Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Rechtliche Verhältnisse der... / 1.3 Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Beratungsbefugnis

Das Steuerberatungsgesetz verwendet für die steuerberatende Tätigkeit durchweg den Begriff "Hilfeleistung in Steuersachen".[1] Neben der Un­terstützung bei der Erstellung von Steuererklärungen ­(Deklarationsberatung) und der Einlegung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfen (Rechtsdurchsetzungsberatung) umfasst die Hilfeleistung in Steuersachen auch die Berat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3.3 Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 23 Die steuerlichen Nebenleistungen gem. § 3 Abs. 3 AO entstehen i. d. R. durch Tatbestandsverwirklichung. Säumniszuschläge werden verwirkt (entstehen), wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Die Entstehung folgt allein aus dem Zeitablauf, ein Verschulden ist nicht erforderlich.[1] Die Regelung des § 240 Abs. 3 S. 1 AO über die Schonfr...mehr

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Klage: Schwerpunkt des Fina... / 6 Entscheidung durch den Einzelrichter

Unabhängig von den Befugnissen des Vorsitzenden oder Berichterstatters, ohne Weiteres alleine zu handeln und zu entscheiden[1], besteht die Möglichkeit, dass der Senat die Streitsache einem Mitglied des Senats (als sog. fakultativer Einzelrichter) überträgt.[2] Voraussetzung hierfür ist, dass die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufwei...mehr

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Klage: Schwerpunkt des Fina... / 2.5 Rechtsschutzinteresse

Wie jeder Rechtsbehelf setzt die Klage auch ein Rechtsschutzbedürfnis (eine Beschwer) des Klägers voraus.[1] Ein Rechtsschutzinteresse ist nur zu bejahen, wenn – die Richtigkeit des Vorbringens des Klägers unterstellt – die Klage zu einer für den Kläger günstigen Entscheidung führen kann. Es gelten hier die gleichen Grundsätze wie bei der Beschwer im Einspruchsverfahren.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Berichtigungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 14 Schreib-, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in einer gerichtlichen Entscheidung sind jederzeit, auch nach Rechtskraft oder Einlegung der Revision, zu berichtigen.[1] Enthält die gerichtliche Entscheidung eine solche Unrichtigkeit, berichtigt das Gericht von Amts wegen. Die Berichtigung ist weder antrags- noch fristgebunden.[2] Rz. 15 Gleichwohl ist ei...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 8.2 Befugnisse

Eingriffe der Aufsichtsbehörde in die Satzungsautonomie der Lohnsteuerhilfevereine sind nur zulässig, wenn sich aus den gesetzlichen Vorschriften zwingende Anforderungen an die Satzung ergeben.[1] Die zuständige Aufsichtsbehörde kann folgende Sanktionen gegen Lohnsteuerhilfevereine verhängen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht werden: die Versagung der Anerkennun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach dem Wirksamwerden sind Urteile für das Gericht gem. § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 318 ZPO bindend. Die Bindungswirkung beginnt mit Verkündung oder Zustellung des Urteils. Die §§ 107-109 FGO befreien das Gericht danach nur sehr eingeschränkt von dieser innerprozessualen Bindungswirkung seiner Entscheidung und ermöglichen nur ausnahmsweise die Berichtigung von Fehlern b...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 4.2 Der Vereinsname

Der Vereinsname ist die Bezeichnung, unter der der Verein als rechtsfähige Person im Rechtsverkehr gegenüber Mitgliedern, Geschäftspartnern, Behörden und Gerichten auftritt. Eine Ausnahme besteht bei der Anbringung von Rechtsmitteln beim BFH für Mitglieder der Lohnsteuerhilfevereine. Die in § 62 Abs. 4, Abs. 2 Satz 1 FGO genannten Personen und Gesellschaften dürfen dort als ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Schreib,- Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten (Abs. 1)

Rz. 5 Schreib- und Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten müssen vom Gericht berichtigt werden. Die in § 107 FGO verwendeten Begriffe, insbesondere der "offenbaren Unrichtigkeit" entspricht im Wesentlichen denen des § 129 AO. [1] Danach setzt z. B. ein Rechenfehler einen Fehler bei der Lösung einer rein rechnerischen Aufgabe voraus; ein Fehler beim Ansatz der in ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 109 FGO ergänzt die Regelungen über die Durchbrechung der innerprozessualen Bindungswirkung einer gerichtlichen Entscheidung nach §§ 107-108 FGO und ermöglicht die Ergänzung von Urteilen, die hinsichtlich des Tenors unvollständig sind, wenn das Gericht von den Beteiligten gestellte Haupt- und Nebenanträge übersehen oder zu den von Amts wegen zu tre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2 Antrag

Rz. 12 Eine Tatbestandsberichtigung erfolgt anders als eine Berichtigung nach § 107FGO nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist jeder Beteiligte i. S. d. § 57 FGO. Für einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung beim BFH ist der Vertretungszwang nach § 62 Abs. 4 FGO zu beachten.[1] Der Antrag auf Tatbestandsberichtigung muss substantiiert sein und damit die konkreten Unrichtigkeit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.1 Tod eines Beteiligten (§ 239 ZPO)

Rz. 45 Eine Unterbrechung des Rechtsstreits tritt gem. § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 239 Abs. 1 ZPO beim Tod eines (nicht vertretenen) Beteiligten nach Verfahrenseinleitung ein.[1] Hierdurch wird dem in die Rechtsstellung des Erblassers eintretenden Erben[2] Gelegenheit gegeben, sich über den Gegenstand und den Inhalt des Klageverfahrens zu informieren. Die Wirkungen der Verfahr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Entscheidung durch das Gericht

Rz. 14 Über den Ergänzungsantrag ist in der gleichen Form zu entscheiden, in der die Entscheidung getroffen wurde, deren Ergänzung beantragt ist.[1] Bei der Ergänzung eines Urteils wird daher über den Ergänzungsantrag durch Urteil entschieden, das entsprechend § 109 Abs. 2 S. 2 FGO nicht den gesamten Streit wieder aufnimmt, sondern sich nur mit dem übergangenen Antrag bzw. d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1 Übergehen eines Antrags

Rz. 4 Eine Ergänzung nach § 109 Abs. 1 FGO kommt nur in Betracht, wenn ein "nach dem Tatbestand von einem Beteiligten gestellter Antrag", d. h. ein im Tatbestand des Urteils gem. § 105 Abs. 3 S. 1 FGO erfasster prozessualer Anspruch, der ein bestimmtes Klagebegehren erkennen lässt, ganz oder teilweise vom Gericht übergangen, d. h. versehentlich nicht berücksichtigt worden is...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.4 Verfahren

Rz. 38 Die Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO erfolgt von Amts wegen. Im Unterschied zum Ruhen des Verfahrens nach § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 251 ZPO ist ein Antrag der Beteiligten nicht erforderlich und kann daher auch gegen den ausdrücklichen Willen eines Beteiligten erfolgen.[1] Die Verfahrensaussetzung kann allerdings auch auf Anregung der Beteiligten erfolgen. Ein s...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Rechtsbehelfe

Tz. 62 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der Gewerbesteuermessbescheid ist ein Steuerbescheid i. S. d. AO (§§ 184 Abs. 1 Satz 3 i.V.m § 155 AO, Anhang 1b). Gegen den Gewerbesteuermessbescheid ist der Rechtsbehelf des Einspruchs gegeben (§ 347 AO, Anhang 1b). Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem zuständigen Finanzamt einzulegen. Dabei können insbesondere Beanstandu...mehr

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R / 2 Rechtsmittel im Ermittlungsverfahren [Rdn 4122]

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D / 18 Durchsuchung, Rechtsmittel [Rdn 2019]

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U / 15 Untersuchungshaft, Rechtsmittel/Anträge [Rdn 4760]

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B / 11 Beschlagnahme, Rechtsmittel [Rdn 1034]

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A / 39 Akteneinsicht, Rechtsmittel bei Ablehnung [Rdn 465]

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V / 6 Verdeckter Ermittler, Rechtsmittel [Rdn 4876]

Rdn 4877 Literaturhinweise: Börner, Grenzfragen der Akteneinsicht nach Zwangsmaßnahmen, NStZ 2010, 417 Singelnstein, Rechtsschutz gegen heimliche Ermittlungsmaßnahmen nach Einführung des § 101 VII 2–4 StPO, NStZ 2009, 481 s. die Hinw. bei → Rechtsmittel im Ermittlungsverfahren, Teil R Rdn 4123, und bei → Verdeckter Ermittler, Allgemeines, Teil V Rdn 4825. Rdn 4878 1. Für die Re...mehr

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T / 10 Telefonüberwachung, Rechtsmittel [Rdn 4542]

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V / 24 Verteidiger, Ausschluss, Rechtsmittel [Rdn 5083]

Rdn 5084 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Verteidiger, Ausschluss, Allgemeines, Teil V Rdn 5055. Rdn 5085 Im Zusammenhang mit dem Verteidigerausschluss stehen folgende Rechtsmittel zur Verfügung: Rdn 5086 Im Vorlegungsverfahren:mehr

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A / 49 Antrag nach §§ 23 ff. EGGVG [Rdn 622]

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P / 16 Pflichtverteidiger, Rechtsmittel [Rdn 3740]

Rdn 3741 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Pflichtverteidiger, Allgemeines, Teil P Rdn 3419. Rdn 3742 1.a) Die gerichtlichen Entscheidungen über die Bestellung/Nichtbestellung eines Pflichtverteidigers sind seit dem Inkrafttreten der Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung nicht mehr mit der "einfachen", sondern mit der → sofortigen Beschwerde , Teil S Rdn 4289...mehr

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B / 19 Beschwerde [Rdn 1164]

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W / 2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 5640]

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M / 4 Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Benachrichtigung/Rechtsmittel [Rdn 3211]

Rdn 3212 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei → Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Allgemeines, Teil M Rdn 3160. Rdn 3213 1. Für die Frage der Benachrichtigung von einer der Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen (→ Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Akustische Wohnraumüberwachung, Teil M Rdn 3172, → Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, außerhalb von Wohnraum, Teil...mehr

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D / 2 Dienstaufsichtsbeschwerde [Rdn 1656]

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G / 2 Gegenvorstellung [Rdn 2521]

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H / 1 Haftbeschwerde [Rdn 2600]

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N / 1 Nachholung des rechtlichen Gehörs [Rdn 3252]

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E / 13 Einstellung des Verfahrens, Rechtsmittel-Tabelle [Rdn 2268]

Rdn 2269 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Einstellung des Verfahrens, Allgemeines, Teil E Rdn 2084. Rdn 2270 In der Praxis ist die Frage, ob und ggf. wie der Beschuldigte, die StA aber auch der Nebenkläger eine Einstellungs-/Nichteinstellungsentscheidung anfechten kann, von Bedeutung. Die nachfolgende tabellarische Aufstellung soll dem schnellen Überblick dienen. Wegen d...mehr

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B / 10 Beschlagnahme, Rechtmäßigkeits-Checkliste [Rdn 1015]

Rdn 1016 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Beschlagnahme, Allgemeines, Teil B Rdn 880, und den übrigen Stichworten, sowie bei → Durchsuchung, Allgemeines, Teil D Rdn 1770. Rdn 1017 1. Die Tätigkeit des Verteidigers für den Beschuldigten beschränkt sich bei der Beschlagnahme – ebenso wie bei der Durchsuchung – im Wesentlichen auf die nachträgliche Kontrolle der Rechtmäßigk...mehr

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O / 3 Online-Durchsuchung [Rdn 3374]

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P / 17 Pflichtverteidiger, Stellung [Rdn 3765]

Rdn 3766 Literaturhinweise: Ahmed, Praxisprobleme beim Pflichtverteidiger – Ein Appell an den Gesetzgeber, Richter und Strafverteidiger, StV 2015, 65 Allgayer, Vertretung bei Einlegung sowie Begründung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen, NStZ 2016, 192 Barton, Verteidigerfehler und deren Korrektur, StraFo 2015, 315 Böhm, Die Beendigung der Pflichtverteidigerbestellung nach de...mehr

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M / 8 Mündliche Haftprüfung [Rdn 3229]

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V / 42 Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers [Rdn 5279]

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A / 48 Antrag auf gerichtliche Entscheidung [Rdn 610]

Rdn 611 Literaturhinweise: Burhoff, Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehelfe im Straf- und Bußgeldverfahren, AGS 2023, 487 Hillenbrand, Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren – Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, StRR 9/2020, 4 s.a. die Hinw. bei → Akteneinsicht, Allgemeines, Teil A Rdn 225, bei → Vernehmung von Zeugen, Allgemeines, Teil V Rdn 5042, und bei → V...mehr

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten Das Wichtigste in Kürze:mehr

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A / 30 Akteneinsicht durch Dritte [Rdn 378]

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P / 30 Postbeschlagnahme [Rdn 4038]

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H / 11 Hauptverhandlungshaft [Rdn 2719]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 17 [Autor/Stand] Im finanzbehördlichen Bußgeldverfahren finden gem. § 410 Abs. 1 AO die Kostenvorschriften der §§ 105–109a OWiG sinngemäß Anwendung. § 105 Abs. 1 OWiG wiederum erklärt die Kostenvorschriften der StPO und des JGG im Bußgeldverfahren für anwendbar. Daneben ist § 408 AO über die Kosten im Steuerstrafverfahren entsprechend heranzuziehen (§ 410 Abs. 1 Nr. 12 A...mehr

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V / 9 Verkehr mit dem inhaftierten Beschuldigten [Rdn 4924]

Rdn 4925 Literaturhinweise: Fülscher, Die Versagung der Zeugenvernehmung eines Mitbeschuldigten in U-Haft durch den Verteidiger nach § 119 Abs. 2 StPO – eine meist rechtswidrige Praxis, StraFo 2924, 173 Morgenstern, Verfassungs- und europarechtliche Vorgaben für den Untersuchungshaftvollzug, StV 2013, 529 Rottländer, Zuständigkeit zur Regelung von Beschränkungen für Inhaftiert...mehr

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D / 16 Durchsuchung, Durchsuchung zur Nachtzeit [Rdn 1986]

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P / 13 Pflichtverteidiger, Entpflichtung/Verteidigerwechsel [Rdn 3642]

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P / 18 Pflichtverteidiger, Umfang der Beiordnung [Rdn 3772]

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V / 55 Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis [Rdn 5513]

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