Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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zfs 06/2023, Anwaltswechsel... / Leitsatz

Ein Anwaltswechsel ist dann nicht notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO, wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung des Beklagten von ihrem Recht nach Ziffer E 1.2.4 AKB 2015 Gebrauch gemacht hat, die Führung des Rechtsstreits für den Beklagten als ihren Versicherungsnehmer zu übernehmen und einen eigenen Rechtsanwalt beauftragt hat. In diesem Fall sind nur die Kosten eines ...mehr

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FoVo 06/2023, Die Anlagen zum Gerichtsvollzieherauftrag nach der neuen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

Der Gerichtsvollzieherauftrag ist in Anlage 1 zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV; hierzu Goebel, Neue Formulare in der Zwangsvollstreckung – Ein erster Überblick, FoVo 2023, 1) vorgegeben. Er umfasst insgesamt sieben Seiten in den Modulen A bis Q. Nach den zuständigkeitsbezogenen Grunddaten zum Schuldner, zu den Kontaktdaten des Ansprechpartners – in der Regel...mehr

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AGS 06/2023, Kosten des Bek... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Vergleichbare Problematik bei Klagerücknahme vor Klageabweisungsantrag a) Problem Das hier aufgeworfene Gebührenproblem kommt gewöhnlicherweise in anderer Konstellation vor, nämlich dergestalt, dass sich ein Anwalt für den Beklagten nach Klageerhebung zunächst nur bestellt und ggf. dessen Verteidigungsbereitschaft anzeigt, ohne jedoch bereits einen Sachantrag zu stellen und...mehr

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AGS 06/2023, van Bühren/Heldt, Unfallregulierung - Beratungspflichten, Schadensminderungspflicht, Schadenspositionen

Von RA und FA VersR Dr. Hubert van Bühren und RAin, FAin VersR und FAin MedR Dr. Claudia Heldt. 10. Aufl., 2023. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 253 S., 49 EUR Das Werk liefert – insbesondere für Berufsanfänger – einen wertvollen Leitfaden zur Unfallregulierung. Gerade für den Berufsanfänger gehören Verkehrsunfallregulierungen zur täglichen Praxis. Aber auch erfahrene Anwälte s...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 2. Gleichzeitige Aufträge

Wird der Rechtsanwalt von vornherein gleichzeitig mit der Beschwerdeeinlegung und der Begründung der Beschwerde beauftragt, entsteht von vornherein nur eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4302 VV.[16] Denn bei gleichzeitiger Auftragserteilung gilt die Verfahrensgebühr gem. Vorbem. 4.3 Abs. 3 S. 2 VV, § 15 Abs. 1 RVG die Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung d...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 1. Beschwerde – besondere Angelegenheit

Ist der Rechtsanwalt nicht mit der Vollverteidigung, sondern als Einzeltätigkeit nur mit der Tätigkeit im Beschwerdeverfahren, z.B. gegen den Beschluss über die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO oder gegen eine Bewährungsauflage gem. §§ 305a, 268a StPO, beauftragt, gelten für seine Vergütung nach Vorbem. 4.3 Abs. 1 VV die Nrn. 4300–4304 VV. Für diesen nur mit der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

Rn. 2953 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Hat der Erblasser Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit iSd § 18 Abs 1 Nr 1 EStG bezogen, dann kann die Erbengemeinschaft solche Einkünfte nur dann erzielen, wenn keine berufsfremden Erben an der Erbengemeinschaft beteiligt sind (FG Köln vom 24.06.2015, 14 K 1130/13, EFG 2015, 1923; BMF vom 14.03.2006, IV B 2 – S 2242–7/06, BStBl I 2006,...mehr

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FoVo 06/2023, Lösungen zum RVG

Norbert Schneider Fälle und Lösungen zum RVG Handbuch, 6. Aufl. 2023 1.615 Seiten, 109,00 EUR Deutscher Anwaltverlag ISBN 978-3-8240-1679-2 Rechts- und Inkassodienstleistungen werden zum Unterhalt des Rechtsdienstleisters erbracht. Es soll damit Geld verdient werden. Die Dienstleistung ist schon nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten (§ 612 Abs. 1 BGB). Und d...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / I. Auftrag

K hat Rechtsanwalt A einen Auftrag zur außergerichtlichen Vertretung i.S.v. Teil 2 Abschnitt 3 VV erteilt.mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / I. Auftrag

K hat Rechtsanwalt A einen unbedingten Prozessauftrag erteilt, sodass sich die Vergütung nach Vorbem. 3 Abs. 1 VV nach Teil 3 VV bestimmt.mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 1. Pauschale Abgeltung

Der Umstand, dass es sich bei einem strafverfahrensrechtlichen Beschwerdeverfahren nicht um eine besondere Angelegenheit i.S.d. § 18 Nr. 5 RVG handelt, und die Regelung in Vorbem. 4.1 Abs. 2 S. 1 VV, die den Pauschalcharakter der in Teil 4 Abschnitt 1 VV enthaltenen Verteidigergebühren regelt,[5] führen dazu, dass für die Tätigkeit in einem strafverfahrensrechtlichen Beschwe...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / I. Auftrag

Auch in dieser Fallgestaltung ist Rechtsanwalt A ein unbedingter Prozessauftrag erteilt worden.mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / II. Verfahrensgebühr

Die in Nrn. 3100, 3101 VV geregelte Verfahrensgebühr ist dem Rechtsanwalt A nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information angefallen. Durch diese Verfahrensgebühr ist gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG auch die Zahlungsaufforderung als Vorbereitung der Klage abgegolten.[1] Da der Prozessauftrag des Rechtsanwalts A ende...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / II. Beratungsauftrag

Für die Beratung hat Rechtsanwalt A die vorstehend bei der Lösung zu Fall 1 unter 1a) berechnete Vergütung i.H.v. 226,10 EUR verdient.mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / b) Postentgeltpauschale im Beschwerdeverfahren

In der Vergangenheit ist darum gestritten worden, ob für das erstinstanzliche Verfahren und das Beschwerdeverfahren die Postentgeltpauschale doppelt entsteht. Denn nach Vorbem. 4.2 VV entstehen im Beschwerdeverfahren lediglich die Gebühren besonders. Im Gegensatz dazu bestimmt Vorbem. 4.3 Abs. 3 S. 3 VV für Einzeltätigkeiten ausdrücklich, dass das Beschwerdeverfahren als bes...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / 3. Auslagen

Ferner kann Rechtsanwalt A die Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV und auf die Gesamtvergütung 19 % Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV berechnen.mehr

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AGS 06/2023, Die Erforderli... / III. Zusammenfassung

Im Rahmen der Beratungshilfe besteht die gesetzliche Besonderheit, wonach die Beratungshilfe in Form einer Vertretung nur dann besteht, wenn sie erforderlich ist, wenn der Rechtsuchende also nach der Beratung angesichts des Umfangs, der Schwierigkeit oder der Bedeutung der Rechtsangelegenheit für ihn seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann. Die Vertretungsgebühr Nr. 2503 V...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / III. Prozessauftrag

Im Anschluss an die Beratung hat K dem Rechtsanwalt A einen unbedingten Prozessauftrag erteilt, sodass sich die hierdurch entstandenen Gebühren gem. Vorbem. 3 Abs. 1 VV nach Teil 3 VV berechnen. 1. Verfahrensgebühr Die Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV ist für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information angefallen (s. Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Für das E...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / II. Vertretungsauftrag

Im Rahmen des ihm erteilten Vertretungsauftrags hat Rechtsanwalt A die vorstehend bei der Lösung zu Fall 1 unter 1b) III. berechnete Vergütung i.H.v. 354,62 EUR verdient.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Maßnahmen zur Beseitigung entsprechender Risiken

Tz. 27 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 In jeder komplexen Verwaltungsstruktur sollte eine Pflichtendelegation erfolgen. Wichtig hierbei ist, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Delegation eingehalten werden und das eine stetige Überprüfung und Überwachung der Struktur erfolgt. Im Rahmen einer entsprechenden Struktur muss eine Aufarbeitung fehlerhaft behandelter Altsachverh...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / I. Aufträge

In dieser Fallgestaltung ist Rechtsanwalt A ebenfalls nacheinander in zwei verschiedenen gebührenrechtlichen Angelegenheiten i.S.v. § 15 Abs. 1 RVG tätig geworden.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 55 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Ebke (1983), Wirtschaftsprüfer und Dritthaftung, Bielefeld. Gerhard (1961), Wirtschaftsprüferordnung, Köln et al. Marten/Quick/Ruhnke (2020), Wirtschaftsprüfung, 6. Aufl., Stuttgart. Sommerschuh (2002), Berufshaftung und Berufsaufsicht: Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare im Vergleich, Baden-Baden.mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 1. Persönlicher Geltungsbereich

Die nachstehenden Ausführungen gelten nicht nur für den Verteidiger – Wahlanwalt oder Pflichtverteidiger –, sondern nach Vorbem. 4 Abs. 1 bzw. Vorbem. 5 Abs. 1 VV auch für alle anderen in Teil 4 oder 5 VV tätigen Rechtsanwälte. Sie gelten also insbesondere auch für den Nebenklägervertreter oder -beistand oder für den Zeugenbeistand.mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / 2. Terminsgebühr

Rechtsanwalt A hat zwar keinen Termin zur mündlichen Verhandlung i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV wahrgenommen. Da auf seinen Antrag ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren nach § 331 Abs. 3 ZPO ergangen ist, hat er jedoch nach Abs. 1 Nr. 2 der Anm. zu Nr. 3105 VV eine 0,5-Terminsgebühr verdient.mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / III. Vergütung

Rechtsanwalt A rechnet seine Tätigkeit somit wie folgt ab:mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 2. Einzeltätigkeit (Teil 4 Abschnitt 3 VV)

Wird der Rechtsanwalt in der Strafvollstreckung nur mit einzelnen Tätigkeiten beauftragt, gilt Teil 4 Abschnitt 3 VV.[25] Nach Vorbem. 4.3 Abs. 3 S. 2 VV ist das Beschwerdeverfahren eine besondere Angelegenheit mit der Folge, dass für die Beschwerde eine besondere Verfahrensgebühr entsteht (vgl. oben III.).mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / III. Terminsgebühr

Die Wahrnehmung des Verhandlungstermins hat nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV die Terminsgebühr ausgelöst. Diese ist hier nach Nr. 3105 VV mit einem Satz von 0,5 angefallen. Rechtsanwalt A hat nämlich nur einen Termin wahrgenommen, in dem der Beklagte weder erschienen noch ordnungsgemäß vertreten war.mehr

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AGS 06/2023, Erteilung der ... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt ist auch nach seinem Ausscheiden aus der Anwaltschaft berechtigt und verpflichtet, zur Einforderung seiner Vergütung außerhalb eines Kostenfestsetzungsverfahrens entsprechende Berechnungen zu unterzeichnen und den Auftraggebern mitzuteilen, wenn ein Abwickler nicht bestellt oder der bestellte Abwickler insoweit nicht tätig geworden ist. BGH, Versäumnisurt. v....mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / 1. Verfahrensgebühr

Die Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV ist für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information angefallen (s. Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Für das Einreichen der Klageschrift ist Rechtsanwalt A die 1,3-Verfahrensgebühr angefallen (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV).mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / I. Aufträge

In dieser Fallgestaltung hat Rechtsanwalt A zunächst einen Beratungsauftrag und sodann einen Prozessauftrag erhalten, sodass er nacheinander in zwei verschiedenen gebührenrechtlichen Angelegenheiten i.S.v. § 15 Abs. 1 RVG tätig geworden ist.mehr

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FF 06/2023, Internationales Scheidungsrecht einschließlich Scheidungsfolgen

Dieter Henrich5. Aufl., Gieseking-Verlag, 2023, 128 Seiten, broschiert ISBN 978-3-7694-1280-2, 59 EUR "Die Europäisierung des Familienrechts geht jedenfalls munter weiter." So das Fazit von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Familienrecht Argiris Balomatis, Tübingen, in seinem Editorial zu Heft 4 der FF (FF 2023, 133). Recht hat er! Fast. Denn an den europäischen Grenzen macht das Fa...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / V. Fazit

Die Auswahl der vorstehenden Punkte zeigt, wie komplex die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sein kann, auch wenn sich die geschilderten Probleme nicht in jedem Fall stellen werden. Gleichwohl muss die anwaltliche Vertretung dies alles im Blick haben und dieser Aufsatz soll dazu dienen, die wichtigsten Dinge, in Erinnerung zu rufen und Lösungen aufzuzeigen. Autor: Dr. F...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / 1. Fall 1 – Ausgangsfall

K, der Verbraucher ist, hat gegen B eine fällige Kaufpreisforderung i.H.v. 4.000,00 EUR. Er beauftragt Rechtsanwalt A in der Sprechstunde damit, diesen Kaufpreisanspruch durchzusetzen.mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / 4. Anrechnung

Mangels anderweitiger Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt A und K ist die Gebühr für die Beratung gem. § 34 Abs. 2 RVG auf die Verfahrensgebühr in voller Höhe anzurechnen.mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / III. Vergütung

Bei hier vorliegenden unterdurchschnittlichen Umständen i.S.v. § 14 Abs. 1 RVG berechnet Rechtsanwalt A dem K folgende Vergütung:mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / IV. Vergütung

Somit berechnet sich die Vergütung von Rechtsanwalt A wie folgt:mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / II. Verfahrensgebühr

Die für das Betreiben des Geschäfts nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV angefallene Verfahrensgebühr deckt auch in dieser Fallgestaltung die Zahlungsaufforderung ab, was die Berechnung einer Geschäftsgebühr ausschließt.[2] Da Rechtsanwalt A die Klageschrift eingereicht und an der mündlichen Verhandlung mitgewirkt hat, ist ihm die Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV mit einem Gebührensatz von ...mehr

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AGS 06/2023, Kosten des aus... / I. Sachverhalt

Die in Österreich ansässigen Kläger stritten mit dem im Landgerichtsbezirk Traunstein ansässigen Beklagten im Rahmen einer Feststellungsklage um die Erbfolge nach der im Jahre 1993 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin war österreichische Staatsangehörige und hatte ihren letzten Wohnsitz in Österreich. In dem Rechtsstreit ging es insbesondere um die Frage, ob ein bestimm...mehr

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FF 06/2023, Die anwaltliche Perspektive im Fokus

Dr. Fritz R. Osthold Vor kurzem hat uns Klaus Schnitzler in Heft 2/23 alle daran erinnert, dass die FF bei ihrer Gründung als eine Zeitschrift insbesondere für die im Familienrecht tätigen Anwältinnen und Anwälte konzipiert worden ist. Wenngleich der Anspruch der FF darüber hinaus geht und sie sich am Markt auch längst entsprechend neben den großen weiteren familienrechtliche...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Erbunwürd... / 2 Anmerkung

Erbunwürdigkeit kommt in der Praxis selten vor. Der "gewöhnliche Erbschleicher", der einen wohlhabenden Erblasser dazu bringen möchte, ihm sein Vermögen oder Teile davon zukommen zu lassen, ist weit davon entfernt, erbunwürdig zu sein. Das liegt an den strikten Voraussetzungen, die das Gesetz für die Erbunwürdigkeit fordert: Entweder muss der Erbunwürdige eine schwere Straft...mehr

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AGS 06/2023, Verfahrensdiff... / I. Ausgangsfall

Ausgangsfall Geklagt wird auf Zahlung einer Forderung i.H.v. 3.000,00 EUR. Der Mandant beauftragt sodann den Anwalt, mit dem Gegenanwalt Vergleichsverhandlungen zu führen und in die Vergleichsverhandlungen auch weitere nicht anhängige Forderungen i.H.v. 10.000,00 EUR einzubringen. Beide Anwälte führen sodann Vergleichsverhandlungen über die 3.000,00 EUR und die 10.000,00 EUR.mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 2. Einzeltätigkeit

Handelt es sich bei der Tätigkeit des Rechtsanwalts im Beschwerdeverfahren um eine Einzeltätigkeit, entsteht ebenfalls (nur) die Gebühr Nr. 5200 VV. Eine Regelung wie für Strafsachen in Vorbem. 4.3 Abs. 3 S. 3 VV, wonach das Beschwerdeverfahren bei Einzeltätigkeiten eine besondere Angelegenheit bildet, ist für das Beschwerdeverfahren bei Einzeltätigkeiten in Bußgeldsachen ni...mehr

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AGS 06/2023, Streitwert ein... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Bewertung folgt nach § 48 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO Die Entscheidung ist zutreffend. Es gilt nicht § 41 Abs. 5 S. 1 GKG, sondern § 48 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. §§ 3, 9 ZPO. Die Frage ist allerdings strittig. Ebenso entschieden hat bereits die 65. Kammer des LG Berlin: Zitat Die Voraussetzungen für eine entsprechende Anwendung des § 41 Abs. 5 S. 1 Alt. 2 GKG liegen – entgege...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenz und ... / I. Sachverhalt

Der Kläger begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein beabsichtigtes Berufungsverfahren. Der Beklagte beauftragte die ehemalige Rechtsanwältin E… B… (nachfolgend Schuldnerin) am 18.8.2012 mit der anwaltlichen Vertretung in einem Asylverfahren. Die Schuldnerin war in der Folgezeit für den Beklagten tätig. Der Kläger ist vor dem 7.8.2015 zum Abwickler der Kan...mehr

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AGS 06/2023, Verfahrenswert... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Identitätsformel des RG Nach der vom Reichsgericht in RGZ 145, 164 entwickelten sog. Identitätsformel liegt derselbe Streitgegenstand vor, wenn das Zusprechen der Klage zwingend zur Folge hat, dass die Widerklage abgewiesen werden muss und wenn das Zusprechen der Widerklage zwingend zur Folge hat, dass die Klage abgewiesen werden muss. Derselbe Gegenstand in einem Rechtsmi...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / IV. Vergütung

Somit berechnet sich die Vergütung von Rechtsanwalt A wie folgt:mehr

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FoVo 06/2023, Schwierige Ab... / 3 Der Praxistipp

Abgrenzung schwierig In Rechtsprechung und Literatur wird der Begriff der vertretbaren Handlung i.S.d. § 887 ZPO als eine Handlung definiert, die statt von dem Schuldner auch von dem Gläubiger selbst oder einem beliebigen oder bestimmten Dritten vorgenommen werden kann, ohne dass sich aus Sicht des Gläubigers am wirtschaftlichen Erfolg und am Charakter der Leistung etwas ände...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 2. Angelegenheiten

In Angelegenheiten, die nach Teil 3 VV vergütet werden, ist gem. § 18 Nr. 5 RVG jedes Beschwerdeverfahren für den Rechtsanwalt eine besondere, nach Nrn. 3200 ff. VV (vgl. Vorbem. 3.2.1 VV) oder nach Nrn. 3500 ff. VV abzurechnende Angelegenheit. Dagegen bilden die Beschwerdeverfahren in Straf- und Bußgeldsachen grds. keine besondere Angelegenheit, sondern gehören zum Rechtszu...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / I. Einführung

Die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen zählen zu den häufigsten Tätigkeiten des im Familienrecht tätigen Rechtsanwalts.[1] Gleichwohl ist schon die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen mit einigen Tücken versehen und es bieten sich sowohl Fehlerquellen als auch Raum für intelligentes und vorausschauendes Vorgehen. Der folgende Beitrag widmet sich schw...mehr

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ZErb 06/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Bunte/Zahrte AGB-Banken, AGB-Sparkassen, Sonderbedingungen Komment...mehr