Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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England und Wales1 England ... / aa) Klageformen

Rz. 275 Das englische Recht enthält sehr unübersichtliche und nicht aufeinander abgestimmte Konzepte, wie Streitigkeiten der Gesellschafter im Innenverhältnis – zumeist Konflikte zwischen Mehrheit und Minderheit – zu lösen sind. Die denkbaren Konflikte werden grundsätzlich in den folgenden Kategorien erfasst: Rz. 276 (1) Konflikte zwischen den Gesellschaftern darüber, dass di...mehr

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Belgien / 2. Stimmrecht

Rz. 91 Die Formalitäten, die im Hinblick auf die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und der Abstimmung erfüllt werden müssen, sind gem. Art. 5:88 GGV in der Satzung festzulegen. Sofern diese nichts anderes bestimmt, kann ein Gesellschafter gem. Art. 5:95 GGV sein Stimmrecht von einem mit privatrechtlicher Vollmacht ausgestatteten Vertreter ausüben lassen. Wie bereits ...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / I. Grenzüberschreitende Sitzverlegung

Rz. 182 Gesellschaften mit Sitz in Frankreich unterliegen nach Art. L 210–3 Abs. 1 C.com. französischem Recht. Die Zulässigkeit der Sitzverlegung einer ausländischen Gesellschaft nach Frankreich richtet sich grundsätzlich nach dem ausländischen Heimatrecht der Gesellschaft; eine Neugründung unter Beachtung des französischen Rechts soll nicht erforderlich sein, sofern die (au...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / V. Die grenzüberschreitende Verlegung des Satzungssitzes in der nationalen Rechtsprechung

Rz. 75 Bereits vor den erläuterten Entscheidungen des EuGH, insbesondere in der Rs. VALE gab es Berichte von verschiedenen grenzüberschreitenden Umwandlungsvorgängen, die in der EU von mitgliedstaatlichen Gerichten zugelassen wurden. So berichten Rixen/Boetticher [203] von einer deutsch-französischen Verschmelzung, Kronke [204] von einer vom Registergericht Hannover vollzogene...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 1. Begriff der Qualifikation

Rz. 42 Mit dem Begriff der Qualifikation wird der Vorgang umschrieben, mit dem ein Rechtsinstitut einer Kollisionsnorm zugeordnet wird.[116] Kollisionsnormen umschreiben ihren Anwendungsbereich mit Systembegriffen, die regelmäßig dem jeweils zugehörigen materiellen Recht entlehnt und die grundsätzlich nach der lex fori auszulegen sind, ohne dabei aber zwingend denselben Bede...mehr

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Belgien / I. Strukturelle Mitbestimmung

Rz. 124 Auf europäischer Ebene ist allerdings durch Art. 16 der 10. Gesellschaftsrechtsrichtlinie eine Regelung zur Mitbestimmung innerhalb der aus der grenzüberschreitenden Fusion hervorgehenden Gesellschaft vorgesehen. Diese Bestimmungen sind teilweise auch innerhalb des belgischen Rechts durch den Tarifvertrag Nr. 94 vom 29.4.2008 umgesetzt worden. Im Prinzip finden die n...mehr

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Finnland / IV. Eigene Aktien

Rz. 63 In Finnland ist der Erwerb eigener Aktien grundsätzlich verboten. Dies beruht auf der Tatsache, dass die Aktien Auskunft darüber geben, in welchem Verhältnis die Gesellschafter die Gesellschaft als Eigentümer besitzen. Die Aktiengesellschaft kann nicht ihre eigene Aktionärin und somit Eigentümerin sein. Rz. 64 Die Aktie kann jedoch in den Besitz der Aktiengesellschaft ...mehr

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Schweiz / 2. Emigration (Art. 163 IPRG)

Rz. 183 Eine Sitzverlegung ins Ausland ist nur möglich, wenn die Gesellschaft nach ausländischem Recht fortbestehen kann und die Voraussetzungen des Schweizer Rechts erfüllt sind. Wichtig ist insbesondere, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben, weshalb ein Schuldenruf in der Schweiz vorausgesetzt wird, d.h. die Gesellschaft muss die Gläubiger unter Hinweis der ge...mehr

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England und Wales1 England ... / aa) Darlehen der Gesellschaft an die Geschäftsführer

Rz. 432 Einem Geschäftsführer ist es kraft Gesetzes verboten, Darlehen und darlehensähnliche Rechtsgeschäfte mit seiner Gesellschaft zu tätigen. Das gesetzliche Verbot greift aber erst ab einem de minimis-Betrag von 5.000 britischen Pfund ein (Sec. 197, 204–209 CA 2006). Auch die Mustersatzung erlaubt hiervon keine weitere Ausnahme. Rz. 433 Von den gesetzlichen Vorschriften u...mehr

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England und Wales1 England ... / a) Gewaltenteilung zwischen Geschäftsführern und Gesellschaftern

Rz. 428 Grundsätzlich besitzen die Geschäftsführer eine umfassende Geschäftsführungsbefugnis (Table A, Art. 3 und 4). Dieses Verständnis ist aus dem Fallrecht heraus entstanden. Nach dem Trennungsprinzip haben die englischen Gerichte den Grundsatz entwickelt, dass bei Kapitalgesellschaften eine strikte Trennung von Inhaberschaft und Geschäftsführungsbefugnis zu beachten sei....mehr

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China / III. Geschäftsführung

Rz. 154 Die Geschäftsführungsbefugnis ist bei einem FIE im Regelfall den Mitgliedern des Managements zugewiesen. Der General Manager führt die Beschlüsse der übergeordneten Organe aus und leitet das tägliche Geschäft der Gesellschaft. Im Rahmen seiner verliehenen Befugnisse hat er das Recht, Einstellungen und Entlassungen vorzunehmen. Im Übrigen kann die Aufgabenverteilung z...mehr

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Singapur / Literaturtipps

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Türkei / 1. Allgemein

Rz. 275 Für die Einzelheiten der Liquidation und des Liquidationsverfahrens verweist Art. 643 HGB auf die Bestimmungen des Aktienrechts, das zum Teil wieder auf das Recht der Kollektivgesellschaften verweist. Die Geschäftsführer haben die Auflösung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (Art. 637 HGB).mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / cc) Möglichkeit des Verzichts auf Anteilsgewähr (§ 54 Abs. 1 Satz 3 UmwG, § 225a Abs. 3 Nr. 3 österr. AktG)

Rz. 75 Grundsätzlich sind den Anteilsinhabern der übertragenden Gesellschaft Anteile am übernehmenden Rechtsträger zu gewähren (vgl. § 225a Abs. 3 Nr. 3 österr. AktG, § 20 Abs. 1 Nr. 3 UmwG). Eine Anteilsgewähr darf nicht erfolgen, soweit die übernehmende Gesellschaft Anteilsinhaber der übertragenden Gesellschaft ist (somit keine Anteilsgewähr bei Verschmelzung einer 100 %ig...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / II. Haftung der directors und officers

Rz. 163 Auch wenn das US-amerikanische Recht eine Insolvenzantragspflicht nicht kennt, bestehen ab dem Zeitpunkt der Insolvenz für die Geschäftsleiter die Treuepflichten gegenüber der Gesellschaft de facto sowohl zugunsten der Gesellschafter als auch der Gläubiger der Gesellschaft.[13]mehr

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England und Wales1 England ... / I. Überblick über das englische Gesellschaftsrecht und die einzelnen Rechtsformen einschließlich Sonder- und Mischformen und deren praktische Bedeutung

Rz. 1 Die Rechtsformen von Unternehmen lassen sich wie folgt gruppieren: Rz. 2 Die einfachste wirtschaftliche und rechtliche Einheit stellt der sole trader (Einzelkaufmann) dar, der ein Gewerbe entweder ganz allein oder mit Angestellten betreibt. Er muss für seine Geschäfte zwar mit seinem gesamten Privatvermögen einstehen und trägt das wirtschaftliche Risiko ganz allein, abe...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / IX. Litauen

Rz. 14 Das litauische Recht[43] ordnet die Einzelnormen den Konzern betreffend den einzelnen Teilrechtsgebieten zu und zusätzlich normiert ein extra Gesetz den Konzernabschluss. Für die Erstellung des Abschlusses ist die Konzernmutter zuständig. Der Abschluss ist testiert innerhalb von 30 Tagen nach der Gesellschafterversammlung der Muttergesellschaft im Handelsregister einz...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / i) Schutz öffentlicher Interessen sowie der Gläubiger

Rz. 29 Allein nach den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaates ist zu beurteilen, ob es für die Behörden eines Mitgliedstaates ein Einspruchsrecht zum Schutz öffentlicher Interessen gibt (Art. 121 Abs. 1 lit. b GesRL; vormals Art. 4 Abs. 1 lit. b VerschmelzungsRL) und auf welche Art und Weise der Gläubigerschutz [71] gewährleistet wird (Art. 121 Abs. 2, 1 lit. b GesRL).[7...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / I. Kapitalaufbringung

Rz. 55 Nach australischem Recht wird der Gesellschaft kein Mindestkapitalbetrag bei Gründung auferlegt. Bei proprietary companies ist daher ein Gesellschaftskapital z.B. in Höhe von 1 A$ durchaus üblich.mehr

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Pakistan / B. Gründung der Gesellschaft

Rz. 6 Die Gründung einer Gesellschaft, sog. Company im pakistanischen Recht, kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen, sec. 26. Das Motiv selbst ist für die Gründung hingegen irrelevant.[5] I. Überblick über das Gründungsverfahren 1. Grundlagen Rz. 7 Die Gründung einer private limited company kann durch den Zusammenschluss von zwei oder mehr natürlichen oder juristisc...mehr

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England und Wales1 England ... / 2. Eigenkapitalersetzendes Darlehen

Rz. 158 Das Konzept eigenkapitalersetzender Darlehen ist dem englischen Recht unbekannt. Es existieren aber Haftungsregeln für die Geschäftsführer (siehe Rdn 515 ff.).mehr

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England und Wales1 England ... / c) Die Bedeutung der Form

Rz. 329 Die Form kann Wirksamkeitserfordernis sein oder nur Beweiszwecken dienen. Nach englischem Recht ist entscheidend, dass der Erwerber in das Gesellschafterbuch eingetragen wird. Ein Formverstoß wirkt sich demnach nur dann aus, wenn die Geschäftsführer aufgrund des Formmangels die Eintragung in das Gesellschafterbuch verweigern. Die Form ist damit nur ein mittelbares Wi...mehr

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Argentinien / O. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 90 Im argentinischen Recht gilt gemäß Art. 118 LSC die Gründungstheorie. Niederlassungen ausländischer Gesellschaften bedürfen aber, um in Argentinien tätig werden zu können, der Eintragung in IGJ. Dem Eintragungsantrag sind der Existenznachweis der ausländischen Gesellschaft (in durch das argentinische Konsulat beglaubigter Form und übersetzt durch einen in Argentinien v...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / k) Mitbestimmung der Arbeitnehmer

Rz. 33 Die Sonderregelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Art. 133 GesRL (vormals Art. 16 VerschmelzungsRL), welche in Deutschland durch das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) [87] umgesetzt wurden, werfen schon hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs gewisse Zweifel auf. Nach Art. 133 Abs. 1 GesRL ge...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / IV. Vertretung der Gesellschaft

Rz. 131 Der Gesellschaftsvertrag kann die Vertretung der Gesellschaft durch den Vorstand regeln. So kann er etwa vorsehen, dass einzelne Vorstandsmitglieder alleinvertretungsberechtigt sind oder bestimmte Vorstandsmitglieder nur gemeinschaftlich mit anderen Vorstandsmitgliedern oder Prokuristen die Gesellschaft vertreten. In der Praxis werden des Öfteren Konstellationen gewä...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 72 Wesentliche Verpflichtung des Gesellschafters ist es, seine Einlage zu erbringen. Die Verpflichtung zur Geld- oder Sacheinlage ist nicht abdingbar und kann nicht durch eine Einlage in Form einer Dienstleistung ersetzt werden.[102] Neben der Verpflichtung zur Einlage können einem oder mehreren Gesellschaftern im Gesellschaftsvertrag weitere Verpflichtungen[103] auferle...mehr

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Belgien / 1. Ablauf des Gründungsverfahrens

Rz. 4 Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss gem. Art. 2:5 § 1, Abs. 2 und Art. 5:11 GGV mittels notarieller Urkunde ("acte authentique/authentieke akte") errichtet werden, andernfalls ist die Gründung nichtig. Zunächst ist die Gesellschaftssatzung ("statuts/statuten") gemäß der belgischen Sprachgesetzgebung je nach Sitz der Gesellschaft in niederländischer (bei Sit...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / II. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 61 Die Existenz der corporation kann in Delaware durch ein vom secretary of state ausgestelltes certificate of good standing nachgewiesen werden (§ 105 DGCL). Darin bestätigt der secretary of state, dass die corporation ordnungsgemäß gegründet wurde und zum Tag der Ausstellung der Bescheinigung nach wie vor weiter als juristische Person besteht. Weiterhin wird bestätigt,...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 1. Sukzessive Anwendung der beteiligten Rechtsordnungen

Rz. 88 Die aktuell bestehenden Möglichkeiten, den Satzungssitz einer GmbH grenzüberschreitend zu verlegen, existieren nur auf Grundlage der primärrechtlichen Niederlassungsfreiheit und der EuGH-Rechtsprechung hierzu (vgl. Rdn 53 ff.).[241] Daraus folgt, dass ein grenzüberschreitender Formwechsel ermöglicht werden muss, wenn ein innerstaatlicher Formwechsel möglich wäre. Dies...mehr

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Kanada / II. Gesellschafter

Rz. 8 Eine Mindestzahl an Gesellschaftern ist nicht vorgeschrieben. Soweit Gesellschafter eine natürliche Person ist, darf im Hinblick auf sie kein Disqualifikationsgrund vorliegen. Dies wäre der Fall, wenn ein Gründer jünger als 18 Jahre ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder wenn er gemäß Feststellung eines kanadischen oder ausländischen Gericht...mehr

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Serbien / IV. Eigene Anteile

Rz. 37 Die Gesellschaft kann eigene Anteile von einem Gesellschafter unter Einhaltung der Bestimmungen des ZPD, insbesondere jener betreffend den Kapitalschutz (siehe Rdn 35 f.), erwerben (Art. 157 ZPD). Der Gesellschaft kommt hinsichtlich eigener Anteile kein Stimmrecht oder Recht auf Ausschüttungen zu. Die eigenen Anteile werden für die Ermittlung der Quoren in der Gesells...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 6. Verlegungsprüfung

Rz. 114 Unklar ist, ob der grenzüberschreitende Formwechsel eine Verlegungsprüfung voraussetzt.[337] Das OLG Nürnberg[338] verlangte – in einem Fall des Hineinformwechsels (zu der Entscheidung siehe Rdn 76) – keine Prüfung. Anders als bei Verschmelzung und Spaltung ist im deutschen Recht des Formwechsels eine Formwechselprüfung nicht vorgesehen, was sich auf das fehlende Erf...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / h) Arbeitnehmermitbestimmung

Rz. 104 Das Verfahren der Arbeitnehmermitbestimmung richtet sich bei einer Hereinverschmelzung gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 des deutschen Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) nach den deutschen Mitbestimmungsregelungen (Sitzstaatprinzip). Gemäß § 5 MgVG finden die in §§ 6 ff. MgVG normierten Regelungen der Mitbestimm...mehr

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England und Wales1 England ... / 3. Praktische Durchführung einer Dividendenausschüttung

Rz. 199 In der praktischen Durchführung ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um eine Dividende handelt, die für das gesamte Geschäftsjahr gezahlt werden soll (final dividend), oder ob es sich um eine Vorabausschüttung (interim dividend) handelt. Rz. 200 Über Vorabausschüttungen beschließen lediglich die Geschäftsführer (Table A, Art. 30 Abs. 1). Für ihre Beschlussfassung...mehr

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Slowakei / Literaturtipps

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Slowenien / 5. Dauer der Gesellschaft

Rz. 26 Anders als z.B. im deutschen Recht ist eine Regelung darüber, ob die Gesellschaft auf bestimmte oder unbestimmte Zeit gegründet wird, immer zwingend erforderlich.mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 1. Insolvenzgrund

Rz. 174 Einziger möglicher Insolvenzgrund ist im französischen Recht die (nicht nur vorübergehende) Zahlungsunfähigkeit. Liegt eine solche vor, besteht jedoch Aussicht auf eine erfolgreiche Sanierung, kann das zuständige Gericht die Durchführung eines Sanierungsverfahrens (procédure de redressement judiciaire) anordnen. Anderenfalls wird die Gesellschaft gerichtlich liquidie...mehr

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Lettland / II. Umsetzung der EU-Richtlinien

Rz. 6 Seit dem Beitritt Lettlands zur EU am 1.5.2004 fand eine umfassende Anpassung an das europäische Rechtssystem statt.[2] EU-Richtlinien wurden und werden in allen Bereichen in nationales Recht umgesetzt; dabei wählt der Gesetzgeber in aller Regel die direkte Umsetzung, ohne zusätzliche Voraussetzungen oder Beschränkungen.mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 3. Inländische Zweigniederlassungen

Rz. 11 Der vorübergehende Boom bei der Gründung von englischen private limited companies durch deutsche Gründer führte zu einer unerwarteten Renaissance des europäischen Zweigniederlassungsrechts. Die zahlreichen englischen private limited companies mit Satzungssitz im Vereinigten Königreich und Verwaltungssitz in Deutschland mussten in Deutschland das Bestehen einer inländi...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 5. Dauer der Gesellschaft

Rz. 23 Anders als z.B. im deutschen Recht ist eine Regelung darüber, ob die Gesellschaft auf bestimmte oder unbestimmte Zeit gegründet wird, immer zwingend erforderlich.mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Ziel der Mutter-Tochter-Richtlinie

Rz. 26 Die sog. Mutter-Tochter-Richtlinie[38] zielt auf eine Beseitigung steuerlicher Mehrfachbelastung infolge Dividendenausschüttungen einer Tochtergesellschaft an ihre in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Muttergesellschaft ab. Hintergrund für die Schaffung der Richtlinie war die Feststellung, dass die für Beziehungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften vers...mehr

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Estland / IV. Haftung der Geschäftsführer

Rz. 128 Nach Eintritt der Insolvenz dürfen die Geschäftsführer der Gesellschaft keine Zahlungen in deren Namen mehr veranlassen, es sei denn, diese erfolgen mit Rücksicht auf die notwendige Sorgfalt in dieser Situation. Die Geschäftsführer haften gegenüber der Gesellschaft für Zahlungen, die entgegen der notwendigen Sorgfalt nach Eintritt der Insolvenz getätigt werden. Wird ...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 2. Einberufung und Formalien

Rz. 144 In der Regel ist die Geschäftsführung (oder der Aufsichtsrat, wenn dieser bestellt worden ist) befugt, die Hauptversammlung einzuberufen. Der Gesellschaftsvertrag kann diese Befugnis auch anderen erteilen (Art. 2:219 NL-BGB). Rz. 145 Auch Art. 2:220 NL-BGB wurde durch das Flex-B.V.-Gesetz geändert. Nach dem heutigen Art. 2:220 Abs. 1 NL-BGB haben Gesellschafter, die m...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 5. Verlegungsbericht

Rz. 113 Nach § 192 UmwG analog ist ein Verlegungsbericht zu erstellen.[329] Aus Gründen des Gläubiger- und Arbeitnehmerschutzes ist die Erstellung eines Verlegungsberichts zwingend.[330] In den Verlegungsbericht sind jedenfalls nach § 192 Abs. 1 UmwG analog der Entwurf des Verlegungsbeschlusses, einschließlich des Entwurfes der Satzung der späteren ausländischen Gesellschaft...mehr

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Pakistan / III. Gründerhaftung

Rz. 53 Eine Gründerhaftung als solche gibt es im pakistanischen Recht nicht. Die Gesellschafter haften bei der private limited company by shares nur bis zur Höhe der noch nicht erbrachten Einlagen.mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / I. Insolvenzrechtliche Qualifikation

Rz. 41 Ein inländisches Rechtsinstitut kann unabhängig vom Gründungsrecht einer Auslandsgesellschaft zur Geltung gebracht werden, wenn die entsprechenden Vorschriften oder Regelungskomplexe a priori nicht dem Gesellschaftsstatut zugeordnet, sondern als nicht-gesellschaftsrechtlich eingestuft und dem Anwendungsbereich einer anderen, das inländische Recht berufenden Kollisions...mehr

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England und Wales1 England ... / 6. Vorgründungsstadium

Rz. 68 Vor Abschluss des Gründungsvorgangs existiert die Ltd. nicht; die Kategorie der "Vorgesellschaft" ist dem englischen Recht unbekannt. Im Vorgründungsstadium besitzt die Ltd. (noch) keine Rechtsfähigkeit.mehr

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Belgien / J. Mitbestimmung

Rz. 123 In Belgien bestehen im Prinzip keine spezifischen Regelungen zur Mitbestimmung. Der Unternehmensrat in Belgien ist mit seiner paritätischen Zusammensetzung und den ihm im Wesentlichen zustehenden Informationsbefugnissen keineswegs ein Mitbestimmungsorgan, wie dies im deutschen Recht der Fall ist. Die Schwelle zur Einrichtung eines Unternehmensrates liegt bei einer Bes...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / II. Grenzüberschreitende Verschmelzung

Rz. 183 Die Richtlinie 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.10.2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten wurde in Frankreich durch Gesetz Nr. 2008–649 vom 3.7.2008 in nationales Recht umgesetzt. Die französischen Regelungen für grenzüberschreitende Verschmelzungen von europäischen Kapitalgesellschaften unte...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 2. Eigenkapitalersetzendes Darlehen

Rz. 90 Das niederländische Recht kennt keine eigenkapitalersetzenden Darlehen.mehr