Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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§ 3 Anwaltschaft und Rechts... / I. Einholung der Deckungszusage durch Rechtsanwalt

Rz. 31 Die in der Praxis häufige Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung durch den Anwalt wird nicht umfasst von der Tätigkeit im Rahmen des dem Rechtsschutzfall zugrunde liegenden und zu führenden Mandates. In rechtlicher Hinsicht muss gesehen werden, dass die anwaltliche Tätigkeit zur Einholung der Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung ein...mehr

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§ 29 Prüfung der Rechtsschu... / e) Regressgefahr bei verzögerter Deckungsprüfung

Rz. 6 Nach der Entscheidung des BGH[10] gilt: Ein möglicher Schadenersatzanspruch gegen einen Rechtsschutzversicherer, der sich darauf gründet, dass ein Rechtsstreit um Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wegen Versäumung der Klagefrist nicht geführt werden konnte, weil keine rechtzeitige Deckungszusage abgegeben wurde, kann nicht zum Erfolg führen, we...mehr

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§ 8 Der Rechtsschutzfall / I. Fälligkeit des Versicherungsanspruches

Rz. 81 In der Rechtsschutzversicherung gibt es keine generelle und einheitliche Regelung zur Fälligkeit des Anspruches auf Versicherungsschutz bzw. Rechtsschutz. Nach überwiegender Meinung in Literatur und Rechtsprechung wird der Anspruch auf Versicherungsleistung fällig, wenn sich für den Versicherungsnehmer die Notwendigkeit der Wahrnehmung rechtlicher Interessen konkret ab...mehr

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§ 29 Prüfung der Rechtsschu... / B. Analyse der Ablehnungsgründe

Rz. 33 Die Rechtsschutzdeckung kann einerseits nicht allumfassend sein, wie sich aus den vorstehenden Kriterien für die Prüfung der Rechtsschutzdeckung ergibt. Umgekehrt kommt aber Rechtsschutzdeckung weitestgehend in den gemeldeten Rechtsschutzfällen in Betracht. Interessant ist andererseits das Ergebnis einer Analyse der Ablehnungsgründe, die sich aus der nachstehenden Gra...mehr

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§ 29 Prüfung der Rechtsschu... / III. Deckungs- und nicht Ablehnungsprüfung

Rz. 38 Selbstverständlich kann eine Bestätigung der Rechtsschutzdeckung nur in den Fällen erwartet werden, in denen bedingungsgemäß eine Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung gegeben ist. Andererseits kann aber in der Praxis beobachtet werden, dass die Prüfung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung nicht positiv unter dem Gesichtspunkt der möglichen Deckun...mehr

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§ 29 Prüfung der Rechtsschu... / V. Vermeidung ineffizienter Korrespondenz

Rz. 41 Wichtig ist, dass bei der Meldung des Rechtsschutzfalles alle für die Deckungsprüfung relevanten Aspekte mitgeteilt werden. Hierbei ist nicht zu verkennen, dass dies nicht immer möglich ist, weil der Anwalt, der den Rechtsschutzfall meldet, häufig nicht vollinhaltlich den Umfang der Rechtsschutzdeckung kennt, weil ihm etwa die Police mit den Bedingungen nicht vorgeleg...mehr

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§ 3 Anwaltschaft und Rechts... / b) Der Grundsatz und das Recht der freien Anwaltswahl

Rz. 9 Der Grundsatz und das Recht der freien Anwaltswahl wurden unter dem Aspekt diskutiert, ob es mit dem Recht der freien Anwaltswahl vereinbar ist, wenn Rechtsschutzversicherungen finanzielle Anreize dafür bieten, dass der VN dem von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen und benannten Anwalt das Mandat erteilt. Im Kern hat der BGH anerkannt, dass ein Rechtsschutzversic...mehr

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§ 8 Der Rechtsschutzfall / 2. Einzelfälle der Vorvertraglichkeit

Rz. 25 Die Entscheidung, ob der Rechtsschutzfall vor Wirksamwerden der Rechtsschutzversicherung eingetreten ist, also Vorvertraglichkeit vorliegt, erfordert im Einzelfall regelmäßig eine differenzierte Klärung des Sachverhaltes. In der Frage, wann genau der versicherte Rechtschutzfall eingetreten ist, hat der BGH die Rechte von Versicherungsnehmern gleich in mehreren Urteile...mehr

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§ 4 Statistisches zum Thema... / I. Die verschiedenen Aspekte der Statistik

Rz. 1 Anschaulicher und einprägsamer als die Beschreibung des Themas "Rechtsschutz" ist die Darstellung der Situation der Rechtsschutzversicherung anhand von Statistiken. Nachfolgend wird das Thema "Rechtsschutzversicherung" nicht nur dargestellt anhand der Prämieneinnahmen, der Zahl der versicherten Risiken sowie der Schadenfälle und Versicherungsleistungen. Es wird insbeson...mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / I. Begriff und Inhalt

Rz. 35 Prozessfinanzierung ist eine verhältnismäßig neue Geschäftsidee, die sich jedoch bereits am Markt etabliert hat. Sie beinhaltet die Finanzierung von Prozessen gegen Erfolgsbeteiligung. Wesentliches Merkmal ist also die Erfolgsbeteiligung zugunsten des Prozessfinanzierungsunternehmens. Wichtig ist hierbei die Gestaltung der Konditionen. Der Begriff "Prozessfinanzierung"...mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / 3. Die quotale Leistungskürzung

Rz. 33 Auch für den Bereich der Rechtsschutzversicherung ist die quotale Leistungskürzung vorgesehen. Die Thematik wird in der Praxis unter Umständen eine Rolle spielen und auch entsprechend die Gerichte beschäftigen. Ebenso wird klärungsbedürftig sein, unter welchen Voraussetzungen die Rechtsschutzversicherung sich auf Leistungsfreiheit oder auf Leistungskürzung berufen kann...mehr

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§ 3 Anwaltschaft und Rechts... / III. Analyse der statistischen Zahlen

Rz. 29 Eine Analyse der Zahlen zeigt, dass die Dichte der Rechtsschutzversicherung nicht die Ursache ist für die sog. "Prozessfreudigkeit". Vielmehr muss es hierfür verschiedene andere Gründe geben. Nach van Bühren [27] führt die sich immer mehr ausprägende Mündigkeit der Bürger dazu, dass diese sich gegen die Übermacht des Staates, aber auch gegen mächtige Firmen und Banken ...mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / II. Unterschiedliche Tätigkeitsfelder

Rz. 81 Bei der Betrachtung der Rechtsschutzversicherung in Europa muss auch gesehen werden, dass es nicht nur quantitative, sondern auch inhaltliche Unterschiede gibt. In Deutschland konzentriert sich die Rechtsschutzversicherung auf die klassischen Versicherungsbereiche, nämlich Kraftfahrzeug und Familie. Weniger ausgeprägt ist der Unternehmens-Rechtsschutz, anders als z.B....mehr

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§ 26 Meldung des Rechtsschu... / 1. Die Einholung der Deckungszusage durch den Anwalt

Rz. 3 Bei der üblichen unmittelbaren Beauftragung des Anwaltes unter gleichzeitiger Mitteilung über das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung durch den Mandanten hat sich der Anwalt grundsätzlich zu vergewissern, dass der Versicherer unterrichtet ist und Deckungszusage erteilt hat. Wurde Deckungszusage noch nicht begehrt oder noch nicht erteilt, kommt die Obliegenheit gem....mehr

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§ 4 Statistisches zum Thema... / I. Beitragseinnahmen der Versicherungswirtschaft zu einzelnen Versicherungszweigen

Rz. 3 Beitragseinnahmen der Versicherungswirtschaft Gebuchte Brutto-Beitragseinnahmen deutsches Direktgeschäftmehr

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§ 5 Die Rechtsschutzdeckung... / 5. Wahrnehmung rechtlicher, (nicht) wirtschaftlicher Interessen - Abgrenzungsfragen

Rz. 9 Nach früherer Ansicht war die Verfolgung wirtschaftlicher (oder sonstiger) Interessen auch in Verbindung mit der Wahrnehmung rechtlicher Interessen von der Rechtsschutzversicherung nicht gedeckt. Beispiel Gegenstand des anwaltlichen Mandates war die Verfolgung einer günstigen Regelung bei der Abwicklung eines Mietvertrages, etwa die Gestaltung einer Mietanpassungsklause...mehr

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§ 4 Statistisches zum Thema... / C. Statistisches zum Anwaltsmarkt

Rz. 12 Zwischen der Rechtsschutzversicherung und dem Anwaltsmarkt gibt es zu wirtschaftlichen Aspekten Wechselbeziehungen. Die Schadenzahlungen durch die Rechtsschutzversicherung stellen neben der Zahlung von Gerichts- und Verfahrenskosten im Wesentlichen Leistungen an die Anwaltschaft dar. Rz. 13 Für den Anwalt bzw. den "Anwaltsmarkt" ist es wichtig sich zu vergegenwärtigen, ...mehr

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§ 3 Anwaltschaft und Rechts... / I. Der Inhalt der Versicherungsleistung

Rz. 1 In § 1 Abs. 1 ARB 2010 ist quasi als Generalklausel die Leistung der Rechtsschutzversicherung definiert. Hiernach sorgt die Rechtsschutzversicherung nach Eintritt eines Versicherungsfalles, also eines Rechtsschutzfalles, für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers und trägt die dem Versicherungsnehmer hierbei entstehenden Kosten. Dies kann a...mehr

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§ 37 Klage auf Rechtsschutz... / II. Deckungsklage und Schiedsverfahren/Stichentscheid

Rz. 8 Der Versicherungsnehmer hat es in der Hand, ob und wie er bei Ablehnung der Rechtsschutzdeckung vorgeht: im Wege des Stichentscheides, wenn dieser nach den Rechtsschutzbedingungen vorgesehen ist, oder mittels Durchführung des Schiedsverfahrens. Vorstehend Näheres zum Stichentscheid (siehe § 35 Rn 1 ff.) und zum Schiedsverfahren (siehe § 36 Rn 1 ff.). Rz. 9 Wenn der Vers...mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / II. Fortentwicklung der Begriffsbestimmung in ARB 2010

Rz. 5 Eine besondere Thematik sind die Rechtsbegriffe in der Rechtsschutzversicherung im Hinblick auf das versicherte spezifische Risiko dieser Versicherungssparte.[3] Zur Terminologie in § 1 ARB 2010 wird verwiesen auf die Ausführungen in § 6 – Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzvertrag und Versicherungsverhältnis (siehe § 6 Rn 84). Rz. 6 Zum Begriff der Rechtsschutzversi...mehr

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§ 5 Die Rechtsschutzdeckung... / 1. Keine All-Gefahren-Deckung

Rz. 16 Klar muss sein, dass die Rechtsschutzversicherung keine "All-Gefahren-Deckung" bietet. Insoweit liegt bei dem rechtsschutzversicherten Versicherungsnehmer oder Mandanten oft eine falsche Vorstellung vor, häufig inspiriert durch das nicht selten verwandte Wort "Vollrechtsschutz". Durch einen Rechtsschutzvertrag werden aber nicht die Kosten aller denkbaren Rechtsfälle z...mehr

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Geleitwort

Das "Handbuch Rechtsschutzversicherung" liegt nun bereits in der 6. Auflage vor. Es darf damit getrost zu den Klassikern der Rechtsschutzliteratur gezählt werden. Das Buch bietet dem Spartenneuling wie dem erfahrenen Praktiker gleichermaßen größten Nutzen. Durch geschickte Strukturierung gewährleistet es gleichermaßen die umfassende Einarbeitung wie auch die gezielte Lösungss...mehr

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§ 26 Meldung des Rechtsschu... / 2. Die Rechtsnatur der Deckungszusage

Rz. 5 Aus § 17 Abs. 2 S. 1 ARB 2010 folgt die Sorgfaltspflicht des Versicherers, dass er den Umfang des Versicherungsschutzes zu bestätigen hat, wenn der Versicherungsnehmer seinen Rechtsschutzanspruch geltend gemacht hat.[5] Rz. 6 Die Erteilung der Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung ist als deklaratorisches Schuldanerkenntnis zu werten (zur Pflicht der Rechtss...mehr

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§ 29 Prüfung der Rechtsschu... / 5. Deckungsablehnung und Missbrauch

Rz. 19 In Betracht kommt auch die Fallgestaltung, dass die Rechtsschutzversicherung vorprozessual mit dem Versicherten Korrespondenz führt. Handelt es sich bei dem Versicherten nicht um den Versicherungsnehmer, sondern um eine mitversicherte Person, so kann hinsichtlich des Anspruches auf Versicherungsleistung der mitversicherten Person gem. § 15 ARB 2010 sowie § 45 Abs. 1 V...mehr

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§ 17 Anwalts- und Prozessko... / V. Tätigkeit gegenüber eigenem Versicherer

Rz. 19 Rechtsverfolgungskosten gegenüber eigenen Versicherern (z.B. Kaskoversicherung, private Unfallversicherung) können dem Geschädigten zu ersetzen sein, wenn er unfallbedingt davon abgehalten ist, seine Ansprüche anzumelden und anwaltliche Inanspruchnahme notwendig war.[29] Rz. 20 Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung sind nicht...mehr

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§ 27 Kooperation für effizi... / 2. Wichtige Aspekte für die Anwaltschaft

Rz. 5 Für die Anwaltschaft ist – wenn auch nicht generell, so doch für den größten Teil der Anwälte – die Kooperation mit der Rechtsschutzversicherung von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Die Kooperation mit einer Rechtsschutzversicherung hat für den Anwalt erkennbar den Vorteil, dass ihm Mandate empfohlen werden. Dies wiederum eröffnet die Chance zu Gebühreneinnahmen....mehr

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§ 29 Prüfung der Rechtsschu... / a) Die Prüfung der Erfolgsaussichten

Rz. 22 Bei der Prüfung der Erfolgsaussichten sind zwei Aspekte maßgebend, nämlich die rechtliche und die tatsächliche Seite. Rz. 23 Unter rechtlichen Gesichtspunkten kann die Erfolgsaussicht nur dann verneint werden, wenn der Sachvortrag des Versicherungsnehmers nicht schlüssig ist, also wenn der dem Begehren zugrunde liegende Sachverhalt - seine Richtigkeit unterstellt - den...mehr

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AGS 08/09/2015, Bloßes Beru... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat der Rechtspfleger der sofortigen Beschwerde der Beklagten i.H.v. 500,00 EUR abgeholfen. Im Übrigen, also i.H.v. 935,07 EUR nebst Zinsen, hat er der sofortigen Beschwerde der Beklagten zu Unrecht abgeholfen. Soweit die Beklagte die Gebührenforderung unstreitig am 30.12.2013 i.H.v. 500,00 EUR erfüllt hat, entfällt der Anspruch des Beklagtenvertreters auf Festsetzun...mehr

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§ 5 Die Rechtsschutzdeckung... / 4. Kostentragung für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen

Rz. 7 Die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen. Die Ausführungen von Bauer,[7] wonach die Rechtsschutzversicherung nur die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des VN finanziert und nicht andere Interessen, erscheinen zu eng.[8] Rz. 8 Zunächst beinhaltet die Wahrnehmung rechtlicher Interessen nicht die Wahrnehmung von Interessen i...mehr

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§ 37 Klage auf Rechtsschutz... / IV. Prüfung der Erfolgsaussicht

Rz. 37 Bei der Prüfung der Erfolgsaussicht im Deckungsprozess gegen die Rechtsschutzversicherung genügt eine summarische Prüfung.[15] Im Deckungsprozess gegen die Rechtsschutzversicherung ist selbstständig zu prüfen, ob z.B. der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich und rechtswidrig verursacht hat.[16] Ist die Höhe der Rahmengebühren in der Rechtsschutzversiche...mehr

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§ 27 Kooperation für effizi... / III. Kriterien der Versicherer bei Kanzleiauswahl

Rz. 9 Rechtsschutzversicherungen streben mehr und mehr genau definierte Kooperationen mit Anwaltskanzleien an. Hierbei handelt es sich quasi um eine Fortentwicklung der schon seit Jahrzehnten praktizierten Gebührenvereinbarungen. Rz. 10 Bei der Auswahl von sog. "Vertrauens-" oder "Vertragsanwälten" orientieren Rechtsschutzversicherungen sich an bestimmten Auswahlkriterien. Hi...mehr

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§ 3 Anwaltschaft und Rechts... / D. Wirtschaftliche Aspekte

Rz. 26 Rechtsschutz wird fast nur unter dem Gesichtspunkt der durch den Rechtsschutzvertrag gedeckten Risiken und des Leistungsumfanges für den Versicherungsnehmer gesehen. Wenig Beachtung findet die Beziehung zwischen Anwaltschaft und Rechtsschutz unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Bedeutung der Rechtsschutzversicherung für den Anwalt. Die in § 4 aufgeführten stat...mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / 2. Rechtsschutz und Prozessfinanzierung im Vergleich

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§ 3 Anwaltschaft und Rechts... / I. Rechtsschutz, Anwaltsdichte sowie "Prozessflut"

Rz. 27 Das Thema "Rechtsschutzversicherung" wird insbesondere aus dem Blickwinkel der Justiz zum einen häufig gesehen unter dem Stichwort "Prozessflut". Zum anderen werden die Begriffe "Prozessflut" und "Anwaltsschwemme" in Verbindung gebracht, und zwischen beiden wird ein Kausalzusammenhang hergestellt: "Immer mehr Rechtsanwälte erzeugen immer mehr – unnötige – Prozesse, fi...mehr

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§ 29 Prüfung der Rechtsschu... / IV. Problem der mangelnden "Waffengleichheit"

Rz. 39 Es ist davon auszugehen, dass der aufseiten der Rechtsschutzversicherung tätige Sachbearbeiter mit den ARB bestens vertraut ist, regelmäßig aufgrund langjähriger Beschäftigung mit dieser Materie. Dagegen verfügen der Versicherungsnehmer und insbesondere auch der mit der Meldung des Rechtsschutzfalles befasste Anwalt regelmäßig nicht über eine gleichwertige Kompetenz. ...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / a) Rahmengebühren

Rz. 100 Hinsichtlich der zu erstattenden Gebühren ist zu unterscheiden zwischen den Rahmen- und den durch Gegenstandswert zu bemessenden Gebühren. Rz. 101 In § 14 RVG ist die Bestimmung der konkreten Gebühr bei Rahmengebühren geregelt. Rahmengebühren sind solche Gebühren, die nicht fest nach dem Gegenstandswert berechnet werden. Vielmehr ist durch das Gesetz ein Gebührenrahme...mehr

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§ 32 Die Deckungszusage / D. Pflichten des Rechtsschutzversicherers bei Deckungsablehnung

Rz. 20 Lehnt die Rechtsschutzversicherung die begehrte Rechtsschutzdeckung ab, so ergeben sich für sie wichtige Mitteilungs-, Begründungs- und Belehrungspflichten.[15] Will die Rechtsschutzversicherung Rechtsschutzdeckung ablehnen wegen fehlender hinreichender Erfolgsaussicht, so muss sie dies unverzüglich mitteilen. Unterlässt sie die unverzügliche Mitteilung, so kann sie si...mehr

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§ 13 Der Arbeits-Rechtsschu... / III. Streitigkeiten aus dem kollektiven Arbeits- oder Dienstrecht – § 3 Abs. 2b ARB 2010

Rz. 77 Nach § 3 Abs. 2b ARB 2010 besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem kollektiven Arbeits- und Dienstrecht. Dieser Ausschlusstatbestand wurde erstmalig mit den ARB 94 in die Rechtsschutzversicherung eingeführt. Rz. 78 Die ARB 75 sahen diesen Ausschlusstatbestand nicht vor. Die herrschende Lehre ist aber davon ausgegangen, dass die Wahrn...mehr

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§ 8 Der Rechtsschutzfall / II. Der Eintritt des Rechtsschutzfalles

Rz. 17 Speziell in der Rechtsschutzversicherung ist ein Versicherungsfall, also ein Rechtsschutzfall, gegeben, wenn ein Vorgang i.S.d. § 4 ARB 2010 in dem durch den Vertrag erfassten Deckungsbereich eingetreten ist und die Wahrnehmung rechtlicher Interessen für den Versicherungsnehmer erforderlich ist und damit Aufwendungen von Rechtskosten notwendig werden. Rz. 18 Die Regelu...mehr

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§ 5 Die Rechtsschutzdeckung... / 3. Begrenzung durch Risikoausschlüsse

Rz. 23 Das von der Rechtsschutzversicherung übernommene Risiko wird durch Risikoausschlüsse begrenzt. Diese sind neben den primären Risikobegrenzungen das Instrumentarium, um das übernommene Risiko zu begrenzen. Sie sind den sog. "sekundären Risikobegrenzungen" zuzuordnen. Sie stehen zu den primären Risikobegrenzungen in einem Regel-Ausnahme-Verhältnis. Risikoausschlussklause...mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / 1. Informationsobliegenheit

Rz. 81 Die Informationsobliegenheit entsteht in der Regel erst durch die Beauftragung eines Anwaltes zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen. In diesem Fall ist der Versicherer so rechtzeitig zu informieren, dass es ihm noch möglich ist, seine Eintrittspflicht zu prüfen und sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Rz. 82 Zu dieser Obliegenheit können sich in der Praxis rege...mehr

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§ 26 Meldung des Rechtsschu... / II. Checkliste

Rz. 14 1. Angaben zum Versicherungsverhältnis 2. Angaben zu anderweitiger Rech...mehr

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§ 35 Der Stichentscheid / II. Pflicht und Frist zur Mitteilung über die Leistungsverweigerung

Rz. 11 Macht der Rechtsschutzversicherer von seinem Recht zur Leistungsverweigerung Gebrauch, so ist dies dem Versicherungsnehmer unverzüglich mitzuteilen. "Unverzüglich" ist i.S.v. § 121 BGB zu definieren. Nach OLG Frankfurt[5] ist diese Frist mit 2 bis 3 Wochen nach vollständiger Informierung zu bemessen (vgl. auch § 33 Rn 1). Rz. 12 Eine Rechtsschutzversicherung, die wegen...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / E. Der örtliche Geltungsbereich

Rz. 61 Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen besteht im Übrigen nur, wenn der Rechtsschutzfall im örtlichen Geltungsbereich der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung eingetreten ist. Der örtliche Geltungsbereich ist in § 6 ARB 2010 geregelt. Zum örtlichen Geltungsbereich gehören die Staaten Europas, die Anliegerstaaten des Mittelme...mehr

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§ 26 Meldung des Rechtsschu... / III. Einholung der Deckungszusage und Gebührenanspruch

Rz. 9 Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Einholung der Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer eine besondere Angelegenheit i.S.v. § 15 RVG ist und deshalb gesondert mit der Gebühr nach VV 2300, 2301 zu vergüten ist.[8] Der Gegenstandswert für die Gebührenberechnung bei Einholung einer Deckungszusage entspricht der Höhe der zu erwartenden Kosten.[9] Rz. 10 Str...mehr

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§ 36 Das Schiedsverfahren s... / III. Statistisches

Rz. 38 Die Rechtsschutzversicherung bleibt mit einem Anteil von 13,9 % in 2009 an den zulässigen Beschwerden die zweithäufigste Sparte, in welcher die Verbraucher den Ombudsmann in Anspruch nehmen (nachstehende Übersicht siehe Rn 40). Rz. 39 Die Beschwerden in dieser Sparte sind meist durch folgende Konstellation geprägt: Der Beschwerdeführer kämpft zunächst an einer anderen ...mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / III. Prozessfinanzierung in der anwaltlichen Praxis

Rz. 42 Das Institut der gewerblichen Prozessfinanzierung gewinnt allgemein an Bedeutung.[19] Dies ist auch bereits Gegenstand zahlreicher Abhandlungen.[20] Auch befassen sich mit dem Thema Prozessfinanzierung bereits Dissertationen.[21] Rz. 43 Für den Anwalt ergibt sich zum Instrument der Prozessfinanzierung die Frage, ob der Anwalt verpflichtet ist, den Mandanten auf die Mög...mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / III. Inhalt der Pflichten aus Obliegenheiten

Rz. 77 Während die Regelung des § 17 Abs. 1 ARB 2010 dem Versicherungsnehmer die Verpflichtung auferlegt, die Rechtsschutzversicherung vollständig und wahrheitsgemäß über den Fall mit Angabe von Beweismitteln zu unterrichten, bedeutet diese Verpflichtung für den Versicherungsnehmer nicht, von sich aus Unterlagen vorzulegen. Diese sind vielmehr nur auf Verlangen des Versicher...mehr

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§ 37 Klage auf Rechtsschutz... / II. Ablehnung der Rechtsschutzdeckung

Rz. 17 Unter Ablehnung ist die eindeutige und abschließende Erklärung der Rechtsschutzversicherung zu verstehen, dass diese nicht bereit ist, Rechtsschutzdeckung zu gewähren. Rz. 18 Lehnt die Rechtsschutzversicherung die Leistungspflicht wegen mangelnder Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit ab, ist dies keine endgültige Ablehnung, sondern nur eine vorläufige Ablehnung. In diese...mehr

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§ 32 Die Deckungszusage / III. Notwendiger Inhalt des Vorbehaltes

Rz. 12 Für die Erklärung eines wirksamen Vorbehaltes reicht es nicht aus, dass die Deckungszusage mit dem Zusatz versehen ist: "Im Rahmen des Versicherungsvertrages und der ARB". Dies reicht nicht aus, um einen wirksamen Vorbehalt zu erklären.[10] Hieraus folgt, dass für einen wirksamen Vorbehalt erforderlich ist, dass die Rechtsschutzversicherung die Fakten und den Sachverh...mehr