Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 24 IT-Recht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 10 Ein Softwareunternehmen entwickelt eine bestimmte Software. Da die eigenen personellen Ressourcen des Unternehmens nicht ausreichen oder bestimmtes Know-how nicht vorhanden ist, soll ein Dritter von außen als freier Mitarbeiter in das Entwicklungsprojekt eingebunden werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass das Softwareunternehmen möglichst umfangreiche ausschlie...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Alternative (4): Genehmigtes Kapital

Rz. 230 Im Fall D I (siehe Rdn 80) läuft das Geschäft der GmbH sehr gut. Sie möchte nun auch in Indien expandieren. Der Geschäftsführer Trakel hat gute Kontakte zu finanzkräftigen Investoren aufgebaut, die bereit sind, sich am Stammkapital zu beteiligen und wichtig für den Geschäftsaufbau in Indien sind. Herr Trakel hat mit ihnen erfolgversprechende Gespräche geführt. Seine ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Wesentlicher Inhalt des Auszahlungsverbots nach § 30 Abs. 1 GmbHG

Rz. 283 § 30 Abs. 1 S. 1 GmbHG verbietet die Auskehr von Vermögen an Gesellschafter, wenn und soweit dadurch das Stammkapital nicht mehr durch Vermögen gedeckt bzw. eine Unterdeckung vertieft wird.[1034] Das Verbot richtet sich zumal gegen die Geschäftsführer – nicht unmittelbar gegen Prokuristen und sonstige Mitarbeiter.[1035]mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Bargründung

Rz. 15 Die einfachste Gründungsform ist Bargründung, die das GmbHG als Normalfall sieht. Bei ihr muss jeder Gründer seine Einlageverpflichtung in bar aufbringen. Problematisch sind Gestaltungen, bei denen der Gesellschafter die Bareinlage zwar erbringt, kurz darauf jedoch z.B. ein Auto, Grundstück o.Ä. der GmbH verkauft. Das sollen i.d.R. unerlaubte verschleierte Sacheinlage...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Mehrheit

Rz. 218 Gem. § 53 Abs. 2 GmbHG erfordert der Änderungsbeschluss mindestens ¾der abgegebenen Stimmen. Das kann der Gesellschaftsvertrag nicht abschwächen, aber ausweiten, z.B. vorschreiben: Beschlussfähigkeit, Einstimmigkeit, Zustimmung bestimmter oder aller Gesellschafter[859] (vgl. allg. Rdn 160) oder höheres Quorum der Zustimmung. Solche Klauseln der Satzung können nur mit...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Auszahlungen an Gesellschafter

Rz. 285 Der Wortlaut des GmbHG verbietet nur die Auszahlung. Nach einhelliger Auffassung sind zudem Leistungen aller Art verboten, die wirtschaftlich betrachtet das GmbH-Vermögen verringern.[1040] Verboten sind offene und verdeckte, unmittelbare und mittelbare Zuwendungen inkl. Umgehungstatbeständen sowie der Verzicht auf eine Forderung gegen Gesellschafter.[1041] Aber nicht...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung

Rz. 163 Muster 17.20: Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung Muster 17.20: Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung Einschreiben Den Gesellschaftern der Trakel und Kollegen Taxelex GmbH Ich, der unterzeichnende Geschäftsführer der Trakel und Kollegen Taxelex GmbH, lade Sie hiermit zu einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der Gesellschaft am _____...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Muster: Nachfolgeklauseln

Rz. 213 Muster 17.29: Nachfolgeklauseln Muster 17.29: Nachfolgeklauseln Einziehung Ist ein Gesellschafter nicht ausschließlich von anderen Gesellschaftern, seinem Ehegatten oder seinen Abkömmlingen beerbt worden, kann der Geschäftsanteil des verstorbenen Gesellschafters gegen Entgelt eingezogen werden. Statt der Einziehung kann die Gesellschaft verlangen, dass der Anteil ganz ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Kapitalherabsetzung

Rz. 263 Das Gesetz schützt das Stammkapital durch strikte Regelungen in §§ 30 und 31 GmbHG (vgl. Rdn 268 ff.). Möglich ist aber eine Kapitalherabsetzung in der Form der ordentlichen (effektiven) Kapitalherabsetzung (§ 58 GmbHG), die zur Rückzahlung eines Teils des Gesellschaftsvermögens führt. Zudem besteht nach §§ 58a–58f GmbHG die Möglichkeit zur vereinfachten (nominellen)...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gesellschafterbeschluss Bestellung Geschäftsführer und Prokurist

Rz. 138 Muster 17.15: Gesellschafterbeschluss Bestellung Geschäftsführer und Prokurist Muster 17.15: Gesellschafterbeschluss Bestellung Geschäftsführer und Prokurist Gesellschafterbeschluss der Taxelex GmbH Der unterzeichnende Tobias Trakel ist alleiniger Gesellschafter der Taxelex GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB _____. Unter Ve...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Gesellschafterdarlehen in der Krise der GmbH

Rz. 296 Den Gesellschaftern steht frei, wie sie die GmbH finanzieren, insb. ob sie eine bestimmte Höhe des Stammkapitals vorsehen, ob sie Darlehen gewähren oder Gegenstände mietweise überlassen. §§ 32a und 32b GmbHG a.F. sowie §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO a.F., § 6 AnfG a.F. – sowie nach dem MoMiG (vgl. Rdn 32) die grundlegend reformierten Vorschriften[1101] insb. von §§ 39 ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Differenzhaftung bei Sacheinlagen

Rz. 327 Bei Überbewertung einer Sacheinlage haftet gem. § 9 GmbHG zunächst derjenige, der die Sacheinlage einbringt; gem. § 24 GmbHG trifft die übrigen Gesellschafter eine subsidiäre Ausfallhaftung (vgl. Rdn 328).[1210] Der BGH verneint bei erheblicher Kritik in der Lit. die Differenzhaftung der Gesellschafter der beteiligten Rechtsträger bei der Verschmelzung von GmbHs im W...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / f) Privilegierung von Leistungen "bei Bestehen" eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsgesetzes

Rz. 288 Gem. § 30 Abs. 1 S 2 GmbHG gilt das Auszahlungsverbot "nicht bei Leistungen, die bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags (§ 291 AktG) erfolgen". Die Ausnahme ist nicht auf Leistungen zwischen den Vertragspartnern beschränkt, sondern umfasst Leistungen an Dritte auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens; auf die Rechtmäßigkeit der Einzelwe...mehr

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§ 24 IT-Recht / 3. Rechtliche und tatsächliche Möglichkeit der Softwarepflege

Rz. 55 Bei der Vereinbarung von Softwarepflege und -instandsetzung ist stets zu beachten, dass die Möglichkeiten des Auftragnehmers zur Veränderung der Programme beschränkt sein können, wenn Pflegeunternehmen und Softwarehersteller nicht identisch sind. In der Praxis wird daher regelmäßig auf zertifizierte Partner des Herstellers zurückgegriffen. Denn zunächst ist in tatsäch...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 80 Herr Trakel aus dem Fall A. I. (siehe Rdn 1) hat es sich anders überlegt. Er möchte – nach außen dokumentiert – eine kapitalkräftige GmbH gründen, um sofort einen Geschäftsbetrieb größeren Umfanges aufzunehmen. Er selbst kann 320.000 EUR aufbringen. Zusätzlich gewinnt er den Kaufmann Matthias Meier, die Knall + Co. Elektronik GmbH und die Zinn Hard- und Software GmbH,...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Vollmacht

Rz. 70 Muster 17.10: Vollmacht Muster 17.10: Vollmacht Die Taxelex Inc., eine nach den Gesetzen des Staates New York, USA, gegründete Gesellschaft mit Gesellschaftssitz in New York, N. Y. 10000, USA, bevollmächtigt hiermit die Rechtsanwälte P und H, geschäftsansässig _____, und zwar jeden einzeln, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Taxelex GmbH oder ei...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 7. Nachtragsliquidation

Rz. 353 Eine Nachtragsliquidation findet statt bei nach Abwicklung gelöschten GmbHs, bei denen doch noch Gesellschaftsvermögen vorhanden ist.[1311]mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Einberufung der Gesellschafterversammlung bei drohender Zahlungsunfähigkeit

Rz. 91 Gem. § 5a Abs. 4 GmbHG müssen die Geschäftsführer bei drohender Zahlungsunfähigkeit (Legaldefinition in § 18 Abs. 2 InsO) unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen; die Einberufungspflicht bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals nach § 49 Abs. 3 GmbHG soll nicht eingreifen.[291] Ggf. müssen die Geschäftsführer die Versammlung schon weit vor einer drohend...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Veräußerung von Geschäftsanteilen

Rz. 170 Geschäftsanteile (vgl. Rdn 10)[688] sind grundsätzlich frei veräußerlich (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Übertragen werden nach dem Bestimmtheitsgrundsatz die konkreten, gem. § 8 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG nummerierten Geschäftsanteile, nicht aber z.B. ein "prozentualer Anteil am Unternehmen".[689] a) Notarieller Vertrag Rz. 171 Die Vereinbarung der Pflicht zur Abtretung des Anteils ist ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Anmeldung zum Handelsregister

Rz. 226 Muster 17.31: Anmeldung zum Handelsregister Muster 17.31: Anmeldung zum Handelsregister Amtsgericht Frankfurt Handelsregister 60000 Frankfurt am Main Zum Handelsregister der Trakel und Kollegen Taxelex GmbH HRB _____ überreiche ich als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer das Folgende:mehr

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§ 24 IT-Recht / a) Nutzungsrechtseinräumungen

Rz. 38 Soll der Erwerber in die Lage versetzt werden, die Software auf einer Mehrzahl von Einzelplatzrechnern oder für den Netzwerkbetrieb zu installieren und zu verwenden, bedarf es der Einräumung entsprechender Nutzungsrechte; derartige Vervielfältigungen sind nicht von der bestimmungsgemäßen Benutzung i.S.d. § 69d UrhG erfasst.[75] Die konkrete Ausgestaltung der Rechtseinr...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VIII. Muster: Gesellschafterbeschluss Geschäftsordnung

Rz. 142 Muster 17.17: Gesellschafterbeschluss Geschäftsordnung Muster 17.17: Gesellschafterbeschluss Geschäftsordnung Gesellschafterbeschluss der Taxelex GmbH Der unterzeichnende Tobias Trakel ist alleiniger Gesellschafter der Taxelex GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Main unter HRB _____. Unter Verzicht auf alle Fristen und Formen für die Einberuf...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / g) Sanierungsprivileg

Rz. 306 § 39 Abs. 4 S. 2 InsO privilegiert Darlehensgeber, die in der Krise der GmbH zu deren Überwindung Geschäftsanteile erwerben: Dies führt für ihre bestehenden und zusätzlichen Kredite nicht zur Anwendung der Regeln zum Gesellschafterdarlehen, soweit sie nach drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Beteiligung "zum Zweck" der Sanierung de...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / i) Häufigkeit der verschleierten Sacheinlage

Rz. 260 Die Praxis hat nicht nur in der Vergangenheit ständig Gestaltungen vorgenommen, die die Rspr. als verschleierte Sacheinlage qualifiziert. Viele Geschäftsführer kennen die Rspr. nicht, Berater, kennen häufig nicht genug Hintergründe von Kapitalerhöhungen. "Es ist daher kaum anzunehmen, dass sich das Problem … nur noch in den absolut kranken Fällen stellen wird", heißt...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Gesetzliche Rücklage zum Gläubigerschutz

Rz. 92 § 5a Abs. 3 GmbHG verpflichtet zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage in der Bilanz nach §§ 242, 264 HGB in Höhe eines Viertels des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses. Diese darf nach § 5a Abs. 3 S. 2 GmbHG nur verwendet werden für drei Zwecke: für Zwecke des § 57c GmbHG (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Nr. 1), zum Ausgle...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Haftung gegenüber Gesellschaftern und in den Schutzbereich des Organverhältnisses einbezogenen Dritten

Rz. 128 Haftung gegenüber Gesellschaftern nach GmbHG nur im Sonderfall des § 31 Abs. 6 GmbHG bei Ausschüttung von Stammkapital; sonst nur nach dem BGB.[522] Dritte können in den Schutzbereich des Organverhältnisses einbezogen sein, was Grundlage für eine Haftung sein kann (vgl. Rdn 112, 125).[523]mehr

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§ 17 GmbH-Recht / h) Sonderfall: Verschleierte Sacheinlage und Hin- und Herzahlen ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter

Rz. 259 Folgeprobleme wirft die Anrechnung der verdeckten Einlage auf die Bareinlage in Hinblick darauf auf, dass die Sacheinlage gegen den Willen der anderen Gesellschafter (regelmäßig Minderheitsgesellschafter) faktisch befreiende Wirkung hat, obgleich nach den Regeln von Gesellschaftsvertrag bzw. Kapitalerhöhung Bareinlagen zu leisten waren. Dieselbe Problematik stellt si...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / e) Erzwingbarkeit von Satzungsänderungen durch Treuepflicht und Stimmbindungsvereinbarungen

Rz. 221 Stimmbindungsvereinbarungen (allg. vgl. Rdn 150) können die Gesellschafter verpflichten, für Änderung zu stimmen,[867] in Ausnahmefällen auch die gesellschaftliche Treuepflicht (allg. vgl. Rdn 22).[868]mehr

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§ 17 GmbH-Recht / aa) Geschäftsführer

Rz. 154 Einberufungskompetenz haben nach § 49 Abs. 1 GmbHG die Geschäftsführer.[613] Jeder Geschäftsführer ist allein berechtigt.[614] Der Gesellschaftsvertrag soll nach angeblich h.M. ihre Kompetenz einschränken können. Demgegenüber bleibt es jedenfalls bei Einberufungspflicht (§ 49 Abs. 2 und 3, § 5a Abs. 4 GmbHG) dabei, dass stets jeder Geschäftsführer berechtigt ist.[615...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / XIII. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / b) Fallgruppen

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§ 17 GmbH-Recht / VI. Muster: Mitteilung über Zustimmung zur Teilung

Rz. 200 Muster 17.25: Mitteilung über Zustimmung zur Teilung Muster 17.25: Mitteilung über Zustimmung zur Teilung Herrn Justus Hagen und Frau Marion Stiller Die Gesellschafterversammlung der Taxelex GmbH hat durch Beschl. vom _____ der Teilung des von Herrn Tobias Trakel gehaltenen Geschäftsanteils an der Gesellschaft im Nennbetrag von 25.000 EUR (in Worten: fünfundzwanzigtaus...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Muster: Auflösungsbeschluss

Rz. 355 Muster 17.41: Auflösungsbeschluss Muster 17.41: Auflösungsbeschluss Gesellschafterbeschluss der Taxelex GmbH Der unterzeichnende Tobias Trakel ist alleiniger Gesellschafter der Taxelex GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB _____. Dies vorausgeschickt, halte ich hiermit unter Verzicht auf alle Fristen und Formen von Gesetz und ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Handelsregisteranmeldung

Rz. 76 Zusätzlich zu den bei einer Bargründung vorzulegenden Unterlagen (vgl. Rdn 45) ist gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG ein von allen Gründungsgesellschaftern unterschriebener Sachgründungsbericht einzureichen, in dem sie gem. § 5 Abs. 4 S. 2 GmbHG die für die Angemessenheit der Leistungen für Sacheinlagen wesentlichen Umstände darzulegen haben.[252] Im Falle des Übergangs ein...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VI. Muster: Handelsregisteranmeldung effektive Kapitalerhöhung

Rz. 272 Muster 17.33: Handelsregisteranmeldung effektive Kapitalerhöhung Muster 17.33: Handelsregisteranmeldung effektive Kapitalerhöhung Amtsgericht – Handelsregister – 60000 Frankfurt Zum Handelsregister der Trakel und Kollegen Taxelex GmbH, HRB _____ überreichen wir, die unterzeichnenden sämtlichen Geschäftsführermehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Frist für Einberufung und Bekanntgabe der Tagesordnung

Rz. 158 Die Einberufungsfrist beträgt gem. § 51 Abs. 1 S. 2 GmbHG mindestens eine Woche. Sie beginnt mit dem Tag, an dem ein eingeschriebener Brief bei ordnungsgemäßer Zustellung den letzten Empfänger unter normalen Umständen erreicht, also nach zwei bis maximal drei Tagen nach Aufgabe des Briefes.[632] Entsprechendes gilt für die gem. § 51 Abs. 4 GmbHG nachgereichte Tagesor...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Nachteile

Rz. 5 Nachteil sind strengere Rechnungslegungspflichten als Personengesellschaften, die Pflicht zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse durch Hinterlegung beim Handelsregister[11] und ggf. Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Die GmbH ist zudem in mitbestimmungsrechtlicher Hinsicht aus Gesellschaftersicht gegenüber Personengesellschaften (selbst gegenüber GmbH & Co. KG) ben...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / h) Umgehung von Zustimmungsklauseln

Rz. 188 Vereinbarungen zur Umgehung von Zustimmungsklauseln sollen gem. § 134 BGB nichtig sein.[761] Z.B. darf nach h.M. der Gesellschafter, der keine Zustimmung zum Ausscheiden erhält, mit Dritten keine umfassenden Stimmbindungs- bzw. Treuhandverträge eingehen oder generelle Stimmrechtsvollmachten erteilen; bei solchen Gestaltungen sollen weder der Treugeber noch der Treuhä...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VIII. Muster: Verpfändung eines Geschäftsanteils

Rz. 202 Muster 17.27: Verpfändung eines Geschäftsanteils Muster 17.27: Verpfändung eines Geschäftsanteils Verhandelt am _____ zu _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschienen dem Notar von Person jeweils bekannt....mehr

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§ 17 GmbH-Recht / X. Muster: Handelsregisteranmeldung Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Rz. 276 Muster 17.36: Handelsregisteranmeldung Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Muster 17.36: Handelsregisteranmeldung Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Amtsgericht – Handelsregister – 60000 Frankfurt Zum Handelsregister der KreditRisikoQuantifizierung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) HRB _____ überreiche ich, der unterzeichnende einzige Geschäftsführermehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Muster: Gesellschafterbeschluss Satzungsänderung

Rz. 225 Vgl. Muster zur Euro-Umstellung bis zur 8. Aufl. (8. Aufl. Muster 15.32 ff., Rn 209 ff.). Muster 17.30: Gesellschafterbeschluss Satzungsänderung Muster 17.30: Gesellschafterbeschluss Satzungsänderung Verhandelt zu Bonn am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in Bonn erschien Herr Tobias Trakel, Kaufmann, wohnhaft in _____, geb. am 27.7.1956 – dem...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 12. Haftung für Stimmrechtsausübung

Rz. 342 Sofern Gesellschafter die GmbH bzw. andere Gesellschafter durch schuldhaft pflichtwidrige Stimmrechtsausübung schädigen, sollen sie wegen Verletzung von Mitgliedschaftsverhältnis bzw. Treuepflicht ersatzpflichtig sein können.[1268] Einen Verstoß gegen die Treuepflicht begründet es nicht, wenn Gesellschafter einvernehmlich außerhalb der Grenze des § 30 GmbHG Vermögen ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 24 IT-Recht / c) Datensicherung

Rz. 4 Bei der Entwicklung und vor allem bei der anschließenden Implementierung von Individualsoftware hat der Auftragnehmer vielfach Arbeiten an bestehenden Systemen durchzuführen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, in welchem Umfang Auftraggeber und Auftragnehmer für die Datensicherung verantwortlich sind. Vielfach wird es dabei im gewerblichen Anwenderbereich zu...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Anmerkungen zum Muster

Rz. 320 Zur nicht ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts am Sitz der GmbH gem. § 22 ZPO, der einheitlicher Erfüllungsort für Forderungen der GmbH gegen ihre Gesellschafter ist, vgl. Rdn 29. Vgl. zur internationalen Zuständigkeit OLG Jena ZIP 1998, 1496; OLG Karlsruhe ZIP 1998, 1005, Klagen gegen einen Gesellschafter mit Sitz in Deutschland; OLG München DStR 2001, 363; O...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Einmann-GmbH

Rz. 33 Besonderheiten hat die Einmann-GmbH zu beachten (zur Keinmann-GmbH vgl. Rdn 23), bei der der alleinige Gesellschafter zugleich Geschäftsführer ist. Gem. § 35 Abs. 3 GmbHG gilt auch für den Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich das Verbot des § 181 BGB, Geschäfte der GmbH mit sich selbst abzuschließen. Aufgrund einer Ermächtigung im Gesellschaftsvertrag kann der...mehr

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§ 24 IT-Recht / a) Abgrenzung von freien Mitarbeitern und Arbeitnehmern

Rz. 11 Softwareentwicklung kann vor dem Hintergrund der komplexen Anforderungen an die Software häufig nicht von einzelnen Personen erbracht werden, sondern bedarf des Zusammenwirkens mehrerer. Auftraggeber im Bereich der Softwareentwicklung versuchen daher vielfach, die Auftragnehmer in unterschiedlichem Umfang in bestimmte Entwicklungsstrukturen einzugliedern. In diesen Fä...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 11. Haftung bei Insolvenzverschleppung

Rz. 341 Beteiligen sich Gesellschafter aktiv an der Insolvenzverschleppung des Geschäftsführers[1264] (vgl. Rdn 133), können sie als Gehilfe, ggf. als Anstifter haften.[1265] Jeder Gesellschafter[1266] ist gem. § 15 Abs. 1 S. 2 InsO bei Führungslosigkeit berechtigt, Insolvenzantrag zu stellen (§ 35 Abs. 1 S. 2 GmbHG, vgl. Rdn 108) und gem. § 15a Abs. 3 InsO verpflichtet, wenn...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 216 Die Gesellschafter können den Gesellschaftsvertrag durch Beschluss ändern. Dieser ist notariell zu beurkunden. Er bedarf einer Mehrheit von "drei Vierteilen" der abgegebenen Stimmen; der Gesellschaftsvertrag kann andere – nur höhere – Erfordernisse aufstellen (§ 53 Abs. 1 und 2 GmbHG). Voraussetzung einer wirksamen Änderung ist die Eintragung des Änderungsbeschlusses...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VII. Anmerkungen zum Muster

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