Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Unentgeltliche Verfügungen

Rz. 279 Verfügt der Vorerbe unter Verstoß gegen § 2113 Abs. 2 BGB unentgeltlich über Erbschaftsgegenstände, so ist er dem Nacherben zum Schadensersatz verpflichtet. Für den befreiten Vorerben ergibt sich diese Verpflichtung aus § 2138 Abs. 2 BGB . Gegenüber dem nicht befreiten Vorerben – für den § 2138 BGB nicht gilt – ist Anspruchsgrundlage § 2130 Abs. 1 BGB [313] (Verstoß ge...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 93 Erblasser E wurde von seiner Tochter T als gesetzliche Alleinerbin beerbt. Der Nachlasswert beträgt netto 10.000 EUR. E hat seiner Lebensgefährtin L an seiner Lebensversicherung das Bezugsrecht eingeräumt. Sie erhält nach seinem Tod daraus 100.000 EUR. E hatte während der Vertragslaufzeit insgesamt 5.000 EUR an Prämien eingezahlt. T möchte wissen, ob und ggf. in welch...mehr

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Hinweisgeberschutz im öffen... / 5.1 Verstöße, deren Meldung den Schutz des Gesetzes auslöst

§ 2 HinSchG zählt auf, welche Meldungen oder Offenlegungen von Verstößen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Nach § 3 Abs. 2 HinSchG sind meldefähige Verstöße Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit, die rechtswidrig sind und Vorschriften oder Rechtsgebiete nach § 2 HinSchG umfassen. Dazu können auch ...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 5. GmbH-Anteil

Rz. 206 § 15 Abs. 1 GmbHG sieht ausdrücklich die Vererblichkeit von GmbH-Anteilen vor. Mehrere Erben werden auch Anteilsinhaber in gesamthänderischer Bindung der Erbengemeinschaft. Damit werden die Miterben Mitberechtigte i.S.v. § 18 GmbHG, der eine gemeinschaftliche Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, vorsieht. Allerdings können sich die Miterben durch eine...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / c) Form des Antrags

Rz. 9 Der Eintragungs- bzw. Löschungsantrag bedarf grundsätzlich keiner Form; dies bedeutet jedoch, dass er schriftlich gestellt werden muss, denn das Grundbuchamt muss den genauen Zeitpunkt des Eingangs des Antrags vermerken können, § 13 Abs. 2 GBO. Grundbuchanträge werden nach der Reihenfolge des Antrags erledigt, daraus können sich Rangverhältnisse dinglicher Rechte ergeben.mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 3. Ordre public

a) Erbfälle bis zum 16.8.2015 Rz. 112 Führt die Verweisung in das ausländische Sachrecht, so ist dies nicht schrankenlos anwendbar: Art. 6 EGBGB Öffentliche Ordnung (ordre public) Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist ...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / c) Verstoß gegen § 242 BGB

Rz. 76 Unter besonderen Umständen kann ein Miterbe, der die Teilungsversteigerung betreibt, nach Treu und Glauben gehalten sein, auf die Versteigerung zu verzichten und sich mit einem auch seinen Interessen gerecht werdenden und zumutbaren Realteilungsvorschlag der anderen Miterben zufrieden zu geben (vgl. auch Rdn 77).[65]mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 2. Herausgabe des Geschenkes/Grundbuchberichtigung

Rz. 315 Die Unwirksamkeit einer unentgeltlichen Verfügung des Vorerben über Nachlassgegenstände wirkt absolut, also gegenüber jedermann. Sie ist aufschiebend bedingt und tritt mit dem Nacherbfall ein.[352] Der Nacherbe kann deshalb als wahrer Eigentümer von dem Beschenkten die Herausgabe des betreffenden Nachlassgegenstandes nach § 985 BGB bzw. die Berichtigung des Grundbuch...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / c) Kosten

Rz. 154 Bei der Eintragung einer Vormerkung fallen folgende Gebühren an:mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / (1) Sachnormverweisung

Rz. 15 Durch eine wirksame Rechtswahl kam es zu einer Sachnormverweisung, Art. 4 Abs. 2 S. 2 EGBGB, d.h. die Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts bezog sich auf das materielle Erbrecht.mehr

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§ 11 Erbenhaftung / bb) Zweck

Rz. 60 Eine zügige Abwicklung einer Nachlasssache mit Auslandsbezug innerhalb der Mitgliedstaaten soll dadurch gefördert werden, dass Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter ihre Rechte und Befugnisse in einem anderen Mitgliedstaat einfach nachweisen können, Erwägungsgrund (EG) 67.mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / e) Zustimmung der potenziell beeinträchtigten Schlusserben

Rz. 49 § 2287 BGB gibt dem Bedachten einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Beschenkten. Dass das Einverständnis des Bedachten mit einer ihn beeinträchtigenden lebzeitigen Verfügung im Grundsatz geeignet ist, diesen Anspruch auszuschließen, ist unstreitig.[91] Nach der Rechtsprechung des BGH[92] sind die zu § 2289 BGB entwickelten Grundsätze auch im Rahmen des § 2287 BGB...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Kostentragung aufgrund Schadensersatzrechts

Rz. 615 Diese Fälle werden im Erbrecht eher selten sein, allenfalls nach Verzugseintritt.mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 1. Begriff

Rz. 282 Unter einem Vorausvermächtnis versteht man die vermächtnisweise Zuwendung eines Gegenstandes oder Rechts an einen der Miterben oder den Alleinerben (vgl. Muster über die Erfüllung eines Vorausvermächtnisses Rdn 121). Will der Erblasser einen bestimmten Bedachten gegenüber den übrigen Miterben wertmäßig besserstellen, so kann er dies durch Anordnung eines Vorausvermäc...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 1. Muster: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (einfach)

Rz. 232 Muster 16.6: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (einfach) Muster 16.6: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (einfach) § 1 Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr Die Stiftung führt den Namen _________________________ Stiftung. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in _________________________. § 2 S...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / c) Zwei Teile des geringsten Gebots

Rz. 119 Das geringste Gebot besteht aus zwei Teilen: aa) Barteil Rz. 120 Folgende vom Ersteher bar zu zahlenden Beträge werden gem. § 49 Abs. 1 ZVG in das geringste Gebot aufgenommen:mehr

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zfs 07/2023, Reparaturkoste... / 3. Das Vier-Stufen-Modell

Die vorstehend dargelegten Grundsätze bleiben noch immer recht vage und unbestimmt. Die Rechtsprechung hat daher zur Konkretisierung ein sog. Vier-Stufen-Modell entwickelt.[26] a) Reparaturaufwand bis zum Wiederbeschaffungsaufwand Weitgehend unproblematisch ist die erste Stufe, bei der die Reparaturkosten zuzüglich des merkantilen Minderwerts (sog. Reparaturaufwand) nicht über...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / d) Gattungsvermächtnis

Rz. 258 Geregelt ist das Gattungsvermächtnis in § 2155 BGB. Der Erblasser hat hier den Vermächtnisgegenstand nur der Gattung nach bestimmt. Geschuldet wird nicht etwa eine Sache mittlerer Art und Güte i.S.d. § 243 Abs. 1 BGB, sondern eine den Verhältnissen des Bedachten entsprechende Sache. Grundsätzlich erfolgt die Bestimmung der konkret geschuldeten Sache insoweit durch de...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 In einem gemeinschaftlichen "Berliner" Testament haben sich Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und die beiden gemeinschaftlichen Kinder je hälftig zu Schlusserben eingesetzt. Nach dem Tod der Ehefrau nimmt der überlebende Ehemann die Alleinerbschaft an und heiratet mehrere Jahre später ein zweites Mal. Von dem Anfechtungsrecht analog §§ 2281, 2079 BGB macht er keinen ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Erbenbenennung in der notariellen Verfügung von Todes wegen

Rz. 56 Die Vorlage eines Erbscheins bzw. eines ENZ ist aber nicht in allen Fällen erforderlich. Beruht nämlich die Erbfolge auf einer Verfügung von Todes wegen, die öffentlich beurkundet wurde, und enthält diese die Erbeinsetzung, so reicht statt der Vorlage eines Erbscheins bzw. eines ENZ die Vorlage einer beglaubigten Abschrift der betreffenden Verfügung von Todes wegen zu...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 4. Muster: Anregung auf Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens

Rz. 150 Muster 10.8: Anregung auf Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens Muster 10.8: Anregung auf Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Löschung des im Grundbuch von _________________________ Band _________________________, Abt. II Nr. _________________________ zugunsten von Herrn _________________________ einge...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 5. Grundmuster der Vermögensauseinandersetzung: die Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 9 Die Bruchteilsgemeinschaft ist strukturell nicht auf Dauer angelegt; jeder Teilhaber kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen, § 749 Abs. 1 BGB. Die Vorschriften über die Teilung der Bruchteilsgemeinschaft gelten ergänzend auch bei der Teilung von Gesamthandsgemeinschaften. Auf die entsprechenden Vorschriften wird verwiesen bei der:mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 5. Zustimmung des vertraglich Bedachten

Rz. 149 Die Zustimmung des vertraglich Eingesetzten zu einer späteren Verfügung von Todes wegen gibt dem Erblasser seine Testierfreiheit wieder zurück. Die Zustimmung bedarf der notariellen Beurkundung, weil darin eine ganze oder teilweise Aufhebung des Erbvertrags zu sehen ist, §§ 2290 Abs. 4, 2276 BGB.[105] Unter Ehegatten genügt die Form des gemeinschaftlichen Testaments,...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Leistungsstörungen bei Erbteilungsverträgen

Rz. 246 Bei der Erfüllung von Erbteilungsverträgen können Leistungsstörungen auftreten, z.B.mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 4. Grundmuster der Vermögensauseinandersetzung: die Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 10 Die einfache Bruchteilsgemeinschaft ist strukturell nicht auf Dauer angelegt; jeder Teilhaber kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen, § 749 Abs. 1 BGB. Die Vorschriften über die Teilung der Bruchteilsgemeinschaft gelten ergänzend auch bei der Teilung von Gesamthandsgemeinschaften. Auf die entsprechenden Vorschriften wird verwiesen bei der:mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / aa) Glaubhaftmachung der Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 172 Um die einstweilige Verfügung zeitlich noch vor der Fiktion des § 895 ZPO zu erlangen, braucht der wahre Berechtigte lediglich seinen materiellrechtlichen Berichtigungsanspruch glaubhaft zu machen, §§ 936, 920 Abs. 2 ZPO. Nicht aber glaubhaft zu machen braucht er die Gefährdung seines dinglichen Rechts, also den Verfügungsgrund, weil sich die Dringlichkeit bereits au...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Einführung

Rz. 244 Der zentrale Anspruch des Nacherben ergibt sich aus § 2130 Abs. 1 BGB: Der Vorerbe hat die Erbschaft als Ganzes an den Nacherben herauszugeben. Tritt der Nacherbfall mit dem Tod des Vorerben ein, so trifft die Verpflichtung dessen Erben.[271] Die Vorschrift des § 2130 Abs. 1 BGB ist lex specialis zu dem Erbschaftsanspruch aus § 2018 BGB, auch soweit der Vorerbe die N...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Gesellschaftsrechtliche Situation

Rz. 319 Nach § 727 BGB wird mit dem Tod eines BGB-Gesellschafters die Gesellschaft aufgelöst. Haben die Gesellschafter jedoch die Fortsetzung der Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern vereinbart, so bleibt die Gesellschaft bestehen, der Gesellschaftsanteil des verstorbenen Gesellschafters wächst den verbliebenen nach § 738 BGB an. Welche schuldrechtlichen Ansprü...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / III. Formbedürftigkeit der Anmeldung und der Anmeldevollmacht

Rz. 7 Jede Handelsregisteranmeldung bedarf der notariellen Unterschriftsbeglaubigung, § 12 Abs. 1 HGB. Eine "Fernbeglaubigung" ausländischen Rechts entspricht nicht den Anforderungen einer Beglaubigung nach § 40 BeurkG.[1] Die Anmeldung ist in elektronischer Form einzureichen, § 12 Abs. 1 S. 1 HGB. Dieselbe Form ist vorgesehen für eine Vollmacht zur Anmeldung, § 12 Abs. 1 S....mehr

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zfs 07/2023, Rüge der Verle... / Leitsatz

1. Wird der Betroffene von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden und nimmt weder er noch sein Verteidiger an dieser teil, reicht ein Hinweis auf eine abweichend vom Bußgeldbescheid in Betracht kommende Verurteilung wegen Vorsatzes nach § 71 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 265 Abs. 1 StPO in der Hauptverhandlung nicht aus. 2. Anders als bei einer allei...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 1. Deutsch-iranisches Niederlassungsabkommen

Rz. 4 Das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen stellt hinsichtlich des anwendbaren Rechts für die Rechtsnachfolge von Todes wegen auf die Staatsangehörigkeit als maßgebliches Anknüpfungskriterium ab, Art. 8 Abs. 3 S. 1 des Abkommens. Dieser lautet: Zitat In Bezug auf das Personen-, Familien- und Erbrecht bleiben die Angehörigen jedes der vertragschließenden Staaten im Gebi...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / V. Checkliste: Grundbuchberichtigungsantrag

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§ 19 Erbteilungsklage / d) Rechtswirkungen der Zuweisung

Rz. 344 Mit Rechtskraft der Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts geht das Eigentum an den zugewiesenen Sachen und Rechten auf den Zuweisungsempfänger über, § 13 Abs. 2 GrdstVG. Die weichenden Miterben erhalten statt ihres Erbteils am landwirtschaftlichen Betrieb einen Abfindungsanspruch in Geld, der wertmäßig ihrem Anteil am Betrieb entspricht, § 16 Abs. 1 S. 1 GrdstVG. ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 1. Allgemeines

Rz. 19 Einer jeden Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs sollte die Prüfung vorausgehen, ob der Pflichtteilsanspruch nicht erloschen ist. So kann der Pflichtteilsberechtigte bspw. bereits zu Lebzeiten auf sein Pflichtteilsrecht verzichtet haben. Des Weiteren kann der Pflichtteilsanspruch aufgrund einer Erb- und Pflichtteilsunwürdigkeit oder einer rechtmäßigen Pflichtteils...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / b) Antragsberechtigung

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§ 15 Vermächtniserfüllung / cc) Haftungsbeschränkungsvorbehalt im Urteil

Rz. 151 Im Prozess des Vermächtnisnehmers gegen den Erben muss der Erbe nach Erhebung der Einrede einen Haftungsbeschränkungsvorbehalt nach § 780 ZPO in den Urteilstenor aufnehmen lassen (Aufnahme des Vorbehalts in die Urteilsgründe reicht nicht). Steht fest, dass der Nachlass überschwert ist, so kann dies sofort im Prozess berücksichtigt werden bei der Entscheidung über die...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / IV. Erweiterung der gesetzlichen Auskunftsansprüche durch die Rechtsprechung

Rz. 132 Die Rechtsprechung hat lange Zeit erbrechtliche Auskunftsansprüche außerhalb der positivrechtlich genannten Anspruchsgrundlagen verneint. Erst in den 70er Jahren hat der BGH im Interesse der Sicherung der Rechte des Erben – gestützt auf § 242 BGB – die Auskunftsrechte erweitert. Die neuere Rechtsprechung nimmt zwar ihren Ausgang bei den unten genannten Einzelvorschri...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / e) Auseinandersetzungsausschluss

Rz. 78 Das Aufhebungsverlangen ist unzulässig und damit der Antrag auf Teilungsversteigerung unbegründet, wennmehr

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§ 19 Erbteilungsklage / cc) Rücktritt

Rz. 257 Dem Rücktrittsverlangen hat eine Fristsetzung zur Nachbesserung vorauszugehen, §§ 437 Nr. 2, 323 BGB. Während der offenen Frist kann noch einmal ein Nachbesserungsversuch unternommen werden, weil andernfalls die Fristsetzung keinen Sinn gäbe. Das Rücktrittsrecht ist unteilbar, d.h., es kann, wenn mehrere Personen auf einer Seite eines Rechtsverhältnisses beteiligt si...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 47 Durch die sicherungsweise Erbteilsübertragung tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten der Miterben ein und wird Gesamthänder. Die Sicherungsübereignung kann auch gem. § 158 Abs. 2 BGB mit einer auflösenden Bedingung verbunden werden, so dass bei Bedingungseintritt der Erbteil ohne Weiteres wieder an den Sicherungsgeber zurückfällt.[58] Wegen Zweifelhaftigkeit de...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / ee) Checkliste: Klage auf Auskunft, Sicherheitsleistung, gerichtliche Verwaltung

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Hinweisgeberschutz im öffen... / 5.2 Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt nicht, ob und unter welchen Umständen Beschäftigte eine Strafanzeige gegen den Arbeitgeber oder seine Repräsentanten stellen dürfen. Hier bleibt es bei der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Danach stellt die Einschaltung der Staatsanwaltschaft durch einen Arbeitnehmer wegen eines vermeintlich strafbaren Verhaltens des Arbeitgebers ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / cc) Muster: Nachlassverzeichnis

Rz. 117 Muster 17.12: Nachlassverzeichnis Muster 17.12: Nachlassverzeichnis Nachlassverzeichnis Erblasser/in _________________________, verstorben am _________________________ Stand: _________________________ Aktiva 1. Geldvermögenmehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 1. Sicherungsbedürfnis des Erwerbers

Rz. 298 Auch nach der Verurteilung der übrigen Miterben zur Eigentumsübertragung eines Grundstücks auf den klägerischen Miterben kann noch einige Zeit bis zur tatsächlichen Eigentumsumschreibung im Grundbuch verstreichen. Zum einen kann sich ein Berufungs- und/oder Revisionsverfahren anschließen,[281] so dass die Ersetzung der Zustimmung nach § 894 ZPO ohnehin noch lange Zei...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / VI. Muster: Testament zur Einsetzung einer Stiftung als Nacherbin

Rz. 231 Muster 16.5: Testament zur Einsetzung einer Stiftung als Nacherbin Muster 16.5: Testament zur Einsetzung einer Stiftung als Nacherbin … Ich vererbe meinen gesamten Nachlass an meine Ehefrau, _________________________. Meine Ehefrau soll jedoch nur nichtbefreite Vorerbin sein. Nacherbin meiner Ehefrau ist die am _________________________ errichtete und am _______________...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 10. Beendigung der Nachlassverwaltung

Rz. 625 Die Nachlassverwaltung endet nicht von selbst. Das Nachlassgericht hat die Nachlassverwaltung aufzuheben, wenn der Grund für ihre Anordnung nicht mehr besteht, § 1886 BGB (bis 31.12.2022: § 1919 BGB a.F.). Allerdings kann auch nach Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens im Hinblick auf die Wahrung der Rechte und Pflichten des noch nicht feststehenden Erben ein Für...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / b) Beeinträchtigung eines Vermächtnisnehmers

Rz. 69 Der vertragsmäßig bedachte Vermächtnisnehmer wird gem. § 2288 BGB geschützt gegen Beeinträchtigung, Zerstörung, Beiseiteschaffen und Beschädigen des Vermächtnisgegenstandes. Hat der Erblasser in Beeinträchtigungsabsicht gehandelt, so steht dem Vermächtnisnehmer ein Anspruch auf Wiederherstellung, Wiederbeschaffung oder Wertersatz zu. Rz. 70 Ist durch Verfügung unter Le...mehr

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ZErb 07/2023, Videoverhandl... / 3. Folgerungen für die Videoverhandlung im Erbprozess

Ausgehend von der bisherigen (unzureichenden) Datenlage sowie den beschriebenen Einschränkungen bietet sich die Videoverhandlung für erbrechtliche Fälle mit ihren oftmals interfamilären Konflikten nur bedingt an. Wenn eine gütliche Einigung denkbar ist, dürfte regelmäßig die Präsenzverhandlung zu besseren Ergebnissen führen. Gleichwohl eröffnet die neue Technik in stark konf...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Sicherungsübertragung eines Erbteils

Rz. 46 Muster 18.5: Sicherungsübertragung eines Erbteils Muster 18.5: Sicherungsübertragung eines Erbteils _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. Auf A...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 6. Anteil an einer Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 207 § 9 Abs. 1 PartGG stellt die Regel auf, dass auf das Ausscheiden eines Partners und die Auflösung der Partnerschaft die §§ 131–144 HGB entsprechend anzuwenden sind, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes geregelt ist. Daneben finden subsidiär gem. § 1 Abs. 4 PartGG die Vorschriften des BGB über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Anwendung. Für die ...mehr