Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begriff des Leistungsempfängers (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a S 2 u 3 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Leistungsempfänger iSd Anlage 1 (zu § 4d Abs 1 EStG) ist gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a S 2 Hs 1 EStG Zitat "jeder ehemalige ArbN des Trägerunternehmens, der von der Unterstützungskasse Leistungen erhält." Das Gesetz nennt seit dem StÄndG 1992 nur noch ehemalige ArbN und nicht auch aktive ArbN. Es soll dadurch ein Missbrauch durch das Verme...mehr

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zfs 09/2023, zfs Aktuell / 1.1 Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Am 1.9.2023 ist die Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 20.7.2023 in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 199 v. 28.7.2023). Mit der Verordnung soll die FZV u.a. begrifflich an EU-Recht angepasst und die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-KfZ) weiter ausgebaut und effizienter gestaltet werden. Im Rahmen der Digitalis...mehr

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ZErb 09/2023, Rechtsanwalt Michael Rudolf - Gratulation zum 75. Geburtstag

Am 24.9.2023 feiert Michael Rudolf seinen 75. Geburtstag. Einen Großteil dieses Dreiviertel-Jahrhunderts hat er dem Erbrecht und – besonders bedeutsam für Zerberus – der Verbreitung des Wissens um das Erbrecht gewidmet. Die Anfänge hiervon gehen wahrscheinlich bis an den Beginn seines Berufslebens, also die Zeit als selbstständiger Repetitor, zurück. Die wirkliche Spezialisi...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Widerspruchs- und Anhörungsverfahren

Rz. 29 Muster 9.7: Widerspruchs- und Anhörungsverfahren Muster 9.7: Widerspruchs- und Anhörungsverfahren _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Was ist ein Widerspruchsverfahren? Nach der bundesgesetzlichen Regelung für den Verwaltungsprozess ist bei Vorgehen gegen einen (belastenden) Verwaltungsakt oder auf Erlass eines (begün...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Grenzüberschreitende Spaltung

Tz. 47 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die FRL, deren Regelungsinhalt die stliche Behandlung der dort genannten grenzüberschreitenden Unternehmensumstrukturierungen betrifft, enthält bereits Aussagen zur Auf- und Abspaltung (s Schindler, IStR 2005, 551, 553). Auch der Wortlaut des § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 UmwStG idF des SEStEG umfasst bereits grenzüberschreitende Spaltungsvorgänge inne...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.2.2 Verhältnis des § 1 Absatz 5 AStG zu anderen innerstaatlichen Vorschriften, insbesondere zu den Entstrickungs-/Verstrickungsregelungen

20 Führt die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes entsprechend § 1 Absatz 5 AStG zu weitergehenden Berichtigungen als andere Einkünfteermittlungs- oder Korrekturvorschriften (z.B. § 4 Absatz 1 Satz 3 und 4 EStG oder § 12 Absatz 1 KStG in Entstrickungssachverhalten; § 4 Absatz 1 Satz 8 Halbsatz 2 EStG in Verstrickungssachverhalten; § 49 i.V.m. § 50 Absatz 1 EStG hinsicht...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Möglichkeiten bei der Versäumung von Rechtsbehelfsfristen I – Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X

Rz. 42 Muster 10.7: Möglichkeiten bei der Versäumung von Rechtsbehelfsfristen I – Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X Muster 10.7: Möglichkeiten bei der Versäumung von Rechtsbehelfsfristen I – Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Anlass und Zweck des Überprüfungsantrages Sie haben einen Besch...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.25.1 Grundsatz: Zuordnung der Kapitalanlagen zu inländischen Versicherungsbetriebsstätten (§ 25 Absatz 1 BsGaV)

314 Ausgangspunkt für die Zuordnung von Dotationskapital zu inländischen Versicherungsbetriebsstätten sind die Vermögenswerte, die insgesamt der Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen und des Eigenkapitals des ausländischen Versicherungsunternehmens dienen (s. auch OECD-Betriebsstättenbericht, Teil IV Tz. 75). Für die Berechnung sind die Werte zugrunde zu leg...mehr

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AGS 09/2023, Zulässige Einw... / Leitsatz

Im Verfahren der Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen den Kostenansatz selbst richten. Demgegenüber sind solche Einwendungen nicht zulässig, mit denen inhaltlich die Entscheidung angegriffen wird, aufgrund derer der Kostenansatz erfolgt ist. Das Erinnerungsverfahren dient somit nicht dazu, eine vorangegangene Entsche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

1. Zum Handelsrecht: Teichmann, Die Spaltung von Rechtsträgern als Akt der Vermögensübertragung, ZGR 1993, 396; Geck, Die Spaltung von Unternehmen nach dem neuen Umw-Recht, DStR 1995, 416; Naraschewski, Die vereinfachte Kap-Herabsetzung bei der Spaltung einer GmbH, GmbHR 1995, 697; Kallmeyer, Spaltung: Wie man mit § 132 UmwG 1995 leben kann, GmbHR 1996, 242; Mayer, Spaltungsbrems...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.1 Allgemeines

Tz. 201 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Spaltung eines Rechtsträgers soll die Fortsetzung des bisherigen unternehmerischen Engagements in anderer Rechtsform ermöglichen (s UmwSt-Erl 2011 Rn 15.22), dh dass ungeachtet der Umstrukturierung auf der Gesellschaftsebene eine weitestgehende Kontinuität auf der AE-Ebene gefordert wird. Eine st-neutrale Aufspaltung, Abspaltung oder Te...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / VI. Bedeutung für die Praxis

Einmal mehr hat das BVerfG zum Thema Beratungshilfe zu entscheiden gehabt. Insbesondere beim Komplex "Beratungshilfe für sozialrechtliche Fragen" hat das BVerfG nunmehr seit 13 Jahren mehrfach zu entscheiden gehabt, inwieweit Beratungshilfe versagt werden kann und inwieweit eben nicht. Von einer generellen Notwendigkeit der Inanspruchnahme einer Beratungsperson auszugehen, i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.1 Betriebliche Sachgesamtheit

Tz. 89 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Begriff des Betriebs ist in § 24 Abs 1 UmwStG – wie im übrigen UmwStG; zB: §§ 18 Abs 3, 20 Abs 1 – nicht weiter erläutert. Daraus wird zu Recht hergeleitet, dass die allg Grundsätze des ErtragSt-Rechts gelten und die Rspr zu den §§ 16 iVm 13, 15 und 18 EStG heranzuziehen ist. Nach dem Wortlaut des § 24 Abs 1 UmwStG wird nicht danach diffe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Patt/Rasche, Aktuelle Fragen zu den Einbringungstatbeständen des UmwSt-Rechts, FR 1995, 432; Herzig/Förster/Förster, GewStlicher Verlustvortrag bei Wechseln im Gesellschafterbestand und Umstrukturierung von Pers-Ges, DStR 1996, 1025; Patt/Rasche, Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG mit stlicher Rückwirkung, FR 1996, 365; Kellersmann, Korrespondierende Fortschrei...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. BMF, Schr. v. 5.10.2006 – IV B 4 - S 1341 - 38/06, BStBl. I 2006, 594 (Merkblatt für bilaterale oder multilaterale Vorabverständigungsverfahren auf der Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen [sog. "Advance Pricing Agreements" – APAs])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für Vorabverständigungsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen ("Advance Pricing Agreements" – APAs) Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

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zfs 09/2023, Wahrung der Be... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall in Anspruch. Das Amtsgericht hat mit am 25.1.2022 verkündeten Urteil die Klage abgewiesen. Am 14.3.2022 – zuvor hatte das Landgericht auf telefonische Nachfrage nach dem Aktenzeichen des Berufungsverfahrens mitgeteilt, dass eine Berufungsschrift bisher nicht eingegangen sei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.2 Umwandlungssteuererlass 2011

Tz. 132 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Hinblick darauf, dass die FinVerw. nach der Änderung des UmwStG durch das SEStEG den europäischen Teilbetriebsbegriff der FRL für maßgebend erachtet (s Tz 101) sind die Zuordnungsregeln durch den UmwSt-Erl 2011 angepasst worden. Tz. 133 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Unter Zugrundelegung des europäischen Teilbetriebsbegriffs gelten nach Verw-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3 Gesetzliche Umsetzung, (Methode, Unterschiede zur Einbringung in eine Kapitalgesellschaft, Fortführung der unternehmerischen Aktivität)

Tz. 7 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die stliche Systematik der Einbringung von BV in eine Pers-Ges und damit auch der Gesetzesaufbau des § 24 UmwStG ist dem des § 20 UmwStG angenähert. Dies folgt daraus, dass sowohl die Sacheinlagetatbestände bei Einbringungen in eine Kap-Ges (s § 20 UmwStG) und eine Pers-Ges (s § 24 UmwStG) als auch die Rechtsfolgen weitgehend kongruent geregel...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.35.2 Definition Explorationsrecht (§ 35 Absatz 2 BsGaV)

394 Das Explorationsrecht umfasst nach § 35 Absatz 2 BsGaV sowohl Rechte zur Suche von Bodenschätzen als auch Rechte zur Förderung von Bodenschätzen. Ein Explorationsrecht wird von einem Bergbau- bzw. von einem Erdöl- oder Erdgasunternehmen im Regelfall entgeltlich erworben. Es ist möglich, dass mehrere Explorationsrechte, die örtlich voneinander zu unterscheidende Rechte z...mehr

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zfs 09/2023, Vertrauen auf ... / 3 Anmerkung:

Das einzig Positive an dieser Entscheidungskette ist sicherlich, dass sich das LG zutreffend der Bewertung des Verhaltens des AG hinsichtlich der Behandlung des Entbindungsantrags entzieht. Ansonsten ist das Verhalten beider Gerichte bedenklich, gerade wenn man aus den Verweisen des AG und des LG auf eine offenbar ständige Rechtsprechung des LG zu dieser Problematik den Schl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines

Tz. 63 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die an die Überwachungsorgane von Kö gezahlten Vergütungen stellen dem Grunde nach betrieblich veranlasste Aufwendungen iSd § 4 Abs 4 EStG dar. Die Vorschrift des § 10 Nr 4 KStG beschränkt deren Abziehbarkeit aber auf die Hälfte. Tz. 64 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das Abzugsverbot gilt für alle KStpfl, nicht nur für Kap-Ges (auf die die Vorsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Options- und Umwandlungsrechte

Rn. 84 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zu den Anwartschaften gehören auch Options- und Umwandlungsrechte, da sie dem Gläubiger (Rechtsinhaber) das Recht auf Bezug von Aktien bzw auf Umwandlung einer Forderung oder stillen Beteiligung in eine Beteiligung gewähren (§ 221 Abs 1 S 1 AktG, § 272 Abs 2 Nr 2 HGB). Nach der hM sind auch Optionsanleihen Anwartschaften iSd § 17 Abs 1 S 3 ES...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 UmwStG als lex specialis

Tz. 81 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 • Einbringungsvorschrift des UmwStG als Sonderrecht Die Einbringung der in § 24 Abs 1 UmwStG genannten betrieblichen Sachgesamtheiten im Tauschwege gegen Erhalt einer MU-Stellung an der aufnehmenden Pers-Ges stellt dem Grunde nach einen speziellen Teilbereich der Veräußerung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils iSd § 16 Abs 1 EStG dar (s Tz 5...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Einbringung durch Gesamtrechtsnachfolge (Umwandlung)

Tz. 105 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Die Übertragung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils kann im Wege der hr-lichen Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG durch Verschmelzung und Spaltung oder durch vergleichbare ausl Vorgänge erfolgen (s § 1 Abs 3 Nr 1 und 2 UmwStG; Beispiele s Tz 21ff). Da die an einer solchen Umwandlungsmaßnahme nach inl Recht beteiligten Unternehmensträger ab...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 1.1.2 Verbrauchsabhängige Abrechnung

Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch (z. B. durch Wasserzähler) oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen (z. B. durch separate Müllgefäße), sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt (§ 556a Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Vermieter ist somit verpflichtet, verbrauchsabhä...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 23 & 1. Rechtsbehelf in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht war nicht erfolgreich Aus Art. 19 Abs. 4 GG ergibt sich die Verpflichtung des Staates, den Individualrechtsschutz zu gewährleisten. Art. 19 Abs. 4 GG ist ein Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips von Art. 20 Abs. 3 GG. Das Grundgesetz gewährt jedoch nur das Recht auf eine Instanz. Der Anspruch auf eine zwei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anteile an einer GmbH

Rn. 70 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 GmbH-Anteile sind Geschäftsanteile iSd §§ 5 und 14 GmbHG (BFH vom 19.05.1992, VIII R 16/88, BStBl II 1992, 902). ME kommt es – wie bei Aktien – nur auf die Höhe der Beteiligung am Stammkapital an und nicht darauf, ob die Rechte und Pflichten der Beteiligungshöhe entsprechen (glA BFH vom 25.11.1997, VIII R 36/96, BFH/NV 1998, 691; Levedag in ...mehr

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ZErb 09/2023, Liebe Leserinnen und Leser

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Barth 30 Minuten DSGVO richtig umsetzen 2022 GABAL, ISBN 978-3-96739-121-3, 10,90 EUR Kaum länger als 30 Minuten braucht der Leser, um dieses Kompakt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bezugsrecht

Rn. 252 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bezugsrechte sind Rechte eines Aktionärs, im Rahmen einer Kapitalerhöhung junge Aktien in einem festgesetzten Verhältnis zu seinen alten Aktien zu erwerben. Dem Anteilseigner wird somit ein Schutz gegen die Kapitalverwässerung eingeräumt. Dabei ist zu beachten, dass das Bezugsrecht ein von der Substanz der alten Aktien abgespaltenes Recht d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Versicherungsaufsicht

Rn. 21 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Pensionskassen sind aufsichtsrechtlich private Lebensversicherungsunternehmen und unterliegen daher gemäß § 1 Abs 1 Nr 1 VAG der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder bei kleinerem Volumen der Aufsicht des jeweiligen Bundeslandes. Für die Anwendbarkeit des § 4c EStG ist dies allerdings oh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Einbringung durch Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums

Tz. 13 Stand: EL 72 – ET: 11/2011 Der Sacheinlagetatbestand des § 24 Abs 1 UmwStG ist seinem Wortlaut nach mit der Vorgängervorschrift identisch. Bisher wurde der im Gesetz nicht definierte Begriff des "Einbringens" in § 24 Abs 1 UmwStG aF als stliches Tatbestandsmerkmal – zu Recht – so ausgelegt, dass die Verschaffung wirtsch Eigentums (s § 39 AO) bei der aufnehmenden Pers-G...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Informationspflichten des Treuhänders

Rn. 21 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die rechtliche Grundlage für den Treuhandvertrag ist die entgeltliche Geschäftsbesorgung (vgl. § 675 BGB). I.V.m. dieser Norm ergibt sich nach § 666 BGB eine Benachrichtigungs-, Auskunfts- und Rechenschaftspflicht für den Beauftragten. Da diese Bestimmungen dispositives Recht sind, können sie durch vertragliche Vereinbarungen abbedungen werde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Führerscheinkostenerstattung

Rn. 260 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aufwendungen des ArbG zum Führerscheinerwerb durch einen ArbN zur Führung eines als Betriebsfahrzeug ausgestatteten Pkw hält BFH BStBl II 1968, 773 zwar für BA, nicht aber für Arbeitslohn beim ArbN. Es liege eine Annehmlichkeit vor; bedenklich und nach neuer Rspr nicht mehr vertretbar. Aufwendungen des ArbG zum Führerscheinerwerb sind nur d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Anteile an Genossenschaften gemäß § 17 Abs 7 EStG

Rn. 86 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Von der Vorschrift des § 17 EStG werden auch Veräußerungsgewinne von Anteilen an Genossenschaften einschließlich der Europäischen Genossenschaften (SCE) erfasst. Zu der gesetzlichen Ergänzung in § 17 Abs 7 EStG sah sich der Gesetzgeber veranlasst, weil Anteile an nicht nach deutschem Recht gegründeten Genossenschaften und der Europäischen Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Fehlgeldentschädigung

Rn. 291 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nicht stpfl Arbeitslohn, sondern steuerfreier Auslagenersatz (§ 3 Nr 50 EStG), sind nach R 19.3 Abs 1 Nr 4 LStR 2023 Fehlgeldentschädigungen an ArbN, die im Kassen- oder im Zähldienst beschäftigt sind, soweit sie arbeitsvertraglich vorgesehen sind und soweit sie 16 EUR monatlich nicht übersteigen. Nach feststehender Rspr (BFH BStBl III 1958...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Literaturverzeichnis

Rn. 79 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Aichberger/Fuchs (2022), Creifelds: Treuhandeigentum, in: Weber (Hrsg.), Rechtswörterbuch, 24. Aufl., München, S. 1638–1639. Bieg et al. (2009), Handbuch der Rechnungslegung nach IFRS, 2. Aufl., Düsseldorf. Bieg/Kussmaul/Waschbusch (2023), Finanzierung, 4. Aufl., München. Bieg/Waschbusch (2017), Bankbilanzierung nach HGB und IFRS, 3. Aufl., Münc...mehr

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AGS 09/2023, Fällige Beträg... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrenswert eines einstweiligen Anordnungsverfahrens auf Unterhalt Im Gegensatz zu den Vorgängervorschriften des GKG und des RVG enthält das FamGKG keine besonderen Wertvorschriften für einstweilige Anordnungsverfahren. Das bedeutet, dass zunächst einmal der Hauptsachewert zu ermitteln ist. Hiernach ist dann gem. § 41 S. 1 FamGKG zu prüfen, ob die einstweilige Anordnung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtlicher Auflösungstatbestand

Rn. 348 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Entstehung eines Auflösungsverlustes oder eines Auflösungsgewinns iSd § 17 Abs 4 EStG setzt eine zivilrechtliche Auflösung als wesentliches Tatbestandsmerkmal voraus. Von der zivilrechtlichen Auflösung ist die Beendigung der Gesellschaft bzw die Liquidation zu unterscheiden, was für das Entstehen des Auflösungsverlustes/-gewinns jedoch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 7. Entgeltfähigkeit der Höhe nach

Eine Entgeltfähigkeit der Höhe nach ist auch bei Entgeltfähigkeit dem Grunde nach nur dann anzunehmen, wenn der Nutzende aus einer tatsächlichen oder rechtlichen Einräumung der Nutzung, z. B. eines immateriellen Wertes (z. B. Nutzung eines Unternehmenskennzeichens, einer Firma oder einer Marke), einen wirtschaftlichen Vorteil erwarten kann, unabhängig davon, ob dieser Vortei...mehr

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§ 15 Versicherungsrecht / II. Erläuterung

Rz. 10 § 28 VVG bestimmt, dass bei Obliegenheitsverletzungen der Versicherer dieses Verhalten grundsätzlich sanktionieren kann. Bei Verletzung einer vorvertraglichen Obliegenheit kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem er Kenntnis erlangt hat, fristlos kündigen. Soweit die Verletzung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist dieses Rech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gd) Wertpapiere/Stock Options

Rn. 275 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen, Kapitalanteilen oder Darlehnsforderungen an ArbN war vom 01.01.1984 bis zum 31.12.2008 in § 19a EStG geregelt. Es bestand allerdings für diese Vermögensbeteiligungen bis zum Jahr 2015 einschließlich Bestandsschutz. Für Vereinbarungen zur betrieblichen Mitarbeiterbet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Gelegenheitsgeschenk

Rn. 248 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Von der ständiger Rspr und Verwaltungspraxis (Abschn 53 Abs 2 S 2–4 LStR bis 1984) wurden ­lohnsteuerfreie Gelegenheitsgeschenke anerkannt. Es musste sich um übliche, bei besonderen persönlichen nicht oft wiederkehrenden Anlässen dem ArbN gewährte Gaben handeln, die nach Art und Höhe nicht ungewöhnlich und übermäßig sind und bei denen der G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Stundung des Einbringungsgewinns

Tz. 134 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Eine spezielle Vorschrift zur Stundung eines Einbringungsgewinns enthalten weder § 24 UmwStG noch die anderen Einbringungsvorschriften des UmwStG. Daher gelten (nur) die allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsätze des § 222 AO (glA s S/H/S, 7. Aufl, § 24 UmwStG Rn 243; da sowohl für den Einbringungsgewinn bei Sacheinlagen gem § 20 Abs 1 Umw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 308 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Vergütungen, die ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem ArbG zur Erstattung von Reisekosten erhalten, sind nach § 3 Nr 16 EStG steuerfrei, soweit sie die beruflich veranlassten Mehraufwendungen, bei Verpflegungsmehraufwendungen die Pauschbeträge nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG, nicht übersteigen. In Ergänzung zu § 3 Nr 16 EStG wird...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Begutachtung durch den Arzt des Vertrauens/Parteigutachten

Rz. 68 Muster 10.10: Begutachtung durch den Arzt des Vertrauens/Parteigutachten Muster 10.10: Begutachtung durch den Arzt des Vertrauens/Parteigutachten _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, das Sozialgericht hat im Rahmen der ihm nach § 103 SGG obliegenden Amtsermittlung zur Aufklärung des Sachverhalts ein Gutachten bei _______...mehr

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ZErb 09/2023, Zur Auslegung... / Leitsatz

1. Bei der erläuternden Testamentsauslegung kommt es bei einem gemeinschaftlichen Testament nicht allein auf den Willen eines Ehepartners an, sondern es ist auf den gemeinsamen Willen der Eheleute abzustellen, der für den jeweiligen Erklärungsempfänger erkennbar war. Die erläuternde Testamentsauslegung hat zum Ziel, den wirklichen Willen der Eheleute zu erforschen. Der Worts...mehr

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FoVo 09/2023, Forderungspfändung

Hintzen Forderungspfändung Lehrbuch, 6. Aufl. 2023 359 Seiten, 44 EUR ZAP Verlag – eine Marke der Juristische Fachmedien Bonn GmbHISBN 978-3-7508-0027-4 Mit der Zwangsvollstreckung kann der Gläubiger verschiedene Ziele verfolgen. Sie dient der Informationsbeschaffung, dem Provozieren einer Reaktion des Schuldners und nicht zuletzt auch dem Forderungsausgleich. Unter den versc...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.2.1 Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstättensachverhalte

436 In § 1 Absatz 5 Satz 1 AStG ist erstmalig ausdrücklich und allgemein verbindlich im innerstaatlichen Recht geregelt, dass der Fremdvergleichsgrundsatz in Fällen von Unternehmen eines Staates mit Betriebsstätten in einem anderen Staat zur Berichtigung von Einkünften im Rahmen des § 1 AStG anzuwenden ist. Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Januar 2013 beginnen, sind wei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Verwendung der deutschen Sprache

Rn. 5 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Während die Führung der Handelsbücher gemäß § 239 lediglich in einer "lebenden Sprache" zu erfolgen hat (vgl. HdR-E, HGB § 239, Rn. 2f.), wird für den JA ausdrücklich die Verwendung der deutschen Sprache verlangt. Die grds. Möglichkeit, die Buchführung und das Inventar in einer anderen Sprache zu erstellen, bleibt hiervon unberührt. Diese Mögl...mehr

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§ 7 Erbrecht / II. Erläuterungen

Rz. 11 An der Vorlagepflicht eines Erbscheins gegenüber Banken hat sich leider auch durch die Entscheidung des BGH, Urt. v. 8.10.2013 – XI ZR 401/12, praktisch nicht wirklich etwas geändert. Für Erbfälle, die sich allein im deutschen Inland abspielen, bleibt es auch nach Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung zum 17.8.2015 (Verordnung EU Nr. 650/2012, EU-ErbVO) da...mehr