Fachbeiträge & Kommentare zu Rehabilitation

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.4 Berichtspflicht (Abs. 3 Satz 20)

Rz. 22 Abs. 3 Satz 20 (angefügt durch das GKV-IPReG, vgl. Rz. 3j) verpflichtet den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, dem Deutschen Bundestag über das Bundesministerium für Gesundheit erstmalig für das Jahr 2021 bis zum 30.6.2022 und danach jährlich bis zum 30.6.2024 einen Bericht vorzulegen, in dem die Erfahrungen mit der vertragsärztlichen Verordnung von geriatrischen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 23 folgt den Regelungen in § 187 Abs. 1 und § 364 RVO, geht aber über deren Regelungsumfang hinaus. Nach ihrem Inkrafttreten hat die Norm verschiedene Änderungen erfahren. Das GSG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat mit Wirkung zum 1.1.1993 in Abs. 5 Satz 3 und 4 angefügt und Abs. 6 neu gefasst. Dadurch wurden die Ausgaben für stationäre Vorsorgekuren nach Abs. 4 für ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.2 Leistungsanspruch

Rz. 10 Der durch das HHVG (vgl. Rz. 6b) in Abs. 1 eingefügte Satz 2 hat klargestellt, dass Versicherte einen Anspruch auf Hilfsmittel haben, die mindestens die im Hilfsmittelverzeichnis festgelegten Anforderungen an die Qualität der Versorgung der Produkte erfüllt. Diese Qualitätsanforderungen gelten auch für Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, si...mehr

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Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.3.4 Kinder und Jugendliche (Abs. 7)

Rz. 24 Eine Ausnahme sieht Abs. 7 für die Leistungsdauer von stationären Vorsorgeleistungen für Kinder und Jugendliche vor. Für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist u. a. aufgrund der medizinischen und entwicklungsspezifischen Besonderheiten die Dauer stationärer Vorsorgeleistungen i. d. R. auf 4 bis 6 Wochen festgelegt. In diesem Zusammenhang wird ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.1.2 Besondere Annahmen (Abs. 1 Satz 1 HS 2)

Rz. 24 In diesem Halbsatz ist vorgesehen, dass den besonderen Erfordernissen der Versorgung behinderter Menschen und von der Behinderung bedrohter Menschen und psychisch Kranker Rechnung zu tragen ist. Herausgestellt wird die Belastungserprobung und Arbeitstherapie. Das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot in Abs. 1 kann in den einzelnen Richtlinien bei der Versorgung behinder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.6 Weitere Richtlinien für die vertragsärztliche Versorgung

Rz. 82 Der Gemeinsame Bundesausschuss hat für die vertragsärztliche Versorgung noch zu folgenden Regelungsbereichen Richtlinien verabschiedet: Arbeitsunfähigkeit (Abs. 1 Nr. 7), Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch (Abs. 1 Nr. 11), Gesundheitsuntersuchung (Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4), Jugendgesundheitsuntersuchung (Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4), Kinder (Abs. 1 Nr. 3 i...mehr

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Sommer, SGB V § 24 Medizini... / 2.2 Kostenübernahme

Rz. 9 Durch die Aufhebung des ursprünglichen Abs. 1 Satz 2 durch das Gesetz zur Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter (vgl. Rz. 3) wird erreicht, dass Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter von den Krankenkassen ab 1.8.2002 voll finanziert werden. Die frühere Regelung, nach der die Satzung vorsehen konnte, dass die Kosten in voller Höh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.3 Recht auf Abgabe einer Stellungnahme und Abgabeverfahren

Rz. 43 Durch das 2. GKV-NOG ist eingeführt worden, dass vor Erlass der Arzneimittel-Richtlinien, der Heilmittel-Richtlinien und der Richtlinien über häusliche Krankenpflege die Spitzenvertretungen der jeweiligen Leistungserbringer gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss Stellungnahmen abgeben können, damit deren Sachkenntnis und Sachverstand berücksichtigt werden. "Können"...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24 Medizini... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Diese Vorschrift bietet den Krankenkassen die Möglichkeit, spezifische medizinische Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes oder in gleichartigen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Für diese Vorsorgeleistungen gelten die in § 23 Abs. 1 genannten medizinischen Voraussetzungen entsprechend. Vorsorgeleistungen für Mütter und ...mehr

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Sommer, SGB V § 24 Medizini... / 2.3 Dauer der Leistung/Antrag (Abs. 2)

Rz. 11 Aus Abs. 2 i. V. m. § 23 Abs. 5 folgt, dass auch die Vorsorgeleistungen für Mütter/Väter längstens für 3 Wochen erbracht werden, es sei denn, eine Verlängerung der Leistung ist aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich. Anstelle der Regeldauer von 3 Wochen können die Spitzenverbände in Leitlinien indikationsspezifische Regeldauern festlegen. Diese sind von de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.5.3 Heilmittel-Richtlinien

Rz. 67 Die Änderung der Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie) v. 19.1.2023 ist am 12.4.2023 in Kraft getreten. Die mit Wirkung zum 11.5.2019 erfolgte Änderung in Abs. 6 geht auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) zurück. Damit hat der Gemeinsame Bundesauss...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 3 Rechtsprechung (Hilfsmittel in alphabetischer Reihenfolge)

Rz. 38 Aktivrollstuhl (Zweitversorgung) nein = BSG, Urteil v. 3.11.2011, B 3 KR 4/11 R. Allergendichte Matratzenkomplettumhüllung ja = BSG, Urteil v. 15.3.2012, B 3 KR 2/11 R. Angorawäsche nein = BSG, Urteil v. 12.12.1979, 3 RK 44/78. Antiallergene Kissen- und Matratzenbezüge ja = BSG, Urteil v. 15.3.2012, B 3 KR 2/11 R. Arthrodesenstuhl ja = BSG, Urteil v. 30.4.1975, 5 RKn 11/7...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.6 Subsidiäre Leistungszuständigkeit der Krankenkasse (Abs. 4)

Rz. 24 Die Leistungszuständigkeit der Krankenkasse ist nachrangig gegenüber den Leistungen anderer Sozialversicherungsträger, insbesondere der Rentenversicherung (vgl. §§ 9 ff., 15 SGB VI). Nachrangigkeit besteht ferner gegenüber Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungen (§ 11 Abs. 4), wenn die Leistungen als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zu er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 279 Verwalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Damit werden Organisation und Verfassung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) geregelt und aus verwaltungsökonomischen Gründen lediglich 2 Organe vorgesehen (BT-Drs. 1...mehr

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Sommer, SGB V § 24 Medizini... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm schließt an die Regelung in § 187 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RVO an. Sie ist nach dem Inkrafttreten mehrfach geändert worden. Das GSG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat mit Wirkung zum 1.1.1993 Abs. 2 geändert und Abs. 3 angefügt. Hintergrund war, dass Vorsorgekuren für Mütter nicht in die Ausgabenbegrenzung für stationäre Vorsorgemaßnahmen einbezogen werden sollten ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 68. Kuren (Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation)

Rz. 1019 Der Begriff der Kur wird in den arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Gesetzen nicht mehr verwendet. Stattdessen werden Kuren als "Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation" bezeichnet (vgl. u.a. § 10 BUrlG, § 9 EFZG, §§ 23, 24 SGB V). a) Entgeltfortzahlung Rz. 1020 Dem Arbeitnehmer steht ein Entgeltfortzahlungsanspruch bis zur Dauer von 6 Wochen zu, ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 85. Reha-Maßnahmen

Rz. 1404 → Kuren (Rdn 1019 ff.). Rz. 1405 Die medizinische Rehabilitation umfasst alle Maßnahmen, mit denen Krankheits- und Unfallfolgen sowie Folgen einer angeborenen Behinderung beseitigt oder zumindest ausgeglichen werden. Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen werden gem. § 40 SGB V angeboten, um Krankheitsbeschwerden zu erkennen, zu heilen, die Verschlimmerung einer Krank...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Entgeltfortzahlung

Rz. 1020 Dem Arbeitnehmer steht ein Entgeltfortzahlungsanspruch bis zur Dauer von 6 Wochen zu, wenn der Arbeitnehmer an einer bewilligten Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation teilnimmt und aus diesem Grund an der Arbeit verhindert ist (§ 9 Abs. 1 i.V.m. § 3 EFZG). Die Maßnahme kann ambulant oder stationär erbracht werden (BAG v. 25.5.2016 – 5 AZR 298/15, j...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Urlaubstage

Rz. 1026 Gem. § 10 S. 1 BUrlG dürfen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Anzeige- und Nachweispflicht

Rz. 1027 Der Arbeitnehmer ist gem. § 9 Abs. 2 EFZG verpflichtet, dem Arbeitgeber unverzüglich den Zeitpunkt des Eintrittes der Maßnahme, die voraussichtliche Dauer und eine etwaige Verlängerung der Maßnahme mitzuteilen (Anzeigepflicht); er ist überdies entsprechend der Norm verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Bewilligung der Maßnahme durch einen Soziall...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Leistungsansprüche

Rz. 168 Die Arbeitsagenturen gewähren Arbeitnehmern vor allem folgende Leistungen (§§ 19 SGB I, 3 SGB III):mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Option zur Aufstockung des Beitrags zur Rentenversicherung

Rz. 1697 Der geringfügig Beschäftigte hat die Möglichkeit, den Arbeitgeberpauschalbeitrag von 15 % des Arbeitsentgeltes auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Er erwirbt dann nicht nur Ansprüche auf Altersrente, sondern auch Ansprüche auf Rehabilitation, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente, vorgezogene Altersrente sowie Rente nach Mindesteinkommen. Rz. 1698...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.5.2 Leistungen der häuslichen Pflege (§ 4 Nr. 16 Buchst. c, i oder k UStG)

Tz. 100a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Einrichtungen, die Leistungen zur häuslichen Pflege und Betreuung sowie zur hauswirtschaftlichen Versorgung erbringen, sind mit ihren Leistungen steuerfrei, wenn mit ihnen die Krankenkasse einen Vertrag nach § 132a SGB V (Versorgung mit häuslicher Krankenpflege) bzw. die zuständige Pflegekasse eine Vertrag nach § 77 SGB XI (Häusliche Pfleg...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.3.1 Begriff des Arbeitsverhältnisses

Die Streitigkeiten zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber müssen auf einem Arbeitsverhältnis beruhen, welches besteht, bestanden hat oder begründet werden sollte. Auf die Wirksamkeit des Arbeitsverhältnisses kommt es nicht an. Erfasst werden insbesondere auch unzulässige Schwarzarbeit oder die Beschäftigung Familienangehöriger. Arbeitsverhältnisse i. S. d. § 2 Abs. 1 N...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Ersatz mobbingbedingter Vermögensschäden

Rz. 1240 Zu der Beseitigung der einem Arbeitnehmer entstehenden Mobbingfolgen gehört aber auch der Ersatz jeglicher Art von Schäden, die er infolge des Mobbings erleidet. In erster Linie geht es dabei um Schäden, die daraus entstehen, dass er aufgrund mobbingbedingter Gesundheitsbeeinträchtigung seine vertragsgemäßen Arbeitsleistungen nicht erbringen kann. Verfügt er aufgrun...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Leistungsansprüche

Rz. 1456 Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte haben Anspruch auf Leistungen zur medizinischen und berufsfördernden Rehabilitation, auf Renten nach Erreichen der Altersgrenze, Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Beitragserstattungen. Dabei ist zu beachten, dass freiwillig Versicherte bestimmte Gesundheitsleistungen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.5.1 Haushaltshilfeleistungen (§ 4 Nr. 16 Buchst. b, d, i oder k UStG)

Tz. 100 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Haushaltshilfe erhalten Personen, denen z. B. wegen einer Krankenhausbehandlung und ggf. weiterer Voraussetzungen die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist (s. Abschn. 4.16.5 Abs. 1–4 UStAE). Haushaltshilfeleistungen sind nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG (Anhang 5) steuerfrei, wenn diese von Einrichtungen erbracht werden, mit denen ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entwicklung der Norm

Rn. 5 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Aufgrund Art 4 Abs 27 BFinVwNeuOG vom 22.09.2006 (BGBl I 2005, 2809) wurde mit Wirkung ab 2006 in § 22a Abs 2 S 2 EStG und § 52 Abs 38a EStG aF die Bezeichnung "Bundesamt für Finanzen" jeweils durch die Wörter "Bundeszentralamt für Steuern" ersetzt. Dies entsprach einer Anpassung an entsprechende Änderungen im FVG (Art 1 BFinVwNeuOG). Mit dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Versicherungspflicht/Versicherung kraft Satzung/freiwillige Versicherung

Rz. 1605 Arbeitnehmer sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII kraft Gesetzes pflichtversichert. Versicherungsfrei sind nur wenige, besonders genannte Personengruppen, z.B. Beamte und ihnen gleichgestellte Personen (§ 4 SGB VII). Rz. 1606 Kraft Gesetzes sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII "Beschäftigte" versichert. Diesem Begriff unterfallen alle Personen, die in einem abhängigen Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Nachvertragliches Wett... / III. Auf die Karenzentschädigung anrechenbare Leistungen

Rz. 73 Gem. § 74c Abs. 1 S. 1 HGB muss sich der Arbeitnehmer auf die Karenzentschädigung anrechnen lassen, was er während des Verbotszeitraumes durch anderweitige Arbeitstätigkeit verdient hat oder hätte verdienen können. Unterlässt er böswillig eine ihm zumutbare Möglichkeit zu neuer Arbeit, muss er sich auch den fiktiven Arbeitslohn anrechnen lassen. Die Entschädigungspfli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / gg) Mitverschulden des Mobbingopfers

Rz. 1255 Grds. ist nach § 254 BGB auch bei dem Umfang der aus Mobbinghandlungen entstehenden Schadensersatzpflicht ein Mitverschulden des Mobbingopfers zu berücksichtigen (vgl. hierzu Etzel, b&b 1996, 305). Dies kann der Fall sein, wenn die Mobbinghandlungen durch eigene Rechts- oder Kommunikationsübergriffe provoziert wurden. Eine Schmerzensgeldzahlung wegen Mobbings scheid...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Gewährung des Urlaubs

Rz. 1727 Der Urlaub ist zum Zweck der Erholung des Arbeitnehmers zusammenhängend zu gewähren (§ 7 Abs. 2 BUrlG). Eine Stückelung des Urlaubes ist nur unter Beachtung des § 7 Abs. 2 S. 2 BUrlG bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zulässig (siehe auch Rdn 1709). Der Urlaub ist vom Arbeitgeber zu gewähren, wobei die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 523 Unter Nr. 34 der Anlage 2 des UStG fällt nur Wasser aus Unterposition 2201 90 00 des Zolltarifs. Dazu gehört nur natürliches, gewöhnliches Wasser, auch wenn es durch physikalische oder chemische Verfahren gereinigt (z. B. filtriert, entkeimt, geklärt oder entkalkt) ist, insbesondere das übliche Leitungswasser. Begünstigt ist die Abgabe von Wasser zum Gebrauch oder Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 6.6.1 Direkte Krankheitskosten

Diese Ausfälle bei der Arbeitsleistung verursachen erhebliche Kosten. Unter den direkten Krankheitskosten werden die Kosten für Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege verstanden. Im Jahr 2020 betrugen die direkten Krankheitskosten für Depressionen durchschnittlich 9.453 EUR pro Person und Jahr (bezogen auf die Gesamtbevölkerung). Allein die direkten Krankheitskost...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mensch mit Behinderung / 3 Leistungen zur Teilhabe

Menschen mit Behinderungen haben Ansprüche auf Leistungen zur Teilhabe.[1] Diese umfassen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, Leistungen zur Teilhabe an Bildung, Leistungen zur sozialen Teilhabe. Zuständig sind die Träger der Rehabilitation.[2] Für schwerbehinderte Menschen gelte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.3 Pflegefachkräfte

Die früheren umfangreichen Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1b zum BAT wurden in der Entgeltordnung VKA neu geregelt. Mit dem am 1.1.2020 in Kraft getretenen Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) vom 17.7.2017 (BGBl I, S. 2581) und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) vom 2.10.2018 (BGBl I, S. 1572) wurden die bisherigen 3 Ausbildung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.1 Arbeitsunfähigkeit, medizinische Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 beinhaltet 3 Anrechnungszeitentatbestände, und zwar die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Als Ursache für die Arbeitsunfähigkeit i. S. d. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 kommt nach dem Wortlaut der Vorschrift nur eine Krankheit in Betracht. Nach der für die gesetzliche K...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.2.1 Regelungen zur Versicherungspflicht von Sozialleistungsbeziehern bei Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 55 Die Versicherungspflicht von Sozialleistungsbeziehern wurde erstmalig durch das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation v. 7.8.1974 (BGBl. I S. 1881) mit Wirkung zum 1.10.1974 für Arbeitsunfähige sowie Empfänger von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben eingeführt (§ 1227 Abs. 1 Nr. 8a Buchst. a bis c RVO, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.4 Aufschub von Anrechnungszeiten (Abs. 3)

Rz. 61 Für Versicherte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, weil sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind, bestehen für Zeiten ab 1.1.1984 Sonderregelungen hinsichtlich der Anerkennung von Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitation oder T...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.2.3.2 Umrechnung der vor dem 1.1.1969 zurückgelegten Untertagearbeiten zur Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren

Rz. 8 § 238 Abs. 4 Buchst. b beinhaltet eine weitere alternative Möglichkeit der Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren (§ 51 Abs. 2) für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Diese Regelung gilt für Versicherte, die 25 Jahre mit Beitrags- und Ersatzzeiten der knappschaftlichen Rentenversicherung nachweisen und vor dem 1.1.1969 zwar ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.8 Anrechnungszeiten bei Beitragszahlung von Arbeitsunfähigen auf Antrag

Rz. 21 Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder die in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld versichert waren, stand bis zum 31.12.1991 die Möglichkeit offen, gemäß § 130b Abs. 2 RKG, § 1385b Abs. 2 RVO, § 112b Abs. 2 AVG freiwillige Beiträge für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder des Bezuges von Leistungen zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.11 Mindestdauer von einem Kalendermonat

Rz. 28 Voraussetzung für die Anerkennung bestimmter vor dem 1.1.1992 liegender Anrechnungszeiten-Tatsachen als Anrechnungszeit ist entsprechend dem bis zum 31.12.1991 geltenden Ausfallzeitenrecht, dass diese mindestens einen Kalendermonat angedauert haben. Die Mindestdauer von einem Kalendermonat gilt für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, der medizinischen Rehabilitation oder de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetze 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 1, Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Abs. 1 benannte die allgemeinen Voraussetzungen für Versicherten- und Hinterbliebenenrenten. Abs. 2 und 3 enthielt neben Hinzuverdienstgrenzen eine negative Anspruchsvoraussetzung für Ansprüche auf Altersren...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 58 i. d. F. des Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) trat am 1.1.1992 in Kraft. Durch das WFG v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) wurden Abs. 1 und 5 mit Wirkung zum 1.1.1997 geändert. Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a, Satz 2 und 3 wurden durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2989) mit Wirkung zum 1.1.1998 gestrichen. Zeiten der beruflichen Ausbildung mit Pflichtbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 193 Pflicht... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten. Abs. 3 wurde durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) geändert und Abs. 8 durch das Gesetz zur Verbesserung des Hinterbliebenenrentenrechts v. 17....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 42 Vollren... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 42 ist gemäß Art. 85 Abs. 1 des RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.7.2017 neu gefasst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 187a Zahlu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.8.1996 eingeführt. Durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2000 (BGBl. I S. 403) ist mit Wirkung zum 1.1.2002 Abs. 2 Satz 2 geändert worden. Das Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 187b Zahlu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) mit Wirkung zum 1.1.1998 eingefügt worden. Eine redaktionelle Änderung erfolgte durch das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) mit Wirkung zum 1.1.2005. Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.11.2011 (BGBl. I S. 3057) ist mit Wirkung zum 1....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 153 Berechn... / 2.1 Berechnungsgrundlagen

Rz. 3 Die Berechnungsgrundlagen gemäß Abs. 1 sind der Finanzbedarf (Umlagesoll), die Arbeitsentgelte der Versicherten, die Gefahrklassen. Die Regelung definiert den Finanzbedarf des Unfallversicherungsträgers für das abgelaufene Kalenderjahr als Umlagesoll. Zum Umlagesoll gehören die Aufwendungen für Prävention, Rehabilitation und Kompensation von Versicherungsfällen. Zudem find...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Das Gesetz zur Förderung des gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) hat mit Wirkung zum 1.8.1996 die Überschrift ergänzt. Durch das Altersvermögensgesetz v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) sind die Sätze 2 und 3 in A...mehr