Fachbeiträge & Kommentare zu Rehabilitation

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 37 ist Folgenorm zu § 185 RVO. Abs. 2 ist durch das KOV-Anpassungsgesetz 1990 (BGBl. I S. 1211) rückwirkend zum 1.1.1990 geändert worden und hatte die Pflichtleistungen der Kasse erweitert. Durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) ist Abs. 2 Satz 4 mit Wirkung zum 1.4.1995 als konkurrierende Vorschrift zu § 36 SGB XI hinzugekommen. Rz. 2 Das GKV-Modernisierun...mehr

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Mindestlohn / 2.2 Betrieblicher Geltungsbereich (§ 1 6. PflegeArbbV)

Die Verordnung zum Mindestlohn Pflege gilt für Pflegebetriebe. Dies sind Betriebe oder selbstständige Betriebsabteilungen, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegeleistungen für Pflegebedürftige erbringen ("Überwiegensprinzip"). Pflegeleistungen überwiegen dann, wenn die Arbeitnehmer des Pflegebetriebs in der Sum...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.2.2 Keine Bewertung bestimmter Arbeitslosenzeiten (Satz 2 und 3)

Rz. 15 Ergänzend zu § 74 Satz 4 schließt Satz 2 auch für Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit im Beitrittsgebiet in der Zeit vom 1.7.1978 bis 28.2.1990 eine Bewertung aus (vgl. weitergehend GRA der DRV zu § 263 SGB VI, Stand: 9.5.2023, Anm. 4). Rz. 16 Ohne Bewertung bleiben nach Satz 3 auch Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit nach dem 30.6.1978, für die jedoch vor de...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist seit 2002 wie folgt geändert worden: durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403): In Abs. 1 (Nr. 4) wurde "oder Rentensplitting unter Ehegatten" und an späterer Stelle "bei Witwenrenten und Witwerrenten sowie" mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt; durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21....mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.14.1 Entgelt im Krankheitsfall, § 16 TVHöD

§ 16 Abs. 1 TVHöD sieht vor, dass Studierende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Studienvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholungserkrankungen das Studienentgelt (§ 9 TVHöD) in entsp...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2 Nachweispflicht (Abs. 1 Satz 2 bis 5)

Rz. 22 Achtung Die Mitteilungspflicht des § 5 Abs. 1 EFZG (siehe 3.1) besteht für alle Arbeitnehmer, die unter das EFZG fallen. Bezüglich der Nachweispflichten ist seit dem 1.1.2023 nach dem Personenkreis zu unterscheiden. Die – bislang für alle Arbeitnehmer bestehende – Nachweispflicht des § 5 Abs. 1 Satz 2 bis 5 EFZG gilt nur noch für: privatversicherte Arbeitnehmer, geringfü...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 2 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 § 5 EZFG auferlegt allen Arbeitnehmern i. S. d. § 1 Abs. 2 EFZG (also nicht Heimarbeitern gem. § 1 Abs. 1 EFZG) Mitteilungs- und Nachweispflichten. Die Pflichten aus § 5 EZFG bestehen nur dann nicht, wenn der Arbeitgeber auf deren Einhaltung verzichtet hat. Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer überhaupt einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber seinem Arbeitgeber...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 32 Felix, Vorläufige Leistungen im Sozialrecht, SGb 2022, 12. Krause, Die sozialen Dienste im System der Sozialversicherung, der sozialen Entschädigung und der Sozialhilfe, ZfSH/SGB 1985, 346. Kreutz, Gesetzlich normierte Kommunikationshilfen für Gehörlose, ZFSH/SGB 2008, 586. Münder, Verbände der freien Wohlfahrtspflege – ein strittiger Begriff, NDV 1996, 350. Pickel, Zusam...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.3 Bedeutung des 6-Monats-Zeitraums (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 121 War der Arbeitnehmer (mindestens) 6 Monate lang wegen derselben Krankheit nicht arbeitsunfähig krank, wird der Fortsetzungszusammenhang unterbrochen. Bei einer (Fortsetzungs-)Erkrankung hat er wiederum Anspruch auf Entgeltfortzahlung für höchstens 6 Wochen. Nach dem Ablauf von 6 Monaten ist daher unerheblich, ob ein Grundleiden latent fortbestanden hat und ein Ursach...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.2 Fortsetzungserkrankung

Rz. 116 Ein Fortsetzungszusammenhang wird angenommen (es handelt sich also um dieselbe Erkrankung), wenn verschiedene Erkrankungen auf demselben nicht ausgeheilten Grundleiden beruhen bzw. wenn sie auf dieselbe chronische Veranlagung des Arbeitnehmers zurückzuführen sind.[1] Dasselbe medizinisch nicht behobene Grundleiden kann dabei in unterschiedlichen Krankheitserscheinung...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.4 Bedeutung des 12-Monats-Zeitraums (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 123 Der Arbeitnehmer hat auch dann wiederum Anspruch auf Entgeltfortzahlung für einen neuen vollen 6-Wochen-Zeitraum, wenn zwischen dem Beginn der ersten Krankheitsperiode und der erneuten Arbeitsunfähigkeit infolge einer Fortsetzungserkrankung ein Zeitraum von 12 Monaten liegt. Diesen neuen Anspruch erwirbt er unabhängig davon, wie häufig, in welchen Abständen und für w...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Arbeitsunfähigkeit

Rz. 40 Die Krankheit des Arbeitnehmers muss zu einer Arbeitsunfähigkeit führen; nur dann gewinnt sie für Entgeltfortzahlungsansprüche Bedeutung. Es ist zwischen der Erkrankung des Arbeitnehmers und der Folge der Arbeitsunfähigkeit zu differenzieren. Nicht jede Krankheit führt zu einer Arbeitsverhinderung. Wie der Krankheitsbegriff ist auch der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 1.3 Sonstige Versicherungspflichtige

Zum Personenkreis der sonstigen Versicherungspflichtigen zählen nicht die versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Vielmehr zählen zu diesem Personenkreis[2]: Jugendliche, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, die ihnen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen sollen sowie P...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Häusliche Krankenpflege / 9.2 Bezug von Pflegegeld

Erbringt die Krankenkasse häusliche Krankenpflege anstelle von Krankenhausbehandlung, besteht analog der Verfahrensweise bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung bzw. stationären medizinischen Leistung zur Rehabilitation ein Anspruch auf Pflegegeld für bis zu 4 Wochen. Wird häusliche Krankenpflege nach § 37 Abs. 1 SGB V jedoch direkt im Anschluss an eine vollstationär...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gründungszuschuss / 1.2 Arbeitslosengeldanspruch vor Aufnahme der Selbstständigkeit

Zweite wichtige Voraussetzung ist, dass der Gründer bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Gefordert ist dabei keine Nahtlosigkeit, aber ein zeitlich enger Zusammenhang zwischen vorherigem Leistungsbezug und Förderung. Eine kurzzeitige Unterbrechung von bis zu einem Monat zwischen dem Anspruch auf Arbeitslosengeld und der Aufnahme d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.14.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 12 TVSöD)

§ 12 Abs. 1 TVSöD sieht vor, dass Studierende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungs- und Studienvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholungserkrankungen das Studienentgelt (§ ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Alten-, Gesundheits- und Ki... / 1.1 Tätigkeitsbereiche

Stationäre bzw. teilstationäre und ambulante Betreuung Hilfsbedürftige Senioren ziehen je nach Betreuungsbedarf in ein Altenheim (ggf. Betreutes Wohnen) oder in ein Pflegeheim. Demzufolge ist eine Versorgung rund um die Uhr und jederzeit auch im Notfall gegeben. Bei der ambulanten Pflege leben die Senioren weiterhin in ihrem eigenen Heim und werden durch einen Pflegedienst st...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2.7 Externe Stellen

Beratung in Fragen der beruflichen Rehabilitation bieten unterschiedliche Einrichtungen. Nach § 167 SGB IX sind vor allem die Rehabilitationsträger betroffen. Da es um Menschen geht, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, sind das v. a.: die gesetzliche Rentenversicherung, die nach dem Grundsatz Rehabilitation vor Rente Leistungen erbringt, um Beschäftigte in Arbeit zu halten;...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.3 Leistungen zur beruflichen Rehabilitation

Rz. 12 Abs. 2 greift die Problematik der möglichen Zuständigkeit unterschiedlichster Träger der Rehabilitation auf (Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Träger der Alterssicherung der Landwirte, Träger der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie der Sozialhilfe). Die Regel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.7.2 Vereinbarungstext

Rz. 55 Text der Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach § 28 i. V. m. § 51 Abs. 5 SGB IX (ab 1.1.2018: § 44 i. V. m. § 71 Abs. 5 SGB IX) Anmerkung des Autors: Zur Klärung des Verfahrens haben die Krankenkassen-Bundesverbände unter Beteiligung des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Rentenversicherung Bund – stellvertretend auch f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.4.2 Fahrkostenübernahme durch die Krankenkasse

Rz. 32 Ein zum Zeitpunkt der Drucklegung wegweisendes Urteil ist das zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht rechtskräftige Urteil des LSG Sachsen v. 21.9.2022 (L 1 KR 365/20). Das Urteil setzt sich mit den Fallgestaltungen auseinander, in denen die stufenweise Wiedereingliederung in einem inneren Zusammenhang mit einer ambulanten oder stationären Rehabilitationsleistung na...mehr

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Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 2.2.1 Überblick

Rz. 6 Nach § 3 Abs. 3 Satz 2 GG darf kein Mensch wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Als Behinderung gilt gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention eine Abweichung der Gesundheit, welche nicht nur vorübergehend Barrieren aufbaut, die den betreffenden Menschen daran hindern, wie ein gesunder Mensch am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Danach zählen ...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.4.3 Fahrkostenübernahme durch den Rentenversicherungsträger

Rz. 35 Nach § 15 SGB VI erbringen die Träger der Rentenversicherung als Leistungen zur medizinischen Rehabilitation die Leistungen nach den §§ 42 bis 48 SGB X und damit sowohl die in § 42 Abs. 2 SGB IX aufgeführten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als auch die Leistungen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 44 SGB IX. Es ist damit nicht ersichtlich, aus wel...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.7 Krankengeld bzw. Übergangsgeld während des Eingliederungsprozesses

Rz. 43 Während einer stufenweisen Wiedereingliederung ist der Versicherte grundsätzlich weiterhin arbeitsunfähig mit der Folge, dass er von seiner Krankenkasse Krankengeld erhält (§ 2 AU-Richtlinien, Rz. 56 ff.). Wird die stufenweise Wiedereingliederung nicht von der Krankenkasse, sondern vom Rentenversicherungsträger begleitet, tritt wegen der Vorrangigkeit von Übergangsgel...mehr

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Schell, SGB IX Einführung / 2 Inhaltliche Schwerpunkte des Gesetzes

Mit dem Bundesteilhabegesetz werden Empfehlungen aus den "Abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands" aufgegriffen und die Behindertenpolitik in Deutschland in Einklang mit der UN-BRK weiterentwickelt. Gleichzeitig wurden Vorgaben des Koalitionsvertrages für die 18. Legislaturperiode umgesetzt, die u. a. vorsehen, die Lebenssituation von Menschen ...mehr

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Schell, SGB IX Einführung

Einführung zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – Mit dem Sozialgesetzbuch IX, das am 19.6.2001 vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen worden war und das am 1.7.2001 in Kraft trat, war der Gesetzgeber einer seit Langem bestehenden Forderung nachgekommen, das Recht der Rehabilitation ...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.3.2 Arbeitsunfähige Rehabilitanden (Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 regelt die Antragsversicherungspflicht für den Personenkreis der arbeitsunfähigen Rehabilitanden. Personen, die nur deshalb keinen Anspruch auf Krankengeld haben, weil sie in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht (also i. d. R. privat Krankenversicherte, aber auch nicht Krankenversicherte) oder nicht entsprechend versichert sind (z. B. kranken...mehr

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Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das trägerübergreifende Rehabilitations-/Behindertenrecht wurde im Jahr 1974 erstmals durch das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (BGBl. I 1974 S. 1881) eingeführt. Als Rechtsgrundlage dienten unterschiedliche rehabilitationsträgerspezifische Gesetze. Das bis dahin unübersichtliche Rehabilitations- und Behindertenrecht fasste der Gesetzgeber...mehr

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Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach Art. 3 Abs. 3 GG darf ein Mensch wegen seiner Behinderung nicht benachteiligt werden. Neben diesem Ziel folgt § 1 dem besonderen Anliegen, Menschen mit Behinderung bzw. drohender Behinderung zwecks Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe am schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Leben besondere Rechte zu gewähren. Diese Rechte ori...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.7.1.1 Einleitungs- und Durchführungsverfahren

Rz. 47 Der behandelnde Arzt der Rehabilitationseinrichtung hat gemäß der Vereinbarung (Rz. 55 ff.) spätestens am letzten Tag der durch den Rentenversicherungsträger durchgeführten ambulanten oder stationären Rehabilitationsleistung zu prüfen, ob sich für den Versicherten eine stufenweise Wiedereingliederung eignet. Die Gesamtdauer der Maßnahme, die täglich zumutbare Arbeitsz...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.5 Leistungsverbot an erwerbsfähige Leistungsberechtigte i. S. d. SGB II

Rz. 22 Abs. 4 enthält eine spiegelbildliche Regelung zu § 16 Abs. 1 SGB II. Damit soll sichergestellt werden, dass im SGB II vorgesehene Leistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II nicht nach dem SGB III gewährt werden. Bei der Änderung des Abs. 4 Satz 1 mit Wirkung zum 1.8.2019 handelte es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung als Folge der Anpa...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift setzt den Rahmen und die Parameter für die Erbringung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Damit wird das Prinzip der Subsidiarität durch die Festlegung von Grundsätzen für die Leistungserbringung manifestiert. Durch redaktionelle Änderung der Vorschrift zum 1.4.2011 werden die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen seither ausschließlich als erwerbsfähi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.2.3 Arznei-, Verband- und Heilmittel

Rz. 15 Voraussetzung für die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln ist die Notwendigkeit dieser Leistungen bei Sterilisation oder bei Schwangerschaftsabbruch. Es gelten dann die Regelungen der §§ 31 ff. Hinzu kommen erforderlichenfalls Fahrkosten, Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege, medizinische und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 1.5 Verwaltungsvorschriften

Rz. 8 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 7 erfassen. Die GRA zu § 7: Freiwillige Versicherung hat den Stand: 13.10.2021 (i. d. F. des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Er...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift, die das Recht der freiwilligen Versicherung gegenüber dem früheren Recht vereinfacht hat, ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 1 Satz 2 ist bereits vor dem Inkrafttreten durch Art. 1 Nr. 4 RÜG (BGBl. I S. 1606) redaktionell geändert worden. Abs. 2 Satz 2 musste wegen der Streichung von § 5 Abs. 3 (WFG v. 25.9.1996, BGBl. I S. 1461) geändert werden. M...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.7.1 Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung

Rz. 46 Zur Ermöglichung einer verwaltungspraktikablen Zuständigkeitsabgrenzung haben die Träger der Renten- und Krankenversicherung eine "Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach § 28 i. V. m. § 51 Abs. 5 SGB IX" (ab 1.1.2018: § 44 i. V. m. § 71 Abs. 5) geschlossen. Die Vereinbarung (vgl. Rz. 55) trat am 1.9.2011 in Kraft. Sie gilt ...mehr

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Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 26 Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2, 3, 5, 7 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.5.1.2 Beginn der Versicherungspflicht nach Nr. 2

Rz. 81 Nach Satz 1 Nr. 2 beginnt die Versicherungspflicht in den Fällen des Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 mit Beginn der Leistung und in den Fällen des Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitation, wenn der Antrag innerhalb von 3 Monaten danach gestellt wird, andernfalls mit dem Tag, der dem Eingang des Antrags folgt, frühestens jedoch mit dem Ende der Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie wurde in der Folgezeit mehrfach geändert und durch das AVmG v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) mit Wirkung zum 1.1.2004 vollständig neu gefasst. Durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (in den neuen Bundesländern bereits am 3.10.1990). Durch das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres v. 17.12.1993 (BGBl. I S. 2118) ist Abs. 2 Satz 2 mit Wirkung zum 1.9.1993 ergänzt worden. Das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) bewirkte eine Neufassung von Abs. 2 mit Wirkung zum 1.4.1995. Nach...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.5.1 Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber

Rz. 37 Durch die stufenweise Wiedereingliederung wird die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit nicht tangiert (vgl. § 2 Abs. 2 AU-Richtlinie; Rz. 56 ff.). Im Vordergrund der im Rahmen des Wiedereingliederungsprozesses ausgeübten Beschäftigung stehen nämlich Gesichtspunkte der Rehabilitation des Arbeitnehmers; durch den Wiedereingliederungsprozess kann er erproben, ob er auf dem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 44 sieht als Teilleistung der medizinischen Rehabilitation die Möglichkeit der stufenweisen Wiedereingliederung eines arbeitsunfähigen Arbeitnehmers/Beamten oder selbständig Tätigen an dessen bisherigem Arbeitsplatz vor (in der Öffentlichkeit oft auch "Hamburger Modell" genannt). Sie ist eine zwischen dem Arzt, dem jeweiligen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und i. d. R....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 22 stellt die Nachrangigkeit von Leistungen nach dem SGB III gegenüber konkurrierenden Ansprüchen fest. Davon ausgenommen werden spezifische Leistungen für schwerbehinderte Menschen und Leistungen zur Förderung der Berufsausbildung und zur Förderung der beruflichen Weiterbildung an Gefangene, soweit sie der Sicherung des Lebensunterhalts dienen. Abs. 1 Satz 1 bestimmt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 2.1 Verhältnis des SGB IX zu anderen Büchern des SGB (z. B. SGB V)

Rz. 5 Das SGB IX verfolgt das Ziel, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen bzw. zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in Schule, Beruf und Gesellschaft einzugliedern. Teilhabeziele verfolgen z. B. auch das SGB V (Krankenbehandlung: Krankheit heilen, Verschlimmerung verhüten oder Krankheitsbeschwerden lindern...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I Einführung

Einführung zum Ersten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) – Allgemeiner Teil – Das deutsche Sozial- und Sozialversicherungsrecht entwickelte sich in den letzten beiden Jahrhunderten aus den verschiedensten rechts- und sozialpolitischen Grundlagen heraus. Dementsprechend gab es eine Vielzahl von Gesetzen, die teilweise auf dem Versicherungsprinzip (Sozialversicherung, Arbeitsförderun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 (Beitrittsgebiet: 3.10.1990) eingeführt worden. Abs. 1 wurde mit dem SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.1.1996 geändert. Durch das Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit v. 20.12.1999 (BGBl. I 2000 S. 29) ist Abs. 1a eingefügt worden. Diesem Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 2.3.1 Frauen und Kinder mit Behinderung

Rz. 14 Die meisten Bedürfnisse von Frauen ergeben sich i. d. R. aus ihrer gesellschaftlichen Verpflichtung zur Fortführung der Erziehungsaufgaben oder aus anderen familiären Verpflichtungen. Auf diese individuellen Bedürfnisse ist so weit wie möglich Rücksicht zu nehmen. Nach Auffassung des Autors erstreckt sich dieser besondere Schutz auch auf Väter, die Erziehungsaufgaben ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.1 Individualität und Ermessen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Leistungsgrundsätze des § 3 prägen die Erforderlichkeit, Vorrangigkeit bestimmter Leistungen im Einzelfall und Unverzüglichkeit; daneben spielen die Nachrangigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Hilfe eine wesentliche Rolle. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit enthält Abschnitt 1 des Dritten Kapitels (§§ 14ff.). § 3 enthält Vorgaben zur Beurtei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.6 Betriebsärztliche Beratung

Ein wichtiges Anliegen der ganzheitlichen Vorsorge ist, die individuellen gesundheitsbezogenen Fragen und Anliegen der Beschäftigten in Bezug auf die Zusammenhänge zwischen aktuellen und zurückliegenden Belastungen und seiner Gesundheit zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheit zu empfehlen. Darüber hinaus kann die betriebsärztliche Beratung folgende The...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 102 Befris... / 2.3 Befristung bei gleichzeitiger Gewährung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 7 Die in Abs. 2a eingefügte Regelung betrifft die Fälle, bei denen zur Zeit der (positiven) Entscheidung über den Rentenantrag bereits Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht wurden und nicht absehbar ist, zu welchem Zeitpunkt die Rehabilitationsleistungen enden werden. In der Praxis betrifft dies die Fälle der Leistungen zu...mehr