" ergibt sich aus der Vorschrift des § 277 Abs. 5 Satz 2. Dabei handelt es sich lediglich um eine Klarstellung des Gesetzgebers, zumal währungsbedingte Kursgewinne bereits vor Einführung dieser Vorschrift im Zuge des BilMoG i. d. R. unter den "Sonstige[n] betriebliche[n] Erträge[n]" ausgew...mehr