Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungspflicht

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung: Besonde... / 5.3 Ausschluss der Erstattung

Eine Erstattung ist ausgeschlossen, wenn während einer Versicherungsfreiheit oder Befreiung von der Versicherungspflicht von dem Recht der freiwilligen Versicherung Gebrauch gemacht wurde oder solange Versicherte als Beamte oder Richter auf Zeit oder auf Probe, Soldaten auf Zeit, Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst versicherungsfrei oder nur befristet von der Versicheru...mehr

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Private Krankenversicherung... / Zusammenfassung

Überblick Der Bezug von Entgeltersatzleistungen wirkt sich auf privat versicherte Arbeitnehmer anders aus als auf gesetzlich versicherte Mitarbeiter. Unterschiede beim Versicherungsschutz gibt es auch bei einer Entsendung ins Ausland. Beide Themen werden hier inhaltlich dargestellt. Zudem werden in diesem Beitrag die Besonderheiten beschrieben, die sich bei Zeiten des Mutter...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 6 Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung

Eine Beitragserstattung in der Rentenversicherung kann für den Versicherten negative Auswirkungen mit sich bringen, z. B. bei der Erfüllung der Wartezeiten, Erfüllung der Versicherungszeiten als Voraussetzung für einen Rentenanspruch, Bewertung der für die Rentenhöhe maßgeblichen Beitragszeiten. Werden die zur Rentenversicherung entrichteten Pflichtbeiträge beanstandet, ist dahe...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.2 Pauschale Arbeitgeberbeiträge und Beitragsanteile zur Rentenversicherung

Die Versicherungsfreiheit einer geringfügigen Beschäftigung führt nur für den Fall der kurzfristigen Beschäftigung[1] zu einer Befreiung von Sozialabgaben. Für den Bereich der geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigungen sind dagegen Beiträge vom Arbeitgeber zu entrichten. Bei Arbeitnehmern, die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht der geringfügig entl...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.4.1 Ermäßigter Pauschsteuersatz

Um die Abgabenlast für versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigungen gering zu halten, besteht neben den pauschalen Arbeitgeberbeiträgen zur Rentenversicherung die Möglichkeit der Besteuerung mit einem ermäßigten Pauschsteuersatz von 2 %. Für geringfügig Beschäftigte i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten[1], die jewe...mehr

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Minijobs und andere geringf... / Zusammenfassung

Überblick Für den Arbeitslohn aus sog. Minijobs ist die Begriffsbestimmung der geringfügig entlohnten Beschäftigung im Sozialversicherungsrecht und im Lohnsteuerrecht einheitlich. Dagegen weichen die lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, die an das Vorliegen einer kurzfristigen Beschäftigung geknüpft sind, voneinander ab. Durch die pauschalen Arbeitg...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.1 Verdienstgrenze: 520 EUR

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen sind neben der monatlichen Verdienstgrenze von 520 EUR folgende Punkte zu berücksichtigen: In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung versicherungsfrei und damit auch für den Arbeitnehmer abgabenfrei. In der Rentenversicherung besteht dagegen für eine geringfügig entlohnte Beschä...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.3 Übergangsbereich von 520,01 EUR bis 2.000 EUR (Midijobs)

Das Gesetz enthält eine Regelung zum sog. Übergangsbereich. Dieser definiert für das Sozialversicherungsrecht einen eigenständigen Niedriglohnsektor bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 520,01 EUR und 2.000 EUR monatlich, in dem die Beiträge nach einem besonderen Verfahren berechnet werden. Bei einem Arbeitsentgelt ab 520,01 EUR monatlich besteht (volle) Versicheru...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.4.2 Pauschale Lohnsteuer von 20 %

Es besteht ferner die Möglichkeit, die Lohnsteuer bei sämtlichen geringfügig entlohnten Beschäftigungen mit einem Pauschsteuersatz von 20 % zu erheben.[1] Diese Variante wird immer dann von Bedeutung sein, wenn zwar eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherung vorliegt[2], diese aber aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Zusammenrechnung von Arbeitsentgelte...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 4 Meldeverfahren bei geringfügiger Beschäftigung

Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind ab dem ersten Euro in das allgemeine Meldeverfahren – einschließlich der Beschäftigung in privaten Haushalten – integriert.[1] In der DEÜV-Meldung ist als Personengruppenschlüssel der Wert 109 (geringfügig entlohnte Beschäftigung) bzw. 110 (kurzfristige Beschäftigung) anzugeben. Als Beitragsgruppenschlüssel gilt bei geringfügig entl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Honorare / 1 Versicherungsstatus des Honorarempfängers

Empfänger von Honoraren sind als freie Mitarbeiter tätig oder üben ihren Beruf als Selbstständige aus, wie z. B. Künstler, Ärzte, Steuerberater, Autoren und Dozenten. Der Honorarempfänger steht in keiner abhängigen Beschäftigung im Sinne von § 7 SGB IV. Bei den Honoraren handelt es sich daher regelmäßig nicht um Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Der Hono...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Lebensversicherung

Zuschüsse des Arbeitgebers zur Lebensversicherung kraft Gesetzes nicht versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, z. B. eines Vorstandsmitglieds einer AG, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Für die Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zu einer Lebensversicherung des Arbeitnehmers ist dessen gegenwärtiger Versicherungsstatus maßgebend. Deshalb entfällt die Steuerfre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge / 2.3 Anwendungsbereich

Die amtlichen Sachbezugswerte sind ausnahmslos für die Bewertung maßgebend, wenn Kost und Logis unentgeltlich oder verbilligt gewährt werden und die Regelung über Belegschaftsrabatte[1] nicht anzuwenden ist. Die Sachbezugswerte nach der SvEV gelten auch für Arbeitnehmer, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen.[2] Die amtlichen Sachbezugswerte sind a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 192 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ausgaben für die Zukunftssicherung des ArbN, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung geleistet werden, oder diesen gleichgestellte Ausgaben gehören nicht zum Arbeitslohn. Die ArbG-Anteile zur gesetzlichen Sozialversicherung sind gemäß § 3 Nr 62 EStG steuerfrei, desgleichen nach § 3 Nr 65 EStG die Beiträge zur Insolvenzsicherung. Als erstere...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.5.1 Hinzurechnung

Den Beiträgen zugunsten einer Basisversorgung im Alter werden hinzugerechnet der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung[1] und der dem steuerfreien Arbeitgeberanteil gleichgestellte steuerfreie Zuschuss des Arbeitgebers.[2] Berücksichtigt werden insbesondere auch Arbeitgeberbeiträge zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung bis zur Höhe der vom...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 1.3.6 Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Berufsständische Versorgungseinrichtung Als begünstigte Beiträge für eine Basisversorgung im Alter können auch Beiträge an eine berufsständische Versorgungseinrichtung anerkannt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung an den Steuerpflichtigen gezahlten und nach § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG steuerfreien Beitragserstattungen nich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 2.2.3 Kürzung des Höchstbetrags

Grundsatz Bei Steuerpflichtigen, denen eine eigene Altersversorgung ohne oder weitgehend ohne eigene Beitragsleistungen zugesagt wird, ist der Höchstbetrag von 26.527 EUR (2023) um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zu kürzen. Mit dieser Kürzungsregelung sollen diese Steuerpflichtigen im Hinblick auf das Abzu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 1.3.4 Sonderfall: geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Besonderheiten sind bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobs) zu beachten.[1] Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt[2] regelmäßig 450 EUR nicht übersteigt (dauerhaft geringfügige Beschäftigung[3]). Die Anhebung des Mindestlohns zum 1.10.2022 auf 12 EUR pro Stunde wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 1.3.1 Grundsatz

Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungsträger können ohne weitere Voraussetzungen als Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter anerkannt werden. Dies gilt auch für den Beitragsanteil, mit dem der Steuerpflichtige Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen erwirbt. Eine Aufteilung der Beiträge ist nicht vorzunehmen. Für die Berücksichtigung der Beiträge ist gr...mehr

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Riester-Rente / 1.1.1 Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung

Zum Kreis der nach § 10a Abs. 1 EStG Abzugsberechtigten gehören insbesondere diejenigen, die in dem ­Veranlagungsjahr, für das die Förderung beansprucht werden soll[1], in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren.[2] Das Steuerrecht knüpft insoweit an die sozialversicherungsrechlichen Begriffsbestimmungen an. Die Entscheidung des Trägers der g...mehr

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Riester-Rente / 3.5.5 Neuregelung des Zulageverfahrens ab dem 1.1.2024

Ab dem Beitragsjahr 2024 wird das Zulageverfahren grundlegend geändert. Bisher wird die Zulage – ohne gesonderte Prüfung – auf Basis der Angaben aus dem Zulageantrag gewährt. Über die Höhe der Zulage hat die ZfA keinen Bescheid erlassen. Dann werden die Angaben des Zulageberechtigten im Rahmen eines nachträglichen Datenabgleichs überprüft. Ergibt sich danach, dass kein Zulag...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.7 Fälligkeit der Beiträge zur Rentenversicherung für rentenversicherungspflichtige Pflegepersonen

Rz. 11 Personen, die eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen, sind nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI rentenversichererungspflichtig, wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pf...mehr

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Jansen, SGB VI § 53 Vorzeit... / 2.2 Wartezeitrechtliche Besonderheiten bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Rz. 8 Die vorzeitige Wartezeiterfüllung im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall/einer Berufskrankheit setzt voraus, dass Versicherungspflicht im Zeitpunkt des Ereignisses vorlag. Dies gilt in zweifacher Hinsicht: Einmal setzt bereits der Begriff des Arbeitsunfalls/der Berufskrankheit zwingend voraus, dass der Geschädigte zum versicherten Personenkreis i. S. v. § 2 SGB VII ge...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.4 Ausschluss der Erstattung verjährter Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 5a Nach Abs. 1 Satz 2 und 3 ist die Erstattung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen, wenn diese Beiträge nicht mehr beanstandet werden dürfen bzw. wenn die Erstattung wegen der Verjährung des Erstattungsanspruchs nach § 27 Abs. 2 Satz 1 ausgeschlossen ist. Die Verjährung der Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung tritt 4 Jahren nach Abl...mehr

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Jansen, SGB VI § 53 Vorzeit... / 2.1 Voraussetzungen und Inhalt des Anspruchs

Rz. 3 Voraussetzung für die vorzeitige Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren ist das Vorliegen bestimmter Sachverhalte, deren Eintritt auf außerordentlichen, unvorhersehbaren Ereignissen beruht. Liegen die in § 53 benannten Sachverhalte vor, so wird zugunsten der Versicherten/Hinterbliebenen gesetzlich fingiert, dass die allgemeine Wartezeit erfüllt ist. Rz. 4 Der ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Voraussetzungen der Rentenversicherungspflicht

Rz. 949 Nach § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI sind versicherungspflichtig (solche) selbstständig tätige Personen, diemehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Studentenbeschäftigung

Rz. 1675 Studenten unterliegen sowohl in der Krankenversicherung als auch in der Pflegeversicherung regelmäßig einer gesetzlich für Studenten angeordneten Pflichtversicherung, der sog. Krankenversicherung der Studenten, § 186 Abs. 7 SGB V. In dieser Versicherung ist der Student bis zum 14. Fachsemester, längstens jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres pflichtversiche...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Befreiungsmöglichkeit nach Vollendung des 58. Lebensjahres

Rz. 969 Einen weiteren Befreiungstatbestand gibt § 6 Abs. 1a Nr. 2 SGB VI. Er ermöglicht die endgültige Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht in der Phase des altersbedingten Überganges aus einer selbstständigen Tätigkeit in die Nichterwerbstätigkeit. Diese Phase verläuft häufig über das Zwischenstadium einer selbstständigen Tätigkeit nach § 2 S. 1 Nr. 9 ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Die "Selbstständig Tätigen mit (nur) einem Auftraggeber"

Rz. 947 Mit der Neuschaffung des Begriffes des "arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen" zum 1.1.1999 (erstmalig eingeführt mit § 2 Nr. 9 SGB VI i.d.F. des "Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte" v. 19.12.1998, BGBl I, 3843, sodann im Wortlaut geändert und modifiziert in den Voraussetzungen durch das "Gesetz zur Förderung de...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VII. Checkliste zur Vertragsgestaltung

Rz. 1435 Checkliste: Vorprüfung zum Freien-Mitarbeiter-Vertragmehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Muster: Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis

Rz. 1685 Muster 16.41: Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis Muster 16.41: Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Inhalt und Ort der Tätigkeit...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Problembereich "Versicherungspflicht der arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen"

Rz. 1423 Ein besonderes Problem stellt die Versicherungspflicht von Selbstständigen nach § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI dar (s. allgemein Rdn 1415). Nach dieser Vorschrift sind selbstständig tätige Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftr...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Feststellung des Status der "Selbstständig Tätigen"

Rz. 961 Der Status des Selbstständig Tätigen kann dadurch festgestellt werden, indem der Selbstständige selbst seinen Status bei der Deutschen Rentenversicherung – als ausschließlich zuständige Stelle für selbstständig Tätige i.S.v. § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI – anzeigt. Seit der ab 1.1.1999 bestehenden Rechtslage überprüft die Deutsche Rentenversicherung dann ihrerseits durch Übe...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Befreiungsmöglichkeiten für "Selbstständig Tätige"

Rz. 965 Für selbstständig Tätige gem. § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI gibt es verschiedene Befreiungsmöglichkeiten von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. aa) Befreiungsmöglichkeit für Existenzgründer – erste und zweite Existenzgründung Rz. 966 Das "Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit" hat einen Befreiungstatbestand für Existenzgründer geschaffen. Danach werden Personen ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Motive und Alternativen für Unternehmen und Freie Mitarbeiter/Solo-Selbstständige

Rz. 748 Freie-Mitarbeiter-Verträge sind sehr weit verbreitet. Bei zahlreichen Unternehmen erfreuen sie sich großer Beliebtheit, z.T. drängen aber auch Mitarbeiter auf den Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages. Die Erscheinungsformen und Bezeichnungen sind vielfältig. Sie werden auch als Kooperations-, Beratungs-, Kommissions-, Vertriebspartner-, Subunternehmer-, Diens...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Befreiungsmöglichkeit für Existenzgründer – erste und zweite Existenzgründung

Rz. 966 Das "Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit" hat einen Befreiungstatbestand für Existenzgründer geschaffen. Danach werden Personen in der Existenzgründungsphase für einen Zeitraum von drei Jahren nach erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht gem. § 6 Abs. 1a S. 1 Nr. 1 SGB VI befreit. Der Beginn des Drei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Altersbedingtes Aussch... / VIII. Einschränkungen des Subventionsanspruchs

Rz. 37 Wurde der auf dem freigewordenen Arbeitsplatz eingestellte Mitarbeiter wieder entlassen und die Stelle nicht innerhalb von drei Monaten erneut besetzt, bestand nach § 5 Abs. 2 AltTZG kein Anspruch auf die Förderungsleistungen nach § 4 AltTZG, soweit der Arbeitgeber für den ausgeschiedenen Arbeitnehmer nicht bereits für mindestens 4 Jahre Förderungsleistungen erhalten ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsbescheinigung / 1.3 Von der Rentenversicherungspflicht befreite Arbeitnehmer

Angestellte, die nach den vor dem 1.1.1992 geltenden Rechtsvorschriften von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit worden sind[1], können gegen ihren Arbeitgeber auf freiwilliger, arbeits- oder tarifvertraglicher Grundlage einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss zu den zu einer Lebensversicherung gezahlten Prämien haben. Dieser Beitragszuschuss ist bis ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 192 Meldep... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Bundesministerium der Verteidigung bzw. die von ihm bestimmte Stelle (Bundesamt für Wehrverwaltung) sowie das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben sind verpflichtet, bei Zeiten einer gesetzlichen Dienstpflicht von Beginn und Ende des Dienstes zu melden (Rentenversicherungspflicht gemäß § 3 Satz 1 Nr. 2 und 2a. Der Inhalt der Meldung ist dem Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.6 Schlechtwettergeldbezugszeiten

Rz. 17 Zeiten des Bezugs von Schlechtwettergeld können nur als Anrechnungszeiten anerkannt werden, wenn sie in der Zeit vom 1.12.1959 (Einführung von Schlechtwettergeld gemäß §§ 143d bis 143n AFG i. d. F. des AVAVG-ÄndG v. 7.12.1959) bis zum 31.12.1978 zurückgelegt worden sind. Durch die allgemeine Einbeziehung der Leistungsempfänger nach dem AFG in die Rentenversicherungspf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 192 Meldep... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres v. 27.5.2002 (BGBl. I S. 1667) wurde mit Wirkung zum 1.8.2002 in Abs. 2 Satz 2 angefügt. Dieser Satz ist dann mit Wirkung vom 1.1.2005 durch das Geset...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 196 Auskun... / 2.4 Mitteilungspflicht der Bundesagentur für Arbeit bis zum 31.3.2012

Rz. 9 Für die Bezieher eines Existenzgründungszuschusses gemäß § 421 l SGB III (sog. Ich-AG) bestand bis zum 31.12.2010 Rentenversicherungspflicht gemäß § 2 Satz 1 Nr. 10. Ebenso wie über die Eintragung in die Handwerksrolle bei den Handwerkern (Abs. 3) mussten deshalb die Rentenversicherungsträger über den Bezug des Existenzgründungszuschusses informiert werden. Abs. 4 war ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.4 Lehrzeiten

Rz. 12 Abs. 1 Nr. 3 sieht die Möglichkeit der Anerkennung von Anrechnungszeiten für Lehrzeiten in bestimmten Zeiträumen vor. Eine Lehrzeit i. S. d. Vorschrift liegt vor, wenn eine abhängige Beschäftigung in einem Betrieb hauptsächlich der Fachausbildung für eine regelmäßig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtige Berufstätigkeit dient, diesem Ziel entsp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat gemäß Art. 85 Abs. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft. Die in § 252 enthaltenen Regelungen zur Anerkennung von Anrechnungszeiten ergänzen die Grundnorm des § 58; sie führten im Wesentlichen das bis zum 31.12.1991 anzuwendende Ausfallzeitenrecht fort. Abs. 1 Nr. 3 der Vorschrift wurde durch ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.1.3 Versicherungsfreiheit oder fehlende Versicherungspflicht

Rz. 18 Voraussetzung für die pauschale Beitragspflicht des Arbeitgebers ist zudem, dass die Versicherten in dieser geringfügigen Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind. Diese weiteren Tatbestandsvoraussetzungen erscheinen zusätzlich zu der Voraussetzung der Geringfügigkeit der Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und der gesetzlichen Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 1.1 Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Der Arbeitgeber ist Beitragsschuldner für den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 % bzw. 5 %[1] des Arbeitsentgelts für geringfügig entlohnt Beschäftigte, die in einer vor dem 1.1.2013 aufgenommenen Beschäftigung auch über den 31.12.2012 hinaus versicherungsfrei sind oder bei einer nach dem 31.12.2012 aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.1.4 Steuergestaltung durch das Ehegattenmodell der Riester-Rente bei Selbständigen

Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, um durch zusätzliche private Altersvorsorge-Beiträge die Absenkung des Rentenniveaus aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Riester-Verträge gibt es in unterschiedlichen Form: Banksparplänen mit Umwandlung in eine Rentenversicherung bei Rentenbeginn, klassische Private Rentenversicherungen, Fondsgebundene Rentenversicherun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.3.1 Beendigungszeitpunkt

Rz. 58 Nach § 8 Abs. 3 ATG ist die Befristung des Teilzeitarbeitsvertrags auf einen Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Anspruch auf Rente wegen Alters hat, zulässig. Diese Regelung dient dem gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand.[1] Zu den Renten wegen Alters i. S. dieser Bestimmung gehören neben Renten nach Altersteilzeit gemäß § 237 SGB VI auch Regelaltersr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 2.3 Die Vermögensprüfung

Rz. 29 Abs. 2 legt fest, dass für die in Abs. 1 definierten Bewilligungsabschnitte verwertbares Vermögen in den meisten Fällen nicht berücksichtigt wird. Die Dauer der Nichtberücksichtigung umfasst 6 Monate. Entscheidungen über die Berücksichtigung von Vermögen in Fällen mit einem Bewilligungsabschnitt in 2022, die nach 2023 hineinreichen, wurden aufgrund des nach Abs. 2 maß...mehr