Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 1 Allgemeines / E. Muster: Zivilklageverfahren

Rz. 7 Muster 1.5: Zivilklageverfahren Muster 1.5: Zivilklageverfahren _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Die außergerichtlichen Bemühungen um die Durchsetzung Ihres Anspruchs sind leider ohne Ergebnis geblieben. Sie müssen nunmehr entscheiden, ob ein Klageverfahren durchgeführt werden soll. Zu den Kosten des Verfahrens verweis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Entsprechende Anwendung des § 11 Abs 2 UmwStG auch bei einer Spaltung (Abs 1 S 1)

Tz. 73 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Durch das SEStEG ist die in § 15 Abs 2 UmwStG aF enthaltene Regelung, wonach die übertragende Kö auf den stlichen Übertragungsstichtag eine stliche Schluss-Bil zu erstellen hat, entfallen. Immer dann, wenn der stliche Übertragungsstichtag auf das Wj-Ende der übertragenden Kö fällt, liegt eine solche stliche Schlussbil jedoch ohnehin vor. Ebe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachträgliche Veränderungen des Veräußerungspreises

Rn. 259 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Tatbestand der Veräußerung des § 17 EStG wird mit Übergang des wirtschaftlichen Eigentums verwirklicht. Dieser Zeitpunkt muss aber nicht mit dem Zeitpunkt der Bezahlung übereinstimmen, woraus sich nachträgliche Veränderungen ergeben können. So kann die Kaufpreisforderung durch Zahlungsunfähigkeit des Erwerbers, beispielsweise aufgrund e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.5 Fortführung von Ergänzungsbilanzen

Tz. 182 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Sind im Fall der Einbringung eines MU-Anteils Ergänzungs-Bil vorhanden (zB aus einem früheren Erwerb der Beteiligung durch den Einbringenden oder der Übertragung einer § 6b-EStG-Rücklage), schließt die stliche Rechtsnachfolge auch die Fortführung der Ansätze in den Ergänzungs-Bil ein. Denn die Ergänzungs-Bil gehört mit zu dem Wert des MU-An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Nebenkosten

Rn. 320 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nebenkosten, die während der Auswärtstätigkeit angefallen sind, zB für Taxen, Gepäckaufbewahrung, Parkplatz und Reiseunfallversicherung, können dem ArbN ebenfalls, soweit nachgewiesen oder glaubhaft gemacht, steuerfrei ersetzt werden, R 9.8 Abs 2 LStR 2023. Zu Parkgebühren BFH BFH/NV 1987, 241; FG Bre EFG 1977, 580; neben den Km-Sätzen der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Änderung der Rahmenbedingungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Rn. 48 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die speziell mit Zweckgesellschaften verfolgte Ausgliederung von VG (off-balance-sheet assets) und Schulden (off-balance-sheet debts) von einem MU (Initiator) auf die Zweckgesellschaft (sog. off-balance-sheet financing) ermöglichte es Ersterem vor dem BilMoG, sich von risikobehafteten Positionen durch solche gezielte Maßnahmen zu befreien und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Mehrere ähnliche Berufstätigkeiten

Rn. 130 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Setzt ein StPfl seine Kenntnisse und Fähigkeiten zu ähnlichen Tätigkeiten mehrfach ein, so sind die jeweiligen Tätigkeitsbereiche entgegen der früher vertretenen Abfärbe- bzw Ausflusstheorie grundsätzlich jeder für sich zu beurteilen, s BFH BStBl II 1979, 414, Apothekervertreter als ArbN. Das gilt bei Haupt- und Nebentätigkeiten auch, wenn ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Umfang der Unterzeichnungspflicht

Rn. 6 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 245 verlangt die Unterzeichnung des JA. Dieser besteht für Kaufleute, die nicht unter § 264 oder § 264a Abs. 1 fallen, gemäß § 242 Abs. 3 aus Bilanz und GuV. Die Pflicht zur Unterzeichnung erstreckt sich somit auf beide Unterlagen. Eine materielle Änderung zum alten Recht war hiermit nicht verbunden, zumal der Wortlaut des alten § 41 HGB 198...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzungsfragen

Rn. 186 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zur Frage der Abgrenzung von Beiträgen zu einer Versicherung als Arbeitslohn gegenüber der Rückdeckungsversicherung vgl noch FG Ka EFG 1954, 289 betreffend Beiträge zu einem Sammellebensversicherungsvertrag mit Hinweisen auf die Rspr; für Arbeitslohn RFH RStBl 1931, 644; 1932, 544; 1939, 777; 1942, 417. Nach RFH RStBl 1933, 762; 1939, 741 s...mehr

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§ 7 Erbrecht / II. Erläuterungen

Rz. 23 Zum 1.1.2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsgesetz in Kraft getreten, das die Rechte der Betreuten stärkt. Die im Bürgerlichen Gesetzbuch in den betreuungsrechtlichen Regeln (§§ 1814 ff. BGB) festgelegten Entscheidungen darf der Betreuer nicht ohne Genehmigung des Betreuungsgerichts treffen.mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 37 & Zu 1. Das Muster bezieht sich nicht auf den Vergleich im Kündigungsschutzprozess; zum Vergleich im Kündigungsschutzprozess siehe das Muster "Vergleich im Kündigungsschutzprozess" (siehe Rdn 42>). Das Muster betrifft hingegen andere Klageverfahren, z.B. wegen Lohnzahlungsanspruchs, Zeugniserteilung, Herausgabe von Arbeitspapieren etc. Rz. 38 & Zu 2. Form des Vergleichs: ...mehr

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zfs 09/2023, zfs Aktuell / 2.2 Eisenbahn-Verkehrsordnung

Am 8.8.2023 ist die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) v. 4.8.2023 in Kraft getreten (BGBl I Nr. 208 v. 7.8.2023). Zugleich ist die alte EVO außer Kraft getreten. Die neue EVO berücksichtigt die ab dem 7.6.2023 anstelle der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 geltende EU-Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Verordnung (EU) 2021/782) und nimmt di...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Nachbarbauvorhaben

Rz. 54 Muster 9.11: Nachbarbauvorhaben Muster 9.11: Nachbarbauvorhaben _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Auf Ihrem Nachbargrundstück soll gebaut werden und Sie befürchten Beeinträchtigungen durch das Nachbarbauvorhaben? Dann ist zunächst folgendes zu klären: 1. Ist Ihnen bereits eine Benachrichtigung über die Erteilung eines ...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Berücksichtigung in der Bilanz des Treuhänders

Rn. 35 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 In Anbetracht der Vielfalt der wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Treuhandverhältnissen kann die Frage des wirtschaftlichen Eigentums und damit einhergehend die Frage der Notwendigkeit der Bilanzierung beim Treuhänder nur anhand der speziellen Ausprägung des einzelnen Treuhandvertrags beantwortet werden. Eine wesentliche Charakteris...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. AK nach Zuzug gemäß § 17 Abs 2 S 3 und 4 EStG

Rn. 240 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 In § 17 Abs 2 S 3 und 4 EStG ist eine besondere Regelung normiert, um StPfl, die aus dem Ausland ins Inland zugezogen sind, nicht einer Doppelbesteuerung zu unterwerfen. Erfolgt bereits eine Wegzugsbesteuerung der Anteile an der KapGes aufgrund ausländischen Rechts, so wird als AK bei einer Veräußerung in Deutschland die Bemessungsgrundlage...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 64 & Zu 2. Für Aufhebungsverträge gilt die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 2 BGB, sodass grundsätzlich die Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde erforderlich sind. Nicht formwirksam geschlossene Aufhebungsverträge sind nichtig (§ 125 BGB). Rz. 65 & Zu 3. Der Inhalt des Aufhebungsvertrages ist frei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Eigenständiger Begriff des steuerlichen Dienstverhältnisses

Rn. 43 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Begriff des steuerlichen Dienstverhältnisses stimmt nicht notwendig mit dem überein, was als Dienst- oder Arbeitsverhältnis iSd Bürgerlichen Rechts, des Arbeits- oder Sozialrechts gilt, s BFH BStBl II 1979, 188; 1980, 303, s Lang, DStJG Bd 9 (1986), 15, 22ff. § 19 EStG enthält eine eigenständige Begriffsbestimmung. Zwar weisen die Bsp Ge...mehr

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§ 7 Erbrecht / III. Checkliste

Rz. 18 Häufig gibt es Streit über die Zusammensetzung des Nachlasses. Hier kann die Erstellung einer ausführlichen Liste helfen: & Aktivnachlass Zum Aktivnachlass zählen alle vermögensrechtlichen Positionen des Erblassers am Todestag. Beispiele:mehr

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§ 11 Strafrecht / E. Muster: Opfervertretung – Allgemeine Hinweise

Rz. 5 Muster 11.5: Opfervertretung Muster 11.5: Opfervertretung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, ich darf mich für die Übertragung des Mandats in dem Verfahren wegen der Straftat zu Ihrem Nachteil bedanken. Mit gleicher Post habe ich gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft in _________________________ Akteneinsicht in dem ...mehr

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§ 14 Datenschutzrecht / II. Erläuterungen

Rz. 11 Das vorliegende Muster hat den Anwendungsfall einer Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (im deutschsprachigen Raum oft auch "Data Breach" genannt) an die zuständige Aufsichtsbehörde vor Augen. Der Verantwortliche hat einen solchen Data Breach nach Art. 33 DSGVO unverzüglich, spätestens binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden der zuständigen Aufs...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 70 & Zu 2. Für Aufhebungsverträge gilt die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 2 BGB, sodass grundsätzlich die Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde erforderlich sind. Nicht formwirksam geschlossene Aufhebungsverträge sind nichtig (§ 125 BGB). Rz. 71 & Zu 3. Der Inhalt des Aufhebungsvertrages ist frei...mehr

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AGS 09/2023, Zulässige Einw... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. 1. Entscheidung durch den Einzelrichter Gem. § 66 Abs. 1 S. 1 GKG entscheidet das Gericht über die Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter. Dieser hat gem. § 66 Abs. 6 S. 2 GKG die Möglichkeit, das Verfahren der Kammer oder dem Senat zu übertragen, wenn die Sache besondere Schwierigkeiten tatsä...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Substanzsteuerliche Behandlung des Treuguts

Rn. 62 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Für die Besteuerung des Vermögens gilt nicht der bürgerlich-rechtliche Vermögensbegriff, nach dem als Vermögen die Gesamtheit aller in Geld bewerteten Güter und Rechte bezeichnet wird, die sich an einem Stichtag im Eigentum einer Person befinden, sondern der wirtschaftliche Vermögensbegriff, nach dem zum steuerpflichtigen Vermögen auch WG geh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Verpfändung von Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen an die ArbN

Rn. 100 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Verpfändung von Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen einer Unterstützungskasse an die von der Unterstützungskasse Begünstigten beeinträchtigt nicht den BA-Abzug der zugewendeten Prämien. Auch die EStR vertreten die Ansicht, dass diese Verpfändung nicht gegen die Voraussetzungen für den BA-Abzug der Zuwendungen verstößt (R 4d Abs 6 S...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Pachtverhältnisse

Rn. 3 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ebenso wie ein Mietverhältnis wird ein Pachtverhältnis durch den Abschluss eines gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrags (Pachtvertrag) begründet, auf den gemäß § 581 Abs. 2 BGB die Vorschriften zum Mietvertrag entsprechend anzuwenden sind, sofern die §§ 582 bis 584b BGB nichts anderes bestimmen. Durch den Abschluss des Pachtvertrags verpflic...mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Erläuterungen

Rz. 33 Bei der Erstberatung handelt es sich um eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung (vgl. BGH v. 3.5.2007 – Az. I ZR 137/05, AnwBl 2007, 870). Die Vergütung für ein "erstes Beratungsgespräch" mit einem Verbraucher ist nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG auf 190 EUR zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Es handelt sich hierbei um eine Obergrenze, die nichts darüber aussagt, ob üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Aktien

Rn. 66 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aktien sind Anteile am Grundkapital einer AG nach §§ 1 Abs 2, 6 und 8 AktG, die als Wertpapiere verbrieft sind. Die Aktie verbrieft die Rechte auf Beteiligung am Gewinn, den Bezug neuer Aktien und die Mitbestimmung bei Beschlüssen der Hauptversammlung. Aktien können als Nennbetragsaktien (Nennwert mindestens EUR 1) oder als Stückaktien begrü...mehr

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Vorwort zur 3. Auflage

Neun Jahre nach der ersten und 5 Jahre nach der 2. Auflage haben sich die Autorinnen und Autoren erneut zusammengeschlossen, um Ihnen die 3. aktualisierte, ergänzte und erweiterte Auflage präsentieren zu können. Es gab einige personelle Veränderungen, die Sie dem Autorenverzeichnis entnehmen können. Denjenigen, die bereits die Vorauflage kennen, wird der um fast 70 Seiten er...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Schutz gegen Zugriff der Gläubiger des Treuhänders

Rn. 16 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Bei der uneigennützigen Verwaltungstreuhand gehört das Treugut wirtschaftlich zum Vermögen des Treugebers. Folglich hat der Treugeber bei Insolvenz des Treuhänders ein Aussonderungsrecht des Treuhandvermögens (vgl. § 47 InsO). Im Fall der Zwangsvollstreckung in das Treugut durch Gläubiger des Treuhänders kann der Treugeber der Pfändung von Tr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sachleistung

Rn. 178 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Gegenleistung kann neben Geld auch in Sach- und Dienstleistungen sowie Rechten bestehen. Es handelt sich um ein Tauschgeschäft (§ 6 Abs 6 EStG ist insoweit anwendbar). Dieses ist grundsätzlich mit dem gemeinen Wert iSd § 9 BewG der empfangenen WG zum Zeitpunkt der wirtschaftlichen Übertragung anzusetzen (BFH vom 06.12.2016, IX R 7/16, B...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Normenkontrollantrag

Rz. 62 Muster 9.12: Normenkontrollantrag Muster 9.12: Normenkontrollantrag Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr _________________________, Sie möchten sich gegen einen Bebauungsplan wenden, da Sie durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nachteile für sich befürchten. 1. Rechtwirkung Ein Bebauungsplan kann im Rahmen einer Normenkontrolle nach § 47 VwGO angegriffen werden. Der An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Person des Einbringenden

Tz. 111 Stand: EL 72 – ET: 11/2011 § 24 Abs 1 UmwStG enthält keine Aussage zur Person der Einbringenden. Auch die Anwendungsregelung des § 1 Abs 4 UmwStG (s Tz 17) sieht keine Bestimmungen zu den subjektiven Voraussetzungen des einbringenden Rechtsträgers vor. Grds kommen daher als Einbringende alle inl oder ausl (auch aus Drittstaaten) natürlichen Personen, Kö (insbes Kap-Ge...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / I. Muster: Vollstreckungsarten

Rz. 5 Muster 2.2: Vollstreckungsarten Muster 2.2: Vollstreckungsarten _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Allgemeines Sie wollen Vollstreckungsmaßnahmen einleiten, da Ihnen ein Titel vorliegt und der Schuldner nicht freiwillig zahlt. Auch die weiteren Voraussetzungen liegen vor (Titel, Klausel, Zustellung). Sie müssen nun ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum

Rn. 89 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Dem zivilrechtlichen Eigentümer ist grds die Beteiligung zuzurechnen, wenn er zugleich auch wirtschaftlicher Eigentümer iSd § 39 Abs 2 Nr 1 AO ist. Daher ist für die Zurechnung der Gesellschaftsanteile nicht nur auf das zivilrechtliche, sondern auch auf das wirtschaftliche Eigentum abzustellen. Voraussetzung für die Zurechnung einer Beteilig...mehr

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zfs 09/2023, Auslese eines ... / 1 Sachverhalt

Gegen den Betroffenen hat das AG wegen vorsätzlicher Nutzung eines elektronischen Gerätes eine Geldbuße von 100,00 EUR festgesetzt. Nach den Feststellungen des AG habe der Betroffene im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Kfz-Mechaniker als Führer eines Kundenfahrzeuges ein an das Fahrzeug angeschlossenes Diagnosegerät, welches via Bluetooth mit einem mobilen Auslesegerä...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Behandlung von Treuhandverhältnissen im Steuerrecht

Rn. 60 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Treuhandverhältnisse werden steuerlich grds. nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise beurteilt, d. h. maßgebend für die Besteuerung ist nicht die äußere Rechtsgestaltung, sondern sind die dieser Rechtsgestaltung zugrunde liegenden wirtschaftlichen Verhältnisse (vgl. Wöhe, WiSt 1980, S. 217ff.). In Anwendung dieser wirtschaftlichen Betracht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zeitpunkt der Veräußerung

Rn. 112 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Hinsichtlich des Zeitpunkts der Veräußerung ist zu unterscheiden zwischen dem Abschluss des schuldrechtlichen Rechtsgeschäfts und der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums. Der Rechtsübergang – dh der Wechsel in der Rechtsinhaberschaft – vollzieht sich nicht bei Abschluss des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts (zB Kaufvertrag), ...mehr

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zfs 09/2023, zfs Aktuell / 2.1 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Am 3.8.2023 ist das Gesetz zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4.2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sowie zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch v. 26.7.2023 in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 205 v. 2.8.2023). Das Gesetz soll d...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Mietverhältnisse

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ein Mietverhältnis wird nach § 535 BGB durch den Abschluss eines gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrags (Mietvertrag) begründet (vgl. Emmerich (2011), Rn. 4; Kussmaul (1987), S. 176, m. w. N.; Palandt (2023), Einführung vor § 535 BGB, Rn. 1f.). Der rechtliche Eigentümer der Mietsache (Vermieter) verpflichtet sich durch den Vertragsschluss, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Einzelübertragung

Tz. 103 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das einzubringende BV kann einzeln in das Gesellschaftsvermögen der aufnehmenden Pers-Ges übertragen werden (Einzelrechtsnachfolge iSd § 1 Abs 3 Nr 4 UmwStG). Hierbei sind die für die Eigentumsübertragung maßgeblichen (inl oder ausl) zivilrechtlichen Vorschriften zu beachten (zB bei inl Einzelrechtsnachfolge: Einigung und Übergabe bei bewegl...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Berücksichtigung als Bilanzvermerk oder im Anhang des Treuhänders

Rn. 37 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wird dem Treuhänder das Treugut zur Sicherung übereignet, so ist keine Berichtspflicht vorgeschrieben, weil der Treuhänder v.a. seine eigenen Interessen wahrt. Der RL-Pflicht wird bereits durch die Aktivierung des Kredits als Forderung Genüge getan. Es ist auch nicht üblich, bei den Forderungen auf deren Sicherung hinzuweisen (vgl. ADS (1998)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die Rückdeckungsversicherung

Rn. 38 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Keine Direktversicherung iSd §§ 4b EStG, 1b Abs 2 S 1 BetrAVG ist die sog Rückdeckungsversicherung. Sie ist eine Lebensversicherung, mit der der ArbG, eine Unterstützungskasse oder ein Pensionsfonds die von ihnen im Rahmen einer Versorgungszusage übernommenen biometrischen Risiken absichern. Ebenso wie im Fall der Direktversicherung ist die ...mehr

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§ 11 Strafrecht / S. Muster: Rechtsmittelbelehrung gegen Urteil Landgericht

Rz. 19 Muster 11.19: Rechtsmittelbelehrung gegen Urteil Landgericht Muster 11.19: Rechtsmittelbelehrung gegen Urteil Landgericht _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, in der heutigen Hauptverhandlung vor dem Landgericht _________________________ wurden Sie zu _________________________ verurteilt. Gegen Urteil des Landgerichts ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 185 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Gemäß § 2 Abs 2 Nr 3 S 4 LStDV kein Arbeitslohn ist die Versicherung des ArbG zur Rückdeckung, bei der der ArbG eine Versorgung aus eigenen Mitteln zusagt, sich aber zur Erfüllung dieser Versorgungszusage durch eine Versicherung deckt, ohne dass der ArbN etwa einen Anspruch aus der Versicherung erhält (vgl RFH RStBl 1942, 561). Nach BFH BSt...mehr

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AGS 09/2023, Bemessungsgrun... / I. Sachverhalt

Gegen den Beschuldigten und einen Mitbeschuldigten ist von der Polizei und der Staatsanwaltschaft wegen Totschlags ermittelt worden. Grundlage des Verfahrens waren Geschehnisse auf einem Parkplatz in Vechta. Der Beschuldigte ist von der Polizei über seine Rechte als Beschuldigter in einem Strafverfahren belehrt worden. Durch Verfügung vom 24.11.2020 hat die Staatsanwaltschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.2 Veräußerung iSd § 15 Abs 2 S 2–4 UmwStG

Tz. 206 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 15 Abs 2 S 2 und 3 UmwStG äußern sich nicht dazu, welche Veräußerung (Anteile oder BV der Kap-Ges) einer Spaltung zu Bw entgegensteht. Aus dem Sinnzusammenhang mit S 4 ergibt sich indes, dass die Vorschrift die Anteilsveräußerung meint (s UmwSt-Erl 2011 Rn 15.28). Die Behaltefrist bezieht sich auf die Anteile an der übernehmenden Kö, in A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 9. BMF, Schr. v. 29.9.2004 – IV B 4 - S 1300 - 296/04, BStBl. I 2004, 917 (Grundsätze der Verwaltung zur Bestimmung des Dotationskapitals bei Betriebsstätten international tätiger Kreditinstitute [Verwaltungsgrundsätze – Dotationskapital])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Bestimmung des Dotationskapitals bei Betriebsstätten international tätiger Kreditinstitute Folgendes: Inhaltmehr

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zfs 09/2023, Keine Obliegen... / 2 Aus den Gründen: …

A. Die Feststellungsklage ist zulässig. Nach der Rspr des BGH (Urt. v. 13.4.2022 – IV ZR 60/20 – juris) kann eine auf Feststellung der Eintrittspflicht des VRs gerichteten Klage eines VNs grundsätzlich nicht die Möglichkeit einer Leistungsklage entgegengehalten werden, wenn in den Versicherungsbedingungen – wie hier – die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens zur Klär...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 27. BMF, Schr. v. 19.5.2014 – IV B 5 - S 1341/07/10006-01 – DOK 2014/0348272, BStBl. I 2014, 838 (Glossar "Verrechnungspreise")

1 Anlage Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich ein fortlaufend zu aktualisierendes Glossar "Verrechnungspreise" als verwaltungsinterne Arbeitshilfe bekannt. Das Glossar soll zu einer Vereinheitlichung der Terminologie im Bereich der Verrechnungspreise beitragen. Dieses Schreiben nebst Anlage steht ab sofort bis a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kahlert, Neuausrichtung nachträglicher AK bei § 17 EStG durch den BFH, zugleich Besprechung des BFH vom 11.07.2017, IX R 36/15, DStR 2017, 2305; Förster, Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Regressforderungen aus Bürgschaften, DB 2018, 336; Jachmann-Michel, BB-Rechtsprechungsreport zur Besteuerung der Kapitaleinkünfte 2017, BB 2018, 854; Kahlert, Gesellschafterfremdfinanzier...mehr