Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGKompakt 5/2013, Die Abrec... / III. Versäumnisurteil

Ermäßigte Terminsgebühr bei Versäumnisurteil Kommt es im Termin bei Säumnis des Gegners lediglich zum Erlass eines Versäumnisurteils, reduziert sich auch die Terminsgebühr des Terminsvertreters über Nr. 3402 VV nach Nr. 3105 VV auf 0,5. Beispiel 2 Der Anwalt wird für einen Verhandlungstermin beauftragt. Der Gegner erscheint nicht, sodass ein Versäumnisurteil ergeht. An der Verf...mehr

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FF 5/2013, Der psychologisc... / I. Ausgangslage

Sachverständige werden nicht nur im familiengerichtlichen Bereich herangezogen, sondern in allen Rechtsgebieten beauftragt, bei denen es auf besondere Sachkunde ankommt. Nach älteren Schätzungen werden bei ca. 5–8 Prozent der Konflikte um Kinder, die vor Familiengerichten behandelt werden, psychologische Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben.[2] Zumeist werden Sachvers...mehr

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AGS 5/2013, Die neue Beratu... / c) Rückgewähranspruch der Staatskasse

Wird die Beratungshilfe aufgehoben, weil die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht vorgelegen haben (egal wie es zur Aufhebung kam), kann die Staatskasse nach freiem Ermessen und ohne Verpflichtung hierzu vom Rechtsuchenden Erstattung verauslagter Gebühren verlangen.[26] Ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Anwalt oder der Beratungsperson scheidet aus.[27] Wu...mehr

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AGS 5/2013, Ausschluss der ... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen den Beschluss des SG, mit dem es die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin des SG über die vom Beschwerdegegner zu erstattenden notwendigen außergerichtlichen Kosten zurückgewiesen hat. Die Rechtsmittelbelehrung des Beschlusses lautet: "Dieser Beschluss ist endgültig (§ 11 Abs. 3 RVG i.V.m. § 197 Abs. 2 S...mehr

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AGKompakt 5/2013, Die Abrec... / VII. Vergleich mit Mehrwert

Verfahrensdifferenzgebühr bei Mehrwertvergleich Kommt es zu einem Vergleich mit Mehrwert, erhält der Anwalt neben der 1,0-Gebühr aus dem Wert der anhängigen Gegenstände (Nr. 1003 VV) auch die 1,5-Einigungsgebühr aus dem Mehrwert (Nr. 1000 VV). Ebenso entsteht die Terminsgebühr aus dem Gesamtwert. Es kommt auch hier eine Verfahrensdifferenzgebühr hinzu, und zwar in Höhe der Hä...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 2. Verjährungshemmung bei Angabe eines falschen Stichtags für das Endvermögen

Nach Ansicht des BGH[14] hemmt auch eine solche Stufenklage die Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs, in deren Auskunftsstufe ein falsches Datum bei der Beendigung des Güterstandes angegeben ist. Die Auskunftsstufe dient regelmäßig der Vorbereitung der Leistungsstufe. Es ist zwar im Hinblick auf die Leistungsstufe wenig hilfreich, wenn den falschen Zeitpunkt betreffend...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / III. Leichtfertig falsche, unbegründete, unberechtigte Strafanzeigen

Unvorsätzlich falsche Strafanzeigen können bei Leichtfertigkeit, d.h. bei grober Fahrlässigkeit,[17] den Unterhaltsanspruch mangels Straftat zwar nicht nach Nr. 3, aber u.U. nach § 1579 Nr. 5 oder Nr. 7 BGB ausschließen oder beschränken. Dabei muss die grobe Fahrlässigkeit sich darauf beziehen, dass der Unterhaltsberechtigte nicht erkannt hat, dass die von ihm vorgetragenen ...mehr

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AGKompakt 5/2013, Die Abrec... / V. Mehrere Auftraggeber

Erhöhung bei mehreren Auftraggebern Vertritt der Terminsvertreter mehrere Auftraggeber, gilt auch für ihn die Vorschrift der Nr. 1008 VV. Er erhält jetzt aber nicht etwa die Hälfte der erhöhten Verfahrensgebühr des Hauptbevollmächtigten; vielmehr erhält er die Hälfte der Gebühr zuzüglich der Erhöhung, bei zwei Auftraggebern also 0,95. Beispiel 6 In einem Rechtsstreit über 8.00...mehr

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AGS 5/2013, Vergütung für A... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend, Anträge auf gerichtliche Entscheidungen lösen in Bußgeldsachen grundsätzlich keine gesonderte Vergütung aus. Das ergibt sich eindeutig aus Vorbem. 5.1 Abs. 1 VV: "Durch die Gebühren wird die gesamte Tätigkeit als Verteidiger abgegolten." Dass das Gericht eine Kostenentscheidung getroffen hat, führt nicht automatisch zu Anwaltskosten. Die Ko...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 1. Altersvorsorgeunterhalt

Laut Beschluss des BGH[6] gehört der Altersvorsorgeunterhalt zum angemessenen Lebensbedarf im Sinne von § 1578b Abs. 1 S. 1 BGB. Dahinter liegt die Erkenntnis, dass Altersvorsorgeunterhalt und Elementarunterhalt einen einheitlichen Anspruch darstellen. Das bedeutet für den Anwalt, dass er in jedem Fall nachehelichen Unterhalts auch an den Altersvorsorgeunterhalt als Teilaspe...mehr

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FF 5/2013, Der psychologisc... / Einführung

Derzeit steht der Sachverständige vermehrt in der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, so bei psychiatrischen Gutachten wie im Fall Mollath, aber häufig auch bei familienpsychologischen Entscheidungen. Es wird dabei von Gutachtern, "die die Familie zerstören", "von unqualifizierten Gutachtern, die die Szene bestimmen", und von Sachverständigen, welche in enger Allianz mit dem ...mehr

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AGS 5/2013, Die neue Beratu... / 3. Schaffung ausdrücklicher Aufhebungsregelungen

Weiterer Kernpunkt des Vorhabens ist die Schaffung einschlägiger Aufhebungsvorschriften. Was zuvor nur mittels Heranziehung der Rspr.[20] oder Lit.[21] möglich, jedoch selbst höchst umstritten war,[22] soll nun gesetzlich geregelt werden. Dabei beschränkt sich die Aufhebung nicht auf "Sonderfälle", sondern es werden gleich verschiedene Optionen eröffnet. Für die Beratungsper...mehr

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AGS 5/2013, Streitwert bei ... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist zulässig. Insbesondere wurde sie form- und fristgerecht eingelegt. Der anwaltliche Vertreter der Beklagten kann sich bei einer zu niedrigen Festsetzung des Streitwertes im eigenen Namen hiergegen mit der Beschwerde zur Wehr setzen (Meyer, GKG/FamGKG 2012, 13. Aufl., § 68 Rn 7 m.w.N.). 2. Die Beschwerde ist jedoch nur teilweise begründet. a) Die Klägerin h...mehr

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AGS 5/2013, Terminsgebühr b... / 3 Anmerkung

Insoweit nach dem FamFG eine Erörterung nicht vorgesehen ist, entsteht in dem Fall, in dem das Gericht ohne mündliche Erörterung oder Anhörung entscheidet, auch keine Terminsgebühr, weil es sich nicht um Verfahren mit obligatorischer mündlicher Verhandlung oder Erörterung handelt. In Sorgerechtsverfahren "soll" das Gericht aber nicht ohne mündlichen Erörterungstermin entsche...mehr

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ZFS 5/2013, Terminsgebühr f... / 3 Anmerkung:

1. Zutreffend hat sich hier der 10. Senat des BAG der Auffassung des 3. Senats des BAG RVGreport 2005, 318 (Hansens) angeschlossen, wonach der im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz obsiegende Bekl. im Falle der Verweisung des Rechtsstreits vom ordentlichen Gericht zum Arbeitsgericht die ihm vor dem ordentlichen Gericht angefallenen Anwaltskosten in vollem U...mehr

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ZFS 5/2013, Rechtskraftwirk... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… Zutreffend nimmt das BG an, dass aufgrund des im Adhäsionsverfahren ergangenen Urteils im Verhältnis zwischen dem Kl. und dem Bekl. zu 2) dessen Haftung dem Grunde nach rechtskräftig festgestellt ist, dieses Urteil jedoch keine Bindung hinsichtlich der Bekl. zu 1) entfaltet. [8] a) Die in einem Strafverfahren ergangene Entscheidung über den Antrag des Verletzten auf Er...mehr

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AGS 5/2013, Die neue Beratu... / b) Aufhebung auf Antrag der Beratungsperson

Die Aufhebung der bewilligten Beratungshilfe durch die Beratungsperson selbst ist unter dem Aspekt einer nun möglichen Abrechnung der Wahlanwaltsvergütung einerseits, aber andererseits auch durch die geschaffene Möglichkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars[25] ein ebenfalls interessanter Aspekt für die zukünftigen Berater. Doch die Voraussetzungen für einen solchen Wah...mehr

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FF 5/2013, Der psychologisc... / V. Zur Qualifikation des familienrechtspsychologischen "Sachverständigen"

Prinzipiell kann jeder Diplom-Psychologe Sachverständigengutachten bei Gericht erstellen, wenn er sich dazu bereit erklärt bzw. beauftragt wird. Eine Ausbildung zum familienpsychologischen oder forensischen Sachverständigen gibt es an keiner deutschen Universität, an einzelnen Hochschulen werden forensische Seminare angeboten. Zu der allgemeinen Qualifikation, die durch das ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Interessenabwägung

Rz. 9 Während bei der Beurteilung der Kündigungsvoraussetzungen nach § 573 (nur) darüber zu befinden ist, ob ein berechtigtes Interesse auf Seiten des Vermieters vorliegt, die Interessen des Mieters demgemäß nicht zu berücksichtigen sind, kommt es im Rahmen des § 574 zu einer Interessenabwägung, wobei die Belange von Vermieter und Mieter grundsätzlich als gleichrangig einzub...mehr

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Kostenerstattungsanspruch eines mitbenannten aber bereits ausgeschiedenen Eigentümers auf Beklagtenseite

Leitsatz Ein in der Beschlussanfechtungsklage auf der Beklagtenseite mitbenannter, allerdings bereits ausgeschiedener Eigentümer ist ein nicht passivlegitimierter "Scheinbeklagter", der – bezogen auf seine fehlende Parteistellung – einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Kläger haben kann Normenkette §§ 43 Nr. 4, 46 WEG; § 253 ZPO Kommentar Vorliegend war vom Gericht eine En...mehr

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Verjährung eines Unterlassungsanspruchs

Leitsatz Der Unterlassungsanspruch gegen einen unzulässigen Gebrauch verjährt nicht, solange die Zuwiderhandlung noch andauert Normenkette § 15 Abs. 3 WEG; § 195 BGB Das Problem Ein Wohnungseigentümer bestellt zugunsten seiner Eltern an seinem Wohnungseigentum einen Nießbrauch. § 1030 BGB (Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Sachen) (1) Eine Sache kann in der Weise belastet w...mehr

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Gegenseitige Risikolebensversicherungen von Gesellschaftern einer GbR

Leitsatz 1. Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind nicht betrieblich veranlasst, wenn sich die Gesellschafter einer Rechtsanwaltssozietät im Gesellschaftsvertrag gegenseitig zum Abschluss einer Versicherung auf den Todesfall verpflichten, um sich gegen die wirtschaftlichen Folgen des Ausfalls eines Gesellschafters abzusichern. 2. Ein Urteil ist ausreichend begründet ...mehr

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Kosten eines ausländischen Rechtsanwaltes als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Die Kosten eines in einem Scheidungsfolgenverfahren beauftragten britischen Rechtsanwalts und die mit dem Verfahren in Zusammenhang stehenden Reisekosten sind als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 Abs. 1 EStG abzugsfähig, soweit sich der Steuerpflichtige dem Verfahren ohne jeden eigenen Gestaltungsspielraum zu stellen hatte, das Verfahren nicht mutwillig oder o...mehr

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Kein verfassungsrechtlich gebotener Rücktrag eines 2000 erzielten Verlusts in den Veranlagungszeitraum 1998

Leitsatz § 10d Abs. 1 EStG i.d.F. d. StEntlG 1999/2000/2002 wirkt nicht in verfassungsrechtlich erheblicher Weise zurück, wenn danach Verluste aus dem Jahr 2000 lediglich in das Jahr 1999 zurückgetragen werden können. Normenkette § 10d Abs. 1, § 52 Abs. 1 EStG i.d.F. d. StEntlG 1999/2000/2002, Art. 20 Abs. 3 GG Sachverhalt Der Sachverhalt ergibt sich seiner Struktur nach berei...mehr

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Gewinnermittlung bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft ohne Spitzenausgleich bei Buchwertfortführung und fortgesetzter Einnahme-Überschuss-Rechnung

Leitsatz Im Falle der Realteilung einer ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelnden (freiberuflichen) Mitunternehmerschaft ohne Spitzenausgleich besteht keine Verpflichtung zur Erstellung einer Realteilungsbilanz nebst Übergangsgewinnermittlung, wenn die Buchwerte fortgeführt werden und die Mitunternehmer unter Aufrechterhaltung der Gewinnermittlung durch Ei...mehr

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AGS 4/2013, Reisekosten ein... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde hat in der Sache teilweise Erfolg. a) Grundsätzlich hat die unterliegende Partei die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren (§ 91 Abs. 1 S. 1 ZPO). Insbesondere sind Reisekosten eines Rechtsanwalts, der nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen ...mehr

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AGS 4/2013, Strategien beim Zugewinnausgleich. Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Dr. Walter Kogel. 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Aufl. 2013. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 402 S. 49,00 EUR.

Das 2005 erstmals und nunmehr in 4. Auflage erschienene zum Standardwerk etablierte Praxishandbuch, schult den versierten und ambitionierten familienrechtlichen Praktiker. Seine Tipps, Tricks und als Leitfaden an die Hand gegebenen Strategien erweitern den juristischen Horizont des bereits erfahrenen Praktikers, zumal Kogel auch die Tücken und Haftungsfallen des Zugewinnausg...mehr

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AGS 4/2013, Reisekosten eines Anwalts am dritten Ort

ZPO §§ 91, 758a Abs. 4 RVG VV Nr. 7006 Leitsatz Reisekosten eines Rechtsanwalts, der eine Partei vertritt, die bei einem auswärtigen Gericht verklagt wird, und der weder am Gerichtsort noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässig ist ("Rechtsanwalt am dritten Ort"), sind regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei an...mehr

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AGS 4/2013, Reisekosten ein... / Leitsatz

Reisekosten eines Rechtsanwalts, der eine Partei vertritt, die bei einem auswärtigen Gericht verklagt wird, und der weder am Gerichtsort noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässig ist ("Rechtsanwalt am dritten Ort"), sind regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts zu erstatten. Zu derartig...mehr

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AGS 4/2013, Rückwirkung der... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist teilweise begründet. 1. Gem. § 3 Abs. 1 RVG entstehen in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anzuwenden ist, Betragsrahmengebühren. In sonstigen Verfahren werden die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnet, wenn der Auftraggeber nicht zu den in § 183 des SGG genannten Personen gehört. Da der Kläger des...mehr

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AGS 4/2013, Entstehen der Verfahrensgebühr für den Anwalt des Beschwerdegegners im Verfahren auf Ablehnung eines Sachverständigen

RVG §§ 15 Abs. 1, 17 Nr. 9, 19 Abs. 1 Nr. 3 und 9 RVG VV Nr. 3500 ZPO §§ 42, 46 Abs. 2 BGB §§ 611, 675 Leitsatz Im Beschwerdeverfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen entsteht die Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV für den Bevollmächtigten des Beschwerdegegners erst aufgrund einer Tätigkeit im Interesse des Mandanten, sei es, dass der Anwalt dessen ergänzende Informa...mehr

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AGS 4/2013, Keine Beschränk... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 2 RVG aufgrund der arbeitsgerichtlichen Zulassung trotz des nicht erreichten Beschwerdewerts statthaft. Sie ist auch form- und fristgerecht innerhalb der zweiwöchigen Beschwerdefrist eingelegt worden (§§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 3 RVG). Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Der Beschwerdeführerin stehen Fahrtkosten und ...mehr

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AGS 4/2013, Reisekosten ein... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ansatz zutreffend. Nicht nachzuvollziehen ist jedoch, wieso der Anwalt nur 2. Klasse soll reisen dürfen. Bereits ein Zeuge darf erster Klasse mit Reservierung fahren (§ 5 Abs. 1 JVEG). Dann muss das erst Recht für einen Prozessbevollmächtigten gelten.[1] Zu erstatten wären auch die Kosten einer Platzreservierung (brutto 4,00 EUR). Ebensowenig ist nachzuv...mehr

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zfs 04/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Juni 2013 Thema: Quotenbildung beim Verkehrsunfall unter besonderer Berücksichtigung des Anscheinsbeweises Referent: Dr. Michael Nugel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Essen Ort: Neuss/Dorint Kongresshotel Datum: Samstag, 27.4.2013, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht R...mehr

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AGS 4/2013, Anforderungen a... / V. Umfang der Rechtsfolgen

Ist die Aufforderung ordnungsgemäß ergangen, erlöschen die Vergütungsansprüche des beigeordneten Anwalts gegenüber der Staatskasse (§ 55 Abs. 6 S. 2 RVG). Es erlöschen dabei sowohl die Ansprüche auf Zahlung der weiteren Vergütung nach § 50 RVG, als auch solche nach § 49 RVG, da die Regelung des § 55 Abs. 6 S. 2 RVG nicht zwischen den einzelnen Ansprüchen differenziert.[12] Is...mehr

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AGS 4/2013, Reisekosten ein... / 1 Sachverhalt

Die Parteien haben vor dem LG Weiden i. d. OPf. einen Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche geführt. Die in Frankfurt ansässige, durch Prozessbevollmächtigte mit Sitz in Köln vertretene Nebenintervenientin war hierbei dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten beigetreten). Im Hinblick auf die streitige Zulässigkeit dieser Nebenintervention hat vor dem LG Weiden i. d. OPf...mehr

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AGS 4/2013, KostRMoG: Zukünftig auch Kostenvergleiche bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfemandaten möglich

I. Derzeitige Regelgung Nach den derzeitigen Regelungen in den §§ 31 Abs. 3 GKG, 26 Abs. 3 FamGKG [1] wird nur der Entscheidungsschuldner, nicht aber auch der Übernahmeschuldner hinsichtlich der Erstattung von Gerichtskosten an den Gegner geschützt. Dies führt nach ganz überwiegender Auffassung dazu, dass vom Gegner gezahlte Kosten im Falle eines Vergleichs auch über die Koste...mehr

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AGS 4/2013, Anrechnung der ... / 1 Aus den Gründen

a) Die hälftige Anrechnung der Geschäftsgebühr für das Widerspruchsverfahren auf die Verfahrensgebühr für das Verwaltungsgerichtsverfahren gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV scheitert nicht daran, dass es sich bei der Vertretung des Klägers im Widerspruchs- und Gerichtsverfahren jeweils durch seinen Prozessbevollmächtigten um verschiedene Angelegenheiten i.S.v. § 17 Nr. 1 RVG handelt....mehr

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AGS 4/2013, Gebühren im sel... / 1 Aus den Gründen

Rechtsanwalt B. hatte beantragt, für seine im selbstständigen Verfallsverfahren nach § 29a Abs. 4 OWiG als gewählter Vertreter der Verfallbeteiligten entfaltete Tätigkeit eine Pauschgebühr nach § 42 Abs. 1 RVG festzustellen, und diesen Antrag wie folgt präzisiert: Als Pauschgebühr für das gesamte Verfahren beantrage ich die Festsetzung von 2.500,00 EUR. Hilfsweise hierzu bean...mehr

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AGS 4/2013, Entstehen der V... / 1 Aus den Gründen

Der angefochtene Beschluss ist zutreffend davon ausgegangen, dass im Berufungsverfahren zulasten der Kläger eine anwaltliche 1,1-Verfahrensgebühr gem. Nr. 3201 VV sowie eine Pauschale nach Nr. 7002 VV zu erstatten ist. Nach § 15 Abs. 1 RVG entgelten die Gebühren die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Anfang bis zur Erledigung der Angelegenheit. Das Berufungsverfahren ist...mehr

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AGS 4/2013, Anforderungen a... / III. Fristberechnung

Obwohl durch § 55 Abs. 6 RVG nicht eindeutig vorgegeben, beginnt die Monatsfrist mit der Zustellung des Aufforderungsschreibens an den Anwalt. Die Zustellung muss an den Anwalt erfolgen, dem die maßgeblichen Vergütungsansprüche zustehen. Erfolgt die Zustellung, etwa bei Auswechslung der beigeordneten Anwälte, an einen anderen Anwalt, wird die Frist nicht in Lauf gesetzt. Geh...mehr

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zfs 04/2013, Einigungsgebüh... / 2 Aus den Gründen:

“… Die geltend gemachte Einigungsgebühr kann in die Berechnung des Erstattungsbetrags nicht einbezogen werden, weil eine Mitwirkung der Streithelfer i.S.v. Nr. 1000 VV RVG am Abschluss des Vergleichs v. 23.5.2012 nicht vorliegt. 1.) Der Rechtspfleger stützt die Festsetzung der Einigungsgebühr auf die in der Sitzungsniederschrift v. 23.5.2012 gewählte Formulierung, wonach die ...mehr

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AGS 4/2013, Keine Bindungsw... / 2 Aus den Gründen

Über die Höhe der der Klägerin zustehenden Gebühr ist im vorliegenden Verfahren unabhängig vom Kostenfestsetzungsverfahren beim SG zu entscheiden. Das sozialgerichtliche Kostenfestsetzungsverfahren entfaltet für das vorliegende Verfahren keine Bindungswirkung (vgl. Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., § 11 Rn 6; Hartmann, KostG, 41. Aufl., § 11 Rn 3). Im vorliegenden Verfahren ge...mehr

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zfs 04/2013, Anrechnung der... / 3 Anmerkung:

Bis vor einem guten Jahr war die verfahrensgegenständliche Frage dahin geklärt, dass eine Anrechnung der Geschäftsgebühr dann nicht vorzunehmen ist, wenn der Anwalt vorprozessual und im Rechtsstreit gegen verschiedene Anspruchsgegner vorgeht (s. die Rechtsprechungs- und Literaturnachweise in der Anm. zu OLG München zfs 2012, 227, 228). Mit der Entscheidung des 11. ZS des OLG...mehr

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AGS 4/2013, Keine Terminsge... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist teilweise begründet. Soweit die Antragsgegnerin der Auffassung ist, die Beteiligte hätte einer anwaltlichen Vertretung nicht bedurft, ist das unzutreffend. Bei der Aussetzung der Kürzung des Versorgungsausgleichs handelt es sich einerseits um eine auch für einen familienrechtlich versierten Rechtsanwalts ausgesprochen schwierige Materie (vgl. etwa...mehr

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AGS 4/2013, Keine Beschränk... / 3 Anmerkung

Die gesetzliche Regelung ist eindeutig: Ein im Gerichtsbezirk niedergelassener Anwalt darf nicht eingeschränkt beigeordnet werden, so dass er seine Reisekosten aus der Landeskasse immer erhält.[1] Nur ein nicht im Gerichtsbezirk niedergelassener Anwalt kann einschränkend beigeordnet werden. Allerdings müssen seine Reisekosten dann übernommen werden, wenn die Partei einen Anspru...mehr

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AGS 4/2013, Anforderungen a... / I. Geltendmachung der Vergütungsansprüche

Unter den Voraussetzungen des § 50 Abs. 1 RVG kann der beigeordnete Anwalt die Differenz zwischen PKH/VKH-Vergütung und der Regelvergütung aus der Staatskasse fordern. Abgesehen von den Verjährungsregelungen ist die Geltendmachung der Vergütung nicht fristgebunden. Zu beachten ist jedoch § 55 Abs. 6 S. 1 RVG, denn hat der Anwalt die weitere Vergütung nicht bereits mit der PK...mehr

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AGS 4/2013, Anforderungen a... / II. Eintritt der Rechtsfolgen

An den Eintritt der Rechtsfolgen des § 55 Abs. 6 S. 2 RVG sind jedoch bestimmte Anforderungen gestellt. Werden diese durch das Gericht nicht eingehalten, erlischt der Anspruch auch bei erfolgter gerichtlicher Aufforderung nicht, weil im Hinblick auf die stringente Rechtsfolge des Erlöschens der Ansprüche des Anwalts gegen die Staatskasse strenge Anforderungen zu stellen sind...mehr

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AGS 4/2013, Keine Bindungsw... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Das Kostenfestsetzungsverfahren entfaltet keine Bindungswirkung für das Vergütungsverhältnis. Im Vergütungsverhältnis stellt sich die Frage, welche Gebühren angefallen und angemessen waren. Im Kostenfestsetzungsverfahren gegen es dagegen um die Frage, welche dieser Gebühren notwendig waren. Dies muss nicht deckungsgleich sein. So kann ein Man...mehr

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AGS 4/2013, Keine Bindungsw... / 1 Sachverhalt

Der klagende Anwalt verlangt vom Beklagten Zahlung seiner Vergütung aus einem sozialgerichtlichen Verfahren, in dem er dem Beklagten erfolgreich vertreten hatte. Der Mandant war rechtsschutzversichert. Der Rechtschutzversicherer hatte entsprechende Vorschüsse geleistet. Er verlangt nunmehr Rückzahlung des danach zu viel gezahlten Betrags. Der Anwalt hatte zunächst im Namen des...mehr