Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Vorstufen des Grundstückseigentums

Rz. 3 Erste Voraussetzung des Rechts des Auflassungsempfängers ist eine wirksame Auflassung (§ 925 BGB), weil ohne sie die mehraktige Eigentumsübertragung noch nicht begonnen hat und sich daran auch dann nichts ändert, wenn zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsverschaffung eine Vormerkung eingetragen ist.[9] Auf dem Weg zum Erwerb des Eigentums am Grundstück (§ 873 Abs. 1...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Wird ein Vermerk über eine Veränderung eines Rechts, das dem jeweiligen Eigentümer eines auf dem Blatt verzeichneten Grundstücks zusteht, eingetragen, so ist der frühere Vermerk in den Spalten 3 und 4 insoweit rot zu unterstreichen, als er durch den Inhalt des Veränderungsvermerks gegenstandslos wird. Ferner ist bei der bisherigen Eintragung in Spalte 1 ein Hinweis auf ...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / IV. Abschlussvertreter

Rz. 71 Gem. § 55 Abs. 1 HGB finden die Vorschriften des § 54 HGB auf Handelsvertreter (§ 84 HGB) oder Handlungsgehilfen (§ 59 HGB) ebenfalls Anwendung. Voraussetzung hierfür ist jedoch gem. § 55 Abs. 1 HGB, dass dem Handelsvertreter bzw. dem Handlungsgehilfen eine Handlungsvollmacht erteilt worden ist, die ihn dazu ermächtigt, außerhalb des Betriebes des Prinzipals Geschäfte...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff

Rz. 14 Bei der Gesamthandsgemeinschaft steht das Recht den mehreren Berechtigten zur gesamten Hand zu; der einzelne Gesamthänder kann weder ganz noch teilweise allein über das Grundstücksrecht verfügen. Verfügungen können nur mit Zustimmung aller Berechtigten getroffen werden, der Umfang der Berechtigung des Einzelnen ist nur für das Innenverhältnis relevant. Daher werden in...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 293 Gesetzlicher Güterstand ist die allgemeine Gütergemeinschaft, Art. 1:93 ff. B.W. Das Gesamtgut umfasst das gesamte gegenwärtige und künftige Vermögen der Ehegatten, Art. 1:94 B.W.[895] Für Eigentum, welches aufgrund letztwilliger Verfügung oder Schenkung erworben wird, gilt dies aber nicht, wenn der Testator oder Schenker bestimmt hat, dass das Eigentum nicht Teil de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Folgen der Verletzung des § 23 GBO

Rz. 51 Eine Löschung unter Verletzung des Abs. 1 hat keinen Einfluss auf das materiell-rechtliche Bestehen des Rechts.[137] Wie auch sonst wirkt sich das Erlöschen der formellen Position im Grundbuch für sich genommen nicht auf die materielle Rechtslage aus, so dass das Recht außerhalb des Grundbuchs fortbesteht. In diesem Fall besteht allerdings für den Rechtsinhaber die Ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / X. Bewilligungsberechtigung bei Verfügungen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Einzelvoraussetzungen bei der Muttergesellschaft (§ 43b Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Muttergesellschaft muss eine "Gesellschaft" iSd Nr 1 der Anlage 2 (zu § 43b EStG) sein. Dabei werden nicht nur KapGes und Genossenschaften aufgeführt, sondern auch bestimmte wirtschaftliche Vereine (VVaG) und mit BgA vergleichbare Institutionen. Rn. 21 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Weitgehend sind bei den Staaten auch noch Auffangklauseln en...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

In Verfahren nach dem 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes können dingliche Rechte an Grundstücken im Plangebiet und Rechte an einem ein solches Grundstück belastenden Recht aufgehoben, geändert oder neu begründet werden. Die Bestimmung über die Eintragung eines Zustimmungsvorbehalts für Veräußerungen in § 6 Abs. 4 des Bodensonderungsgesetzes ist entsprechend ...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / II. Kaufvertragliche Pflichten

Rz. 9 Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts[16] hatte (zunächst) nicht nur einen im Kauf- und Werkvertragsrecht einheitlichen, dreistufigen Begriff des Sachmangels hervorgebracht, sondern auch eine Anpassung des Kaufrechts an das Leistungsstörungsrecht des allgemeinen Schuldrechts. Den 20 Jahre währenden einheitlichen Sachmangelbegriff haben das Kauf- und das Werkve...mehr

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ZErb 01/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bornewasser/Klinger/Roth Testamentsvollstreckung Richtig anordnen, durchführen und kontrollieren 4. Auflage, 2023 Beck im dtv, ISBN 978-3-406-78110-0...mehr

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ZErb 01/2024, Sozialrecht

Erbschaften im SGB II/XII Im SGB II und SGB XII wird Einkommen und Vermögen nach der Rechtsprechung des BSG grundsätzlich über die sog. modifizierten Zuflusstheorie abgegrenzt.[1] Für die Frage, wann etwas zufließt, ist grundsätzlich vom tatsächlichen Zufluss auszugehen, soweit nicht normativ ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt wird.[2] Mit der Bürgergeldreform werden...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Belastung des ganzen Grundstücks

Rz. 81 Die Belastung des ganzen WE-Grundstücks durch alle WEer ist nach allgemeinen Grundsätzen zulässig. Dienstbarkeiten, die ihrer Natur nach nicht an einzelnem WE-Recht, sondern nur am Grundstück als Ganzem bestehen können, sind in Abteilung II jedes einzelnen Wohnungsgrundbuchs mit Hinweis darauf einzutragen, dass das Recht am ganzen Grundstück besteht (§ 4 WGV).[349] Rz...mehr

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§ 9 Prozessuales / 9. Checkliste

Rz. 41 Aktivprozess der Wohnungseigentümergemeinschaftmehr

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§ 16 Internationales und eu... / V. Insolvenzantragspflicht und Insolvenzverschleppungshaftung

Rz. 55 Ausgangspunkt ist, dass für das Insolvenzverfahren und seine Wirkungen gem. Art. 7 EuInsVO [94] grds. das Insolvenzrecht des Staats gilt, in dem das Verfahren eröffnet wird (lex fori concursus). Bei Eröffnung des Verfahrens durch ein deutsches Gericht muss dieses also auch dann, wenn der Schuldner eine nach ausländischem Recht errichtete Gesellschaft ist, die Vorschrif...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 280 Das britische Recht kennt keinen Güterstand im eigentlichen Sinn.[870] Der einzige "Güterstand" des britischen Rechts ist damit letztlich die Gütertrennung, so dass Eigentümerstellung, Verfügungs- und Erwerbsbefugnis des jeweiligen Ehegatten durch die Ehe nicht beeinträchtigt werden.[871] Allerdings haben die britischen Gerichte die Befugnisse, insbesondere bei Schei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Begriffe "Anwartschaft" und "Anwartschaftsrecht"

Rz. 2 Diese beiden Begriffe, für die es keine gesetzliche Definition gibt, werden in unterschiedlichem Sinn verwendet.[4] Über die im Gesetz nicht geregelte Frage, unter welchen Voraussetzungen der Auflassungsempfänger ein Anwartschaftsrecht als "selbstständig verkehrsfähige Vorstufe des Grundstückseigentums"[5] hat, herrscht Streit.[6] In der Rechtsprechung des BGH[7] zeich...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / VIII. Geltung der Gründungstheorie aufgrund des GATS?

Rz. 29 Das GATS (General Agreement on Trade in Services) gewährt allen Unternehmen, insb. juristischen Personen, die nach dem Recht eines der WTO-Mitgliedstaaten gegründet worden sind und in einem der WTO-Mitgliedstaaten eine erhebliche Geschäftstätigkeit ausgeübt haben, einen garantierten Markzugang (Art. XVI GATS) und Inländerbehandlung (Art. XVII GATS). Leible[51] hat die...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Sicherungswirkungen der Vormerkung

Rz. 9 Die Sicherungswirkungen der Vormerkung nach § 883 BGB lassen sich in vier Kategorien untergliedern:[9]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Änderungen am belasteten Grundstück

Rz. 9 Wird das Recht aufgehoben oder inhaltlich geändert, was nur durch Eintragung auf dem Blatt des belasteten Grundstücks geschehen kann, so ist der Vermerk auf dem Blatt des herrschenden Grundstücks von Amts wegen zu berichtigen (§ 9 Abs. 2 GBO; §§ 7, 14 GBV). Deshalb hat das Grundbuchamt des belasteten Grundstücks dem anderen Grundbuchamt von solchen Eintragungen Kenntni...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Testamentsvollstreckerzeugnis, § 35 Abs. 2 GBO

Rz. 416 Das Erbstatut entscheidet über die Zulässigkeit der Ernennung zum Testamentsvollstrecker, die Rechtsstellung im Ganzen und die Einzelbefugnisse des Testamentsvollstreckers sowie seine Entlassung.[1221] Ist Erbstatut ausländisches Recht, so kann ein deutsches Nachlassgericht ein entsprechendes Fremdrechts-Testamentsvollstreckerzeugnis grundsätzlich nur erteilen, wenn ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Einzelfälle

Rz. 11 Die Bruchteilsgemeinschaft ist mit folgenden Maßgaben bei einzelnen Grundstücksrechten denkbar:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Kirchen

Rz. 190 Für das Vermögen öffentlich-rechtlich verfasster Kirchen sind einerseits die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts zu beachten (Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 1 WRV), andererseits ist infolge der kirchlichen Rechtssetzungsbefugnis das kirchliche Recht auch im staatlichen Bereich zu beachten. Kirchenaufsichtliche Genehmigungserfordernissen sind deshalb auch nach bürg...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Mehrere Berechtigte

Rz. 12 Beim Tod eines Gesamtberechtigten oder Gesamthänders (zu den jeweils zulässigen Gestaltungen eingehend vgl. § 47 GBO Rdn 4 ff.) bleibt das Recht für die übrigen bestehen, weil es von vornherein jedem der Berechtigten bis zu dessen Tod, unabhängig von der Lebensdauer der anderen Berechtigten, zusteht.[49] Dies gilt nicht für die rechtsfähige GbR, da nach heutigem Verst...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Wiederkaufsrecht für das Siedlungsunternehmen (§ 20 RSG)

Rz. 231 Gesetzlicher Inhalt (§ 20 Abs. 1 RSG): Ausgeschlossen ist das Recht bei Verkauf an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, an Ehegatten oder nahe Verwandte i.S. §§ 20, 4 Abs. 2 RSG. Vom Wiederkaufsrecht betroffener Grundbesitz ist nicht nur das hinzuerworbene Grundstück, sondern die ganze, durch den Neuerwerb gestaltete Siedlerstelle.[843] Die Zeitdauer muss verein...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Europäische Gesellschaft (Societas Europea – SE)

Rz. 176 Die Europäische Gesellschaft (SE) ist – nach langen Verhandlungen – durch Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) Realität geworden.[348] Die SE-Verordnung, zu deren Ausführung in Deutschland das SE-Ausführungsgesetz erlassen wurde,[349] wird flankiert durch die Richtlinie 2001/86/EG zur Ergänzung des S...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / I. Allgemeines

Rz. 120 Wird gegen eine ausländische Gesellschaft geklagt oder entsteht eine Streitigkeit zwischen den Gesellschaftern einer ausländischen Gesellschaft, so ist nicht nur fraglich, welches Recht über die Begründetheit der geltend gemachten Rechte entscheidet (IPR), sondern auch, in welchem Staat die Klage vor dem zuständigen Gericht einzureichen ist (internationale Zuständigk...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / cc) Sonderproblem: Zinsen

Rz. 115 Im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen stellt sich in der Praxis häufig die Frage, ob und in welcher Höhe Zinsen geltend gemacht werden können. Der Anspruch auf Ersatz der Zinsen ergibt sich unmittelbar aus Art. 78 CISG. Der Gläubiger eines Zahlungsanspruchs erhält einen selbstständigen Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen. Verzug im Sinne nationaler Vorschri...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Erbbaurecht

Rz. 12 Besteht das subjektiv-dingliche Recht an einem Erbbaurecht, geht es mit Erlöschen des Erbbaurechts unter; es wird dann auch der Herrschvermerk bedeutungslos und ist zu löschen. Besteht das subjektiv-dingliche zugunsten eines Erbbaurechts, ist bei Anwendung des § 12 Abs. 3 ErbbauRG das Schicksal des Rechts bei Löschung des Erbbaurechts umstritten. Nach einer Ansicht erl...mehr

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§ 5 Weiterbenutzung/Mitbenu... / C. Absicherung schon zu Lebzeiten beider Partner

Rz. 7 Wie ein Urteil des BGH vom 30.4.2008[3] lehrt, besteht erheblicher Gestaltungsbedarf auch für den Fall, dass der Alleineigentümer der gemeinsam bewohnten Immobilie wegen gesundheitlichen Verfalls in ein Pflegeheim eingewiesen und unter Betreuung durch eine dritte Person gestellt wird. Rz. 8 Dem vorgenannten BGH-Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Mann und ei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Abtretung des vorgemerkten Anspruchs

Rz. 70 Wird der Anspruch auf Vornahme einer der in § 883 Abs. 1 S. 1 BGB geschilderten Rechtsänderungen abgetreten, so geht nach § 401 Abs. 1 BGB eine eingetragene Vormerkung mit über (siehe § 6 Einl. Rdn 12, § 22 GBO Rdn 88).[139] Es lässt sich erwägen, in einem solchen Fall § 26 GBO entsprechend anzuwenden.[140] Rz. 71 Der Sache nach geht es hier um eine Analogie zu Abs. 2,...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / j) Weitere gesellschaftsrechtliche Zweifelsfragen

Rz. 836 Aufgrund der Regelung in § 254a Abs. 2 InsO ist davon auszugehen, dass hinsichtlich der gesellschaftsrechtlichen Anforderungen, die etwa an einen Anteilsinhaberwechsel Kapitalveränderungen, etc. gestellt sind (etwa Beschluss zur Verfügung über Anteilsrechte, Registeranmeldungen, etc.) das Gesellschaftsrecht durch die ESUG-Regelungen in der InsO verdrängt wird.[1678] ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Ordnungsvorschrift

Rz. 28 Der gestellte Antrag erfüllt lediglich eine Ordnungsvorschrift ("soll nur"). Die materielle Rechtsänderung erfordert ihn nicht.[54] Die erfolgte Eintragung führt die Rechtsänderung selbst dann herbei, wenn kein oder nur ein fehlerhafter Antrag vorgelegen hat[55] oder dem Antragsteller die Berechtigung fehlt. Jedoch kann die Verletzung der Ordnungsvorschrift zur Amtsha...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / ee) Sonstige Fälle inhaltlich unzulässiger Eintragungen

Rz. 53 Eintragungen, die auf Rechtsgeschäften beruhen, welche ihrerseits wegen eines Verstoßes gegen zwingendes materielles Recht (insbesondere §§ 134, 138, 307 ff. BGB) nichtig sind, sind nicht allein deswegen stets inhaltlich unzulässig.[196] Inhaltliche Unzulässigkeit liegt vielmehr nur dann vor, wenn das Recht mit dem eingetragenen Inhalt aus Rechtsgründen nicht bestehen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Löschungserleichterungsvermerk nach §§ 23 Abs. 2, 24 GBO

Rz. 15 Auch in sämtlichen Fällen der zeitlichen Beschränkung nach § 24 GBO kann bei rückstandsfähigen Rechten ein Löschungserleichterungsvermerk eingetragen werden (vgl. § 23 GBO Rdn 42 ff.). Dies gilt auch für Grunddienstbarkeiten und subjektiv-dingliche Reallasten. Der Löschungserleichterungsvermerk kann allerdings nicht zur Herabsetzung der im Rahmen der §§ 22 Abs. 1 S. 1...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Verlegung des Verwaltungssitzes einer deutschen GmbH ins Ausland

Rz. 104 Verlegt eine deutsche GmbH den tatsächlichen Sitz ihrer Hauptverwaltung aus Deutschland ins Ausland (Wegzug), so tritt auf der Basis der – in Bezug auf deutsche Gesellschaften weiterhin anwendbaren – Sitztheorie grds. ein Statutenwechsel ein. An die Stelle des bisherigen deutschen Gesellschaftsstatuts tritt eine Verweisung auf das Recht des neuen Sitzstaates. Die Ges...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / 3. Besonderheiten beim Zustandekommen des Handelsgeschäfts

Rz. 36 Sofern es sich bei dem Handelsgeschäft um einen Vertrag handelt, gelten grds. die Vorschriften der §§ 145 ff. BGB. Der Vertrag kommt also durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, die entweder ausdrücklich oder durch konkludentes Verhalten, d.h. schlüssig, abgegeben werden können. Rz. 37 Durch bloßes Schweigen entstehen dagegen im allgemeinen bürgerliche...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 8. Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen

Rz. 30 Sehr wichtig ist auch die Frage, wie Schiedsgerichtsurteile zu begründen sind. Der BGH hat deutlich gemacht, dass die Begründung eines Schiedsspruchs nur gewissen Mindestanforderungen entsprechen muss. Sie darf nicht widersprüchlich sein, sie darf nicht im Widerspruch zu Entscheidungen der Rechtsprechung stehen und sich nicht auf inhaltsleere Redensarten beschränken. ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / VIII. Umfang der Rechtsfähigkeit

Rz. 63 In vielen Rechtsordnungen ist die Rechtsfähigkeit einer Kapitalgesellschaft nicht allumfassend, sondern auf den Gesellschaftszweck beschränkt. Die Geschäftsführung kann die Gesellschaft also nicht bei solchen Rechtsgeschäften vertreten, die nicht vom statutarisch bestimmten Zweck der Gesellschaft gedeckt sind (Handeln ultra vires). Rz. 64 Einhellige Ansicht ist, dass n...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 Absatz 1 und das Recht auf Erhalt einer Kopie nach Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (A...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Vergrößerung oder Verkleinerung von Miteigentumsanteilen ohne Änderung des damit verbundenen Sondereigentums

Rz. 69 Die Änderung der Miteigentumsanteile ist ohne Mitwirkung der übrigen WEer zulässig. Eine solche Inhaltsänderung des WE erfordert Abänderungsvereinbarungen und Teilauflassungen zwischen den beteiligten WEer und Grundbucheintragung, wobei die Auflassungserklärungen nicht erkennen lassen müssen, welchem bestimmten WE-Recht der von einem anderen abgespaltene Miteigentumsa...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Wohnungseigentum

Rz. 11 Die Begründung von Wohnungseigentum hindert nicht, dass zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Grundstücks als Ganzem – nämlich zugunsten der jeweiligen Miteigentümer – subjektiv-dingliche Rechte bestehen bleiben oder neu begründet werden. In solchen Fällen kann jedoch die Vorschrift des § 9 Abs. 1 S. 1 GBO, nach der das Recht auf dem Blatt des herrschenden Grundstü...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Verfügung über entstandene Eigentümergrundschuld

Rz. 42 Liegt eine Verfügung über eine aus einer Fremdhypothek hervorgegangene Eigentümergrundschuld vor, so ist nach einhelliger Auffassung der Rechtsprechung die Eintragung des Eigentümers als Gläubiger nicht erforderlich, weil der eingetragene Eigentümer als evtl. Inhaber der ihm nach den Regeln über die Eigentümerhypothek zufallenden, auf seinem Grundstück lastenden Hypot...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Barabfindungsangebot im Umwandlungsplan

Rz. 467 Für die Anteilsinhaber einer deutschen Gesellschaft besteht ein Austrittsrecht gegen Barabfindung, wenn sie in Folge der grenzüberschreitenden Umwandlung Anteilsinhaber einer Gesellschaft sein würden, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaats unterliegt (§§ 313, 327 Satz 1, 340 UmwG). Dies entspricht den Richtlinienvorgaben und folgt aus dem Schutzzweck des Austritt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Sonstige Rechtsverletzungen

Rz. 46 Der im Papiergrundbuch noch denkbare Fall, dass das Grundbuchamt bei der Eintragung einen offenen Zwischenraum einer Abteilung (siehe § 21 Abs. 3 GBV) mit einer neuen Eintragung versieht und damit ein später eingetragenes Recht örtlich eine "frühere" Rangposition erlangt, kann im maschinell geführten Grundbuch nicht auftreten. In diesem Fall entscheidet die tatsächlic...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / bb) Subjektive Schiedsfähigkeit

Rz. 41 Die subjektive Schiedsfähigkeit stimmt grds. mit der Geschäftsfähigkeit einer Partei überein und liegt daher regelmäßig vor.[90] Das materielle Recht kennt jedoch Beschränkungen hinsichtlich bestimmter Streitgegenstände. So erlaubt § 101 WpHG nur Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts den Abschluss von Schiedsvereinbarungen bei Rechtsstreitigkeit...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Anzeigepflicht des Buchberechtigten (Satz 1)

Rz. 2 § 93 GBO regelt den Fall, dass der im Grundbuch eingetragene Eigentümer oder dinglich Berechtigte, also der Buchberechtigte, nicht der wirkliche Inhaber des Rechts ist. Das kann darauf zurückzuführen sein, dass er trotz Eintragung nicht das Recht erworben hat oder sein Recht außerhalb des Grundbuchs auf einen anderen übergegangen ist, z.B. wenn er eine Briefhypothek ab...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Heilung oder Wegfall der Unrichtigkeit, späterer Eintritt der Unrichtigkeit

Rz. 26 Wird die bestehende Unrichtigkeit vor dem Vollzug der beantragten Berichtigung geheilt oder fällt sie in anderer Weise weg, darf das GBA dem Berichtigungsantrag nicht mehr stattgeben. Es kommt mithin nicht auf den Zustand bei Antragsstellung, sondern auf den bei Bearbeitung des Antrags an. Eine solche Veränderung der Rechtslage kann insbesondere eintretenmehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundbücher desselben Grundbuchamts

Rz. 17 Werden die Grundbücher von demselben Grundbuchamt geführt, gilt für die Eintragung des Mithaftvermerks Folgendes:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Europäische Rechtsgrundlagen und Rspr. des EuGH

Rz. 58 Das nationale Handelsbilanzrecht der Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Personen als Vollhafter (insb. GmbH & Co. KG) ist in weit reichendem Maße von einer europäischen Harmonisierung durch Richtlinien (vgl. Art. 288 Abs. 3 AEUV (Art. 249 Abs. 3 EGV a.F.)) geprägt. Hinweis Die Richtlinien gelten nicht unmittelbar, sondern sind inner...mehr