Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Aufstellung nach teilweiser Ergebnisverwendung

Rn. 13 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach dem Gesetz ist es der Gesellschaft gestattet, die Bilanz auch nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufzustellen (vgl. §§ 268 Abs. 1 Satz 1, 270 Abs. 2). Ein Fall der teilweisen Ergebnisverwendung liegt z. B. vor, wenn gemäß Gesellschaftsvertrag die Geschäftsführung ermächtigt ist, einen bestimmten Teilbetrag des Jahresergebni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Vorlagepflicht (Abs. 1)

Rn. 5 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Vorschrift des § 42a Abs. 1 GmbHG begründet eine Pflicht der Geschäftsführer, den Gesellschaftern (vgl. HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 21 ff.) die Abschlussunterlagen der Gesellschaft von sich aus vorzulegen (vgl. zum Umfang der Vorlagepflicht HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 24ff.), ohne dass es eines entsprechenden Verlangens der Gesellschafter bedarf (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Steuerrechtliche Bedeutung

Rn. 12 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 267a nimmt weder Einfluss auf die steuerliche Gewinnermittlung per se noch auf die nach den steuerrechtlichen Vorschriften bestehenden Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten (vgl. BT-Drs. 17/11292, S. 15). Gemäß § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige ihre Bilanz und GuV (größenunabhängig) dem Finanzamt in elektronischer Form zu ü...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausschlusstatbestand für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Rn. 88 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Ausschlusstatbestand der personellen Verflechtung nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 gilt über den Verweis in Abs. 4 auch für WPG. Entsprechend der unter HdR-E, HGB § 319, Rn. 58ff., erläuterten Systematik der Vorschrift ergibt sich, dass eine WPG bei personeller Verflechtung in drei Konstellationen als AP ausgeschlossen sein kann:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Heilung der Nichtigkeit durch Zeitablauf

Rn. 74 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach Ablauf bestimmter Fristen kann eine Nichtigkeit nach dem AktG nicht mehr geltend gemacht werden (vgl. § 256 Abs. 6 AktG). Die zeitlichen Grenzen wird man entsprechend auch auf den Abschluss einer GmbH anwenden können.mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / IV. Versicherungsunternehmen

Rn. 16 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Als PIE gelten weiterhin Versicherungs-UN i. S. d. Art. 2 Abs. 1 der R 91/674/EWG (ABl. EG, L 374/7ff. vom 31.12.1991; ABl. EU, L 178/16ff. vom 17.07.2003; ABl. EU, L 224/1ff. vom 16.08.2006). Hierunter fallen Lebensversicherungen inkl. Zusatzversicherungen zu Lebensversicherungen (z. B. Berufsunfähigkeit) und Rentenversicherungen sowie Schad...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bedingte Kapitalerhöhung gemäß §§ 192 bis 201 AktG

Rn. 15 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Dieser Tatbestand liegt dann vor, wenn die HV eine Erhöhung des gezeichneten Kap. zu folgenden – erschöpfend aufgezählten – Zwecken beschließt: Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen; Vorbereitung von UN-Zusammenschlüssen; Gewährung von Bezugsrechten an AN und Mitglieder der Geschäftsführung der G...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 14 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Dusemond/Küting/Wirth (2018), Küting/Weber: Der Konzernabschluss, 14. Aufl., Stuttgart. WPK (2024), Stellungnahme zum Änderungsvorschlag zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof (hier: Anhebung der Schwellenwerte im HGB), URL: https://tinyurl.com/5549dvfw (Stand: 31.05.2024).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sozietäten und weitere Formen der gemeinsamen Berufsausübung

Rn. 17 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 WP dürfen ihren Beruf auch gemeinsamen mit anderen natürlichen und juristischen Personen ausüben. Voraussetzung dafür ist, dass diese ebenfalls einer Berufsaufsicht unterliegen und ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO haben (vgl. auch HdR-E, HGB § 319, Rn. 43ff.). Eine Sozietät (eine GbR) wie auch eine PartG zeichn...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / II. Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft(en) gemäß § 264d

Rn. 14 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gemäß § 264d ist eine KapG kap.-marktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihr ausgegebene Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel beantragt hat. Ein organisierter Markt i. d. S. ist ein im "Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zuzahlungen gegen Vorzugsgewährung

Rn. 25 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Aktienrecht kennt die Ausgabe von sog. Vorzugsaktien, da Aktien "verschiedene Rechte" (vgl. § 11 Satz 1 AktG) gewähren können, namentlich bei der Gewinnverteilung. Die Vorschrift des § 11 AktG findet im GmbHG keine Entsprechung. Die Gesellschafter einer GmbH können jedoch in der Satzung festlegen, dass sich z. B. das Stimmrecht einzelner ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bilanzausweis

Rn. 29 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Sind genannte Voraussetzungen erfüllt, ist hinsichtlich der Höhe des zu aktivierenden Betrags die wirtschaftliche Lage der einzelnen Schuldner des Nachschussanspruchs jeweils gesondert zu würdigen (evtl.: Wertberichtigung). Rn. 30 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Ein dem aktivierten Betrag (Ausweis unter der Bezeichnung "Eingeforderte Nachschüsse" un...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausschlusstatbestand für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Rn. 95 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Ausschlusstatbestand der Ausübung unvereinbarer Tätigkeiten nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 gilt über den Verweis in Abs. 4 auch für WPG. Eine Prüfungsgesellschaft, die AP eines UN ist, darf folglich bei diesem UN weder an der Buchführung bzw. Erstellung des JA beteiligt sein noch bei der Durchführung der internen Revision in verantwortlicher Po...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Vorschrift des § 41 GmbHG enthält seit Inkrafttreten des Bilanzrichtlinien-Gesetzes ­(BiRiLiG) vom 19.12.198 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) lediglich die Sorgepflicht der Geschäftsführer für die Buchführung. Die ursprünglich in dieser Vorschrift ebenfalls geregelte Aufstellungsfrist für die "Bilanz" sowie die Möglichkeit, durch den Gesellschaf...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Einschüchterung

Rn. 33 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wird auf den WP oder vBP vermeintlich oder tatsächlich Druck ausgeübt, oder wird er unangemessen beeinflusst, so dass er aus Sicht eines objektiven Dritten nicht mehr zu einer sachgerechten Urteilsbildung in der Lage ist, kann er nicht mehr unbefangen prüfen (vgl. i. d. S. auch IESBA (2023), Rn. 200.6 A1 (e)). Das HGB enthält folglich bereits...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Mischformen

Rn. 89 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In der Finanzierungspraxis ist es allg. üblich, bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen zur Feinsteuerung der Effektivverzinsung ein Ausgabedisagio (seltener ein Rückzahlungsagio) zu vereinbaren. Aus diesem Grund ist es erforderlich, auch bei Optionsanleihen, die mit einem offenen Ausgabeaufgeld begeben werden, zu prüfen, ob nicht noch ein ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Gewinnrücklagen

Rn. 32 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach § 272 Abs. 3 dürfen als Gewinnrücklagen "nur Beträge ausgewiesen werden, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet worden sind". Dazu gehören: a) Gesetzliche Rücklagen Rn. 33 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Während § 150 AktG ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Gesetzliche Rücklage

Rn. 135 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Bilanzposten "Gesetzliche Rücklage" – kommt grds. nur bei einer AG, KGaA oder SE vor, weil nur das AktG gemäß § 150 Abs. 1 die Bildung einer solchen Rücklage vorsieht – für GmbH existiert keine gleichlautende Vorschrift. In diese Rücklage sind 5 % des um einen Verlustvortrag aus dem VJ geminderten Jahresüberschusses einzustellen, bis die...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 bis 228 AktG

Rn. 18 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Bei der ordentlichen Kap.-Herabsetzung erfolgt eine Auszahlung an die Aktionäre, indem der Nennbetrag von Aktien herabgesetzt oder aber eine Zusammenlegung von Aktien vorgenommen wird. Wie die Kap.-Erhöhung erfordert auch die Kap.-Herabsetzung einen satzungsändernden Beschluss mit einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 55 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Rücklagen stammen aus einbehaltenen, nicht ausgeschütteten Gewinnen oder Kap.-Einlagen von Anteilseignern oder Dritten (vgl. Chmielewicz, in: HWRev (1992), Sp. 1676). Sie können in offene und stille Rücklagen untergliedert werden (vgl. hierzu Küting, BBK 2000, S. 6369ff.). Offene Rücklagen als eigenständige passivische Abschlusskategorie exist...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Auflösung

Rn. 162 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach § 272 Abs. 5 Satz wäre die Rücklage (erst dann) wieder aufzulösen, soweit die KapG die Beträge vereinnahmt oder einen Anspruch auf ihre Zahlung erworben hat. Mit der entsprechenden Auflösung würde die Ausschüttungssperre der eingestellten Beträge enden. Rn. 163–167 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 vorläufig freimehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Buchführungspflicht der Gesellschaft

Rn. 7 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gegenstand der Sorgepflicht der Geschäftsführer ist die Buchführungspflicht der Gesellschaft gemäß den §§ 238ff. Die Buchführungspflicht der GmbH beginnt mit dem Eintritt des ersten buchungspflichtigen Geschäftsvorfalls der Vorgesellschaft, also sobald diese ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen hat, spätestens aber mit Eintragung in das Handels...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ausschlusstatbestand für den Konzernabschlussprüfer

Rn. 96 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Ausschlusstatbestand der Ausübung unvereinbarer Tätigkeiten nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 gilt über den Verweis in Abs. 5 auch für den Prüfer des KA. Er ist verpflichtet, die Arbeit der AP der in den KA einbezogenen JA zu prüfen und trägt folglich die alleinige Verantwortung für die KA-Prüfung. Hat er für ein in den KA einbezogenes UN Leistung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Selbstprüfung

Rn. 30 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Risiko einer Selbstprüfung liegt vor, wenn ein WP an der Entstehung eines Sachverhalts maßgeblich beteiligt war, und er diesen Sachverhalt schließlich i. R.d. AP selbst zu beurteilen hat (vgl. § 33 Abs. 1 BS WP/vBP). War ein WP in seiner Funktion als AP bereits mit einem Sachverhalt befasst, ohne an dessen Entstehung mitgewirkt zu haben, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Eigeninteresse

Rn. 29 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Eigeninteressen können sowohl finanzieller Art – bspw. aufgrund von kap.-mäßigen Bindungen, übermäßiger Umsatzabhängigkeit, Leistungsbeziehungen, die (wie Sonderkonditionen beim Einkauf) über den üblichen Geschäfts- und Lieferverkehr hinausgehen, Forderungen gegenüber dem zu prüfenden UN sowie offenstehenden Honorarforderungen von nicht unerh...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Aufstellung nach vollständiger Ergebnisverwendung

Rn. 15 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Denkbar ist auch eine Bilanzaufstellung, die bereits eine vollständige Ergebnisverwendung (vgl. §§ 268 Abs. 1 Satz 1, 270 Abs. 2) berücksichtigt. Die Gesellschafter können nämlich durch die Satzung von vornherein eine vollständige Verwendung des Gewinns festlegen. An diese statutarische Bestimmung sind die Geschäftsführer bereits bei der Aufs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Höhe der Rücklagenzuführung

Rn. 160 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 272 Abs. 5 Satz 1 gibt vor, dass der auf eine Beteiligung entfallende Teil des Jahresüberschusses, der die Beträge, die als Dividende oder Gewinnanteil eingegangen sind oder auf deren Zahlung die KapG einen Anspruch hat, übersteigt, in die Rücklage einzustellen ist. Damit wäre jeder in der GuV berücksichtigte (anteilige) Beteiligungsertrag...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Versicherungsmathematische Leistungen

Rn. 108 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Unter die versicherungsmathematischen Leistungen fallen insbesondere die Ermittlung von Pensionsrückstellungen sowie bei Versicherungs-UN die Berechnung von Deckungsrückstellungen. Der AP darf solche Leistungen nicht erbringen, wenn die für die Bewertung maßgeblichen Einschätzungen, speziell die Entwicklung und Umsetzung der Berechnungsmetho...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 17 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Für Zwecke der RL, Prüfung und Offenlegung wird zwischen kleinen, mittelgroßen und großen KapG bzw. denen qua § 264a gleichgestellten haftungsbeschränkten PersG unterschieden. Im Falle einer statischen Betrachtung der oben dargestellten Abgrenzungskriterien ergibt sich folgende Zuordnung:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Konsequenzen für den Jahres- bzw. Konzernabschluss

Rn. 132 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wird gegen die Vorschriften des Abs. 1 verstoßen, etwa weil die Person nicht über die Qualifikation als WP verfügt, so ist der JA nach den Vorschriften des § 256 Abs. 1 Nr. 3 AktG nichtig. Dies gilt nicht nur, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 bei der Bestellung zum AP nicht erfüllt waren, sondern auch dann, wenn die Voraussetzungen im Lau...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 267

Rn. 33 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 267 stellt im Grunde genommen zwar eine reine Definitionsvorschrift dar, die nicht auf direktem Wege verletzbar und insoweit auch keiner unmittelbaren (potenziellen) Sanktionierung zugänglich ist. Dennoch kann eine unzutreffende und damit gesetzeswidrige Anwendung größenklassenspezifischer Erleichterungen sehr wohl zu sanktionspflichtigen V...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / II. Entstehungsgeschichte

Rn. 4 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Seit Inkrafttreten des GmbHG am 10.05.1892 ist der Gesetzestext bezüglich Nr. 3, Nr. 5 bis Nr. 8 unverändert geblieben. Nr. 1 wurde durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) angepasst. Infolge des Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG) vom 04.12.2006 (BGBl. I 2006, S. 3155ff.) wurden Nr. 1a und Nr. 1b ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Andere Zuzahlungen in das Eigenkapital

Rn. 26 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Werden Zuzahlungen geleistet, für die keine Vorzüge gewährt werden, so können die Gesellschafter (durch Satzungsbestimmung oder einfachen Beschluss) festlegen, ob ein Betrag in Höhe der Zuzahlung oder ein Teil dieses Betrags "in das Eigenkapital" geleistet, also in die Kap.-Rücklage eingestellt werden soll (vgl. § 272 Abs. 2 Nr. 4). Zuzahlung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick (Verhältnis zu §§ 19 Abs. 2, 15b InsO)

Rn. 45 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Für den Fall einer gänzlichen Aufzehrung des EK einer GmbH ordnet § 268 Abs. 3 an: "Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht und ergibt sich ein Überschuß der Passivposten über die Aktivposten, so ist dieser Betrag am Schluss der Bilanz auf der Aktivseite gesondert unter der Bezeichnung ‚Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag’ a...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Erzwingung der Vorlage

Rn. 41 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Anders als im Aktienrecht (vgl. § 407 Abs. 1 AktG) besteht im Recht der GmbH keine direkte Möglichkeit, die Geschäftsführer – vergleichbar zu bei pflichtwidriger Unterlassung einer rechtzeitigen Offenlegung gemäß § 335, wonach das BfJ verpflichtet ist, von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahre einzuleiten – durch Zwangsmaßnahmen zur unverzüglic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Entscheidung über die Ergebnisverwendung

Rn. 47 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach § 29 Abs. 1 GmbHG hat der Gesellschafter Anspruch auf Ausschüttung des auf ihn entfallenden Anteils am jeweiligen jährlichen Gewinn (d. h. am Jahresüberschuss zzgl. Gewinnvortrag und abzgl. eines Verlustvortrags) der Gesellschaft, wenn und soweit Gesetz, Satzung oder Gesellschafterbeschluss nichts anderes vorschreiben (vgl. im Einzelnen ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Übernahme des neuen Rechts

Rn. 63 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Statt der unter HdR-E, GmbHG § 29, Rn. 62, beschriebenen Möglichkeit konnten die Gesellschafter durch Satzungsänderung § 29 Abs. 2 GmbHG , der anderenfalls für Altgesellschaften nicht galt (vgl. § 7 Abs. 3 GmbHÄndG), ausdrücklich und vollinhaltlich auf die Gesellschaft zur Anwendung bringen. Rn. 64 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Seinerzeit lautete §...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Verletzung von Vorschriften zur Einstellung in oder Entnahme aus Rücklagen

Rn. 68 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Für eine GmbH ist in einigen Sonderfällen die Bildung von Rücklagen gesetzlich vorgeschrieben. So ist der Gegenwert für die Einziehung von Nachschüssen gemäß § 42 Abs. 2 Satz 3 GmbHG in die Kap.-Rücklage einzustellen. Ferner sind die Rücklagenbildungen nach § 272 Abs. 2 und 4 zu nennen (Aufgelder, Zuzahlungen der Gesellschafter für Anteile an...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Rederecht des Abschlussprüfers

Rn. 89 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Von der Auskunftspflicht des AP im Fall eines entsprechenden Verlangens eines Gesellschafters ist die Frage zu unterscheiden, ob und inwieweit der AP das Recht hat, von sich aus Erklärungen vor der Gesellschafterversammlung abzugeben. Wie bereits unter HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 80, ausgeführt, kann der AP seine Teilnahme an der Gesellschafterver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / III. CRR-Kreditinstitute

Rn. 15 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 CRR-Kreditinstitute gemäß der Capital Requirements Regulation (sog. Kapitaladäquanz- bzw. Kapitalanforderungs-VO (EU) Nr. 575/2013 (ABl. L 176/1ff. vom 27.06.2013)) sind Institute, deren Tätigkeit darin besteht, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren, sog. Einlagenkr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 35 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 EU-KOM (2003), Empfehlung der Kommission vom 06.05.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG), in: ABl. EG, L 124/36ff. vom 20.05.2003. Kock (2024), Kommentierung des § 1 AÜG, in: Rolfs et al. (Hrsg.), Beck’scher Online-Kommentar Arbeitsrecht, München 2006ff. WPK (2024), Stell...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / VI. Teilung, Zusammenlegung und Einziehung von Geschäftsanteilen (Nr. 4)

Rn. 19 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Teilung, Zusammenlegung und Einziehung von Geschäftsanteilen liegen gemäß § 46 Nr. 4 GmbHG im Zuständigkeitsbereich der Gesellschaftersammlung. Die materiell-rechtlichen Voraussetzung für die Teilung richten sich seit dem Wegfall von § 17 GmbHG (a. F.) durch das MoMiG allein nach dem Gesellschaftsvertrag und den Beschlüssen der Gesellscha...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anmeldung einer Einzelrechtsnachfolge – Bedeutung der beim Handelsregister einzureichenden Gesellschafterliste

Rn. 50 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 "Die Geschäftsführer haben unverzüglich nach Wirksamwerden jeder Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung eine von ihnen unterschriebene oder mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur versehene Liste der Gesellschafter zum Handelsregister einzureichen" (§ 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Die Geschäftsfü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Satzungsmäßige Rücklagen bei einer GmbH

Rn. 179 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 29 GmbHG sieht die Möglichkeit einer Rücklagenbildung i. R.d. Gewinnverwendung ausdrücklich vor. Für die Bildung satzungsmäßiger Rücklagen ist insbesondere die Vorschrift des § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG von Bedeutung. Hiernach haben die Gesellschafter "Anspruch auf den Jahresüberschuß zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlust...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Problematik der Beibehaltung des Vollausschüttungsgebots

Rn. 66 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Machten die Gesellschafter von der Möglichkeit Gebrauch, ein nach früherer Rechtslage uneingeschränkt geltendes Vollausschüttungsgebot i. S. d. § 29 Abs. 1 GmbHG 1980 statutarisch beizubehalten (vgl. HdR-E, GmbHG § 29, Rn. 62), konnte für einen solchen Fall die alte Streitfrage akut bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen die Gesellscha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkung

Tz. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 239 konkretisiert die in § 238 aufgeführte Verpflichtung zum Führen von Handelsbüchern sowie sonstigen Aufzeichnungen, indem er deren äußere Form regelt (vgl. Staub: HGB (2021), § 239, Rn. 1). Für Einzelkaufleute ist dabei die Befreiungsvorschrift aus § 241a zu beachten, nach deren Satz 1 "Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Nichtbeachtung von Verfahrensvorschriften bei der Feststellung

Rn. 66 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wird der JA durch die Gesellschafterversammlung beschlossen, ist der Beschluss nichtig, wenn folgende Einberufungsmängel vorliegen (analog §§ 256 Abs. 3, 121 Abs. 2f. AktG): Die Versammlung ist durch einen Unbefugten einberufen, z. B. durch den Mehrheitsgesellschafter, sofern der Geschäftsführer zuständig ist (vgl. § 49 Abs. 1 GmbHG). Nichtig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Ausweis

Rn. 161 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Rücklage für ausschüttungsgesperrte (unrealisierte) Beteiligungserträge nach § 272 Abs. 5 wäre gesondert auszuweisen. Dies wird zwar nicht explizit postuliert, ihre Zwecksetzung einer (im JA betragsmäßig erkennbaren) Ausschüttungssperre könnte sie indes nur dann erfüllen. Ob ein gesonderter Ausweis innerhalb des EK oder lediglich im Anha...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Kapitalrücklage für Zuzahlungen der Gesellschafter

Rn. 24 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 272 Abs. 2 Nr. 3f. sieht zwei verschiedene Formen von Zuzahlungen vor, die zu Rücklagenbildungen führen, nämlich: a) Zuzahlungen gegen Vorzugsgewährung Rn. 25 Stand: EL 43 – ET: 08/...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / III. Konzernabschluss (Nr. 1b)

Rn. 15 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der KA, unabhängig davon, ob dieser verpflichtend oder freiwillig aufgestellt wird, ist gemäß § 46 Nr. 1b GmbHG durch die Gesellschafterversammlung zu billigen. Auf das Verfahren ist § 42a Abs. 1ff. GmbHG entsprechend anzuwenden (vgl. § 42a Abs. 4 Satz 1 GmbHG).mehr