Fachbeiträge & Kommentare zu Religionsfreiheit

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 36 Grundsä... / 2.1.2 Verstoß gegen die guten Sitten

Rz. 9 Ob eine Vermittlung gegen die guten Sitten verstoßen würde, muss anhand der gesellschaftlichen Ansichten, die ständigen Wandlungen unterworfen sind, und der vorhandenen Rechtsprechung beurteilt werden. Der Begriff der guten Sitten ist nicht allgemeingültig definiert. Bislang ist versucht worden, eine Abgrenzung auf der Grundlage des Wertesystems im Grundgesetz anhand d...mehr

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Traditionelle Freimaurerloge nicht gemeinnützig

Leitsatz Eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, ist nicht gemeinnützig. Normenkette § 52 AO, Art. 3, Art. 4, Art. 9 Abs. 1, Art. 140 GG, Art. 137 WRV, § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG Sachverhalt Die Klägerin ist eine Freimaurerloge (Loge) in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts, der im Jahr 1949 erneut die Rechtsfähigkeit verliehen wu...mehr

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FF 1/2017, Elterliche Sorge... / 1 Gründe:

I. Die Eltern und das Kind M. sind deutsche Staatsangehörige. Die Eltern hatten unverheiratet zusammengelebt. Ihre Trennung erfolgte im Juli 2014. Seither lebt M. bei der Mutter, die wieder verheiratet ist und in ihrer neuen Familie den evangelischen Glauben praktiziert. Der Vater ist türkischer Abstammung, in Deutschland geboren und besitzt seit 2006 die deutsche Staatsange...mehr

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zfs 9/2016, Verkehrsverwalt... / I. Befreiung von der Helmpflicht aus religiösen Gründen

Nach § 21a Abs. 2 StVO muss, wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt oder auf oder in ihnen mitfährt, während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Das gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind. Nach § 49 Abs. 1 Nr. 20a StVO handelt ordnungswidrig i.S...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / 8. Art. 9 EMRK – Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

Die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ist ein elementares Grundrecht. Der Schutzbereich umfasst: den Glauben als Beziehung des Menschen zu letztinstanzlichen Gehalten, die religiöse und weltanschauliche Überbezeugung, das Gewissen als innerer individueller Gerichtshof (Kant), Kultus im Sinne von religiösen Handlungen (vgl. www.uni-protokolle.de/Lexikon/Religionsfreihei...mehr

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ZAP 9/2017, Kirchensteuer: Einbeziehung konfessionsloser Ehepartner

(EGMR, Urt. v. 6.4.2017 – Beschwerde-Nr. 10138/11 u.a.) • Es liegt keine Verletzung des Rechts auf (negative) Religionsfreiheit aus Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vor, wenn Ehegatten, die selbst keiner Kirche angehören, bei gemeinsamer Steuerveranlagung in Deutschland die Kirchensteuer des anderen Ehegatten mittragen müssen. Die Steuerbelastung beruh...mehr

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ZAP 12/2016, Rechtsprechung... / 1. Religiöse Verfolgung infolge Konversion

Nach § 3 Abs. 1 AsylG erfolgt die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, wenn ein Ausländer sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung u.a. wegen seiner Religion außerhalb des Landes (Herkunftsland) befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt und dessen Schutz er nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will oder in dem er als Staa...mehr

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ZAP 18/2015, Das Kopftuch a... / 2. Ehrenamtliche Richter

Der Ausschluss einer Schöffin von der Hauptverhandlung bzw. die Streichung von der Schöffenliste wegen Tragens eines Kopftuchs war Gegenstand verschiedener Entscheidungen. Das LG Dortmund sah in dem Tragen eines Kopftuchs in der Hauptverhandlung eine Verletzung des notwendigen Eindrucks der Unparteilichkeit, Objektivität und Neutralität des Gerichts. Darüber hinaus stehe der ...mehr

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ZAP 18/2015, Das Kopftuch a... / V. Fazit

Angesichts der letzten "Kopftuch"-Entscheidung des BVerfG aus diesem Jahr darf man gespannt sein, wann wir die erste (Bundesverfassungs-)Richterin mit Kopftuch sehen werden. Die Diskussion – nicht nur in der Fachwelt – nimmt mittlerweile breiten Raum ein. Bemerkenswert ist vor allem, mit welcher Härte teilweise auf entgegengesetzte Meinungen eingedroschen wird. Darunter leid...mehr

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ZAP 14/2015, Rechtsprechung... / 1. Kirchliches Arbeitsrecht, eingeschränkte gerichtliche Überprüfung

Dem hier darzustellenden Beschluss des BVerfG vom 22.10.2014 (2 BvR 661/12, ZAP EN-Nr. 922/2014 = NZA 2014, 1387, hierzu Edenharter NZA 2014, 1378), lag als Sachverhalt zugrunde: Der Kläger des arbeitsgerichtlichen Ausgangverfahrens war als Chefarzt bei einem katholischen Krankenhaus beschäftigt. Zum Beginn des Arbeitsverhältnisses war er nach katholischem Ritus in erster Eh...mehr

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FF 11/2015, Die nicht mediz... / 2. Rechtfertigung aufgrund von Art. 6 Abs. 2 GG (Familie)?

Nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG sind Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht. Gemäß Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG wacht die staatliche Gemeinschaft über ihre Betätigung. Im Gegensatz zu Art. 4 GG ist das Recht aus Art. 6 GG durch Gesetz beschränkbar. Das Kindesschutzrecht des BGB (§§ 1666, 1666a BGB) repräsentiert – wie ...mehr

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FF 11/2015, Die nicht mediz... / VI. Fazit

Die Ausführungen haben gezeigt, dass sich dieses Thema im Dreiecksverhältnis der Eltern, der Kinder und des Staates bewegt. Im Zentrum stehen die positive Religionsfreiheit der Eltern gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 GG und ihr elterliches Erziehungsrecht nach Art 6 Abs. 2 GG sowie die negative[105] Glaubensfreiheit des Kindes gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, seine Menschenwürde nach ...mehr

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FF 11/2015, Die nicht mediz... / I. Beachtung der vier untereinander in Kollision stehenden Rechtsgüter bei der Beschneidung

Dem Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge ist zu entnehmen, dass bei der Schaffung eines neuen Beschneidungsgesetzes vier Rechtsgüter beachtet werden müssen, nämlich "die grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, die körperliche Unversehrtheit, die (verfassungsrechtlich garantierte)[5] Religionsfreiheit und das Recht der Eltern auf Erziehung...mehr

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FF 11/2015, Die nicht mediz... / 1. Rechtfertigung aufgrund des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG (Die Glaubens- und Gewissensfreiheit)?

Art. 4 Abs. 1 GG schützt die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Art. 4 Abs. 2 GG gewährleistet die ungestörte Religionsausübung. Letztlich handelt es sich hierbei um ein einheitliches Grundrecht,[20] das "auch die Teilnahme an kultischen Handlungen und das Handeln nach dem Glauben umfasst".[21] Geschützt ...mehr

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Gebrauchsregelung: Installation von Parabolantennen

Leitsatz Ein Beschluss, der die Installation von Parabolantennen verbietet, ist "schwebend unwirksam". Normenkette § 15 Abs. 2, Abs. 3 WEG; Art. 4 GG Das Problem Wohnungseigentümer K klagt gegen den iranisch-stämmigen Wohnungseigentümer B. Dieser soll nach Willen von K eine Parabolantenne auf seinem Balkon entfernen. Das AG gibt K's Klage statt. Der Anspruch auf Entfernung fol...mehr

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Anspruch auf Beseitigung einer eigenständig angebrachten Parabolantenne gegenüber türkischem Miteigentümer

Leitsatz Im Fall eines in der Gemeinschaft bestehenden Breitbandkabelanschlusses kann auch ein türkischer Miteigentümer verpflichtet werden, eine eigenständig angebrachte Parabolantenne zu entfernen Vorliegend war von optischer Beeinträchtigung und erheblicher Veränderung des Gesamteindrucks des Gebäudes als nachteiliger baulicher Veränderung auszugehen Kein Eigentümer hat Ans...mehr

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FF 03/2008, Sorgerechtsentz... / Anmerkung

Anmerkung Mit der vorstehenden Entscheidung vom 11.9.2007 – XII ZB 41/07 – und derjenigen vom 17.10.2007 – XII ZB 42/07 – hat der BGH einen familienrechtlichen "Schulterschluss" mit der Entscheidung des BVerfG vom 31.5.2006[1] zur strafrechtlichen Verfolgung von Verstößen gegen die allgemeine Schulpflicht aus religiösen Gründen vollzogen und damit vollendet, was die Oberlande...mehr

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Beschränkung der GrSt-Befreiung auf korporierte Religionsgesellschaften und jüdische Kultusgemeinden verfassungsgemäß; Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung

Leitsatz 1. Die Beschränkung der GrSt-Befreiungen nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und § 4 Nr. 1 GrStG auf solche Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sowie auf jüdische Kultusgemeinden ist nicht verfassungswidrig. 2. Die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens sind trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel, die sich aus den la...mehr

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Gebühr für Austritt aus der Kirche verstößt nicht gegen Religionsfreiheit

Leitsatz Das Land Nordrhein-Westfalen verstößt nicht gegen das Grundgesetz, wenn es für den Austritt aus der Kirche 30 EUR verlangt. Diese seit zwei Jahren erhobene Gebühr ist zumutbar und mit der Religionsfreiheit vereinbar. Sachverhalt Der Verfassungsbeschwerdeführer sah in dem formalisierten Kirchenaustrittsverfahren und dessen Gebührenpflichtigkeit eine unzulässige Einsch...mehr

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Parabolantenne zum Empfang von Programmen mit religiösem Inhalt

Leitsatz Verlangt der Vermieter von einem ausländischen Mieter (hier: türkischer Staatsbürger alevitischen Glaubens) einer mit einem Breitbandkabelanschluss ausgestatteten Wohnung die Entfernung einer auf dem Balkon der Wohnung aufgestellten Parabolantenne, ist auch dann eine fallbezogene Abwägung des Eigentumsrechts des Vermieters (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG) mit den grundrecht...mehr

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Elterliche Sorge: Teilsorgerechtsentzug wegen der Weigerung baptistischer Eltern, ihre Kinder die Grundschule besuchen zu lassen

Leitsatz Das FamG hatte den Eltern - gläubigen Baptisten - das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Regelung von Schulangelegenheiten entzogen und insoweit eine Pflegschaft angeordnet, da die Eltern sich weigerten, zwei ihrer Kinder am Schulunterricht in einer öffentlichen Grundschule teilnehmen zu lassen. Sachverhalt Die Eltern mehrerer minderjähriger Kinder wehrten...mehr

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Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe

Leitsatz Die Einführung des besonderen Kirchgelds für Kirchenmitglieder, die in glaubensverschiedener Ehe leben, zum 1.1.2001 nach dem KiStG NRW, den einschlägigen KiSt-Ordnungen und dem KiSt-Beschluss 2001 verstößt nicht gegen Verfassungsrecht. Normenkette Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 3 und 6 WRV, § 4 Abs. 1 Nr. 5 KiStG NW Sachverh...mehr

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Begründung der Kirchensteuerpflicht durch Glaubensübertritt

Leitsatz 1. Zur Begründung der Kirchensteuerpflicht durch Glaubensübertritt (Konversion). 2. An die Feststellungen des FG zu Bestand und Inhalt innerkirchlicher Bestimmungen ist der BFH als Revisionsinstanz wie an eine Tatsachenfeststellung gebunden (§ 155 FGO i.V.m. § 560 ZPO). Die Bindungswirkung entfällt, soweit die erstinstanzlichen Feststellungen auf einem nur kursorisch...mehr

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Teilweiser Entzug des Sorgerechts bei Gefährdung des Kindeswohls

Leitsatz Aus der Ehe der Parteien sind zwei minderjährige Kinder hervorgegangen. Die Kindeseltern gehören einer Glaubensgemeinschaft an und verweigern ihren Kindern die Teilnahme an der allgemeinen Schulausbildung an einer staatlichen Schule. Sachverhalt Aus der Ehe der Kindeseltern sind zwei minderjährige Kinder, geboren am 10.12.1995 und am 06.05.1998, hervorgegangen. Die K...mehr

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ZAP 1/2018, Religionsfreiheit: Tragen religiöser Kopfbedeckung im Gerichtssaal

(EGMR, Entsch. v. 5.12.2017 – Beschwerde-Nr. 57792/15) • Einem Bürger das Tragen einer religiösen Kopfbedeckung vor Gericht zu verbieten, kann gegen Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen. Die in Art. 9 EMRK vorgesehenen Einschränkungen der Religionsfreiheit zielen in erster Linie auf Staatsdiener und das für sie geltende Neutralitätsgebot im Diens...mehr

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ZAP 15/2022, Verhüllungsverbot im Straßenverkehr: Vereinbarkeit mit Religionsfreiheit

(OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.6.2022 – 2 RBs 73/22) • Die präventive Schutzvorschrift des § 23 Abs. 4 S. 1 StVO, nach welcher ein Kraftfahrzeugführer sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken darf, dass er nicht mehr erkennbar ist, dient der Sicherheit des Straßenverkehrs und dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter anderer Verkehrsteilnehmer. Das Verhüllungsverbot ist mit d...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Wirksamkeit eines Kopftuchverbots

BAG, Beschluss v. 30.1.2019, 10 AZR 299/18 (A) Vorabentscheidungsersuchen des BAG an den EuGH zur Frage der Vereinbarkeit des Verbots eines Unternehmens der Privatwirtschaft, auffällige großflächige Zeichen religiöser, politischer und sonstiger weltanschaulicher Überzeugungen am Arbeitsplatz zu tragen, mit dem Unionsrecht. Sachverhalt Die Beklagte, ein Unternehmen des Einzelha...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen ist verfassungsgemäß

BVerfG, Beschluss v. 14.1.2020, 2 BvR 1333/17 Auch wenn das Verbot, bei bestimmten dienstlichen Tätigkeiten ein Kopftuch zu tragen, einen Eingriff in die Glaubensfreiheit und weitere Grundrechte darstellt, kann dieser Eingriff in die Religionsfreiheit verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein. Insbesondere ist die Entscheidung des Gesetzgebers, dass sich Rechtsreferendare in w...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Benachteiligung wegen der Religion durch Kopftuchverbot

BAG, Urteil v. 27.8.2020, 8 AZR 62/19 Eine Regelung, die wie § 2 des Berliner Neutralitätsgesetzes das Tragen eines sog. islamischen Kopftuchs durch eine Lehrkraft im Dienst ohne Weiteres, d. h. schon wegen der bloß abstrakten Eignung zur Begründung einer Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität in einer öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule ve...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Feiertagsvergütung in Abhängigkeit der Religionszugehörigkeit unzulässig

EuGH, Urteil v. 22.1.2019, C-193/17 Eine Regelung, wonach nur Arbeitnehmer einer bestimmten Religion am Karfreitag einen bezahlten Feiertag erhalten, stellt eine unionsrechtlich verbotene Diskriminierung wegen der Religion dar. Sachverhalt Im vorliegenden, aus Österreich stammenden, Fall ist der Kläger der Ansicht, dass ihm Feiertagsentgelt in diskriminierender Weise vorenthal...mehr

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Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz in der öffentlichen Verwaltung

EuGH, Urteil vom 28.11.2023, C-148/22 Eine öffentliche Verwaltung kann das sichtbare Tragen von Zeichen, die weltanschauliche oder religiöse Überzeugungen erkennen lassen, verbieten, um ein vollständig neutrales Verwaltungsumfeld zu schaffen. Eine solche Regel ist nicht diskriminierend, wenn sie allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal dieser Verwaltung angewan...mehr

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ZAP 7/2020, Rechtsreferendarinnen: Kopftuchverbot

(BVerfG, Beschl. v. 14.1.2020 – 2 BvR 1333/17) • Die Rechtsreferendarinnen und -referendaren auferlegte Pflicht, bei Tätigkeiten, bei denen sie als Repräsentanten des Staats wahrgenommen werden oder wahrgenommen werden könnten, die eigene Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nicht durch das Befolgen von religiös begründeten Bekleidungsregeln sichtbar werden zu lassen...mehr

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Kopftuchverbot – mittelbare Diskriminierung

LAG Nürnberg, Urteil v. 27.3.2018, 7 Sa 304/17 Das Verbot, während der Arbeitszeit aus religiösen Gründen ein Kopftuch zu tragen, stellt eine mittelbare Diskriminierung i. S. d. § 3 Abs. 2 AGG dar und beeinträchtigt die Religionsfreiheit i. S. d. Art. 4 GG. Sachverhalt Die Klägerin ist seit dem Jahr 2002 bei der Beklagten, die bundesweit eine Drogeriemarktkette betreibt, als V...mehr

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ZAP 19/2018, Die Achtung unserer Grundrechte: Eine Selbstverständlichkeit?

Nächstes Jahr wird das Grundgesetz siebzig Jahre alt. Keine deutsche Verfassung zuvor war so lange in Kraft. Man sollte meinen, ihre Grundsätze seien uns längst zu politischen und gesellschaftlichen Selbstverständlichkeiten geworden. Doch die Realität sieht anders aus. Hier nur einige wenige Beispiele aus den letzten Monaten. Eine Ausländerbehörde führt eine Abschiebung durch...mehr

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Weisungsrecht, Verantwortli... / 3.1 Grundrechte

In diesem Zusammenhang sind insbesondere Entscheidungen ergangen, inwieweit der Arbeitgeber bei seinen Weisungen im Hinblick auf Tätigkeitsbestimmungen Gewissenskonflikte des Arbeitnehmers aus dem grundrechtsrelevanten Bereich zu berücksichtigen hat.[1] Das BAG[2] führt aus, dass es in der Regel wie auch für den vorliegenden Fall nicht der unmittelbaren Anwendung von Grundrec...mehr

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ZAP 12/2023, Volksverhetzung: Meinungsäußerung

(OLG Bremen, Urt. v. 23.2.2023 – 1 Ss 48/22) • Auch bei religiös motivierten Äußerungen muss der Schutz aus den Grundrechten der Religionsfreiheit und der Meinungsäußerungsfreiheit zwingend zurücktreten, wenn durch diese Äußerungen die Menschenwürde anderer angegriffen wird, da die Menschenwürde als Wurzel aller Grundrechte mit keinem Einzelgrundrecht abwägungsfähig ist (Ans...mehr

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ZAP 4/2021, Vermummungsverbot: Tragen eines Niqabs im Straßenverkehr

(VG Düsseldorf, Beschl. v. 26.11.2020 – 6 L 2150/20) • Eine Muslima, die aus religiösen Gründen einen Niqab trägt, hat keinen Anspruch auf eine Ausnahme von dem am Steuer eines Kfz geltenden Verhüllungsverbots (§ 23 Abs. 4 StVO). Das Verhüllungsverbot des § 23 Abs. 4 StVO ist mit der Religionsfreiheit nach Art. 4 GG vereinbar. Autos bieten einen Schutzraum in der Öffentlichk...mehr

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Kirche (BAT) / 2 Verfassungsrechtliche Grundlagen

Die Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland haben aufgrund des Artikel 4 Grundgesetz, der die Religionsfreiheit beinhaltet, und aufgrund des Artikel 140 Grundgesetz, durch den die Mehrzahl der Kirchenartikel der Weimarer Reichsverfassung als vollgültiges Verfassungsrecht in das Grundgesetz aufgenommen wurde, eine Sonderstellung inne. Nach Artikel 137 Abs. 3 der Weimarer Re...mehr

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ZAP 19/2022, Der Rechtschut... / 1. Individualbeschwerde; Subsidiarität; Rechtsverletzung

Einziges Entscheidungsorgan für Beschwerden – in Form der Staatenbeschwerde (Art. 33 EMRK) oder als Individualbeschwerde, auf die nachfolgend allein eingegangen wird (Art. 34 EMRK) – ist der EGMR mit Sitz in Straßburg. Es handelt sich hierbei um einen ständigen Gerichtshof (Art. 19 S. 2 EMRK), den jeder Vertragsstaat mit je einem Richter beschickt (Art. 20 EMRK). Für das Ver...mehr

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Anhang 1:VERORDNUNG (EU) 20... / 1 VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) vom 27. April 2016 (Amtsblatt der Europäischen Union, L 119/1) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbes...mehr