Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Mittelbare Haftung des Steu... / I. Ausgangssituation

Haftung gegenüber dem Insolvenzverwalter: Spätestens seit dem BGH-Urteil vom 26.1.2017[1] steht außer Zweifel, dass ein Steuerberater für Fehler im Zusammenhang mit der Jahresabschlusserstellung und einer Beratung anlässlich einer Insolvenzreife einer GmbH gegenüber dem Insolvenzverwalter für während der Insolvenzreife eingetretene Schäden haften kann. Haftung gegenüber der G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 11 Zunächst ergibt sich der Anwendungsbereich der Begriffsbestimmung des § 33 AO aus dem gesetzten Recht. Für den steuerlichen Berater besteht die Relevanz in erster Linie darin, in wessen Namen z. B. Steuererklärungen abzugeben oder Steuervergütungen zu beantragen sind[1], aber nicht zuletzt auch, zu wem und in welchem Umfang das zugrunde zu legende Mandantschaftsverhäl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. § 17 Abs. 1 Nr. 1a PublG

Rn. 30 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 17 Abs. 1 Nr. 1a PublG sanktioniert die Offenlegung eines EA nach internationalen RL-Standards gemäß den in § 315e genannten Normen, der nach § 9 Abs. 1 Satz 1 PublG i. V. m. § 325 Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b offengelegt wird, sofern in diesem die Verhältnisse des UN unrichtig wiedergegeben oder verschleiert wurden (vgl. zu den Tathandlungen Hd...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / 2. Leitgedanken des MoPeG

Ausgehend von dem Gedanken der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts verfolgt das MoPeG im Kern die folgenden fünf Leitgedanken:[6] Konsolidierung des Rechts der GbR; Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften; Behebung des Publizitätsdefizits der GbR; Flexibilisierung der Haftungsverhältnisse von Angehörigen Freier Berufe; Herstellung von Rechtssicherheit bei ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.8 "Steuerpflichtiger" aufgrund steuerlicher Ansprüche gegen die Finanzbehörde?

Rz. 24 Fraglich scheint, ob ungeschriebener Inhalt des § 33 Abs. 1 AO auch ist, dass das "Steuerpflichtverhältnis" auch dann begründet ist, wenn ein Steuerrechtssubjekt (Rz. 7) (nur) Ansprüche und nicht auch Verpflichtungen gegen den Staat hat. Ein gravierendes Beispiel wäre der Fall, dass aufgrund zu Unrecht angenommener Steuerschuldnerschaft eine Leistung erfolgt ist, die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.2.2 Natürliche Personen

Rz. 36 Die Rechtsfähigkeit des Menschen wird durch § 1 BGB für den gesamten Rechtsbereich festgestellt. Dadurch wird sie dem Menschen aber nicht vom Gesetzgeber verliehen, sondern ist dem Gesetz vorgegeben.[1] Natürliche Personen sind insoweit vollrechtsfähig. Die Vollrechtsfähigkeit bedeutet, dass sie Träger aller denkbaren Rechte sein können. Sie müssen es aber nicht sein,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur (GoI)

Rn. 8 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Grds. zu beachten sind neben den GoB auch die GoI (vgl. HFA 1/1990, WPg 1990, S. 143 (144); Quick (2000), S. 8ff.; Schulze zur Wiesch, (1961), S. 54ff.) als Bestandteil der GoB (i. w. S.). Die als Ausprägung der GoB zu charakterisierenden GoI stellen Regeln dar, die ein auf "fachgerechte und ordnungsgemäße Aufnahme der Vermögensgegenstände bed...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gesetzliche Grundlagen

Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die vollständige körperliche Bestandsaufnahme auf den BilSt durch Zählen, Messen, Wiegen gemäß § 240 bildet die Grundform der Inventuraufnahme (vgl. Harrmann, DB 1978, S. 2377ff.). Die Vorschriften zur Inventur in § 240 Abs. 1f. werden durch § 241, der mit "Inventurvereinfachungsverfahren" überschrieben ist, ergänzt. Von diesen Vereinfachungen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. § 17 Abs. 1 Nr. 4 PublG

Rn. 38 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 17 Abs. 1 Nr. 4 PublG sanktioniert unrichtige Angaben sowie die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse eines UN, eines TU, eines Konzerns oder Teilkonzerns in Aufklärungen oder Nachweisen, die dem Prüfer des UN, eines verbundenen UN, des Konzerns oder des Teilkonzerns zu geben sind (vgl. zum Täterkreis HdR-E, PublG §§ 17...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 134 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 AK Ludewig der SG (1967), Die Vorratsinventur, Köln/Opladen. Angele (1989), Anerkannte mathematisch-statistische Methoden zur Stichprobeninventur, München. AWV (1976), Rationalisierung der Inventur unter Berücksichtigung neuer Techniken und Verfahren, Eschborn. AWV (1979), Stichprobenverfahren zur Inventur buchmäßig geführter Vorräte im Lagerbe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. § 331 Abs. 1 Nr. 1a

Rn. 17 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 331 Abs. 1 Nr. 1a sanktioniert die Offenlegung (vgl. § 325 Abs. 2a) eines von der Registerpublizität des JA befreienden EA nach internationalen RL-Standards (vgl. § 325 Abs. 2a Satz 1 i. V. m. § 315e Abs. 1), in dem die Verhältnisse der KapG unrichtig wiedergegeben oder verschleiert worden sind (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 331, Rn. 38f...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gestaltung des Inventars

Tz. 47 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Im Gegensatz zur formalen Gestaltung der Bilanz (Bilanzgliederungsschema) lassen sich in den RL-Vorschriften keine Normen finden, aus denen sich die äußere Gestaltung des Inventars ableiten lässt (vgl. ADS (1998), § 240, Rn. 63). Neben den unter HdR-E, HGB § 240, Rn. 12 ff., genannten allg. Anforderungen ergibt sich ein Aufbaukriterium des Inv...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Voraussetzungen der Festbewertung

Tz. 55 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Eine Anwendung der Festbewertung kommt nur in Frage, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (vgl. § 240 Abs. 3):mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Einleitung des Verfahrens

Rn. 152 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335 wird im Gegensatz zur Vorgängerregelung, bei der die Festsetzung von Ordnungsgeld nur auf Antrag erfolgte, von Amts wegen betrieben (vgl. BilR-HB (2018), Kap. B/I, Rn. 185ff.; Grashoff, DB 2006, S. 2641; Haufe HGB-Komm. (2021), § 335, Rn. 23; Zwirner/Vodermeier, BC 2018, S. 171ff.). Gemäß § 335 Abs. 2 Sa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.2 Haftungsschuldner

Rz. 17 Stpfl. ist auch, wer für eine Steuer haftet. Dies ist der Haftungsschuldner, der kraft Gesetzes für einen Geldanspruch aus dem Steuerschuldverhältnis (Steuer oder steuerliche Nebenleistung) haftet.[1] Der Haftungstatbestand, der die Inanspruchnahme durch einen Haftungsbescheid ermöglicht, kann sich sowohl aus Steuergesetzen als auch aus Rechtsnormen insbesondere des Z...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. § 20 Abs. 1 Nr. 6 PublG

Rn. 135 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 20 Abs. 1 Nr. 6 PublG sanktioniert Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften einer nach § 5 Abs. 3 PublG oder § 13 Abs. 4 PublG, jeweils i. V. m. § 330 Satz 1 zustande gekommenen Rechts-VO. Voraussetzung ist weiterhin, dass diese für einen bestimmten Tatbestand auf § 20 PublG verweist. Nach § 330 kann das BMJ (zuvor: BMJV) UN, deren Geschäf...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / 2. Gesellschaftsvermögen de lege ferenda

De lege ferenda regelt § 713 BGB n.F., dass die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbenen Rechte und die gegen sie begründeten Verbindlichkeiten Vermögen der Gesellschaft darstellen. Beachten Sie: Dabei handelt es sich um eine Regelung, die das Gesellschaftsvermögen der rechtsfähigen GbR beschreibt; die nichtrechtsfähige GbR soll indes ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.2.1 Finanzbehörde

Rz. 34 In das Steuerrechtsverhältnis einbezogen ist auf der einen Seite stets die Behörde, die kraft ihrer Rechtsstellung die steuerlichen Aufgaben wahrnimmt. Dies ist i. d. R. eine Finanzbehörde. I. S. v. § 6 AO können es aber auch andere mit steuerrechtlichen Verwaltungsbefugnissen ausgestattete Institutionen sein, z. B. Gemeinden oder Gemeindeverbände bei der Verwaltung d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

Rn. 155 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach Einleitung des Verfahrens durch das BfJ wird das Ordnungsgeld zunächst angedroht, verbunden mit der Aufforderung, die vernachlässigte gesetzliche Pflicht zu erfüllen oder die Nichterfüllung durch Einspruch gegen die Verfügung zu rechtfertigen (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 1). Rn. 156 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Gleichzeitig mit der Androhung des...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Täterkreis

Rn. 15 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Als Täter der Tatbestände des § 17 PublG kommt nicht jedermann in Betracht, sondern ausschließlich der in § 17 PublG ausdrücklich erwähnte Personenkreis (gesetzlicher Vertreter i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 1 PublG des UN oder seines MU sowie beim Einzelkaufmann der Inhaber oder dessen gesetzlicher Vertreter). Allerdings dürften sich trotz der exp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.3 Entrichtungspflichtiger

Rz. 18 Auch wer eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat ist Stpfl. Nach § 43 S. 2 AO kann die Steuerzahlungspflicht durch Gesetz vom Steuerschuldner auf einen Dritten übertragen werden. Dementsprechend kann der Entrichtungspflichtige nicht zugleich auch Steuerschuldner sein, da er als Dritter und gerade nicht als Berechtigter oder Verpflichtet...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Normzweck

Rn. 119 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Zuwiderhandlungen gegen in § 20 Abs. 1 bis Abs. 2c PublG aufgezählte Tatbestände stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbußen geahndet werden (vgl. § 1 OWiG). § 20 PublG erfasst weniger gravierende Zuwiderhandlungen gegen Form- und Ordnungsvorschriften bei der Bilanzierung und Prüfung (vgl. Heymann (2020), § 334 HGB, Rn. 8; Beck...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.7 Sonstig steuergesetzlich Verpflichteter

Rz. 23 Schließlich ist durch gesetzliche Definition des § 33 Abs. 1 AO derjenige Stpfl., der andere ihm durch Steuergesetze auferlegte Pflichten zu erfüllen hat. Dies wird eingeschränkt durch die in § 33 Abs. 2 AO genannten Pflichten.[1] Unter diese allgemeine Begriffsbestimmung fallen die verschiedensten durch Steuergesetze begründeten Pflichten. Stpfl. ist damit z. B.: der ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gebühr für verbindliche Auskunft bei einheitlichem Sachverhalt

Leitsatz Stellen Konzerneinheiten im Rahmen einer geplanten gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung einen Antrag auf verbindliche Auskunft, ist die verbindliche Auskunft zu einem einheitlichen (einzigen) Sachverhalt beantragt und erteilt worden, für die nur eine Gebühr zu erheben ist. Sachverhalt Die E-GmbH und die F-GmbH sowie Frau G - die Kläger - beantragten beim Finanza...mehr

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Folgen des Ukraine Kriegs: ... / 5 Wie werden übertragene Anteile im Konzernabschluss behandelt?

Im Konzernabschluss wäre die Übertragung der Anteile auf einen anderen Eigentümer als erfolgswirksame Entkonsolidierung zu behandeln, da das Tochterunternehmen aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden ist. Sollten die Anteile weiter vom Mutterunternehmen oder einem Tochterunternehmen gehalten werden, so käme durch die Sanktionsmaßnahmen ein Einbeziehungswahlrecht nach § 296...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos des Steuerpflichtigen

Leitsatz 1. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG kann auch nach der Neufassung der Vorschrift durch das JStG 2008 nur in Anspruch genommen werden, wenn der Rechnungsbetrag auf einem Konto des Leistenden bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben wird. 2. Die Gutschrift des Rechnungsbetrags im Wege der Aufrechnung durch Belastung des Gesellschafter...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4.1 Wesentliche Inhalte

Die Vormundschaft ist die Wahrnehmung einer Fürsorgepflicht für eine minderjährige Person und deren Vermögen. Sie ist geregelt in den §§ 1773 ff. BGB. Als Vormund berufen ist, mit der Folge, dass das Familiengericht ihn bei der Auswahl des Vormunds nicht übergehen darf, wer durch letztwillige Verfügung der beiden Eltern des Mündels als Vormund benannt ist (§§ 1776, 1777 Abs....mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4.2 Besonderheiten

Der Wirkungskreis des Vormunds umfasst die gesamte Personen- und Vermögenssorge einschließlich der Vertretung des Mündels auf beiden Gebieten (§ 1793 Satz 1 BGB). Er endet dort, wo für Angelegenheiten des Mündels ein Pfleger bestellt ist (§ 1794 BGB), wo die Vertretungsmacht des Vormunds wegen möglicher Interessenkonflikte kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (§ 1795 BGB) oder ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2 Besonderheiten

Die Person des künftigen Praxisnachfolgers muss spätestens zum Zeitpunkt der Bestellung des Praxistreuhänders feststehen. Eine Bestimmung der Person des Nachfolgers durch den verstorbenen Praxisinhaber ist nicht erforderlich. Ein zeitnaher Antrag seitens der Erben – nach erfolgter Absprache mit dem geeigneten Treuhänder – ist notwendig, damit die Steuerberaterkammer nicht ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6.1 Wesentliche Inhalte

Die Nachlassverwaltung ist ein Sonderfall der Nachlasspflegschaft. Sie dient der Befriedigung der Nachlassgläubiger und ist in §§ 1975 Alt. 1, 1976 bis 1979 und 1981 bis 1989 BGB geregelt.[1] Subsidiär gelten die Vorschriften über die Vormundschaft. Die Anordnung der Nachlassverwaltung ist kein Mittel zur Überwindung fehlender Mitwirkungsbereitschaft bzw. der Passivität einz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5.1 Besonderheiten

Die Anordnung einer Betreuung bedeutet nicht die Entmündigung oder Entrechtung des Betroffenen. Die betreute Person bleibt weiterhin geschäftsfähig. Eine Betreuung darf nicht länger als notwendig dauern. Dementsprechend wird in die gerichtliche Entscheidung ein festes Datum für eine Überprüfung der Betreuung und ihrer weiteren Notwendigkeit aufgenommen. Nach spätestens 5 Jahr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.3 Haftungsfallen

Die Rechte und Pflichten der Beiratsmitglieder bestimmen sich nach der Ausgestaltung und den Aufgaben des Beirats. Der Steuerberater als Beiratsmitglied ist dem Gesellschaftsinteresse verpflichtet und muss gegenüber der Gesamtheit der Gesellschafter Auskunft erteilen. Auch wenn der Steuerberater als Beiratsmitglied kein Gesellschafter ist, obliegen ihm gesellschaftsrechtlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.3 Haftungsfallen

Der Steuerberater sollte sich strikt an den Aufgabenkatalog laut Bestallungsurkunde halten und im Zweifel immer Rücksprache mit dem Nachlassgericht nehmen. Nach der Inbesitznahme des Nachlasses muss der Nachlasspfleger beim Nachlassgericht ein Nachlassverzeichnis einreichen (§ 1802 BGB): Er muss die Überschuldung des Nachlasses prüfen und ggf. nach § 317 InsO ein Nachlassins...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Update: Entwicklungen beim ... / 2. Angaben zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer (§ 45b EStG)

Die Neuregelung in § 45b EStG erweitert insb. für Kapitalerträge aus girosammelverwahrten Aktien den Umfang der in den Steuerbescheinigungen auszuweisenden Angaben. Hierbei soll die Finanzverwaltung frühzeitig elektronisch über die in den Steuerbescheinigungen enthaltenen Daten nach Maßgabe des § 93c AO in Kenntnis gesetzt werden. Die Regelung in § 45b EStG enthält zudem auc...mehr

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Hauptfeststellung der Grund... / 2. Bewertung der unbebauten Grundstücke

Der Grundsteuerwert unbebauter Grundstücke ergibt sich regelmäßig aus dem Produkt der Grundstücksfläche und dem jeweiligen Bodenrichtwert (§ 196 BauGB). Der Wert unbebauter Grundstücke umfasst den Wert des Grund und Bodens, mit dem die Außenanlagen abgegolten sind. Bei der Wertermittlung ist der Bodenrichtwert anzusetzen, der vom Gutachterausschuss auf den jeweiligen Hauptfe...mehr

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Gesellschafterbeschlüsse: R... / 3 Gesellschafterbeschlüsse einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Für die Beschlussfassung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auch BGB-Gesellschaft genannt, gelten weitestgehend die gleichen Regelungen wie bei der OHG oder einer KG. Eine Ausnahme gilt für außergewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahmen, für die bei einer GbR gesetzlich kein Beschluss vorgeschrieben ist. In einer GbR erfolgt die Geschäftsführung gemeinschaftlich. Somi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 99 Leistun... / 2.5.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis (Abs. 1)

Rz. 21 Entsprechend dem bis zum 31.12.2019 geltenden § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII, auf den § 99 in der bis 30.6.2021 geltenden Fassung verweist, ist für einen Rechtsanspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe auch in der ab 1.7.2021 geltenden Fassung nicht ausreichend, dass eine Behinderung oder eine drohende Behinderung i. S. v. § 2 Abs. 1 SGB IX vorliegt. Zusätzlich muss...mehr

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Schell, SGB IX § 142 Sonder... / 2.1 Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Rz. 4 Irrtümlich wurde mit dem BTHG nicht übernommen die Regelung, dass die für den häuslichen Lebensunterhalt ersparten Aufwendungen auch bei Leistungen in bisherigen teilstationären Einrichtungen (z. B. Mittagessen in heilpädagogischen Kindertagesstätten) aufgebracht werden müssen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer...mehr

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Schell, SGB IX § 97 Fachkräfte / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Die für das Recht der Sozialhilfe geltende Vorschrift des § 6 SGB XII ist mit der Einordnung des Rechts der Eingliederungshilfe in das SGB IX umfassend weiterentwickelt worden. Während in § 6 SGB XII neben der fachlichen Qualifizierung auch die Eignung nach der Persönlichkeit hervorgehoben ist, ist eine persönliche, charakterliche Eignung der Fachkräfte in § 97 nicht b...mehr

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Schell, SGB IX § 142 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die in dieser Vorschrift bestimmten Sonderregelungen sind eine Folge der Tatsache, dass auch mit dem Bundesteilhabegesetz, mit dem die Leistungen der Eingliederungshilfe in das SGB IX überführt worden sind, das Recht der Eingliederungshilfe für minderjährige Leistungsberechtigte im SGB XII beibehalten wurde.mehr

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Schell, SGB IX § 113 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift wurden die Leistungen der sozialen Teilhabe in einem Leistungskatalog konkretisiert und gebündelt. Der nach dem bis 31.12.2019 geltenden Recht maßgebende Leistungskatalog des SGB XII in Verbindung mit der Eingliederungshilfe-Verordnung wurde entsprechend der Systematik in Teil 1 des SGB IX zusammengeführt.mehr

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Gesellschafterbeschlüsse: R... / 2 Gesellschafterbeschlüsse einer Kommanditgesellschaft

In einer Kommanditgesellschaft (KG) ist für die Durchführung von Grundlagengeschäften (Änderung des Gesellschaftsvertrags, Aufnahme neuer Gesellschafter, Wahl des Abschlussprüfers, Bestellung/Bindung/Abberufung von Liquidatoren, Auflösung der Gesellschaft u. a.) sowie von außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen (Einrichtung von Zweigniederlassungen, Aufnahme/Kündigung s...mehr

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Schell, SGB IX § 101 Eingli... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 3 Satz 1 bestimmt, dass Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, von einem Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe (grundsätzlich) ausgeschlossen sind. Wer Deutscher ist, ist in Art. 116 Abs. 1 GG bestimmt. Weitere Ausschlussvoraussetzung ist, dass der deutsche Staatsangehörige im Ausland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Was gewöhnlicher Au...mehr

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Schell, SGB IX § 99 Leistun... / 2.2 Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens

Rz. 9 In Stellungnahmen von Verbänden behinderter Menschen wurde die Regelung scharf kritisiert: Sie führe dazu, dass bisher leistungsberechtigte Menschen mit Behinderungen aus dem Leistungsbezug herausfielen oder nach dem neuen Recht Leistungsansprüche verwehrt würden. Der Gesetzentwurf lasse keine Gründe dafür erkennen, warum die Erheblichkeitsschwelle bei Teilhabeansprüch...mehr

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Schell, SGB IX § 99 Leistun... / 2.1 Ursprünglicher Gesetzentwurf der Bundesregierung

Rz. 3 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung in der BT-Drs. 18/9522 sah vor, den leistungsberechtigten Personenkreis in der Eingliederungshilfe neu zu definieren. In der Begründung des Gesetzentwurfs wurde ausgeführt, seit dem Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) im Jahre 1962 sei der Personenkreis, der Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.3 Keine Ausgabe von Wertmarken (Abs. 5)

Rz. 21 Eine Wertmarke zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr wird nach Abs. 5 Satz 1 nicht ausgegeben, solange eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung (im Gegensatz zur Kraftfahrzeugsteuerbefreiung) nach § 3a Abs. 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Anspruch genommen wird. Welcher Personenkreis Anspruch auf Kraftfahrzeugsteuerbefre...mehr

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Gesellschafterbeschlüsse: R... / 4 Gesellschafterbeschlüsse einer Partnerschaftsgesellschaft

Die Partnerschaft ist eine Personengesellschaft eigener Art (§ 1 Abs. 1 PartGG), in der sich Angehörige freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Soweit im Übrigen das PartGG für die Partnerschaft nichts Abweichendes regelt, ist das Recht der GbR anzuwenden (§ 1 Abs. 4 PartGG). Im Übrigen richtet sich das Rechtsverhältnis der Partner untereinander nach dem Pa...mehr

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Schell, SGB IX § 113 Leistu... / 2.2 Einzelne Hilfen (Abs. 2)

Rz. 6 In Abs. 2 werden die Leistungen in einem nicht abschließenden ("insbesondere") Leistungskatalog gegenüber dem bisherigen Recht in der Sozialhilfe neu strukturiert und gelistet. Der Leitungskatalog enthält zum einen alle Leistungstatbestände des § 76 in Teil 1. Als spezifischer Leistungstatbestand der Eingliederungshilfe enthält er zusätzlich die Besuchsbeihilfen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 113 Leistu... / 2.7 Untersuchung der Regelung in Abs. 6 (Abs. 7)

Rz. 25 Die Regelung des Abs. 6 im Recht der Eingliederungshilfe sowie die ebenfalls mit diesem Gesetz geschaffene Regelung zum Krankengeld in § 44b SGB V werden vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit den Ländern auf ihre Wirkung hin untersucht. In den Blick genommen werden sollen dabei insbesondere die Prakt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.1 Ausweis

Rz. 7 Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung sind durch Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises nach § 152 Abs. 5 nachzuweisen. Die Gestaltung der Ausweise und die jeweilige Kennzeichnung sind in der Ausweisverordnung geregelt. Rz. 8 Der Ausweis für schwerbehinderte Menschen, die das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffe...mehr