Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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ZAP 9/2017, Anwaltsmagazin / 11 Gewerblichkeit anwaltlicher Tätigkeit

Anwaltliche Tätigkeit ist, sofern nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft ausgeübt, grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit. Das Steuerrecht stellt jedoch teilweise hohe Anforderungen an die Gewährung dieses Privilegs. Bereits kleine Anteile gewerblicher Tätigkeit führen zur Gewerbesteuerpflicht der gesamten Kanzleileistung. Insbesondere die heutzutage allgegen...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, 3.468 S., Verlag Dr. Otto Schmidt, 169 EUR

Der "Zöller" hat in den letzten 20 Jahren vielen anderen ZPO-Kommentaren den Rang abgelaufen. Die Erfahrungen des Rezensenten in den letzten Wochen belegen die fast unvergleichliche Qualität dieses Werks. Obwohl nur einbändig werden alle praxisrelevanten Fragen verständlich, gründlich und – wo nötig – mit aktuellsten Hinweisen auf höchstrichterliche Rechtsprechung und Litera...mehr

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ZAP 21/2015, "Bettensteuer"... / V. Fazit

Eine Bettensteuer kann als Aufwandsteuer nur erhoben werden, wenn der steuerpflichtige Beherbergungsgast, wirtschaftlich besonders leistungsfähig ist. Die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen sind für die Besteuerung von entscheidender Bedeutung. Soziale Gesichtspunkte sind zu beachten. Ein Eingriff in das Existenzminimum ist untersagt. Aber auch Einkommen oberhal...mehr

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ZAP 1/2016, Insolvenzanfech... / Leitsatz des Bearbeiters:

Das für die vorinsolvenzlich zu erbringende Entwicklung und Begleitung eines Sanierungskonzepts vereinnahmte Anwaltshonorar, welches von der Schuldnerin in Kenntnis ihrer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit zu einem Zeitpunkt erbracht wird, zu dem das anwaltlich geschuldete Sanierungskonzept in seiner Umsetzung (noch) mit tatsächlichen und rechtlichen Unwägbarkeiten behaftet war...mehr

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ZAP 14/2016, Rechtsanwaltsgebühren: Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen

(AG Hannover, Urt. v. 26.4.2016 – 534 C 247/16) • Rechtsanwaltsgebühren, die durch die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen stammen, sind ein vom Kfz-Haftpflichtversicherer des unfallverursachenden Fahrzeugs zu übernehmender erstattungsfähiger Schaden. Der Haftpflichtversicherer haftet auf Erstattung der außergerichtlichen Rechtsa...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 3. Notwendigkeit der Kosten der Zwangsvollstreckung

Die Vollstreckungskosten fallen, soweit sie notwendig waren, grundsätzlich dem Vollstreckungsschuldner zur Last (§ 788 Abs. 1 ZPO), denn er hat den Anspruch seines Gläubigers nicht freiwillig erfüllt und ist deshalb dafür verantwortlich, dass es überhaupt der Durchführung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung des materiellen Anspruchs seitens des Gläubigers b...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / aa) Grundsatz

Ist die Beiordnung eines Verkehrsanwalts nicht notwendig, hat also die bedürftige Partei bzw. der bedürftige Beteiligte keinen Anspruch darauf, dass neben dem Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten auch ein Verkehrsanwalt beigeordnet wird, dann darf der auswärtige Anwalt nicht ohne Weiteres beigeordnet werden, wenn durch seine Beiordnung Mehrkosten gegenüber einem Anwalt a...mehr

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ZAP 22/2015, Anwaltmagazin / VW erklärt Verjährungsverzicht gegenüber Verbraucheranwälten

Der Fahrzeughersteller Volkswagen hat im sog. Diesel-Abgasskandal gegenüber einer Bremer Anwaltskanzlei einen zeitlich befristeten Verzicht auf die Einrede der Verjährung erklärt. Das teilte die Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen – KWAG am 31. Oktober mit; die Verbraucheranwälte hatten den Hersteller zuvor zu dieser Verzichtserklärung aufgefordert und...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / e) Keine Erteilung eines Mandats im Einzelfall

Durch die Kontaktaufnahme zum Zwecke der Vereinbarung des Beratungsvertrags liegt auch kein Verstoß gegen das Verbot zur Einzelfallwerbung vor. Anwälten ist es untersagt, auf die Erteilung eines Mandats im konkreten Einzelfall zu werben (Träger, in: Feuerich/Weyland, BRAO, 9. Aufl. 2016, § 43b Rn 31; kritisch dagegen: Kleine-Cosack, BRAO, 7. Aufl. 2015, Vor § 43b Rn 47). Die ...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / 4. Gerichtliche Streitigkeiten über Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts nach Trennung der Eltern

Bestehendes gemeinsames Sorgerecht kann nach § 1671 BGB auf Antrag eines Elternteils vom Familiengericht aufgehoben werden. Nach Trennung und Scheidung der verheirateten Eltern besteht folglich kraft Gesetzes die gemeinsame elterliche Sorge über die gemeinschaftlichen Kinder fort, wenn und soweit beide Eltern dies wollen und deshalb keinen Antrag auf Übertragung der Alleinsor...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 2. Vorteile, Nachteile

Ein erheblicher Teil der Zivilprozesse wird durch Vergleich beendet: Er spart dem Richter Arbeit und ist für seine Beurteilung günstig. Beim Anwalt lässt der Vergleich eine weitere 1,0-Gebühr anfallen (Nr. 1003 VV RVG) und erspart ihm weitere Termine. 2/3 der Gerichtskosten werden zurückbezahlt (Nr. 1210, 1211 KV GKG), weil gerichtliche Arbeit und Rechtsmittel erspart werden...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 1. Überblick

Mit Gesetz vom 15.12.1999 (BGBl I S. 2400) hat der Gesetzgeber in § 15a EGZPO die Landesjustizverwaltungen ermächtigt, Gütestellen zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung einzurichten. Davon Gebrauch gemacht haben Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sa...mehr

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ZAP 23/2015, Wiedereinsetzung: Kenntnis von Fristversäumung

(BGH, Urt. v. 24.9.2015 – IX ZR 206/14) • Der deutliche Hinweis des gegnerischen Anwalts, dass die Klagebegründung nicht rechtzeitig eingereicht sei, kann die Kenntnis von einer Fristversäumnis begründen. Grund für die besondere Bedeutung der anwaltlichen Mitteilung ist das Vertrauen, welches der Rechtsverkehr der anwaltlichen Nachricht entgegenbringt. Bei Erhalt einer solch...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 6. Säumnis der Gegenpartei, aber Erörterung mit dem Gericht

Erscheint weder der Gegner noch ein Vertreter und erörtert das Gericht zunächst mit dem erschienenen Anwalt, greift der Ermäßigungstatbestand nicht. Voraussetzung der Ermäßigung ist, dass "lediglich" ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt wird. Daran fehlt es, wenn zuvor erörtert wird. Dann wird nicht "lediglich" ein Antrag gestellt. In diesem Fall entsteht a...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / b) Es wird lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil oder zur Prozessleitung gestellt oder das Gericht entscheidet von Amts wegen zur Prozessleitung

Wird bei Erscheinen der nicht postulationsfähigen Partei sogleich nach Hinweis auf die fehlende Postulationsfähigkeit der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt, entsteht nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG (OLG Köln AGS 2007, 238 m. Anm. Schons = NJW 2007, 1694 = RVGreport 2007, 188). Beispiel 13: Im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgerich...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / IV. Fazit

Die auf die digitale Mandatsakquise gerichteten Geschäftsmodelle von Online-Plattformen begegnen in verfassungs- und europarechtskonformer – und somit letztlich auch zeitgemäßer – Auslegung keinen berufsrechtlichen Bedenken. Weder beim Entgelt-, Provisions- noch Auktionsmodell handelt es sich bei dem Akquiseprozess zwischen Anbieter, Rechtssuchendem und Anwalt um eine nach §...mehr

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ZAP 19/2015, Bankenhaftung ... / 3. Selbstauskünfte: Beurteilung des Kundenrisikos

Vor der Vermittlung des Vertragsabschlusses hat das WpD-Unternehmen von dem Kunden eine Selbstauskunft über Vermögen und Einkommen einzuholen. Außerdem sollte der Kunde zum Beratungsgespräch geeignete Unterlagen vorlegen. Je nach Volumen der gewünschten Anlage sind das z.B.: Steuerbescheide der letzten drei Jahre bzw. Steuererklärungen/Verdienstabrechnungen der letzten drei Ja...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / b) Zulässigkeit der Werbung für anwaltlichen Rechtsrat über Google AdWords

Die Schaltung von Google AdWords Anzeigen zur Bewerbung anwaltlichen Rechtsrats bei Eingabe rechtsbezogener Suchbegriffe ist zulässig (LG Hamburg NJOZ 2010, 2072; LG München I NJOZ 2007, 470) und mittlerweile fast schon Standard anwaltlicher Marketingaktivitäten im digitalen Umfeld. Die Form der so geschalteten Werbung genügt insbesondere dem Sachlichkeitsgebot – das ist auc...mehr

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ZAP 12/2016, E-Mail-Postfach: Kontrolle spätestens mit Beginn der Bürozeit

(OLG Jena, Beschl. v. 19.2.2016 – 1 W 591/15) • Wer als selbstständiger Berufsträger eine E-Mail-Adresse auch zu geschäftlichen Zwecken nutzt und damit Mandanten oder sonstigen Dritten einen zusätzlichen Kommunikationsweg zur Verfügung stellt, hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Kenntnisnahme eingegangener E-Mails während der üblichen Bürozeiten möglich ist und auch tatsäch...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / b) Teileinspruch und nachfolgende Verhandlung

Ergeht zunächst ein Versäumnisurteil und wird sodann nur teilweise Einspruch eingelegt und hierüber verhandelt, so ist zunächst aus dem Gesamtwert die 0,5-Terminsgebühr (Nr. 3104, 3105 VV RVG) angefallen. Aus dem Teilwert des Einspruchs erhöht sich die Terminsgebühr dann auf 1,2, so dass zwei verschiedene Gebühren zu berechnen sind. Insgesamt darf der Anwalt jedoch nicht meh...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / I. Einführung

Abgesehen von den Fällen der Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG kann der Anwalt in sozialgerichtlichen Verfahren, die sich nicht nach dem Wert richten, auch nach Anm. S. 1 zu Nr. 3106 VV RVG, Anm. S. 1 zu Nr. 3204 VV RVG und Anm. zu Nr. 3213 VV RVG eine Terminsgebühr verdienen. Diese Terminsgebühren werden gewährt, obwohl in diesen Fällen gar kein Termin stattgefunden hat. Ein Ter...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / b) Entgelt- und Provisionsmodell

Beim Entgelt- und Provisionsmodell erfolgt die Weiterleitung der Anfrage des Rechtssuchenden an den Anwalt durch den Anbieter regelmäßig erst nach einer vorhergehenden kursorischen Prüfung. Der Anbieter erfragt die vollständigen Kontakt- und Falldaten des Rechtssuchenden und prüft die Ernsthaftigkeit und Plausibilität der Anfrage. Zusätzlich prüft er die fallerheblichen Anga...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / 6. Vorläufige Rechtsschutzverfahren

Wird der Anwalt in einem gerichtlichen Verfahren auf Anordnung der sofortigen Vollziehung (§ 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG), auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG), auf Wiederherstellung der sofortigen Vollziehung (§ 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGG) oder auf Aufhebung der Vollziehung (§ 86b Abs. 1 S. 2 SGG) tätig, so handelt es sich insoweit nach § 17 Nr. 4 ...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / b) Eröffnung des Anwendungsbereichs

Nach dem Gesetzeswortlaut untersagt § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO die Vermittlung von "Aufträgen" und meint hiermit "Mandate". Hinweis: Die Norm soll den Preiswettbewerb und den gewerblichen Handel mit Mandaten verhindern, die Weitergabe von Mandaten ist jedoch möglich und soll es auch bleiben. Das Verbot erfasst daher etwa nicht das praxisübliche, selten rein altruistisch motiviert...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / aa) Vorangegangene Beratung

Ist dem Schlichtungsverfahren eine Beratung vorausgegangen, so wird die Beratungsgebühr angerechnet, wenn nichts Abweichendes vereinbart worden ist (§ 34 Abs. 2 RVG). Das gilt sowohl für eine vereinbarte Vergütung (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG) als auch für eine Vergütung nach bürgerlichem Recht (§ 34 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. §§ 675, 612 BGB). Beispiel 8: Der Anwalt war beauftragt word...mehr

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ZAP 9/2016, RA-GmbH: Kein Arbeitslohn infolge eigener Berufshaftpflichtversicherung

(BFH, Urt. v. 19.11.2015 – VI R 74/14) • Die originär aus eigenbetrieblichen Interesse abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung einer RA-GmbH nach Maßgabe von § 59j BRAO führt nicht zu Arbeitslohn der bei ihr angestellten Anwälten. Die RA-GmbH wendet ihnen insoweit weder Geld noch einen geldwerten Vorteil in Form eines Versicherungsschutzes zu. Das gilt auch soweit die ...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 12. Vergütungsfestsetzung

Die Geschäftsgebühr der Nr. 2303 Nr. 1 VV RVG ist nach § 11 Abs. 1 RVG festsetzbar, wenn es anschließend zum Rechtsstreit kommt. Zwar handelt es sich insoweit nicht um die Vergütung, die im Rechtsstreit vor dem Prozessgericht entstanden ist. Das ist jedoch unerheblich. Auch sonstige Vergütungen, die nicht vor dem Prozessgericht entstanden sind, können festgesetzt werden, wen...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 19. Steuern, Gebühren

Das Gericht übernimmt keine steuerliche Beratung. Dem Anwalt wird später vom Mandanten manchmal vorgeworfen, er hätte auf Steuern hinweisen müssen, dann wäre kein Vergleich oder ein Vergleich mit anderem Inhalt geschlossen worden. In kritischen Fällen sollte der Anwalt (wie der Notar) im Protokoll festhalten lassen, dass er keine steuerliche Beratung übernimmt; ggf. sollte d...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / V. Phase 8: Verkündung des Scheidungsbeschlusses

In der Praxis wird nicht selten an einen Anwalt die Bitte herangetragen, "mal eben schnell kollegialiter" nur bei einer Vergleichsprotokollierung aufzutreten oder einen sofortigen Rechtsmittelverzicht für eine soeben verkündete Entscheidung abzugeben. Praxishinweise: Dabei sollte nicht übersehen werden, dass dieser Anwalt, der ein solches Mandat "zwischen Tür und Angel" übern...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 13. Mitwirkung durch Schweigen

Geklärt ist auch, dass das Berufen auf ein Aussageverweigerungsrecht hinreichende Mitwirkung ist und die Zusätzliche Gebühr auslöst, wenn daraufhin eingestellt wird. BGH, Urt. v. 20.1.2011 – IX ZR 123/10: Für die Mitwirkung an der Erledigung des Verfahrens kann es genügen, wenn der Verteidiger seinem Mandanten rät, zu dem erhobenen Vorwurf zu schweigen, und dies der Verwaltun...mehr

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ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Exaktere Gebührenabrechnung durch webbasierte Software

Steuerberater und andere Freiberufler machen es schon lange vor, die Anwälte hinken noch hinterher: die Honorarabrechnung mit Hilfe internetbasierter Software. In Anwaltskanzleien sind vielfach noch "händische" Abrechnungsabläufe weit verbreitet, viele benutzen auch PC-Software, etwa auf CD oder DVD, die aber regelmäßig aktualisiert – sprich: neu gekauft – werden muss. Die Zu...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Dickersbach, Fälle und Lösungen zur Abrechnung in Mietsachen, 1. Aufl. 2013, 376 S., Deutscher Anwaltverlag, 49 EUR

Anwälte neigen häufig dazu, größeren Wert auf ihre Fortbildung im materiellen und prozessualen Recht zu legen, als ihre Kenntnisse im Gebührenrecht zu vertiefen. Eine hervorragende Möglichkeit dies zu ändern, bietet sich durch die Darstellungen der Fälle und Lösungen zur Abrechnung in Mietsachen. Den einzelnen Kapiteln ist eine allgemeine Übersicht vorangestellt, die durch z...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / b) Notwendigkeit bejaht

Wird die Notwendigkeit ausnahmsweise bejaht, sind die Reisekosten in voller Höhe erstattungspflichtig. Eine Notwendigkeit wird allerdings nur in Ausnahmefällen angenommen. Die Rechtsprechung bejaht nur in besonderen Fällen eine Erstattungsfähigkeit, etwa dann, wenn zu dem auswärtigen Anwalt ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht oder es sich um einen besonderen Speziali...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 2. Erlass eines Grundurteils im Regressprozess

Im Anwaltshaftungsprozess gehört dann, wenn dem Anwalt vorgeworfen wird, seine Vertragspflichten bei der Durchsetzung eines Anspruchs – sei es in einem gerichtlichen Verfahren oder außergerichtlich – verletzt zu haben, die Frage, ob jener Anspruch überhaupt bestand, zum Grund des Anspruchs i.S.d. § 304 ZPO (BGH NJW 2015, 3453 Rn 10). Eine andere Beurteilung würde zu einer un...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 20. Beteiligung von Betreuern, Nachlasspflegern, Vormündern

§ 1822 Nr. 12 BGB lautet: "Der Vormund bedarf der Genehmigung des Familiengerichts (...) zu einem Vergleich (...), es sei denn, dass der Gegenstand des Streites oder der Ungewissheit in Geld schätzbar ist und den Wert von 3.000 EUR nicht übersteigt oder der Vergleich einem schriftlichen oder protokollierten gerichtlichen Vergleichsvorschlag entspricht." Der wichtigste Anwendu...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 23. Erbfolgerelevante Erklärungen

Erbfolgerelevante Urkunden sind alle Urkunden mit Erklärungen, welche die Erbfolge beeinflussen können, insbesondere Erb- und Zuwendungsverzichtsverträge. Sie bedürfen i.d.R. notarieller Beurkundung und sind vom Notar an die Bundesnotarkammer mitzuteilen (§ 78b BNotO). Wird z.B. ein Erbvertrag im Rahmen eines Prozessvergleichs geschlossen (§ 127a BGB; BGH NJW 1980, 2307) tri...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / e) Mehrere Gegner – nur einer ist säumig

Mischfälle können ferner dann auftreten, wenn von mehreren Beklagten nur einer säumig ist und gegen ihn ein Versäumnisurteil ergeht. Voraussetzung für die reduzierte 0,5-Terminsgebühr ist allerdings, dass es sich um unterschiedliche Streitgegenstände handelt. Soweit es sich um denselben Streitgegenstand handelt, fällt nur eine 1,2-Terminsgebühr an. Beispiel 28: Der Anwalt erhe...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 7. Steuerliche Auswirkungen

Der Anwalt ist kein Steuerberater; die anwaltliche Beratung im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung umfasst also nicht die Pflicht zu einer umfassenden steuerlichen Beratung. Dennoch kann es angezeigt sein, den Mandanten auf einige steuerliche Gesichtspunkte hinzuweisen, die von erheblicher Bedeutung sind. Die Trennung hat noch keine sofortige Auswirkung auf die Änderung d...mehr

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ZAP 7/2016, Anwaltsmagazin / PartGmbB gewinnt weiter an Beliebtheit

Seit Inkrafttreten des PartGG im Juli 2013 ist es Anwältinnen und Anwälten möglich, im Rahmen einer Partnerschaft ihre persönliche Haftung auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken. Schon rund ein Jahr nach Einführung dieser neuen Gesellschaftsform war klar, dass sie von der Anwaltschaft gerne angenommen wird (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 1/2015, S. 9). Kürzlich meldete der De...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 21. Eignung eines nach § 278 Abs. 6 ZPO abgeschlossenen Vergleichs

Zweifelhaft ist, ob der Vergleich in der Sonderform des § 278 Abs. 6 ZPO dem § 127a BGB in allen Fällen genügt; denn es fehlt die Beratung etc. durch den Notar bzw. den Richter, die Gleichwertigkeit ist daher umstritten (vgl. Deckenbrock/Dötsch MDR 2006, 1325; Bergschneider FamRZ 2013, 260; Zimmer NJW 2013, 3280). Das OLG Düsseldorf (NJW-RR 2006, 1609) meinte, aufgrund einer...mehr

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ZAP 22/2015, Anwaltmagazin / Kollegenbefragung zu Rechtsschutzversicherern

Kaum ein Thema spaltet die Gemüter mehr als die persönlichen Erfahrungen im Umgang mit Rechtsschutzversicherern (RSV). Den meisten Kollegen ist klar, dass sie einen Teil ihres Umsatzes – insbesondere mit verkehrsrechtlichen Mandaten – dem Umstand verdanken, dass viele Mandanten rechtsschutzversichert sind. Allerdings macht gerade die Abrechnung mit den RSV nicht immer Freude...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / VII. Phase 10: Rechtskraft der Scheidung

Die Rechtskraft der Scheidung löst eine Reihe von rechtlichen Konsequenzen aus, auf die der Anwalt seinen Mandanten hinweisen sollte. 1. Gerichtliche Zuständigkeit Die Zuständigkeit des Gerichts der Ehesache endet. Auch die weitere Anhängigkeit eines abgetrennten Versorgungsausgleichs (s. § 140 Abs. 2 Nr. 4 FamFG) ändert nichts daran. 2. Ehegattenunterhalt Beim Ehegattenunterhal...mehr

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ZAP 8/2015, Anwaltswechsel: Erstattungsfähigkeit höherer Gebühren

(AG Kleve, Beschl. v. 29.1.2015 – 12 Cs-801 Js 522/12-965/12) • Die nach einem Anwaltswechsel durch eine Gesetzesänderung entstandenen höheren Gebühren sind nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 91 Abs. 2 ZPO als notwendige Auslagen gegenüber der Staatskasse nur dann erstattungsfähig, wenn in der Person des Anwalts ein Wechsel eintreten musste, dessen Ursache nicht in der Sphäre ...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / bb) Vorangegangene außergerichtliche Vertretung

Ist dem Schlichtungsverfahren eine außergerichtliche Vertretung vorausgegangen, so wird die dafür verdiente Geschäftsgebühr aus Nr. 2300 VV RVG nach Vorbem. 2.3 Abs. 6 S. 1 VV RVG auf die Geschäftsgebühr der Nr. 2303 Nr. 1 VV RVG angerechnet. Die Anrechnung ist jedoch auf die Hälfte der zuvor angefallenen Geschäftsgebühr aus Nr. 2300 VV RVG begrenzt. Darüber hinaus darf kein...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / d) Zwischenergebnis

Die Geschäftsmodelle basieren allein auf der kostenpflichtigen Bereitstellung eines Mediums für die Kontaktaufnahme und Vereinbarung von Mandatsverhältnissen zwischen Rechtssuchendem und Anwalt. Dabei geht die Dienstleistung für die Parteien nicht über das bloße Überlassen der Plattform als technische Verbindung hinaus. Hierin ist folglich auch keine unzulässige Mandatsvermi...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / d) Säumnis und Teilerörterung

Möglich ist ein Mischfall auch dann, wenn im Termin der Gegner säumig und auch nicht anwaltlich vertreten ist, das Gericht aber über einen Teil des Streitgegenstandes mit dem erschienenen Anwalt des Klägers erörtert. Hier ist wiederum zu differenzieren: aa) Erörterung über Teil der Hauptforderung Wird nur über einen Teil der Hauptforderung erörtert, fällt insoweit die 1,2-Term...mehr

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ZAP 11/2016, Das Bankgeschä... / II. Transparenz von AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen, die nicht präzise gefasst und für den Bankkunden nicht durchschaubar sind, bergen grundsätzlich die Gefahr einer Benachteiligung in sich. Der erhebliche Vorteil, den Banken bereits aufgrund ihrer wirtschaftlichen Machtstellung für sich nutzen können, würde nochmals verstärkt, wenn formelhafte Texte Vertragsbestandteil werden, ohne dass man si...mehr

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ZAP 6/2016, Verwaltungsakt ... / 4. Widerruf und Rücknahme

Ein Verwaltungsakt kann rechtmäßig, rechtswidrig, nichtig, wirksam, unwirksam, fehlerfrei oder fehlerhaft sein. Ein rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt kann nach § 49 Abs. 2 VwVfG widerrufen werden. Rechtmäßige nicht begünstigende Verwaltungsakte sind grundsätzlich frei widerrufbar. Ist ein Verwaltungsakt rechtswidrig, kann er zurückgenommen werden. Nicht zuletzt aufgrund der ...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 16. Grundbuchbezogene Vergleiche

Der Richter und die beteiligten Anwälte haben manchmal nur geringe Kenntnisse im Grundbuchrecht, die Vergleiche sind dann mangelhaft (vgl. Zempel NJW 2015, 2859). Das zeigen die folgenden Beispiele. a) Fehlende Einigung K und B waren im Grundbuch als Eigentümer in Erbengemeinschaft eingetragen. Zwecks Auseinandersetzung prozessierten sie vor dem LG und schlossen dort folgenden...mehr

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ZAP 19/2015, Bankenhaftung ... / VI. Fazit

Der Bereich der Kapitalanlage bietet aufgeschlossenen Anwälten ein dankbares und anspruchsvolles Tätigkeitsfeld, vorausgesetzt, er kann nicht nur mit den einschlägigen Fachgesetzen, ihren Ausführungsbestimmungen und den spezifischen Organisationen innerhalb der Bankengruppen umgehen. Kleine, aber gezielte Anfragen können oft große Wirkung erzeugen. Terminsgebühren kann man b...mehr