Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 294a Beson... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Von der Gewährung einer Kindererziehungsleistung sind alle Mütter ausgeschlossen, für die am 31.12.1991 ein Anspruch auf eine Altersrente oder eine Invalidenrente nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets bestand. Diese Regelung ist – zur Vermeidung von Doppelleistungen – erforderlich, weil den Rentenbezieherinnen in ihrer Rente bereits Kindererziehungszeiten angerech...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 297 Zustän... / 2.3 Rentenzahlungen an Träger der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge

Rz. 4 Werden die Renten (z.B. bei Heimbewohnerinnen) aufgrund eines Erstattungsanspruches an die Träger der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge gezahlt (§ 104 Abs. 1 Satz 4 SGB X), hat der Rentenversicherungsträger auch die Kindererziehungsleistung an den Sozialhilfeträger auszuzahlen. Dieser ist aber verpflichtet, die als Zuschuss zur Rente gezahlte Leistung für Kinder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 296 Beginn... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 296 regelt entsprechend dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht (Art. 2 § 65 Abs. 2 ArVNG) Beginn und Ende des Leistungsbezugs für Kindererziehung und die Zahlungsweise. Sie bestimmt, dass die Leistung – entsprechend der für Renten getroffenen Regelung – monatlich im Voraus zu zahlen ist.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 297 Zustän... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 297 bestimmt entsprechend dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht (Art. 2 §§ 64, 65 ArVNG) den für die Leistung zuständigen Rentenversicherungsträger sowie die Auszahlungsmodalitäten bei Rentenbezug. Gegenüber der Zuständigkeitsbestimmung in §§ 125 ff. ist § 297 lex specialis. Da alle Mütter spätestens ab 1.10.1990 die Anspruchsvoraussetzungen für Kindererziehungslei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.4.3 Freibetrag für bestimmte Körperschaften (§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GewStG)

Rz. 13 Der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GewStG wird nach der abschließenden Aufzählung nur den Unternehmen i. S. d. § 2 Abs. 3 und § 3 Nr. 5, 6, 8, 9, 15, 17, 21 und 26 bis 29 GewStG sowie den Unternehmen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts gewährt. Er beträgt seit dem Ez 2009 5.000 EUR. Auch in den Fällen des § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GewStG ist die Höh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgewählte Praxisfragen zu... / cc) Beratervertrag neben der Pension

Wenn die Rechtsfolgen einer vGA vermieden werden sollen, der Gesellschafter-GF aber nicht auf eine entgeltliche Tätigkeit neben den laufenden Pensionszahlungen verzichten will, bleibt als Ausweichgestaltung nur der Abschluss eines Beratervertrags als freier Mitarbeiter. In diesem Fall können die Pensionszahlungen wie vereinbart erfolgen, ohne dass eine Anrechnung der Vergütu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgewählte Praxisfragen zu... / aa) Entscheidung des FG Münster v. 25.7.2019

Das FG Münster hat mit Urteil vom 25.7.2019[9] entschieden, dass Pensionszahlungen an einen beherrschenden Gesellschafter, der daneben als GF für die GmbH tätig ist und hierfür ein Gehalt erhält, nicht zwingend als vGA zu qualifizieren sind. In dem Urteilsfall war der Alleingesellschafter einer GmbH im Jahr 2010 aus Altersgründen abberufen worden und erhielt auf der Grundlage...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgewählte Praxisfragen zu... / bb) Entscheidung des BFH v. 17.6.2020

In dem Revisionsverfahren I R 56/17[11] musste sich der BFH ebenfalls mit dem Fall einer erneuten Anstellung als GF nach dem Pensionseintritt beschäftigen. Dabei ging es um die Frage, ob eine zur Vermeidung der Überversorgung in der ursprünglichen Pensionszusage vereinbarte Deckelung der Pension auf 75 % der letzten Aktivbezüge auch dann gilt, wenn das Dienstverhältnis zunäc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgewählte Praxisfragen zu... / aa) Weitere GF-Tätigkeit und Hinausschieben des Versorgungsfalls

Eine Möglichkeit, die Rechtsfolgen einer vGA zu vermeiden, ist, dass der Gesellschafter-GF unter Fortzahlung seiner Vergütung für die GmbH tätig ist und der Eintritt des Versorgungsfalls bis zur Einstellung der GF-Tätigkeit hinausgeschoben wird. Vorgehensweise vom BFH ausdrücklich zugelassen: Der BFH hat diese Vorgehensweise in seiner Entscheidung vom 23.10.2013[13] ausdrückl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgewählte Praxisfragen zu... / a) Erreichen des Pensionsalters und Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft als Voraussetzung für den Eintritt des Versorgungsfalls

Wird der Gesellschafter-GF trotz Erreichens des Pensionsalters weiterbeschäftigt, besteht solange noch kein zivilrechtlicher Anspruch auf Zahlung der Pension, bis er aus dem Dienstverhältnis mit der GmbH ausscheidet. Aufgrund der Weiterbeschäftigung ist in diesem Fall eine der beiden kumulativ erforderlichen Voraussetzungen für den Eintritt des Versorgungsfalls nicht erfüllt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgewählte Praxisfragen zu... / 3. Nichtanrechnung der Pensionszahlungen auf die Aktivvergütung führt aber zur Annahme einer vGA

Seit dem BFH-Urteil v. 5.3.2008[2] ist nunmehr ebenso geklärt, dass der gleichzeitige Bezug eines GF-Gehalts und einer Pension die betriebliche Veranlassung der Pensionszahlung ausschließt. Folglich kommt es in Höhe der geringeren Pensionszahlungen zur Annahme einer vGA, da ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter die fortlaufende GF-Vergütung auf die Pensionszahl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgewählte Praxisfragen zu... / 1. Problemstellung

In der Praxis ist es oftmals so, dass der Gesellschafter-GF einer mittelständischen GmbH ein Interesse daran hat, über den vereinbarten Ruhestandszeitpunkt hinaus (i.d.R. das vollendete 65. Lebensjahr) für "seine" GmbH weiter tätig zu sein. Der Grund kann einerseits darin liegen, dass trotz Erreichens der vereinbarten Altersgrenze noch kein geeigneter Nachfolger gefunden word...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.6.3 Pensionszusagen

Rz. 82 Gleiche Grundsätze gelten für Pensionszusagen an Gesellschafter.[1] Sind übertragender und übernehmender Rechtsträger Körperschaften, gehen die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sowie die entsprechenden Rückstellungen mit dem steuerlichen Übertragungsstichtag auf den übernehmenden Rechtsträger über. Ab diesem Zeitpunkt sind die Rückstellungen bei dem übernehmenden R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.5 Auswirkungen der Rückwirkung auf übertragenden und übernehmenden Rechtsträger

Rz. 53 Übertragende Körperschaft und übernehmender Rechtsträger sind so zu behandeln, als ob der Umwandlungsvorgang zum steuerlichen Übertragungsstichtag wirksam geworden wäre. Der übertragende Rechtsträger gilt mit dem steuerlichen Übertragungsstichtag steuerlich als nicht mehr existent (Verschmelzung, Aufspaltung) oder besteht nur mit vermindertem Vermögen fort (Abspaltung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 6.3 Teilweises Ende einer Steuerbefreiung

Rz. 63 Abs. 2–4 gelten auch, wenn eine Steuerbefreiung teilweise endet. Das kann der Fall sein, wenn eine steuerbefreite Körperschaft einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gründet oder wenn ein Zweckbetrieb diese Eigenschaft verliert und zu einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird. Dann ist für den steuerpflichtig werdenden Bereich e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 2 Partielle Steuerpflicht von Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen

2.1 Partielle Steuerpflicht Rz. 5 Partielle Steuerpflicht tritt ein, wenn am Schluss des Wirtschaftsjahrs, zu dem der Wert der Deckungsrückstellung versicherungsmathematisch zu berechnen ist, eine Überdotierung vorliegt. Nach den Vorschriften der Versicherungsaufsichtsbehörde erfolgt eine solche Berechnung regelmäßig in einem 3-Jahres-Turnus.[1] Maßgebend für den Eintritt der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 Einschränkung der Befreiung von Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen

1 Allgemeines Rz. 1 § 6 KStG regelt, welche Folgen eintreten, wenn eine Pensions-, Sterbe-, Kranken- oder Unterstützungskasse überdotiert ist.[1] § 6 Abs. 1-4 KStG knüpft an § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d KStG für die Überdotierung von Pensions-, Sterbe- oder Krankenkassen an, während § 6 Abs. 5-5a KStG sowie § 6a KStG im Anschluss an § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e KStG die Überdotie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 6 KStG regelt, welche Folgen eintreten, wenn eine Pensions-, Sterbe-, Kranken- oder Unterstützungskasse überdotiert ist.[1] § 6 Abs. 1-4 KStG knüpft an § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d KStG für die Überdotierung von Pensions-, Sterbe- oder Krankenkassen an, während § 6 Abs. 5-5a KStG sowie § 6a KStG im Anschluss an § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e KStG die Überdotierung von Unte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 2.1 Partielle Steuerpflicht

Rz. 5 Partielle Steuerpflicht tritt ein, wenn am Schluss des Wirtschaftsjahrs, zu dem der Wert der Deckungsrückstellung versicherungsmathematisch zu berechnen ist, eine Überdotierung vorliegt. Nach den Vorschriften der Versicherungsaufsichtsbehörde erfolgt eine solche Berechnung regelmäßig in einem 3-Jahres-Turnus.[1] Maßgebend für den Eintritt der partiellen Steuerpflicht i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 2.2 Rückwirkende Beseitigung der Steuerpflicht

Rz. 15 Das Gesetz eröffnet den Kassen in § 6 Abs. 2 KStG die Möglichkeit, die partielle Steuerpflicht rückwirkend wieder zu beseitigen. Für das überdotierte Vermögen gilt der Grundsatz der Vermögensbindung nicht, sodass es auf den Träger übertragen werden kann, ohne die Steuerbefreiung der Kasse als Ganzes zu gefährden.[1] Wird jedoch mehr als das überdotierte Vermögen auf d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 4 Wegfall der Vermögensbindung

Rz. 33 Soweit das Vermögen einer Kasse wegen Überdotierung der partiellen Steuerpflicht unterliegt, entfällt die Vermögensbindung.[1] Die Vermögensbindung soll sicherstellen, dass das begünstigte Vermögen tatsächlich dem begünstigten Zweck zugeführt wird. Soweit die steuerliche Vergünstigung infolge einer Überdotierung entfällt, hat die Vermögensbindung ihre Funktion verlore...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.11 Rentenverpflichtungen

Rz. 99 Bei einer Rente fließen aus einem sog. Stammrecht regelmäßig wiederkehrende Leistungen in Geld oder vertretbaren Sachen. Die Laufzeit der Rente richtet sich entweder nach der Lebenszeit eines Menschen (Leibrente) oder sie ist zeitlich begrenzt (Zeitrente). Rz. 100 Typische Fälle von Rentenverpflichtungen sind Kaufpreisschulden, die als Leib- oder Zeitrente geleistet we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Amtshilferichtline/EUAHiG

Rz. 771 [Autor/Stand] Die maßgebliche Rechtsgrundlage [2] für die in Inanspruchnahme von Amts- und Rechtshilfe und den automatischen Austausch von Informationen innerhalb der EU ist die EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU [3], die bspw. durch das EUAHiG [4] in nationales Recht umgesetzt worden ist[5]. Die auf europäische Ebene maßgebliche Richtlinie formuliert ihre Zielsetzung wi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Übersicht

Tz. 202 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 IAS 7 ist grundsätzlich branchenunabhängig, auch wenn die Mehrzahl der Vorschriften auf Produktions- und Handelsunternehmen zugeschnitten erscheint. Daneben enthält der Standard aber einige Sonderregelungen für bestimmte Wirtschaftszweige: IAS 7.23 (b) Investmentgesellschaften (investment entities) dürfen für Kunden gehaltene Finanzmittel (fu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up 2023: Natio... / 10.1 Ausgangssituation und Fragestellung

In Betriebsprüfungen wird vermehrt das Thema aufgegriffen, ob und unter welchen Voraussetzungen Unternehmen für Zusagen auf zusätzliche Gewährung von Altersfreizeit steuerbilanzielle Rückstellungen bilden können (Prinz, StuB 2022, S. 11). Unter Altersfreizeit versteht man die Arbeitszeitverkürzung bei Entgeltfortzahlung für Arbeitnehmer, die ein bestimmtes Lebensalter erreich...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Darstellung des Mittelflusses im Bereich der betrieblichen Tätigkeit

Tz. 227 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Nach IAS 7.14 (e) sollen Versicherungsunternehmen bei direkter Darstellung Einzahlungen und Auszahlungen für Prämien, Schadensregulierungen, Renten und andere Versicherungsleistungen im Bereich der betrieblichen Tätigkeit ausweisen. Nach DRS 21.A3.8 wird indes die indirekte Darstellungsform empfohlen. IFRS 7.14 (e) wird mit Inkrafttreten von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2022, Keine Totalrevi... / 1 Anmerkung

Der vorliegende Beschluss ist innerhalb von zwei Jahren der dritte[1] zu einer Problematik, die in der Vergangenheit nicht unerhebliche mediale Aufmerksamkeit erlangt hat. Wenn ein Versorgungsausgleich durchgeführt worden ist und der ausgleichsberechtigte geschiedene Ehegatte zwischenzeitlich verstorben ist, versteht der ausgleichspflichtige überlebende Ehegatte in der Regel ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2022, Wert eines Abä... / VI. Nichtberücksichtigung der "Mutterrente" aus Billigkeitsgründen

Der nach § 50 Abs. 1 FamGKG bestimmte Wert von (30 % von 10.384,00 EUR) bis zu 4.000,00 EUR erweist sich wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls jedoch gem. § 50 Abs. 3 FamGKG als unbillig, soweit die Berücksichtigung des Grundrentenzuschlags als eigenständiges Anrecht zu einer Erhöhung des Verfahrenswerts über einen Betrag von bis zu 3.000,00 EUR hinaus führt. Das erg...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb.3 Rückstellungen

Tz. 130 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 In der Mindestgliederung nach DRS 21.40 und in IAS 7.20 (b) wird explizit auf die Korrekturen, die durch die Veränderung der Rückstellungen eintreten können, Bezug genommen. Durch die Einbeziehung der Veränderung der Rückstellungen, insb. für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, in die Rückrechnung sollen die entsprechenden zahlungsunwirk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 233a Nachv... / 2.1 Ausscheiden vor dem 1.1.1992

Rz. 3 Abs. 1 erfasst Personen, die vor dem 1.1.1992 im Beitrittsgebiet aus einer Beschäftigung ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung ausgeschieden sind (Satz 1 Nr. 1) bzw. den Anspruch auf eine bereits gezahlte Versorgung verloren haben (Satz 3 Nr. 2). Es werden jedoch nur Zeiten einer Beschäftigung im Beitrittsgebiet vor dem 1.1.1992 erfasst, in denen der Nachzuvers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 228a Beson... / 2.4 Einkommensanrechnung

Rz. 10 Abs. 3 gilt nur noch bis zum 30.6.2024; für die Zeit danach ist er ersatzlos gestrichen worden. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt er jedoch unverändert weiter. Bei Renten wegen Todes (Witwen-, Witwer-, Waisen- und Erziehungsrente) besteht eine unschädliche Hinzuverdienstmöglichkeit bis zu einem bestimmten Freibetrag. Soweit er überschritten wird, werden 40 % des übersteigen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 228 Grundsatz / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Im Rentenversicherungsrecht sind wegen der Bedeutung des gesamten Versicherungslebens Sachverhalte relevant und somit regelungsbedürftig, die zum Teil weit in die Vergangenheit zurückreichen (z. B. Regelungen über die Behandlung von Zeiten des Kriegsdienstes als Ersatzzeit). Gleiches gilt für Sachverhalte, die nur noch übergangsweise Bedeutung haben (z. B. Altersrente ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 232 Freiwi... / 2.3 Ausschlusstatbestand

Rz. 6 Die Versicherungsberechtigung aufgrund der Sonderregelung ist – wie die Berechtigung nach § 7 – nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters und für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente nicht zulässig, wenn der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde (Abs. 2).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 233a Nachv... / 2.2 Ausscheiden nach dem 31.12.1991

Rz. 11 Nach Abs. 2 ist das ab 1.1.1992 geltende Nachversicherungsrecht auch auf nachzuversichernde Zeiten im Beitrittsgebiet anzuwenden, die vor diesem Zeitpunkt liegen. Voraussetzung ist das unversorgte Ausscheiden bzw. der Verlust des Anspruchs auf Versorgung nach dem 31.12.1991 sowie der Anspruch auf eine nach dem SGB VI ggf. auch erst nach Durchführung der Nachversicheru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 275b Veror... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 95 Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) eingefügt worden und am 1.8.1991 in Kraft getreten (Art. 42 Abs. 8 RÜG), damit die Rechtsverordnung für 1992 rechtzeitig erlassen werden konnte. Durch das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) wird § 275b mit Wirkung zum 1.1.2025 aufgehoben.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 233a Nachv... / 2.4 Nachversicherung von Diakonissen und diesen vergleichbaren Personen

Rz. 13 Diakonissen waren versicherungsfrei. Aufgrund der Vereinbarung über die Rentenversorgung der Diakonissen der Evangelischen Mutterhäuser und Diakoniewerke in der DDR vom 1.3.1985 (ergänzt durch die Änderungsvereinbarung vom 24.7.1990) wurden die vor dem 1.1.1985 liegenden Dienstzeiten der Diakonissen bei der Rentenberechnung als Zeiten einer versicherungspflichtigen Tät...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 235 Regela... / 3 Literatur

Rz. 10 Böttiger, Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz), jurisPR-SozR 13/2007 Rz. 4. Fuchs, Rente mit 67 – Anhebung der Altersgrenzen durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz, RVaktuell 2007 S. 132. Schrader/Straube, Die Anh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 233a Nachv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 233a beinhaltet die erforderlichen Übergangsregelungen für die Einführung der Nachversicherung im Beitrittsgebiet und ergänzt somit § 8 Abs. 2 und § 233. Sofern eine Rente nach dem SGB VI zu berechnen ist, sollen die Personen, die aus einer nachversicherungspflichtigen Beschäftigung im Beitrittsgebiet ausgeschieden sind, grundsätzlich nicht anders behandelt werden al...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 233a Nachv... / 2.3 Nachversicherung von Kirchenbediensteten

Rz. 12 Geistliche (Pfarrer, Pastoren, Prediger, Vikare) und andere Mitarbeiter von Religionsgesellschaften in der ehemaligen DDR unterlagen nach § 2 der Anordnung über die arbeitsrechtliche Stellung der in kirchlichen Einrichtungen beschäftigten Arbeiter und Angestellten v. 18.1.1958 (GBl. der DDR I Nr. 8 S. 84) nicht den arbeitsrechtlichen Bestimmungen und waren damit in de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 228a Beson... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) eingefügt worden. Die durch das Rentenreformgesetz 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) beabsichtigte Änderung wurde durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) vor dem Inkrafttreten wieder aufgehoben. Abs. 1 und 2 wurden durc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 235 Regela... / 2.3 Vertrauensschutz

Rz. 7 Eine Vertrauensschutzregelung enthält Abs. 2 Satz 3. Der dort genannte Personenkreis kann auch weiterhin die Regelaltersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres beziehen; die Regelaltersgrenze wird nicht angehoben. Die in Abs. 2 Satz 3 genannten Versicherten hat der Gesetzgeber als besonders schutzwürdig angesehen. Rz. 8 Bei Versicherten, die vor dem 1.1.1955 geboren ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 235 Regela... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels steht die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin vor großen Herausforderungen. Die höhere Lebenserwartung bewirkt eine durchschnittlich längere Rentenbezugsdauer. Dies führt zu einer Veränderung des Verhältnisses von aktiver Erwerbsphase zu durchschnittlicher Rentenbezugsphase. Die Rentenbezugsdauer hat sich in den letzt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 230 Versic... / 2.1 Fortbestand der Versicherungsfreiheit

Rz. 3 In den alten Bundesländern waren vor dem 1.1.1992 Polizeivollzugsbeamte auf Widerruf nach § 1229 Abs. 1 Nr. 4 RVO a. F., § 6 Abs. 1 Nr. 5 AVG a. F. kraft Gesetzes versicherungsfrei. In der Grundnorm über die Versicherungsfreiheit (§ 5) ist für diesen Personenkreis nur noch Versicherungsfreiheit im Vorbereitungsdienst vorgesehen. Als Auffangregelung wird in § 230 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9 Schenkung unter Auflage

Rz. 360 Die Schenkung unter Auflage[1] verknüpft die Zuwendung des Schenkers mit einer (Neben-)Leistungspflicht des Beschenkten. Typische Fälle sind die vom Beschenkten übernommene Verpflichtung zur Einräumung eines Nutzungsrechts oder die Herausgabe künftiger Nutzungen, wie sie regelmäßig bei der sog. Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen[2] erfolgt. Zivil- und sche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Abschließender Katalog der Erwerbsgründe in § 3 Abs. 1 und 2 ErbStG

Rz. 2 § 3 ErbStG erstreckt die Erbschaftsteuerpflicht einerseits auf Tatbestände, die nicht durch das Erbrecht definiert werden.[1] Andererseits ist nicht jeder Erwerb, der mit dem Tod einer natürlichen Person zusammenhängt, ipso iure erbschaftsteuerpflichtig. Zum Erwerb von Todes wegen gehört nur, was unter § 3 ErbStG subsumierbar ist. Deshalb hat z. B. der BFH mit Urteil v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.1 Allgemeines

Rz. 500 Dem Erblasser stehen als Mittel für die Weitergabe von Vermögenswerten im Todesfall neben den Verfügungen von Todes wegen auch rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb des Erbrechts und neben der von § 2301 BGB erfassten Schenkung auf den Todesfall zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere den sog. echten Vertrag zugunsten Dritter.[1] Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbSt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.4 Vermächtnisgegenstand und Vermächtnisarten

Rz. 317 Der in der Praxis am häufigsten vorkommende Fall des Vermächtnisses ist das Geldvermächtnis. Hier handelt es sich um ein sog. Gattungsvermächtnis.[1] Zu unterscheiden sind das Geldsummenvermächtnis, dessen Wert dem vermachten Geldbetrag entspricht, und das Geldwertvermächtnis, dessen Wert von der Höhe eines Vermögensgegenstands abhängt.[2] Ob die vom BFH entwickelten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.3 Versorgungsansprüche Hinterbliebener

Rz. 523 § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erfasst Versorgungsansprüche Hinterbliebener, soweit sie auf vertraglicher Grundlage beruhen. Als vertragliche Grundlage im Deckungsverhältnis kommen insbesondere Arbeits- oder Dienstverträge, Gesellschaftsverträge oder Versicherungsverträge des Erblassers in Betracht. Umgekehrt scheiden alle Versorgungsleistungen, die nicht auf einer vertragl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.1 Allgemeines und Begriffsbestimmung

Rz. 155 Die wohl praxisrelevanteste Bestimmung des § 3a Abs. 3 UStG stellt die Leistungsortsregelung für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken dar, denn hierunter fallen sämtliche Dienstleistungen, die an Grundstücken erbracht werden, wie z. B. Handwerksleistungen an Gebäuden; unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 47 MwStSystRL , der folgenden Wortlaut h...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 265 Knapps... / 2.5 Altersgrenzen zur Bestimmung des Zugangsfaktors bei Renten für Bergleute

Rz. 11 Renten für Bergleute (§ 45 Abs. 1 und 3) sind knappschaftliche Sonderleistungen, die entweder bei Eintritt einer Erwerbsminderung als Rente für Bergleute wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit (§ 45 Abs. 1) oder bei Nachweis einer langjährigen Beschäftigung unter Tage aus vorbeugenden Gründen nach Vollendung des 50. Lebensjahres eines Versicherten (§ 45 Abs. 3)...mehr