Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.3 Fiktive Beitragszeiten aufgrund von Berücksichtigungszeiten

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 3 (mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt durch das AVmEG v. 21.3.2001, BGBl. I S. 403) gelten als Beitragszeiten auch Zeiten, für die Entgeltpunkte gutgeschrieben worden sind, weil gleichzeitig Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (§ 57) oder Zeiten der Pflege eines pflegebedürftigen Kindes für mehrere Kinder vorliegen. Die Voraussetzungen für ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.1 Beitragszeiten nach Bundesrecht

Rz. 3 Die Anerkennung von Beitragszeiten setzt nach Abs. 1 Satz 1 grundsätzlich die Zahlung von Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung nach "Bundesrecht" voraus. Bundesgebiets-Beitragszeiten sind Zeiten, für die Beiträge in den alten Bundesländern nach dem 8.5.1945 und im Beitrittsgebiet nach dem 2.10.1990 gezahlt worden sind (§ 113 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 264 Zuschl... / 2.2 Umrechnung von Werteinheiten (knappschaftliche Rentenversicherung) in Entgeltpunkte (Satz 2)

Rz. 14 Besonderheiten ergeben sich für Anwartschaften der knappschaftlichen Rentenversicherung, da die allgemeine Bemessungsgrundlage in der knappschaftlichen Rentenversicherung höher war als in der Angestellten- und Arbeiterrentenversicherung. Dem trägt Satz 2 Rechnung, der eine besondere Umrechnung dieser knappschaftlichen Anrechte vorsieht (vgl. auch GRA der DRV zu § 264 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 3 Literatur

Rz. 16 DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren (RAV) 2022 beim Renten Service der Deutschen Post AG – Zahlungen der allgemeinen Rentenversicherung und Zahlungen der knappschaftlichen Rentenversicherung beim Renten Service unter den Postabrechnungsnummern (PANR) 705, 706, 905 und 906, RdSchr 1/2022. DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren (RAV) 2021 beim Renten Service der Deutschen P...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 – RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft gesetzte Vorschrift (vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 77, 202; Abs. 2 bis 4 wurden ergänzt durch die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung – 11. Ausschuss, vgl. BT-Drs. 11/5490 S. 163 f.) ist ber...mehr

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 257 regelt als Übergangsvorschrift – ergänzend zu § 70 – wie für Beiträge, die in der Zeit nach dem Ende des 2. Weltkriegs – in der Zeit vom 1.7.1945 bis zum 31.8 1952 – nach Berliner Sonderrecht gezahlt wurden, Entgeltpunkte zu ermitteln sind (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 201, noch zu § 252); Sinn der Regelung ist es daher, Nachteile für Versicherte mit Beiträgen na...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Inhaltlich regelt die Vorschrift, in welchen übergangsrechtlichen Fällen Beitragszeiten ohne Entgeltpunkte bleiben; nach Nr. 1 gilt dies für Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung der Arbeiter für Zeiten vor dem 1.1.1957, wenn bereits anderweitig Pflichtbeiträge für dieselbe Beschäftigung gezahlt wurden. Nach Nr. 2 werden darüber hinaus Pflichtbeiträge zur Rentenversic...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.1 Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler für die Rentenanpassungen 2018 und 2019 (Abs. 1)

Rz. 5 Mit der ursprünglich in § 255a Abs. 3 geregelten Sonderregelung zur – gegenüber § 68 Abs. 4 – abweichenden Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzrentner und der Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler regelt Abs. 1 Satz 1 das Prinzip der getrennten Berechnungsweise und ordnet bei der Ermittlung der Äquivalenzbeitragszahler – und damit bei der Ermittlung des bundeseinheitlich...mehr

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Jansen, SGB VI § 267 Rente ... / 2.2 Voraussetzung und Rechtsfolge

Rz. 10 Voraussetzung der Regelung ist: das Zusammentreffen einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, bei Gewährung einer unfallversicherungsrechtlichen Kinderzulage (§ 217 Abs. 3 SGB VII a. F.). Rz. 11 Besteht für denselben Zeitraum Anspruch auf Rente aus der Rentenversicherung und auf eine Leistung der Unfallve...mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 255 Abs. 1 enthält zu § 67 eine Übergangsregelung für den Rentenartfaktor bei großen Witwen- und Witwerrenten (zur knappschaftlichen Rentenversicherung vgl. § 82, § 265 Abs. 7). § 67 in seiner Fassung v. 20.12.2000 gültig bis 31.12.2001 enthielt für großen Witwen- und Witwerrenten nach Ablauf des Sterbevierteljahrs noch den günstigeren Rentenartfaktor von 0,6. Der en...mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 2.2 Rentenartfaktor für sog. Geschiedenenrenten (Abs. 2)

Rz. 14 Witwen und Witwer erhalten für die ersten 3 Kalendermonate nach dem Tod ihres Ehegatten über den entsprechend höheren Rentenartfaktor von 1,0 (in der knappschaftlichen Rentenversicherung 1,3333) Hinterbliebenenrente in Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente bzw. Altersrente des Versicherten (Rente für das sog. Sterbevierteljahr, § 67 Nr. 5 und 6 bzw. § 82 Nr. 6 und 7)...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 3 Literatur

Rz. 26 Becker, Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 11.1.2011 – 1 BvR 3588/08, SGb 2012 S. 41. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung in der Fassung vom: 4.10.2013, gültig ab: 4.10.2013, RVaktuell 2013 S. 216. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutsch...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1.1.1 Höherversicherung

Rz. 7 Als staatliche Zusatzversorgung hatten Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung die Möglichkeit, zusätzlich eine Höherversicherung abzuschließen. Diese erfolgt auf freiwilliger Basis. Beiträge wurden neben den Pflichtbeiträgen gezahlt. Höherversicherungsbeiträge konnten frühestens ab 1.6.1949 gezahlt werden und zwar auf der Grundlage des Gesetzes über die Höh...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 1.3 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen

Rz. 4 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 256b erfassen. Die GRA der DRV zu § 256b hat den Stand 7.2.2019 (i. d. F. des 4. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2000 in Kraft getreten am 1.1.2002) und ist abrufbar im Internet: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de...mehr

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Jansen, SGB VI § 263a Gesam... / 2.2 Entgeltpunkte (Ost) für Berücksichtigungszeiten (Satz 2)

Rz. 13 Sofern der Gesamtleistungsbewertung auch Berücksichtigungszeiten (wegen Kindererziehung, § 71 Abs. 3, oder wegen Pflege, § 263 Abs. 1 Satz 2) zugrunde liegen, sind deren Entgeltpunkte in entsprechender Anwendung von § 254d in Entgeltpunkte und Entgeltpunkte (Ost) aufzuteilen und den jeweiligen Entgeltpunkten (West bzw. Ost) aus Beitragszeiten hinzuzurechnen. Daraus er...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 2.3 Kein Entgeltpunktezuschlag bei Witwen- und Witwerrenten – Übergangsrecht (Abs. 2)

Rz. 20 Nach Abs. 2 kommt ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten zur Witwen/Witwerrente nicht in Betracht, sofern der/die Versicherte vor dem 1.1.2002 gestorben ist oder die Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde und einer der Ehegatten (oder beide) zu diesem Zeitpunkt bereits mindestens 40 Jahre alt war ("… vor dem 2.1.1962 geboren …"). Rz. 21 In diesen Fällen gilt aus Ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Sinn der Regelung zur Schutzklausel in Abs. 1 war es schon immer (auch schon, als die Schutzklausel noch in § 68 Abs. 6 verankert war), eine Verringerung des aktuellen Rentenwertes zu verhindern, die trotz steigender Lohnsumme aufgrund der übrigen Faktoren ggf. eintreten kann (vgl. zu den Gesetzeserwägungen im Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finan...mehr

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Jansen, SGB VI § 267 Rente ... / 2.1 Funktion, Notwendigkeit und Sinn der Regelung

Rz. 7 § 267 hat die Funktion einer Übergangsregelung im Recht der Unfallversicherung. Übergangsrechtlich ordnet § 217 Abs. 3 SGB VII (noch i. d. F. vom 15.4.2015, gültig bis 30.6.2020) an, dass Berechtigten, die vor dem Inkrafttreten des SGB VII für ein Kind Anspruch auf eine Kinderzulage hatten, die Kinderzulage nach Maßgabe des § 583 unter Berücksichtigung des § 584 Abs. 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 2.1.2 Rentenanpassungsmitteilungen (Satz 2)

Rz. 13 Nach Satz 2 erhalten die Rentnerinnen und Rentner über die Anpassung ihrer Renten aufgrund des ab 1.7.2024 einheitlich geltenden aktuellen Rentenwert eine Anpassungsmitteilung. Rz. 14 Die Grundregelung zur Anpassungsmitteilung enthält § 118a; danach erfolgt kein Versand der Anpassungsmitteilung an den Rentner bei einer sog. Nullanpassung. Entspricht der aufgrund der An...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 259b regelt ergänzend zu §§ 256a und 259a, wie Entgeltpunkte für Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem der ehemaligen DDR zu ermitteln sind. § 259b ist insoweit eine Sonderregelung zu § 256a. Außerdem sind die §§ 256b, 256c, 257 und 259a und die §§ 11, 13 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG) zu berücksichtigen. Alle Reg...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach Abs. 1 erhöht sich die Monatsrente um Steigerungsbeträge aus Höherversicherungsbeiträgen. Diese Leistung ist kein Bestandteil der Rente, sondern ausdrücklich eine Zusatzleistung in festen Beträgen vom Nennwert der Beiträge ohne Dynamisierung (vgl. § 65). Abs. 2 regelt allgemein die Anrechnungsmodalitäten der Steigerungsbeträge, wenn auf eine Witwenrente oder Witwer...mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 255f i. d. F. vom 28.11.2018 (gültig ab 1.1.2019 bis 31.12.2025) enthält nun eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung. Ziel ist es, die Halteklausel von 48 % vor Steuern in § 255e i. V. m. § 154 Abs. 3 Satz 1 praktisch umzusetzen. Rz. 3 Korrespondierende Vorschriften sind damit insbesondere §§ 255e i. V. m. § 154 Abs. 3 und Abs. 3a, der die Detailregelunge...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 2.1 Anwendungsfälle – Angestellte Nr. 1 und Bergbau Nr. 2

Rz. 8 Entgeltpunkte sind im Falle einer Doppelversicherung nicht zu ermitteln für Pflichtbeiträge zur Arbeiterversicherung (ArV) vor 1957 neben Beiträgen zur Angestelltenversicherung (AV) oder zur knappschaftlichen Rentenversicherung (KnV). Die Beiträge zur AV oder KnV haben Vorrang – Nr. 1 (zu einem Anwendungsfall vgl. GRA der DRV zu § 261 SGB VI, Stand: 1.9.2021, Anm. 2.1; ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 255f (i. d. F. vom 2.12.2006, gültig bis 30.6.2008) bestimmte zunächst die aktuellen Rentenwerte zum 1.7.2001, zum 1.7.2005 (nach Änderung aufgrund des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes v. 21.7.2004, BGBl. I S. 1791) und zum 1.7.2007 (nach Änderung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze v. 2.12.2006, BGBl. I S. 2742). In der zuletz...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.1.1 Rechtslage ab 1.9.2009

Rz. 10 Soweit bei einem durchgeführten Versorgungsausgleich Entgeltpunkte (Ost) übertragen wurden oder das Familiengericht die Umrechnung des Monatsbetrags nach § 16 Abs. 3 VersorgAusglG angeordnet hat, ist zugunsten oder zulasten von Versicherten der durchgeführte Versorgungsausgleich durch einen Zuschlag oder Abschlag an Entgeltpunkten (Ost) zu berücksichtigten. Voraussetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.6 Wegfall zum 1.7.2024

Rz. 27 Durch Art. 1 Nr. 27 des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) wird die Regelung dann zum 1.7.2024 außer Kraft gesetzt; dies ist eine Folgeänderung zur Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2024 (BT-Drs. 18/11923 S. 31 = BR-Drs. 155/17 S. 27). ...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.1.3 Ausgleichsbedarf; sog. Nachholfaktor (Satz 2)

Rz. 17 Satz 2 beinhaltet zunächst die Legaldefinition des Begriffs Ausgleichsbedarf und definiert diesen als die nach Satz 1 angeordnete unterbliebene Minderungswirkung. Der Ausgleichsbedarf firmiert auch unter dem Begriff Nachholfaktor. Rz. 18 Außerdem beinhaltet Satz 2 auch die Rechtsfolge, was mit dem Ausgleichsbedarf künftig geschieht. Durch die Modifikation der Schutzkla...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 19 Becker, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung / 4 Zusammentreffen von Leistungen der Renten-/Unfallversicherung, Haufe Personal Office Platin, abrufbar im Internet unter folgender Adresse: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/leistungen-der-gesetzlichen-unfallversicherung-4-zusammentreffen-von-leistungen-der-renten-unfallversicherung_ide...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 28 Bachmann/Jenner, Zehn Jahre neuer Versorgungsausgleich – Wie alte Versorgungsausgleichsentscheidungen auch zehn Jahre nach Inkrafttreten des neuen Rechts eine Rolle spielen, RVaktuell 2019 S. 165. Borth, Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz und der Versorgungsausgleich, FamRZ 2017 S. 1542. Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung, Broschüre, herausg...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 3 Rechtsprechung

Rz. 36 Notwendig aber auch zureichende Voraussetzung für den Anspruch auf Steigerungsbetrag ist ein Bestehen des Rentenanspruchs dem Grunde nach (Stammrecht); die Steigerungsbeträge sind daher selbst dann durch die DRV Bund zu zahlen, wenn ein Zahlungsanspruch z. B. auf die große Witwenrente wegen einer Einkommensanrechnung nach § 97 auf Null herabgesetzt wäre: BFH, Urteil v....mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 - RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getretene Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 49 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) ab 1.1.2002 neu gefasst worden: Abs. 1 (Rentenartfaktor bei großen Witwen- und Witwerrenten)...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Guttenberger, Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz – Anmerkung zu dem Urteil des BSG vom 7.12.2017 – B 5 RS 1/16 R, NZS 2018 S. 705. Heller, Entscheidungen des BVerfG zur Rentenüberleitung, DAngVers 1999 S. 284. ders., Rentenüberleitung und Dynamisierung, Die Entscheidungen des 4. Senats des BSG im August 1999, DAngVers 1999 S. 432...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.1 Regelungsinhalt

Rz. 6 Nach Satz 1 werden Renten, denen ein aktueller Rentenwert (Ost) zugrunde liegt, angepasst, indem der bisherige aktuelle Rentenwert (Ost) durch den neuen aktuellen Rentenwert (Ost) ersetzt wird. Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden entsprechend der Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen zum 1. Juli eines jeden Jahres angepasst. Dies bezieht sich seit dem...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 264d regelt für eine bis 2023 reichende Übergangszeit, dass für die Ermittlung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 1.1.2024 beginnen, und bei Renten wegen Todes – bei Tod vor dem 1.1.2024 – die Tabelle zu § 264d Satz 1 maßgebend ist. Die Tabelle weist für einen Rentenbeginn/Todeszeitpunkt vor 2012, also für Renten/Todesfälle der Jahre 2008 bis ...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 262 Abs. 1 regelt für Rentenfälle ab 1992 – ergänzend zu § 70 Abs. 1 (vgl. auch § 228 i. V. m. § 256a) – die Mindestbewertung von Pflichtbeitragszeiten vor 1992 (Rente nach Mindesteinkommen) für langjährig Versicherte und schafft damit vor allem einen Ausgleich für unterbezahlte "Frauenarbeit", aber auch für regionale oder branchenbedingte Lohnunterschiede. Mindestent...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 270b gilt für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für vor dem 2.1.1961 geborene Versicherte, bei denen aus Gründen des Vertrauensschutzes noch die Verweisbarkeit auf andere Tätigkeiten – Berufsschutz – zu prüfen ist (§ 240, vgl. auch BT-Drs. 14/4230 S. 29). Rz. 3 Diese Renten werden – entsprechend dem bis 31.12.2000 geltenden Recht (§ 112 Sa...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 264a regelt – ergänzend zu § 76 (vgl. auch § 264) –, wann aus einem zugunsten oder zulasten des Versicherten durchgeführten Versorgungsausgleich anstelle von Entgeltpunkten (§ 76 Abs. 1) Entgeltpunkte (Ost) zu berücksichtigen sind. In den neuen Bundesländern ist der Versorgungsausgleich nach Art. 234 § 6 Satz 1 EGBGB bei Ehescheidungen ab dem 1.1.1992 durchzuführen. §...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 2.1 Zuschlag an Entgeltpunkten (Ost) bei Witwen- und Witwerrenten (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Nach § 78a erhöht sich die Witwen- bzw. Witwerrente (vgl. §§ 46, 243, 303) um einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten, wenn der überlebende Ehegatte ein Kind in dessen ersten 3 Lebensjahren erzieht. Die Höhe des Zuschlages richtet sich nach der Dauer der Kindererziehung (vgl. im Einzelnen Komm. zu § 78a). Rz. 9 Mit der Kinderkomponente soll die Minderung dieser Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 2.1 Geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung über den 31.12.2012 hinaus (Satz 1)

Rz. 9 Der Anwendungsbereich in Satz 1 ist eröffnet für die Personengruppe i. S. d. § 230 Abs. 8. Zuschläge an Entgeltpunkten sind danach zu ermitteln (vgl. zu den Voraussetzungen auch GRA der DRV zu § 264b SGB VI, Stand: 18.1.2016, Anm. 2.1), wenn die Beschäftigung bereits vor dem 1.1.2013 aufgenommen wurde (§ 230 Abs. 8 Satz 1), das Arbeitsentgelt daraus regelmäßig – auch wei...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.2.1 Beitragszeiten im Beitrittsgebiet – Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze

Rz. 11 § 260 Satz 2 legt zunächst fest, dass die Beitragsbemessungsgrundlage für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945 (§ 256a) – ermittelt aus dem jeweiligen Arbeitseinkommen und dem Wert der Anl. 10 zum SGB VI für dasselbe Jahr – nicht höher ist als die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze für die "alten" Bundesländer (vgl. zu den Gesetzesmotiven BT-Drs. 12/405...mehr

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Jansen, SGB VI § 263a Gesam... / 2.3 Rechtslage ab 1.7.2024

Rz. 17 Durch Art. 1 Nr. 26 des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) wird § 263a zum 1.7.2024 aufgehoben; was eine Folgeänderung zur Rentenangleichung in der gesetzlichen Rentenversicherung Ost/West ist (vgl. BT-Drs. 18/11923 S. 31).mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 N.N., Amtshaftung: Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers bei rentenschädlichen Zusatz-Beitragszeiten – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, MDR 2021 S. 872. N.N., Pflicht des Rentenversicherungsträgers zum Hinweis auf rentenschädliche Auswirkungen eines späteren Hinzuerwerbs – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, VersR 2021 S. 1043. Pap...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 3 Literatur

Rz. 23 Düwell, Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz, jurisPR-ArbR 38/2017 Anm. 1. Nakielski, Erwerbsminderungsrente und Ost-West-Rentenangleichung, SozSich 2017 S. 63. Ruland, Neue Regeln für die Rentenanpassung und die Festsetzung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung, SGb 2019 S. 193. Winkel/Nakielski, Was sich 2020 bei der Alterssicherung ändert(e), Soz...mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 3 Literatur

Rz. 8 Beuttler-Bohn, Gleichklang von Löhnen und Renten wiederherstellen – VdK-Stellungnahme zur Rentenanpassung 2022, SuP 2022 S. 207. Ruland, Neue Regeln für die Rentenanpassung und die Festsetzung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung, SGb 2019 S. 193. Steinmeyer, Demographische Herausforderungen für die Alterssicherung – Ein Thema auch in der Pandemie, N...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 1.3 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen

Rz. 4 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255b erfassen. Die GRA der DRV zu § 255b hat den Stand 23.11.2017 (bereits in der Fassung des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017, in Kraft getreten am 1.1.2018) u...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen

Rz. 9 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255b erfassen. Die GRA der DRV zu § 255b hat den Stand 23.11.2017 (bereits i. d. F. des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 in Kraft getreten am 1.1.2018) und ist ...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Inhaltlich regelt § 269a die Fälle, in denen die Abfindung der kleinen Witwen- und Witwerrente ungekürzt zu leisten ist. Damit ist § 269b eine Übergangsregelung zu § 107 Abs. 1 Satz 3 zur Rentenabfindung bei Wiederheirat von Witwen und Witwern ohne Anrechnung der geleisteten kleinen Witwenrente oder Witwerrente bei Todesfällen vor Inkrafttreten des Altersvermögensgeset...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 266 enthält ergänzend zu § 93 eine Besitzschutzregelung für Renten, die mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusammentreffen, wenn am 31.12.1991 auf beide Renten ein Anspruch nach dem bis dahin geltenden "alten" Bundesrecht bestand. In diesen Fällen ist nicht allein der für "neue" Renten ab 1.1.1992 geltende Grenzbetrag nach § 93 Abs. 3, bei dessen...mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 258 ergänzt als Übergangsvorschrift § 70 Abs. 1 (vgl. auch § 228 ) und bestimmt, wie für saarländische Beitragszeiten Entgeltpunkte zu ermitteln sind (zur Zielsetzung der Regelung in diesem Sinne vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 201; noch zur ursprünglich in § 253 geregelten Vorschrift). Weiter ergänzt wird die Regelung durch die Anl. 3 zum SGB VI – Entgeltpunkte für Beit...mehr

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Jansen, SGB VI § 268 Beginn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt ergänzend zu § 99 Abs. 2 den Rentenbeginn für Witwen- und Witwerrenten an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten (sog. Geschiedenenrenten, vgl. § 243). Für geschiedene Ehegatten, deren Unterhaltsanspruch sich nach dem Recht richtet, das im Beitrittsgebiet gegolten hat, gilt § 243a. Rz. 3 Vorgängervorschriften finden sich in § 67 Abs. 4 AVG und § 129...mehr