Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.2 Handelsbilanzielle Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital

Rz. 12 Die Abgrenzung des bilanziellen Eigenkapitals vom bilanziellen Fremdkapital ist für die Abbildung mezzaniner Finanzinstrumente im handelsrechtlichen Jahresabschluss von entscheidender Bedeutung und gilt gleichwohl im Schrifttum als umstritten. Zum einen finden sich Ansichten zum Ausweis mezzaniner Finanzinstrumente entweder innerhalb des Eigenkapitals oder innerhalb d...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.5.1 Darstellung der vom Hauptfachausschuss des IDW entwickelten Kriterien zur handelsbilanziellen Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital

Rz. 29 Aus dem HGB oder sonstigen für die Bilanzierung relevanten Gesetzen ergeben sich keine zwingend zu beachtenden Kriterien, die die Abgrenzung von handelsbilanziellem Eigen- und Fremdkapital eindeutig regeln.[1] In seiner Stellungnahme RS HFA 7 n. F. vom 30.11.2017[2] hat sich allerdings der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW mit der handelsrechtlichen Rechnungslegung bei...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 2 Grundlagen mezzaniner Finanzinstrumente

Rz. 3 Bezogen auf die Finanzierung von Unternehmen steht der Begriff "mezzanines Kapital" für eine Vielzahl verschiedener Finanzinstrumente, die bilanziell "zwischen dem reinen Eigenkapital und dem reinen Fremdkapital einzuordnen sind".[1] Der Begriff "Mezzanine" – angelehnt an den italienischen Begriff "mezzanino" – stammt aus der Architektur und bezeichnet ein Zwischengesc...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.5.2.1 Nachrangigkeit des überlassenen Kapitals im Insolvenz- oder Liquidationsfall

Rz. 33 Das Merkmal der Nachrangigkeit des überlassenen Kapitals im Insolvenz- oder Liquidationsfall ist in der Literatur als zwingend notwendiges Kriterium zur Einordnung von mezzaninen Finanzinstrumenten als bilanzielles Eigenkapital unbestritten und vollständig anerkannt.[1] Dieses Merkmal leitet sich aus der Haftungsfunktion des bilanziellen Eigenkapitals ab und gewährlei...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.3.1 Bilanzieller Eigenkapitalbegriff

Rz. 18 Zwar ist der Begriff des Eigenkapitals bspw. in der für alle Kaufleute geltenden Vorschrift des § 247 Abs. 1 HGB enthalten, eine nähere Umschreibung bzw. eine Legaldefinition für den Begriff des Eigenkapitals ergibt sich allerdings weder aus dieser Vorschrift noch aus den sonstigen Vorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts.[1] Das Eigenkapital stellt vielmehr ...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3 Handelsbilanzielle Behandlung mezzaniner Finanzinstrumente

3.1 Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses Rz. 8 Die Anzahl und die Ausprägung der Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses sind gesetzlich nicht geregelt und im Schrifttum nach wie vor umstritten.[1] Nach allgemeiner Auffassung leiten sich die Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses unter Heranziehung der Koalitionstheorie aus den Informations- und Za...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.3 Begriffe des bilanziellen Eigenkapitals und des bilanziellen Fremdkapitals

3.3.1 Bilanzieller Eigenkapitalbegriff Rz. 18 Zwar ist der Begriff des Eigenkapitals bspw. in der für alle Kaufleute geltenden Vorschrift des § 247 Abs. 1 HGB enthalten, eine nähere Umschreibung bzw. eine Legaldefinition für den Begriff des Eigenkapitals ergibt sich allerdings weder aus dieser Vorschrift noch aus den sonstigen Vorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.5 Kriterien zur handelsbilanziellen Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital

3.5.1 Darstellung der vom Hauptfachausschuss des IDW entwickelten Kriterien zur handelsbilanziellen Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital Rz. 29 Aus dem HGB oder sonstigen für die Bilanzierung relevanten Gesetzen ergeben sich keine zwingend zu beachtenden Kriterien, die die Abgrenzung von handelsbilanziellem Eigen- und Fremdkapital eindeutig regeln.[1] In seiner Stellungnahm...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 4 Steuerbilanzielle Behandlung mezzaniner Finanzinstrumente

4.1 Zwecke des steuerrechtlichen Jahresabschlusses Rz. 46 Der steuerrechtliche Jahresabschluss dient als Bemessungsgrundlage zur Erfolgsermittlung und zur anschließenden Ertragsbesteuerung.[1] Aus der Ertragsbesteuerung resultieren Ertragsteuerzahlungsverpflichtungen an den Fiskus. Die Ertragsbesteuerung umfasst bei Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuer und die Gewerbe...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.5.2 Konkretisierung der Kriterien des Hauptfachausschusses des IDW zur handelsbilanziellen Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital

3.5.2.1 Nachrangigkeit des überlassenen Kapitals im Insolvenz- oder Liquidationsfall Rz. 33 Das Merkmal der Nachrangigkeit des überlassenen Kapitals im Insolvenz- oder Liquidationsfall ist in der Literatur als zwingend notwendiges Kriterium zur Einordnung von mezzaninen Finanzinstrumenten als bilanzielles Eigenkapital unbestritten und vollständig anerkannt.[1] Dieses Merkmal ...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 4.5 Beachtung der Zinsschranke bei der Abgrenzung von steuerbilanziellem Eigen- und Fremdkapital

4.5.1 Allgemeine Regelungen Rz. 54 Der Deutsche Bundesrat stimmte am 6.7.2007 dem Gesetz zur Unternehmenssteuerreform 2008 zu. Seitdem müssen Gesellschaften die Vorschriften zur sog. Zinsschranke beachten. Die Zinsschranke ist nicht nur von Personenunternehmen, sondern auch von Kapitalgesellschaften anzuwenden und bezieht sich im Rahmen der inländischen Gewinnermittlung grund...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 4.3 Abgrenzung zwischen steuerbilanziellem Eigen- und Fremdkapital

Rz. 48 Die steuerbilanzielle Klassifizierung von mezzaninen Finanzinstrumenten als Eigen- oder Fremdkapital orientiert sich nicht unter Beachtung des Maßgeblichkeitsprinzips gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG an dem aus den Funktionen des Eigenkapitals abgeleiteten handelsrechtlichen Eigenkapitalbegriff. Vielmehr enthalten die Steuergesetze eigenständige und von den handelsrechtli...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 4.4 Steuerliche Konsequenzen aus der Abgrenzung zwischen steuerbilanziellem Eigen- und Fremdkapital

Rz. 53 Sofern es sich bei der Zuführung von mezzaninem Kapital um eine Überlassung von Fremdkapital handelt,[1] sind gezahlte Vergütungen auf das mezzanine Kapital Betriebsausgaben i. S. d. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 4 Abs. 4 EStG.[2] Dies ist unabhängig davon, ob das als Fremdkapital überlassene mezzanine Kapital in der Steuerbilanz als Verbindlichkeit ausgewiesen wird oder...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 1 Einführung

Rz. 1 In der Unternehmenspraxis existieren vielfältige und vielschichtige Instrumente der Unternehmensfinanzierung, die problemlos entweder dem Bereich der Eigenfinanzierung oder dem Bereich der Fremdfinanzierung zugeordnet werden können. In der Vergangenheit sind allerdings sowohl bei Großunternehmen als auch bei mittelständischen Unternehmen verstärkt solche Finanzinstrume...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.5.2.3 Teilnahme am laufenden Verlust bis zur vollen Höhe

Rz. 35 Die Teilnahme am laufenden Verlust des Unternehmens bis zur vollen Höhe stellt ein weiteres notwendiges Kriterium für die Einordnung von mezzaninen Finanzinstrumenten als bilanzielles Eigenkapital dar. Dieses Kriterium soll gemäß der Stellungnahme HFA 1/1994 gemeinsam mit dem Kriterium der Erfolgsabhängigkeit der Vergütung ein Umgehen der gesetzlichen Kapitalerhaltung...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 4.2 Zuordnung von Finanzinstrumenten zum steuerbilanziellen Eigen- oder Fremdkapital

Rz. 47 Neben dem Handels- und Gesellschaftsrecht ergibt sich auch aus dem Steuerrecht keine Definition für die Begriffe "Eigenkapital" und "Fremdkapital". Eine Vielzahl steuergesetzlicher Vorschriften ordnet allerdings zwingend eine Klassifizierung von Finanzinstrumenten als steuerbilanzielles Eigen- oder Fremdkapital an und knüpft an die vorgenommene Einordnung – vor allem ...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 4.1 Zwecke des steuerrechtlichen Jahresabschlusses

Rz. 46 Der steuerrechtliche Jahresabschluss dient als Bemessungsgrundlage zur Erfolgsermittlung und zur anschließenden Ertragsbesteuerung.[1] Aus der Ertragsbesteuerung resultieren Ertragsteuerzahlungsverpflichtungen an den Fiskus. Die Ertragsbesteuerung umfasst bei Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer sowie bei Personengesellschaften die Einkom...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 5 Schlussbemerkungen

Rz. 65 In den letzten Jahren sind mezzanine Finanzinstrumente zu einer immer bedeutenderen Finanzierungsform im Vergleich zu den klassischen Finanzinstrumenten herangewachsen. Als Grund dafür lässt sich die gleichzeitige Verwendung von bestimmten Eigenkapital- und Fremdkapitalkomponenten in einer einzigen Finanzierungsform anführen. Vor allem durch die individuellen Ausgesta...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.1 Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses

Rz. 8 Die Anzahl und die Ausprägung der Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses sind gesetzlich nicht geregelt und im Schrifttum nach wie vor umstritten.[1] Nach allgemeiner Auffassung leiten sich die Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses unter Heranziehung der Koalitionstheorie aus den Informations- und Zahlungsbemessungsinteressen der Jahresabschlussadres...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.5.2.5 Abschließende Bemerkungen

Rz. 41 Bei einer Betrachtung der Ausstattungsmerkmale einzelner mezzaniner Finanzinstrumente zeigt sich, dass die in der Stellungnahme HFA 1/1994 angesprochenen Kriterien zur Qualifizierung von Finanzinstrumenten als bilanzielles Eigenkapital in vielen Fällen nicht immer vollständig erfüllt sind.[1] Zwar scheint die geforderte Nachrangigkeit im Insolvenz- oder Liquidationsfa...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.5.2.2 Erfolgsabhängigkeit der Vergütung

Rz. 34 Die Eigenkapitalgeber sind im Unterschied zu den Fremdkapitalgebern an den Chancen und Risiken des Unternehmens beteiligt.[1] Aus diesem Grund dient das Kriterium der Erfolgsabhängigkeit der Vergütung zur Dokumentation der Teilhabe des mezzaninen Kapitalgebers an den Chancen und Risiken des Unternehmens. Dieses Kriterium ist im Schrifttum jedoch nicht unumstritten.[2]...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 4.5.2 Besondere Regelungen für einen konzernzugehörigen Betrieb als mezzaniner Kapitalgeber

Rz. 57 § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchstabe b) EStG beinhaltet als weitere Ausnahme neben der Freigrenze (siehe Rz. 56) die sog. Stand-alone-Klausel. Danach kann die Zinsschranke vermieden werden, wenn der Steuerpflichtige keiner Person i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG (bei Personengesellschaften i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 2 AStG) nahesteht und über keine Betriebsstätte außerhalb des Staates ...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 4.5.1 Allgemeine Regelungen

Rz. 54 Der Deutsche Bundesrat stimmte am 6.7.2007 dem Gesetz zur Unternehmenssteuerreform 2008 zu. Seitdem müssen Gesellschaften die Vorschriften zur sog. Zinsschranke beachten. Die Zinsschranke ist nicht nur von Personenunternehmen, sondern auch von Kapitalgesellschaften anzuwenden und bezieht sich im Rahmen der inländischen Gewinnermittlung grundsätzlich auf sämtliche Zins...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.4 Funktionen des Eigenkapitals

Rz. 25 Die Funktionen des Eigenkapitals von Unternehmen sind die Ingangsetzungs- bzw. Errichtungsfunktion (Gründungsfunktion), die Verlustausgleichsfunktion, die Haftungsfunktion, die Finanzierungsfunktion, die Funktion der Dauerhaftigkeit der Kapitalbereitstellung, die Funktion als Gewinnverteilungsbasis, die Repräsentationsfunktion sowie die Geschäftsführungsfunktion.[1] R...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.6 Ausweis mezzaniner Finanzinstrumente innerhalb eines Mezzanine-Spiegels

Rz. 43 Aufgrund der Notwendigkeit der Zuordnung mezzaniner Finanzinstrumente zum bilanziellen Eigenkapital oder zum bilanziellen Fremdkapital ist die Bereitstellung von detaillierten Angaben über die Ausgestaltung der jeweiligen mezzaninen Finanzierungsform im Anhang erforderlich.[1] Hierzu fordert die Expertgroup 1 des DVFA-Committee "Rating Standards" die Verankerung eines...mehr

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CSRD: Potenzielle Auswirkun... / 2 Rechnungslegung der Stadt Hamburg

2.1 Grundlagen Hamburg hat in einem mehrjährigen Prozess sein Haushalts- und Rechnungswesen umfassend modernisiert. Im Mittelpunkt stand hierbei die Ablösung der rein zahlungsbezogenen Kameralistik durch ein kaufmännisches Rechnungswesen. Die Stadt hat sich bewusst dafür entschieden, sich an den strengen Maßstäben der kaufmännischen Rechnungslegung messen zu lassen. Nur ein v...mehr

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CSRD: Potenzielle Auswirkungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung-Richtlinie auf die öffentliche Rechnungslegung am Beispiel der Stadt Hamburg

Zusammenfassung Die Nachhaltigkeitsberichterstattung öffentlicher Gebietskörperschaften und öffentlicher Unternehmen folgt gegenwärtig noch keiner einheitlichen Systematik. Sie steckt vielfach noch in den Kinderschuhen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Kommission weitet nunmehr die Rechenschaftspflichten von Unternehmen über ihr nachhal...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 3.1.1 Qualifizierung der stillen Vermögenseinlage als bilanzielles Eigenkapital oder bilanzielles Fremdkapital

Rz. 43 Hinsichtlich der handelsrechtlichen Behandlung der Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters beim Geschäftsinhaber existieren bislang noch keine allseits anerkannten Grundsätze.[1] Übereinstimmend anerkannt ist lediglich der Ansatz der Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters auf der Passivseite der Bilanz des Geschäftsinhabers.[2] Höchst umstritten ist dagegen...mehr

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Stille Gesellschaft in der Rechnungslegung

1 Einführung Rz. 1 Die Gründung einer stillen Gesellschaft (synonym hierfür stille Beteiligung) erweist sich insbesondere für solche Unternehmen als vorteilhaft, denen der direkte Zugang zum Kapitalmarkt verwehrt bleibt. Eine Unternehmensfinanzierung im Wege der Bildung einer stillen Gesellschaft ist von daher in der Praxis überwiegend bei Einzelunternehmen und bei Personenha...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.3.2 Steuerrechtliche Behandlung beim Geschäftsinhaber

Rz. 63 Der Geschäftsinhaber einer typischen stillen Gesellschaft ermittelt in Abhängigkeit von der Rechtsform, in der das Handelsgewerbe betrieben wird, seine Einkünfte aus Gewerbebetrieb entweder nach den Vorschriften des EStG oder des KStG.[1] Da sich die steuerrechtliche Berücksichtigung der typischen stillen Gesellschaft beim Geschäftsinhaber auf die Einordnung der typis...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 3.1.2 Ausweis der stillen Vermögenseinlage in der Bilanz und Anhangangaben

Rz. 46 Bei einer Einordnung der stillen Vermögenseinlage als bilanzielles Eigenkapital (s. Rz. 45) bietet sich der Ausweis der stillen Vermögenseinlage als Sonderposten mit der Bezeichnung "Einlagen stiller Gesellschafter" oder einer vergleichbaren Bezeichnung innerhalb des Eigenkapitals nach dem "Gezeichneten Kapital", nach den "Gewinnrücklagen" oder als letzter Posten der ...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 3.2.2 Ausweis der Mitgliedschaft in einer stillen Gesellschaft in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie im Anhang

Rz. 52 Die Zuordnung der Mitgliedschaft in einer stillen Gesellschaft zum Anlage- oder Umlaufvermögen hängt in erster Linie von der beabsichtigten Zeitdauer der stillen Gesellschaft ab.[1] Im Anlagevermögen ist die Mitgliedschaft in einer stillen Gesellschaft gemäß § 247 Abs. 2 HGB nur dann als ein bilanzierungspflichtiger Vermögensgegenstand auszuweisen, wenn sie dazu besti...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 3.1.3 Ausweis der Gewinn- und Verlustanteile des stillen Gesellschafters in der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsinhabers

Rz. 48 Die Gewinn- und Verlustanteile des stillen Gesellschafters sind in der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsinhabers auszuweisen.[1] Sofern für die stille Vermögenseinlage eine feste jährliche Vergütung vereinbart ist, die bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise einem Zins entspricht, bietet sich ein Ausweis dieser Vergütung unter dem Posten "Zinsen und ähnli...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.3 Ausgestaltungsformen der typischen stillen und der atypischen stillen Gesellschaft

2.3.1 Vorbemerkungen Rz. 9 Die §§ 230–236 HGB enthalten sowohl zwingende als auch dispositive gesetzliche Regelungen zur stillen Gesellschaft.[1] Als zwingende gesetzliche Regelungen sind neben den notwendigen Begriffsmerkmalen einer stillen Gesellschaft die Einsichts- und Auskunftsrechte des stillen Gesellschafters[3], das Kündigungsrecht eines pfändenden Gläubigers[4], das ...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 3.1 Handelsrechtliche Behandlung der stillen Gesellschaft beim Geschäftsinhaber

3.1.1 Qualifizierung der stillen Vermögenseinlage als bilanzielles Eigenkapital oder bilanzielles Fremdkapital Rz. 43 Hinsichtlich der handelsrechtlichen Behandlung der Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters beim Geschäftsinhaber existieren bislang noch keine allseits anerkannten Grundsätze.[1] Übereinstimmend anerkannt ist lediglich der Ansatz der Vermögenseinlage des ...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.5.1 Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters

2.5.1.1 Einleitende Bemerkungen Rz. 21 Das Zustandekommen einer stillen Gesellschaft i. S. d. §§ 230–236 HGB erfordert zwingend die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Gewinn.[1] Der Anspruch des stillen Gesellschafters auf eine Beteiligung am Gewinn kann daher nicht ausgeschlossen werden.[2] Im Handelsgesetzbuch finden sich allerdings keine Regelungen über die Art und...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 3.2 Handelsrechtliche Behandlung der stillen Gesellschaft beim stillen Gesellschafter

3.2.1 Behandlung der stillen Gesellschaft als Privat- oder Betriebsvermögen Rz. 49 Die Mitgliedschaft in einer stillen Gesellschaft, die sich als "Inbegriff der Rechte und Pflichten des stillen Gesellschafters"[1] charakterisieren lässt, stellt einen einheitlichen und grundsätzlich bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstand dar.[2] Erweist sich der stille Gesellschafter als...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.3 Steuerrechtliche Behandlung der typischen stillen Gesellschaft

4.3.1 Vorbemerkungen Rz. 62 Die typische stille Gesellschaft stellt kein selbstständiges Steuerrechtssubjekt dar.[1] Als Steuerrechtssubjekte gelten lediglich der Geschäftsinhaber und der stille Gesellschafter. Der Geschäftsinhaber einer typischen stillen Gesellschaft unterliegt mit seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb als natürliche Person der Einkommensteuer und als juristi...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.7 Kündigungsrechte des stillen Gesellschafters, des Geschäftsinhabers sowie des Privatgläubigers eines Gesellschafters

2.7.1 Einleitende Bemerkungen Rz. 35 Die Mitgliedschaft in einer stillen Gesellschaft kann grundsätzlich sowohl durch den stillen Gesellschafter oder den Geschäftsinhaber als auch durch den Privatgläubiger eines Gesellschafters gekündigt werden.[1] Die entsprechenden Kündigungsrechte richten sich hierbei nach den Vorschriften der §§ 132 und 133 HGB.[2] Rz. 36 Hinsichtlich der ...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.4 Steuerrechtliche Behandlung der atypischen stillen Gesellschaft

4.4.1 Grundlagen Rz. 74 Die atypische stille Gesellschaft wird einkommensteuerrechtlich als Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG qualifiziert. Die Besteuerung der atypischen stillen Gesellschaft erfolgt daher nach den allgemeinen Vorschriften für gewerbliche Mitunternehmerschaften.[1] Die atypische stille Gesellschaft ist darüber hinaus ebenso wie eine ...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2 Rechtliche Grundlagen der stillen Gesellschaft

2.1 Begriffsmerkmale der stillen Gesellschaft Rz. 2 Das Handelsgesetzbuch enthält keine gesetzliche Definition für den Begriff der stillen Gesellschaft.[1] Aus den §§ 230–236 HGB können lediglich verschiedene Merkmale abgeleitet werden, anhand derer sich der Begriff und das Wesen einer stillen Gesellschaft erschließen lässt. Danach beteiligt sich ein stiller Gesellschafter an...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 3 Handelsrechtliche Behandlung der stillen Gesellschaft

3.1 Handelsrechtliche Behandlung der stillen Gesellschaft beim Geschäftsinhaber 3.1.1 Qualifizierung der stillen Vermögenseinlage als bilanzielles Eigenkapital oder bilanzielles Fremdkapital Rz. 43 Hinsichtlich der handelsrechtlichen Behandlung der Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters beim Geschäftsinhaber existieren bislang noch keine allseits anerkannten Grundsätze.[...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.5 Erfolgsbeteiligung des stillen Gesellschafters

2.5.1 Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters 2.5.1.1 Einleitende Bemerkungen Rz. 21 Das Zustandekommen einer stillen Gesellschaft i. S. d. §§ 230–236 HGB erfordert zwingend die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Gewinn.[1] Der Anspruch des stillen Gesellschafters auf eine Beteiligung am Gewinn kann daher nicht ausgeschlossen werden.[2] Im Handelsgesetzbuch finde...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4 Steuerrechtliche Behandlung der stillen Gesellschaft

4.1 Steuerrechtliche Anerkennung der stillen Gesellschaft Rz. 57 Der Begriff der stillen Gesellschaft findet sich im Steuerrecht an zahlreichen Stellen.[1] Es existiert allerdings keine eigenständige steuerrechtliche Definition des Begriffs der stillen Gesellschaft.[2] Das Vorliegen einer stillen Gesellschaft gemäß der jeweiligen steuerrechtlichen Vorschrift richtet sich dahe...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Gründung einer stillen Gesellschaft (synonym hierfür stille Beteiligung) erweist sich insbesondere für solche Unternehmen als vorteilhaft, denen der direkte Zugang zum Kapitalmarkt verwehrt bleibt. Eine Unternehmensfinanzierung im Wege der Bildung einer stillen Gesellschaft ist von daher in der Praxis überwiegend bei Einzelunternehmen und bei Personenhandelsgesells...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.2 Rechtsnatur der stillen Gesellschaft

Rz. 3 Die stille Gesellschaft stellt einen Spezialfall bzw. eine Variante der Gesellschaft bürgerlichen Rechts dar.[1] Eine solche liegt gemäß § 705 Abs. 1 BGB vor, wenn sich die Gesellschafter durch den Gesellschaftsvertrag gegenseitig dazu verpflichten, "die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern". Hierbei unterscheidet der...mehr

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CSRD: Potenzielle Auswirkun... / 5 Empfehlungen für die Stadt Hamburg für den Umgang mit der CSRD

Bewusst haben sich Bund und Länder im Zuge der Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens dafür entschieden, die handelsrechtlichen Regelungen nicht vollumfänglich auf den öffentlichen Sektor zu übertragen und eine Öffnungsklausel für öffentliche Besonderheiten geschaffen. Denn das Handelsrecht betrachtet die Rechnungslegung vorwiegend aus dem Blickwinkel des Gläubigersch...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.4 Zustandekommen der stillen Gesellschaft

Rz. 18 Die stille Gesellschaft entsteht durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags.[1] Hierbei finden grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften zum Vertrag der §§ 145 ff. BGB Anwendung.[2] Handelt es sich bei dem Inhaber des Handelsgeschäfts um eine Personengesellschaft oder um eine Kapitalgesellschaft, wird der Gesellschaftsvertrag nicht zwischen den Gesellschaftern d...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.4.1 Grundlagen

Rz. 74 Die atypische stille Gesellschaft wird einkommensteuerrechtlich als Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG qualifiziert. Die Besteuerung der atypischen stillen Gesellschaft erfolgt daher nach den allgemeinen Vorschriften für gewerbliche Mitunternehmerschaften.[1] Die atypische stille Gesellschaft ist darüber hinaus ebenso wie eine Personenhandelsg...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.3.1 Vorbemerkungen

Rz. 9 Die §§ 230–236 HGB enthalten sowohl zwingende als auch dispositive gesetzliche Regelungen zur stillen Gesellschaft.[1] Als zwingende gesetzliche Regelungen sind neben den notwendigen Begriffsmerkmalen einer stillen Gesellschaft die Einsichts- und Auskunftsrechte des stillen Gesellschafters[3], das Kündigungsrecht eines pfändenden Gläubigers[4], das außerordentliche Kün...mehr