Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 5 Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern

Rz. 73 Der Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern beurteilt sich ausschließlich nach Bürgerlichem Recht.[1] Nach § 426 Abs. 1 S. 1 BGB sind die Gesamtschuldner im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Eine abweichende Bestimmung kann sich aus dem Gesetz, einer Vereinbarung, dem Inhalt und Zweck des Rechtsverhältnisse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.5 Realteilung

Rz. 78 Bei der Realteilung einer Verlustpersonengesellschaft auf ihre Gesellschafter scheitert die anteilige Fortführung des Gewerbeverlusts durch die Gesellschafter, sofern Unternehmensidentität vorliegt, nicht an der Unternehmeridentität.[1] Unternehmensidentität zwischen dem Gewerbebetrieb der Verlustpersonengesellschaft und den aus der Realteilung hervorgegangenen Betrie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3 Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften (§ 10a S. 4 und 5 GewStG)

Rz. 41 Die Verlustverrechnung findet auf der Ebene der Mitunternehmer statt. Nach § 10a S. 4 GewStG ist der sich im Entstehungsjahr für die Mitunternehmerschaft insgesamt ergebende Fehlbetrag den Mitunternehmern entsprechend dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel laut Gesellschaftsvertrag zuzurechnen. Maßgebend ist der Gewinnverteilungsschlüssel des Entstehungsjahrs. Für...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.3 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 25 Auch die GewSt folgt dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung. Danach sind die Besteuerungsgrundlagen für jeden Steuerabschnitt – ungeachtet vorangegangener Steuerabschnitte – neu zu ermitteln. § 10a GewStG, der einen zeitlich unbeschränkten, aber betragsmäßig beschränkten Verlustabzug ermöglicht, durchbricht den Grundsatz der Abschnittsbesteuerung. Die Regelung ist Au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 2.2.1 Mehrere Schuldner

Rz. 13 Dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis wird von mehreren Personen entweder aufgrund gemeinsamer Tatbestandsverwirklichung oder aufgrund gemeinsamer Festsetzung nebeneinander geschuldet.[1] Durch gemeinsame Tatbestandsverwirklichung entsteht eine Gesamtschuld, wenn mehrere Personen den Tatbestand erfüllen, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.[2] So w...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Tarife

Tz. 7 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Die Nutzungsrechte gewährt die GEMA gegen Zahlung einer Vergütung, die nach den Tarifen mit pauschalen Vergütungssätzen berechnet wird. Die Tarife sind im Bundesanzeiger – herausgegeben vom Bundesminister der Justiz – und auf der Homepage der GEMA veröffentlicht. Laut BGH ist Zweck des Tarifwerkes, bestimmte Sachverhalte in ihren typischen Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften zur Unterstützung von Flüchtlingen

Tz. 10 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Neben der Verwendung der eingeforderten Spendenmittel ist es ausnahmsweise auch unschädlich für die Steuerbegünstigung der Körperschaft, wenn sie sonstige bei ihr vorhandene Mittel, die keiner anderweitigen Bindungswirkung unterliegen, ohne Änderung der Satzung zur unmittelbaren Unterstützung von Flüchtlingen einsetzt. Auch in diesen Fällen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge

Tz. 6 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Einer gemeinnützigen Körperschaft ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Mittel für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden, die sie nach ihrer Satzung nicht fördert (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Tz. 7 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Ruft eine gemeinnützige Körperschaft, die nach ihrer Satzung keine hier in Betracht kommenden Zwecke – wie insbesond...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Standplatzvermietungen

Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Vermieten gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienende Körperschaften anlässlich von Festveranstaltungen (Kirmes, Schützenfesten, Volksfesten und dgl.) an Schausteller und andere Gewerbetreibende Standplätze (Einzelvergabe durch den jeweiligen Verein), sind diese Einnahmen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu er...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 9 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Jede Wiedergabe von Musik in der Öffentlichkeit unterliegt der Verpflichtung zur Zahlung von GEMA-Gebühren. Öffentlichkeit liegt – wie oben ausgeführt – immer dann vor, wenn zwei oder mehr Personen, die nicht miteinander verwandt oder befreundet sind, außerhalb ihrer Wohnung Musik hören. Ein Vereinsfest ist damit genauso öffentlich wie eine B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 3.2.3 Abweichende Steuerfestsetzung, Erlass und Steuererhebung

Rz. 51 Bei der abweichenden Steuerfestsetzung[1] und dem Erlass[2] handelt es sich um Billigkeitsmaßnahmen, die nur dem Gesamtschuldner zugutekommen können, dem sie durch einen darauf gerichteten Verwaltungsakt gewährt werden. Verfahrensrechtlich ist damit eine Gesamtwirkung in jedem Fall ausgeschlossen. In der Sache ist allerdings danach zu differenzieren, ob die Gewährung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 3.2.5 Besonderheiten für Haftungsschuldner

Rz. 56 § 44 Abs. 2 S. 3 AO gilt zwar auch für das Verhältnis zwischen Haftungsschuld und Steuerschuld. Aus der Akzessorietät der Haftungsschuld ergeben sich aber Besonderheiten. Gegen die Höhe der dem Haftungsbescheid zugrunde gelegten Steuerschuld kann sich der Haftungsschuldner auch dann wehren, wenn der Steuerbescheid unanfechtbar ist.[1] Drittwirkung gegenüber dem Haftung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 67 Weitere Voraussetzung für den Verlustabzug nach § 10a GewStG ist neben der Unternehmensidentität die Unternehmeridentität.[1] Danach kann der Gewerbeverlust bei bestehender Unternehmensidentität nur dann abgezogen werden, wenn der Gewerbebetrieb im Abzugsjahr von demselben Unternehmer betrieben wird, der den Verlust im Entstehungsjahr erlitten hat. Der Gewerbebetrieb ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.1 Allgemeines

Rz. 70 Bei Personengesellschaften sind Inhaber des Unternehmens und damit Träger des Rechts auf den Verlustabzug die einzelnen Gesellschafter, sofern sie Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative ausüben können, nicht dagegen die Personengesellschaften selbst.[1] Dies deshalb, weil das gewerbliche Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 GewStG nicht nur die sachlichen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 2.2.2 Mehrere Haftende

Rz. 20 Unter Haftung ist das Einstehenmüssen für eine fremde Schuld zu verstehen.[1] Gegenstand der Haftung können alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sein.[2] Gehaftet werden kann daher auch für die Haftungsschuld eines anderen.[3] In Bezug auf denselben Anspruch schließen sich Schuld und Haftung im Grundsatz wechselseitig aus.[4] Rz. 21 Die Haftung kann sich aus d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2 Rechte und Pflichten der Polizeibehörden

Rz. 6 Der BuStra stehen im staatsanwaltschaftlichen Verfahren die Rechte und Pflichten der Behörden des Polizeidienstes nach der StPO zu. Diese richten sich in erster Linie nach §§ 161, 163 StPO. Danach erforscht die Polizei schon von sich aus Straftaten und trifft alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen, um die Verdunkelung der Sache zu verhindern. Dies umfasst insbes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3 Rechte und Pflichten nach § 399 Abs. 2 S. 2 AO

Rz. 11 Mit dem Verweis auf § 399 Abs. 2 S. 2 AO gewährt § 402 Abs. 1 AO der BuStra bestimmte strafprozessuale Instrumentarien, die im Übrigen den Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft vorbehalten sind. Darunter fallen Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Notveräußerungen und Arrestanordnungen.[1] Die Auflistung ist nicht abschließend, sondern nennt nur exemplarisch die wicht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 2.5 Allgemeine Rechte und Pflichten der Praktikantinnen/Praktikanten nach dem TVPöD

2.5.1 Ärztliche Untersuchungen, § 4 Bei Praktikantinnen/Praktikanten, die unter das JArbSchG fallen, ist die Vorschrift des § 32 Abs. 1 JArbSchG zu beachten, nach der ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden darf, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und er dem Arbeitgeber eine von die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 402 Allgemeine Rechte und Pflichten der Finanzbehörde

1 Allgemeines Rz. 1 Die Verfolgung von Straftaten obliegt nach §§ 152 Abs. 2, 160 StPO grundsätzlich der Staatsanwaltschaft. Die praktische Durchführung kann sie entweder selbst vornehmen oder sich dafür ihrer Ermittlungspersonen[1], regelmäßig Bediensteten der Polizeibehörden[2] bedienen. Dieses Ermittlungsmonopol der Staatsanwaltschaft erfährt im Bereich der Steuerstraftate...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2 Rechtsstellung der Finanzbehörde (Abs. 1)

2.1 Reichweite Rz. 3 § 402 AO gilt sowohl für das Steuerstrafverfahren, als auch gem. § 410 Abs. 1 Nr. 8 AO für das Verfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten.[1] Führt die Staatsanwaltschaft ein Verfahren, das weder ausschließlich Steuerstraftaten noch solche im Rahmen einer prozessualen Tat i. S. d. § 264 StPO mit einem Allgemeindelikt betrifft, so wird eine Zuständigkeit der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Verfolgung von Straftaten obliegt nach §§ 152 Abs. 2, 160 StPO grundsätzlich der Staatsanwaltschaft. Die praktische Durchführung kann sie entweder selbst vornehmen oder sich dafür ihrer Ermittlungspersonen[1], regelmäßig Bediensteten der Polizeibehörden[2] bedienen. Dieses Ermittlungsmonopol der Staatsanwaltschaft erfährt im Bereich der Steuerstraftaten[3] dahingeh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1 Reichweite

Rz. 3 § 402 AO gilt sowohl für das Steuerstrafverfahren, als auch gem. § 410 Abs. 1 Nr. 8 AO für das Verfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten.[1] Führt die Staatsanwaltschaft ein Verfahren, das weder ausschließlich Steuerstraftaten noch solche im Rahmen einer prozessualen Tat i. S. d. § 264 StPO mit einem Allgemeindelikt betrifft, so wird eine Zuständigkeit der Finanzbehörde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4 Folgen bei Verstößen und Rechtsschutz

Rz. 15 Die Finanzbehörde nimmt im Verfahren der Staatsanwaltschaft die Stellung von Ermittlungspersonen ein. Daher sind Maßnahmen, die die Finanzbehörde in dieser Eigenschaft ergriffen hat, grundsätzlich im Rahmen der StPO rechtlich überprüfbar. Da regelmäßig die Grundrechte betroffen sind, handelt es sich jedoch nicht um Justizverwaltungsakte i. S. d. § 23 EGGVG, sondern um...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3 Zuständigkeitskonzentration, Abs. 2

Rz. 14 Nach § 387 Abs. 2 AO kann die sachliche Zuständigkeit für den Bereich mehrerer Finanzbehörden auf eine Finanzbehörde übertragen werden, wovon die meisten Länder Gebrauch gemacht haben.[1] Dies ist in einigen Bundesländern in der Form erfolgt, dass die Zuständigkeit für die Durchführung von Steuerstrafverfahren auf besondere Strafsachenämter übertragen wurde.[2] In den ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4 Grenzen der Mitwirkung

Rz. 12 Durch seine systematische Stellung im Gesetz begrenzt § 402 AO die Pflichten der Bediensteten der BuStra als Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft nur auf das Ermittlungsverfahren. Die Pflicht, den Anweisungen der Staatsanwaltschaft Folge zu leisten, gilt daher nur in diesem Verfahrensabschnitt und endet mit der Anklageerhebung.[1] Ersucht das Gericht im Zwischen- ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3 Beteiligung bei richterlichen Ermittlungshandlungen (Abs. 2)

Rz. 6 Das Recht der Finanzbehörde auf Teilnahme besteht nach § 403 Abs. 2 AO darüber hinaus bei allen richterlichen Ermittlungshandlungen, bei denen der Staatsanwaltschaft die Anwesenheit gestattet ist. Dies ist bei praktisch jeder Ermittlungshandlung der Fall, da die Staatsanwaltschaft Herrin des Ermittlungsverfahrens ist. Das Beteiligungsrecht endet erst mit dem Beschluss ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 6.2 Rechtsschutz gegen die Einstellung durch die Staatsanwaltschaft

Rz. 13 Die Beteiligungsrechte der Finanzbehörde enden mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung ein, so gibt es gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel für die Finanzverwaltung. Nicht anwendbar ist § 172 StPO. Diese Vorschrift regelt das Klageerzwingungsverfahren und räumt dem Verletzten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 402 AO und 403 AO regeln die Rechte und Pflichten sowie die Beteiligung der Finanzbehörde in den Fällen, in denen das Steuerstrafverfahren gem. § 386 Abs. 3 AO durch die Staatsanwaltschaft geführt wird. Während § 402 AO die Rechtsstellung der Finanzbehörde im staatsanwaltschaftlichen Steuerstrafverfahren bestimmt, ergeben sich aus § 403 AO die Beteiligungsrechte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 2.5.6 Personalakten, § 6

Die Praktikantinnen/Praktikanten haben nach § 6 Satz 1 TVPöD ein Recht auf Einsicht in ihre vollständigen Personalakten. Hierzu zählen auch die sogenannten Personalbeiakten oder Personalnebenakten, nicht dagegen die Prozessakten, die Rechtsstreitigkeiten der Praktikantinnen/Praktikanten mit dem Arbeitgeber betreffen. Die Einsichtnahme können die Praktikantinnen/Praktikanten ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Vereinfachungsregelung für Vergütungen bei zeitlich befristeter Rechteüberlassung verlängert

Kommentar Das BMF hat die Vereinfachungsregelung verlängert, nach der in bestimmten Fällen der zeitlich befristeten Rechteüberlassung kein Steuerabzug auf die Vergütungen vorzunehmen ist. Statt zum 30.9.2021 wird die Regelung demnach erst zum 1.7.2022 auslaufen. Lizenzgebühren und Steuerabzug Mit BMF, Schreiben v. 11.2.2021 hat das BMF eine Abstandnahme vom Steuerabzug für be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2 Maßnahmen der Staatsanwaltschaft oder ihrer Ermittlungspersonen

Rz. 5 Das Beteiligungsrecht aus § 403 Abs. 1 AO gilt umfassend für sämtliche Ermittlungshandlungen, insbesondere für die Auswertung sichergestellter Unterlagen und die Vernehmung des Beschuldigten oder von Zeugen. Dies gilt auch für verdeckte Ermittlungen, z. B. Überwachung der Telekommunikation oder Observationen. Das Recht der Finanzbehörde ist nicht auf bloße Anwesenheit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3.1 Ermittelnde Stelle

Rz. 5a Das Beteiligungsrecht besteht bei allen Ermittlungshandlungen in Steuerstrafsachen, die die Staatsanwaltschaft entweder selbst vornimmt oder durch die Polizei durchführen lässt. Ermittelt die Polizei ohne Auftrag der Staatsanwaltschaft, also aus dem Recht des ersten Zugriffs heraus[1], ist sie verpflichtet, die Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörde als Herrin des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 6.3 Rechtsschutz des Beschuldigten bei Verstößen gegen das Beteiligungsgebot

Rz. 14 Eine fehlende Beteiligung oder ein Nichteinbeziehen der Finanzbehörde durch die Staatsanwaltschaft führt nicht zur Unverwertbarkeit der Ermittlungsergebnisse oder zur Fehlerhaftigkeit von Einstellungsentscheiden.[1] Der Beschuldigte hat keinen einklagbaren Anspruch auf Teilnahme der Finanzbehörde an Verfahrenshandlungen oder auf die Beteiligung an der Einstellungsents...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1 Sonst zuständige Finanzbehörde

Rz. 4 Die Beteiligungsrechte gelten im Verfahren der Staatsanwaltshaft für die sonst zuständige Finanzbehörde. Dabei handelt es sich gem. § 386 Abs. 1 AO um die nach Landesrecht für die Verfolgung von Steuerstraftaten örtlich und sachlich zuständige Behörde[1], i. d. R. die BuStra oder StraBu[2], bzw. die Strafsachenstelle des Hauptzollamts. Nicht dazu gehören die Steuer- un...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld: Inländischer Wohnsitz von Kindern, welche ab der 1. Klasse in Tunesien zur Schule gehen und in Tunesien bei der Großmutter leben

Leitsatz Werden Kinder bereits zu Beginn des 1. Schuljahres zu der Großmutter nach Tunesien geschickt, um dort zur Schule zu gehen, genügt es für die Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes nicht, dass die Kinder die Eltern nur in den Sommerschulferien für ca. zwei bis drei Monate im Jahr besuchen, wenn es keine besonderen Indizien für eine feste soziale Bindung an Deutsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 4 Auskunftsansprüche über die Datenverarbeitung

Rz. 22 Seit dem Inkrafttreten der DSGVO sind die dort geregelten Informationsansprüche betroffener Personen für das steuerliche Verfahrensrecht maßgeblich. Mit der Einführung der Art. 12ff. DSGVO, hier insbesondere der Art. 12, 13 Abs. 3, 14 Abs. 4 und 15 DSGVO, besteht somit ein ausdrücklich normiertes Informations- bzw. Auskunftsrecht der betroffenen Person über ihre beim ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 2.5.3 Nebentätigkeiten, § 5 Abs. 2

Möchten die Praktikantinnen/Praktikanten eine Nebentätigkeit gegen Entgelt ausüben, so müssen sie dies ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzeigen (§ 5 Abs. 2 Satz 1 TVPöD). Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die nach dem Praktikumsvertrag erforderliche praktische Tätigkeit der Praktikantinnen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.2 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 5 Die Vorschrift gilt – im Rahmen ihres einschränkenden Regelungsbereichs – für das gesamte Besteuerungsverfahren. Das in § 88a AO (deklaratorisch) geregelte Verfahren ist notwendige Grundlage einer gleichmäßigen Besteuerung[1], die ihrerseits Ausfluss des Art. 3 GG ist. Die nicht nur mit der Erhebung, sondern auch mit der Sammlung und systematischen Erfassung nach § 30 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.1.1 Vertrag, § 10 BBiG

Das Praktikantenverhältnis kommt durch einen Praktikantenvertrag zwischen dem Arbeitgeber und der Praktikantin/dem Praktikanten zustande. Der Praktikantenvertrag bedarf nicht der Schriftform, auch ein mündlich abgeschlossener Vertrag ist wirksam. Dies ergibt sich insbesondere aus § 26 BBiG, wonach auf die Vertragsniederschrift im Sinne des § 11 BBiG verzichtet werden kann. H...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 2.5.4 Haftung, § 5 Abs. 3

Für die Schadenshaftung der Praktikantinnen/Praktikanten finden gem. § 5 Abs. 3 TVPöD die für die Beschäftigten des Arbeitgebers geltenden Bestimmungen des TVöD entsprechende Anwendung. Dementsprechend ist die Schadenshaftung der Praktikantinnen und Praktikanten bei dienstlich oder betrieblich veranlassten Tätigkeiten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (§ 3 Abs....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 2.5.2 Schweigepflicht, § 5 Abs. 1

Die Praktikantinnen/Praktikanten haben nach § 5 Abs. 1 TVPöD in demselben Umfang Verschwiegenheit zu wahren wie die Beschäftigten des Arbeitgebers. Dies bedeutet, dass sie über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen oder vom Arbeitgeber angeordnet ist, Verschwiegenheit zu wahren haben; an die Schweigepflicht bleiben die Praktikant...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 2.5.1 Ärztliche Untersuchungen, § 4

Bei Praktikantinnen/Praktikanten, die unter das JArbSchG fallen, ist die Vorschrift des § 32 Abs. 1 JArbSchG zu beachten, nach der ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden darf, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und er dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 2.5.5 Schutzkleidung, § 5 Abs. 4

Soweit das Tragen von Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben oder angeordnet ist, hat der Arbeitgeber sie gem. § 5 Abs. 4 TVPöD den Praktikantinnen/Praktikanten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen; dabei bleibt die Schutzkleidung Eigentum des Arbeitgebers. Vom Begriff der Schutzkleidung sind Kleidungsstücke umfasst, die den Praktikantinnen/Praktikanten Schutz vor körperl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.1 Entwicklung, Gegenstand und Zweck der Norm

Rz. 1 Die Norm wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts[1] in die AO eingefügt. Zur Anpassung an die Terminologie des Art. 4 Nr. 2 DSGVO [2] wurde die Norm sprachlich modifiziert[3], ohne dass damit eine Änderung des Regelungsinhalts verbunden sein sollte.[4] Allerdings führt die Umstellung des Norminhalts auf die Begrifflichk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Internationale Zuständ... / I. Nationales Recht

Rz. 11 In den Grenzen seiner Gerichtsbarkeit (siehe oben Rdn 4 ff.) bestimmt jeder Staat die internationale Zuständigkeit seiner Gerichte durch nationales Recht grundsätzlich frei. Eine vorgegebene internationale Zuständigkeitsordnung gibt es – soweit kein Gemeinschaftsrecht (siehe unten Rdn 13 ff.) und keine völkerrechtlichen Vereinbarungen (siehe unten Rdn 20 ff.) vorhande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Vergleich / I. Verstoß gegen AGB-Recht

Rz. 36 In aller Regel werden Vergleiche im Einzelnen ausgehandelt und unterliegen deshalb nicht dem Geltungsbereich des AGB-Rechts (§§ 305 ff. BGB). Werden jedoch vorformulierte Klauseln gestellt, was insbesondere bei von Versicherern vorbereitenden Abfindungserklärungen der Fall ist, so unterliegen diese der Wirksamkeitskontrolle nach dem AGB-Recht. Eine Klausel in einem Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 5. Sonstige absolute Rechte

a) Allgemeines Rz. 72 Ebenso wie für das Eigentum ist auch für die sonstigen Rechte des § 823 Abs. 1 BGB charakteristisch, dass sie gegenüber jedermann Gültigkeit und Schutz beanspruchen im Gegensatz zu den "relativen Rechten" (Forderungen), die nur gegenüber bestimmten Personen wirken. Zu den sonstigen Rechten zählen die beschränkten dinglichen Rechte wie Pfandrechte, Grundp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Beschränkte dingliche Rechte

Rz. 90 Beschränkte dingliche Rechte – wie etwa Hypothek, Grundschuld, Reallast oder das in Form einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit eingeräumte Nutzungsrecht – sind als "sonstiges Recht" im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB zu qualifizieren und damit deliktsrechtlich geschützt.[157] Rz. 91 Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung beschränkter dinglicher Rechte setzt ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / F. Internationale Aspekte des Unfallhaftpflichtrechts

Rz. 34 Zahlreiche Unfallhaftpflichttatbestände – etwa aus den Bereichen des Straßen-, Luft- oder Schiffsverkehrs oder der Produkthaftung – sind nicht auf den deutschen Bereich beschränkt, sondern weisen Auslandsbezüge auf, sei es durch den Ort des Geschehens oder die Nationalität von Beteiligten oder durch die Zulassung eines beteiligten Fahrzeugs in einem vom Unfallstaat ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Verjährung / IV. Verjährung bei Rechts- bzw. Anspruchsnachfolge

Rz. 14 Eine Rechtsnachfolge hat auf den Lauf der Verjährungsfrist grundsätzlich keinen Einfluss.[30] So fallen etwa die auf einen Sozialversicherungsträger, z.B. eine gesetzliche Krankenversicherung, auflösend bedingt übergegangenen Schadensersatzansprüche bei Beendigung der Mitgliedschaft des Unfallgeschädigten auf diesen zurück; dieser erwirbt den Anspruch bei Bedingungsei...mehr