Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / 1. Keine Rechtsmittel im Schiedsverfahren

Rz. 239 Grds. gibt es im Schiedsverfahren keine zweite Instanz. Ein Schiedsspruch hat gem. § 1055 ZPO die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils. Fälle, in denen ein Oberschiedsgericht zur Überprüfung des Schiedsspruches in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vereinbart wird, kommen in der Praxis nur höchst selten vor.[404] Die Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung b...mehr

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§ 26 Kartellrecht / i) Rechtsmittel

Rz. 175 Wird ein Zusammenschluss von der Kommission untersagt, können die Adressaten der Untersagungsentscheidung dagegen gem. Art. 263 Abs. 4 AEUV Nichtigkeitsklage zum Gericht der Europäischen Union (EuG) erheben. Gegen das Urteil des Gerichts kann ggf. noch ein Rechtsmittel zum Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden. Rz. 176 Seit einigen Jahren steht den Zusammenschlussbeteil...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 1. Überblick

Rz. 128 Art. 61 CISG ist die Grundnorm für die Rechtsbehelfe des Verkäufers. Inhaltlich und strukturell ähnelt die Vorschrift der Parallelvorschrift des Art. 45. Art. 61 Abs. 1 CISG enthält einen Überblick über die dem Verkäufer bei Vertragsverletzung des Käufers zustehenden Rechtsbehelfe. Art. 62 bis 65 CISG sind Grundlage für die entsprechenden Rechtsbehelfe des Verkäufers...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 1. Überblick

Rz. 102 Ausgangspunkt für die Rechtsbehelfe des Käufers ist Art. 45. Abs. 1 CISG. Die Vorschrift enthält die verschiedenen Rechtsbehelfe, die dem Käufer im Fall einer Vertragsverletzung durch den Verkäufer zustehen. Art. 46 CISG regelt die Erfüllungsansprüche, Art. 49 CISG enthält das Recht zur Vertragsaufhebung und gem. Art. 50 CISG steht dem Käufer das Recht zur Minderung ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO

Rz. 78 Nach § 766 Abs. 1 ZPO entscheidet das Vollstreckungsgericht über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom jeweiligen Vollstreckungsorgan (Gerichtsvollzieher etc.) bei ihr zu beobachtende Verfahren betreffen. Rz. 79 Im umgekehrten Fall der Weigerung des Gerichtsvollziehers, einen Vollstreckungsauftrag zu übern...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Rechtsmittel

Rz. 40 Die Einleitung eines Zwangsberichtigungsverfahrens stellt eine Sachentscheidung dar, die in Form eines begründeten mit einer Rechtsbehelfsbelehrung (§ 39 FamFG) versehenen Beschlusses (§ 38 FamFG)[84] zu treffen ist und gegen die den betroffenen Beteiligten das Rechtsmittel der Grundbuchbeschwerde nach den §§ 71 ff. zusteht.[85] Dies gilt auch für die Ablehnung der Ei...mehr

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§ 26 Kartellrecht / i) Rechtsmittel/Ministererlaubnis

Rz. 258 Gegen eine im Hauptprüfverfahren ergangene Verfügung des Bundeskartellamts ist gem. § 73 Abs. 1 GWB die Beschwerde zum OLG Düsseldorf möglich. Beschwerdeberechtigt sind zum einen die Zusammenschlussbeteiligten, die durch eine Entscheidung des Bundeskartellamts belastet werden (z.B. im Fall einer Untersagung), zum anderen die gem. § 54 Abs. 2 Nr. 3 GWB förmlich zum Ve...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / b) Vertragsaufhebung

Rz. 110 Gem. Art. 49 CISG steht dem Käufer unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zur Vertragsaufhebung zu. Dieser Rechtsbehelf entspricht in seiner Funktion dem Rücktritt des deutschen BGB/HGB. Wie eingangs bereits erwähnt, ist die Vertragsaufhebung die ultima ratio des UN-Kaufrechts. Grds. hat sie gem. Art. 49 Abs. 1 Buchst. a) CISG zur Voraussetzung, dass der Verkäufe...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / d) Schadensersatzansprüche

aa) Voraussetzungen Rz. 112 Schadensersatzansprüche des Käufers gem. Art. 45 Abs. 1 Buchst. b) CISG setzen voraus, dass der Verkäufer eine seiner Pflichten, die sich aus dem Vertrag oder unmittelbar aus dem UN-Kaufrecht ergeben, verletzt hat. Rz. 113 Auch der Schadensersatzanspruch setzt im Gegensatz zum deutschen Recht kein Verschulden voraus, unterliegt aber bestimmten Aussc...mehr

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Vorbemerkungen / VIII. Widerspruch

Rz. 18 Im Verfahren zur Klarstellung der Rangverhältnisse enthält § 104 GBO den besonderen Rechtsbehelf des Widerspruchs (s. § 104 GBO Rdn 1).mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 1. Vorbemerkung

Rz. 147 Die Darstellung der Muster von Rechtsbehelfen in der Zwangsvollstreckung beschränkt sich auf die in der Praxis häufig vorkommende Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO = formelle Einwendungen) sowie auf die Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO = materiell-rechtliche Einwendungen). Hinsichtlich der anderen Rechtsbehelfe wird auf die obigen Ausführungen im Rahmen der rec...mehr

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§ 9 Prozessuales / a) Zeitpunkt des Beitritts

Rz. 78 Ein Rechtsstreit muss schon oder noch anhängig sein. Der Beitritt kann auch nach Schluss der mündlichen Verhandlung mit dem Ziel ihrer Wiedereröffnung gem. § 156 ZPO erfolgen. Es ist zudem möglich, in der Berufungs- oder in der Revisionsinstanz beizutreten.[105] Nach Urteilszustellung und vor Rechtsmitteleinlegung erfolgt der Beitritt noch in der unteren Instanz. Wird...mehr

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AGS 01/2024, Beschwerdeauss... / V. Bedeutung für die Praxis

Ich halte die Entscheidung des OVG Lüneburg für falsch, weil § 1 Abs. 3 RVG für den Anwendungsbereich des RVG der Regelung des § 80 AsylG vorgeht. Damit setzt das OVG Lüneburg Richterrecht anstelle des Gesetzgebers und entzieht damit dem betroffenen Rechtsanwalt seinen gesetzlichen Richter. 1. Der Wortlaut des § 1 Abs. 3 RVG In dieser Vorschrift heißt es: Zitat "Die Vorschriften...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / a) (Nach-)Erfüllungsanspruch

Rz. 107 Der ursprüngliche Erfüllungsanspruch des Käufers ergibt sich unmittelbar aus Art. 46 Abs. 1 CISG. Abs. 2 und 3 der Vorschrift befassen sich mit dem Nacherfüllungsanspruch bei Lieferung vertragswidriger Ware. Dem Käufer stehen Ansprüche auf Ersatzlieferung oder auf Nachbesserung zu; beide unterliegen bestimmten Fristen. Insoweit bestehen Parallelen zu § 439 BGB. Für d...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 1. Formelle Einwendungen

Rz. 77 Soll eine Verletzung der formellen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung oder die Durchführung des Zwangsvollstreckungsverfahrens gerügt werden, sind folgende Rechtsbehelfe relevant:mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / c) Schadensersatz und Zinsen

Rz. 136 Der Schadensersatzanspruch hat als Voraussetzung, dass der Käufer seine Pflichten aus dem Vertrag oder aus dem UN-Kaufrecht verletzt hat. Anders als im deutschen BGB müssen keine weiteren Voraussetzungen vorliegen, insb. nicht der Tatbestand des Verzuges nach §§ 284 ff. BGB. Es reicht folglich aus, dass der Käufer überhaupt nicht, verspätet, in einer anderen Währung ...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 3. Konkurrenz zum nationalen Recht

Rz. 117 Die durch das UN-Kaufrecht vorgesehenen Rechtsbehelfe sind grds. abschließend. Im Bereich ihrer Anwendung ist ein Rückgriff auf die Rechtsbehelfe des anwendbaren nationalen Rechts nicht möglich (Art. 4 CISG). Abgesehen von Personenschäden ist das UN-Kaufrecht abschließend. Nationale gesetzliche Anspruchsgrundlagen werden verdrängt, soweit die Haftung wegen Mangelfolg...mehr

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Vorbemerkungen / XI. Beschwerde gegen Geschäftswertfestsetzung

Rz. 23 Den Geschäftswert für das Verfahren setzt das Gericht durch Beschluss fest, wenn ein Zahlungspflichtiger oder die Staatskasse dies beantragt oder es sonst angemessen erscheint (§ 79 GNotKG). Die Festsetzung kann innerhalb von sechs Monaten geändert werden, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat. ...mehr

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Vorbemerkungen / II. Tätigkeiten des Rechtspflegers

Rz. 10 Hat – was in Grundbuchsachen der Regelfall ist – der Rechtspfleger entschieden, so ist nach § 11 Abs. 1 RPflG das Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften gegen die Entscheidung des Richters zulässig ist. Kann gegen die Entscheidung des Richters nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften kein Rechtsmittel eingelegt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Weitergehende Prüfungsbefugnisse des GBA

Rz. 85 Die inhaltliche Bindung des GBA an das Eintragungsersuchen kann nur im Einzelfall hinsichtlich des mutmaßlichen Mangels beurteilt werden. Sicher kann das GBA Ersuchen beanstanden, die zu einer verfahrensrechtlich unzulässigen Eintragung führen würden[158] oder die inhaltlich unzulässig wären. § 38 GBO erweitert den Kreis der Antrags- und Bewilligungsbefugnis, nicht ab...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / bb) Umfang und Berechnung des Anspruchs

Rz. 114 Liegen die Voraussetzungen des Anspruchs vor, so bestimmen sich Art und Umfang des Schadensersatzes nach Art. 74 bis 77 CISG. Aus den Art. 75 und Art. 76 CISG ergibt sich, dass die Berechnung des Schadens – ähnlich wie im deutschen Recht – durch eine Differenzrechnung erfolgt.[82] Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung des Schadens ist im Prozess der Schluss der l...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / cc) Sonderproblem: Zinsen

Rz. 115 Im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen stellt sich in der Praxis häufig die Frage, ob und in welcher Höhe Zinsen geltend gemacht werden können. Der Anspruch auf Ersatz der Zinsen ergibt sich unmittelbar aus Art. 78 CISG. Der Gläubiger eines Zahlungsanspruchs erhält einen selbstständigen Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen. Verzug im Sinne nationaler Vorschri...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / d) Beschwerde nach § 71 GBO

Rz. 99 Die Beschwerde nach § 71 GBO soll hier nicht vertieft behandelt werden, weil sie für ein grundsätzliches Verständnis der Rechtsbehelfsmöglichkeiten im Vollstreckungsverfahren eine untergeordnete Rolle spielt. An dieser Stelle soll daher der Hinweis genügen, dass das Grundbuchamt im Zwangsvollstreckungsverfahren als Vollstreckungsorgan im Falle der Zwangsvollstreckung ...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / c) Minderung des Kaufpreises

Rz. 111 Gem. Art. 50 CISG ist der Käufer berechtigt, bei einer Lieferung vertragswidriger Ware durch den Verkäufer den Kaufpreis zu mindern. Eine bereits erfolgte Zahlung des Kaufpreises ist nicht erforderlich. Das Minderungsrecht steht jedoch gem. Art. 50 Satz 2 CISG unter dem Vorbehalt eines vorrangigen Nacherfüllungsrechts. Weigert sich der Käufer unberechtigterweise eine...mehr

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Vorbemerkungen / I. Tätigkeiten des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle

Rz. 9 Bei Entscheidungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, (§ 12c Abs. 1, Abs. 2 GBO) ist nach § 12c Abs. 4 GBO der Rechtsbehelf der Erinnerung gegeben, über die der Rechtspfleger zu entscheiden hat; erst gegen dessen Entscheidung ist die Beschwerde gem. § 71 GBO statthaft (zum Erinnerungsverfahren vgl. vor § 71 GBO Rdn 10 f.; § 12c GBO Rdn 18). Gleiches gilt für Eintr...mehr

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Vorbemerkungen / V. Dienstaufsichtsbeschwerde

Rz. 14 Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf im Sinne einer Anregung an den Dienstvorgesetzten, die Amtsführung des Urkundsbeamten, Rechtspflegers bzw. Richters unter dienstrechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen. Sie ist nur gegen die Art des Geschäftsbetriebs, die äußere Ordnung und das persönliche Verhalten gegeben; eine Sachprüfung scheidet grund...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / aa) Voraussetzungen

Rz. 112 Schadensersatzansprüche des Käufers gem. Art. 45 Abs. 1 Buchst. b) CISG setzen voraus, dass der Verkäufer eine seiner Pflichten, die sich aus dem Vertrag oder unmittelbar aus dem UN-Kaufrecht ergeben, verletzt hat. Rz. 113 Auch der Schadensersatzanspruch setzt im Gegensatz zum deutschen Recht kein Verschulden voraus, unterliegt aber bestimmten Ausschlussgründen, insb....mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO

Rz. 124 Da das jeweilige Vollstreckungsorgan im Rahmen seiner Vollstreckungstätigkeit grundsätzlich nicht prüfen muss, ob das Vollstreckungsobjekt im Vermögen des Schuldners steht (formales Verfahren), muss einem Dritten Rechtsschutz dahingehend eingeräumt werden einzuwenden, dass der zu vollstreckende Gegenstand aus seinem Vermögen und nicht aus demjenigen des Schuldners st...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / a) Erfüllungsverlangen

Rz. 132 Hat der Käufer bis zum Fälligkeitszeitpunkt nicht gezahlt, so kann der Verkäufer gem. Art. 62 CISG weiterhin auf der Zahlung des Kaufpreises bestehen. Art. 63 CISG sieht darüber hinaus vor, dass der Verkäufer dem Käufer auch eine Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises setzen kann. Allerdings ist dies nicht erforderlich, um überhaupt den Zahlungsanspruch weiter zu verf...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.16 Rechtsweg; § 23 SchwarzArbG

Rz. 162 Nach § 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO ist der Finanzrechtsweg für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten gegeben, soweit für diese durch Bundesgesetz oder Landesgesetz der Finanzrechtsweg eröffnet ist. Für das öffentlich-rechtliche Verwaltungshandeln nach dem SchwarzArbG eröffnet § 23 SchwarzArbG den Finanzrechtsweg. Rz. 163 In Angelegenheiten nach dem SchwarzArbG ist der Einspruc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 2 In formeller Hinsicht sind an den Antrag und den Inhalt der Beschwerde nur geringe Anforderungen zu stellen. Es genügt, dass die angefochtene Entscheidung und die Person des Beschwerdeführers[2] möglichst genau bezeichnet werden, damit im Fall von mehreren Beschlüssen des Grundbuchamts bzw. mehreren Beteiligten Klarheit über die angefochtene Entscheidung und den Rechts...mehr

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Vorbemerkungen / X. Beschwerde gegen Kostenvorschussanforderung

Rz. 22 Macht das Grundbuchamt die Tätigkeit von der vorherigen Zahlung eines Vorschusses abhängig (vgl. § 13 GNotKG), findet hiergegen gem. § 82 GNotKG die unbefristete Beschwerde nach § 81 Abs. 3–5 S. 1, S. 4 und Abs. 6–8 GNotKG statt.[31] Die Beschwerde ist weder von dem Erreichen eines Beschwerdewertes noch von der Zulassung des Rechtsmittels abhängig (vgl. im Übrigen vor...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 37 Die Beschwerdeentscheidung ergeht durch Beschluss (§ 38 FamFG), der stets mit einer Begründung (§ 77 Alt. 1 GBO) zu versehen ist. Zum einen, um die Akzeptanz der Entscheidung zu erhöhen, zum andern in den Fällen der zugelassenen Rechtsbeschwerde auch deshalb, weil diese nach § 78 Abs. 2 GBO nur auf eine Verletzung des Rechts gestützt werden kann und damit die tatsächl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1

Wortlaut des § 44 FamFG: § 44 Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (1) Auf die Rüge eines durch eine Entscheidung beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wennmehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Zurückweisung des Antrags oder nach Antragsrücknahme

Rz. 11 Im Falle der Zurückweisung eines Antrages oder nach wirksamer Antragsrücknahme wird unbeschadet der Erinnerungs- oder Beschwerdemöglichkeit die Eintragungsunterlage ohne Zurückbehaltung einer beglaubigten Abschrift an den Einreicher zurückgegeben.[22] Legt von mehreren Antragstellern derjenige, der nicht im Besitz der Bewilligung ist, gegen die Zurückweisung Erinnerung...mehr

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Vorbemerkungen / III. Außerordentliche Beschwerde; Anhörungsrüge

Rz. 12 Eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit scheidet spätestens seit der Entscheidung des BVerfG vom 30.4.2003[13] auch dann aus, wenn die angefochtene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist.[14] Denn ein außerordentliches Rechts...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 20 Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das OLG ist unanfechtbar. Dies ergibt sich daraus, dass ein solcher Rechtsbehelf nicht vorgesehen ist. Eine Korrektur ist dann nur noch durch das Verfassungsgericht möglich. Denn der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG)[45] sowie Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG sind verletzt, wenn ein Ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Rechtsbehelfsbelehrung (Abs. 2)

Rz. 8 Der Feststellungsbeschluss ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Zwar ist Abs. 2 als "Soll-Vorschrift" formuliert, jedoch muss die Belehrung bereits aus Gründen der Rechtsfürsorge entsprechend § 39 FamFG als zwingend angesehen werden.[8] Zu belehren ist in schriftlicher Form über das Rechtsmittel selbst, über die einzuhaltenden Form- und Fristerfordernisse ...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / I. Verfahren

Rz. 84 Auf der Grundlage der Stellungnahme des Ausschusses trifft der Vorstand der zuständigen Rechtsanwaltskammer die abschließende Entscheidung. Er ist an das Votum des Ausschusses nicht gebunden. Rz. 85 Der Bescheid ist in der Form zu begründen, dass eine gerichtliche Kontrolle möglich ist. Die floskelhafte Darlegung in einem Bescheid einer Rechtsanwaltskammer, die Prüfung...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 2. Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO (formelle Einwendungen)

a) Muster: Vollstreckungserinnerung Rz. 148 Muster 11.3: Vollstreckungserinnerung Muster 11.3: Vollstreckungserinnerung An das Amtsgericht _________________________[114] Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Schuldners – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen den ______________________...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / b) Vertragsaufhebung

Rz. 134 Auch für den Fall, dass der Käufer die ihm obliegenden Pflichten verletzt, steht dem Vertragspartner ein auf diese Umstände gestützter Anspruch auf Aufhebung des Vertrages zu. Insoweit ist allerdings ebenfalls festzustellen, dass die Vertragsaufhebung als ultima ratio gedacht ist. Zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht vertragsgemäß, so sieht das UN-Kaufrecht folgende M...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / D. Pflichten des Verkäufers

Rz. 76 Die Pflichten des Verkäufers sind in Kapitel II (Art. 30 bis 52 CISG) des UN-Kaufrechts geregelt. Den Schwerpunkt der Regelungen bilden die Lieferpflicht des Verkäufers sowie die Rechtsbehelfe des Käufers für den Fall der Vertragsverletzung des Verkäufers. Neben diesen speziellen Vorschriften sind die besonderen in Kapitel IV geregelten Vorschriften für den Gefahrüber...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Muster: Vollstreckungsabwehrklage

Rz. 150 Muster 11.4: Vollstreckungsabwehrklage Muster 11.4: Vollstreckungsabwehrklage An das Amtsgericht/Landgericht _________________________[121] Eilt! Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO sowie Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO! In dem Rechtsstreit des _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ________...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Haftungsbescheid und Einwendung

Rz. 711 Die Inanspruchnahme des Geschäftsführers erfolgt durch Haftungsbescheid des Finanzamtes. Die Sperrwirkung des § 93 InsO hindert das FA nicht an der Inanspruchnahme des Geschäftsführers mit gesondertem Haftungsbescheid.[1409] Die Sperrwirkung des § 93 InsO hindert das FA auch nicht an der Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters mit gesondertem Haftung...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 5 Vollstreckung von Bußgeldbescheiden

Rz. 51 Abs. 5 regelt die Vollstreckung von rechtskräftigen Bußgeldbescheiden zugunsten der Behörden des Bundes. Die Festsetzung einer Geldbuße oder einer Nebenfolge durch die Verwaltungsbehörde erfolgt nach § 65 OWiG durch Bußgeldbescheid. Sobald ein Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, kann er vollstreckt werden, wenn der Betroffene nicht freiwillig zahlt. Gegen den Bußgeldbe...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Muster: Vollstreckungserinnerung

Rz. 148 Muster 11.3: Vollstreckungserinnerung Muster 11.3: Vollstreckungserinnerung An das Amtsgericht _________________________[114] Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Schuldners – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen den _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmäc...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 3. Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO (materiell-rechtliche Einwendungen)

a) Muster: Vollstreckungsabwehrklage Rz. 150 Muster 11.4: Vollstreckungsabwehrklage Muster 11.4: Vollstreckungsabwehrklage An das Amtsgericht/Landgericht _________________________[121] Eilt! Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO sowie Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO! In dem Rechtsstreit des _________________________ – Klägers – Prozessbev...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Besonderheit: Vollstreckungsabwehrklage des Bauherrn gegen eine Bauträgergesellschaft

Rz. 121 Eine im privaten Baurecht relevante Besonderheit stellt die Vollstreckungsabwehrklage eines Bauherrn gegen eine Bauträgergesellschaft dar. Letztere haben sich in der Vergangenheit in notariellen Verträgen regelmäßig die Möglichkeit einräumen lassen, die Zwangsvollstreckung gegen den Bauherrn ohne einen besonderen Fälligkeitsnachweis betreiben zu können. Üblicherweise...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Checkliste

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Vorbemerkungen / IX. Beschwerde in Verfahrenskostenhilfeverfahren

Rz. 19 Da die GBO über die Verfahrenskostenhilfe keine eigene Regelung enthält, finden in Grundbuchsachen §§ 76 ff. FamFG Anwendung; über § 76 FamFG sind für das Verfahren ergänzend die §§ 114–127 ZPO heranzuziehen. Für das Beschwerdeverfahren gegen die Versagung bzw. Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe gelten die §§ 127 Abs. 2–4, 567 ff. ZPO. Im Beschwerdeverfahren findet...mehr