Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1104 Art 25 EuPartVO – Formgültigkeit einer Vereinbarung über die güterrechtlichen Wirkungen einer eingetragenen Partnerschaft.

Gesetzestext (1) Die Vereinbarung über die güterrechtlichen Wirkungen einer eingetragenen Partnerschaft bedarf der Schriftform, ist zu datieren und von beiden Partnern zu unterzeichnen. Elektronische Übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung der Vereinbarung ermöglichen, sind der Schriftform gleichgestellt. (2) Sieht das Recht des Mitgliedstaats, in dem beide Partner ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Inhalt.

Rn 3 § 440 schränkt das Recht des Käufers auf Nacherfüllung nicht ein (vgl HP/Faust Rz 3; Schroeter AcP 207, 28, 52f), vielmehr wird er nur zusätzlich berechtigt, ohne Fristsetzung weitergehende Rechte auszuüben und dem Verkäufer das Recht zur zweiten Andienung zu nehmen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EuErbVO Art 33 EuErbVO – Erbenloser Nachlass.

Gesetzestext Ist nach dem nach dieser Verordnung auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Recht weder ein durch Verfügung von Todes wegen eingesetzter Erbe oder Vermächtnisnehmer für die Nachlassgegenstände noch eine natürliche Person als gesetzlicher Erbe vorhanden, so berührt die Anwendung dieses Rechts nicht das Recht eines Mitgliedstaates oder einer von die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ist die Sache mit dem Recht eines Dritten belastet, so geht das Pfandrecht dem Recht vor, es sei denn, dass der Pfandgläubiger zurzeit des Erwerbs des Pfandrechts in Ansehung des Rechts nicht in gutem Glauben ist. 2Die Vorschriften des § 932 Abs. 1 Satz 2, des § 935 und des § 936 Abs. 3 finden entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich 24 VersAusglG 4; 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleichswert einzelner...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Eheaufhebung, Nichtigerklärung, Feststellung des Nichtbestehens.

Rn 21 Das Statut der gerichtlichen Eheaufhebung, Nichtigerklärung oder Feststellung des Nichtbestehens der Ehe ist nicht ausdrücklich geregelt. Die Anknüpfung erfolgt nach hM in der Weise, dass für die Rechtsfolgen einer materiell-rechtlich fehlerhaften Eheschließung und damit auch für Aufhebung, Nichtigerklärung und das Feststellen des Nichtbestehens der Ehe Art 13 I maßgeb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Auslandssachverhalte.

Rn 16 In Anwendung deutschen Sachrechts kann unter Berücksichtigung ausl Vorstellungen und Gebräuche einem Deutsch-Ausländer, der zudem noch einen ausl Nachnamen trägt, ein nach deutschem Recht an sich unzulässiger Vorname erteilt werden (Frankf StAZ 00, 238 [OLG Frankfurt am Main 17.02.2000 - 20 W 86/98] und 267 [OLG Frankfurt am Main 17.02.2000 - 20 W 450/98] zu türkischer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB D

Dachboden 1361b 5 Damnationslegat 2174 1 Dänemark Verhältnis zur ROM I Art. 1 ROM I 2, 28; Art. 2 ROM I 4; Art. 24 ROM I 5; Art. 25 ROM I 2; vor ROM I 2 Darlegungs- und Beweislast 1361 5, 21, 41; 1584 5; 1360a 10 abgestufte ~ 22 AGG 7 anwendbares Recht Art. 18 ROM I 1 Darlehen 288 5; 780 8; 1376 12; Art. 9 ROM I 16 bei erlaubtem Spiel-/Wettvertrag 763 12 bei nicht erlaubtem/erlaubni...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 4. China

Rz. 18 China ist Mehrrechtsgebiet. In Hongkong und Makao sind die dort bis zur Rückgabe an China geltenden Vorschriften weiterhin anzuwenden. Da auch ein einheitliches interlokales Kollisionsrecht fehlt, ist aus deutscher Sicht zur Bestimmung der einschlägigen Teilrechtsordnung Art. 36 Abs. 2 EuErbVO anzuwenden. Es ist also unmittelbar das Recht des Teilrechtsgebietes anzuwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Hauptanwendungsbereich.

Rn 2 Vielfach begegnet § 315 im Arbeitsrecht: Der Arbeitgeber kann (in den durch den Vertrag gezogenen Grenzen) kraft seines Direktionsrechts die vom Arbeitnehmer zu erbringende Leistung bestimmen (BAG NZA 12, 858, 860 [BAG 22.02.2012 - 5 AZR 249/11]; MüKo/Würdinger Rz 73 ff; aA etwa Boecken FS Fezer [16], 377, der das Weisungsrecht des Arbeitgebers wegen seines gesetzlichen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Notwendige und Pflichtverteidigung

a) Notwendige Verteidigung nach § 140 StPO Ergänzender Hinweis: Nr. 32 Abs. 3 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 32. Schrifttum: Bittmann, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, NStZ 2010, 13; Burhoff, Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen richterlicher Vernehmung nach dem neuen § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO, StraFo 2018, 405 ff.; Fromm, Neues zur "Umbeiordnung" des Pf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 48 EGBGB – Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens.

Gesetzestext Unterliegt der Name einer Person deutschem Recht, so kann sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den während eines gewöhnlichen Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen und dort in ein Personenstandsregister eingetragenen Namen wählen, sofern dies nicht mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung und Funktionen des Schuldrechts.

Rn 1 Das Schuldrecht gehört zum Kern des zivilen Vermögensrechts, welchen es zusammen mit dem Allgemeinen Teil und dem Sachenrecht bildet. Regelungsgegenstand ist – wie auch die Überschrift zum zweiten Buch des BGB deutlich macht – das ›Recht der Schuldverhältnisse‹. ›Schuld‹ meint dabei keinen moralischen Vorwurf, sondern die Verpflichtung von Personen im Rechtsverkehr; ›Sc...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Pflichtteile der Abkömmlinge

Rz. 273 Erb- und Pflichtteilsrechte im eigentlichen Sinne stehen allein den Kindern bzw. bei deren Vorversterben den weiteren Abkömmlingen zu, Art. 4:63 B.W. Die Höhe der Forderung entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.[328] Berechnungsgrundlage ist allerdings nicht der reale Nachlass, sondern ein fiktiver Nachlass, welcher durch die hinzurechnungspflichtigen Schen...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / IV. Pflichtteilsverzicht und Versorgungsleistungen, § 22 Nr. 1 S. 1 EStG

Rz. 235 Problematisch ist, ob Zahlungen zur Abfindung von Pflichtteilsansprüchen als Versorgungsleistungen nach §§ 10 Abs. 1 Nr. 1a, 22 Nr. 1 EStG einzuordnen sind. Beispiel M ist Mutter von drei Kindern und Inhaberin eines wertvollen Betriebs. Zur Vorbereitung der vorweggenommenen Erbfolge und der Einleitung entsprechender Schritte wendet sie sich an die beiden jüngsten Kind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausnutzung.

Rn 6 Zur Ausnutzung des Rangvorbehalts ist die Einigung zwischen Eigentümer und Inhaber des vortretenden Rechts erforderlich sowie die Eintragung eines Vermerks im Grundbuch, dass das vortretende Recht in Ausübung des Vorbehalts eingetragen wird (BayObLGZ 56, 463; Soergel/Stürner Rz 8). Diese Rangeinweisung kann auch noch nach Eintragung des Rechts erfolgen (HP/Eckert Rz 6)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Ausübung subjektiver Rechte stößt an Schranken, wo gleich- oder höherwertige Rechte anderer Personen durch die Rechtsausübung betroffen werden. Dem trägt das Gesetz zum einen dadurch Rechnung, dass es den Inhalt subjektiver Rechte insoweit bereits einschränkt. Zum anderen kennt es besondere Regelungen, die Missbrauchskonstellationen im Einzelfall verhindern. § 226 s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtserwerb (Abs 2).

Rn 5 Die Buchberechtigten von dinglichen Rechten, die ein Recht zum Besitz des Grundstücks geben oder besitzrechtlich geschützt sind, erwerben diese Rechte mit dem eingetragenen Rang (II 2) entspr I. Die zum Besitz berechtigenden Rechte sind: §§ 1036, 1093, 34 II, 31 WEG. Rechte, die Besitzschutz genießen sind: §§ 1029, 1090 II, 1029. Während der dreißigjährigen Frist muss d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Einzelfälle.

Rn 11 (1) Forderungen. (a) Vertrag zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragspartner des Handels ist kein Forderungskauf, sondern Schuldversprechen (§ 780; zur aF BGHZ 150, 286, 290 ff; BGH NJW-RR 04, 481f). (b) Rechtsmängel sind alle Einwendungen, Einreden und Gegenrechte, die Dritte gegen Realisierung und Höhe der Forderung endgültig oder zeitweise geltend machen können...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausgeschlossene Angelegenheiten.

Rn 3 Die VO gilt nicht für Bereiche des Zivilrechts, die nicht das Güterrecht betreffen. Aus Gründen der Klarheit nimmt die Negativliste des Abs 2 acht Komplexe, die mit Güterrechtsfragen verknüpft sein können, ausdrücklich vom Anwendungsbereich aus (Erw 19). Sie spielen häufig als Vorfrage eine Rolle (vgl Vor EuPartVO Rn 4). Rn 4 Nicht erfasst werden die Rechts-, Geschäfts- ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Dingliche Rechtsänderung.

Rn 7 Der Anspruch muss auf dingliche Rechtsänderung gerichtet sein, dh durch endgültige Eintragung eines eintragungsfähigen Rechts im Grundbuch erfüllt werden können (vgl Soergel/Stürner Rz 8). Anspruchsgegenstand kann die Einräumung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück – jeweils auch teilweise – sein (Verschaffung des Eigentums durch Auflassung und E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kenntnis (Abs 2).

Rn 2 In zwei Fällen wird unwiderleglich davon ausgegangen, dass der Dritte Kenntnis von dem auf den ehelichen Güterstand anzuwendenden Recht hat, nämlich, wenn es sich um eines von mehreren bestimmtes Rechten handelt (II lit a) oder die Anforderungen an die Publizität oder Registrierung des ehelichen Güterstands eingehalten wurden (II lit b). Letztere Alternative ist lex spe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Rangverhältnis unter mehreren Rechten, mit denen ein Grundstück belastet ist, bestimmt sich, wenn die Rechte in derselben Abteilung des Grundbuchs eingetragen sind, nach der Reihenfolge der Eintragungen. 2Sind die Rechte in verschiedenen Abteilungen eingetragen, so hat das unter Angabe eines früheren Tages eingetragene Recht den Vorrang; Rechte, die unter Angabe de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Umfang.

Rn 5 Regelungsgegenstand ist die allg Rechts- und Geschäftsfähigkeit (zB Bremen MDR 20, 662 [OLG Bremen 16.04.2020 - 3 W 9/20]). Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit, durch eigene Rechtshandlungen wirksam Rechtsgeschäfte zu tätigen. Rn 6 Außerdem wird auch die Geschlechtszugehörigkeit im Zus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Qualifikation.

Rn 34 Das Auffinden der anwendbaren Kollisionsnorm erfolgt durch Qualifikation der betreffenden Rechtsfrage. Mit der Qualifikation wird diese einem Anknüpfungsgegenstand zugeordnet. Es wird unter die passende Kollisionsnorm subsumiert. In einem ersten Schritt ist hierzu die Kollisionsnorm auszulegen, dh das von dem genannten Systembegriff (zB Geschäftsfähigkeit, Eheschließun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Beteiligung von Verwaltungsträgern.

Rn 26 Darüber hinaus ist die Anwendbarkeit der GoA auch im Öffentlichen Recht anerkannt (etwa BVerwGE 18, 221; 80, 170; BGH NJW 04, 513). Eine öffentlich-rechtliche GoA liegt nur vor, wenn das Geschäft bei Vornahme durch den Geschäftsherrn dem Öffentlichen Recht zuzuordnen wäre (BGHZ 191, 325; 138, 281; BGH NJW 71, 1218: privatrechtliche GoA bei Erfüllung der Streupflicht du...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1198 BGB – Zulässige Umwandlungen.

Gesetzestext 1Eine Hypothek kann in eine Grundschuld, eine Grundschuld kann in eine Hypothek umgewandelt werden. 2Die Zustimmung der im Range gleich- oder nachstehenden Berechtigten ist nicht erforderlich. Rn 1 Durch § 1198 1 wird klargestellt, dass die einzelnen Arten der Grundpfandrechte nicht verschiedene Rechte, sondern verschiedene Ausprägungen eines einheitlichen Recht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1196 BGB – Eigentümergrundschuld.

Gesetzestext (1) Eine Grundschuld kann auch für den Eigentümer bestellt werden. (2) Zu der Bestellung ist die Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass die Grundschuld für ihn in das Grundbuch eingetragen werden soll, und die Eintragung erforderlich; die Vorschrift des § 878 findet Anwendung. (3) Ein Anspruch auf Löschung der Grundschuld nach § 1179a oder § 1...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / a) Vorliegen eines "beiderseitigen Widerspruchs"

Rz. 294 Noch "schräger" können die Ergebnisse werden, wenn der Erblasser über die verschiedenen Spaltnachlässe unterschiedlich verfügt hat. Rz. 295 Beispiel Der Nachlass eines in Florida lebenden Deutschen besteht im Wesentlichen aus einer Ranch in Texas und einer Kette von Steak-Restaurants in Frankreich. Der Wert des Immobilienbesitzes in beiden Ländern beträgt jeweils 1,2 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Rechtswahlvereinbarung nach Artikel 5 Absätze 1 und 2 bedarf der Schriftform, der Datierung sowie der Unterzeichnung durch beide Ehegatten. Elektronische Übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung der Vereinbarung ermöglichen, erfüllen die Schriftform. (2) Sieht jedoch das Recht des teilnehmenden Mitgliedstaats, in dem beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltung der Norm.

Rn 1 Die Norm erfasst gleichermaßen in einer Ehe wie auch außerhalb einer Ehe geborene Kinder. Dies gilt auch für Kinder, deren Heimatrecht noch zwischen ehelicher u nichtehelicher Kindschaft unterscheidet. Rn 2 Die Vorschrift regelt zum einen das Statut für die sich ex lege ergebenden Rechtsverhältnisse hinsichtlich der Personen- u Vermögenssorge (Sorgeinhaber? Umfang der So...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, hat der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausnahmen (§ 11 I 3).

Rn 2 Die WEigtümer können sich unter den Voraussetzungen des § 11 I 3 das Recht einräumen, eine Aufhebung zu verlangen. Eine Wiederaufbaupflicht besteht in zwei Fällen: wenn es vertraglich bestimmt ist oder wenn der Schaden durch eine Versicherung oder in anderer Weise gedeckt ist (§ 22). Rn 3 Die WEigtümer können jederzeit einen Vertrag mit dem Zweck schließen, die SonderE-R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Alternative Anknüpfungen.

Rn 2 Das Üb lässt alternativ fünf unterschiedliche Anknüpfungen der Testamentsform zu. Eine letztwillige Verfügung ist formgültig, wenn sie einer der genannten Rechtsordnungen entspricht. Ort, an dem der Erblasser letztwillig verfügt hat (Errichtungsort; I lit a); Heimatrecht des Erblassers im Zeitpunkt der letztwilligen Verfügung oder im Zeitpunkt seines Todes (I lit b); Wohns...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wertpapiere.

Rn 9 Wertpapiere sind Urkunden, durch die ein privates Recht in der Weise verbrieft ist, dass die Innehabung des Papiers Voraussetzung für die Ausübung des Rechts ist. Schuldscheine und andere Beweisurkunden sind ebenso wie bloße Legitimationspapiere (§ 808) dementspr keine Wertpapiere. Nur das Wertpapier selbst ist zur Hinterlegung geeignet, nicht das verbriefte Recht. Eine...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / a) Allgemeines

Rz. 259 Beispiel 1 Der ursprünglich französische, bei seinem Tod US-amerikanische Staatsangehörige Caron besaß eine an der Côte d’Azur belegene Eigentumswohnung. Er brachte diese in eine amerikanische Corporation ein, um die Entstehung von Pflichtteilen nach dem für in Frankreich belegene Immobilien geltenden französischen Erbrecht zu verhindern. Die Cour de Cassation [252] b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Verfügung des Vorerben über ein zur Erbschaft gehörendes Grundstück oder Recht an einem Grundstück oder über ein zur Erbschaft gehörendes eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk ist im Falle des Eintritts der Nacherbfolge insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würde. (2) 1Das Gleiche gilt von der Verfügung über einen Erbsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 1274 regelt die rechtsgeschäftliche Bestellung des Pfandrechts an einem Recht durch Bezugnahme auf die Vorschriften der Vollrechtsübertragung. Die Pfandrechtsbestellung erfolgt durch Einigung zwischen Verpfänder u Gläubiger (Pfandvertrag) u erfordert je nach der Art des zu verpfändenden Rechts Weiteres. Sie bewirkt die Belastung des verpfändeten Rechts mit einem besch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Rechte an Luft-, Wasser- und Schienenfahrzeugen unterliegen dem Recht des Herkunftsstaats. 2Das istmehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / c) Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 30 Der Verzicht des näheren Abkömmlings auf sein gesetzliches Erbrecht führt auch hier zur sog. Vorversterbensfiktion (§ 2346 Abs. 1 S. 2 BGB) und kann daher für die entfernteren Pflichtteilsberechtigten eine Pflichtteilsberechtigung kraft eigenen Rechts begründen. Da sich jedoch der Erbverzicht im Zweifel auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden erstreckt (§ 2349 BGB)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB G

Garage 1361b 4 Garantie vor 145 ff 3 AGB 307 35; 309 12, 15, 32; 305c 19 des Hauptmieters 540 16 Verbrauchsgüterkauf 479 1 Zusicherungshaftung 276 31 Garantie des Verkäufers 443 8 Beschaffenheit 443 14 Haltbarkeit 443 17 selbstständige~ 443 10 unselbstständige~ 443 11 Verjährung 443 10 Garantiehaftung 280 25 Garantievertrag 780 2 Garderobenmarke 793 5; 807 1 Garten 1361b 4 Gas; Kaufsache 43...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verstoß.

Rn 20 Verstöße gegen den op wurden bisher gesehen in folgenden Fällen: Entziehung der Rechtsfähigkeit oder wegen Art 3 II GG auch Beschränkung der Geschäftsfähigkeit von Ehefrauen (Looschelders Rz 35; Staud/Hausmann Art 7 Rz 57 ff); Eintritt der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit mit 10 Jahren (Köln FamRZ 97, 240); Wahl eines anstößigen oder lächerlichen (Bremen NJW-RR 96, 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsatz der Sachnormverweisung.

Rn 1 Art 20 schreibt für den Anwendungsbereich von ROM I (s Art 1) den Grundsatz der Sachnormverweisung fest: Mit Ausnahme des IPR gelten alle Rechtsnormen des Staates, dessen Recht durch die Anwendung von ROM I berufen ist (Schack IPRax 13, 315, 318). Dies entspricht der Regelung in Art 15 EVÜ und ex Art 35 I EGBGB . Anders als in anderen Bereichen des IPR (s Art 4 EGBGB) fin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gebrauchsrecht, Abs 2.

Rn 4 § 743 II regelt ausschl das Ausmaß des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Gegenstandes. Dagegen werden Art und Weise des Gebrauchsrechts durch Verwaltungsregelungen nach §§ 744, 745 definiert. Diese können in Form von Verträgen, Mehrheitsbeschlüssen oder gerichtlichen Entscheidungen ergehen. Inhalt des § 743 II ist ein Recht zum Gebrauch des gemeinschaftlichen Gegenstande...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Besteht ein Pfandrecht an dem Anteil eines Miteigentümers, so übt der Pfandgläubiger die Rechte aus, die sich aus der Gemeinschaft der Miteigentümer in Ansehung der Verwaltung der Sache und der Art ihrer Benutzung ergeben. (2) 1Die Aufhebung der Gemeinschaft kann vor dem Eintritt der Verkaufsberechtigung des Pfandgläubigers nur von dem Miteigentümer und dem Pfandgläubige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wird das Grundstück des Berechtigten geteilt, so besteht die Reallast für die einzelnen Teile fort. 2Ist die Leistung teilbar, so bestimmen sich die Anteile der Eigentümer nach dem Verhältnis der Größe der Teile; ist sie nicht teilbar, so findet die Vorschrift des § 432 Anwendung.3Die Ausübung des Rechts ist im Zweifel nur in der Weise zulässig, dass sie für den Eigent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beispiele.

Rn 21 Teilverweisungen (Stichwort: dépeçage) gibt es zB bei Rechtswahlklauseln, Währungsklauseln, Zinsregelungen, Verjährungsfragen, Regelungen über Haftungsfolgen, insb auch zum Erfüllungsort (dazu BGH IPRax 81, 93; zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses s BAG NZA 98, 813 [BAG 20.11.1997 - 2 AZR 631/96]). Rechtsfolgen von Vertragsstörungen können der teilweisen Rechtswahl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erfasste Tatbestände.

Rn 5 Unter das Namensstatut fällt zunächst die Bildung des Namens, ua ob etwaige Namenszusätze, auch religiöse Zusätze wie die aus Indien und Pakistan bekannten ›Singh‹ und ›Kaur‹ in den Individualnamen aufgenommen werden, weibliche Sonderformen uä (Hamm OLGZ 82, 34; StAZ 86, 10), sowie die Schreibweise (zur Transliteration s.u. Rn 16). Unter das Namensstatut fallen ferner E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Vorrangige völkerrechtliche Vereinbarung ist das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen vom 17.2.29 (RGBl 1930 II 1006; BGBl 55 II S 829). Nach dessen Art 8 III erfolgt die Anknüpfung des Güterrechtsstatuts, soweit beide Eheleute iranische Staatsangehörige sind, an die gemeinsame iranische Staatsangehörigkeit (Frankf FamRZ 24, 268 [Morgengabe]). – Seit 29.1.19 wird an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abgrenzung zu verwandten Rechtsfiguren.

Rn 5 Wie bei der Wahlschuld ist auch bei der Gattungsschuld der Leistungsgegenstand zunächst relativ unbestimmt, doch wählt der Schuldner bei der Gattungsschuld aus einer Menge gleichartiger Gegenstände, bei der Wahlschuld hingegen aus einer Menge verschiedener, individuell bestimmter Gegenstände aus (Grüneberg/Grüneberg § 262 Rz 4; Staud/Bittner/Kolbe § 262 Rz 4; ausf Wiese...mehr