Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.6 Rechtsmittel

Rz. 19 Die Beschwerde ist ausgeschlossen (Abs. 2 Satz 2). Auf Antrag einer jeden Partei kann das Gericht, das den Beschluss erlassen hat, diesen allerdings bis zum Erlass des Endurteils abändern oder aufheben (OLG Celle, MDR 1986, 63; OLG Hamm, FamRZ 1985, 306). Deshalb ist eine eingelegte Beschwerde stets als Änderungsantrag auszulegen (Zöller/Seibel, § 707 ZPO Rn. 22). Der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 12 Gegen die Versagung bzw. die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses kann die beschwerte Partei Erinnerung nach § 573 Abs. 1 ZPO, für die kein Anwaltszwang besteht, einlegen – und zwar auch dann, wenn das Zeugnis wegen fehlenden Notfristzeugnisses versagt wurde (BGH, Beschluss v. 9.12.2009 – XII ZB 215/09 –,FamRZ 2010, 284). Über diese entscheidet das Gericht, dessen Urku...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Formelle Rechtskraft

Rz. 3 Die formelle Rechtskraft betrifft die Unanfechtbarkeit einer Entscheidung. Formell rechtskräftig können daher Entscheidungen werden, die entweder von Anfang an unanfechtbar sind, weil jedes Rechtsmittel gegen sie ausgeschlossen ist, oder die zu einem späteren Zeitpunkt unanfechtbar werden, weil ein Rechtsmittel nicht mehr gegen sie eingelegt werden kann (OLG Düsseldorf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Urteile

Rz. 6 Urteile, die einem an sich statthaften ordentlichen (befristeten) Rechtsmittel (Berufung oder Revision), Rechtsbehelf (Einspruch) oder der Rüge nach § 321a ZPO unterliegen, werden mit Ablauf der Rechtsmittel-, Einspruchs- und Rügefrist sowie dem Ablauf der Frist der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 Abs. 2 ZPO) formell rechtskräftig, sofern das entsprechende Rechtsmitte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Verfahren

Rz. 11 Das Notfristzeugnis wird von Amts wegen eingefordert. Zuständig für die Erteilung des Notfristzeugnisses ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Gerichts, bei dem das Rechtsmittel einzulegen ist. Der Urkundsbeamte prüft ausschließlich, ob vor Ablauf der Notfrist eine Rechtsmittelschrift (Einspruch, Rüge) eingegangen ist. Dazu muss er den Ablauf der Notfrist selb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung regelt den Zeitpunkt des Eintritts der formellen (äußeren) Rechtskraft von Urteilen sowie – in entsprechender Anwendung – von anderen der formellen Rechtskraft fähigen Entscheidungen. Formelle Rechtskraft bedeutet die Unanfechtbarkeit der Entscheidung. Diese ist dann gegeben, wenn die Entscheidung mit einem ordentlichen Rechtsmittel oder einem befristete...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.4.1 Antrag, Rechtsbehelfseinlegung

Rz. 7 Das Tätigwerden im Hinblick auf eine Einstellung der Zwangsvollstreckung setzt einen Antrag des Schuldners voraus, der auf eine bestimmte Anordnung gerichtet sein muss (OLG Hamm, FamRZ 1990, 1267). Der Antrag kann schriftlich oder in mündlicher Verhandlung gestellt werden. Vorformulierte, pauschale Anträge, wie sie häufig in Textbausteinen für Rechtsmittelschriften ent...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.4.3 Erfolgsaussicht

Rz. 10 Der Rechtsbehelf muss geltend gemacht und zulässig sein und muss Aussicht auf Erfolg haben, weshalb vor der Entscheidung über die Einstellung immer auch die Begründung des Rechtsmittels abzuwarten ist (OLG Köln, MDR 1975, 850). Die Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß den §§ 717, 719 ZPO setzt voraus, dass erkennbar ein gewisses Maß an Erfolgsaussicht vorhanden i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.3 Umfang der Prüfung

Rz. 7 Der Urkundsbeamte prüft den Eintritt der Rechtskraft in eigener Zuständigkeit anhand der Prozessakten. Seine Prüfung ist eine formelle, dahin gehend, ob die Rechtsmittelfrist ungenutzt verstrichen oder ein Rechtsmittel eingelegt ist (Stein/Jonas/Münzberg, § 706 Rn. 5). Dabei prüft er zunächst, ob der Antragsteller zur Antragstellung berechtigt ist. Ob das Rechtsmittel ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.5 Wirkung der Einstellung

Rz. 18 Der Einstellungsbeschluss ist eine Entscheidung im Sinne des § 775 Nr. 2 ZPO. Die Einstellung der Zwangsvollstreckung beseitigt die Vollstreckbarkeit des Urteils (OLG Karlsruhe, JurBüro 2007, 272; BGHReport 2004, 987) einschließlich derjenigen der Kostenfestsetzung aus dem Urteil und ist von dem Vollstreckungsorgan von Amts wegen und von dem Drittschuldner zu beachten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.3 Zuständigkeit

Rz. 6 Ausschließlich zuständig ist das Gericht der Hauptsache. Das ist das Gericht, das über den Rechtsbehelf (die Wiedereinsetzung, die Wiederaufnahme und die Rüge nach § 321a ZPO) oder im Nachverfahren zu entscheiden hat (OLG Karlsruhe, MDR 1988, 975), allgemein mithin dasjenige Gericht, dem die Entscheidung darüber obliegt, ob der Vollstreckungstitel Bestand haben wird. I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Bedeutung

Rz. 10 Hat ein Berechtigter einen Antrag auf Erteilung eines Rechtskraftzeugnisses nach Absatz 1 gestellt, holt die Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges im Regelfall von Amts wegen das Notfristzeugnis ein. Das Notfristzeugnis (Notfristattest oder Notfristmitteilung) erbringt den Nachweis, dass gegen eine rechtskraftfähige Entscheidung innerhalb der Notfrist ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Hinweise

Rz. 29 Der Antrag kann in jedem Stadium des Verfahrens gestellt werden und ist im Urteil zu bescheiden. Seine Ablehnung kann nicht selbständig angefochten werden. Entsprechend der Bestimmung des § 713 ZPO ist der Antrag zurückzuweisen, wenn nach der Auffassung des Gerichts ein Rechtsmittel zweifellos nicht gegeben ist. Rz. 30 Das Vorliegen eines "nicht zu ersetzenden Nachteil...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.2 Zuständigkeit

Rz. 6 Für die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zuständig, und zwar grundsätzlich der Geschäftsstelle des Gerichts, das in erster Instanz entschieden hat. Unerheblich dabei ist, ob dieses Gericht in der Hauptsache zuständig war. Hat also das Landgericht einen Streit entschieden, für den das Amtsgericht (als Familiengericht beispiel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Allgemeines

Rz. 12 Die Entscheidung ergeht durch Beschluss, der zu begründen ist, wenn ohne Sicherheitsleistung eingestellt wird (Zöller/Seibel, § 707 Rn. 19); bei Einstellung gegen Sicherheitsleistung ist eine Begründung nicht notwendig (OLG Frankfurt/Main, MDR 1969, 60). Die Verlautbarung des Beschlusses erfolgt nach §§ 329 Abs. 2, 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO durch formlose Übersendung. Es...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Beschlüsse

Rz. 10 Beschlüsse, die der sofortigen Beschwerde unterliegen, sind rechtskraftfähig (Zöller/Seibel, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 705 Rn. 1). Für den Zeitpunkt des Eintritts der formellen Rechtskraft gelten die Ausführungen zum Urteil (Rn. 7) entsprechend. Soweit ein Rechtsmittel gegen sie kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (§ 567 Abs. 2 ZPO), werden sie mit Erlass rechtskräftig, im...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung regelt in ihrem Abs. 1 die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses und in ihrem Abs. 2 diejenige des Notfristzeugnisses; Letzteres ist in der Vielzahl der Fälle Voraussetzung für die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses. In Verfahren betreffend Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet § 46 FamFG Anwendung. Rz. 2 Das Rec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Folgen des Eintritts der formellen Rechtskraft

Rz. 11 Mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft wird die konkrete Entscheidung unangreifbar. Sie kann weder aufgrund eines ordentlichen Rechtsbehelfs noch aufgrund einer Gegenvorstellung abgeändert werden. Eine Abänderung ist nur noch bei erfolgreichen außerordentlichen Rechtsbehelfen wie Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 233, 578 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 Eine einstweilige Einstellung oder auch eine Erschwerung der Zwangsvollstreckung nach dieser Bestimmung ist zunächst unmittelbar dann möglich, wenn ein Antrag auf Wiedereinsetzung (§ 232 ZPO) in den vorigen Stand wegen der Versäumnis der Einspruchs-, Rechtsmittel- oder auch Rechtsmittelbegründungsfrist im Hinblick auf ein Urteil gestellt ist, wenn zur Wiederaufnahme (§...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.1 Rechtskraft und vorläufige Vollstreckbarkeit

Rz. 3 Rechtskräftig sind Endurteile, sobald die formelle Rechtskraft (§ 705 Satz 1 ZPO) eingetreten ist, wenn sie nicht bereits mit ihrer Verkündung rechtskräftig werden (vgl. bei § 705 ZPO). Rz. 4 Ein nicht rechtskräftiges Urteil kann dann Grundlage der Zwangsvollstreckung sein, wenn es vom Gericht für vorläufig vollstreckbar erklärt wird. Der Ausspruch über die vorläufige V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Nachweis der Vollmacht – Verfahrensvereinfachung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22.12.2020 (BGBl. I S. 3320) hat der Gesetzgeber die Vorschrift nach § 753 ZPO eingefügt. Danach haben bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen Bevollmächtigte nach § 79 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 und 4...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.4 Einzelfälle

Rz. 8 Macht ein Gläubiger aus einem titulierten Anspruch lediglich eine Teilforderung geltend, so muss diese nach Hauptsache, Zinsen, Prozess- und Vollstreckungskosten hinreichend bestimmt sein (BGH, NJW-RR 2003, 1437; LG Bremen JurBüro 2011, 607). Stellt der Gläubiger klar, dass er nur einen Teilbetrag der Hauptforderung geltend macht, ist eine darüber hinausgehende Aufschl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung

Rz. 51 Die Zwangsvollstreckung bringt (fast) immer schwerwiegende Eingriffe in das Vermögen des Vollstreckungsschuldners mit sich. Daher müssen ihm Rechtsbehelfe zustehen. Aber auch der Vollstreckungsgläubiger muss die Gelegenheit haben, sich gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung zu wenden, wenn sie seinen Anträgen oder auch Interessen nicht entspricht. Schließlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Rechtsfolgen fehlerhafter Zwangsvollstreckung

Rz. 55 Bei der Vornahme von Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung üben die Vollstreckungsorgane sämtlich staatliche Hoheitsrechte aus. Es besteht deshalb grundsätzlich und in allen Fällen ein erhöhter Vertrauensschutz in die Gültigkeit und den Bestand dieser Maßnahmen. Auch fehlerhafte Vollstreckungsmaßnahmen sind deshalb grundsätzlich und regelmäßig bis zu ihrer ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.2 Prozesskostenhilfe

Rz. 59 Auch im Zwangsvollstreckungsverfahren kann nach den Grundsätzen der §§ 114ff. ZPO Prozesskostenhilfe bewilligt werden (ausführlich: Fischer, Rpfleger 2004, 190 ff.). Überwiegend wird die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Gläubiger in Betracht kommen, aber auch der Schuldner kann in Ausnahmefällen Prozesskostenhilfe erhalten (s. u.). Nach § 117 Abs. 1 Satz 3 ZP...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.5 Allgemeine Aufsatzliteratur

Rz. 69 Ahrens, Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Privatinsolvenzen und Zwangsvollstreckungen, NZI 2020, 345 derselbe, Die notarielle Unterwerfungserklärung: Vollstreckbarkeit, Ordnungsmittelandrohung, Ordnungsmittelfestsetzung, WRP 2017, 1304 derselbe, Pfändung verschleierter Arbeitseinkommen: Aktuelle Rechtsprechung, NJW-Spezial 2009, 43 derselbe, Vollstreckungsbescheid o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.3.3 Dritte bei der Herausgabevollstreckung (§§ 883 bis 886 ZPO)

Rz. 81 Bei der Herausgabevollstreckung kann der Dritte als Gewahrsamsinhaber des herauszugebenden Gegenstandes, dessen Herausgabe er nicht zustimmt, oder als Mitgewahrsamsinhaber bei der Räumungsvollstreckung betroffen sein. Als Rechtsbehelf steht dem Dritten die Erinnerung (§ 766 ZPO) zu.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.2.1 Prüfung bei der Forderungspfändung (§§ 829ff. ZPO)

Rz. 76 Sind die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung eingehalten? Insbesondere: Erfolgte die Vollstreckungsmaßnahme in das richtige Vollstreckungsobjekt? In eine Geldforderung? (§ 829 ZPO) In eine hypothekarisch gesicherte Forderung? (§ 830 ZPO) In eine verbriefte Forderung? In einen Herausgabeanspruch? (§§ 846 bis 849 ZPO) In einen Eigentumsverschaff...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Arten der Zwangsvollstreckung

Rz. 8 Die Zivilprozessordnung gibt durch die Gliederung des Achten Buches das System der Zwangsvollstreckung vor: Den Bestimmungen über die einzelnen Arten der Zwangsvollstreckung ist zunächst ein umfangreicher Abschnitt "Allgemeine Vorschriften" (Abschnitt 1.) vorangestellt. Dort sind die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, das die Zwangsvollstreckung vorbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.3.2 Dritte bei der Sachpfändung (§§ 808ff. ZPO)

Rz. 80 Dritte können bei der Sachpfändung ebenfalls betroffen sein, wenn ohne ihre Zustimmung ein in ihrem Gewahrsam befindlicher und/oder ihnen gehörender Gegenstand gepfändet wird. Rechtsbehelfe? Erinnerung (§ 766 ZPO) bei Geltendmachung von materiellen Rechten am gepfändeten Gegenstand: Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) oder Klage auf vorzugsweise Befriedigung (§ 805 ZPO)mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.3.1 Dritte bei der Forderungspfändung (§§ 829 ff. ZPO)

Rz. 79 Auskunftspflicht (§ 841 ZPO) Wirksam entstanden? Wirksame Zustellung des Pfändungsbeschlusses an Drittschuldner? Zustellung nur durch Gerichtsvollzieher, Aufforderung nach § 841 Abs. 1 ZPO bei Zustellung des Pfändungsbeschlusses erfolgt und in Zustellungsurkunde aufgenommen? Auskunftspflicht auch bei Sicherungsvollstreckung (§ 720a ZPO) und Arrestvollstreckung (§ 930 ZP...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.2.2 Prüfung bei der Sachpfändung (§§ 808ff. ZPO)

Rz. 77 Sind die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung eingehalten? Erfolgte die Vollstreckungsmaßnahme in das richtige Vollstreckungsobjekt? Insbesondere: Kein wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks? (§§ 93 bis 95 ZPO) Gegenstand, der zu einem Haftungsverband gehört? (§ 865 ZPO) z. B. Zubehör? (§§ 1120 ff. BGB) Wer hatte welchen Gewahrsam? Alleing...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.1.1 Prüfung des Vorliegens eines wirksamen Vollstreckungstitels und der allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anzeigepflichten bei grenzü... / 10 Ahndung als Ordnungswidrigkeit

Nach den Ergänzungen in § 379 Abs. 2 Nr. 1e bis g AO sind Verstöße gegen die Anzeigepflichten als Ordnungswidrigkeit zu würdigen.[1] Hierbei kann ein Bußgeld von bis zu 25.000 EUR verhängt werden. Rechtsmittel sind vor dem Amtsgericht Bonn zu erheben, da dies das für das Bundeszentralamt für Steuern zuständige Amtsgericht ist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Rechtsmittel wird auftragsgemäß eingelegt – Anwalt rät sodann ab – Rechtsmittel wird zurückgenommen

Rz. 30 Hatte der Anwalt von vornherein den uneingeschränkten Rechtsmittelauftrag erhalten und das Rechtsmittel auftragsgemäß uneingeschränkt eingelegt, dann ist in jedem Fall die volle Verfahrensgebühr entstanden. Selbst dann, wenn das VV eine Ermäßigung vorsieht, greift diese nicht mehr, da die Einlegung des Rechtsmittels eine Ermäßigung ausschließt. Der Gegenstandswert ric...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Rechtsmittel wird auftragsgemäß eingelegt – Anwalt rät sodann teilweise ab – Rechtsmittel wird nur eingeschränkt begründet

Rz. 31 Hatte der Anwalt von vornherein den uneingeschränkten Rechtsmittelauftrag erhalten und das Rechtsmittel auftragsgemäß uneingeschränkt eingelegt, so bleibt es auch dann bei der vollen Verfahrensgebühr, wenn vor der Begründung von der Durchführung teilweise abgeraten wird und das Rechtsmittel dann auch nur mit eingeschränktem Antrag durchgeführt wird. Wenn die vollständ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Beratung über ein Rechtsmittel durch den Verteidiger oder Vertreter der Vorinstanz

aa) Problemaufriss Rz. 132 Die Reichweite des bisherigen § 87 S. 2 BRAGO war im Einzelnen umstritten. Dieser Streit setzt sich in Nr. 10, 1. Hs. fort. Häufig wird hier die Frage nach dem Entstehen der Gebühren im Rechtsmittelverfahren mit ihrer Erstattungsfähigkeit gleichgesetzt oder verwechselt, was zu einer äußerst unübersichtlichen und kaum noch zu überschauenden Rechtspre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Eigenes Rechtsmittel

Rz. 133 Einigkeit besteht nur insoweit, als die Einlegung des eigenen Rechtsmittels durch die Gebühren des vorangegangenen Rechtszugs abgegolten wird. Konsequenterweise zählt dann auch die Beratung über die Möglichkeit und die Zweckmäßigkeit eines eventuellen – also noch nicht eingelegten – Rechtsmittels ebenfalls zum vorangegangen Verfahren und wird durch die dortigen Gebüh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegnerisches Rechtsmittel

Rz. 40 Auch hinsichtlich der Beratung über das Rechtsmittel eines anderen Beteiligten (Staatsanwaltschaft, Neben- oder Privatkläger) ist die gebührenrechtliche Behandlung umstritten. Rz. 41 Ist das Rechtsmittel der Gegenseite noch nicht eingelegt, soll der Anwalt also nur vorbereitend beraten, so zählt diese Tätigkeit noch zur Ausgangsinstanz. Das Rechtsmittelverfahren beginn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 6 Inhalt des Gutachtens muss die Stellungnahme zur Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels sein. Die Beschränkung auf Berufung oder Revision, wie sie noch in § 21a BRAGO enthalten war, ist weggefallen. Unter VV 2101 fallen daher auch andere Rechtsmittel als Berufung oder Revision, also insbesondere das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde[4] (z.B. § 544 ZPO), der Rechtsbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Beratung über beiderseitige Rechtsmittel

Rz. 142 Soll der Anwalt sowohl über das von der Gegenseite bereits eingelegte Rechtsmittel als auch über das eigene noch nicht eingelegte Rechtsmittel beraten, so gelten sowohl Nr. 10 hinsichtlich des eigenen Rechtsmittels als auch die VV 4124, 4130, VV 5113, VV 6207, 6211 bzw. VV 2103, 2103; 2101, 2102 hinsichtlich des gegnerischen Rechtsmittels. Beispiel: Der Angeklagte wi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Eigenes Rechtsmittel

Rz. 37 Einigkeit besteht nur insoweit, als die Einlegung des eigenen Rechtsmittels durch die Gebühren des vorangegangenen Rechtszugs abgegolten wird (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10). Rz. 38 Konsequenterweise zählt dann auch die Beratung über die Aussichten und Zweckmäßigkeit eines eventuellen – also noch nicht eingelegten – Rechtsmittels ebenfalls zum vorangegangenen Verfahren und w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Beratung über beiderseitige Rechtsmittel

Rz. 46 Soll der Anwalt sowohl über das von der Gegenseite bereits eingelegte Rechtsmittel und das eigene noch nicht eingelegte Rechtsmittel beraten, so gelten sowohl § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 hinsichtlich des eigenen Rechtsmittels als auch die VV 4124, 4130 bzw. VV 2102 hinsichtlich des gegnerischen Rechtsmittels. Beispiel: Der Angeklagte wird in Abwesenheit teilweise freigesp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Rechtsmittel

Rz. 10 Im Gegensatz zur früheren Rechtslage nach der BRAGO muss sich die Prüfung nicht auf die Erfolgsaussicht einer beschränken. Anzuwenden ist VV 2100 auf sämtliche Rechtsmittel, also auch auf die Prüfung der Erfolgsaussicht einermehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Gegnerisches Rechtsmittel

Rz. 135 Auch hinsichtlich der Beratung über das Rechtsmittel eines anderen Beteiligten (Staatsanwaltschaft, Neben- oder Privatkläger) ist die gebührenrechtliche Behandlung umstritten. Rz. 136 Ist das Rechtsmittel der Gegenseite noch nicht eingelegt, soll der Anwalt also nur vorbereitend prophylaktisch beraten, welche Rechtsmittel in Betracht kommen und welche Konsequenzen die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Rechtsmittel (Abs. 4)

1. Gerichtliche Entscheidung (Abs. 4 S. 1) Rz. 26 Gegen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und des Bundesamts für Justiz nach den Vorschriften des Abschnitts 8 (§§ 44 ff.), kann Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden. Abs. 4 soll nach dem Vorbild des § 57 den Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Justizbehörde regeln.[21] Abs. 4 erfasst alle Entscheidungen de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIII. Einlegung von Rechtsmitteln (Nr. 10)

1. Allgemeines Rz. 117 Die Vorschrift der Nr. 10, 1. Hs. entspricht dem früheren § 87 S. 2 BRAGO, wonach u.a. auch die Einlegung eines Rechtsmittels durch den vorinstanzlich tätigen Verteidiger zum Rechtszug gehörte. Entsprechend anwendbar war die Vorschrift über § 105 BRAGO in Bußgeldsachen (jetzt: VV Teil 5) und in sonstigen Verfahren, die ähnlich wie Strafverfahren gestalt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Beratung über ein Rechtsmittel durch den Verteidiger der Vorinstanz

1. Problemaufriss Rz. 36 Die Reichweite des § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 ist im Einzelnen umstritten. Häufig wird hier die Frage nach dem Entstehen der Gebühren im Rechtsmittelverfahren mit ihrer Erstattungsfähigkeit gleichgesetzt oder verwechselt, was zu einer äußerst unübersichtlichen und kaum noch zu überschauenden Rechtsprechung geführt hat. 2. Eigenes Rechtsmittel Rz. 37 Einigk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rechtsmittel des Rechtsanwalts

a) Entscheidungen gem. § 120a ZPO Rz. 24 Nicht nur das Interesse des beigeordneten Anwalts an der Ausführung einer vom Gericht getroffenen Zahlungsanordnung durch die Staatskasse ist geschützt, sondern auch sein Interesse an dem Fortbestand derselben. Allerdings ist umstritten, mit Hilfe welchen Rechtsbehelfs dem Schutzbedürfnis des Rechtsanwalts Genüge getan werden kann. Tei...mehr