Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.2.3 Berufswelt, Bildungssysteme – Verhältnisse im Herkunftsland

Rz. 56 Um eine Zuordnung einer vom Versicherten ausgeübten Tätigkeit zu einer der einschlägigen 5 Qualifikationsgruppen vornehmen und ggf. auch die Dauer der für diese Tätigkeit notwendigen Ausbildungsdauer festlegen zu können, ist auf das einschlägige Bildungssystem abzustellen. Rz. 57 Zwar spiegeln die Qualifikationsgruppen der Anl. 13 zum SGB VI in direkter Anwendung die B...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt §§ 78 und 78a dahingehend, dass der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Witwen-, Witwer- und Waisenrenten (§ 66 Abs. 1) aus Entgeltpunkten (Ost) besteht, wenn den Zeiten der Kindererziehung bzw. der Rente des verstorbenen Versicherten ausschließlich Entgeltpunkte/Ost (§ 254b) zugrunde liegen (Abs. 1). Rz. 3 Der Entgeltpunktezuschlag für Wi...mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 264b bestimmt als Übergangsregelung zu § 76b (vgl. dortige Komm.), dass diejenigen, die ihre geringfügig entlohnte versicherungsfreie Beschäftigung vor dem 1.1.2013 aufgegeben haben oder die nach § 230 Abs. 8 in ihrer geringfügigen Beschäftigung versicherungsfrei bleiben, Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung erhalten (so ausdrüc...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei § 268a SGB VI handelt es sich insgesamt um eine Übergangsregelung zu dem Besitzschutz nach § 101 Abs. 3 SGB VI in der Fassung bis 31.8.2009 (sog. Rentnerprivileg; vgl. GRA der DRV zu § 268a SGB VI, Stand: 23.12.2020, Anm. 1). Die Vorschrift dient dem Vertrauensschutz. Sie enthält Übergangsregelungen zu § 101 Abs. 3 i. d. F. bis 31.8.2009 wie folgt: Abs. 1 bezieht si...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.4 Rentenanpassungen durch Verordnung seit 2009 im Überblick

Rz. 9 Der aktuelle Rentenwert (West/Ost) wird jeweils durch die aktuelle Rentenwertbestimmungsverordnung, die auf der Grundlage der Verordnungsermächtigungen der §§ 69, 255b zu erlassen wird, festgesetzt und ist in den Jahren 2009 ff. wie folgt erhöht worden: ab 1.7.2009 auf 27,20 EUR bzw. 24,13 EUR (Rentenwertbestimmungsverordnung 2009 v. 17.6.2009, BGBl. I S. 1335), ab 1.7.2...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.2.2 Berufserfahrung, Bewährungszeitraum – Satz 2 der Präambel

Rz. 43 Nach Satz 2 der Präambel zu Anl. 13 sind Versicherte in die (höherwertige) Qualifikationsgruppe auch dann einzustufen, wenn sie die formalen Voraussetzungen einer Qualifikationsgruppe nach Satz 1 der Präambel i. V. m. den Voraussetzungen der jeweiligen Qualifikationsgruppe nicht erfüllen. Rz. 44 Mangelnde Qualifikation in der jeweiligen Qualifikationsgruppe kann daher ...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 2.3 35 anstelle von 40 Pflichtbeitragsjahren (Satz 2)

Rz. 20 Bei Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten verbleibt es im Übergangszeitraum bis zum Jahr 2023 für Versicherte mit 35 Pflichtbeitragsjahren bei dem bisher maßgebenden Lebensalter von 60 bzw. 63 Jahren (§ 264d Satz 2, vgl. Rz. 3). § 77 Abs. 4 i. d. F. ab 1.1.2008 – gefordert werden 40 Pflichtbeitragsjahre – gilt ab dem Jahr 2024. Rz. 21 Erziehungsrenten (§ 47...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 2.1 Rentenansprüche i. S. d. § 266 – Anwendungsbereich und Funktion

Rz. 8 Die Vorschrift gilt im sachlichen Anwendungsbereich für Renten, die nach dem 31.12.1991 neu festzustellen (vgl. § 300; vgl. zu den Fallgestaltungen GRA der DRV zu § 266 SGB VI, Stand: 24.1.2018, Anm. 3.1) oder im unmittelbaren Anschluss an eine vor 1992 beginnende Rente desselben Berechtigten (z. B. Regelaltersrente im Anschluss an eine Rente wegen Berufsunfähigkeit oder...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 33 Die Rentenversicherungsträger treffen aufgrund des Sozialrechtsverhältnisses, das zwischen Versicherten und Rentenversicherung besteht, die Pflicht zur Beratung und Auskunft (§§ 14, 15 SGB I). Insbesondere besteht eine Pflicht zur Anlassberatung nach § 14 SGB I hinsichtlich der Anrechnung von Mindestentgeltpunkten bei geringem Arbeitsentgelt nach § 262 (BGH, Urteil v....mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.4 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 § 256b Abs. 1 gilt für echte Beitragszeiten nach § 55 bzw. § 256a. Abs. 1 regelt als Generalnorm die Bewertung glaubhaft gemachter Pflichtbeitragszeiten; unabhängig vom Rechtsgrund der Glaubhaftmachung (zum Anwendungsbereich der Vorschrift vgl. auch GRA der DRV zu § 256b SGB VI, Stand: 7.2.2019, Anm. 3). Damit beinhaltet § 256b selbst keine Begriffsdefinition der Glau...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 1.2 Rentenangleichung zum 1.7.2024

Rz. 3 Der Gesetzgeber hat mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575), ab 1.1.2018 in Kraft gesetzt, die Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert umgesetzt. Dabei versucht der Gesetzgeber, der Lebenswirklichkeit Rechnung zu tragen. Es soll eine vollständige Rentenangleichung Ost-West bis 2024 stattfinden. Da der An...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1.1.4 Steigerungsbeträge – Voraussetzungen

Rz. 14 Die zusätzliche Absicherung bestand bzw. besteht nach Abs. 1 Satz 1 in dem sog. Steigerungsbetrag, der die spätere Rente durch eine Zusatzleistung erhöht. Die Steigerungsbeträge werden zusätzlich zu einer Rente aus Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Grundbeiträgen erbracht. Rz. 15 Voraussetzung für Steigerungsbetrag ist insoweit, dass überhaupt ein Rentenanspruch nach ...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.3.1 Auslaufzeitpunkt 30.6.2024

Rz. 9 Durch das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) wird nunmehr ein fester – gesetzlich normierter Termin – vorgegeben, bis wann von einer endgültigen Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland ausgegangen wird; der Gesetzgeber hat mit dem Termin 30.6.2024 das bisher bestehende Übergangsrecht mit einer ve...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.1.1 Grundsätzliches (Satz 1)

Rz. 6 Sinn der Vorschrift ist es, eine Regelung für die Ermittlung von Entgeltpunkten zu schaffen, wenn zwar für Zeiten vor 1991 Pflichtbeitragszahlung zeitlich dem Grunde nach nachgewiesen sind, nicht aber die Höhe des Entgelts. Sofern sich die Höhe des Entgelts nicht ermitteln lässt, wird die Beitragsbemessungsgrundlage aus den Tabellen der Anl. 1 bis 16 zum FRG ermittelt ...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 2.2 Ermittlung des Grenzbetrags – Rechtsfolge

Rz. 12 Der Grenzbetrag ist grundsätzlich die Summengrenze bis zu der beide Leistungen – also Altersrente und Unfallrente – höchstens zu gewähren sind. Beide Rentenhöhen sind zu berechnen, die Summe der beiden Renten wird mit dem Grenzbetrag verglichen und nur wenn mit beiden Renten der Grenzbetrag nicht überschritten wird, wird keine Anrechnung der Unfallrente auf die Alters...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift (Art. 42 Abs. 1 RÜG v. 25.7.1991, BGBl. I S. 1606) ist seit 1999 wie folgt geändert worden: durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388): In Abs. 1 Nr. 4 wurde ab 1.4.1999 "bis zum 31.3.1999" eingefügt. durch das 4. Euro-Einführungsgesetz: In Abs. 1 wurde mit Wirk...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 1.2 Rechtsprechung zu verfassungsrechtlichen Fragen

Rz. 3 Das BSG stellte mit Urteil v. 14.3.2006 (B 4 RA 41/04 R; Fortführung von BSG, Urteil v. 31.7.2002, B 4 RA 120/00 R) fest, dass die Rentenformel (Ost) wegen der besonderen Situation nach der Wiedervereinigung per Juli 2000 nicht verfassungswidrig sei (vgl. auch BSG, Beschluss v. 4.1.2013, B 13 R 357/11 B, über die Nichtannahme einer Nichtzulassungsbeschwerde, die mit de...mehr

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Jansen, SGB VI § 255j Besti... / 2 Rechtspraxis

Rz. 7 Für die Bestimmung des aktuellen Rentenwerts zum 1.7.2022 wird abweichend von § 68 Abs. 4 i. V. m. § 68 Abs. 7 Satz 5 als Anzahl an Äquivalenzbeitragszahlern für das Jahr 2020 der errechnete Wert aus der Rentenwertbestimmungsverordnung 2021 zugrunde gelegt. Rz. 8 Der Nachhaltigkeitsfaktor i. S. d. § 68 Abs. 4 ist Teil der Rentenformel. Er bildet das Verhältnis von Rente...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 2.2.1 Anspruch Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Rz. 10 Zum Zeitpunkt des Leistungsfalls notwendig aber auch ausreichend ist, dass der Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit i. S. d. § 240 besteht; in § 240 erschöpft sich der sachliche Anwendungsbereich. Aufgrund des klaren Wortlauts der Regelung ist eine analoge Anwendung ausgeschlossen. Die Anwendung von § 270b ist daher auch dort ausg...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 2.1.1 Beitragszeiten im Beitrittsgebiet (HS 1 Nr. 1 bis 4b)

Rz. 9 Abs. 1 nimmt für Beitrittsgebietszeiten nur eine gebietsbezogene – jedoch keine zeitliche – Zuordnung vor. Das bedeutet, dass es allein darauf ankommt, dass die Beitragszeiten im Beitrittsgebiet zurückgelegt sind, ob nach früherem Reichsrecht (Zeiten bis Juni 1945), nach DDR-Recht oder nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (Zeiten ab 3.10.1990, ausgenommen "nor...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.6 Verdiensttabellen (Anlage 14)

Rz. 96 Welcher Arbeitsverdienst im Einzelfall anzurechnen ist, ergibt sich aus der Anl. 14 zum SGB VI (z. B. Chemische Industrie, Verkehr, Bauwirtschaft). Die Zuordnung zu einem dieser Bereiche richtet sich nach dem Betriebszweig, in dem der Versicherte tätig gewesen ist (vgl. Abs. 1 Satz 4 bis 7; vgl. insoweit die Komm. zu Rz. 115 ff.). Rz. 97 Die Anl. 14 zum SGB VI (BGBl. I...mehr

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Jansen, SGB VI § 255b Veror... / 2.1 Verordnungsermächtigung – aktueller Rentenwert (Abs. 1)

Rz. 4 Wie in § 69 Abs. 1 auch ermächtigt Abs. 1 die Bundesregierung durch Rechtsverordnung und mit Zustimmung des Bundesrates den zum 1. Juli eines Jahres maßgebenden aktuellen Rentenwert (Ost) bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres zu bestimmen (vgl. insoweit die Komm. zu § 69); für die Festlegung und Ermittlung ist § 255a (und die Grundregel des § 68) zu berücksichtigen. R...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Ahrens, Das neue Pfändungsschutzkonto, NJW 2010 S. 2002. ders., Aktuelle Rechtsprechung zu massezugehörigen Einkünften, NJW-Spezial 2018 S. 341. Becker, Mängelbeseitigung beim Kontopfändungsschutz, NJW 2011 S. 1317. Cranshaw, Vollstreckungsrechtliche Zusammenrechnung von gesetzlichen inländischen mit ausländischen Renten, jurisPR-InsR 1/2015 Anm. 1. Dahm, Zur Pfändbarkeit...mehr

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zfs 08/2022, Kein Widerspru... / Sachverhalt

Der Kl. begehrt von der Bekl. Rückzahlung von Versicherungsprämien von drei im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Rentenversicherungen und Herausgabe von Nutzungen nach erklärtem Widerspruch. Der vormalige Arbeitgeber des Kl. schloss mit der Bekl. einen Gruppenversicherungsvertrag und meldete den Kl. am 20.12.1999 als versicherte Person an. Der Kl. erhi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG)

Rn. 196 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Altersentlastungsbetrag sollte ursprünglich die unterschiedliche steuerliche Belastung von Alterseinkünften ausgleichen: Sozialversicherungsrenten (Leibrenten) wurden nur mit dem Ertragsanteil besteuert (§ 22 Nr 1 EStG), Beamtenpensionen blieben lediglich iHv 40 % oder maximal EUR 3 072 (§ 19 Abs 2 S 1 EStG aF) steuerfrei (Rechtslage bi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. "Echte" Sonderausgaben

Rn. 313 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zu ihnen gehören die in den §§ 10, 10b u 10c EStG genannten Abzugsposten. Die Grundnorm bildet § 10 EStG. In ihr sind eine ganze Reihe unterschiedlicher Aufwendungen zusammengestellt. Den Aufwendungen ist gemeinsam, dass sie eine endgültige wirtschaftliche Belastung des StPfl voraussetzen. Ausgaben, die als Gegenleistung für den Erwerb eine...mehr

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ZErb 08/2022, Auslegung ein... / 1 Gründe

I. Die Kläger nehmen die Beklagte auf teilweise Auskehr einer Leistung aus einer Lebensversicherung in Anspruch, weil die Beklagte diese ohne Rechtsgrund erlangt habe. Die Beklagte ist die Tochter der am 23.11.2019 verstorbenen Versicherungsnehmerin. Die Kläger sind die drei Kinder einer weiteren, am 1.3.2017 vorverstorbenen Tochter der Versicherungsnehmerin. Diese hatte zum 1...mehr

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zfs 08/2022, Kein Widerspru... / 2 Aus den Gründen:

[14] III. Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision im Sinne von § 543 Abs. 2 ZPO liegen nicht vor, und das Rechtsmittel hat auch keine Aussicht auf Erfolg (§ 552a Satz 1 ZPO). … [15] 1. Entgegen der Auffassung des BG ist die Zulassung der Revision … , nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO geboten (wird ausgeführt) … [18] 2. Die Rev...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.9 Sonderfall körperliche Untauglichkeit/Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit

Rz. 19 Die Aufzählung der eine Befristung und damit auch eine auflösende Bedingung grundsätzlich rechtfertigenden Gründe in § 14 Abs. 1 TzBfG ist nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen und auflösende Bedingungen ausschließen (BAG, Urteil v. 1.12.2004, 7 AZR 135/04 [1]). Soweit in Tarifverträgen für d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Gesetzliche Träger der Sozialversicherung

Rz. 17 Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und auf wirtschaftlic...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 2. Rechtslage ab dem 1.9.2009

Rz. 82 Eingeführt durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) gilt das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG); im BGB ist nur § 1587 BGB als Grundnorm mit dem Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz verblieben.[84] Verfahrensrechtlich gelten, ebenfalls ab dem 1.9.2009, §§ 111 Ziff. 7, 137 Abs. 2 i.V.m. §§ 217 ff. FamFG. Rz. 83 Die w...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / IV. Formulare

Rz. 119 Muster 1.16: Anträge zum Versorgungsausgleich Muster 1.16: Anträge zum Versorgungsausgleich An das Amtsgericht – Familiengericht[170] –[171] Antrag der Frau Marion Müller, geborene Maier, wohnhaft in _________________________, – Antragstellerin und Antragsgegnerin des Ehescheidungsverfahrens –[172] Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wolfgang Schmitz, in ______________...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 3. Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs trotz Geringfügigkeit i.S.d. § 18 VersAusglG

Rz. 86 Nach den eingeholten Auskünften haben beide Ehegatten Rentenanrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben sowie kleinere Anrechte in sog. Riester-Renten. Der Unterschied in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt nur 50 EUR. F fehlen aber noch Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.[111] Alternativ: F hat nur geringfügige Anrechte in der geset...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 2. Vereinbarung externer Teilung mit dem Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person und Angabe einer Zielversorgung, § 15 Abs. 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 VersAusglG

Rz. 85 F hat während der Ehe keine ausgleichspflichtigen Versorgungsanrechte erworben, hat aber aus vorehelicher Tätigkeit Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung. M ist Bundesbeamter und hat darüber hinaus eine private Rentenversicherung abgeschlossen. F möchte neben der Realteilung der Beamtenversorgung nicht im Wege der Realteilung an der privaten Rentenversicheru...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 11. Verhandlungen mit dem Versorgungsträger über den Ausgleich eines Anrechts durch externe Teilung?

Rz. 114 Während im Regelfall die interne Teilung im System nach Maßgabe der §§ 10 ff. VersAusglG durchzuführen ist, sieht § 14 VersAusglG als Ausnahme eine sogenannte externe Teilung vor. Möglich ist diese auf Verlangen des ausgleichspflichtigen Versorgungsträgers, wenn der Ausgleichswert gering ist. Für Träger der betrieblichen Altersversorgung wird in § 17 VersAusglG die M...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 3. Verrechnungen

Rz. 472 Die Beteiligten können selbstverständlich auch Verrechnungen vornehmen, sowohl im Rahmen der verschiedenen Versorgungsausgleichsansprüche als auch mit weiteren bzw. sonstigen Ansprüchen. Im Falle zweier Beamter bietet sich hinsichtlich der beiderseitigen Beamtenversorgung z.B. Folgendes an: Muster 7.122: Verrechnung von Beamtenversorgungen Muster 7.122: Verrechnung vo...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Familienrechtliche Aspekte

Rz. 910 Abgesehen von den durch den Versorgungsausgleich erworbenen Ansprüchen auf soziale Sicherung im Altersfall ist vom geschiedenen Ehegatten für die Alterssicherung selbst zu sorgen. Dies löst einen familienrechtlichen Unterhaltstatbestand aus, § 1578 Abs. 3 BGB .[1040] Rz. 911 Da im Versorgungsausgleich die Ehezeiten nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages (exakt: a...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Zugewinn und Verzicht auf Versorgungsausgleich

Rz. 255 Auch der Versorgungsausgleich gehört, wie der Unterhalt, zum Kernbereich geschützter Rechtspositionen. Sein Ausschluss ist nur möglich, wenn im Gegenzug andere – äquivalente – Vorteile zugebilligt werden.[191] In erster Linie wird dies eine gleichwertige Altersversorgung sein müssen.[192] Rz. 256 Der Zugewinnausgleich/die Zugewinnverstärkung muss daher geeignet sein, ...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / b) Unwirtschaftlichkeit des Versorgungsausgleichs, § 19 Abs. 2 Ziff. 3 VersAusglG

Rz. 100 Nach § 19 Abs. 2 Ziffer 3 VersAusglG ist ein Anrecht nicht ausgleichsreif, soweit sein Ausgleich für die ausgleichsberechtigte Person unwirtschaftlich wäre. Maßgeblich ist das Ende der Ehezeit, wobei aber rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den Ehezeitanteil zurückwirken, im Endurteil noch zu berücksichtigen sind, § 19 Abs. 1...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.1.2 Ergänzende Leistungen nach § 64 SGB IX

Rz. 9 Die Norm enthält eine umfassende Aufzählung aller die medizinische und berufliche Rehabilitation zusätzlich ergänzender Leistungen. Als Teilnahmekosten im Rahmen einer Maßnahme der besonderen Leistungen nach § 117 werden für den teilnehmenden Menschen mit Behinderungen von der zuständigen Agentur für Arbeit Beiträge und ggf. Beitragszuschüsse zur Sicherstellung eines V...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / gg) Vermeidung der Doppelberücksichtigung von Schulden und Vermögenspositionen, insbesondere des Firmenwertes, im Zugewinnausgleich und im Unterhalt?

Rz. 32 Das Problem der Doppelverwertung von Vermögenspositionen und/oder Schulden im Zugewinnausgleich und im Unterhalt[62] basiert auf den Gerechtigkeitsdefiziten, die sich daraus ergeben können, dass ein Vermögenswert in die Endvermögensbilanz eines Ehegatten eingestellt wird, aus dem er Einkünfte erzielt, die ihrerseits wiederum den Unterhaltsberechnungen zugrunde gelegt ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / aa) Höhe des Vorsorgeunterhalts

Rz. 322 Bezüglich der Höhe des Vorsorgeunterhalts hat sich in der Praxis die Bemessung nach dem Elementarunterhalt, der dem Berechtigten zusteht, durchgesetzt.[372] Am verbreitetsten in der Praxis ist das vom OLG Bremen in der Bremer Tabelle [373] entwickelte Verfahren.[374] Rz. 323 Beim Vorsorgeunterhalt handelt es sich um einen zweckgebundenen Unterhalt. Art und Weise der Vor...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / ff) Wertermittlungsverlangen gegen M

Rz. 26 Über den eigentlichen Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB hinaus wird den Ehegatten durch § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB die Verpflichtung auferlegt, den Wert der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zu ermitteln. Dabei hat die Kosten der Wertermittlung der Auskunftspflichtige zu tragen.[47] Lediglich die Kosten eines Sachverständigen hat derjenige Ehegatte zu ...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / b) Anpassungsanträge in der Zuständigkeit der Versorgungsträger

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / a) Anpassungsfähige Anrechte

Rz. 116 Die Möglichkeit der Anpassung der Entscheidungen zum Versorgungsausgleich nach Rechtskraft der Ehescheidung ist nach § 32 VersAusglG auf Anrechte aus den sogenannten Regelsicherungssystemen beschränkt, nämlich der Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, der öffentlich-rechtlichen berufsständischen oder vergleichbaren Versorgungen, der ...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / a) Einbeziehung privater Lebensversicherungen und von Anrechten der betrieblichen Altersversorgung/Kapitalwahlrecht

Rz. 92 Nach der Definition des § 2 VersAusglG gehören private Lebensversicherungen, die der Absicherung im Alter oder bei Invalidität dienen und auf eine Rente gerichtet sind, in den Versorgungsausgleich, auch wenn ein sogenanntes Kapitalwahlrecht vereinbart worden ist. Der BGH hat allerdings seine (umstrittene) Rspr. zu früherem Recht auf das neue Recht ausgedehnt, wonach d...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 5. Geltendmachung und Zweckbestimmung des Altersvorsorgeunterhalts

Rz. 928 Vorsorgeunterhalt ist nicht Teil des Elementarunterhalts oder des Qotenunterhalts. Er ist daher immer gesondert geltend zu machen. Wird Quotenunterhalt oder Elementarunterhalt verlangt, beinhaltet dies nicht gleichzeitig das Verlangen nach Vorsorgeunterhalt.[1060] Vorsorgeunterhalt ist daher besonders und konkret zu verlangen. Hat der Berechtigte allerdings Auskunft z...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich

Rz. 175 Die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften sind jeweils hälftig zwischen den Eheleuten zu teilen, § 1 VersAusglG. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich allerdings nur auf Antrag statt, § 3 III VersAusglG. Nach § 6 I VersAusglG können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich geschlossen werden. Nach Satz 2 der Vorschrift k...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / bb) Alterssicherung im Familienunterhalt

Rz. 180 Im Gegensatz zum teilweisen oder vollständigen Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Falle der Scheidung einer Ehe wird gerade im Rahmen der Betrachtung von Familienunterhalt für den nur teilweise oder aufgrund familiärer Absprachen gar nicht erwerbtätigen Ehegatten das Bedürfnis bestehen, über das Bestreiten des Haushalts mit Hilfe des Familienu...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 9. Vereinbarung über den Versorgungsausgleich, §§ 6 – 8 VersAusglG

Rz. 106 Die Regelungsbefugnisse der Ehegatten sind gegenüber der früheren Regelung in § 1587o BGB a.F. erheblich erweitert. Nach § 6 Abs. 1 Ziff. 1–3 VersAusglG können sie den Versorgungsausgleich insbesondere ganz oder teilweise in die Regelung der ehelichen Vermögensverhältnisse einbeziehen, ihn ausschließen oder Ausgleichsansprüche nach der Scheidung gemäß den §§ 20–24 Ver...mehr