Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 29 Internationale Zuständ... / 3. Haftpflichtversicherungen

Rz. 99 Besondere Regelungen sind – insbesondere – für Haftpflichtversicherungen vorgesehen. So kann der Versicherer hier – und bei der Versicherung von unbeweglichen Sachen – auch vor dem Gericht des Ortes verklagt werden, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist (Art. 12 S. 1 EuGVVO; Art. 10 S. 1 LugÜ II). Dieser Ort ist ebenso zu bestimmen wie beim Gerichtsstand der...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Unternehmensschutz (Eingriff in den Gewerbebetrieb)

Rz. 80 Auch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist als "sonstiges Recht" im Sinne des § 823 BGB anerkannt.[137] Nach der Rechtsprechung des BGH wird der Schutz des § 823 Abs. 1 BGB gegen jede Beeinträchtigung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gewährt, wenn sie einen unmittelbaren Eingriff in den gewerblichen Tätigkeitskreis dar...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / II. Prozessführungsbefugnis

Rz. 115 Die Prozessführungsbefugnis ist das Recht, einen Prozess als die richtige Partei im eigenen Namen zu führen.[212] Sie zählt zu den Prozessvoraussetzungen[213] und ist daher von der in der Begründetheit – insbesondere im Hinblick auf einen Forderungsübergang (siehe hierzu § 23 und § 37 B) – zu prüfenden Sachbefugnis, das heißt der Aktivlegitimation des Klägers und Pas...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / Literaturtipps

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Literaturverzeichnis

ADAC, Kinderschutz in Europa, 2006 Ahrens/von Bar/Fischer, Festschrift für Erwin Deutsch, 1999 Anders/Gehle, Antrag und Entscheidung im Zivilprozess, 3. Aufl. 1999 Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, 2. Aufl. 1973 Arnold, Das Grundurteil, Diss., 1996 Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, 2. Aufl. 2017 Baltzer, Die negative Feststellungsklage, 1980 Baltzer, Gedächtni...mehr

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§ 1 Einführung / B. Begriff der Haftpflicht/Unfallhaftpflicht im System der Schuldverhältnisse

Rz. 4 Der Begriff der Haftpflicht ist in keinem Gesetz definiert. Es gibt indessen eine Fülle von Normen, namentlich im BGB, in denen von Haftung die Rede ist. Zunächst mag ein kleiner rechtshistorischer Rückblick dem Verständnis des Wortes dienen: Die Begriffe "haften" und "verhaften" gehen auf den gleichen Ursprung zurück. Wer eine Schuld nicht bezahlen konnte, durfte vom ...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 1. Maßgebliche Ansprüche

Rz. 141 § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X setzt tatbestandlich das Bestehen eines "auf anderen gesetzlichen Vorschriften" beruhenden Anspruchs auf Ersatz eines Schadens voraus. Dieser Anspruch geht auf den Versicherungsträger oder Sozialhilfeträger über. Bereits der Wortlaut macht deutlich, dass es sich um Ansprüche außerhalb des SGB und derjenigen Vorschriften handeln muss, die als T...mehr

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§ 1 Einführung / D. Unfallhaftpflichtrecht und Internet

Rz. 21 Der Bedeutung der EDV für das Unfallhaftpflichtrecht wird bereits seit der 14. Auflage dieses Buches durch Hinweise z.B. auf elektronische Datenbanken und andere Hilfen und Dokumente Rechnung getragen. Angesichts der schnell wachsenden Verbreitung des Internets auch in Europa und seiner Auswirkungen auf viele Bereiche unserer Gesellschaft erscheinen einige Hinweise zu...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / F. Schadensberechnung

Rz. 42 Die §§ 249 ff. BGB (vgl. dazu auch § 12 Rdn 1 ff.) gelten grundsätzlich auch im Binnenschifffahrtsrecht. Ersatzfähig ist unmittelbarer und mittelbarer Schaden, der beispielsweise aus einer Schiffskollision[141] resultiert. Unterschieden wird üblicherweise zwischen "Kaskoschaden" (vom spanischen casco = Schiffsrumpf), "Ladungsschaden" und dem "Nutzungsverlustschaden". ...mehr

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§ 1 Einführung / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Allgemeines

Rz. 72 Ebenso wie für das Eigentum ist auch für die sonstigen Rechte des § 823 Abs. 1 BGB charakteristisch, dass sie gegenüber jedermann Gültigkeit und Schutz beanspruchen im Gegensatz zu den "relativen Rechten" (Forderungen), die nur gegenüber bestimmten Personen wirken. Zu den sonstigen Rechten zählen die beschränkten dinglichen Rechte wie Pfandrechte, Grundpfandrechte, Er...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Allgemeines

Rz. 2 Das Deliktsrecht der §§ 823 ff. BGB regelt die zivilrechtliche Schadenshaftung außerhalb bestehender Schuldverhältnisse. Die Haftung betrifft überwiegend Tatbestände schuldhafter Schadensverursachung (§ 823 Abs. 1 und Abs. 2, § 826 BGB), wobei das Verschulden zum Teil vermutet wird (z.B. §§ 834, 836 BGB). § 832 BGB enthält einen besonderen Vermutungstatbestand (Haftung...mehr

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§ 9 Produkthaftung / A. Allgemeines

Rz. 1 Fehlerhafte Produkte (und der Fehlgebrauch fehlerfreier Produkte) sind eine Unfallursache ersten Ranges. Die deliktische Haftung für Produktfehler, die sich primär auf § 823 Abs. 1 BGB stützt und die das Reichsgericht schon im Jahr 1915 anerkannt hatte,[1] ist von Rechtsprechung und Lehre vor allem seit den 1960er Jahren fortentwickelt und präzisiert worden, um der for...mehr

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / Literaturtipps

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§ 5 Pflichtversicherung für... / II. Maßgebliche Rechtsordnung

Rz. 100 Die hohe Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer und die Zunahme des grenzüberschreitenden Straßenverkehrs führen zunehmend zu Verkehrsunfällen, bei denen die haftungsrechtliche Beurteilung davon abhängig ist, welche Rechtsordnung (deutsches oder ausländisches Recht) heranzuziehen ist. Rz. 101 Nach dem Internationalen Privatrecht (IPR) gilt das Tatortprinzip, nach ...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 2. Ursächlicher Zusammenhang

Rz. 372 Das Teilungsabkommen dient unter anderem dem Zweck, die Prüfung der Haftungsfrage auszuschließen. Voraussetzung für die Anwendung des Teilungsabkommen bleibt indessen, dass der Haftpflichtversicherer zur Schadensdeckung verpflichtet ist. Der Deckungskomplex wird daher durch das Teilungsabkommen nicht berührt.[454] Rz. 373 Dies hat zur Folge, dass unabhängig von der Ha...mehr

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§ 21 Verjährung / 1. Einigungsvertrag

Rz. 7 Nach dem Einigungsvertrag gilt für die Verjährung die Übergangsregelung des Art. 231 § 6 EGBGB. Danach finden die Vorschriften des BGB über die Verjährung nur auf die am 3.10.1990 bestehenden und noch nicht verjährten Ansprüche Anwendung. Ob ein Anspruch zu dieser Zeit bereits verjährt war, ist gegebenenfalls nach dem Recht der DDR zu beurteilen.[13] Auch nach diesem Re...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / A. Überblick

Rz. 1 Die internationale Zuständigkeit bestimmt die Grenzziehung zwischen der Zuständigkeit deutscher Gerichte und der Zuständigkeit ausländischer Gerichte bei Streitigkeiten mit Auslandsbezug.[1] Ein solcher Auslandsbezug ist insbesondere bei Unfällen deutscher Staatsangehöriger oder mit deren Fahrzeugen im Ausland sowie bei Verkehrsunfällen im Inland unter Beteiligung ausl...mehr

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§ 37 Bindung der Gerichte a... / A. Bedeutung und Gegenstand der Bindungswirkung

Rz. 1 § 108 SGB VII: Bindung der Gerichte (1) Hat ein Gericht über Ersatzansprüche der in den §§ 104 bis 107 genannten Art zu entscheiden, ist es an eine unanfechtbare Entscheidung nach diesem Buch oder nach dem Sozialgerichtsgesetz in der jeweils geltenden Fassung gebunden, ob ein Versicherungsfall vorliegt, in welchem Umfang Leistungen zu erbringen sind und ob der Unfallve...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / IV. Gerichtsstandsvereinbarung

Rz. 46 Gerichtsstandsvereinbarungen entfalten auch nach dem Gemeinschaftsrecht (zum nationalen Recht siehe §§ 38, 40 ZPO, dazu auch § 25 Rdn 69, zum – gegebenenfalls vorrangigen – Haager Gerichtsstandsvereinbarungsübereinkommen siehe oben Rdn 25) nur unter bestimmten Umständen zuständigkeitsbegründende Wirkung (siehe Rdn 47). Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart hab...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 2. Halter

Rz. 43 § 7 Abs. 1 StVG richtet die Gefährdungshaftung an den Halter. Der Halter eines Kraftfahrzeugs ist derjenige, der das Kfz für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt innehat, die ein solcher Gebrauch voraussetzt.[113] Rz. 44 Bei der Beurteilung, wem die Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug zusteht, kommt es nicht entscheidend auf das Rechtsverhältnis...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Sonstiger Ausschluss der Rechtswidrigkeit

Rz. 123 Die Rechtswidrigkeit ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil das zur Verletzung eines absoluten Rechtsguts führende Handeln sozialadäquat ist.[252] Rz. 124 Die nachbarrechtlichen Vorschriften (z.B. § 906 BGB) sind in dem davon erfassten Regelungsbereich maßgebend dafür, ob eine widerrechtliche Handlung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB vorliegt.[253] Ob im Einzelfal...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / Literaturtipps

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§ 38 Haftung der Unternehme... / W. Verjährung

Rz. 370 § 113 SGB VII (§ 642 RVO a.F.) regelt die Verjährung der Rückgriffsansprüche nach den §§ 110, 111 SGB VII. Es gilt eine dreijährige Verjährungsfrist, für deren Fristbeginn es entscheidend auf den Tag ankommt, an dem die Leistungspflicht für den Unfallversicherungsträger in Bindung erwächst bzw. ein entsprechendes Urteil rechtskräftig geworden ist. Rz. 371 Die Leistung...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / III. Ursachenzusammenhang

Rz. 165 Das Unfallereignis muss im kausalen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit (haftungsbegründende Kausalität) stehen und es muss ursächlich einen Körperschaden bzw. eine Gesundheitsstörung bewirken (haftungsausfüllende Kausalität). Rz. 166 Nach der vom Bundessozialgericht geprägten Lehre von der rechtlich wesentlichen Ursache besagt das Vorliegen eines Unfalls, den...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / II. Dienstunfall

Rz. 10 Nach der in § 31 Abs. 1 S. 1 BeamtVG enthaltenen Legaldefinition ist ein Dienstunfall "ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist". Neben dem Kausalzusammenhang zwischen Ereignis und Schaden ist ein bestimmter Zusammenhang ...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / VI. Werkvertrag

Rz. 149 § 631 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführ...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / III. Kauf

Rz. 116 § 433 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / A. Gesetzliche Grundlagen (Auszug)

Rz. 1 § 3 BinSchG[1] (1) Der Schiffseigner ist für den Schaden verantwortlich, den eine Person der Schiffsbesatzung oder ein an Bord tätiger Lotse einem Dritten in Ausführung von Dienstverrichtungen schuldhaft zufügt. (2) Zur Schiffsbesatzung gehören der Schiffer, die Schiffsmannschaft (§ 21) und alle übrigen auf dem Schiffe angestellten Personen. § 4 BinSchG (1) Der Schiffsei...mehr

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§ 39 Sozialgesetzbuch (SGB)... / C. Prozessuale Fragestellungen

Rz. 20 Die Überleitungsanzeige ist ein Verwaltungsakt, der in die Rechte des Hilfeempfängers eingreift.[21] Es sind deshalb die Erfordernisse der §§ 31 ff. SGB X zu beachten. Vor seiner Bekanntgabe ist deshalb die Anhörung des Adressaten erforderlich (§ 24 Abs. 1 SGB X). Liegt eine Ausnahme hiervon nach § 24 Abs. 2 SGB X vor, so ist zumindest aber eine Mitteilung des Anspruc...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / VII. Reisevertrag

Rz. 157 § 651a BGB a.F.: Vertragstypische Pflichten beim Reisevertrag (1) Durch den Reisevertrag wird der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) zu erbringen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen. (…) § 651e BGB a.F.: Abhilfe (1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die ...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / A. Allgemeines

Rz. 1 Zitat "Die Funktion des Rechts im Allgemeinen besteht nun darin sich zu verwirklichen. Was sich nicht realisiert, ist kein Recht." Rudolf von Jhering [1] I. Justizgewährungsanspruch Rz. 2 Materielle Ansprüche, wie die in den vorstehenden Kapiteln aufgezeigten, sind ohne Möglichkeit zur Durchsetzung wertlos. Das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) gebie...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / F. Verletzung durch einen anderen Beamten

Rz. 84 Bei Verletzung eines Beamten durch einen anderen Beamten ergeben sich hinsichtlich der Schadensersatzpflicht vier Fallgestaltungen:mehr

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§ 22 Erfüllung und Aufrechnung / III. Leistungszuordnung/Tilgungsbestimmung und Tilgungsreihenfolge/Leistung unter (Verrechnungs-)Vorbehalt

Rz. 6 Im Rahmen der Erfüllung ist erforderlich, dass die Leistung des Schuldners einem bestimmten Schuldverhältnis zugeordnet werden kann. Erfüllungswirkung tritt damit regelmäßig als objektive Folge der Leistungsbewirkung ein. Zur Zuordnung der Leistung zu einem bestimmten Schuldverhältnis kann es ausreichen, dass die bewirkte Leistung die allein geschuldete ist und daneben...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / U. Verhältnis zu § 116 SGB X

Rz. 352 Über die Rechtslage beim Zusammentreffen eines Rückgriffsanspruchs aus § 116 SGB X (außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehender Dritter) mit dem Rückgriffsanspruch gegen den Unternehmer aus § 110 SGB VII enthält das Gesetz keinerlei Bestimmungen. Rz. 353 Der nach dem zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch in Verbindung mit § 116 SGB X zur Leistung an den...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / 1. Definition und Abgrenzung zum Verwaltungsrechtsweg

Rz. 26 Ob eine Streitigkeit bürgerlich-rechtlich ist und deshalb vor die Zivilgerichte gehört (§ 13 GVG), richtet sich, wenn eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird.[41] Entscheidend ist die wahre Natur des Anspruchs, wie dieser sich nach dem maßgeblichen Sachvortrag (sie...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / H. Verjährung und sonstige Fragen

Rz. 57 Für das binnenschifffahrtsrechtliche Havariegeschehen sind im Wesentlichen vier Verjährungstatbestände maßgebend:mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / i) Schädigungen im Mutterleib

Rz. 55 § 823 BGB schützt das Recht des geborenen Menschen auf körperliche Unversehrtheit und auf Gesundheit. Dem im Verletzungszeitpunkt noch nicht geborenen Menschen stehen dieselben Rechte auf Schadensersatz zu wie dem, der erst mit oder nach der Vollendung der Geburt verletzt worden ist. Nach ­richtiger Auffassung ist ein Recht der Leibesfrucht auf Unversehrtheit und auf ...mehr

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§ 21 Verjährung / c) Klage des Berechtigten

Rz. 89 Grundsätzlich hemmt – nach wie vor – nur die Klage eines Berechtigten den Ablauf der Verjährung, nicht hingegen die eines Nichtberechtigten.[204] Wer berechtigt ist, richtet sich nach sachlichem Recht. Danach ist Berechtigter, wem die materiell-rechtliche Verfügungsbefugnis über den Gegenstand zusteht. Dafür genügt nach ständiger Rechtsprechung aber auch, wenn jemande...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 2. Bemessung

Rz. 22 Ausgehend von den vorgenannten Zwecken der Zuerkennung der Kompensation von immateriellen Beeinträchtigungen nach § 253 Abs. 2 BGB können bei der Bemessung einer billigen Entschädigung grundsätzlich alle in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden. Dabei kann ein Rangverhältnis der zu berücksichtigenden Umstände nicht allgemein aufgestellt we...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / C. Stillschweigender Haftungsverzicht/Gefälligkeitsfahrt/Probefahrt/­Einwilligung/Handeln auf eigene Gefahr

Rz. 30 Haftungsausschlüsse oder Haftungsbegrenzungen können auch stillschweigend/konkludent vereinbart werden. Ihr Anwendungsbereich ist auf Fälle der Gefährdungshaftung und einfacher Fahrlässigkeit beschränkt. Ein Haftungsverzicht für grobe Fahrlässigkeit erfordert eine ausdrückliche Abrede.[52] Die Rechtsprechung ist mit der Annahme stillschweigender Haftungsausschlüsse mi...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / XI. Streitgenossenschaft und Interventionsklage

Rz. 120 Wenn mehrere Personen zusammen verklagt werden, kann eine Person, die ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat, auch vor dem Gericht des Ortes, an dem einer der anderen Beklagten seinen Wohnsitz hat (sog. "Ankerbeklagter"), verklagt werden, sofern zwischen den Klagen eine so enge Beziehung gegeben ist, dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten ersche...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / Literaturtipps

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / aa) Motorrad/Quad

Rz. 52 Ebenfalls als Selbstgefährdung zu werten ist das Nicht-Nutzen von Möglichkeiten passiver Sicherheit durch den Geschädigten: So verstößt Motorrad- und Quadfahren ohne Sturzhelm sowohl beim Fahrer als auch dem Beifahrer gegen die – verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende[142] – Vorschrift des § 21a Abs. 2 StVO und ist grundsätzlich als Mitverschulden im Sinne von § ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Grundlagen

Rz. 837 Da es an einer Kodifikation des Staatshaftungsrechts nach wie vor fehlt,[2580] ist und bleibt die Amtshaftung gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG die Domäne des Staatshaftungsrechts, in dem es im Kern darum geht, die Eigenverantwortung des Bürgers für die Entfaltung und Gestaltung seiner privaten und beruflichen Sphäre von der Verantwortung des Staates und seiner Gliederunge...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / 1. Wohnsitz einer natürlichen Person

Rz. 57 Der Wohnsitz einer natürlichen Person wird – mangels einer autonomen Begriffsbestimmung durch die EuGVVO – grundsätzlich nach dem nationalen Recht des Mitgliedstaats des angerufenen Gerichts beurteilt (Art. 62 Abs. 1 EuGVVO; Art. 59 Abs. 1 LugÜ II). Der bloße Aufenthaltsort vermag keine allgemeine internationale Zuständigkeit nach der EuGVVO zu begründen.[229] Hat die...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / VIII. Besondere Zuständigkeit für Adhäsionsklagen

Rz. 91 Eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, kann ferner in einem anderen Mitgliedstaat verklagt werden, wenn es sich um eine Klage auf Schadensersatz oder auf Wiederherstellung des früheren Zustands handelt, die auf eine mit Strafe bedrohte Handlung gestützt wird, vor dem Strafgericht, bei dem die öffentliche Klage erhoben ist, soweit di...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / IV. Auswirkungen der Begrenzung auf das Bestehen des zivilrechtlichen Anspruchs

Rz. 17 Die bei Unfällen von Beamten entstehenden wechselseitigen Rechtsbeziehungen unter den Beteiligten haben seit jeher zu erheblichen rechtlichen Zweifelsfragen geführt. Insbesondere war die Auswirkung der für den Beamten (bzw. seine Hinterbliebenen) in § 46 BeamtVG normierten Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche auf das Fortbestehen der zivilrechtlichen Ansprüche selbs...mehr

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§ 31 Kostenrecht / j) Kosten für die Beschaffung von Beweismitteln

Rz. 24 Detektivkosten, die einer Partei zur Beschaffung von Beweismitteln (hier: zur Feststellung des Bestehens einer verfestigten Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten) entstehen, können zu den erstattungsfähigen Kosten im Sinne des § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO gehören. Das ist allerdings nur der Fall, wenn das Beweismittel im Rechtsstreit verwertet werden darf. Daran fehlt...mehr