Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Keine Anrechnung bei isolierter Kostenklage

Rz. 71 Wird im gerichtlichen Verfahren nur noch die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr eingeklagt, findet eine Anrechnung nicht statt, da es sich bei Hauptforderung und Kosten um verschiedene Gegenstände handelt.[24] Beispiel: Der Anwalt erhält den Auftrag, eine Forderung außergerichtlich beizutreiben und fordert beim Schuldner gleichzeitig die verzugsbedingt entstan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang II. Einstweiliger Re... / a) Abrechnung

Rz. 149 Hat der Anwalt noch keinen Klageauftrag, so löst das Abschlussschreiben eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 aus.[52] In aller Regel ist ein Abschlussschreiben mit einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr nach VV 2300 zu vergüten.[53] Eine 0,3-Gebühr nach VV 2302 scheidet grundsätzlich aus.[54] Diese Gebühr ist nach VV Vorb. 3 Abs. 4 zur Hälfte, höchstens mit 0,75 auf ein nachfo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 20, 21 / VII. Zurückverweisung durch das Rechtsmittelgericht an ein zuvor befasstes Gericht und anschließende Weiterverweisung an ein anderes Gericht

Rz. 49 Wird das Verfahren vom Rechtsmittelgericht an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen und verweist dieses Gericht nunmehr seinerseits das Verfahren an ein anderes erstinstanzliches Gericht, so gilt zunächst § 21 Abs. 1: Das Verfahren nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit – die Gebühren entstehen erneut. Aufgrund der Weiterverweisung unterbleibt in ent...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 Die VV 4300 ff. gelten sowohl für den Anwalt als auch für den Rechtsbeistand (Art. IX RpflAnpG), nicht aber für einen sonstigen im Strafverfahren zugelassenen Vertreter, wie z.B. einen Hochschullehrer; dieser muss nach § 612 BGB abrechnen. Rz. 7 Entsprechend anwendbar sind die VV 4300 ff. für den Vertreter oder Beistand des Privat- oder Nebenklägers, eines Einziehungsbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren nach VV Teil 2 oder 3

Rz. 494 Ob für diese Tätigkeiten des Anwalts für Dritte eine Gebühr nach VV 2300 oder/und eine nach VV 3309 bzw. VV 3500 anfällt, ist streitig.[501] Das hängt richtigerweise davon ab, welcher Auftrag dem Anwalt erteilt worden ist.[502] a) Prüfung der Vollstreckung/Abgabe der Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO) Rz. 495 Soll der Anwalt auftragsgemäß zunächst nur prüfen, ob die V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gerichtliches Verfahren

Rz. 127 Voraussetzung für die Anwendung des Abs. 2 S. 1 ist, dass die Vergütung aus einem gerichtlichen Verfahren stammt. In welcher Eigenschaft der Anwalt dort tätig geworden ist, ist dabei unerheblich. Die Vorschrift gilt insbesondere für den Prozessbevollmächtigten, aber auch für den Verkehrsanwalt, den Terminsvertreter oder einen mit sonstigen Einzeltätigkeiten beauftrag...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 67 Grundsätzlich können sich im Rahmen der Dreiecksbeziehung Anwalt – Partei – Fiskus Erstattungsfragen sowohl aus der Sicht der Partei als auch für die Staatskasse stellen, da beide Schuldner des beigeordneten oder bestellten Anwalts sind (vgl. Rdn 7). Eine Ersatzmöglichkeit der Partei kommt allein gegen den Gegner in Betracht und besteht daher nur, wenn dieser für die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 28 Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweiligen Verfahrensgebühr, die dem Anwalt als Verfahrensbevollmächtigtem oder Verteidiger zustünde. Insoweit wird die bisherige Rechtslage weiter gelten. Abzustellen ist also darauf, welche Gebühr der Einvernehmensanwalt erhalten hätte, wenn er selbst Verfahrensbevollmächtigter oder Verteidiger gewesen wäre. Rz. 29 Vorgesehen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Teilnahme an der Hauptverhandlung

Rz. 2 Für die Teilnahme an der Hauptverhandlung erhält der Anwalt die Gebühren nach VV 4126 ff. Voraussetzung für eine Gebühr nach VV 4126 ff. ist,mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Verteidigerbestellung ohne gerichtliche Anhängigkeit (Abs. 1 S. 2)

Rz. 96 Abs. 1 S. 2 bildet für Verfahren, die (noch) nicht gerichtlich anhängig geworden sind, scheinbar eine Ausnahme, indem auf das anordnende Gericht zurückgegriffen wird, das den Verteidiger bestellt hat. Hierbei handelt es sich aber immer um ein Gericht des ersten Rechtszuges. Die mangels Anhängigkeit der Sache gegebene Möglichkeit einer Auswahl unter mehreren erstinstan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIII. Strafverfahren und Verfahren über die im Urteil vorbehaltene Sicherungsverwahrung (Nr. 12)

Rz. 52 Mit dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG ist die frühere Nr. 11 zur Nr. 12 aufgerückt, ohne dass damit inhaltliche Änderungen verbunden sind. Auf ältere Rechtsprechung zu dieser Nr. kann daher zurückgegriffen werden. Rz. 53 Schließt sich an das Strafverfahren ein Verfahren über die dem Urteil vorbehaltene Sicherungsverwahrung an, so handelt es sich um verschiedene Angeleg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Darlegungslast

Rz. 26 Anders als bei der Einigungsgebühr (vgl. Anm. Abs. 2 S. 2 zu VV 1000) wird von Gesetzes wegen nicht vermutet, dass die Tätigkeit des Anwalts für die Erledigung des Rechtsstreits ursächlich war. Dem Anwalt obliegt daher die Darlegungslast für seine Tätigkeit sowie deren Ursächlichkeit, wobei ihm hinsichtlich der Ursächlichkeit eine tatsächliche Vermutung zugute kommen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 44 Umsatzsteuerpflichtig ist grundsätzlich die gesamte Vergütung (§ 1 Abs. 1 S. 1) des Anwalts, also Gebühren und Auslagen, wobei sich hier im Einzelfall Probleme bei der Abrechnung ergeben können. Rz. 45 Auch Vergütungen, die aus der Staatskasse gezahlt werden, also insbesondere Prozesskostenhilfe- und Pflichtverteidigervergütung, einschließlich der Pauschvergütung nach ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Höhe

Rz. 45 Für die Vertretung gegenüber dem Bundesamt für Justiz erhält der Anwalt nach VV 6100 eine Verfahrensgebühr in Höhe von 55 EUR bis 374 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 214,50 EUR. Ist der Anwalt vom Bundesamt für Justiz zum Beistand bestellt worden, erhält er eine Festgebühr in Höhe von 172 EUR aus der Staatskasse (§ 59a Abs. 2).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 14. Gebühren und Kostenerstattung

Rz. 231 Das Beschwerdeverfahren gegen die Festsetzung des Streitwerts ist gebührenfrei (§ 68 Abs. 3 S. 1 GKG). Kosten werden gemäß § 68 Abs. 3 S. 2 GKG nicht erstattet. Rz. 232 Für den Anwalt können jedoch im Beschwerdeverfahren Anwaltsgebühren anfallen. Vertritt er die Partei, für die er eine Herabsetzungsbeschwerde einlegt, oder einen Anwalt, für den er Heraufsetzungsbeschw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwaltskosten

Rz. 46 Eine Erstattung der in den Verfahren nach Nr. 1 angefallenen Anwaltskosten soll nach ganz h.M. nicht in Betracht kommen, es sei denn, die Parteien haben die Erstattung z.B. in einem Vergleich vereinbart.[40] Dies wird aus den gleich lautenden Formulierungen in § 91 Abs. 3 ZPO und § 15a Abs. 4 EGZPO gefolgert. Dort heißt es nur, dass die "Kosten der Gütestelle" zu den ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Angelegenheit

Rz. 2 Bei den Mehrpersonenverhältnissen nehmen sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht diejenigen eine Sonderstellung ein, bei denen die Vertragspartner des Anwalts mit seinen Mandanten identisch sind. Dann gilt der Grundsatz, dass jeder zusätzliche Mandant auch eine zusätzliche Vergütung bringt, obwohl Abs. 1 dem zu widersprechen scheint, weil der Anwalt au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 55 Die Gebühr nach VV 3403 kann mehrmals entstehen. Das gilt nicht nur dann, wenn der Anwalt einerseits einen Schriftsatz anfertigen, einreichen oder unterzeichnen und andererseits einen Termin wahrnehmen soll, sondern auch dann, wenn er mehrere Schriftsätze fertigen, einreichen oder unterzeichnen oder mehrere Termine wahrnehmen soll. Rz. 56 Nach Auffassung des OLG Münche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 45 Die Höhe des Vorschusses richtet sich nicht nur nach den bereits entstandenen, sondern auch nach den voraussichtlich noch entstehenden Gebühren und Auslagen. Das Gesetz spricht insoweit nur davon, dass der Anwalt einen "angemessenen" Vorschuss fordern kann. Eine rechtlich überprüfbare Bedeutung kommt diesem Tatbestandsmerkmal kaum zu. Insbesondere eine Einschränkung a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsatz

Rz. 34 Die Postentgeltpauschale kann der Anwalt in jeder Angelegenheit gesondert berechnen. Dies ist im Gesetz (Anm. zu VV 7002) ausdrücklich geregelt. Soweit das RVG anordnet, dass eine bestimmte anwaltliche Tätigkeit als besondere Angelegenheit anzusehen ist, kann der Anwalt in dieser Angelegenheit also auch eine gesonderte Postentgeltpauschale berechnen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Beweislast

Rz. 19 Nach § 4 Abs. 2 S. 4, 2. Hs.a.F. war der Mandant, der behauptete, mit seinem Anwalt eine die gesetzliche Vergütung unterschreitende Vereinbarung geschlossen zu haben, für dieses Vorbringen beweisbelastet.[17] Dies galt erst recht, wenn er behauptete, der Anwalt habe eine unentgeltliche Tätigkeit zugesagt.[18] Diese Beweislastverteilung wich von den allgemeinen Beweisl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Entscheidung im Beschwerdeverfahren

Rz. 188 Beruht die Auszahlung einer Vergütung an den beigeordneten oder bestellten Anwalt auf einem Beschluss des erstinstanzlichen Gerichts im Erinnerungsverfahren, so kann eine nachträgliche Verringerung dieser Vergütung nur im Beschwerdeverfahren erfolgen. Gleiches gilt, wenn das erstinstanzliche Gericht einer früheren Beschwerde abgeholfen hatte und die Angelegenheit des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang II. Einstweiliger Re... / b) Verfahren auf Aufhebung nach § 926 Abs. 2 ZPO

Rz. 110 Nach § 926 Abs. 2 ZPO ist ein Arrest oder eine einstweilige Verfügung aufzuheben, wenn der Antragsteller der Fristsetzung zur Hauptsacheklage (§ 926 Abs. 1 ZPO) nicht nachkommt. Rz. 111 Das Verfahren über den Antrag auf Fristsetzung zählt noch mit zum Anordnungsverfahren und wird durch die dort verdienten Gebühren abgegolten.[32] Rz. 112 Die Entscheidung über den Aufhe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Die gesetzliche Regelung

Rz. 100 Mit dem durch das KostRÄG eingeführten neuen Abs. 3 ist das bisher nur in VV Vorb. 2.3 Abs. 4 S. 3, VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 4 und VV Vorb. 6.4 Abs. 2 S. 3 enthaltene Doppelverwertungsverbot in Anrechnungsfällen für allgemeingültig erklärt worden. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass es auch weitere Anrechnungsfälle gibt. Daher wurde konsequenterweise das Doppelverwertungsv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anrechnung auf Terminsgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits bei höherem Wert im streitigen Verfahren

Rz. 78 Hat das nachfolgende streitige Verfahren einen höheren Wert, wird die Terminsgebühr des Mahnverfahrens gemäß Anm. Abs. 4 zu VV 3104 nur insoweit angerechnet, als sie tatsächlich angefallen ist, soweit sich also seine Gegenstände mit denen des nachfolgenden streitigen Verfahrens decken. Beispiel: Der Anwalt erhält den Auftrag gegen einen Mahnbescheid über 7.500 EUR Wid...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Begrenzung nach § 15 Abs. 5

Rz. 24 VV Vorb. 4.3 Abs. 3 S. 2 ordnet die entsprechende Anwendung des § 15 an, insbesondere also auch die Anwendung des § 15 Abs. 5. Soweit der Anwalt, nachdem er mit einer Einzeltätigkeit beauftragt worden war, den Auftrag erhält, in dieser Einzeltätigkeit weiter tätig zu werden, erhält er keine neuen Gebühren (Ausnahme: § 15 Abs. 5 S. 2). Es bleibt insgesamt bei einer Geb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Festsetzung der Umsatzsteuer

Rz. 116 Soweit der Partei ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch zusteht und dieser auch die an den Anwalt zu zahlende Umsatzsteuer beinhaltet (siehe Rdn 93 ff.), kann die Partei diese gemäß §§ 103 ff. ZPO zusammen mit der Vergütung gegen den erstattungspflichtigen Gegner festsetzen lassen. Rz. 117 In welcher Höhe die Umsatzsteuer anfällt, bestimmt sich nach dem Zeitpunkt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Durchführung der Anrechnung

Rz. 53 Anzurechnen auf die Gebühren des Zivilverfahrens ist jetzt nur noch ein Drittel (nach § 89 Abs. 2 S. 1 BRAGO: zwei Drittel) der im Adhäsionsverfahren nach VV 4143 angefallenen Gebühr. Nicht anzurechnen ist eine im Adhäsionsverfahren angefallene Einigungsgebühr. Rz. 54 Auch Auslagen bleiben von der Anrechnung ausgenommen. Die Pauschale nach VV 7002 entsteht jeweils geso...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Abgabe der Erledigungserklärung vor dem Termin

Rz. 198 Geben die Parteien schon vor dem Termin übereinstimmende Teilerledigungserklärungen ab und kommt es dann zu einem Termin, stellt sich die Frage, nach welchem Wert eine Terminsgebühr anfallen kann. Rz. 199 Erledigen sich z.B. entweder die Klage oder die Widerklage und wird über den jeweils anderen Teil streitig verhandelt, so stellen die Kosten über den erledigten Teil...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erledigungsgebühr gemäß VV 1003

Rz. 28 Erfolgt die Erledigung erst, nachdem bereits ein gerichtliches Verfahren wegen desselben Gegenstandes anhängig ist, wurde eines der mit der Erledigungsgebühr verfolgten Ziele – die Nichtinanspruchnahme der Gerichte – nicht erreicht. Andererseits bleibt gleichwohl ein Vorteil, müssen die Gerichte doch wegen der Erledigung keine Entscheidung in der Sache selbst mehr tre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vergütungsvereinbarung

Rz. 234 Hat der Anwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit keine Geschäftsgebühr erhalten, sondern ein (Pauschal- oder Stunden-)Honorar aus einer Vergütungsvereinbarung, greift die Anrechnungsvorschrift nicht ein.[272] Denn die Anrechnung wird in Abs. 4 ausdrücklich auf "eine Geschäftsgebühr nach VV Teil 2" beschränkt. Schließt der Mandant mit seinem Anwalt eine Vergütungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gebührenhöhe

Rz. 12 Der vorgesehene Gebührensatz bei einfachen Schreiben beträgt 0,3. Da es sich um eine Festgebühr handelt, ist der Umfang der im Einzelfall durchgeführten Tätigkeiten für die Gebührenhöhe unbeachtlich. Rz. 13 Auch die Gebühr für ein einfaches Schreiben erhöht sich bei mehreren Auftraggebern nach VV 1008 um 0,3 für jeden weiteren Auftraggeber, sofern eine gemeinschaftlich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anrechnung und Gebührenbegrenzung

Rz. 28 War der Anwalt zunächst nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt und hat er erst später den Auftrag zur (Voll-)Verteidigung erhalten, sind die nach VV 4301 bis 4302 verdienten Gebühren auf die Pauschgebühren der VV 4100 ff. anzurechnen (VV Vorb. 4.3 Abs. 4). Rz. 29 Der mit mehreren Einzeltätigkeiten beauftragte Anwalt darf auch nie mehr an Gebühren erhalten als der Verteid...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Gebührenbemessung

Rz. 48 Von einer Staffelung der Gebühren nach der Höhe der Sanktion, wie etwa bei den Gebühren nach VV Teil 5, hat der Gesetzgeber abgesehen. Die Höhe der Sanktion kann daher allenfalls im Rahmen des § 14 Abs. 1 bei der Bestimmung der im Einzelfall maßgebenden Gebühr von Bedeutung sein. Beispiel: Der Anwalt vertritt den Mandanten in einem Bewilligungsverfahren vor der Behörd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mindestgebühr

Rz. 67 Auf die Mindestgebühr muss sich der Anwalt nur verweisen lassen, wenn alle Kriterien unterdurchschnittlich sind, wenn also die Sache keine besondere Bedeutung hat, weder schwierig noch umfangreich ist und auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers unter dem Durchschnitt liegen.[147] In Ausnahmefällen kann auch bereits ein Kriterium so durchschlag...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Identität der Gegenstände

Rz. 266 Eine Anrechnung der Verfahrensgebühr findet statt, soweit der Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens auch Gegenstand eines Rechtsstreits ist bzw. wird.[311] Ob die Gegenstände identisch sind, ist in erster Linie nach dem Inhalt der gestellten Anträge zu ermitteln. Der Zeitpunkt, in dem die Identität gegeben ist, ist demgegenüber irrelevant. Der einzig entsch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. "Volle Gebühr" (Abs. 1 S. 1 und 2)

Rz. 9 In Abs. 1 S. 1 und 2 sind die Beträge einer Gebühr festgelegt. Gemeint ist damit die frühere "volle Gebühr", also eine 1,0-Gebühr. Der jeweilige Betrag, nach dem sich die Gebühr bemisst, ist von dem zugrunde liegenden Gegenstandswert abhängig (§ 2 Abs. 1). Rz. 10 Die volle Gebühr (1,0) beginnt mit einem Betrag i.H.v. 45 EUR. Mit zunehmendem Gegenstandswert erhöht sich s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Geschäftsgewandte Partei

Rz. 97 Bei geschäftsgewandten Parteien, insbesondere bei größeren Unternehmen, zumal mit eigenen Rechtsabteilungen, wird in aller Regel die Erstattungsfähigkeit abgelehnt mit der Begründung, dass der auswärtige Anwalt unmittelbar hätte unterrichtet werden müssen und keine Notwendigkeit bestand, für die Unterrichtung zusätzlich einen Verkehrsanwalt einzuschalten.[62] Insbeson...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mahnverfahren mit Besprechung und Einigung auch über nicht anhängige Ansprüche

Rz. 84 Beispiel: Der Anwalt legt gegen einen Mahnbescheid über 10.000 EUR Widerspruch ein. Anschließend führen die Anwälte telefonisch Verhandlungen, wobei der Gegner noch eine Gegenforderung von 5.000 EUR einwendet. Es kommt zu einer Einigung über die gesamten 15.000 EUR. Neben der 0,5-Verfahrensgebühr nach VV 3307 aus 10.000 EUR entsteht zusätzlich eine 0,5-Verfahrensgebüh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Mehrere Auftraggeber

Rz. 22 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber innerhalb desselben Verfahrens, was möglich ist, da § 146 StPO nicht gilt, so erhöht sich der Gebührenrahmen nach VV 1008 um jeweils 30 % je Auftraggeber.[10] Soweit der Anwalt allerdings für mehrere Beteiligte in verschiedenen Verfahren tätig wird, erhält er die Gebühren aus dem einfachen Betragsrahmen jeweils gesondert (§ 15 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Versicherungsprämie im Einzelfall

Rz. 7 VV 7007 erfasst nur die "im Einzelfall" gezahlte Prämie, also nur diejenige Prämie, die für eine ausschließlich das betreffende Mandat abdeckende Versicherung zu zahlen ist (sog. Objektversicherung).[2] Dabei ist unerheblich, wenn sich das Mandat auf mehrere Angelegenheiten erstreckt (außergerichtliche Vertretung, Rechtsstreit und anschließende Vollstreckung). Rz. 8 Une...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Ablichtung der erstinstanzlichen Akte durch Rechtsmittelanwalt

Rz. 238 Das Kopieren der Akte der ersten Instanz löst nach der Rechtsprechung des BGH grds. keine erstattungsfähigen Kopiekosten aus, da sich der Rechtsmittelanwalt die Unterlagen vom Mandanten oder dem vorinstanzlichen Anwalt (vgl. § 50 Abs. 1 BRAO) aushändigen lassen kann.[368] Die Fertigung eigener Kopien aus der Gerichtsakte kommt hier erst in Betracht, wenn und soweit v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Privatklageverfahren

Rz. 62 Auch das Privatklageverfahren kann eingestellt werden (§ 383 Abs. 2 S. 1 StPO). In diesem Fall verdienen die beteiligten Anwälte auch im Privatklageverfahren eine Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 zu VV 4141. Die Gebühr kann allerdings nicht neben der Einigungsgebühr der VV 4147 entstehen. Die früher vertretene Gegenauffassung[79] ist seit der Neufassung durch das 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mehrere Auftraggeber (VV 1008)

Rz. 162 Eine Regelung, wie sich die Zusätzliche Gebühr der VV 4141 bei mehreren Auftraggebern berechnet, war im Gesetz bislang nicht enthalten und war auch im Gesetzentwurf noch nicht vorgesehen. Auf Vorschlag des Rechtsausschusses ist diese Klarstellung dann aber doch noch in das Gesetz aufgenommen worden. Wie auch bei den anderen Gebühren, die sich von einer Verfahrensgebü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Tätigkeiten nach VV Vorb. 4 Abs. 1; VV Vorb. 5 Abs. 1; VV Vorb. 6 Abs. 1

Rz. 9 Da die Gebühren der VV 4100 ff., 5100 ff., 6100 ff. nach VV Vorb. 4 Abs. 1; VV Vorb. 5 Abs. 1; VV Vorb. 6 Abs. 1 entsprechend für die Vertretung anderer Personen gelten, kommt für die dort genannten Tätigkeiten ebenfalls die Bewilligung einer Pauschvergütung in Betracht kommt, also für den Anwalt, dermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang I. Verbundverfahren / d) Anrechnung in Kindschaftssachen

Rz. 120 Ein Anrechnungsproblem kann sich hier wegen der unterschiedlich zu berechnenden Gegenstandswerte ergeben, wenn der Anwalt in einer Kindschaftssache außergerichtlich tätig war und diese dann als Folgesache im Verbund anhängig gemacht wird. Insoweit gilt VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 4 entsprechend. Angerechnet wird nur nach dem Wert der Folgesache, es sei denn, der Wert der vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Entscheidungsträger

Rz. 5 Die Abs. 1 bis 4 und 7 bestimmen den für das Festsetzungsverfahren zuständigen Entscheidungsträger. Im Prinzip gilt für alle Hauptsacheverfahren, wo es zur Beiordnung oder Bestellung eines Anwalts gekommen ist, dass der Urkundsbeamte des erstinstanzlichen Gerichts entscheiden soll (Abs. 1 S. 1). Die Verknüpfung zu dem jeweils zuständigen Gericht ergibt sich für gewöhnl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Voraussetzungen des Festsetzungsverfahrens

Rz. 7 Abs. 5 befasst sich mit Vorschriften zu den Anforderungen des Festsetzungsverfahrens. Diese sind denkbar gering. Es reicht ein formloser Antrag des Anwalts,[11] der neben einer Berechnung seiner Gebühren (§ 10 Abs. 2)[12] nur die Erklärungen nach Abs. 5 S. 2, 3 enthalten muss. Zu begründen ist der geltend gemachte Zahlungsanspruch nur, soweit er sich nicht von selbst v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Klage vor dem Landgericht

Rz. 82 Wird gegen die Entscheidung der Landesjustizverwaltung nach § 13 StrEG Klage erhoben, erhält der Anwalt die Gebühren der VV 3100 ff. Soweit der Anwalt allerdings schon im Verfahren vor der Landesjustizverwaltung tätig war, ist die dort verdiente Geschäftsgebühr hälftig, höchstens zu 0,75 anzurechnen (VV Vorb. 3 Abs. 4).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Änderung des Gebührenrechts

Rz. 15 Ändert sich vor der Verweisung oder Abgabe das Gebührenrecht, so ist dies für das weitere Verfahren unbeachtlich. Da insgesamt nur eine Angelegenheit gegeben ist, bleibt das bisherige Gebührenrecht nach §§ 60 Abs. 1 S. 1, 61 Abs. 1 S. 1 RVG, Art. 111 FGG-ReformG maßgebend. Beispiel: Beim AG Köln war am 20.6.2013 Klage eingereicht worden. Am 10.8.2013 wurde das Verfahr...mehr