Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Hinzurechnungen

Rz. 5 Gemäß § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG sind zunächst sämtliche auf besonderen steuerrechtlichen Vorschriften beruhenden Abschreibungen dem Betriebsergebnis wieder hinzuzurechnen.[8] Eine Minderung des Ausgangswerts (Gewinn nach § 4 Abs. 1 bzw. Einnahmenüberschuss nach § 4 Abs. 3 EStG) ist stets nur i.H.d. normalen Abschreibungen zulässig. Diese erfassen neben der...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / e) Kapitalerhöhung gegen zu hohes Aufgeld

Rz. 201 Im umgekehrten Fall, wenn der im Rahmen einer Kapitalerhöhung Anteile erwerbende Gesellschafter ein zu hohes Aufgeld leistet, kam bislang lediglich nach Ansicht der Finanzverwaltung eine steuerbare Zuwendung an die übrigen Gesellschafter in Betracht.[383] Denn der Wert ihrer bisherigen Anteile erhöht sich entsprechend. Ein zu hohes Aufgeld in diesem Sinne kann auch v...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Aufteilung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften

Rz. 38 Das nach Maßgabe von § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG bestimmte Betriebsvermögen wird gem. § 109 Abs. 1 BewG entsprechend den Vorgaben des § 11 Abs. 2 BewG bewertet. Anschließend ist der so ermittelte Wert entsprechend den Regelungen des § 97 Abs. 1a BewG auf die Gesellschafter der Personengesellschaft aufzuteilen.[98] Auch hierbei ist die Unterscheidung von Gesamthandsvermögen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Entnahmebeschränkungen

Rz. 432 Dessen ungeachtet sollte aber im Vorfeld geprüft werden, ob die neu aufzunehmenden Vertragsklauseln auch tatsächlich den Bedürfnissen der betroffenen Gesellschafter genügen. Dies gilt insb. im Hinblick auf die Entnahmebeschränkungen, die sich – anders als Verfügungs- und Abfindungsbeschränkungen – sozusagen ständig auswirken (also das tägliche Leben beeinflussen) und...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ee) Schuldenkürzung

Rz. 295 Zunächst ist vom Wert der Finanzmittel der Wert der Altersversorgungsverpflichtungen i.S.v. § 13b Abs. 3 ErbStG abzuziehen (soweit er nicht bereits durch eine Verrechnung mit jungem Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 7 S. 2 ErbStG, und sonstigem Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 4 Nr. 1–4 ErbStG, verbraucht ist).[773] Soweit Finanzmittel und Schulden im Rahmen der Anwendu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Kürzungen

Rz. 12 Gemäß § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Buchst. a BewG ist das jeweilige Betriebsergebnis um Gewinne aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen sowie aus Wertaufholungen bzw. Teilwertzuschreibungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG) zu mindern. Derartige Gewinne resultieren stets aus einmaligen Ereignissen und können daher bei der Ermittlung des nachhaltigen zukünftigen ...mehr

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FF 07+08/2023, Auskunftsver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I.1. [1] Der Antragsteller hat erstinstanzlich gegen den Antragsgegner einen Anspruch auf Abänderung einer Jugendamtsurkunde des Landratsamtes Karlsruhe vom 14.4.2021 betreffend die Zahlung laufenden und rückständigen Elementarunterhalts sowie einen Anspruch auf Zahlung eines monatlichen Mehrbedarfs geltend gemacht. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner mit Beschl...mehr

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Eigenkapital / 3 Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften

Für das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft ist nach § 266 Abs. 3 HGB folgende Gliederung maßgeblich:[1]mehr

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Eigenkapital / 5.2 Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Keine besondere Rechtsform im eigentlichen Sinne ist die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Bei dieser handelt es sich vielmehr "nur" um eine besondere Art der GmbH, für deren Gründung kein Mindeststammkapital von 25.000 EUR aufgebracht werden muss. Die Schaffung der Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) war seinerzeit eine Reaktion des Geset...mehr

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Liquiditätsrücklage: Bildun... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Bildung einer Liquiditätsrücklage. Zum einen wird gefragt, ob ihre Bildung einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht. Und zum anderen wird gefragt, ob es einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht, für die Bildung der Liquiditätsrücklage Mittel der Erhaltungsrücklage umzuwidmen. Bildung einer Liquiditätsrücklage Die Wohnungseigentümer ...mehr

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Eigenkapital / 5.3 Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine der klassischen Gesellschaftsformen, sie bietet sich aber im Regelfall nur für größere Unternehmen an, vor allem solche, die eine Finanzierung über den Kapitalmarkt anstreben. Im Gegensatz zum Recht der GmbH und insbesondere zum Recht der Personengesellschaft ist das Recht der AG durch eine größere Verbindlichkeit geprägt. Es ist also wen...mehr

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Eigenkapital / 4 Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften & Co.

Nach § 264a HGB sind Personengesellschaften ohne eine natürliche Person als vollhaftenden Gesellschafter am Bilanzstichtag Kapitalgesellschaften in weiten Bereichen der Rechnungslegung gleichgestellt. Sie müssen insbesondere ihren Jahresabschluss um einen Anhang ergänzen, sind verpflichtet einen Lagebericht aufzustellen, sofern sie nach den Kriterien des § 267 HGB mittelgroß...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Verhä... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall handelt es sich um eine Anfechtungsklage gegen einen Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG. Diese Klage hat jedenfalls Erfolg, wenn der Nachschuss, der auf die klagende Partei entfällt, der Höhe nach falsch ist. Dies ist der Fall, wenn die Verwaltung bei der Berechnung des Nachschusses in der Jahresabrechnung, aus der sich der Nachschuss ergeben muss,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3.4 Rücklage gemäß § 6b EStG

Rz. 74 Muss eine zur Neutralisierung des Veräußerungsgewinns gebildete Rücklage nach § 6b EStG aufgelöst werden, weil sie nicht auf einen Ersatzwirtschaftsgut übertragen wurde, so führt dies zu nachträglichen Einkünften des Vz, in dem die Auflösung erfolgt.[1]mehr

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WEMoG von A - Z / 103 Rücklage

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WEMoG: Wirtschaftsplan, Jah... / 3.4.2 Weiter gebildete Rücklagen

Wie bereits ausgeführt[1], werden die Wohnungseigentümer die Kompetenz zur Beschlussfassung über die Erhebung weiterer Rücklagen haben, etwa zur Liquiditätssicherung oder zur Finanzierung von Verfahrenskosten. Auch derartige zusätzlich gebildete Rücklagen sind jeweils mit dem tatsächlichen Ist-Bestand anzugeben, wobei sich auch hier zunächst weitere Angaben wie z. B. Beitrag...mehr

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WEMoG: Nutzung und Verwaltu... / 2.3.1 Weitere Rücklagen

Das WEMoG sieht in § 28 Abs. 1 Satz 1 i. V. m § 19 Abs. 1 WEG n. F. ausdrücklich die Möglichkeit der Bildung weiterer Rücklagen neben der Erhaltungsrücklage vor. In Betracht kämen hier Liquiditätsrücklagen, Rücklagen zur Finanzierung der Verteidigung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei Beschlussklagen oder Rücklagen zur Finanzierung von Maßnahmen der baulichen Veränderu...mehr

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WEMoG: Wirtschaftsplan, Jah... / 1.2 Gegenstand künftiger Beschlussfassung

Gegenstand einer Beschlussfassung auf Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG n. F. stellen die Vorschüsse zur Kostentragung nach § 16 Abs. 2 WEG n. F., zur Erhaltungsrücklage nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG n. F. sowie zu möglichen weiteren beschlossenen Rücklagen dar. Dies korrespondiert mit der derzeitigen Rechtslage in § 28 Abs. 1 WEG a. F. Allerdings bezieht sich der entsprechende ...mehr

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WEMoG-Wegweiser / 11 Alle WEMoG-Muster von A – Z

Altbeschluss: Prüfungsreihenfolge und Vorgehen für die Eintragung von Öffnungsklausel-Beschlüssen in das Grundbuch Bauliche Veränderung durch Mieter: Genehmigung des Vermieters über Einbau eines Treppenlifts mit Vereinbarung einer Sicherheitsleistung Bauliche Veränderung durch Mieter: Gestattung der Baumaßnahme durch Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Beschluss) Bauliche Verä...mehr

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WEMoG: Wirtschaftsplan, Jah... / 3.4.1 Erhaltungsrücklage

Zunächst ist der Ist-Bestand der Erhaltungsrücklage (derzeit noch: "Instandhaltungsrücklage" oder "Instandhaltungsrückstellung") anzugeben. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers müssen insoweit keine weiteren Informationen gegeben werden, wie beispielsweise zu offenen Forderungen, also ausstehenden Beitragszahlungen auf die Rücklage, oder zu umgewidmeten Beiträgen zur Liqu...mehr

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WEMoG: Nutzung und Verwaltu... / Zusammenfassung

Überblick Die bedeutsamste Erweiterung erfährt der Katalog der Gegenstände ordnungsmäßiger Verwaltung in § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG n. F. mit dem neuen Regelbeispiel der Bestellung eines zertifizierten Verwalters. § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG n. F. ist frühestens ab 1. Dezember 2022 anzuwenden. Auch dann steht es den Wohnungseigentümern frei, ab diesem Zeitpunkt einen Verwalter zu beste...mehr

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WEMoG: Wirtschaftsplan, Jah... / 2.4 Praktische Auswirkungen

Grundsätzlich können die Verwalter die Jahresabrechnungen weiter so erstellen, wie sie dies bislang tun. Sie können insbesondere auch weiterhin unverändert die von ihnen verwendete Software zur Abrechnungserstellung nutzen. So jedenfalls die auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Beiträge zuverlässig zu ermitteln sind, ist allein dies maßgeblich. Allein das Ergebn...mehr

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WEMoG: Bauliche Veränderung... / 9.1.4.2 Erhaltungs- bzw. Instandhaltungsrücklage

Bei der Erhaltungs- bzw. Instandhaltungsrücklage handelt es sich um zweckgebundenes Sondervermögen der Eigentümergemeinschaft. Die Erhaltungsrücklage dient allein der Finanzierung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Hieran wird sich auch unter Geltung des WEMoG nichts ändern. Hier wird nur der Terminus geändert und es wird künftig in § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG n. F...mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 5.4.3 Inhaltliche Prüfung

Zu einer inhaltlichen Prüfung gehören die Fragen, ob der Verwalter alle Rücklagen erfasst hat und ob alle wesentlichen Teile des Gemeinschaftsvermögens erfasst sind. Checkliste: Inhaltliche Prüfung des Vermögensberichts Rücklagen Gemeinschaf...mehr

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WEMoG von A - Z / 113 Status in der Jahresabrechnung

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WEMoG-Wegweiser / 4 Ordnungsmäßige Verwaltung des Gemeinschaftseigentums

WEMoG: Nutzung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums Neu: Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung haben neuen Standort im Gesetz Der Katalog der Maßnahmen, die per Gesetz ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen und den Rahmen für ordnungsmäßige Verwaltungsmaßnahmen vorgeben, findet sich lediglich sprachlich modifiziert nicht mehr in § 21 Abs. 2 WEG a. F., sondern künftig in §...mehr

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Rechnungslegung (WEMoG) / 2.2 Muster zur Rechnungslegung

Mustervorlage: Darstellung einer Rechnungslegung Rechnungslegung – Zeitraum 1.1. bis 31.7.2021 (alle Angaben in EUR)mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 5.2.3 Inhaltliche Prüfung

Inhaltlich ist so gut wie möglich zu klären, ob die sich im Entwurf des Wirtschaftsplans spiegelnden Annahmen des Verwalters der Sache und der Höhe nach wahr sind und ob der Verwalter die geltenden Umlageschlüssel angewandt hat. Checkliste: Inhaltliche Prüfung des Wirtschaftsplans Allgemeinesmehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 5.4.1 Überblick

Der Verwalter hat gem. § 28 Abs. 4 Satz 1 WEG nach Ablauf eines Kalenderjahres einen Vermögensbericht zu erstellen, der den Stand der Rücklagen und eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer enthält. Der Vermögensbericht ist jedem Wohnungseigentümer zur Verfügung zu stellen. § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG fordert die Verwaltungsbe...mehr

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WEMoG: Wirtschaftsplan, Jah... / 3 Vermögensbericht

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WEMoG: Bauliche Veränderung... / 9.1.4.4 Kreditaufnahme

Grundsätzlich kommt auch die Finanzierung einer Baumaßnahme durch Kreditaufnahme infrage. Gerade bei Maßnahmen der energetischen Modernisierung oder der privilegierten Maßnahmen des § 20 Abs. 2 WEG n. F. ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber es den Wohnungseigentümern erleichtern wollte, ihre Wohnanlage in wirtschaftlich vernünftiger Weise an die Erfordernisse der Zei...mehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 5.2 Passivlegitimation

Neu: Verbandsprozess Anfechtungsklagen, Klagen auf Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen sowie Beschlussersetzungsklagen sind gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG n. F. gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und nicht mehr gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richten. Mit dem Umstand, dass nach bislang geltendem Recht Anfechtungsklagen gegen die übrigen Wohnungseigen...mehr

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WEMoG: Beschlussfassung – B... / 3.1 Versammlungsniederschrift

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WEMoG: Eigentümerversammlun... / 3 Ladungsfrist

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WEMoG von A - Z / 134 Vermögensbericht/Vermögensstatus

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WEMoG: Wirtschaftsplan, Jah... / 3.4 Welchen Inhalt hat der Vermögensbericht?

In erster Linie hat der Vermögensbericht jeweils den Ist-Stand der Erhaltungsrücklage nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG n. F., weiterer gebildeter Rücklagen und das tatsächlich vorhandene Vermögen anzugeben. 3.4.1 Erhaltungsrücklage Zunächst ist der Ist-Bestand der Erhaltungsrücklage (derzeit noch: "Instandhaltungsrücklage" oder "Instandhaltungsrückstellung") anzugeben. Nach den Vorstell...mehr

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WEMoG von A - Z / 41 Erhaltungsrücklage

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WEMoG: Wirtschaftsplan, Jah... / 2.2 Abrechnungswerk (§ 28 Abs. 2 Satz 2 WEG n. F.)

Bestandteile Nach alter Rechtslage[1] besteht die Jahresabrechnung aus der Jahresgesamtabrechnung, einer Einzelabrechnung für jeden Eigentümer, einer Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage sowie einer Darstellung der Entwicklung der Bankkonten. Lediglich optional und somit nicht zwingend, sind eine Saldenliste[2] sowie ein Vermögensstatus.[3] Was den Vermögensstatu...mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 5.2.1 Überblick

Der Verwalter hat nach § 28 Abs. 1 Satz 2 WEG jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser soll nach § 28 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 2 WEG enthalten: die Vorschüsse zu den Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer i. S. v. § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG (bezogen auf sämtliche Wohnungs- und/oder Teileigentumsrechte in einem Betrag); die Vors...mehr

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WEMoG: Bauliche Veränderung... / 6.2.2 Benachteiligung durch die Kosten der Maßnahme

Die mit einer Maßnahme der baulichen Veränderung verbundenen Kosten können zunächst keine unbillige Benachteiligung von Wohnungseigentümern zur Folge haben, da nur die bauwilligen und zustimmenden Wohnungseigentümer sowohl die Kosten der Maßnahme selbst als auch ihre Folgekosten zu tragen haben. Was bauliche Veränderungen gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG n. F. betrifft, die...mehr

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WEMoG: Wirtschaftsplan, Jah... / 3.4.3 Tatsächlich vorhandenes Vermögen

Daneben muss der Vermögensbericht eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens enthalten. Das wesentliche Vermögen umfasst insbesondere alle Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen einzelne Wohnungseigentümer und Dritte; alle Verbindlichkeiten; sonstige Vermögensgegenstände. Zu 1: Forderungen der Gemeinschaft In erster Linie sind sämtliche Forderunge...mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 5.3.4 Rechnerische Prüfung

Neben der formellen und inhaltlichen Prüfung muss der Verwaltungsbeirat eine "rechnerische" (buchhalterische) Prüfung der Jahresabrechnung leisten. Im 1. Schritt sollte der korrekte Anschluss der angegebenen Werte an die Beträge der Jahresabrechnung über den vorhergehenden Wirtschaftsplan geprüft werden. In einem 2. Schritt sollten gesondert für jeden Abrechnungsteil (Gesamt- ...mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 5.4.2 Formale Prüfung

Die Verwaltungsbeiräte müssen formal prüfen, ob der Vermögensbericht alle notwendigen Teile aufweist, wer ihn erstellt hat und wann er erstellt wurde. Checkliste: Formale Prüfung des Vermögensberichts Allgemeinesmehr

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WEMoG: Der Verwalter – Zert... / 6.2.5.1 Verwaltervertrag für Wohnungseigentum

Mustervertrag: Verwaltervertrag für Wohnungseigentum zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft _________-Straße ____, _____ (PLZ), ___________ (Ort) – im Folgenden als Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bezeichnet – und Frau/Herrn/Firma _____________________, vertreten durch den/die Geschäftsführer, Frau ___________ und Herrn ___________, ___________ (Straße)...mehr

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WEMoG: Wirtschaftsplan, Jah... / 1 Wirtschaftsplan

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WEMoG: Der Verwalter – Zert... / 3.6.3 Betriebsinterne Maßnahmen

Betriebsinterne Maßnahmen können grundsätzlich mit externen Referenten bzw. Seminaranbietern durchgeführt werden, durchaus aber auch mit betriebsinternen Referenten. Von maßgeblicher Bedeutung ist stets, dass die Anforderungen der Anlage 2 zu § 15b MaBV erfüllt sind. Hiernach hat eine Planung und systematische Organisation zu erfolgen. Selbstverständlich muss die Qualität de...mehr

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Gemeinschaftsordnung (WEMoG) / 3.5 Regelungen bei Mehrhausanlagen

Besteht die Wohnanlage aus mehreren Gebäuden, kann es sich im Hinblick auf etwa unterschiedliche Ausstattungen der Häuser anbieten, dies in der Gemeinschaftsordnung im Hinblick auf die Kostenverteilung zu berücksichtigen. Zwar eröffnet die gesetzliche Öffnungsklausel des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG den Wohnungseigentümern bereits eine umfangreiche Beschlusskompetenz zur Änderung ...mehr

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WEMoG: Grundbucheintragung ... / 4.5 Eintragung von Altbeschlüssen

Da Beschlüsse auf Grundlage einer vereinbarten Öffnungsklausel zur Wirkung gegen Sonderrechtsnachfolger von Wohnungseigentümern nach Maßgabe des WEMoG der Eintragung in das Grundbuch bedürfen, bedarf es einer Regelung, wie mit bereits auf Grundlage einer vereinbarten Öffnungsklausel gefassten Beschlüssen vor Inkrafttreten des WEMoG umzugehen ist. Neu: Eintragung von Altbesch...mehr

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Neustarthilfe 2022, FAQ / 5.7 Müssen liquide betriebliche Mittel oder private Rücklagen vor Antragstellung aufgebraucht werden?

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neustarthilfe, FAQ / 5.7 Müssen liquide betriebliche Mittel oder private Rücklagen vor Antragstellung aufgebraucht werden?

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