Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2 Definition des ausschüttbaren Gewinns auf der Basis der Steuerbilanz

Tz. 73 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die beiden im KStG geregelten Verwendungsfiktionen, nämlich die für die EK 02-Verwendung in § 38 Abs 1 S 4 KStG (im Regelfall nur noch bis 2006 von Bedeutung) und die für die Verwendung des stlichen Einlagekto in § 27 Abs 1 S 3 KStG, definieren die durch das UntStFG eingeführte Größe des ausschüttbaren Gewinns ausgehend vom EK lt (zutr) St-B...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / (1) Hinzurechnungen

Rz. 228 Gem. § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1a BewG sind zunächst sämtliche auf besonderen steuerrechtlichen Vorschriften beruhende Abschreibungen dem Betriebsergebnis wieder hinzuzurechnen.[320] Eine Minderung des Ausgangswerts (Gewinn nach § 4 Abs. 1 bzw. Einnahmenüberschuss nach § 4 Abs. 3 EStG) ist stets nur i.H.d. normalen Abschreibungen zulässig. Diese erfasst neben der lineare...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / c) Nießbrauch an der Beteiligung an einer Personengesellschaft

Rz. 102 Nach § 1069 Abs. 2 BGB kann an nicht übertragbaren Rechten kein Nießbrauch bestellt werden. Somit ist zunächst zu klären, ob der Geschäftsanteil, der mit einem Nießbrauch belastet werden soll, übertragbar ist. Dabei muss zwischen der Mitgliedschaft in der Gesellschaft und den einzelnen daraus entspringenden Beteiligungen, insbesondere dem Stimmrecht, streng differenz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.8 Minderung des steuerlichen Einlagekto der Organgesellschaft vor anderen Leistungen

Tz. 245 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das KöMoG wurde der Regelungsinhalt des § 27 Abs 6 KStG dahingehend erweitert, dass Mehrabführungen iSd § 27 Abs 6 (jetzt: S 1) KStG das stliche Einlagekto der OG vor anderen Leistungen mindert (s § 27 Abs 6 S 2 KStG). Die Neuregelung bezieht sich auf das Rangverhältnis zwischen den Minderungen des Einlagekto durch (tats) Leistungen i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Einzelfälle

Tz. 257 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 a) Investmentfonds Für Investmentfonds wird ein stliches Einlagekto nicht festgestellt. Nach § 6 Abs 1 S 1 InvStG gilt eine als Investmentfonds qualifizierte Kap-Ges als Zweckvermögen nach § 1 Abs 1 Nr 5 KStG. Zwar gelten Investmentfonds (und Spezial-Investmentfonds) als Kö iSd § 1 Abs 1 Nr 5 KStG, doch können sie keine Leistungen nach § 20 ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / f) Mindestbewertung

Rz. 244 Das Ergebnis der Wertermittlungen aus dem vereinfachten Ertragswertverfahren i.S.v. §§ 199 ff. BewG scheidet als Basis für die Bestimmung der steuerlichen Bemessungsgrundlage aus, wenn der so ermittelte Ertragswert unter der Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen Ansätze (Substanzwert) abzüglich der Schulden und La...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 3 Bilden und Auflösen von Rückstellungen

Rückstellungen sind Verpflichtungen, deren Entstehung und Höhe (noch) nicht sicher sind. Der tatsächliche Eintritt der jeweiligen (rückgestellten) Verbindlichkeit ist jedoch mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Eine bloße Vermutung, dass eine Verbindlichkeit den Betrieb treffen könnte, reicht zur Bildung einer Rückstellung grundsätzlich nicht aus. In der Han...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 6 Ergänzende Angaben

Rz. 331 [Ergänzende Angaben] Zu den Themengebieten Rücklagen und Entnahmen/Einlagen sind noch ergänzende Angaben zu machen. Rz. 332 [Rücklagen und stille Reserven → Zeilen 99–105] Soweit Steuerpflichtige die Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG nicht durch Abzug des bei der Veräußerung entstandenen Gewinns bei den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der in § 6b EStG ge...mehr

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Bilanzierungswahlrechte / 3.1 Steuerliche Wahlrechte

Wahlrechte, die nur steuerrechtlich bestehen, können unabhängig vom handelsrechtlichen Wertansatz ausgeübt werden.[1] Die Ausübung des steuerlichen Wahlrechts wird insoweit nicht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG durch die Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beschränkt.[2] Praxis-Beispiel Übertragung stiller Reserven bei der Veräu...mehr

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Bilanzierungswahlrechte / 3 Steuerrechtliche Bilanzierungswahlrechte

Steuerliche Wahlrechte können sich aus dem Gesetz[1] oder aus den Verwaltungsvorschriften[2] ergeben. 3.1 Steuerliche Wahlrechte Wahlrechte, die nur steuerrechtlich bestehen, können unabhängig vom handelsrechtlichen Wertansatz ausgeübt werden.[1] Die Ausübung des steuerlichen Wahlrechts wird insoweit nicht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG durch die Maßgeblichkeit der han...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.4 Erhaltungsaufwendungen

Rz. 915 [Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 54–55] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), ...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 5 Gewinnermittlung

Rz. 324 [Steuerfreie Einnahmen → Zeilen 75–77] In den Zeilen 75 bis 77 sind steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG (max. 3.000 EUR), § 3 Nr. 26a EStG (max. 840 EUR) bzw. § 3 Nr. 26b EStG (max. 3.000 EUR) abzuziehen, soweit diese in den Betriebseinnahmen enthalten sind. Die nach § 3 Nr. 26 EStG und § 3 Nr. 26b EStG steuerfreien Einnahmen dürfen zusammen den Betrag von 3.00...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 4 Betriebsausgaben

Rz. 310 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 55 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 311 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–71 sind alle Betriebsausgaben ...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 303 Wichtig Wer die Anlage EÜR abgeben muss Wer seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, muss eine Anlage EÜR abgeben, und zwar immer auf elektronischem Weg. Zur Verpflichtung, Bücher zu führen bzw. zur Möglichkeit, die Einnahmenüberschussrechnung zu wählen, siehe → Tz 1008 ff. Ausnahmen u. a. in Härtefällen In Härtefällen kann die Finanzbehörde auf Antrag ...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 3 Betriebseinnahmen

Rz. 305 [Betriebseinnahmen → Zeilen 11–15] In den Zeilen 11–15 sind die Betriebseinnahmen einzutragen. Diese sind grds. im Wirtschaftsjahr des Zuflusses zu erfassen. Wichtig Corona-Soforthilfen Zurückgezahlte Hilfen gehören als Betriebsausgaben in die Zeile 64. Die Anlage Corona-Hilfen ist in jedem Fall mit einzureichen. Wichtig Dividenden in voller Höhe eintragen Dividenden, die ...mehr

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Anlage G 2023 – Tipps und G... / 1 Überblick über die Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Rz. 1006 Die Einstufung in diese Einkunftsart hat insbesondere Auswirkung auf die Buchführungspflicht und die Gewerbesteuer. Gewerbesteuerpflichtig sind ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sodass diese einerseits durch Einkommensteuer und Gewerbesteuer doppelt belastet sind, andererseits aber durch die Anrechnung der GewSt bei der ESt teilweise wieder entlastet werd...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 2.4 Auflösung von Rücklagen und Ausgleichsposten

Rz. 1102 [Auflösung von Rücklagen und Ausgleichsposten → Zeile 21] Siehe hierzu → Tz 309.mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2023... / 1. Personengesellschaften/Umwandlung/§ 17 EStG

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Personengesellschaft, Übert... / 5 Übertragung gegen Minderung oder Erhöhung von Gesellschaftsrechten

Bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten handelt es sich um einen tauschähnlichen Vorgang, der abweichend von den allgemeinen Grundsätzen zwingend zum Buchwert vorzunehmen ist. Ob die Übertragung gegen Minderung oder Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt, hängt wesentlich da...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Übert... / 3 Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern zwischen verschiedenen Betriebsvermögen

Werden Wirtschaftsgüter von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen eines Unternehmers/Mitunternehmers übertragen, erfolgt die Übertragung zum Buchwert, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 EStG erfüllt sind. Nach § 6 Abs. 5 EStG ist bei der Übertragung zwischen den folgenden Varianten zu unterscheiden:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gewinnvortrag (Satz 2 Nr. 3)

Rn. 16 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der dritte Punkt "Gewinnvortrag" ist der Teil des Bilanzgewinns, der nach dem Gewinnverwendungsvorschlag weder ausgeschüttet noch in die Rücklage eingestellt werden soll. Sollte der Vorstand im seltenen Ausnahmefall vorschlagen, keine Dividende auszuschütten und (auch) keine Beträge in die Gewinnrücklage einzustellen, so ist der Gewinnvortrag...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Offenlegung von Verbundbeziehungen

Rn. 97 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sofern eine UN-Verbindung nach § 271 Abs. 2 besteht, gehen damit zugleich mehrere Rechtskonsequenzen für die betroffenen UN einher. Die für mittelgroße und große KapG bzw. denen qua § 264a gleichgestellte PersG i. S. d. § 267 (bezüglich solcher UN, die den Regelungen des PublG unterworfen sind, sei an dieser Stelle auf HdR-E, PublG § 5, Rn. 8...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erleichterung für bestimmte Kapitalgesellschaften

Rn. 61 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 I.R.d. sog. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 17.07.2015 (BGBl. I 2015, S. 1245ff.) wurde die damalige Schutzklausel des § 325 Abs. 1 Satz 4 (a. F.) aufgehoben, nach der GmbH – unabhängig von ihrer Größe – keine Angaben zur Ergebnisverwendung machen mussten (hierzu zählten sowohl Ergebnisverwendungsvorschläge wie auch -beschlüs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Einstellung in Gewinnrücklagen (Satz 2 Nr. 2)

Rn. 14 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Aufgrund des Gewinnverwendungsvorschlags können, neben der i. R.d. Feststellung des JA durch die Verwaltung (Vorstand und AR) vorgenommenen Einstellung in die Gewinnrücklagen (vgl. § 58 Abs. 2 AktG und § 268 Abs. 1), durch die HV gemäß § 58 Abs. 3 AktG weitere Gewinnrücklagen gebildet werden. Es geht hier also um zusätzliche Einstellungen aus...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bestätigungsvermerk bei Unternehmen, die dem PublG unterliegen

Rn. 67 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für die Prüfung des JA, des IFRS-EA nach § 325 Abs. 2a bzw. des KA (nach HGB oder IFRS) von UN, die dem PublG unterliegen, gilt § 322 sinngemäß (vgl. §§ 6 Abs. 1, 9 Abs. 1 Satz 1 bzw. 14 Abs. 1 PublG). Bei solchen UN handelt es sich z. B. um UN in der Rechtsform einer PersG (wenn sie nicht ohnehin nach § 264a und § 335b die für KapG geltenden...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.2 Latente Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 68 Die Abgrenzung der latenten Steuern im HGB-Jahresabschluss ist zunächst in § 274 HGB geregelt. Gem. § 274a Nr. 4 HGB haben kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften (einschließlich kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften & Co) i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB ein Wahlrecht zur Steuerabgrenzung nach § 274 HGB.[1] Die Steuerabgrenzung nach § 274 HGB folgt dem temporären Abgren...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Beurteilung des Prüfungsergebnisses mit eingeschränkt positiver Gesamtaussage

Rn. 32 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AP hat seine Erklärung nach § 322 Abs. 3 Satz 1 einzuschränken oder zu versagen, wenn nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung noch Einwendungen zu erheben sind (vgl. § 322 Abs. 4 Satz 1). Gründe für Einschränkungen der positiven Gesamtaussage i. R.e. eingeschränkten BV können sich grds. aus zwei verschiedenen Tatbeständen ergeben (vg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verkürzung des Anhangs

Rn. 16 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In konsequenter Fortführung der Befreiung von der Offenlegung der GuV erlaubt § 326 Abs. 1 Satz 2 weiterhin, dass der offenzulegende Anhang die Angaben zur GuV nicht enthalten muss. Entfallen können damit (unter expliziter Außerachtlassung der ohnehin schon durch § 288 Abs. 1 gewährten Erleichterungen) folgende Pflichtangaben: zusätzliche Anga...mehr

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Einführung von IFRS / 5 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Welche Vorteile kann eine freiwillige Anwendung der IFRS einem international tätigen Anlagenbauer u. U. bringen? A.2 Was besagt der nach IFRS 1 geltende Retrospektionsgrundsatz für die IFRS-Eröffnungsbilanz? B.1 Welche Entscheidungen muss ein Unternehmen, das neben dem IFRS-(Konzern-)Abschluss weiterhin einen HGB-Einzelabschluss erstellen muss, treffen, wenn die zwei...mehr

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Eigenkapital / 1.1 Mindestgliederung, eigene Anteile

Für den einzelbilanziellen Ausweis des Eigenkapitals sieht IAS 1.54 keine Mindestuntergliederung vor. Ausreichend (und in angelsächsischen IFRS-Abschlüssen häufig auch praktiziert) ist ein einziger Posten: gezeichnetes Kapital und Rücklagen (capital and reserves). Lediglich im Konzernabschluss muss ggf. ein zweiter Posten – nicht beherrschende Anteile (früher: Minderheitenan...mehr

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Konzernabschluss / 4.3.3 Währungsumrechnung

Die Notwendigkeit einer Währungsumrechnung ergibt sich vor allem in zwei Fällen: einzel- und konzernbilanziell für Vermögenswerte und Schulden in ausländischer Währung (z. B. Dollarforderungen, -verbindlichkeit oder -bankguthaben), nur konzernbilanziell für die Umrechnung ausländischer, in einer Fremdwährung operierender und bilanzierender Tochterunternehmen in die Berichtswäh...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.5 Nicht betrieblich genutzte Grundstücke – investment properties

Auch dem deutschen Bilanzrecht ist der Gedanke nicht fremd, vom Betrieb selbst genutzte Grundstücke anders zu beurteilen als fremdvermietete Grundstücke. Bekannt ist die steuerbilanzielle Unterscheidung von notwendigem und gewillkürtem Betriebsvermögen. Weniger geläufig ist eine Unterscheidung im handelsrechtlichen Schrifttum. In der Abwesenheit von Marktpreisen ist der beiz...mehr

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Eigenkapital / 4 Notes

Die Anhangangaben zum Eigenkapital sind geregelt allgemein in IAS 1.106 ff., bezüglich Mitarbeiteroptionen und ähnlichen Kapitalbeteiligungsleistungen in IFRS 2. Bei den Kapitalbeteiligungsleistungen sind Plan- und Ist-Angaben gefordert. Im Fall von Mitarbeiteroptionen beinhaltet die Planbeschreibung Angaben über Anzahl und Bedingungen (Wartezeiten, Ausübungszeitpunkt, Bezugsku...mehr

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Eigenkapital / 6 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Wie ist die bilanzielle Mindestuntergliederung des Eigenkapitals für den Fall, dass keine Minderheitenanteile (nicht beherrschende Anteile) bestehen? A.2 U begibt eine Wandelanleihe mit unter dem Marktzins liegender Verzinsung. Im Ausgleich erhalten die Zeichner der Anleihe das Recht, die Anleihe jederzeit während der Laufzeit in Aktien umzuwandeln. Der Ausgabebetra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 129 AO – Berichtigung eines Feststellungsbescheides.

Im Fall hatte die Klägerin in der Anlage KSt 1 F (Erklärung zur gesonderten Feststellung u.a. des steuerlichen Einlagekontos [§ 27 Abs. 2 KStG] und des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Kapitals [§ 28 Abs. 1 S. 3 KStG]) den festzustellenden Betrag des steuerlichen Einlagekontos zum 31.12.2007 sowie dessen Bestand zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres un...mehr

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Konzernabschluss / 8 Zusammenfassung

Nach EU-Verordnung und § 315e HGB ist der IFRS-Abschluss als befreiender Konzernabschluss anerkannt. Die Zulassung als befreiender Einzelabschluss würde starke Anpassungen im Steuerrecht (Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz) und im Gesellschaftsrecht (Ausschüttung, gesetzliche Rücklagen usw.) bedingen. Mit der Vornahme solcher Anpassungen ist kurzfristig kaum zu...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 5.2 Gliederung der Bilanz

IAS 1 schreibt anders als §§ 266 und 275 HGB kein bestimmtes Format für die Bilanz und die GuV vor. Festgelegt werden lediglich Mindestangaben und Gliederungsmöglichkeiten. Aus der Sicht des Anwenders ist diese Flexibilität nicht nur von Vorteil. Sie hat etwas Unübersichtliches und Undurchsichtiges, weil die allgemeinen Gliederungsregeln sowie die speziellen Vorschriften in ...mehr

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Perspektiven einer Internat... / 7 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Überall in der EU gelten seit den 1980er Jahren die durch nationale Transformationsgesetze umgesetzten EU-Richtlinien für den Jahres- und Konzernabschluss. Warum hat dieses System nicht die Vereinheitlichung gebracht (die nun von den IFRS erwartet wird)? A.2 Welche beiden wesentlichen Vorteile kann die (freiwillige) Anwendung der IFRS einem Konzern bringen? A.3 Was s...mehr

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Checkliste wesentlicher Abweichungen der IFRS vom HGB

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Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.5 Sonstiges

Rz. 301 Eine Verbindung der Regelbedarfe zu den steuerlichen Grundfreibeträgen kann nicht hergestellt werden (vgl. BT-Drs. 16/7999). Mit der gesetzgeberischen Konzeption des Regelbedarfs als pauschalierter Leistung korrespondieren die Freibeträge des § 12. Dem Leistungsberechtigten soll es ermöglicht werden, aus dem Regelbedarf Rücklagen für größere Anschaffungen zu bilden (...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.1 Bedarfsdeckung

Rz. 45 § 20 bestimmt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf des bedarfsorientierten Bürgergeldes für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Definiert wird die Leistung für den Regelbedarf, die den Normalbedarf abdecken soll, der zur Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich ist. Der notwendige Lebensunterhalt unterliegt vollständiger gerichtlicher Kontrolle. Dementspreche...mehr

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B. AVB D&O / XVII. Ausschluss Spekulationsgeschäfte (A-7.13 AVB D&O)

Rz. 168 Ob der Ausschluss in A-7.13 AVB D&O wegen Schäden aus Spekulationsgeschäften eingreift, bedarf der Beurteilung im Einzelfall. Der AVB D&O Ausschluss umfasst nach seinem Wortlaut Geschäfte soweit diese nicht innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs erforderlich und üblich sind (z. B. Kurssicherungsgeschäfte). Allerdings dürfte es sich bei Geschäften, die im ordn...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / III. Verschulden

Rz. 22 Die Haftung wegen Masseschmälerung setzt ein Verschulden voraus. Das Verschulden muss sich auf sämtliche den Anspruch begründende Tatsachen beziehen.[1] Besonders wichtig ist hierbei das Verschulden bezüglich der Insolvenzreife. Das Verschulden wird bejaht, wenn die Insolvenzreife positiv bekannt oder erkennbar gewesen ist. Das heißt, der Geschäftsleiter handelt schul...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / V. Mehrere Geschäftsführer-Gesamtverantwortung und Ressortprinzip-Geschäftsordnung

Rz. 73 Mehrere Geschäftsführer haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden. Jeder von ihnen muss aber auch pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt haben. Bei der Haftungsinanspruchnahme ist jeweils zu prüfen, welche Pflichtverletzung zu welchem Schaden geführt hat und welcher Geschäftsführer hieran einen schuldhaften Beitrag geleistet hat. Soweit die...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 2. Verstoß gegen § 30 Abs. 1 GmbHG (verbotene Auszahlungen)

Rz. 78 Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen darf nicht an die Gesellschafter ausbezahlt werden (§ 30 Abs. 1 GmbHG). Dieses Auszahlungsverbot hat der Geschäftsführer einzuhalten, sonst haftet er. Dies ordnet § 43 Abs. 3 Satz GmbHG an. Danach sind die Geschäftsführer zum Ersatz verpflichtet, wenn den Bestimmungen des § 30 zuwider Zahlungen aus dem zur Erh...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.5 Bildung der Rücklage

Rz. 35 Entsteht ein Übernahmefolgegewinn, räumt § 6 Abs. 1 S. 1 UmwStG dem übernehmenden Rechtsträger ein Wahlrecht ein, entweder den Übernahmefolgegewinn im Wirtschaftsjahr seiner Entstehung zu versteuern oder in diesem Jahr eine den Gewinn mindernde Rücklage zu bilden. Die Bildung der Rücklage erfolgt unabhängig von der Handelsbilanz.[1] Nicht erforderlich ist die Aufnahme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.6 Auflösung der Rücklage

Rz. 41 Die Rücklage i. S. d. § 6 Abs. 1 S. 1 UmwStG ist nach S. 2 der Vorschrift in den auf ihre Bildung folgenden 3 Wirtschaftsjahren jeweils um mindestens ein Drittel gewinnerhöhend aufzulösen. Diese Regelung hat zur Folge, dass der übernehmende Rechtsträger in dem Wirtschaftsjahr, in das der steuerliche Übertragungszeitpunkt fällt bzw. das zu dem mit dem steuerlichen Über...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 7 Besteuerung offener Rücklagen

1 Inhalt und Zweck Rz. 1 Wird eine Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person verschmolzen, sind den Anteilseignern der übertragenden Körperschaft nach § 7 S. 1 UmwStG die offenen Rücklagen der übertragenden Körperschaft entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis anteilig als Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zuzurechnen. Dabei ist unter off...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Wird eine Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person verschmolzen, sind den Anteilseignern der übertragenden Körperschaft nach § 7 S. 1 UmwStG die offenen Rücklagen der übertragenden Körperschaft entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis anteilig als Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zuzurechnen. Dabei ist unter offenen Rücklagen das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 6 Ermittlung des Übernahmeergebnisses

Rz. 34 Die Zurechnung von Einnahmen aus Kapitalvermögen nach § 7 S. 1 UmwStG erfolgt nach S. 2 der Vorschrift unabhängig davon, ob für den Anteilseigner ein Übernahmeergebnis ermittelt wird. Dadurch wird klargestellt, dass eine Zurechnung der offenen Rücklagen sowohl in den Fällen, in denen ein Übernahmeergebnis zu ermitteln ist, als auch in den Fällen, in denen kein Übernah...mehr