Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2 Renten-/Unfallversicherung

Der Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist nur eine unbewertete Anrechnungszeit.[1] Diese führt dazu, dass erworbene Anwartschaften auf Erwerbsminderungsrenten erhalten bleiben. Für unter 25-jährige Leistungsbezieher ist bei Vorliegen von Arbeitslosigkeit jedoch eine bewertete Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI zu berücksich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rn. 126 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Pensionsrückstellungen sind gesondert zu zeigen. Hinsichtlich ihrer Bildung besteht allerdings ein Wahlrecht. Dieses Wahlrecht gilt für vor dem 01.01.1987 gegebene Pensionszusagen (sog. Altzusagen) und deren Erhöhungen (vgl. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB). Wird von diesem Wahlrecht dahingehend Gebrauch gemacht, dass für Altzusagen keine Rückst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gesamtbezüge der früheren Mitglieder der Organe und ihrer Hinterbliebenen

Rn. 422 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Mitgliedschaft in einem Organ dauert so lange, bis betreffendes Mitglied abberufen wird bzw. zurücktritt (vgl. ADS (1995), § 285, Rn. 167; Beck Bil-Komm. (2020), § 285 HGB, Rn. 239). Sämtliche nach diesem Zeitpunkt gewährten Bezüge, die nicht die Tätigkeit als bisheriges Organmitglied abgelten, fallen daher in den Anwendungsbereich von §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Fehlbetrag nach Art. 28 EGHGB

Rn. 1061 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Für Altersversorgungsverpflichtungen sind grds. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden (vgl. § 249 Abs. 1 Satz 1). Art. 28 Abs. 1 EGHGB eröffnet indes für Altzusagen (= unmittelbare Zusage, bei der der Pensionsberechtigte seinen Rechtsanspruch vor dem 01.01.1987 erworben hat oder sich ein vor diesem Zeitpunkt erworbener Re...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 5 Reihenfolge der Einnahmearten

Nach den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler sind bei der Beitragsberechnung die Einnahmen in der Reihenfolge Arbeitseinkommen aus der hauptberuflichen selbstständigen Erwerbstätigkeit, Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, Arbeitsentgelt aus einer (nicht geringfügig entlohnten) Beschäftigung, sonstige Einnahmen zur Beit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Diskontierung von auf Rentenverpflichtungen beruhenden Verbindlichkeiten, für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist (Abs. 2 Satz 3)

Rn. 119 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Unter Rentenverpflichtungen sind Verpflichtungen zu periodisch wiederkehrenden gleichmäßigen Leistungen in Geld oder in vertretbaren Sachen zu verstehen, die i. d. R. auf vorausgegangenen Leistungen der Rentenempfänger oder Dritter beruhen. Oftmals handelt es sich um Leibrenten (vgl. §§ 759ff. BGB), die Versorgungszwecken dienen, oder um Rent...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Gesamtbezüge der tätigen und früheren Organmitglieder, Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder sowie zugunsten von Organmitgliedern eingegangene Haftungsverhältnisse und gebildete Rückstellungen (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 1–4, b), c), 286 Abs. 4)

Rn. 391 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 9 sind im Anhang anzugeben „für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. (BilMoG-)Unterschiedsbetrag nach Art. 67 EGHGB

Rn. 1067 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Mit dem BilMoG wurde für die Bewertung von Rückstellungen (so auch für Altersversorgungsverpflichtungen) ein neues Bewertungsregime eingeführt (z. B. die Berücksichtigung künftiger Lohn-/Gehalts- und Rententrends) mit der Folge, dass sich u. a. die Pensionsrückstellungen spürbar erhöhten. Um die Auswirkungen des BilMoG nicht einmalig dem Ja...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVI. Pensionsrückstellungen (§ 285 Nr. 24; Art. 67 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 EGHGB)

Rn. 735 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Im Anhang ist "zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln" anzugeben. Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Kriterium der "Zeitbestimmtheit"

Rn. 70 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die vor dem Abschlussstichtag getätigten Ausgaben bzw. zugeflossenen Einnahmen sind gemäß § 250 Abs. 1f. nur dann als RAP zu bilanzieren, falls sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die Zeitbestimmtheit ist damit die dritte Voraussetzung, von der das Gesetz die Zulässigkeit der Bilanzierung von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundsicherung im Alter und... / 1.2 Volle Erwerbsminderung

Eine volle Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen liegt vor, wenn Leistungsberechtigte aufgrund des durch Krankheit oder Behinderung verminderten Leistungsvermögens unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts nur weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Dauerhaft ist die Leistungsminderung, wenn auf nicht absehbare Zeit keine Besserung zu erwarten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundsicherung im Alter und... / 1.1 Regelaltersgrenze

Die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wird schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Das gilt hier deshalb in den gleichen Zeiträumen und mit den gleichen Anhebungsschritten wie bei der gesetzlichen Rente. Die schrittweise Anhebung begann im Jahr 2012 mit dem Geburtsjahrgang 1947 mit einer um einen Monat erhöhten Regelaltersgrenze. Bis zum...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / III. Reguläre Beendigung (Nr. 3)

Rn. 27 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Nach § 162 Abs. 2 Nr. 3 AktG sind die gemäß Nr. 2 zu tätigenden Angaben hinsichtlich der Vergütung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds auch für den Fall der regulären Beendigung der Vorstandstätigkeit zu machen. Anzugeben sind dabei der Barwert der Zusage sowie der während des letzten GJ hierfür aufgewandte bzw. zurückgestellte Betrag, einschl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Berücksichtigung von Wertsicherungsklauseln

Rn. 72 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Verbindlichkeiten mit Wertsicherungsklauseln zeichnen sich i. d. R. durch die Bindung des Erfüllungsbetrags an die Entwicklung eines bestimmten Index aus. Bei Veränderung des Index erhöht (Regelfall) oder vermindert (Ausnahmefall) sich der Erfüllungsbetrag automatisch in Höhe des vertraglich fixierten Umfangs. Allerdings wird in der Praxis aus...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

Rn. 162 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Sofern eine Verbindlichkeit nicht einer der vorgenannten Bilanzpositionen zugeordnet werden kann, hat ein Ausweis als sonstige Verbindlichkeit zu erfolgen. Hierzu gehören u. a. noch nicht eingelöste Zins- und Dividendenscheine (soweit sie keine Bankschulden sind), Provisionsverpflichtungen sowie rückständige Löhne und Gehälter, Mieten, Pachte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rückstellungen

Rn. 125 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Das Gliederungsschema des § 266 sieht für mittelgroße und große KapG bzw. für PersG i. S. d. § 264a (vgl. HdR-E, HGB § 266, Rn. 4) folgende Unterteilung der Rückstellungen vor: Diese Unterteilung stellt keine Bezeichnung einzelner R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Wirksamkeit eines dinglichen Rechtsgeschäfts

Rn. 107 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Wirksamkeit eines dinglichen Erfüllungsgeschäfts, also die Übereignung nach den §§ 929ff. BGB bzw. die Abtretung nach den §§ 398ff., 413 BGB, wird durch die Unzulässigkeit des Erwerbs nach § 71 Abs. 1f. AktG nicht berührt, die AG/KGaA/SE ist – sofern nicht andere Umstände die Nichtigkeit des Erwerbs begründen – Inhaberin der Mitgliedscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundsicherung im Alter und... / 3.3 Bedarf für Unterkunft/Heizung

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich wie beim Bürgergeld in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit sie angemessen sind. Über die Angemessenheit der geltend gemachten Kosten der Unterkunft ist im Einzelfall zu entscheiden. Grundsätzlich werden die Kosten für Unterkunft und Heizung hierbei anteilig auf alle Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 86 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 müssen im Anhang die auf die "Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden". Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl. §§ 3 Abs. 1 Nr. 3–5, 5 Abs. 2 PublG), Kredit- und Finanzdienstleistungsi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 6.2 Beurlaubung von Beamten ohne Dienstbezüge

Insbesondere aus der Zeit vor Inkrafttreten des § 123a Abs. 2 BRRG existieren diverse Fälle der Beurlaubung von Beamten, auf die im Folgenden eingegangen wird: Berücksichtigt man das Interesse des betroffenen Beamten – vor allem hinsichtlich der Altersversorgung –, so erschien allein eine langfristige Beurlaubung des Beamten ohne Dienstbezüge durch seine bisherige Dienststell...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 3. Gewährte und geschuldete Vergütung

Rn. 9 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Berichtsgegenstand ist nicht die Gesamtorganvergütung, sondern die Vergütung der einzelnen – gegenwärtigen und früheren – Mitglieder des Vorstands und AR im Berichtszeitraum. Die Berichtspflicht umfasst dabei die gewährte und geschuldete Vergütung. Die gewährte Vergütung beinhaltet jeden tatsächlichen Zufluss, bspw. auch aufgrund nichtigen Vert...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XIV. Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen (§ 285 Nr. 12)

Rn. 537 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 12 sind "Rückstellungen, die in der Bilanz unter dem Posten ‚sonstige Rückstellungen’ nicht gesondert ausgewiesen werden, [...] zu erläutern, wenn sie einen nicht unerheblichen Umfang haben". Die Angabepflicht besteht für große KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl. §§ 3 Abs. 1 Nr. 3–5, 5 Abs. 2 PublG...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Rn. 109 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Position "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" (§ 266 Abs. 2 E.) kann im Zusammenhang mit zum beizulegenden Zeitwert bewerteten VG auftreten, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger eines UN entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 3.3 Renten an Witwen/Witwer

Witwen oder Witwer von Versicherten erhalten im Anschluss an die Rente im Sterbevierteljahr eine Witwen- oder Witwerrente bis zu ihrem Tod oder einer Wiederverheiratung. Die Rentenhöhe ist abhängig vom Alter, Kindererziehung, Kindersorge oder persönlicher Umstände. Die Rente beträgt im Anschluss an das Sterbevierteljahr grundsätzlich 30 % des Jahresarbeitsverdienstes des vers...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 4 Zusammentreffen von Leistungen der Renten-/Unfallversicherung

Für den Fall, dass ein Unfallrentner bei Erreichen der Voraussetzungen eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, gilt Folgendes: Überschreiten beide Leistungen zusammen eine bestimmte Obergrenze, wird die Leistung aus der Unfallversicherung weiterhin in vollem Umfang erbracht, diejenige aus der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch in dem Umfang gekürzt, der ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 2.2 Renten an Versicherte

Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 % gemindert ist, haben Anspruch auf eine Rente.[1] Die Rentenhöhe richtet sich dabei grundsätzlich nach dem Jahresarbeitsverdienst des Versicherten im Jahr vor dem Versicherungsfall und der Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). 2....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 3.6 Renten an frühere Ehegatten/Lebenspartner

Frühere Ehegatten bzw. Lebenspartner von Versicherten, deren Ehe bzw. Lebenspartnerschaft mit ihnen geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben ist, erhalten auf Antrag eine Rente, wenn die Versicherten ihnen während des letzten Jahres vor ihrem Tod Unterhalt geleistet haben oder den früheren Ehegatten bzw. Lebenspartner im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem T...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 2.2.3 Anpassung der Renten

Der Jahresarbeitsverdienst wird zum 1.7. eines jeden Jahres angepasst, d. h. erhöht. Somit erhöhen sich auch die Rentenleistungen entsprechend der Nettolohnentwicklung. Die vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Geldleistungen für Unfälle, die im vorausgegangenen Kalenderjahr oder früher eingetreten sind, und das Pflegegeld werden zum 1.7. jeden Jahres entsprechend dem Prozent...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwerverletztenzulage

Begriff Schwerverletztenzulage ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzlichen Regelungen befinden sich in § 57 SGB VII. Die Verletztenrente eines Schwerverletzten erhöht sich um 10 %, wenn es infolge des Arbeitsunfalls (Kausalzusammenhang muss bestehen) nicht mehr möglich ist, auf Dauer (irg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 2.2.1 Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)

Bei der Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) des Versicherten vergleicht man die Erwerbsmöglichkeiten, die der Verletzte vor dem Arbeitsunfall hatte, mit denen, die ihm nach dem Unfall auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verblieben sind. Der Schaden des Versicherten wird also abstrakt bemessen, auf seine konkrete Beeinträchtigung bzw. tatsächliche Einkommensein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 2.2.2 Berechnung der Verletztenrente

Für die Berechnung der Rente ergibt sich folgende Formel: Die Vollrente bezeichnet die Rentenhöhe ohne Berücksichtigung der MdE bzw. bei einem MdE-Grad von 100. Die Teilrente bezeichnet die Rentenhöhe unter Berücksichtigung der MdE bzw. bei MdE-Graden unter 100. Die sich ergebenden Werte zeigen die Rentenh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 3.8 Höchstbetrag der Hinterbliebenenrenten

Die Renten der Hinterbliebenen dürfen zusammen 80 % des Jahresarbeitsverdienstes nicht übersteigen. Übersteigen Renten diesen Wert, werden sie gekürzt, und zwar bei Witwen und Witwern, früheren Ehegatten bzw. Lebenspartner und Waisen nach dem Verhältnis ihrer Höhe. Sind für die Hinterbliebenen 80 % des Jahresarbeitsverdienstes festgestellt und tritt später ein neuer Berechtig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 3.2 Leistungen im Sterbevierteljahr

Für die ersten 3 Monate nach dem Tod aufgrund eines Versicherungsfalls erhält die Witwe/der Witwer – wie im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung auch – die Rente in Höhe der Vollrente (= ⅔ des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen). Damit sollen die durch den Tod bedingten Mehraufwendungen ausgeglichen sowie die Umstellung auf die neuen Lebensumstände erleichtert we...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 3.5 Elternrenten

Verwandte der aufsteigenden Linie, Stief- oder Pflegeeltern der Verstorbenen, die von den Verstorbenen zur Zeit des Todes aus deren Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen wesentlich unterhalten worden sind oder ohne den Versicherungsfall wesentlich unterhalten worden wären, erhalten eine Rente, solange sie ohne den Versicherungsfall gegen die Verstorbenen einen Anspruch auf Un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 3.7 Beihilfen

Eine Witwe bzw. ein Witwer kann Anspruch auf eine einmalige Witwen- bzw. Witwerbeihilfe haben. Diese einmalige Leistung beträgt 40 % des Jahresarbeitsverdienstes, soweit die Rente auf einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 % oder mehr beruht und der Tod nicht Folge des Arbeitsunfalls ist.[1] Sollte die versicherte Person länger als 10 Jahre eine Rente nach einer Minderun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 3.3.1 Anrechnung von eigenem Einkommen

Anrechenbar ist das Einkommen, das monatlich das 26,4-Fache des aktuellen Rentenwerts der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt. Der aktuelle Rentenwert beträgt seit 1.7.2024 39,32 EUR/West und 39,32 EUR/Ost. Dementsprechend beträgt der Freibetrag bundeseinheitlich 1.038,05 EUR. Das nicht anrechenbare Einkommen erhöht sich um das 5,6-Fache des aktuellen Rentenwerts für j...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 3.4 Waisenrenten

Kinder von verstorbenen Versicherten erhalten eine Halbwaisenrente, wenn sie noch einen Elternteil haben und eine Vollwaisenrente, wenn sie keine Eltern mehr haben. Die Waisenrenten beginnen wie die Witwen-/Witwerrenten mit dem Todestag des Versicherten. Die Rente an die Waise beträgt: 30 % des Jahresarbeitsverdienstes (Vollwaise) 20 % des...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM in Großunternehmen und ... / 2 Trends in der Arbeitswelt: Handlungsansätze für ein BGM

Neben den großen Megatrends der Arbeitswelt, wie Globalisierung der Wirtschaft, Strukturwandel hin zur Dienstleistung sowie Entstehung der Wissensgesellschaft, die entsprechende Auswirkungen auf die Tätigkeiten und damit auch auf die Belastungs- und Gesundheitssituation der Beschäftigten haben, sind auch direkt gesundheitsbezogene Trends in der Gesellschaft zu erkennen: Eine...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Zusammentreffen mit Rente)

Zusammenfassung Begriff Trifft der Anspruch auf Krankengeld mit dem Bezug einer Rente zusammen, ist der Anspruch auf Krankengeld entweder ausgeschlossen oder das Krankengeld zu kürzen. Die Krankenkasse erwirbt einen Erstattungsanspruch gegen den Rentenversicherungsträger und greift auf die Rentennachzahlung zu. Die Vorschrift verhindert, dass zweckidentische Sozialleistungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Zusammentreffe... / 3 Erstattungsanspruch

Die Krankenkasse hat einen Erstattungsanspruch auf die Rente vom Rentenbeginn bis zur Einstellung der Krankengeldzahlung. Der Erstattungsanspruch ist für Zeiten ausgeschlossen, in denen Krankengeld nicht gezahlt wurde (z. B. weil das Krankengeld wegen der Fortzahlung von Entgelt ruhte).[1] Für den Erstattungsanspruch der Krankenkasse steht höchstens die Netto-Rente zur Verfü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Zusammentreffe... / 2.2 Ermittlung des Kürzungsbetrags

Der Kürzungsbetrag wird ermittelt, indem der Zahlbetrag der Rente durch 30 geteilt wird.[1] Zahlbetrag der Rente ist die Brutto-Rente einschließlich der Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung vor Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung bzw. Kürzungs- oder Abzweigungsbeträgen. Praxis-Beispiel Kürzung des Anspruchs auf Krankengeldmehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Zusammentreffe... / 1 Ausschluss

Der Anspruch auf Krankengeld endet vom Beginn der nachfolgenden Leistungen an: Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen, Vorruhestandsgeld nach § 5 Abs. 3 SGB V (anwendbar auf Sachverhalte, in denen die Voraussetzungen bis zum 31.12.1988 eingetreten s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Zusammentreffe... / 2 Kürzung

Der Anspruch auf Krankengeld ist beim Zusammentreffen mit folgenden Leistungen zu kürzen:[1] Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung oder Landabgabenrente aus der Alterssicherung der Landwirte, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Teilrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Knappschaftsausgleichsleistung oder Rente für Bergleute, vergleichbare Leist...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Zusammentreffe... / Zusammenfassung

Begriff Trifft der Anspruch auf Krankengeld mit dem Bezug einer Rente zusammen, ist der Anspruch auf Krankengeld entweder ausgeschlossen oder das Krankengeld zu kürzen. Die Krankenkasse erwirbt einen Erstattungsanspruch gegen den Rentenversicherungsträger und greift auf die Rentennachzahlung zu. Die Vorschrift verhindert, dass zweckidentische Sozialleistungen zeitgleich bezo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Zusammentreffe... / 4 Versicherungsschutz

4.1 Mitgliedschaft bei Ausschluss des Krankengeldes Mit dem Wegfall des Anspruchs bzw. der Zahlung des Krankengeldes endet auch die auf dem Krankengeld beruhende Mitgliedschaft.[1] Die Versicherungspflicht aufgrund des Rentenbezugs[2] schließt sich mit einer entsprechenden Mitgliedschaft[3] an. Alternativ ist eine freiwillige Mitgliedschaft[4] oder eine obligatorische Anschlu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Zusammentreffe... / 2.1 Zeitpunkt

Das Krankengeld wird gekürzt, wenn eine der o. g. Leistungen von einem Zeitpunkt nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung an zuerkannt wird. Entsteht der Krankengeldanspruch zu einem Zeitpunkt, an dem eine der o. g. Leistungen bereits bezogen wird, werden die Rentenleistung und das Krankengeld ungekürzt nebeneinander gezahlt. Dies gilt ebenfal...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Zusammentreffe... / 4.2 Kürzung des Krankengeldes

Der Anspruch auf Krankengeld wird durch eine Kürzung nicht berührt. Das entsprechende Versicherungsverhältnis wird unverändert fortgesetzt. Hinweis Anspruch auf Krankengeld Selbst wenn die Krankengeldzahlung durch den Kürzungsbetrag vollständig eingestellt wird, bleibt der Anspruch auf Krankengeld und damit die darauf beruhende Versicherung bestehen. Die fortgesetzte Arbeitsun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Zusammentreffe... / 4.1 Mitgliedschaft bei Ausschluss des Krankengeldes

Mit dem Wegfall des Anspruchs bzw. der Zahlung des Krankengeldes endet auch die auf dem Krankengeld beruhende Mitgliedschaft.[1] Die Versicherungspflicht aufgrund des Rentenbezugs[2] schließt sich mit einer entsprechenden Mitgliedschaft[3] an. Alternativ ist eine freiwillige Mitgliedschaft[4] oder eine obligatorische Anschlussversicherung [5] möglich.mehr