Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 4 Ehegattenunterhalt / cc) Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung

Rz. 531 Werden Beschlüsse oder auch vollstreckbare Urkunden oder Titel im einfachen Verfahren durch ein Abänderungsverfahren rückwirkend geändert, entfällt nachträglich der rechtliche Grund zur Zahlung. Dem Unterhaltsgläubiger steht ein Rückforderungsanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 Abs. 1 S. 2, 1. Alt. BGB zu.[613] Rz. 532 Wird ein Hauptsachetitel üb...mehr

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§ 6 Die gleichgeschlechtlic... / c) Unterhalt

Rz. 28 Das LPartG sah in der Ursprungsfassung für den nachpartnerschaftlichen Unterhalt keine Unterhaltstatbestände vor, die den Regelungen in §§ 1570–1573 BGB entsprechen; § 16 Abs. 1 LPartG a.F. sah nur eine einzige Anspruchsgrundlage vor. Danach konnte ein Lebenspartner, der nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen konnte, nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft von dem an...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / ll) Ersetzung einer Geldforderung durch Übertragung von Vermögensgegenständen, § 1383 BGB

Rz. 60 Je nach Interessenlage der F könnte daran gedacht werden, von M die Übertragung seines hälftigen Miteigentumsanteils an dem Hausgrundstück in Anrechnung auf die Zugewinnausgleichsforderung zu verlangen.[123] Ob dies sinnvoll ist, wird sich erst nach endgültiger Bezifferung der Zugewinnausgleichsforderung einerseits und der Feststellung des Wertes der Haushälfte andere...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 2. Sachverhaltsaufklärung

Rz. 26 Der Notar ist verpflichtet, den wahren Willen der Parteien zu erforschen und den Sachverhalt, der dann zu einer Beurkundung der Vereinbarung der Parteien führt, aufzuklären. Er hat den sichersten und finanziell günstigsten Weg zu wählen. Nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BeurkG hat der Notar darauf zu achten, dass Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene und ungewandte B...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 4. Unverfallbarkeit der Versorgungsanrechte, § 19 Abs. 2 Ziff. 1 VersAusglG

Rz. 98 Versorgungsanrechte aus der betrieblichen Altersversorgung können nur berücksichtigt werden, wenn sie im Zeitpunkt der Entscheidung unverfallbar sind, § 19 Abs. 2 Ziff. 1 VersAusglG. Wann Unverfallbarkeit der erworbenen Versorgungsanrechte eintritt, also ein Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nicht den Verlust der Rechte aus der betrieblichen Altersversorgung zur Fo...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 4. Die Reform des Verfahrens in Familiensachen – FamFG

Rz. 10 Das Gesetz vom 17.12.2008 zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit[14] – FGG-ReformG – beinhaltete schließlich eine grundlegende Reform des Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des familiengerichtlichen Verfahrens durch Einführung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelege...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 4 Nr. 15 UStG geht zurück auf § 4 Nr. 11 UStG 1951 i. V. m. § 39 UStDB 1951. Danach waren neben den heute begünstigten Umsätzen auch die Leistungen an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung steuerbefreit, wenn damit deren Verpflichtung aus einem Versicherungsverhältnis oder einer auf Gesetz beruhenden Verpflichtung gegenüber einem Versorgungsberechtigten erfü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Gemeinsame Einrichtungen nach § 44b SGB II

Rz. 35 Zur einheitlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach SGB II bilden die Träger im Gebiet jedes kommunalen Trägers eine gemeinsame Einrichtung.[1] Die gemeinsame Einrichtung nimmt die Aufgaben der Agentur für Arbeit als Leistungsträger nach SGB II wahr. Die kommunalen Träger sollen der gemeinsamen Einrichtung die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach SGB II übertragen. Werden au...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / e) Die unterhaltsverstärkende Vereinbarung: das Altersphasenmodell

Rz. 598 Es ist allerdings selbstverständlich möglich, miteinander ein Altersphasenmodell zu vereinbaren, welcher Art auch immer. Dieses Modell, nach den Entscheidungen des BGH etwas respektlos 0–8–15-Modell genannt, ging davon aus, dass es für das Kind in unterschiedlichen Altersphasen mehr oder eben weniger stark erforderlich ist, von dem mit ihm zusammenlebenden Elternteil...mehr

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§ 6 Die gleichgeschlechtlic... / II. Begründung der Lebenspartnerschaft

Rz. 19 Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung[27] für Personen gleichen Geschlechts ist die Begründung einer "eingetragenen Lebenspartnerschaft" nicht mehr möglich. Die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partner hat die eingetragene Lebenspartnerschaft ersetzt. Die Regeln der eingetragenen Lebenspartnerschaft gelten daher nur noch für denj...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 328 Grundsätzlich ist im familiengerichtlichen Verfahren zur Scheidung einer Ehe Vorsorgeunterhalt erst mit Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens nicht mehr obsolet, da der Versorgungsausgleich vom 1. desjenigen Monats an entfällt, zu dem der von einem Ehepartner gestellte Scheidungsantrag dem anderen zugestellt wird.[264] Von diesem Zeitpunkt an besteht jedoch ein A...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Glaubhaftmachung

Rz. 15 Es besteht die Verpflichtung zur Glaubhaftmachung. Zwar wird die Glaubhaftmachung für FGG-Familiensachen in § 31 FamFG geregelt, während für Familienstreitsachen über § 113 Abs. 1 FamFG auf die ZPO-Regelungen (folglich auf § 294 ZPO) verwiesen wird. Letztlich bleibt es allerdings bei den bisher schon geltenden grundsätzlichen Regelungen, wonach Beweismittel jeder Art ...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 9. Vereinbarung über den Versorgungsausgleich, §§ 6 – 8 VersAusglG

Rz. 106 Die Regelungsbefugnisse der Ehegatten sind gegenüber der früheren Regelung in § 1587o BGB a.F. erheblich erweitert. Nach § 6 Abs. 1 Ziff. 1–3 VersAusglG können sie den Versorgungsausgleich insbesondere ganz oder teilweise in die Regelung der ehelichen Vermögensverhältnisse einbeziehen, ihn ausschließen oder Ausgleichsansprüche nach der Scheidung gemäß den §§ 20–24 Ver...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 6. Formelle und zeitliche Regeln

Rz. 418 Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob die Scheidungsfolgen bereits zu Beginn der Ehe oder im Rahmen von Trennung und Scheidung geregelt werden. Es gelten die Grenzen der §§ 134, 138 BGB. Die Gewichtung ist aber eine andere. Im Rahmen von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen geht es weniger um Verzicht und Aufgabe von Rechten als vielmehr um die einverständliche Rege...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 1. Gesetzeslage

Rz. 179 Mit dem zum 1.1.2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung vom 11.12.2001 erwähnte der Gesetzgeber Möglichkeiten des – auch präventiven – Gewaltschutzes, welche bei Gewaltanwendung (widerrechtliche Körper, Gesundheits- oder Freiheitsverletzung) au...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Vereinbarung des Altersphasenmodells

Rz. 315 Die Tatsache, dass der die gemeinsamen Kinder betreuende Elternteil mit Ablauf des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes verpflichtet ist, im möglichen Umfang der Fremdbetreuung des Kindes einer Arbeitstätigkeit nachzugehen, wird von manchen Partnern als für die Kinder nicht förderlich angesehen. Diese Eltern können sich natürlich dafür entscheiden, der gesetzlich...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Allgemeines

Rz. 131 § 151 Nr. 1 FamFG erfasst als Grundsatznorm alle Verfahren – und dies im weitesten Sinne –, die sich mit der Bestimmung der Person, ihrer Rechte oder Pflichten als Sorgeberechtigte befassen. Hierzu gelten jetzt also auch die früher in § 640 Abs. 2 Nr. 3 ZPO geregelten Verfahren betreffendmehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Vermögenssorge

Rz. 137 Muster 5.6: Antrag auf Übertragung der Vermögenssorge im Wege einstweiliger Anordnung Muster 5.6: Antrag auf Übertragung der Vermögenssorge im Wege einstweiliger Anordnung An das Amtsgericht – Familiengericht – In der Familiensache der Frau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn __________...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Verzicht auf weitere Unterhaltstatbestände

Rz. 363 Bei der Frage nach der Möglichkeit des Verzichts auf einzelne Unterhaltstatbestände außerhalb des Betreuungsunterhalts nach § 1570 BGB ist von der vom BGH entwickelten Kernbereichslehre auszugehen. Da die übrigen sechs Unterhaltstatbestände nicht die Rechte des Kindes zum Inhalt haben, ist dieses Thema anhand der Grundsätze der unangemessenen Benachteiligung durch den...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Besondere Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 49 Die Leistungen der nach § 4 Nr. 15 UStG begünstigten Einrichtungen sind nur steuerfrei, wenn die Umsätze der Einrichtungen untereinander (§ 4 Nr. 15 Buchst. a UStG) oder an die Versicherten, die Bezieher von Leistungen nach SGB II, die Empfänger von Sozialhilfe oder die (bis 31.12.2023) Versorgungsberechtigten, (ab 1.1.2024) Berechtigten der Sozialen Entschädigung, (ab ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / d) Ehewohnung im Miteigentum der Ehegatten

Rz. 211 Muster 3.31: Ehewohnung im Miteigentum der Ehegatten Muster 3.31: Ehewohnung im Miteigentum der Ehegatten An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________[329] Wohnungszuweisungsantrag der Frau _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragstellerin und Antragsgegnerin des Ehescheidungsverfahrens – Verfahrensbevollmächtigte: __________...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich

Rz. 175 Die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften sind jeweils hälftig zwischen den Eheleuten zu teilen, § 1 VersAusglG. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich allerdings nur auf Antrag statt, § 3 III VersAusglG. Nach § 6 I VersAusglG können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich geschlossen werden. Nach Satz 2 der Vorschrift k...mehr

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§ 6 Die gleichgeschlechtlic... / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 9 Zur Entstehung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist folgendes zu erläutern. Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG) war der wesentliche Bestandteil des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften.[9] Es ist am 1.8.2001 in Kraft getreten. Am 17.7.2002 hat das B...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Historisches zur elterlichen Sorge

Rz. 288 Entscheidender Maßstab in der Ausübung elterlicher Verantwortung ist das Kindeswohl. Dies gilt auch für alle gerichtlichen Maßnahmen im Bereich des Sorgerechts, § 1697a BGB.[305] Der Begriff des Kindeswohls ist allerdings von Gerichten zu allen Zeiten gefüllt worden mit einem Inhalt, der nicht unabhängig von der jeweiligen gesellschaftspolitischen Situation und nicht ...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Begriff der Haushaltssache

Rz. 173 Inhaltlich stimmt die "Haushaltssache" mit dem früheren Begriff der Hausratssache überein.[168] In den Anwendungsbereich des Haushaltsgegenstandes fallen unter Berücksichtigung einer gebotenen weiten Auslegung alle solchen Gegenstände, die – losgelöst von den Eigentumsverhältnissen – der gemeinsamen Lebensführung der Ehegatten gedient haben.[169] Betroffen sind also ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / gg) Vermeidung der Doppelberücksichtigung von Schulden und Vermögenspositionen, insbesondere des Firmenwertes, im Zugewinnausgleich und im Unterhalt?

Rz. 32 Das Problem der Doppelverwertung von Vermögenspositionen und/oder Schulden im Zugewinnausgleich und im Unterhalt[62] basiert auf den Gerechtigkeitsdefiziten, die sich daraus ergeben können, dass ein Vermögenswert in die Endvermögensbilanz eines Ehegatten eingestellt wird, aus dem er Einkünfte erzielt, die ihrerseits wiederum den Unterhaltsberechnungen zugrunde gelegt ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / 2. Die Gütergemeinschaft

Rz. 101 Siehe zur Gütergemeinschaft auch: Kappler, Die Aufhebungsklage bei Beendigung der Gütergemeinschaft, FamRZ 2007, 696 ff.; ders., Die Auseinandersetzung des Gesamtgutes der Gütergemeinschaft, FamRZ 2010, 1294 ff; Moeller, Die Gütergemeinschaft im Wandel der Gesellschaft. Der Wahlgüterstand (§§ 1410, 1415 BGB) der Gütergemeinschaft kommt in der Praxis nur noch relativ s...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 5. Salvatorische Klauseln

Rz. 293 Im Hinblick auf eine evtl. Unsicherheit darüber, ob die gewählte Regelung zum Trennungsunterhalt einer – gerichtlichen – Nachprüfung standhält, empfiehlt es sich, salvatorische Klauseln für Vereinbarungen zu verwenden. Dies gilt insbesondere, wenn neben der Unterhaltsregelung weitere, unabhängig vom Unterhalt für die Beteiligten wichtige vergleichsweise Regelungen ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 16 § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. k MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Gestellung von Personal durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen für die unter den Buchstaben b), g), h) und i) genannten Tätigkeiten und für Zwecke geistlichen Beistandes". Befreit sind damit Personalgestellungen für folgende Zwecke: Krankenhausbeh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Gestellung von Betriebshelfern an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung

Rz. 44 Neben der Gestellung land- und forstwirtschaftlicher Arbeitskräfte an land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist nach § 4 Nr. 27 Buchst. b UStG auch steuerfrei die Gestellung von Betriebshelfern an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung. Rz. 45 Die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung sind verpflichtet, ihren Mitgliedern in bestimmten Notfällen (z. B. bei ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 34 Die Voraussetzung, dass die Gestellung von Personal für bestimmte unter § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG genannte, regelmäßig dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten erfolgt, ist erfüllt, wenn die Einrichtung, der das Personal gestellt wird, steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, § 4 Nr. 16 UStG, § 4 Nr. 18 UStG, § 4 Nr. 21 UStG, § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG, § 4 Nr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begünstigte Unternehmer

Rz. 32 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG umfasst ab 1.1.2015 die Gestellung von selbstständigem, nicht beim leistenden Unternehmer abhängig beschäftigtem Personal, wie z. B. die Gestellung von Mitgliedern oder Angehörigen der Einrichtungen sowie die Gestellung abhängig beschäftigter Arbeitnehmer. Begünstigt nach der Vorschrift als leistende Unternehmer sind ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Steuerbefreiung der Gestellung von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften und Angehörigen von Mutterhäusern (§ 4 Nr. 27 Buchst. a UStG bis 31.12.2014)

Rz. 23 Bis 31.12.2014 galt nach § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG die Steuerbefreiung für "die Gestellung von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften und Angehörigen von Mutterhäusern für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder schulische Zwecke" und seit dem 1.1.2015 gilt die Steuerbefreiung für "die Gestellung von Personal durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen für...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Gestellung von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften/Gestellung von Personal durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen (§ 4 Nr. 27 Buchst. a UStG)

Rz. 3 § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG war zum 1.1.1980 als § 4 Nr. 27 UStG neu in das UStG 1980 eingefügt worden. Die amtliche Begründung hierfür lautet[1]: "Durch die Vorschrift wird aus sozialen Gründen insbesondere die Schwesterngestellung an Krankenhäuser und Altenheime sowie die Gestellung von Ordensangehörigen an Schulen und Kirchengemeinden von der USt befreit. Die Vorschri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften an land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Rz. 38 Die Steuerbefreiung ist an folgende Tatbestandsmerkmale geknüpft: die Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften durch juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] mit höchstens drei Vollarbeitskräften zur Überbrückung des Ausfalls des Betriebsinhabers oder dessen voll mitarbeitenden Famil...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 27 UStG regelt eine Steuerbefreiung für bestimmte Personalgestellungen im kirchlichen und weltanschaulichen Bereich[1] und im Bereich der Land- und Forstwirtschaft.[2] Die Vorschrift beruht auf sozialpolitischen Erwägungen und dient im Hinblick auf Buchst. a der umsatzsteuerlichen Gleichbehandlung. Die Befreiung nach § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG erstreckt sich ins...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Urlaubsrückstellung / Zusammenfassung

Begriff Urlaub ist die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung. Er dient der Erholung. Vom Erholungsurlaub zu unterscheiden sind sonstige Freistellungen von der Arbeit, insbesondere bezahlte oder unbezahlte Freistellungen aus persönlichen Gründen. In vielen Betrieben ist der Urlaub der Arbeitnehmer tarifvertraglich geregelt. Diese Vereinb...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Drohverlustrü... / 4.2 Beschaffungsgeschäfte über nicht bilanzierungsfähige Leistungen

Schließt der Unternehmer Verträge mit Lieferanten zur Beschaffung von nicht bilanzierungsfähigen Leistungen ab, so sind in der überwiegenden Zahl der Fälle Leistung und Gegenleistung ausgeglichen, sodass eine Drohverlustrückstellung ausscheidet. Es kann allerdings erforderlich sein, eine Drohverlustrückstellung in der Handelsbilanz zu bilden, wenn der wirtschaftliche Wert de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Gestellung landwirtschaftlicher Arbeitskräfte und von Betriebshelfern (§ 4 Nr. 27 Buchst. b UStG)

Rz. 8 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 27 Buchst. b UStG war zum 1.1.980 zunächst in Form zweier Steuerermäßigungstatbestände [1] eingeführt worden. Diese Steuerermäßigungen waren im Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein UStG (BT-Drs. 8/1779) noch nicht enthalten gewesen. Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. b UStG (1980) ging auf die Beschlussempfehlung de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. §§ 78 Abs. 1 S. 1, 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO – keine Prozessverschleppung bei einem Antrag auf Akteneinsicht nach einer Wiederbestellung eines Prozessbevollmächtigten

Die Judikatur des BFH zum Themenkomplex der Gewährung der Akteinsicht durch ein FG ist mit einer aktuellen Entscheidung des BFH weiter ergänzt worden. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger wendete sich im Rahmen einer Klage nach erfolglosem Einspruchsverfahren vor dem FG gegen Schätzungsbescheide. Im Verwaltungsverfahren war dem Kläger keine Aktenei...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.4.1 Genussrechte

Rz. 31 Genussrechte sind Urkunden, mit denen schuldrechtliche Gläubigeransprüche verbrieft werden. Zwar sind sie im Gesellschaftsrecht, z. B. in § 160 AktG oder § 221 Abs. 3 AktG, erwähnt, doch fehlt es an einer gesetzlichen Legaldefinition. Ihre Ausgestaltung ist vielfältig, sie können z. B. das Recht auf Forderung eines festen Betrages, auf Anteil am Gewinn und/oder am Liq...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 4.1 Eigenkapital ersetzende Gesellschafterdarlehen

Rz. 42 Ein Gesellschafter kann seiner Gesellschaft ein Darlehen gewähren. Befindet sich die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (in der Krise), so kann die anstelle einer ansonsten erforderlichen Eigenkapitalzufuhr vorgenommene Darlehensgewährung in einen Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterkredit umqualifiziert werden. Wi...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 6. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO – keine grundsätzliche Bedeutung allein durch eine rückwirkende Änderung der Rechtslage

Nach Auffassung des BFH rechtfertigt eine rückwirkende Änderung einer streiterheblichen Rechtsnorm nach Ergehen der finanzgerichtlichen Entscheidung für sich gesehen keine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO. Im Besprechungsfall stritten die Kläger, die zur Tonnagenbesteuerung optierten, nach verschiedenen zivilrechtlichen Ges...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. § 94a FGO – Verletzung rechtlichen Gehörs im vereinfachten Verfahren

Nach § 94a S. 1 FGO kann das Gericht sein Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen, wenn der Streitwert einer Klage, die eine Geldleistung oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt betrifft, 500 EUR nicht übersteigt. Auf Antrag eines Beteiligten muss mündlich verhandelt werden (§ 94a S. 2 FGO). Entscheidet das FG ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung nach § 94...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

Rz. 5 Unwirksam sind nur die zum Nachteil des Mieters von den §§ 557-561 abweichenden Vereinbarungen (§ 557 Abs. 4). Dies wird bei den einzelnen Vorschriften für alle Mieterhöhungsrechte jeweils nochmals gesondert geregelt. Insoweit kommt es auf die Betrachtung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung an. Nachteilig für den Mieter ist eine Vereinbarung, durch die der V...mehr

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E-Daten und Änderungspflich... / a) Übertragung der Pflichten aus der analogen Welt

Aufklärungspflicht des FA: Die dargestellten umfassenden Korrekturmöglichkeiten des § 175b AO im Zusammenhang mit eDaten i.S.d. § 93c AO machen deutlich, dass schon der Gesetzgeber davon ausging, ein umfassendes Prüfungsrecht wie auch eine Pflicht zur Überprüfung der Richtigkeit dieser so bereitgestellten Daten sei nötig. Gerade auch das FA hat deshalb bei erkennbaren Abweic...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 69 FGO – fehlende Statthaftigkeit eines Antrags einer Gemeinde auf Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung eines Zerlegungsbescheids

Nach einer aktuellen Entscheidung des BFH ist der Antrag einer Gemeinde auf Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung eines Zerlegungsbescheids nicht statthaft. Im Streitfall erließ das für eine KG zuständige FA nach einer Außenprüfung aufgrund der Verlegung des Sitzes der KG von der A-Stadt (AStin) in eine andere Stadt geänderte Zerlegungsbescheide, in denen es der AStin nu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Wirksame Vereinbarungen

Rz. 17 Vereinbarungen, die zum Vorteil des Wohnraummieters von den Vorschriften der §§ 557–560 abweichen, sind wirksam, wie z. B. eine Vereinbarung, dass die Miete einen bestimmten Betrag unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht übersteigen darf. Ebenso kann – wie bereits ausgeführt (vgl. oben Rn. 11) – die Kappungsgrenze zugunsten des Mieters niedriger vereinbart we...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zeitpunkt des Wegfalls des negativen Kapitalkontos und Wertberichtigung von Forderungen im Sonderbetriebsvermögen

Leitsatz Das negative Kapitalkonto des Gesellschafters einer Personengesellschaft fällt zum Zeitpunkt weg, zu dem feststeht, dass ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos mit zukünftigen Gewinnanteilen nicht mehr in Betracht kommt, spätestens im Moment der Betriebsveräußerung oder -aufgabe. Zumindest bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft sind Darlehensforderun...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Regelungsbereich

Rz. 4 Die Fälligkeitsregelung gilt für die Miete von Wohnraum und sonstigen Räumen (§ 579 Abs. 2). Die Miete ist zu Beginn des Mietverhältnisses zu entrichten, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte. Ist für die gesamte Mietzeit eine Festmiete (Einmalmiete) vereinbart, so ist diese am Anfang der gesamten Mietzeit fällig (Schmidt-Futterer/Lehmann-Rich...mehr