Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Abrechnung des Hausgeldinka... / 4.2 Forderungsmanagement

Zu den Verwaltungsunterlagen gehören auch die einen Miteigentümer betreffende Einzelabrechnung oder Unterlagen, die Ansprüche gegen Dritte oder einen anderen Wohnungseigentümer belegen. Diesem Anspruch steht der Datenschutz nicht entgegen. Der Datenschutz hindert – nach jetzigem Recht – ein Einsichtsrecht der Wohnungseigentümer (z. B. in die Verbrauchsdaten der übrigen Wohnu...mehr

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Grobes Verschulden des Steu... / e) Verschuldensmaßstab

Fahrlässigkeit ist nach § 276 BGB das Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (Ulber in Erman, BGB, 16. Aufl., § 276 BGB Rz. 14; Seichter in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK/BGB, 9. Aufl., § 276 BGB Rz. 8; Stadler in Jauernig, BGB, 18. Aufl., § 276 Rz. 23; Borggreve, AO-StB 2007, 333 [333 f.]), weshalb als Maßstab des Verschuldens die Sorgfal...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.6 Weitere Voraussetzungen für Unterstützungskassen als soziale Einrichtungen

Rz. 80 Nach § 3 Nr. 1 KStDV dürfen bei Unterstützungskassen die Leistungsempfänger nicht zu laufenden Beiträgen oder sonstigen Zuschüssen verpflichtet sein. Die Finanzierung der Unterstützungskasse hat daher durch Beiträge des Trägerunternehmens und durch eigene Einkünfte der Kasse (Zinsen) zu erfolgen. Entscheidend ist das Bestehen einer Verpflichtung für die Leistungsempfä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 4.2 Ausschluss der Steuerbefreiungen für steuerabzugspflichtige Einkünfte (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG)

Rz. 333 Bezieht eine steuerbefreite Körperschaft i. S. d. § 1 KStG Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen, wird die Steuerbefreiung eingeschränkt. Die Einkünfte sind insoweit steuerpflichtig, die Belastung der Einkünfte mit der Abzugsteuer[1] bleibt erhalten (partielle Steuerpflicht).[2] Die Abzugsteuer, die eine Steuer des Anteilseigners, nicht der leistenden Körperscha...mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / 5 Einschaltung Dritter

Will der Verwalter für eine "Anforderung" Dritte einschalten, z. B. einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen[1], kann er dies unter den Bedingungen des § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG tun. Die Einschaltung eines Inkassounternehmens ist nicht sinnvoll, wenn dem Inkassounternehmen Kenntnisse der Besonderheiten des WEG-Rechtes fehlen.[2] Wird ein Rechtsanwalt gewählt, ist auch bei ...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.4.6 Actio pro socio

Der einzelne Wohnungseigentümer ist nach den Grundsätzen der gesellschaftsrechtlichen actio pro socio zur Geltendmachung der Hausgelder im eigenen Namen grundsätzlich nicht befugt.[1] Es ist allerdings vorstellbar, dass sich an dieser Sichtweise im aktuellen Recht etwas ändert.[2]mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 4.2.1 Vorschüsse

Ein Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlten Vorschusses entsteht nicht bereits durch eine Zahlung, für die kein Bedarf besteht oder durch eine Einnahme der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Für einen Rückzahlungsanspruch bedarf es vielmehr eines Beschlusses nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG, mit dem nachträglich die Höhe der Vorschüsse angepasst wird.[1] Hat der Wohnungseigen...mehr

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Hausgeldinkasso und Verwalt... / 2.2.1 Überblick

Um Unsicherheiten zu begegnen, sollte das Recht des Verwalters, das Hausgeldinkasso im Erkenntnis- und/oder Vollstreckungsverfahren betreiben zu dürfen, klargestellt werden.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.1 Steuerbefreite Verbände

Rz. 133 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG sind von der KSt befreit Berufsverbände, kommunale Spitzenverbände auf Bundes- oder Landesebene einschließlich ihrer Zusammenschlüsse sowie Zusammenschlüsse von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die wie Berufsverbände allgemeine ideelle und wirtschaftliche Interessen ihrer Mitglieder wahrnehmen.[1] Berufsverbände waren bereits ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.2 Kreditinstitute und Kassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG)

Rz. 18 Durch § 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG werden bestimmte namentlich aufgeführte Kreditinstitute und Kassen von der KSt befreit, die öffentliche Aufgaben zu erfüllen haben und deren Zweck demgemäß nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Diese Institute stehen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, mit anderen Kreditinstituten nicht im Wettbewerb. Daher wird die gesamte Tätigkeit diese...mehr

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Hausgeldinkasso und Verwalt... / 2.2.2 Verwaltervertrag

Der Verwaltervertrag ist nach derzeit h. M. kein Ort, die Rechte des Verwalters nach § 27 Abs. 1 WEG klarzustellen. Eine Vertragsregelung, die dem Verwalter etwa das Hausgeldinkasso erlaubt, ist nämlich weder eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer untereinander im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG, noch stellt sie einen Beschluss nach § 27 Abs. 2 WEG dar.[1] Es ist zwar nicht...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / Zusammenfassung

Überblick Insbesondere in größeren Wohnungseigentumsanlagen kommt es immer wieder dazu, dass über das Vermögen eines Wohnungseigentümers das Insolvenzverfahren eröffnet wird.[1] Das Wohnungs- oder Teileigentum des Hausgeldschuldners ist dann als Vermögenswert des Schuldners der Insolvenzmasse zugehörig und unterliegt der Verwertung durch den Insolvenzverwalter. Die Möglichke...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 8.2 Absonderung

Gläubiger, denen ein Recht auf Befriedigung aus Gegenständen zusteht, die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen (unbewegliche Gegenstände = das Sondereigentum des Hausgeldschuldners), sind gemäß § 49 InsO nach Maßgabe des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung zur abgesonderten Befriedigung berechtigt.[1] Zu einer solchen Ab...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.1 Natürliche Personen

Wohnungseigentümer im Sinne von § 28 WEG ist, wer zu Recht im Wohnungsgrundbuch eingetragen ist.[1] Dies gilt auch dann, wenn der im Grundbuch Eingetragene das Eigentum nur treuhänderisch innehat.[2] Erbe und Ersteigerer Der Erbe oder der Ersteigerer eines Wohnungseigentums steht zwar nicht im Wohnungsgrundbuch, ist aber Wohnungseigentümer und schuldet das Hausgeld.[3] Der Er...mehr

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Abrechnung des Hausgeldinka... / 4.1 Überblick

Jeder Wohnungseigentümer – auch der ausgeschiedene, sofern er noch betroffen ist – hat nach § 18 Abs. 4 WEG einen Anspruch gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Gewährung von Einsicht in sämtliche Verwaltungsunterlagen. Ein Wohnungseigentümer kann jederzeit persönlich oder durch einen Dritten, z. B. seinen Mieter, in die Verwaltungsunterlagen Einsicht nehmen. Das...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 5.3 Erlass von Hausgeldforderungen

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann einem Wohnungseigentümer seine Schulden ganz oder teilweise nach § 397 BGB erlassen. Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG kann der Verwalter diese Entscheidung treffen, soweit der Erlass eine untergeordnete Bedeutung hat.[1] Praxis Ein Erlass kommt in der Praxis kaum vor. Grundsätzlich widerspricht er einer ordnungsmäßigen Verwaltung.[2] Er ...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 7.1 Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters

Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Wohnungseigentümers als Schuldner, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen, nach § 80 Abs. 1 InsO auf den Insolvenzverwalter über. Ansprechpartner der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. des Verwalters wird mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mithin grundsätzlich ...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 7.1.2 Auflösung der Wohnungseigentümergemeinschaft

Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen des Schuldners in Besitz zu nehmen und zu verwerten. Dazu kann in der Insolvenz eines Verbandsmitglieds die Auflösung des Verbandes gehören. Das im Insolvenzverfahren grundsätzlich bestehende Recht (§ 84 Abs. 2 InsO), die Aufhebung der Wohnungseigentümergemeinschaft zu verlangen, schließt § 11 Abs. 2 WEG allerdings aus.mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.5.1 Ermächtigung

Ist der Verwalter für die gerichtliche Geltendmachung des Hausgeldes ermächtigt[1], ist, sofern die Ermächtigung nicht ohnehin eine ausdrückliche Regelung trifft, nach § 133, § 157 BGB in der Regel davon auszugehen, dass der Verwalter wenigstens konkludent ermächtigt ist, einen Rechtsanwalt einzuschalten.[2] Um Zweifel hinsichtlich des Umfanges der Ermächtigung auszuschließe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.3 Besteuerung bei Mittelverwendung zur Unterstützung oder Förderung politischer Parteien

Rz. 162 § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG enthält eine doppelte steuerliche Belastung von Berufsverbänden, die mittelbar oder unmittelbar politische Parteien fördern.[1] Die Regelung ist durch Gesetz v. 28.1.1994[2] eingeführt worden und zum Vz 1994 in Kraft getreten. Rz. 163 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 Buchst. b KStG ist die Steuerbefreiung ausgeschlossen, wenn der Berufsverband Mittel i...mehr

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Die Beweislast im Steuerrec... / V. Subjektive Beweislast

Beweisführungslast: Die subjektive Beweislast ist die Beweisführungslast (vgl. Urban, NWB 2017, 1657). Im steuerrechtlichen Bereich besteht keine klassische subjektive Beweislast, weil die Finanzbehörde aufgrund des Untersuchungsgrundsatzes sämtliche Tatsachen, auch diejenigen, die zugunsten des Steuerpflichtigen wirken, selbst ermitteln muss. Dies gilt auch für das Finanzge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften

Rz. 1 Die KSt ist wie die ESt (§ 2 Abs. 7 S. 1 EStG) eine Jahressteuer. Der Gesetzgeber kann die Besteuerungsvoraussetzungen und -folgen nach dem Abschnittsprinzip für jedes Steuerjahr neu bestimmen. Eine rückwirkende Änderung, insbesondere Verschärfung, ist zwar nach der gefestigten Rückwirkungs-Rechtsprechung des BVerfG[1] innerhalb des Jahres bis zum 31.12. jeweils zuläss...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.4.1 Persönliche Steuerpflicht und Steuerbefreiung

Rz. 227 Genossenschaften sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG unbeschränkt steuerpflichtig. Bestimmte Genossenschaften, die sich auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft betätigen, sind jedoch nach § 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG von der KSt befreit. Zweck dieser Steuerbefreiung ist die agrarpolitische Förderung land- und forstwirtschaftlicher, insbesondere kleinbäuerlicher Betriebe, ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.2 Rechtsfähigkeit

Rz. 41 Allgemeine Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Kassen ist ihre Rechtsfähigkeit. Das ergibt sich aus dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG; auch die §§ 1 – 3 KStDV wiederholen die Bedingung der Rechtsfähigkeit. Die rechtliche Verselbstständigung soll – bei aller wirtschaftlichen Verbundenheit – die Einflussnahme der Trägerunternehmen auf die Kassen einschränken. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.21 Arbeitsgemeinschaften medizinischer Dienst (§ 5 Abs. 1 Nr. 21 KStG)

Rz. 285 Von der KSt befreit sind die Arbeitsgemeinschaften medizinischer Dienst nach § 278 SGB V und der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkasse nach § 282 SGB V. Die Steuerbefreiung greift ein, wenn diese Institutionen nicht als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind, wie dies in den alten Bundesländern geschehen ist. Als Körperschaften des...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 9.3.1 Freihändiger Verkauf

Der Insolvenzverwalter darf das Wohnungseigentum des Hausgeldschuldners nach h. M. freihändig veräußern.[1] Haben die Wohnungseigentümer eine Veräußerungsbeschränkung nach § 12 Abs. 1 WEG vereinbart, braucht er allerdings eine Zustimmung.[2] Die freihändige Veräußerung muss die Rechte der Absonderungsberechtigten – auch die der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 10 Ab...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.3.2.2 Vereinbarte Erwerberhaftung

Die Wohnungseigentümer können durch eine verdinglichte (eine nach § 5 Abs. 4 Satz 1 WEG im Wohnungsgrundbuch eingetragene) Vereinbarung allerdings erreichen, dass der rechtsgeschäftliche Erwerber für in der Person seines Rechtsvorgängers bereits entstandene und fällige Zahlungsrückstände gemeinsam mit diesem gesamtschuldnerisch haftet.[1] Eine solche vereinbarte Haftungserst...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haftungsbeträge als Werbungskosten abziehbar und Beschlagnahme keine Vereinnahmung im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG

Leitsatz Zahlungen aufgrund einer Haftung nach § 69 AO sind grundsätzlich (nachträgliche) Werbungskosten, wenn die haftungsauslösende Pflichtverletzung während der Tätigkeit als Geschäftsführer verursacht wurde und ein objektiver Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und der beruflichen Tätigkeit besteht. Sachverhalt Die Klägerin war Gesellschafterin der Firma B-GmbH un...mehr

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Praktische Hinweise zur akt... / I. Überblick: Akteneinsichtsrechts vs. Auskunftsrecht

Akteneinsicht zu nehmen erweist sich regelmäßig als strategisch sinnvolle Maßnahme, weil sich Ermessensfehler oder die (Einzelfall-)Umstände, auf die die Finanzbehörde maßgeblich ihre Entscheidung stützt, u.U. erst aus der Finanzamtsakte ergeben. Kein Akteneinsichtsanspruch aus der AO: Die AO gewährt Steuerpflichtigen keinen Anspruch auf Akteneinsicht gegenüber der Finanzbehö...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.2 Geschäftsplan

Rz. 62 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b KStG muss der Geschäftsplan der Kasse sicherstellen, dass der Betrieb der Kasse eine soziale Einrichtung darstellt. Der Geschäftsplan ist ein Begriff aus dem Versicherungsaufsichtsrecht. Zur Aufstellung des Geschäftsplans sind nach § 5 Abs. 2 VAG Unternehmen verpflichtet, die der Versicherungsaufsicht unterliegen, d. h. Kassen, die dem ...mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / 1.3.6 Einrichtung eines Kontos

Überblick Damit es nicht zu einer Vermischung des Gemeinschaftsvermögens bzw. – bei Bargeld – nicht zu einer Vermengung nach § 948 Abs. 1 BGB mit dem Vermögen des Verwalters kommt und um die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer davor zu schützen, dass Gläubiger des Amtsträgers auf das Verwaltungsvermögen zugreifen, ist der Verwalter verpflichtet, sämtliche eingenommenen Gelder...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.3.1 Die "Ansätze" des Wirtschaftsplans

Die Wohnungseigentümer haben für die Bestimmung der Vorschüsse, also die Höhe des Hausgeldes, Ermessen.[1] Die "Ansätze" des Wirtschaftsplans zum Hausgeld (= die Beiträge der Wohnungseigentümer zu den Betriebs- und Verwaltungskosten sowie zur Erhaltungsrücklage) dürfen großzügig sein. Es ist zulässig, bei der notwendigen Schätzung der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, i...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 12.1 Begriff

Der Insolvenzverwalter kann ein Wohnungseigentum freigeben.[1] Diese Freigabe ist eine einseitige, empfangsbedürftige, konstitutiv wirkende Willenserklärung gegenüber dem Insolvenzschuldner[2], einen zur Insolvenzmasse zählenden Gegenstand, etwa das Wohnungseigentum, aus dem Haftungsverband der Insolvenzmasse und damit aus dem Insolvenzbeschlag zu lösen. Die Freigabe wird mi...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.8.1 Berufung

Die Berufung ist gemäß § 511 Abs. 2 ZPO immer dann statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt oder das erstinstanzliche Gericht die Berufung im Urteil zugelassen hat, was gemäß § 511 Abs. 4 ZPO dann der Fall ist, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechtes oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.8.2 Revision

Gegen in der Berufungsinstanz erlassene Endurteile ist die Revision möglich. Sie ist statthaft, wenn das Berufungsgericht sie in seinem Urteil oder der BGH als Revisionsgericht sie auf Beschwerde gegen ihre Nichtzulassung durch das Berufungsgericht (Nichtzulassungsbeschwerde) zugelassen hat. Das Berufungsgericht lässt die Revision immer dann zu, wenn die Rechtssache grundsät...mehr

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Hausgeldinkasso: Versorgung... / 2.1.2 Generalklausel

Ist kein Regelbeispiel erfüllt, ist zu untersuchen, ob eine schwere Verletzung im Übrigen vorliegt. Der Wortlaut des § 17 Abs. 1 WEG lässt erkennen, dass insoweit nur besonders schwere Pflichtverstöße eine Eigentumsentziehung rechtfertigen können.[1] Dazu gehören insbesondere die fortlaufend unpünktliche Erfüllung von Hausgeld- und anderen Zahlungsansprüchen[2], schwere, fortd...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.4.1 Gegenstand

Gegenstand des Beschlusses ist die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse. Die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Rechte und Pflichten sind dabei nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG nicht personenbezogen, sondern an ein Wohnungseigentum geknüpft.[1] Wird daher ein Nachschuss für eine Wohnung von einem "falschen Namen" verlangt, ist die Fo...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 8.1 Aussonderung

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann gegenüber dem Hausgeldschuldner im Einzelfall Aussonderungsrechte besitzen (infrage kommen eigentlich nur Gegenstände des Verwaltungsvermögens). Zur Aussonderung ist nach § 47 InsO berechtigt, wer aufgrund eines dinglichen oder persönlichen Rechtes geltend machen kann, dass ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört. Soweit di...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.6.5 Inhaber isolierter Miteigentumsanteile

Auf die Rechte und Pflichten der Inhaber isolierter Miteigentumsanteile ist das Wohnungseigentumsgesetz anzuwenden.[1] Zu den danach anwendbaren Vorschriften werden auch die Vorschriften über die Beteiligung an den Kosten der ordnungsmäßigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gerechnet. Dafür spricht auch, dass sich der Inhaber eines sondereigentumslosen Miteigentum...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 12.2.2 Vollstreckungsverbot

Grundsatz Gibt der Insolvenzverwalter oder Treuhänder einen dem Schuldner gehörenden Gegenstand, z. B. das Wohnungseigentum, aus der Insolvenzmasse frei, unterliegt dieser Gegenstand als sonstiges Vermögen des Schuldners grundsätzlich dem Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO.[1] Ein Insolvenzgläubiger kann daher ungeachtet der Freigabe erst nach Abschluss des Insolvenzve...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.3 Rechtsfähige Personengesellschaft

Ist eine rechtsfähige Außen-GbR, eine OHG oder KG Wohnungseigentümerin, haften neben der Gesellschaft die (persönlich haftenden) Gesellschafter gemäß § 128 HGB akzessorisch für die Beitragsverpflichtungen.[1] Ist eine 2-Personen-GbR Wohnungseigentümerin und tritt einer der beiden Gesellschafter aus der GbR aus, so geht das Wohnungseigentum durch Anwachsung gemäß § 738 BGB ana...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 5.4.2.1.2 Verhältnis von Vor- und Nachschuss

Der Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG stellt für die Vorschüsse verjährungsrechtlich keinen neuen Rechtsgrund dar.[1] Denn der Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG wirkt anspruchsbegründend nur hinsichtlich des auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Betrags, welcher die in dem Wirtschaftsplan für das abgelaufene Jahr beschlossenen Vorschüsse übersteigt. Zahlu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.2 Besteuerung bei Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Rz. 149 Ein Berufsverband ist nur steuerbefreit, wenn sein Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.[1] Der Zweck des Berufsverbands ergibt sich aus seiner Satzung; er fällt daher nur unter die Steuerbefreiung, wenn er nach seiner Satzung die allgemeine Förderung seiner Mitglieder in dem oben (Rz. 135) umschriebenen Sinn fördert, nicht aber selbs...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 11 Aufhebung des Insolvenzverfahrens

Wenn die Schlussverteilung vollzogen ist, die Insolvenzgläubiger aus der Insolvenzmasse (in der Regel nur anteilig) bedient wurden, beschließt das Insolvenzgericht nach § 200 InsO die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Mit dem Ende des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungszuständigkeit wieder auf den Wohnungseigentümer über. Ist sein Sondereigentum nicht verwertet worden,...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 9.3.3 Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung durch die Gemeinschaft

Solange der Insolvenzverwalter nichts unternimmt, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer selbst aus § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung betreiben, sobald sie über einen entsprechenden Titel gegen den Insolvenzverwalter verfügt.[1] Hier gelten ebenfalls die Vorschriften des Zwangsversteigerungsgesetzes. Das Verwertungsrecht des Gemeins...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.18 Wirtschaftsförderungsgesellschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 18 GewStG)

Rz. 264 Wirtschaftsförderungsgesellschaften sind Gesellschaften, die der Verbesserung der Regionalstruktur oder der allgemeinen Wirtschaftsstruktur dienen. Die Steuerbefreiung solcher Gesellschaften als gemeinnützig[1] konnte zweifelhaft sein, weil es etwa an der Unmittelbarkeit fehlen konnte.[2] Durch das Gesetz v. 13.9.1993[3] wurde daher ab Vz 1993 eine eigenständige Steu...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.2.3.3 Forderung

Der Antrag muss nach § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO vor allem die Bezeichnung des Anspruchs unter bestimmter Angabe der verlangten Leistung enthalten; Haupt- und Nebenforderungen sind gesondert und einzeln zu bezeichnen. Der geltend gemachte Hausgeldanspruch muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden, dass er Grundlage eines der mate...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.3.2 Trägerunternehmen

Rz. 47 Trägerunternehmen ist das Unternehmen, das die Kasse zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung seiner Zugehörigen errichtet hat, das diesen Zugehörigen aus betrieblichen Gründen Versorgungszusagen erteilt oder in Aussicht stellt, das die Kasse ganz oder teilweise finanziert und damit seine Verpflichtungen aus der betrieblichen Versorgungszusage gegenüber den...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.1 Staatsbetriebe, Erdölbevorratungsverband (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 KStG)

Rz. 13 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 KStG sind bestimmte Unternehmen und Anstalten, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben Betriebe gewerblicher Art unterhalten, aus Gründen des öffentlichen Interesses von der KSt befreit. Dies sind das Bundeseisenbahnvermögen sowie der Erdölbevorratungsverband.[1] Die Monopolverwaltungen des Bundes sind ausgelaufen[2] und seit dem Vz 2019 nicht me...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.2.2.2 Pensionskassen

Rz. 28 Der Begriff der Pensionskasse[1] ist im Steuerrecht der gleiche wie im Arbeitsrecht.[2] Eine Pensionskasse ist nach § 1b Abs. 3 BetrAVG eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die die betriebliche Altersversorgung für den Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen durchführt und diesen auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt. Betriebliche Altersversorgung lieg...mehr