Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 2. Unterhaltsbezifferung nach Auskunft durch den Unterhaltsschuldner

Der gleiche BGH-Beschluss[7] offenbart eine weitere Haftungsfalle. Hier war auf ein Auskunftsbegehren des Unterhaltsgläubigers hin durch den Unterhaltsschuldner Auskunft über die Einkünfte erteilt worden. Der Anwalt des Unterhaltsberechtigten hatte auf dieser Basis den Unterhalt berechnet und geltend gemacht. Allerdings hatte der Anwalt zunächst nur den Elementarunterhalt vo...mehr

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AGS 5/2013, Anrechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Nach der Anrechnungsvorschrift der Vorbem. 3 Abs. 4 VV ist die Verfahrensgebühr des Prozessbevollmächtigten um die Hälfte der Geschäftsgebühr zu korrigieren. Eine solche Anrechnung der Geschäftsgebühr kann hier nach den Regelungen in § 15a Abs. 2 RVG erfolgen. Nach dieser Vorschrift kann ein Dritter sich auf die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr nur berufen, sow...mehr

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ZFS 5/2013, Toleranzgrenze ... / Leitsatz

Der Rechtsanwalt kann eine höhere Geschäftsgebühr über die Schwellengebühr von 1,3 hinaus nur dann fordern, wenn seine Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Ob dies der Fall war, ist der gerichtlichen Überprüfung nicht unter dem Gesichtspunkt der Toleranzrechtsprechung bis zu einer Überschreitung von 20 % entzogen. (Leitsatz der Schriftleitung) BGH, Urt. v. 5.2.2013 – VI Z...mehr

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AGS 5/2013, Wettbewerbsvers... / 1 Sachverhalt

Die Parteien sind Rechtsanwälte. Der Verfügungsbeklagte (im Folgenden: Beklagte) verwendete im Impressum seines Internetauftritts den Zusatz "Zulassung OLG, LG, AG Bremen", was die Verfügungsklägerin (im Folgenden: Klägerin) für eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten hält. Auf Antrag der Klägerin hat das LG dem Beklagten im Wege der einstweiligen Verfügung unt...mehr

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ZFS 5/2013, Erwerbsschadens... / Einführung

In zfs 3/2013, 125 ff. hat Freymann das Thema "Darlegungs- und Beweiserleichterungen zur Erwerbsschadensermittlung vor oder kurz nach dem Berufseinstieg" vor dem Hintergrund der rechtlichen Grundlagen der Erwerbsschadensermittlung sowie der dezidierten Stellungsnahme der einzelnen Beweiserleichterungen erörtert. Im vorliegenden Beitrag greift Eilers diese Überlegungen auf un...mehr

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AGS 5/2013, Anrechnung der ... / Leitsatz

Eine Anrechnung der vorprozessual entstandenen Geschäftsgebühr auf die Prozessgebühr findet auch dann statt, wenn ein Verkehrsunfallgeschädigter durch seinen Rechtsanwalt außergerichtlich mit dem Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners verhandelt, einen Verkehrsunfallprozess dann aber nur gegen den Schädiger und nicht auch gegen dessen Versicherer führt. KG, Beschl. v. 1...mehr

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AGS 5/2013, Zustimmung zur ... / Leitsatz

Hat ein vor dem BGH nicht postulationsfähiger Rechtsanwalt in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren einem Fristverlängerungsantrag zugestimmt, rechtfertigt diese Tätigkeit nur die Festsetzung einer 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3404 VV (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 5.4.2000 – 6 W 45/00). OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.10.2012 – 6 W 138/12mehr

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FF 5/2013, Wettbewerbswidri... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt, der im Rechtsverkehr für sich mit der Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht" wirbt, verstößt gegen § 43b BRAO i.V.m. § 7 Abs. 2 BORA und handelt nach §§ 3, 4 Nr. 11, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG wettbewerbswidrig. OLG Karlsruhe, Urt. v. 1.3.2013 – 4 U 120/12 (LG Konstanz)mehr

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AGS 5/2013, Die neue Beratu... / I. Eingangsthese

Die Reform der Beratungs- und Prozesskostenhilfe stellt gleichermaßen Zuckerbrot und Peitsche für die Anwaltschaft dar. Mehr Gebührensicherheit, neue Wege der Vergütungsabrechnung und eine Klärung bestehender Ungewissheiten – so die erste Annahme vieler Rechtsanwälte zum neuen Beratungshilferecht. Doch stellen die neuen Regelungen – im Verbund mit der PKH – wirklich paradies...mehr

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AGS 5/2013, Keine Ursächlic... / 1 Aus den Gründen

Der Erinnerung war abzuhelfen. Die Gebühr Nr. 4141 VV ist vorliegend entstanden. Nach der Rspr. genügt hierfür jedes aktive Mitwirken an dem Verfahren, etwa durch Fertigung einer Einlassung. Ein solches Mitwirken liegt hier vor. Rechtsanwalt S. hat sich für seinen Mandanten eingelassen. Ein für die spätere Einstellung kausales Mitwirken des Verteidigers gefordert, ist dagege...mehr

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ZFS 5/2013, Erwerbsschadens... / A. Einleitung

Kommt nach der Verletzung einer Person ein Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten in Betracht, ist zunächst zu klären, ob die Verletzung durch das Verhalten dieses Dritten hervorgerufen worden ist. Ist dies der Fall, ist die haftungsbegründende Kausalität zu bejahen und dem Geschädigten stehen dem Grunde nach Ansprüche gegen den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversichere...mehr

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ZFS 5/2013, Jahnke/Thinesse-Wiehofsky, Unfälle mit Kindern und Arzthaftung bei Geburtsschäden, Deutscher Anwaltverlag, 1. Aufl. 2013, 544 Seiten, 59 EUR, ISBN 978-3-8240-1198-8

In der Reihe AnwaltsPraxis des Deutschen Anwaltverlags erscheint dieser bemerkenswerte Debütant der beiden Rechtsanwälte Jürgen Jahnke und Claudia Thinesse-Wiehofsky. Der Langtitel des 544 Seiten starken Werkes lautet: "Unfälle mit Kindern und Arzthaftung bei Geburtsschäden – Haftung, Schadensersatz, Regulierung". Hieraus kann man bereits den umfassenden Bearbeitungstenor un...mehr

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FF 5/2013, Wettbewerbswidri... / 2 Gründe:

II. Die Berufung des Beklagten ist unbegründet. Die Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht" ist wettbewerbswidrig, weil damit die Gefahr einer Verwechslung mit der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt" begründet wird. Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch steht der Klägerin wegen der Verwechslungsgefahr nach § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. den §§ 3, 4 Nr. 11, 5 Abs....mehr

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AGKompakt 5/2013, Die Abrec... / 2. Mehrere Termine in verschiedenen Angelegenheiten

Mehrere Terminsgebühren bei mehreren Angelegenheiten Sind dagegen verschiedene Angelegenheiten gegeben, kann der Anwalt seine Gebühren mehrmals verlangen. Beispiel 4 Der Anwalt nimmt einen Termin im erstinstanzlichen Verfahren wahr (8.000,00 EUR). Später erhält er den Auftrag zur Terminswahrnehmung im Berufungsverfahren. Es sind auch für den Terminsvertreter zwei verschiedene A...mehr

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AGKompakt 5/2013, Abrechnung der Terminsgebühr in wieder aufgenommenem Versorgungsausgleichsverfahren

Nach zwischenzeitlich einhelliger Rspr. fällt eine Terminsgebühr nicht an, wenn über den abgetrennten Versorgungsausgleich im schriftlichen Verfahren entschieden wird (siehe zuletzt OLG Hamburg AGkompakt 2013, 50 [in diesem Heft]). Zwar sprechen auch beachtliche Argumente für die gegenteilige Auffassung. Im Folgenden soll jedoch von der herrschenden Rspr. ausgegangen werden....mehr

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ZFS 5/2013, Tietgens/Nugel: AnwaltFormulare Verkehrszivilrecht, Deutscher Anwaltverlag, 6. Auflage 2013, 664 Seiten, 89 EUR, ISBN: 978-3-8240-1197-1

Das Verkehrsrecht ist ein "Massengeschäft". Im Hinblick auf die vielfach geringen Gegenstandswerte muss der Verkehrsrechtler so wirtschaftlich wie möglich arbeiten. Tietgens/Nugel stellen daher zu Beginn ihres Werkes vollkommen zu Recht fest, verkehrsunfallrechtliche Mandate führten nur dann zu einem wirtschaftlichen Erfolg, "wenn der zur Abwicklung des Mandats erforderliche...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 3. Aufenthaltswechsel des minderjährigen Kindes im laufenden Unterhaltsverfahren

Das minderjährige Kind, das gegen den anderen Elternteil Unterhaltsansprüche geltend macht, wird hierbei in der Regel vertreten durch den Elternteil, bei dem es lebt. Die Situation ändert sich schlagartig, wenn der Aufenthalt des Kindes im laufenden Unterhaltsverfahren wechselt: Der Antrag auf Unterhalt fällt in sich zusammen, weil der Anspruch rückwirkend entfällt; der vorhe...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 1. Das erwerbsgeminderte volljährige Kind

Dauerhaft erwerbsgeminderte Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben einen Anspruch auf Grundsicherung gemäß § 41 Abs. 2 SGB XII, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht z.B. aus ihrem Vermögen bestreiten können, § 42 Abs. 2 SGB XII. Ein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern ist demgegenüber nachrangig, dies hat der BGH[1] ausdrücklich festgestellt. D.h. im R...mehr

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AGS 5/2013, Geschäftsraummiete. Herausgegeben von Jan Lindner-Figura/Frank Opreé/Prof. Dr. Frank Stellmann. Verlag C. H. Beck, München. 3. Aufl. 2012. XLVI, 1054 S. 129,00 EUR

Das nunmehr in 3. Aufl. erschienene Werk berücksichtigt die Rspr. und Lit. bis einschließlich Mai 2012. Es trägt den seit Erscheinen der 2. Aufl. im Sommer 2008 erheblichen Entwicklungen insbesondere zur Schriftformproblematik, zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie zu Nebenkosten Rechnung. Die Autoren, ausgewiesene Kenner der Materie und ausnahmslos Praktiker, behandeln d...mehr

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AGS 5/2013, Gebühren im Bes... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Sie ist statthaft, nachdem das SG im angefochtenen Beschluss das Rechtsmittel zugelassen hat (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 2 RVG); § 178 S. 1 SGG steht nicht entgegen (vgl. dazu eingehend Senatsbeschl. v. 4.10.2012 – L 15 SF 131/11 B E). Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg, weil sie in vollem Umfang unbegründet ist. Der Beschwerdeführerin ...mehr

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ZErb 5/2013, Bestandsaufnah... / 1

Vor vier Jahren hat der Bundestag die Erbschaftsteuerreform beschlossen. In der Praxis wirft das neue Recht zahlreiche Fragen auf. Daneben äußerte der BFH in seinem Vorlagebeschluss vom 27.9.2012 bereits Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Das Gericht hält es für bedenklich, dass es nach den derzeitigen Verschonungsregeln möglich sei, unternehmerisches Vermögen unabhängig v...mehr

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FF 5/2013, Rechtsprechung k... / Prozess-/Verfahrenskostenhilfe

Schwierige, ungeklärte Rechtsfragen dürfen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden, sondern müssen einer Erklärung im Prozess zugeführt werden; hier: Schadensersatz wegen Nichtaufnahme in die Warteliste für Organtransplantationen wegen fehlender Sprachkenntnisse (BVerfG, Beschl. v. 28.1.2013 – 1 BvR 274/12; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 16.1.2013 – 1 BvR 2004/10, Fam...mehr

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AGS 5/2013, Übernahme einer... / 1 Aus den Gründen

Die Klägerin hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Zahlung von 245,00 EUR (1,0-Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV aus einem Streitwert von 4.000,00 EUR) aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrag gem. §§ 1 Abs. 1, 158 Abs. 1 VVG a.F. i.V.m. den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung, der hier allein in Betra...mehr

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AGS 5/2013, Beck’sches Formularbuch Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht. Herausgegeben von Dr. Michael Hoffmann-Becking und Dr. Peter Rawert, LL.M. 11. neu bearb. und erg. Aufl. 2013. Verlag C. H. Beck, München. XLIV, 2624 S. Mit CD-ROM. 119,00 EUR

Auch dieses Formularbuch ist neu aufgelegt worden. Es wendet sich an Richter, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsjuristen, Steuerberater und auch Rechtspfleger. Auch hier haben sich seit der Vorauflage wichtige Änderungen ergeben. Des Weiteren war eine Fülle von neuer Rechtsprechung, vor allem im Mietrecht, im Erbrecht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht einzufügen. Auch ste...mehr

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ZFS 5/2013, Die Erstattung ... / L. Umsatzsteuer

Sind bleibende Ausgaben für vorsteuerabzugsberechtigte Prozessbevollmächtigte einer Partei in Form gezahlter Umsatzsteuer wegen der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs nicht gegeben, dürfen dem Mandanten als Auftraggeber die entsprechenden Umsatzsteuerbeträge nicht in Rechnung gestellt werden und können diese bei der Kostenfestsetzung nicht berücksichtigt werden.[30] Relevant is...mehr

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AGS 5/2013, Kosten des Nebe... / Leitsatz

Der nach § 397a Abs. 1 StPO dem Nebenkläger als Beistand bestellte Rechtsanwalt kann seine über die gesetzliche Vergütung aus der Staatskasse gezahlten Beträge hinausgehende Vergütung gegen den rechtskräftig verurteilten Angeklagten nach § 126 ZPO selbst beitreiben und festsetzen lassen. Die sofortige Beschwerde des Beistands des Nebenklägers gegen einen nach § 464b StPO erga...mehr

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ZErb 5/2013, Verlauf und Op... / 3

Auf einen Blick Dieser erste Teil bietet zunächst eine Checkliste, was der Pflichtteilsberechtige vor Klageerhebung zu beachten hat. Sodann widmet er sich der gerichtlichen Zuständigkeit, der Auswahl des zutreffenden Beklagten, dem Streitwert und der Prozesskostenhilfe. Jede mögliche Stufe einschließlich einer Zwischenfeststellungsklage wird erläutert und spezielle Antragsmu...mehr

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AGS 5/2013, Geschäftsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtspflegerin hat zu Recht eine Geschäftsgebühr gem. Nr. 2503 VV festgesetzt. Allerdings ist die in der Erinnerung der Bezirksrevisorin vertretene Rechtsauffassung im Ansatz zutreffend. Die Beratung soll grundsätzlich den Unbemittelten in der Lage versetzen, selbst tätig zu werden und auf Grundlage der ihm erteilten Rechtsberatung die erforderlichen Schreiben selbst zu ...mehr

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AGS 5/2013, Keine Einigungs... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte mit Schriftsatz vom 7.2.2011 beantragt, ihr die elterliche Sorge für das minderjährige Kind U zu übertragen. Gleichzeitig hat sie die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe beantragt, die ihr auch bewilligt worden ist. Den Verfahrenswert hat das FamG auf 3.000,00 EUR festgesetzt. Ebenfalls mit Schriftsatz vom 7.2.2011 hat die Antragstellerin im Parallel...mehr

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ZFS 5/2013, Schmerzensgeldb... / 2 Aus den Gründen:

"Die Klage ist in vollem Umfang begründet. Die Kl. hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes von 1.100 EUR. Insgesamt erscheint für die klägerseits unfallbedingt erlittenen Verletzungen und Beeinträchtigungen ein Schmerzensgeld von 2.000 EUR angemessen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Kl. einer – wenn auch nur kurzzeitigen –...mehr

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AGS 5/2013, Gebühren im Bes... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist nach derzeitigem Recht zutreffend. Mit dem 2. KostRMoG werden künftig in Vorbem 3.2.1 Nr. 3 Buchst. a) VV Beschwerden wegen des Hauptgegenstands in Verfahren des vorläufigen oder einstweiligen Rechtsschutzes der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit wie Berufungsverfahren abgerechnet. Dadurch ergeben sich zum einen höhere Verfahrens- und Terminsgebühren. Z...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 2. Das volljährige Kind zwischen Schulausbildung und Berufsausbildung/Studium

Ein volljähriges Kind hat generell nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn es sich in einer Ausbildung befindet, sei es nun in einer schulischen Ausbildung, in einer beruflichen oder in einem Studium. Zwischen verschiedenen Abschnitten sind Wartezeiten/Pausen oft unumgänglich. Für das Kind wird sich u.U. die Frage stellen, ob es in diesen Pausen arbeiten muss, um sich selbst...mehr

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AGS 5/2013, Keine Ursächlic... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist in der Hauptsache zutreffend. Nr. 4141 VV fordert keine Ursächlichkeit. Vielmehr ist eine Gebühr nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 4141 VV nur dann ausgeschlossen, wenn eine "auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit nicht ersichtlich" ist. Erforderlich ist also, dass der Verteidiger an der Einstellung oder der Erledigung des Verfahrens mitgewirkt hat....mehr

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ZFS 5/2013, Erwerbsschadens... / E. Taktische Überlegungen

Mandanten mit schwersten Gesundheitsschäden bedürfen der Hilfe von auf diese Thematik spezialisierten Anwälten. Bei schwersten Körperschäden kann naturgemäß der Anwalt nicht zur Gesundung beitragen, durch Durchsetzung eines Anspruchs auf Rente, die dem Geschädigten ein würdiges Leben ermöglicht, kann er jedoch helfen, dessen Leiden zu lindern. § 252 BGB gibt zwei Möglichkeit...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 4. Regress des Scheinvaters gegen den wirklichen Vater

Selbst wenn alle Beteiligten wissen, wer der wirkliche Kindesvater ist, bleibt der Scheinvater rechtlich gesehen zunächst einmal Unterhaltsschuldner. Gemäß § 1600d Abs. 4 BGB können Ansprüche gegen den wahren Vater erst geltend gemacht werden, wenn dessen Vaterschaft festgestellt ist. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Unterhaltsansprüche des Kindes aber auch hinsichtlich der...mehr

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ZFS 5/2013, Terminsgebühr f... / Sachverhalt

Die Kl. hatte die Bekl. zu 1 bis 3 als Gesamtschuldner auf Zahlung von Schadensersatz i.H.v. rund 180.000 EUR vor dem LG in Anspruch genommen. Dieses wies auf die Unzulässigkeit des Rechtsweges bezüglich der gegen die Bekl. zu 1 und 2 gerichteten Ansprüche hin, trennte das Verfahren gegen den Bekl. zu 3 ab und verwies den Rechtsstreit gegen die Bekl. zu 1 und 2 auf Antrag de...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 1. Zugewinnausgleich im Verbundverfahren

Laut einer Entscheidung des OLG Celle[13] darf der Zugewinnausgleich nicht im Scheidungsverbundverfahren geltend gemacht werden, wenn der Güterstand nicht erst durch Zustellung des Scheidungsantrags beendet wurde, sondern bereits vorzeitig gemäß § 1386 BGB. Der Anwalt muss in einem solchen besonderen Fall daran denken, ein gesondertes Zugewinnausgleichsverfahren einzuleiten.mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / Einführung

Anknüpfend an die Darstellung in FF 2012, 154 ff. gibt der Beitrag eine Übersicht über die seither veröffentlichte höchstrichterliche Rechtsprechung in den für Anwälte haftungsträchtigen Bereichen des Familienrechts. Der Schwerpunkt bei den Haftungskonstellationen liegt wieder im Unterhaltsrecht.mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / Einführung

Bei der Trennung von Eheleuten und der anschließenden Scheidung, der Regelung der elterlichen Sorge, dem Versorgungsausgleich, dem Zugewinn und dem Umgangsrecht sowie beim Unterhalt spielt sich zunächst alles auf zivilrechtlichem Sektor ab: Die dort geltenden Prozessgrundsätze, aber auch die darauf basierende Prozessführung werden den Erwartungen der Beteiligten indes zuweil...mehr

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AGS 5/2013, Kostenerstattun... / Leitsatz

Wird eine Beschwerde ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt und gleichzeitig der Gegner gebeten, sich im Beschwerdeverfahren noch nicht zu bestellen, so ist die volle Verfahrensgebühr auf Seiten des Beschwerdegegners erstattungsfähig, wenn er dennoch seinen Anwalt im Beschwerdeverfahren beauftragt und die Beschwerde dann noch innerhalb der Beschwerdefrist zurückgenommen...mehr

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ZFS 5/2013, Die Erstattung ... / E. Kaskoschaden

Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung der Unfallschäden bei der eigenen Kaskoversicherung können nicht beim Schädiger geltend gemacht werden;[13] diese hat der Mandant selber zu tragen. Daher ist auch hier der Anwalt zur Aufklärung verpflichtet, dass die Geltendmachung Kosten auslöst, die nicht von der Gegenseite erstattet werden. Unterlässt er dies, s...mehr

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AGKompakt 5/2013, Die Abrec... / I. Einleitung

Wird ein Anwalt als Unterbevollmächtigter beauftragt, einen gerichtlichen Termin wahrzunehmen, so richtet sich seine Vergütung nach den Nrn. 3401, 3402 VV. Darüber hinaus gelten für ihn auch die allgemeinen Gebühren nach Teil 1 VV sowie die Auslagentatbestände nach Teil 7 VV. Nicht immer kommt es auch zur Durchführung des Termins. Gegebenenfalls erledigt sich der Auftrag vorz...mehr

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AGS 5/2013, Erstattung vorg... / Leitsatz

Die Erstattung einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr kommt nur dann in Betracht, wenn eine vorgerichtliche Tätigkeit des Anwalts auch notwendig war. Daran kann es fehlen, wenn bereits feststeht, dass der Schuldner freiwillig nicht erfüllen wird. Ob lediglich eine Geschäftsgebühr für ein einfaches Schreiben angefallen ist, richtet sich nicht nach dem Erscheinungsbild des Auf...mehr

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AGKompakt 5/2013, Die Abrec... / 1. Dieselbe Angelegenheit

Nur eine Terminsgebühr je Angelegenheit Kommt es in derselben Angelegenheit zu mehreren Terminen, entsteht nur eine einzige Terminsgebühr (§ 15 Abs. 2 S. 1 RVG). Auch die Verfahrensgebühr entsteht nur einmal. Beispiel 3 Der Anwalt nimmt auftragsgemäß am Verhandlungstermin teil. Es kommt hiernach zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme, an der der Terminsv...mehr

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FF 5/2013, Wettbewerbswidri... / 1 Tatbestand:

I. Die klagende Rechtsanwaltskammer möchte dem Beklagten verbieten, im geschäftlichen Verkehr und insbesondere auf dem Briefkopf der Kanzlei des Beklagten mit dem Begriff "Spezialist für Familienrecht" zu werben. Wegen des Sach- und Streitstandes wird auf die Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil verwiesen. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Es bestehe ein Unter...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / V. Ergebnis

Eine Strafanzeige kann unterhaltsschädlich sein, wennmehr

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FF 5/2013, Einer zahlt und eine betreut? Kindesunterhaltsrecht im Wandel

Scheiwe/Wersig (Hrsg.), Schriften zum Familien- und Erbrecht, Bd. 3, 1. Aufl. 2010, 291 S., 59 EUR, Nomos Verlag, ISBN 978-3-8329-5392-8 Schnittstellen im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht Ott/Schürmann/Werding (Hrsg.), 1. Aufl. 2012, 298 S., 69 EUR, Nomos Verlag, ISBN 978-3-8329-7425-1 Bei den beiden hier vorzustellenden Werken handelt es sich um zwei (Sammel-) Bände, die s...mehr

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FF 5/2013, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

"Alle Jahre wieder" – so trafen sich am 19. und 20.4.2013 in Köln zur 16. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrecht im DAI mehr als 300 Kolleginnen und Kollegen. Die Tagung wurde durch den Leiter des Fachinstituts, Rechtsanwalt und Notar Dr. Kleffmann, mit einer Programmübersicht und einem kurzen historischen Überblick über die Entwicklung des Fachinstituts eröffnet...mehr

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AGS 5/2013, Erstattung vorg... / 2 Aus den Gründen

Bezüglich der nur vorsorglichen Revisionsangriffe gegen die vom Berufungsgericht zuerkannten vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten weist der Senat auf Folgendes hin: Die Revision hat keinen Erfolg mit ihrem Einwand, es bestehe allenfalls Anspruch auf Ersatz einer Gebühr gem. Nr. 2302 VV, weil es sich bei dem vorgerichtlichen Schreiben des Klägervertreters um ein vorformulierte...mehr

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AGS 5/2013, Erstattungsfähi... / 3 Anmerkung

Soweit das Gesetz eine Erörterung vor Gericht im Wege der Sollvorschrift in Versorgungsausgleichssachen nach § 221 FamFG vorsieht, ist – vergleichbar den Sorgerechtssachen – zwar eine "mündliche Verhandlung" nicht ausdrücklich vorgesehen, da in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht mündlich verhandelt, sondern erörtert wird. Diese Erörterung in Familiensachen der ...mehr