Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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zfs 7/2018, Breidenbach/Glatz (Hrsg.), Rechtshandbuch Legal Tech, C. H. Beck, 1. Aufl. 2018, 280 Seiten, 99 EUR, ISBN 978-3-406-71348-4

Auch bei einem modernen und durch und durch digitalen Thema wie "Legal Tech" ist der Blick ins Buch noch immer die beste Möglichkeit, sich mit Einzelheiten vertraut zu machen und vorhandenes Wissen zu vertiefen. Eine gute Wahl ist hierbei das "Rechtshandbuch Legal Tech", das Grundbegriffe der Digitalisierung erläutert, einen Überblick über die aktuelle deutsche Legal-Tech-La...mehr

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AGS 7/2018, Wirksamkeit der... / Leitsatz

Die in der Vollmachtsurkunde gegenüber dem restlichen Text durch Fettdruck besonders hervorgehobene Abtretungserklärung des Mandanten ist nicht nach § 305c BGB unwirksam. Bei (teilweisem) Freispruch des zunächst durch einen Wahlverteidiger und später durch einen anderen, ihm beigeordneten Rechtsanwalt, verteidigten Angeklagten hat dieser auch einen Anspruch gegen die Staatska...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 7 Birnstengel, Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte: Neuerungen ab Juli 2014, JAmt 2014, 301; Frind, Praxisprobleme des reformierten Privatinsolvenzverfahrens – Zur praktischen Umsetzung von "Eingangsentscheidung" und Verkürzung der Restschuldbefreiungserteilungszeit, ZInsO 2013, 1448; Gelbe-Haußen, Redaktioneller F...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Vorschlagsrecht

Rn 2 Im Beschluss des Insolvenzgerichts, in dem die Restschuldbefreiung angekündigt wurde, wurde auch der Treuhänder gerichtlich bestimmt, auf den die pfändbaren Bezüge des Schuldners nach Maßgabe seiner bereits im Restschuldbefreiungsantrag abgegebenen Abtretungserklärung übergehen (§ 289 Abs. 1, § 291 a. F.). Rn 2a Der Rechtspfleger des Insolvenzgerichts ist nach wie vor fü...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Auslagenersatz (§ 16 Abs. 1 Satz 2, 3 InsVV)

Rn 16 Der Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren hat aus § 16 Abs. 1 Satz 2 und 3 InsVV einen Auslagenersatzanspruch. Danach werden die zu erstattenden, im Einzelnen anzuführenden und belegmäßig nachzuweisenden konkreten Auslagen des Treuhänders auf seinen Antrag bei der Beendigung seines Amtes gemeinsam mit der Vergütung vom Insolvenzgericht festgesetzt. Eine Pauschale...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 1. Fehlendes erstinstanzliches Aktenzeichen

Gerade bei mehreren parallel geführten Verfahren kann es vorkommen, dass die an das Beschwerdegericht gesandte Beschwerdebegründung ein falsches erstinstanzliches Aktenzeichen trägt. Für sich genommen steht dies dem (fristgerechten) Eingang der Beschwerdebegründung nicht entgegen. Das Gesetz schreibt weder in § 64 FamFG noch in §§ 129 Abs. 1, 130 ZPO, die gemäß § 113 Abs. 1 ...mehr

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AGS 7/2018, Austausch von G... / 2 Aus den Gründen

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist nach § 11 Abs. 3 RVG, §§ 151, 165 VwGO statthaft, innerhalb der zweiwöchigen Frist des § 151 VwGO erhoben und auch im Übrigen zulässig. Er ist auch begründet. Die Antragsteller begehren damit abweichend vom Beschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle allein die Festsetzung einer 1,6-fachen Verfahrensgebühr nach Nr. 3300 VV ans...mehr

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AGS 7/2018, Münchener Prozessformularbuch Familienrecht

Herausgegeben von Prof. Dr. Peter Gottwald. 5. Aufl., 2017. Verlag C.H. Beck, München. XXXIV, 1.287 S., 159,00 EUR Das nunmehr in der fünften Auflage vorliegende Prozessformular für den Familienrechtler enthält alle in der Praxis gebräuchlichen und erforderlichen Muster zum Familienrecht. Das aus ausgewiesenen Spezialisten bestehende Autorenteam liefert zu allen praxisrelevan...mehr

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FoVo 7+8/2018, Feststellung... / 1 I. Der Fall

Vorpfändungen und Pfändungen Der Beklagte betrieb und betreibt als Rechtsanwalt gegen den Schuldner Vollstreckungen wegen zu seinen Gunsten bzw. zugunsten von Mandanten titulierten Forderungen, die von dem Kläger nicht freiwillig und zeitnah erfüllt wurden. Im Rahmen der Vollstreckungen wurden Vorpfändungen an Banken und Drittschuldner des Schuldners ausgebracht und Pfändungs...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 7 Eckstein, Auswirkungen der zum 01.07.2014 in Kraft tretenden "Verbraucherinsolvenz-Reform" auf Sozialversicherungsträger, RVaktuell 2014, 133; Henning, Die aktuellen Änderungen des Insolvenzverfahrens natürlicher Personen aus Sicht des schuldnerberatenden Rechtsanwalt, ZAP Fach 14, 671; ders., Die Änderungen in den Verfahren der natürlichen Personen durch die Reform 201...mehr

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FoVo 7+8/2018, Bei mehreren... / 1 I. Der Fall

GBR und Gesellschafter als Gläubiger Die Gläubiger betreiben eine radiologische Gemeinschaftspraxis. Sie wenden sich gegen die vierfache Berechnung der Gebühren durch den Gerichtsvollzieher. Auf Grundlage eines Vollstreckungsbescheids wurde der GV nach Auftrag durch die Gläubiger zur Vollstreckung gegen die Schuldnerin tätig. Der Vollstreckungstitel enthielt keine Angaben zum...mehr

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zerb 7/2018, Zahlungssorge ... / 5

Auf einen Blick Der Testamentsvollstrecker hat dafür Sorge zu tragen, dass er die Erbschaftsteuer, die im Erbfall unbedingt angefallen ist, aus dem Nachlass zahlen kann. Verletzt er diese Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, haftet er für den Steuerausfall. Eine Pflicht, auch für die Zahlung der im Erbfall nur bedingt entstandenen Nachsteuer auf Verdacht zu sorgen, trif...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Kosten und Gebühren

Rn 17 Gerichtsgebühr für den Versagungsantrag eines Gläubigers: 35 EUR (GKG-KV Nr. 2350[39]). Diese Gebühr hat der Gläubiger unabhängig davon zu tragen, ob der Antrag auf Versagung begründet war oder zurückgewiesen wurde.[40] Dies soll bewirken, dass Versagungsanträge nur in aussichtsreichen Fällen gestellt werden.[41] Der Antragsteller hat aber einen Anspruch auf Kostenersa...mehr

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AGkompakt 7/2018, Erstattun... / 4. Kanzlei und Wohnsitz unterschiedlich

Abfahrtsort ist maßgebend Hat der Anwalt seinen Kanzleisitz außerhalb des Gerichtsbezirks, wohnt er aber im Gerichtsbezirk, oder hat er dort seine Kanzlei, wohnt er aber außerhalb, so ist für die Erstattungsfähigkeit darauf abzustellen, von wo der Anwalt angereist ist (OLG Düsseldorf AGS 2012, 167 = zfs 2012, 287 = NJW-RR 2012, 764 = JurBüro 2012, 299 = Rpfleger 2012, 412 = R...mehr

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AGkompakt 7/2018, Erstattun... / II. Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit richtet sich der Umfang der Kostenerstattung nach § 80 FamFG. Keine Verweisung auf § 91 Abs. 2 ZPO Zu erstatten sind danach die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen der Beteiligten (§ 80 S. 1 FamFG). Im Übrigen verweist das Gesetz in § 80 S. 2 FamFG ausschließlich auf § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO. Eine Verweisung auf § ...mehr

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

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AGkompakt 7/2018, Erstattun... / Einführung

Streitpunkt Reisekostenerstattung Über kaum eine Auslagenposition wird in der Kostenfestsetzung so sehr gestritten wie über die Reisekosten des Anwalts. Aus Anlass der aktuellen Entscheidung des BGH (Beschl. v. 9.5.2018 – I ZB 62/17, AGS 2018 319 [in dieser Ausgabe]) sollen die Grundsätze der Kostenerstattung in den einzelnen Gerichtsbarkeiten einmal näher betrachtet werden.mehr

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AGkompakt 7/2018, Erstattun... / d) Der Mandant hat seinen Sitz oder Wohnsitz im Gerichtsbezirk

aa) Überblick Notwendigkeitsprüfung ist vorzunehmen Hat der Mandant seinen Sitz oder Wohnsitz im Gerichtsbezirk, beauftragt er aber einen Anwalt, der seine Kanzlei nicht im Gerichtsbezirk unterhält und dort auch nicht wohnt, so greift die Rspr. des BGH zum Anwalt am Sitz der Partei (s.o. I. 3 b) nicht. Es ist jetzt eine weitergehende Notwendigkeitsprüfung durchzuführen (§ 91 A...mehr

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zfs 7/2018, Nutzungsausfall... / 2 Aus den Gründen:

"… [9] II. 1. Nach der st. Rspr. des BGH stellt auch der vorübergehende Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kfz einen ersatzfähigen Schaden i.S.d. §§ 249 ff. BGB der, wenn der Geschädigte sich für die Zeit des Nutzungsausfalls keinen Ersatzwagen beschafft hat (st. Rspr., vgl. BGHZ 40, 345 [347 ff.] = NJW 1964, 542; BGHZ 56, 214 [215] = NJW 1971, 1692; BGH NJW-RR 2008, 119...mehr

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FF 7+8/2018, Die Europäischen Güterrechtsverordnungen

Dutta/Webe 2017, 186 Seiten, 45 EUR, C.H. Beck Verlag Das europäische Familienrecht entwickelt sich jedenfalls in den Staaten weiter, die sich zur Beteiligung an der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit entschlossen haben. Es sind dies 17 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und zwar Schweden, Belgien, Griechenland, Kroatien, Slowenien, Spanien, Frankreich, Portugal, Ita...mehr

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zfs 7/2018, Die Fahrerschut... / E. Haftung des Versicherers aus der sog. Quasideckung

Der Verfasser hatte bereits im Jahre 2015[27] darauf hingewiesen, dass der Versicherer ggf. im Wege des Schadenersatzes in Anspruch genommen werden kann, wenn eine entsprechende Fahrerschutzversicherung nicht in den Versicherungsvertrag eingeschlossen wurde. Dies im Hinblick darauf, dass dem Versicherer häufig eine Beratungspflichtverletzung gegenüber dem Versicherungsnehmer...mehr

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AGS 7/2018, Das standardisi... / II. Kann ein Rechtsproblem standardisiert werden?

In jüngster Zeit mehren sich die Berichte[4] der Kollegen, wonach allem Anschein nach gezielt und massenhaft um Beratungshilfe nachgesucht werde. Dabei handele es sich um originäre Antragstellungen – also solche ohne eine vorherige Beratungsleistung –, aber vordringlich auch um nachträgliche Antragstellungen binnen der 4-Wochen-Frist, also um solche Sachverhalte, denen ein u...mehr

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AGS 7/2018, Keine Wertfests... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Die in der gerichtlichen Praxis häufig anzutreffende zeitlich gestaffelte Streitwertfestsetzung ist überflüssig und entbehrt jeglicher gesetzlicher Grundlage. Gem. § 63 Abs. 2 GKG, § 55 Abs. 2 FamGKG und § 79 Abs. 1 GNotKG setzt das Gericht den Wert für die zu erhebenden Gebühren durch Beschluss fest, sobald eine Entscheidung über den gesamte...mehr

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zerb 7/2018, Keine Befreiun... / Anmerkung

I. 1. Die Ehefrau des Klägers – die spätere Erblasserin – erwarb mit notariellem Vertrag am 16. 3. 2007 von einem Bauträger eine noch zu errichtende Eigentumswohnung zum Preis von rund 4 Millionen Euro. In diesem Vertrag erklärten die beiden Parteien auch die Auflassung des Wohnungseigentums an die Erblasserin und am 28. 1. 2008 wurde für sie eine Auflassungsvormerkung im Gru...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / I. Einleitung

Das Verhältnis von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte geht nicht ohne Bremsspuren oder gar Funkenflug ab. Immer häufiger werden die Fälle, in denen das BVerfG Verfassungsbeschwerden (ohne Begründung!) nicht zur Entscheidung annimmt, um anschließend feststellen zu müssen, dass der EGMR der daraufhin erhobenen Individual- bzw. Menschenrech...mehr

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zfs 7/2018, Die Dashcam-Ent... / G. Auswirkungen auf die anwaltliche Beratungspraxis – kritische Betrachtung

Zu vage bleibt der BGH sicher bei der Einkreisung der technischen Mittel und Wege, die zu einer datenschutzrechtlich zulässigen Aufzeichnung im Sinne seiner Entscheidung führen. Einigkeit bestand schon seit Längerem[14] darin, dass anlassbezogen und kurzzeitig aufgezeichnet werden könnte. Es wäre sicherlich begrüßenswert gewesen, wenn der BGH hier im Rahmen des für den zu en...mehr

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FF 7+8/2018, Verwirkung von... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist für den Prozessanwalt wichtig und bedeutsam, weil in dem Beschluss das Leugnen von Einkünften durch den Unterhaltsberechtigten auch im Trennungsunterhaltsverfahren schon zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führen kann. Der 3. Senat des OLG Oldenburg fasst das bewusste Verschweigen von Einkünften, im vorliegenden Fall aus einer Nebentätigkeit, unter den...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / III. Fazit

Die Gegenüberstellung von Entscheidungen/Beschlussfassungen des BVerfG einerseits und des EGMR andererseits auf dem Gebiet des Familienrechts aus den letzten ca. 15 Jahren macht zunächst deutlich, dass der EGMR bei Einzelfallentscheidungen eher bereit ist, konkret-situativ zugunsten der Beschwerdeführer insbesondere auch dann zu votieren, wenn das zuvor mit der gleichen Ange...mehr

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FoVo 7+8/2018, Erhöhen Sie den Pfändungsfreibetrag beim unterhaltssäumigen Schuldner

Der pfändungsfreie Betrag bei der Lohnpfändung bestimmt sich nach § 850c Abs. 1 ZPO auch in Abhängigkeit von der Zahl der gegenüber dem Schuldner gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen. Dem liegt die gesetzliche Vermutung zugrunde, dass der Schuldner die gesamte Familie unterhält. Der Realität entspricht das in vielen Fällen nicht mehr. Zum einen können die Familienmitgl...mehr

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zfs 7/2018, Die Fahrerschut... / D. Entwicklung des Bedingungswerks in der Fahrerschutzversicherung

Schaut man sich ältere Bedingungswerke zur Fahrerschutzversicherung an, so lässt sich feststellen, dass von Anbeginn an ein gewisser Grundkonsens in den Bedingungswerken existierte. Der Kfz-Führer ist beim Lenken des Kfz versichert, was das gefahrträchtige Ein- und Aussteigen ausschließt. Unter der Rubrik "Was ist versichert" lassen sich sowohl bei der HUK-Coburg,[14] AXA-Ve...mehr

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zfs 7/2018, Arglistige Täus... / 1 Aus den Gründen:

"… Das LG hat mit in jeder Hinsicht zutreffender Begründung die Klage abgewiesen und weitergehende Entschädigungsansprüche der Kl. i.H.v. 297.910 EUR wegen des Brands in ihrem versicherten Haus vom 23./24.11.2012 aufgrund der bei der Bekl. abgeschlossenen Wohngebäude- und Hausratversicherungen verneint sowie der Widerklage der Bekl. auf Rückzahlung bereits erbrachter Entschä...mehr

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FF 7+8/2018, Keine Abtrennu... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Köln: ein Klassiker des Zugewinnausgleichs, selbst wenn die Ausgangslage eher ungewöhnlich ist. Der Ehemann ist Antragsteller. Getreu den Vorstellungen des Gesetzgebers hat er seinen Zugewinnausgleichsanspruch von immerhin 170.000 EUR von Anfang an im Verbund geltend gemacht. Ein Antragsteller sollte indes gute Gründe dafür vorbringen können, wenn er...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Rechtswirkungen im Einzelnen

Rn 2 Mit der Erteilung der Restschuldbefreiung erlöschen die den Insolvenzgläubigern verbleibenden ganz oder teilweise oder gar nicht erfüllten Verbindlichkeiten nicht. Sie bleiben zwar erfüllbar, aber nicht erzwingbar ("unvollkommene Verbindlichkeiten", "Naturalobligation", "Schuld ohne Haftung").[4] Dies ergibt sich auch aus Abs. 3. Die Insolvenzgläubiger haben keine Mögli...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / IV. Beschwer des zur Auskunft Verpflichteten

Gemäß § 61 Abs. 1 FamFG ist die Beschwerde in vermögensrechtlichen Angelegenheiten nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt. Für den zur Auskunftserteilung verpflichteten Beteiligten war es nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH allenfalls in Ausnahmefällen möglich, die für sein Rechtsmittel erforderliche Beschwer zu erreichen. Diese Rech...mehr

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FF 7+8/2018, Keine Abtrennu... / 1 Gründe:

Die Beschwerde, über die der Senat gemäß § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung entscheidet, hat Erfolg und führt zur Aufhebung der angefochtenen Verbundentscheidung über die Scheidung und den Versorgungsausgleich und zur Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht. Die Entscheidung über die Scheidung und den Versorgungsausgleich hätte gemäß §...mehr

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FF 7+8/2018, Trautes Heim …

Gerd Uecker Die Nutzungsbefugnisse an der ehelichen Wohnung sind erneut Diskussionsthema geworden. Dies betrifft vor allen Dingen die Frage danach, welche Rechte dem Eigentümer oder Miteigentümer der ehelichen Wohnung zustehen, solange die Ehe nicht geschieden worden ist. Ausgangspunkt der Diskussion ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 28.9.2016. Mit dieser Entsc...mehr

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AGS 7/2018, Keine Zurückfor... / 1 Sachverhalt

Im Hauptsacheverfahren wurde der dortigen Klägerin Prozesskostenhilfe bewilligt und die Beschwerdeführerin beigeordnet. Das Hauptsacheverfahren endete am 26.11.2008 in mündlicher Verhandlung mit dem Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs. Mit einer am 17.2.2015 beim SG eingegangenen Kostennote beantragte die Beschwerdeführerin, die aus der Staatskasse zu erstattende Vergütu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Entscheidungszuständigkeit

Rn 4 Für die Entscheidung ist das bei Eröffnungsantragstellung örtlich und sachlich zuständige Insolvenzgericht zuständig, das auch über die Verfahrenseröffnung entschieden hat. Auf die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Ankündigung hat ein Sitzwechsel des Schuldners – auch ins Ausland – keinen Einfluss.[14] Rn 5 Funktionell zuständig für die Beschlussfassung über di...mehr

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AGS 7/2018, Gebühr für gepl... / 1 Sachverhalt

Der dem Angeklagten beigeordnete Pflichtverteidiger hatte einen Vorschuss angefordert und u.a. auch eine Terminsgebühr nach Nr. 4121 VV für den Hauptverhandlungstermin am 20.2.2018. Diese Terminsgebühr setzte der Urkundsbeamte ab, weil der Termin ausgefallen sei und nicht stattgefunden habe. Der Pflichtverteidiger teilte mit, dass er am 20.2.2018 tatsächlich um 9:45 Uhr nicht...mehr

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zfs 7/2018, Wellner, BGH-Rechtsprechung zum Kfz-Sachschaden, Deutscher Anwaltverlag, 4. Aufl. 2018, 556 Seiten, 64 EUR, ISBN 978-3-8240-1489-7Wellner, BGH-Rechtsprechung zum Personenschaden, Deutscher Anwaltverlag, 1. Aufl. 2016, 440 Seiten, 59 EUR, ISBN 978-3-8240-1455-2

Wellner, er gehört dem VI. Zivilsenat des BGH an, hat mit diesen beiden Bänden eine Novität auf den verkehrsrechtlichen Literaturmarkt gebracht. Wer die Rechtsprechungssammlung in die Hand nimmt, erkennt schnell, wie viel Zeit man bei der Beurteilung von Haftungsschäden in Straßenverkehrsunfällen spart. Auf der Basis seiner langjährigen Erfahrung hat er die ausgewählten Ents...mehr

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AGS 7/2018, Schläger/Thode, Handbuch Datenschutz und IT-Sicherheit

Herausgegeben von Uwe Schläger und Jan-Christoph Thode. 1. Aufl., 2018, Erich Schmidt Verlag. XXXVI, 627 S., 94,00 EUR, gebunden Das neue "Handbuch Datenschutz und IT-Sicherheit" ist kurz vor dem Inkrafttreten (25.05.2018) der EU-DSGVO erschienen. Es verknüpft juristische und IT-sicherheitsrelevante Thematiken miteinander. Die Herausgeber und das Autorenteam verfügen über lan...mehr

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AGS 7/2018, Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung – Kommentar zu den AKB sowie zu weiteren Gesetzes- und Regelwerken in der Kraftfahrtversicherung

Herausgegeben von Prof. Dr. Karl Maier. 19. Aufl., 2017. Verlag C.H. Beck. LXIII, 1.696 S., 149,00 EUR Das Werk kommentiert primär die allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Versicherung (AKB) anhand der Musterbedingungen. Gegenüber der Vorauflage ist die Änderung der AKB 2015 berücksichtigt und eingearbeitet worden. Darüber hinaus werden aber auch weitere wichtige Regelungen ko...mehr

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FF 7+8/2018, Gegenstands- u... / Leitsatz

1. a) Endet das Mandat in einem gerichtlichen Verfahren vorzeitig, hat das FamG auf Antrag des Anwalts den Gegenstandswert seiner Tätigkeit im Verfahren nach § 33 RVG festzusetzen. b) Eine vorläufige Wertfestsetzung nach § 55 Abs. 1 FamGKG lässt das Rechtsschutzbedürfnis für ein Verfahren nach § 33 RVG nicht entfallen. 2. Gegen die Weigerung des FamG, eine Wertfestsetzung im V...mehr

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zerb 7/2018, Nachweis der P... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1 ist im Grundbuch aufgrund Erbeinsetzung als Eigentümerin von Grundbesitz eingetragen. Der Erbschaft lag ein in notariell beglaubigter Kopie vorliegendes, öffentliches Testament vom 7.7.1986 zugrunde, in der die Erblasserin den Wunsch äußerte, dass ihr Vermögen auf die Dauer von 20 Jahren nicht veräußert wird. Die bei Eintragung vom Grundbuchamt erholte Ko...mehr

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zfs 7/2018, Verhältnis von ... / 2 Aus den Gründen:

"… B. I. 1. Dem Kl. steht aus § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG ein Anspruch zu, dass er vom Bekl. bzgl. der seinen Prozessbevollmächtigten im Rahmen der Terminswahrnehmung am 7.4.2016 entstandenen Reisekosten i.H.v. 289,50 EUR und deren Anspruch auf Tagesgeldpauschale gemäß Nr. 7005 VV RVG i.H.v. 70 EUR freigestellt wird. (…)" 1.2 Dem Anspruch des Kl. auf Freistellung von d...mehr

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AGS 7/2018, Höhe der Erstat... / 2 Aus den Gründen

1. Über die Beschwerde war gem. § 568 ZPO durch den Einzelrichter zu entscheiden, da die in Satz 2 dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. 2. Das gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO als sofortige Beschwerde statthafte und auch im Übrigen zulässige (§§ 567 Abs. 2; 569 Abs. 1 S. 1 und 2, Abs. 2 ZPO) Rechtsmittel des Beklagten ist in der Sache u...mehr

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FF 7+8/2018, Gegenstands- u... / 2 Aus den Gründen:

Die Beschwerde ist vorliegend nach § 33 Abs. 3 RVG statthaft, da das AG vorliegend eine Bestimmung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit unterlassen hat und stattdessen eine hier nicht veranlasste vorläufige Wertfestsetzung nach § 55 Abs. 1 FamGKG vorgenommen hat. Das AG hat insoweit verkannt, dass nach § 33 Abs. 1 Alt. 2 RVG eine gesonderte Wertfestsetzung für...mehr

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AGS 7/2018, Zur Geltendmach... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung hat nur zum geringen Teil Erfolg. 1. Dem Kläger steht aus § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG ein Anspruch zu, dass er vom Beklagten bezüglich der seinen Prozessbevollmächtigten im Rahmen der Terminswahrnehmung am 7.4.2016 entstandenen Reisekosten i.H.v. 289,50 EUR und deren Anspruch auf Tagesgeldpauschale gem. Nr. 7005 RVG i.H.v. 70,00 EUR freigestellt ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Gebührenrecht: Folgen der Sittenwidrigkeit oder Unangemessenheit einer Vergütungsvereinbarung

Eine Vergütungsabrede ist sittenwidrig, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis besteht und weitere Umstände hinzutreten, welche die Sittenwidrigkeit begründen, insbesondere etwa eine verwerfliche Gesinnung oder die Ausbeutung der schwierigen Lage oder Unerfahrenheit für das eigene unangemessene Gewinnstreben. Ist eine vereinbarte Vergütung de...mehr

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Zwangshypothek: Berechtigter

Leitsatz Als Berechtigter einer Zwangshypothek kann nur die Person eingetragen werden, die durch Vollstreckungstitel bzw. -klausel als Inhaber der titulierten Forderung ausgewiesen ist. Ein auf die "übrigen Eigentümer der WEG" lautender Titel erlaubt daher nicht die Eintragung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Berechtigte einer Zwangshypothek. Normenkette ZPO § 867;...mehr