Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.2 Gemeinsame rechtliche Anweisungen

Rz. 7 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 254b erfassen. Die GRA der DRV zu § 254b hat den Stand 1.6.2018 und ist abrufbar im Internet: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0251_275/gra_sgb006_p_0254b.html (zuletzt a...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 254c regelt als Sondervorschrift zu § 65 die Technik der Rentenanpassung für das Beitrittsgebiet in der Weise, dass den Renten anstelle des bisherigen der neue aktuelle Rentenwert (Ost) – § 255 a – zugrunde gelegt wird. Rz. 3 § 254c ist eine Sonderregelung zu § 65 zur Anpassung der Renten, denen ein aktueller Rentenwert (Ost) zugrunde liegt. Die Vorschrift korrespondi...mehr

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Jansen, SGB VI § 263a Gesam... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt inhaltlich die Zuordnung von Entgeltpunkten für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten, wenn sowohl Beitragszeiten in den alten Bundesländern als auch im Beitrittsgebiet und in den früheren deutschen Ostgebieten zurückgelegt sind (BT-Drs. 12/405 S. 129). Rz. 3 § 263a regelt ergänzend zu §§ 71 ff. die Zuordnung von Entgeltpunkten für beitragsfr...mehr

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Jansen, SGB VI § 255b Veror... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 255b Abs. 1 ergänzt die Verordnungsermächtigung des § 69 und berechtigt die Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundesrates den aktuellen Rentenwert (Ost) jeweils zum 1. Juli eines Jahres, und zwar bis zum 30. Juni des Jahres neu festzulegen. Die Regelungen zur Bestimmung des aktuellen Rentenwerts finden sich im Übrigen in den §§ 68, 255a und 255d. Rz. 3 Die Deutsche ...mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die aus Gründen des Vertrauensschutzes eingefügte Vorschrift bezieht sich – als Sonderregelung zu §§ 256a bis 256c – auf vor 1937 geborene Versicherte, die ihren ständigen Aufenthalt am 18.5.1990 in den alten Bundesländern hatten (zur Zielsetzung vgl. auch BT-Drs. 12/405 S. 128). Sie erhalten im Rentenfall für Pflichtbeiträge im Beitrittsgebiet vom 9.5.1945 bis zum 18.5...mehr

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Jansen, SGB VI § 267 Rente ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 267 stellt sicher, dass die Kinderzulage aus der Unfallversicherung im Rahmen von § 93 Abs. 1 und 3 (Kürzung der Rente beim Zusammentreffen mit einer Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung) unberücksichtigt zu bleiben hat (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 202). Rz. 3 Die Vorschrift hat allerdings infolge Zeitablaufs nur noch sehr geringe praktische Bedeutung; vg...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 10 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 68a erfassen. Die GRA der DRV zu § 68a hat den Stand 29.8.2019 (i. d. F. des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze v. 15.7.2009 in Kraft ...mehr

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Jansen, SGB VI § 264 Zuschl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt ergänzend zu §§ 76, 86 wie Werteinheiten aus einem vor 1992 rechtskräftig durchgeführten Versorgungsausgleich (vgl. §§ 1587 ff. BGB) zum 1.1.1992 in wertgleiche Entgeltpunkte (§ 63 Abs. 2) umzurechnen sind. Rz. 3 Satz 1 bestimmt, dass je 100 Werteinheiten einen Entgeltpunkt ergeben. Satz 2 regelt die knappschaftlichen Besonderheiten. Rz. 4 Normzweck...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 1.3 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen

Rz. 4 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 256 erfassen. Die GRA der DRV zu § 256 hat den Stand 3.8.2015 (i. d. F. des SGB IX v. 19.6.2001 in Kraft getreten am 1.7.2001) und ist abrufbar im Internet: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_G...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt inhaltlich ergänzend zu § 70, welche Beitragsbemessungsgrenzen (§ 159 i. V. m. § 157) für die vorübergehend dem Deutschen Reich eingegliederten Gebiete (Satz 1), für saarländische Beitragszeiten und für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet (Satz 2) gelten, dass Arbeitsausfalltage vor 1984, die keine Anrechnungszeiten sind, als Beitragszeiten bei der Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 5 Die Vorschrift des § 254d konkretisiert insoweit die Grundregelung des § 254b. Bei Zu- und Abschlägen beim Versorgungsausgleich ist § 264a zu berücksichtigen, beim Zuschlag bei Hinterbliebenenrenten (Witwer-, Witwen- und Waisenrenten, §§ 78, 78a) § 264c. Außerdem ist § 317a Abs. 3 (i. d. F. vom 12.6.2020, gültig ab 1.7.2020) zu berücksichtigen, der eine Sonderreglung z...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 259 regelt ergänzend zu § 70, dass für Pflichtbeiträge aufgrund einer versicherten Beschäftigung vor 1957 von mindestens 5 Jahren, für die neben Barbezügen im wesentlichen Umfang Sachbezüge gewährt wurden, Mindestentgeltpunkte – bezogen auf die Beiträge bzw. Entgelte der Anl. 8 zum SGB VI – zugrunde zu legen sind (vgl. zur Zielsetzung auch BT-Drs. 11/4124 S. 201). Rz...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift hat den bis 1995 für "alte" Bundesgebietszeiten geltenden § 256 Abs. 1a ersetzt und auf Beitrittsgebietszeiten ausgedehnt (BT-Drs. 13/2590 S. 29). Rz. 3 § 256c regelt, welche Arbeitsverdienste im Rentenfall für Pflichtbeiträge vor 1991 in Betracht kommen, die zwar zeitlich nachgewiesen werden können (z. B. durch Bestätigung der Krankenkasse als Beitragsei...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.1.1 Aufgabe der Versorgungsträger nach dem AAÜG

Rz. 7 Für die Ermittlung und Feststellung der Zeiten und Entgelte zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem ist der jeweilige Versorgungsträger zuständig (§ 8 AAÜG), und zwar die Deutsche Rentenversicherung Bund (bis 2004: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) für die Zusatzversorgungssysteme der Nr. 1 bis 27 der Anl. 1, die Funktionsnachfolger gemäß Art. 13 des Ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 2.4 Rechtslage ab 1.7.2024

Rz. 24 Durch Art. 1 Nr. 28 Buchst. a des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) wird Abs. 1 des § 264c zum 1.7.2024 aufgehoben (eine Folgeänderung zur Rentenangleichung in der gesetzlichen Rentenversicherung, vgl. BT-Drs. 18/11923 S. 31 = BR-Drs. 155/17 S. 27); dementsprechend erfolgt durch Art. 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 2.2.2 Hinterbliebenenrenten

Rz. 19 Die Absenkung des Zugangsfaktors für Hinterbliebenenrenten ist ebenfalls verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; die Finanzierbarkeit und damit die Funktionsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, legitimiert die Absenkung. Zudem darf der Gesetzgeber, um eine Besserstellung von Hinterbliebenen gegenüber Versicherten zu vermeiden, auf ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.1.2 Kein volles Kalenderjahr – Teilzeiträume (Satz 2)

Rz. 17 Die Entgelte aus den Anlagen zum FRG bzw. SGB VI – bei denen es sich um Jahreswerte handelt – werden bei nur nachgewiesenen Teilzeiträumen (z. B. vom 1.4. bis 20.10.1983) – also in Situationen, in denen die nachgewiesene Pflichtbeitragszeit nicht das gesamte Kalenderjahr umfasst – entsprechend anteilig berücksichtigt. Die Ermittlung erfolgt tageweise. Es gilt § 123 Ab...mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 2.2 Wegfall zum 1.1.2026

Rz. 7 Durch Art. 1 Nr. 13 des Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) v. 28.11.2018 (BGBl. I. S. 2016) wird die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2026 aufgehoben (BT-Drs. 19/4668 S. 13, 37 = BR-Drs. 425/18 S. 6, 33). Da die Niveauschutzklausel nach § 154 Abs. 3a i. V....mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.3 Analogiefeindlichkeit und Herstellungsanspruch

Rz. 27a Bei Überschreiten der in § 262 Abs. 1 Satz 1 festgelegten Höchstgrenze von 0,0625 Entgeltpunkten bleibt kein Raum für die Erhöhung der Mindestentgeltpunkte nach dieser Vorschrift. Mangels planwidriger Regelungslücke scheidet auch eine Analogie aus. Es ist daher möglich, dass die Voraussetzungen einer die Altersrente erhöhenden Privilegierung nach § 262 zwar im Zeitpu...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 3 Rechtsprechung

Rz. 18 Zur Funktion und Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze: BSG, Urteil v. 17.12.2002, B 4 RA 46/01 R; BSG, Urteil v. 30.1.2003, B 4 RA 47/02 R; BSG, Urteil v. 10.4.2003, B 4 RA 41/02 R. Die in der gesetzlichen Rentenversicherung geltende Beitragsbemessungsgrenze (§§ 157, 159, 260) ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 GG und Art. 14 GG: BSG, Urt...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 2.4 Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 17 Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) die zum 1.8.2001 gesetzlich eingeführte Eingetragene Lebenspartnerschaft – nach dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz) v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) – auch umfassend in die Hinterbliebenenversorgung der gesetzli...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.5 Künftige Rentenanpassungen bis 1.7.2023

Rz. 11 Für die Zeit bis 1.7.2023 wird der aktuelle Rentenwert (Ost) nach § 255a Abs. 1 noch im Verhältnis zum aktuellen Rentenwert und damit unabhängig von der Lohnentwicklung in den neuen Bundesländern "gesetzlich" festgesetzt. Dabei wird der aktuelle Rentenwert (Ost) in 7 Schritten schrittweise gegenüber dem aktuellen Rentenwert angehoben (zu dieser Angleichung in 7 Schrit...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.7 Durchführung der Anpassung

Rz. 13 Die Anpassung der laufend gezahlten Renten wird auf der Grundlage des § 119 Abs. 2 grundsätzlich durch den Renten Service der Deutschen Post AG vorgenommen. Der Renten Service handelt dabei kraft gesetzlichem Auftrag für die Rentenversicherung. Es erfolgt eine entsprechende Zurechnung der Handlungen des Renten Services auf die Rentenversicherungsträger. Die Durchführu...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 1.2 Rentenanpassung zum 1.7.2024

Rz. 4 Entgeltpunkte (Ost) werden nur noch bis zum 30.6.2024 mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) vervielfältigt, da dieser zum 1.7.2024 wegfällt. Die Regelung wird durch das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) – mit dem insgesamt die Rentenangleichung Ost und West erreicht werden soll – aufgehoben. An die Stelle der Regelung über die Entgeltpunkte...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung v. 1.1.1992 in das Gesetz eingefügte Vorschrift (vgl. auch BT-Drs. 12/405 S. 129) ist wie folgt geändert worden: ab 1.1.2005 durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396): In Abs. 2 wurden aufgrund der Einbeziehung von eingetragenen Lebenspartnerschaften u. a...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (vgl. Art. 1 Nr. 65 des RÜG v. 25.7.1991, BGBl. I S. 1606). Durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999 – RRG 1999) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) sollte die Vorschrift um einen Abs. 3 ergänzt werden, der den Monatsbetrag einer nur teilweise zu leistenden Rente für Bergleute ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.3 Qualifikationsgruppen im einzelnen (Anlage 13)

Rz. 64 Die Einstufung in eine der 5 in Anl. 13 definierten Qualifikationsgruppen Gruppe 1 für Hochschulabsolventen, Gruppe 2 für Fachschulabsolventen, Gruppe 3 für Meister, Gruppe 4 für Facharbeiter, Gruppe 5 für angelernte und ungelernte Tätigkeiten, richtet sich nach den jeweiligen Qualifikationsmerkmalen und danach, dass auch eine adäquate Tätigkeit ausgeübt worden ist. Erfüllt...mehr

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Jansen, SGB VI § 255b Veror... / 2.3 Wegfall zum 1.7.2024

Rz. 17 Durch Art. 1 Nr. 20 des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) wird die Regelung dann zum 1.7.2024 außer Kraft gesetzt; dies ist eine Folgeänderung zur Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2024 (BT-Drs. 18/11923 S. 30 = BR-Drs. 155/17 S. 25). ...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.5 Praxishinweise

Rz. 35 Steigerungsbeträge aus der Höherversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 269 Abs. 1 sind als akzessorische Zusatzleistungen einer gesetzlichen Altersrente der Basisversorgung ("erste Schicht") anzusehen und unterliegen daher der nachgelagerten Besteuerung gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG (BFH, Urteile v. 19.5.2021, X R 20/19, und ...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 42 Glombik, Das Rentenniveau in Deutschland, SozSich Öst 2017 S. 261. ders., Das Rentenniveau, VR 2017 S. 309. Ruland, Neue Regeln für die Rentenanpassung und die Festsetzung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung, SGb 2019 S. 193. Rz. 43 Die Abschmelzung des Ausgleichsbedarfs ist verfassungsrechtlich unbedenklich: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 2.9.20...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 3 Literatur

Rz. 50 Kerschbaumer, Ungleichheit und Rentenangleichung Ost – immer noch ein Thema 30 Jahre nach der Wiedervereinigung?, TuP 2020, Sonderausgabe, S. 99. Knospe, Entgeltpunkte für Beitragszeiten von nach Westberlin entsandten Reichsbahnern – Anmerkung zu BSG vom 12.4.2017 – B 13 R 25/14 R, NZS 2017 S. 674. Ruland, Neue Regeln für die Rentenanpassung und die Festsetzung des Beit...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zur Gesetzesentwicklung bis zum RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 vgl. GRA der DRV zu § 264d SGB VI, Stand: 11.11.2015, Anm. 1.1. § 264c (heute § 264d) in seiner noch heute gültigen Fassung ist mit Wirkung zum 1.1.2008 durch Art. 1 Nr. 72 des Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrund...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.4 Lohnfaktor für die Rentenanpassung zu 1.7.2025 (Abs. 4)

Rz. 24 Der sog. Lohnfaktor ist neben dem Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung und dem Nachhaltigkeitsfaktor das zentrale beeinflussende Moment bei der Bestimmung und Fortentwicklung des aktuellen Rentenwerts; Ausgangsvorschrift ist insoweit § 68 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 i. V. m. § 68 Abs. 7. Der Lohnfaktor spiegelt grundsätzlich die Entwicklung der beitragspflichtigen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zur Gesetzesentwicklung bis zum Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) vgl. GRA der DRV zu § 255d SGB VI, Stand: 23.11.2017, Historie. § 255d ist mit Wirkung zum 22.4.2015 durch das Fünfte ...mehr

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Jansen, SGB VI § 268 Beginn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992) RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (eingefügt durch Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung – 11. Ausschuss, BT-Drs. 11/5490 S. 163, hier noch § 261a im Gesetzesentwurf). Zu den Gesetzesmotiven vgl. auch...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 264b – seit dem 1.1.2013 § 264c aufgrund Art. 4 Nr. 25 des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474; vgl. insoweit auch BT-Drs. 17/10773 S. 7, 15, es wurde § 264b – Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung neu eingefügt, sodass die bisherigen §§ 264b und 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das Gesetz eingefügt und durch das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ebenfalls zum 1.1.1992 in Abs. 2 um den letzten Halbsatz ergänzt. Mit der Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I 2002 S. 754) blieb § 262...mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 2.1 Rechtslage bis 31.12.2025

Rz. 5 Für die Zeit vom 1.7.2019 bis zunächst 1.7.2025 gilt das Sicherungsniveau vor Steuern von mindestens 48 %; diese Haltelinie wird unmittelbarer Bestandteil der Rentenanpassung, die durch die Niveauschutzklausel des § 154 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 255e ergänzt wird (BT-Drs. 19/4668, S. 36 f. = BR-Drs. 425/18 S. 33). Rz. 5a In dieser Übergangszeit wird daher die Bundesregie...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) mit Wirkung zum 1.3.2007 in das Gesetz eingefügt. Durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur ...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 2.2 Doppelversicherung versus Mehrfachversicherung

Rz. 9 Die Doppelversicherung betrifft daher Fälle, in denen Versicherungspflicht aufgrund eines Beschäftigungsverhältnis in mehreren Zweigen der Rentenversicherung begründet wird. Insoweit ist die Doppelversicherung abzugrenzen von der Mehrfachbeschäftigung/Mehrfachversicherung, die vorliegt, wenn ein Versicherter bei mehreren Arbeitgebern innerhalb eines Monats aufgrund ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.6 Rechtslage ab 1.7.2024

Rz. 32 Ab dem 1.7.2024 wird § 262 in geänderter Fassung gelten: Durch Art. 1 Nr. 25 des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) werden in § 262 Abs. 2 ab dann die Wörter "dabei werden Kalendermonaten mit Entgeltpunkten (Ost) zusätzliche Entgeltpunkte (Ost) zugeordnet" gestrichen; dies ist eine Folg...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.1 Sinn der Anwendung der Anlagen 13 und 14

Rz. 8 Sinn der Anwendung der Anl. 14 i. V. m. der Anl. 13 ist es, zu bewertende Beitragszeiten auch in solchen Fällen in Entgeltpunkte umrechnen zu können, bei denen individuelle Arbeitsverdienste nicht mehr ermittelt werden können (vgl. auch GRA der DRV zu § 256b SGB VI, Stand: 7.2.2019, Anm. 2). Dies gilt auch im Rahmen der Eingliederung von Fremdrentenberechtigten in die ...mehr

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Jansen, SGB VI § 264 Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft gesetzt worden (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 202; hier noch zu § 259). Mit der Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I 2002 S. 754) blieb § 264 unverändert. Gültig ist die V...mehr

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Jansen, SGB VI § 263a Gesam... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das Gesetz eingefügt worden (vgl. auch BT-Drs. 12/405 S. 129). Mit der Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I 2002 S. 754) blieb § 263a unverändert. Gültig ist die Vorschrift i. d. F. v. 19.2.2002 ab 1.1.2002 bis zum 30.6.2024. Durch Art. 1 Nr....mehr

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Jansen, SGB VI § 255j Besti... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Inhaltlich regelt die Vorschrift die Grundsätze der Berechnungsmodalitäten für die Ermittlung der Äquivalenzbeitragszahler, die für die Rentenanpassung zum 1.7.2022 notwendig sind. Rz. 3 § 255j hat insoweit Klarstellungsfunktion (BT-Drs. 20/1680 S. 30 = BR-Drs. 170/22 S. 26). Rz. 4 Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Rz. 5 Korrespondierende Regelungen finden sich § ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.2 Beiträge für Anrechnungszeiten (Abs. 2)

Rz. 14 Abs. 2 gilt für Zeiten vor dem 1.1.1992, für die für Anrechnungszeiten Beiträge gezahlt worden sind. Damit verweist Abs. 2 auf § 247 Abs. 1; danach sind Beitragszeiten auch Zeiten, für die in der Zeit vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991 für Anrechnungszeiten Beiträge gezahlt worden sind, die der Versicherte ganz oder teilweise getragen hat. Abs. 2 bezieht sich auf Beitrag...mehr

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Jansen, SGB VI § 264 Zuschl... / 2.1 Umrechnung von Werteinheiten in Entgeltpunkte

Rz. 8 Bei Ehescheidungen ab dem 1.7.1977 findet zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Versorgungsausgleich statt; vor dem 1.9.2009 noch nach § 1587b Abs. 1 BGB, §§ 1, 3b VAHRG, nach dem ab dem 1.9.2009 geltenden Recht auf der Grundlage des Versorgungsausgleichsgesetz (vgl. Komm. zu § 76). Rz. 9 Nach dem vor 1992 geltenden Recht – §§ 1304a Abs. 1, 1304b RVO, §§ 83a Abs. 1, 8...mehr

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Jansen, SGB VI § 255b Veror... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 69 des RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das Gesetz eingefügt und wie folgt modifiziert worden: Abs. 1 wurde durch das 2. SGB VI-ÄndG v. 2.5.1996 (BGBl. I S. 659) dahingehend geändert, dass seit dem 1.7.1996 auch im Beitrittsgebiet nur einmal jährlich eine Rentenanpassung – jeweils zum 1. Juli – durchzufüh...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 2.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 8 Sinn der Regelung ist es, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass im Ausland erstmalig geltend gemachte Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit nach § 240 letztlich nicht geprüft werden können, weil eine Verweisbarkeit auf andere berufliche Tätigkeiten nicht geprüft werden kann (zutreffend GRA der DRV zu § 270b SGB VI, Stand: 6.2.2015, Anm. 1; vgl. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1.2 Steigerungsbeträge – Ermittlung im Einzelnen (Satz 2)

Rz. 19 Die Höhe der Steigerungsbeträge richtet sich nach Satz 2 und entspricht insoweit dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht aus den Vorgängervorschriften des § 38 AVG und des § 1261 RVO (vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 202; vgl. zur Ermittlung der Höhe der Steigerungsbeträge GRA der DRV zu § 269 SGB VI, Stand: 18.6.2015, Anm. 5 ff.). Rz. 20 Die Steigerungsbeträge werden statistisc...mehr